Rechtstipps von Frau zu Frau
Dr. Andrea Höfle-Stenech, LL.M.
Rechtsanwältin in Feldkirch
Dornbirn, 18.11.2015
InhaltInhalt
1. (M)eine Marke
2. Vorsorgevollmacht
3. Neues im Erbrecht
4. Grunderwerbsteuer „neu“
5. Pflegeregress
6. Immobilienertragsteuer
- alle Zeichen, die sich graphisch darstellen lassen
- Form und Aufmachung der Ware, soweit
solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden
Mar
kenr
echt
1. (M)eine Marke
• Wortmarke zB Red Bull, Adidas, Zalando…
• Bildmarke
• Wort-Bild-Marke
Mar
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cht
• Klangmarke
• Formmarke (Vöslauer Wellenmuster)
• Farbmarke - Maggi-Braun - Nivea-Blau <-> Dove- „Gmundener“ Grün/Weiß
• Geruchsmarke? • Geschmacksmarke?
etc.
Mar
kenr
echt
Österreichische Marke (Österr. Patentamt, Wien)www.patentamt.at
EU-Marke (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Alicante) www.aomi.europa.eu
Internationale Marke (WIPO, Genf)www.wipo.int
Mar
kenr
echt
Markenrecht entsteht mit Registrierung im Markenregister.
Marken müssen binnen fünf Jahren ab Registrierung tatsächlich im geschäftlichen Verkehr ernsthaft benutzt werden, sonst kann Löschung begehrt werden.
Mar
kenr
echt
Registrierungshindernis:fehlende Unterscheidungskraft
„Durstlöscher“ für Getränke
„Almsommer“ für Veranstaltung von Reisen
erlaubt: „Museum“ für Uhren
Wortkombinationen: Es kommt auf das Ganze anWeder Wörter der Allgemeinsprache, noch geografische
oder sonstige Gattungsbezeichnungen dürfen monopolisiert werden.
Mar
kenr
echt
Registrierungshindernis: beschreibender Charakter
- „Weisse Seiten“ für Papiererzeugnisse- „Shopping City“ für Geschäft- „Fußball-Stickeralbum“
weil Begriffe der Umgangssprache und beschreibend
- „Derma-Net“ für Kommunikation unter Dermatologen, da beide Begriffe beschreibend
Erlaubt: „Media-Markt“ für div. Elektrogeräte„Thermoski“ für Ski„senza piombo“ für Textilien, nicht für
Benzin
Mar
kenr
echt
Verkehrsgeltung:
Marken, die keine Unterscheidungskraft haben oder beschreibend sind, können dennoch geschützt werden, wenn sie Verkehrsgeltung haben, zB „Drautaler“
Es muss der „Verkehrsgeltungsnachweis“ geführt werden: Ein erheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise muss die Marke dem Unternehmen und der Ware/Dienstleistung zuordnen
hoher Werbeaufwand!
Mar
kenr
echt
Ausschließlichkeitsrecht:= Verwechslungsgefahr bei gleichen/ähnlichen Zeichen für
gleiche/ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen
Playboy = Playmen Lady-Boss = Boss SUPERMIL = MILUMIL (für Babymilch) SISI ROSSI (für Taschen) = MISS ROSSI (für Schuhe) Adidas = Adilia Kleiner Frechdachs = Kleiner Feigling (für Feigenlikör) Sol ‐Airjet = Airjet (für Abflussreiniger) SUNVITA (für Milch ‐ und Milchprodukte) = VITA (Margarine) ALM-ÖHI = ALM (beides Getränkemarken) Inviertler Landbier = Landbier (für Bier) BOSS (Bekleidung) = Standford Boss (Herrensocken)
Mar
kenr
echt
Rufausbeutung/Rufschädigung:
= eine im Inland bekannte Marke (ab 25%) wird ohne Grund ausgenutzt oder deren Ruf beeinträchtigt
Rufausbeutung / Ausnutzung der Wertschätzung – „Boss“ ‐ Image für Getränke„Burton“- Image für Zigaretten „Haribo“ – für Kindermode
Rufschädigung bekannte Whiskey-Marke für Putzmittel bekannte Marke wird mit obszönen oder herabsetzenden Zusätzen verwendet Verwendung von MACDOG für Tierfutter wegen Assoziation zu McDonalds
Mar
kenr
echt
Seit 1.7.2007.
Zweck: Reduzierung der Sachwalterschaften
für alle Handlungen möglich, bei denen Stellvertretung zulässig ist
jede geschäftsfähige, natürliche Person und auch juristische Person kann Bevollmächtigter sein
Bevollmächtigung zur Einwilligung in eine medizinische Behandlung oder zur Entscheidung über Änderungen des Wohnorts möglich
Vors
orge
vollm
acht 2. Die Vorsorgevollmacht
psychische Erkrankung oder geistige Behinderung einer geschäftsfähigen Person
Eintritt des Vorsorgefalles: Verlust der Geschäfts-, Einsichts- Urteils- oder Äußerungsfähigkeit
optional Eintrag durch RA/Notar ins Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)
Beginn/Ende des Vorsorgefalles mit ärztlichem Zeugnis bei Notar melden.
-> Registrierungsbestätigung
Vors
orge
vollm
acht
Errichtung:
- zur Gänze eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder
- Errichtung vor Notar, Rechtsanwalt oder bei Gericht oder
- ein Formular wird ausgefüllt, dieses wird selbst sowie von drei Zeugen unterschrieben
-> Mustervorsorgevollmacht zum Download unterwww.bmj.gv.at
Vors
orge
vollm
acht
Beendigung:
vor Eintritt des Vorsorgefalles: jederzeit durch Widerruf, der bei registrierten Vollmachten auch zu registrieren ist
nach Eintritt des Vorsorgefalles: idR durch Tod des Vollmachtgebers, durch Kündigung seitens des Bevollmächtigten beim Bezirksgericht -> Einleitung einer Besachwaltung
Keine gerichtliche Kontrolle!
Keine Entlohnung!
Vors
orge
vollm
acht
seit 17.08.2015 anwendbar und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark.
Bis dato war die Staatsbürgerschaft des Verstorbenen für das anzuwendende Recht und die Gerichtszuständigkeit entscheidend.
Neu
es im
Erb
rech
t3. Neues im Erbrecht
a) Die EU-Erbrechtsverordnung
Seit 17.08.2015 ist in der EU der gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt entscheidend.
-> Zuständigkeit des Gerichts
-> anzuwendende Recht
Definition des „gewöhnlichen Aufenthaltes“? (Dauer und Regelmäßigkeit sowie das Vorliegen eines Lebensmittelpunkts)
Neu
es im
Erb
rech
t
Ich werde bald nach Mallorca ziehen.Gilt automatisch österreichisches Erbrecht, wenn ich meine österreichische Staatsbürgerschaft beibehalte?N
eues
im E
rbre
cht
Ich bin deutsche Staatsbürgerin und lebe seit Jahren in Bregenz. Ich besitze eine Ferienwohnung in Garmisch. Kommt hinsichtlich der Ferienwohnung daher deutsches Recht zur Anwendung?N
eues
im E
rbre
cht
Warum wichtig?
Unterschiede im Erbrecht!
- kein Pflichtteilsrecht im engl. Recht- Pflichtteilsverzicht gibt es im ital. Recht nicht- Erbverträge in F, IT, P, in ital. Recht nicht möglich- enterbte Angehörige erben im ital. Recht trotzdem- Ehegatten erhalten im span. Recht nur ein
Fruchtgenussrecht an 1/3 des Nachlasses- etc. etc.
Neu
es im
Erb
rech
t
Welche Vorsorge können Auslandsösterreicher oder Personen mit fremder Staatsangehörigkeit in Österreich treffen?
-> Wahl des Rechts des Heimatstaats mittels letztwilliger Verfügung!N
eues
im E
rbre
cht
b) Änderungen im Erbrecht ab 01.01.2017
Neu
es im
Erb
rech
t
Pflegevermächtnis:
2013: 320.000 pflegende Angehörige
Tochter pflegt kranke Mutter ein Jahr lang bis zu ihrem Tod.Wird dies beim Erbe berücksichtigt?N
eues
im E
rbre
cht
Pflege, die durch nahe Angehörige am Verstorbenen innerhalb der letzten 3 Jahre für mind. 6 Monate (> 20h/ Monat) erbracht wurde, kann erbrechtlich berücksichtigt werden.
Z.B. in Höhe der Ersparnis von eigenen Aufwendungen (Ersatzkraft).
Einigungsversuch durch den Gerichtskommissär.
Neu
es im
Erb
rech
t
Pflichtteilsstundung:
Ca. 90% der Unternehmen in Österreich sind Familienunternehmen (ohne EPUs 54%; WKO 2013). Ihnen sind 67% aller (un)selbständig Beschäftigten zuzurechnen. N
eues
im E
rbre
cht
Beispiel:Der Inhaber eines Unternehmens hinterlässt alles seiner Ehefrau und einem Kind. Die anderen Kinder bekommen nur den Pflichtteil.
Wann muss der Pflichtteil bezahlt werden?Neu
es im
Erb
rech
t
Neu: Geldpflichtteil kann erst ein Jahr nach dem Tod gefordert werden. Neu: Auf Anordnung des Verstorbenen oder des belasteten Erben kann der Pflichtteil für die Dauer von 5 Jahren gestundet werden (Ausnahme Unbilligkeit – bei gleicher Interessenslage Wille des Verstorbenen ausschlaggebend). In besonderen Fällen auch gerichtliche Verlängerung auf max. 10 Jahre möglich.
Neu
es im
Erb
rech
t
Auf Verlangen des Pflichtteilschuldners:
Stundung des Pflichtteilsanspruches auf 5 bzw. 10 Jahre, wenn die Erfüllung ihn unbillig hart träfe (zB wenn er Wohnung oder Unternehmen veräußern müsste oder der Fortbestand des Unternehmens erheblich gefährdet werden würden – neg. Fortbestandsprognose)
Neu
es im
Erb
rech
t
Neues zum Testament:
Beispiel: Mann hat in seinem Testament seine Frau/Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt.
-> Scheidungsklage/Trennung
Unerwartet stirbt der Mann. Erbt die „Noch“-Ehefrau/Lebensgefährtin?
Neu
es im
Erb
rech
t
Werden Ehegatten/Lebensgefährten bedacht, wird bei Auflösung der Ehe/Lebensgemeinschaft der Widerruf des Testaments vermutet, es sei denn es wurde das Gegenteil angeordnet.
Dasselbe gilt, wenn das Scheidungsverfahren zum Todeszeitpunkt bereits eingeleitet war.
Neu
es im
Erb
rech
t
Stärkung des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten:
Beispiel:Ein Ehepaar ist kinderlos. Der Mann stirbt ohne Testament. Seine Eltern sind bereits gestorben. Der Mann hat aber noch einen Bruder.Wer erbt?
Neu
es im
Erb
rech
t
Sind keine Kinder oder Eltern des Verstorbenen vorhanden, bekommt bei gesetzlicher Erbfolge alles der Ehegatte.
Geschwister, Eltern und (Ur)Großeltern bekommen im Gegensatz zu früher nichts mehr (sie sind nicht mehr pflichtteilsberechtigt).
Neu
es im
Erb
rech
t
Haben Lebensgefährten/eingetragene Partner ein Erbrecht?
2013: 700.000 Lebensgefährten
Neu
es im
Erb
rech
t
Außerordentliches Erbrecht von Lebensgefährten/eigetragene Partner bei Fehlen gesetzlicher Erben:
- mind. 3 Jahre Lebensgemeinschaft (gem. Haushalt nicht erforderlich)
- kein gesetzlicher Erbe vorhanden
geht jenem von Vermächtnisnehmern und dem Heimfallsrecht des Staates vor
Neu
es im
Erb
rech
t
Pflichtteilsminderung gegenüber Kinder:
wenn über „längeren Zeitraum“ (ca. 20 Jahre) kein Naheverhältnis bestand, wie es zw. Familienangehörigen gewöhnlich bestehtN
eues
im E
rbre
cht
4. Grunderwerbsteuer „neu“
Derzeit:
ALLE Übertragungen innerhalb der Familie, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, werden mit dem dreifachen Einheitswert besteuert. Der Steuersatz beträgt 2% davon.
EINHEITSWERT x 3 x 0,02%
GrE
St n
eu
Grunderwerbsteuer ab 2016: Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung,
mindestens aber der „Grundstückswert“Bezugnahme auf „Immobilienpreisspiegel“ und Bewertungsgesetz. Keine Sonderregelung mehr für den „Familienverband“.
Neuer Stufentarif bei unentgeltlichen Übertragungen
0,5 % für die ersten EUR 250.000,00 2% für die nächsten EUR 150.000.00 3,5% für alles ab EUR 400.000,00
GrE
St a
b 1.
1.20
16
Beispiele:
1. Schenkung eines Baugrundstücks von Mutter auf Sohn im Wert von EUR 210.000 (EW 8.000)
GrESt bis 31.12.2015: GrESt EUR 480,00 (2 % des 3-fachen EW)GrESt ab 01.01.2016: GrESt EUR 1.050,00
2. Schenkung eines Einfamilienhauses mit 800m² Grund von Vater auf Tochter unter Einräumung eines Wohnrechts für den Vater. Verkehrswert EUR 520.000, (EW 13.700).
GrESt bis 31.12.2015: EUR 822,00 (2 % des 3-fachen EW)GrESt ab 01.01.2016: EUR 8.450,00
GrE
St a
b 1.
1.20
16
Wer ist „Familie“ Bis 31.12.2015:
Ehegatten und eingetragene Partner während der Ehe/Partnerschaft und im Zusammenhang mit deren Auflösung
Lebensgefährten, die einen gem. Wohnsitz haben oder hatten
Kind, Enkel, Wahlkind, Schwiegerkind Elternteil
Ab 01.01.2016 zusätzlich:
Geschwister, Neffen, Nichten
-> Unter Umständen sinnvoll, Schenkungen an Geschwister, Neffen und Nichten auf 2016 zu verschieben.
GrE
St a
b 1.
1.20
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Zusammenrechnung!
Unentgeltliche Erwerbe zwischen denselben Personen, die innerhalb von 5 Jahren durchgeführt werden, werden zusammengerechnet.
GrE
St a
b 1.
1.20
16
Beispiel:
1. Ab 2016 Schenkung eines Einfamilienhauses mit 800m² Grund von Vater auf Tochter unter Einräumung eines Wohnrechts für den Vater. Verkehrswert EUR 520.000 (EW EUR 13.700). Derzeit noch GrESt: EUR 822,00, GrESt ab 2016: EUR 8.450,00
2. Am 30.6.2017 übergibt Vater der Tochter eine Eigentumswohnung (EW 15.000) mit Verkehrswert von EUR 350.000 gegen Wohnrechtseinräumung. Derzeit noch GrESt EUR 900,00. Ab 2016: Die Übergabe ist mit dem Vorerwerb zusammen zu rechnen, GrESt daher 3,5% von EUR 870.000,00, das sind EUR 30.450,00.-> Gesamtsteuerbelastung 2016 EUR 30.450,00,heuer nur EUR 1.722,00!
3. Die Vater verstirbt 2018. Am 1.7.2019 ist Einantwortung. Vater hinterlässt der Tochter noch die Wohnung in Wien (EW 35.000), Verkehrswert EUR 850.000,00. Derzeit noch GrESt EUR 2.100,00. Alle drei Erwerbsvorgänge liegen innerhalb von 5 Jahren sind für die „Stufe“ zusammenzurechnen, also 3,5% Steuer von EUR 1.720.000, das sind EUR 60.200,00.
Steuerbelastung bei Übergabe vor dem 31.12.2015: EUR 3.822,00.Steuerbelastung ab 2016 insgesamt: EUR 60.200,00.
GrE
St a
b 1.
1.20
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Ausnahme Landwirtschaft:
Für unentgeltliche Übertragungen von landwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb der Familie (auch Geschwister, Nichten, Neffen) erfolgt die Besteuerung weiterhin zum einfachen Einheitswert, da Einheitswerte per 2015 neu festgestellt wurden.
GrE
St a
b 1.
1.20
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Aber es gibt auch eine gute Nachricht:
Erwerb von Ehegatten/Partnerwohnstätten ist u.U. hinkünftig steuerfrei:
Unter Lebenden: gleichteiliger Erwerb zur Anschaffung/Errichtung einer Wohnstätte mit 150 m² Wohnfläche zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses wird zum „Freibetrag“, Überling ist aliquot zu versteuern.
Von Todes wegen: Ist befreit, wenn der Ehegatte/eingetragene Partner erwirbt wenn die Wohnstätte im Todeszeitpunkt
Hauptwohnsitz des übernehmenden Ehegatten/eingetragenen Partners war
soweit die Wohnfläche 150 m2 nicht übersteigt. Übersteigender Wert ist steuerpflichtig.
GrE
St a
b 1.
1.20
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5. Regress bei Pflegekosten
Beispiel:Vater hat dem Sohn ein Grundstück geschenkt. 7 Jahre später wird er in ein Pflegeheim aufgenommen. Er kann die Unterkunftskosten nicht/nur teilweise selbst bezahlen.
Was passiert mit der verschenkten Liegenschaft?
Pfleg
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ress
„Hilfsbedürftigkeit“ im Mindestsicherungsgesetz
Widerruf von Schenkungen wegen „Dürftigkeit“
jährlich 4% Zinsen vom Verkehrswertes der geschenkten Sache
zB EUR 250.000,00 Liegenschaftswert -> EUR 10.000,00
Berücksichtigung von Wertsteigerungen durch Sanierung/Umwidmung…
30 Jahre/ 10 Jahre zurück
Ausgleichszulagenrichtsatz (EUR 872,31 bzw. 1.307,89)
Kein Verzicht im vornhinein möglich
Pfleg
ereg
ress
Frage:Sie verkaufen ein Grundstück oder Haus. Dürfen Sie den gesamten Verkaufserlös behalten oder müssen Sie dafür Steuern zahlen?
Imm
oESt
heu
te
6. Immobilienertragsteuer (ImmoEst)
Grundsatz:
Seit 1.4.2012 ist JEDE entgeltliche Grundstücksveräußerung steuerpflichtig (nur ganz wenige Ausnahmen).
Imm
oESt
heu
te
1.4.2012: Inkrafttreten des Gesetzes
Vor 2012: 10-jährige „Spekulationsfrist“ bei Liegenschaftsverkäufen. Nunmehr wird die Spekulationsfrist ins Unendliche erstreckt.
Bis 31.12.2015: 3,5% oder 15% Steuer (bei erstmaliger Baulandwidmung ab 31.12.1987)
Ab 2016: 4,2% oder 18% Steuer (bei erstmaliger Baulandwidmung ab 31.12.1987)
Imm
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te
Beispiel: Kaufpreiserlös EUR 290.000,00 (Grundstück letztmals vor dem 1.4.2002 entgeltlich erworben)
Bei vor 1987 in Bauland gewidmetem Grundstück:ImmoESt 2015 = 3,5%: EUR 1.015.-ImmoESt 2016 = 4,2%: EUR 1.218.-Differenz EUR 203.-
Bei nach 1987 in Bauland gewidmetem Grundstück:ImmoESt 2015 = 15%: EUR 43.500.-ImmoESt ab 2016 = 18%: EUR 52.200.-Differenz: EUR 9.700.-
Imm
oESt
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Steuerbefreiungen:
Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund (bis max. 1000 m²), die dem Verkäufer ab der Anschaffung bis zur Veräußerung durchgehend mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird (oder schon wurde).
Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund (bis max. 1000 m²), die dem Verkäufer innerhalb der letzten zehn Jahre für mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird (oder schon wurde).
Selbst hergestellte Gebäude (gilt nur für den Veräußerer als Bauherrn, nicht für dessen Rechtsvorgänger!)
Imm
oESt
heu
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Fragen?
Dr. Andrea Höfle-Stenech, LL.M.RA in Feldkirch und (ab 2016) auch in Sulz-Röthis
Tel. 05522 /78 000 oder 0699 10688 546e-mail: [email protected]