Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 82152 Planegg bei München Telefon +49(89)85602 0 Telefax +49(89)85602 111 www.MuellerBBM.de Dipl.-Ing. Thomas Maly Telefon +49(89)85602 161 [email protected] 16. April 2020 M154593/01 Version 1 MLY/DNK
Müller-BBM GmbH HRB München 86143 USt-ldNr. DE812167190 Geschäftsführer: Joachim Bittner, Walter Grotz, Dr. Carl-Christian Hantschk, Dr. Alexander Ropertz, Stefan Schierer, Elmar Schröder
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Bebauungsplan Nr. 36d „Südliches Krügel-Areal“
Schallimmissionen
Bericht Nr. M154593/01
Auftraggeber: Schultheiß Projektentwicklungs AG Großreuther Straße 70 90425 Nürnberg
Architekt: Grosser-Seeger & Partner Großweidenmühlstraße 28 a – b 90419 Nürnberg
Bearbeitet von: Dipl.-Ing. Thomas Maly
Berichtsumfang: Insgesamt 60 Seiten, davon 39 Seiten Textteil, 8 Seiten Anhang A, 9 Seiten Anhang B und 4 Seiten Anhang C.
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Inhaltsverzeichnis
1 Situation und Aufgabenstellung 3
2 Anforderungen an den Schallschutz 4
2.1 DIN 18005 4
2.3 Anforderungen an Wohn-Sammelgaragen 8
3 Schallemissionen 10
3.1 Verkehr 10
3.2 Gewerbe 12
3.3 Tiefgaragenzufahrten 19
4 Schallimmissionen 21
4.1 Allgemeines 21
4.2 Beurteilungspegel 22
4.3 Maßgeblicher Außenlärmpegel 23
5 Beurteilung 25
5.1 Verkehr 25
5.2 Gewerbe 26
5.3 Tiefgaragenzufahrten 26
6 Schallschutzmaßnahmen 27
6.1 Verkehr 27
6.2 Gewerbe 28
6.3 Tiefgaragenzufahrten 29
7 Festsetzungsvorschläge 30
7.1 Festsetzungen im Planteil 30
7.2 Textliche Festsetzungen 32
8 Vorschlag für die Begründung 33
9 Verwendung der Ergebnisse 36
10 Grundlagen 37
Anhang A: Abbildungen
Anhang B: Emissionsberechnungen
Anhang C: Auszüge der EDV-Eingabedaten
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1 Situation und Aufgabenstellung In der Stadt Stein befindet sich westlich der Knauppstraße, nördlich der Albertus-Magnus-Straße, östlich der Deutenbacher Straße und südlich der Parkstraße eine Gewerbefläche, die bis zum Jahr 2002 von der Firma Möbel Krügel und anschließend von unterschiedlichen Gewerbebetrieben unter Verwaltung der Wilhelm Krügel GmbH & Co. KG genutzt wurde („Krügel-Areal“).
Für das Krügel-Areal wird eine Konversion in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) an-gestrebt. Dazu soll der Bebauungsplan Nr. 36d „Südliches Krügel Areal“ aufgestellt werden. Die folgende Abbildung zeigt den Vorentwurf vom 24.03.2020 [1].
Abbildung 1. Bebauungsplan Nr. 36d; Planzeichnung Vorentwurf vom 24.03.2020.
Auf das Plangebiet wirken Verkehrs- und Gewerbegeräuschimmissionen ein. Dies sind zum einen die Verkehrsgeräuschimmissionen der Deutenbacher Straße, der Knauppstraße und der Albertus-Magnus-Straße, zum anderen die von Norden ein-wirkenden Gewerbegeräusche des Einkaufszentrums „Forum Stein“, des Fein-werktechnikbetriebes „Thomas Tuchscherer“ in der Deutenbacher Straße 22 sowie die von Süden einwirkenden Geräuschimmissionen des gemischt genutzten Gebäu-des in der Deutenbacher Straße 34.
In einer schalltechnischen Voruntersuchung wurden die von den o. g. Lärmquellen auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen bereits rechnerisch prognos-tiziert und anhand der für die Bauleitplanung eingeführten Kriterien technischer Regelwerke beurteilt. Die Ergebnisse der Voruntersuchung sind in Müller-BBM Bericht Nr. M125053/01 vom 18. Dezember 2015 [38] zusammengefasst.
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Für das sich anschließende Verfahren der Bauleitplanung ist eine Fortschreibung der o. g. Voruntersuchung in ein Fachgutachten zum Thema Lärm notwendig. Für den Bebauungsplanvorentwurf [1] sind in diesem Kontext folgende Themen zu behan-deln:
- Berechnung und Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrs- und Gewerbegeräusche.
- Berechnung und Beurteilung der von den im Baugebiet geplanten Tiefgaragen-zufahrten auf die Nachbarschaft ausgehenden Geräuschimmissionen.
Über die Ergebnisse der Untersuchungen wird im Folgenden berichtet.
2 Anforderungen an den Schallschutz 2.1 DIN 18005
Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau gibt die Norm DIN 18005 [19]. Sie enthält im Beiblatt 1 [18] schalltechnische Orientierungswerte „Außen“ für die städtebauliche Planung, deren Einhaltung oder Unterschreitung wün-schenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebiets verbundene Er-wartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen.
Tabelle 1. Schalltechnische Orientierungswerte in dB(A) nach DIN 18005, Beiblatt 1.
Gebietseinstufung Orientierungswerte in dB(A) tags nachts
Verkehrslärm, Industrie-,
Gewerbe- und Freizeitlärm
Verkehrslärm
Industrie-, Gewerbe-
und Freizeitlärm
Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete 50 40 35
Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) 55 45 40
Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) 60 50 45
Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 55 50 Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr und nachts von 22:00 bis 06:00 Uhr zugrunde zu legen.
Außerdem werden im Beiblatt 1 der DIN 18005 folgende Hinweise gegeben:
- Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erfor-derlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen – z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen – zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange – insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen.
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- Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden.
- In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, beste-henden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungs-werte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begrün-dung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen – insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.
- Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebau-ungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden.
- Bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich.
Zu letztem Punkt ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie 2719 [23], Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 dB(A) auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist.
Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr führt in einem Rundschreiben vom 25.07.2014 in den Kapiteln II.1.1.b) und II.4.2 aus, dass die in der DIN 18005 [19] niedergelegten Orientierungswerte für den Fall, dass eine schutzbedürftige Nutzung an einen bestehenden Verkehrsweg heran-geplant wird, abwägungsfähig sind:
"[...] Im Bauleitplanverfahren ist die Gemeinde allerdings nicht von vorneherein gehindert, im Wege der Abwägung Nutzungen festzulegen, die die Richtwerte der DIN 18005 über- oder unterschreiten. Dies folgt […] daraus, dass die tech-nischen Regelwerke gerade keinen Rechtssatzcharakter haben, sondern nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2007 - 4 CN 2.06 juris -) ledig-lich … als Orientierungshilfen im Rahmen gerechter Abwägung herangezogen werden können.
Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe und Belange sein, und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern. […]
[Es] ist zunächst insbesondere in Erwägung zu ziehen, ob Verkehrslärmeinwir-kungen durch Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes vermieden werden kön-nen. […]
Bei Planung und Abwägung sind des Weiteren auch die vernünftigerweise in Erwägung zu ziehenden Möglichkeiten des passiven Schallschutzes auszu-schöpfen […]. […]
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Mit dem Gebot gerechter Abwägung kann es auch (noch) vereinbar sein, Wohn-gebäude an der dem Lärm zugewandten Seite des Baugebiets Außenpegeln auszusetzen, die deutlich über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, wenn durch eine entsprechende Anordnung der Räume und die Verwendung schallschützender Außenteile jedenfalls im Innern der Gebäude angemessener Lärmschutz (siehe oben) gewährleistet ist und außerdem darauf geachtet wor-den ist, dass auf der straßenabgewandten Seite des Grundstücks geeignete geschützte Außenwohnbereiche geschaffen werden. […]"
Ob im Rahmen der städtebaulichen Abwägung eine Überschreitung der Orientie-rungswerte gemäß DIN 18005 für Verkehrsgeräusche toleriert werden kann, ist für den jeweiligen Einzelfall von den zuständigen Genehmigungsbehörden zu entschei-den.
In der Verwaltungspraxis werden für die o. g. Abwägung der Verkehrsgeräusche oft-mals hilfsweise die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11] herangezogen, wel-che streng genommen ausschließlich für den Neubau und die wesentliche Änderung von Verkehrswegen gelten.
In nachfolgender Tabelle werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11] dargestellt:
Tabelle 2. Immissionsgrenzwerte in dB(A) nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzver-ordnung) in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung.
Gebietseinstufung Immissionsgrenzwerte in dB(A) tags
(06:00 bis 22:00 Uhr) nachts
(22:00 bis 06:00 Uhr) Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 47
Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS)
59 49
Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD) 64 54
Gewerbegebiete (GE) 69 59 Ferner führt die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr in dem o. g. Rundschreiben unter Punkt II.4.3 Folgendes aus:
"[...] Sofern die Immissionen jedoch ein Ausmaß erreichen, das eine Gesund-heits- oder Eigentumsverletzung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) befürchten lässt, was jedenfalls bei Werten unter 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts nicht anzunehmen ist, ist die Grenze der gemeindlichen Abwägung er-reicht. […]"
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2.2 TA Lärm
Zur Beurteilung von gewerblichen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutz-gesetz (BImSchG [9]) ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (TA Lärm [10]) mit der Änderung vom 01. Juni 2017 heranzuziehen. Sie enthält folgende Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit von der Gebietseinstufung:
Tabelle 3. Immissionsrichtwerte in dB(A) nach TA Lärm in Abhängigkeit von der Gebietsein-stufung.
Gebietseinstufung Immissionsrichtwerte in dB(A) tags
(06:00 bis 22:00 Uhr) nachts
(22:00 bis 06:00 Uhr) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35
Reine Wohngebiete (WR) 50 35
Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) 55 40
Misch-, Kern- und Dorfgebiete (MI/MD/MK) 60 45
Urbane Gebiete (MU) 63 45
Gewerbegebiete (GE) 65 50
Industriegebiete (GI) 70 70 Einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB, nachts um nicht mehr als 20 dB überschreiten.
Aufgrund besonderer Verhältnisse kann die Nachtzeit bis zu einer Stunde hinaus-geschoben oder vorverlegt werden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.
Für folgende Zeiten ist ein Ruhezeitenzuschlag in Höhe von 6 dB anzusetzen:
an Werktagen: 06:00 bis 07:00 Uhr, 20:00 bis 22:00 Uhr,
an Sonn- und Feiertagen 06:00 bis 09:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr, 20:00 bis 22:00 Uhr.
Für Immissionsorte in MI-/MD-/MK-Gebieten, MU-Gebieten sowie Gewerbe- und Industriegebieten ist dieser Zuschlag nicht zu berücksichtigen.
Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die Summe aller auf einen Immissionsort einwirkenden Geräuschimmissionen gewerblicher Schallquellen. Geräuschimmissio-nen anderer Arten von Schallquellen (z. B. Verkehrsgeräusche, Sport- und Freizeit-geräusche) sind getrennt zu beurteilen.
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2.3 Anforderungen an Wohn-Sammelgaragen
Für die abschließende Beurteilung der Parkplatzimmissionen von Wohnanlagen liegt derzeit kein technisches Regelwerk vor.
Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass die Stellplatzimmissionen in Wohn-bereichen gewissermaßen zu den üblichen Alltagserscheinungen gehören und dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursach-ten Bedarf entspricht, auch in einem von Wohnbebauung geprägten Bereich keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen hervorrufen.
Im vorliegenden Fall wird für die geplanten Tiefgarage das in der Parkplatzlärmstudie [25] beschriebene Berechnungs- und Beurteilungsverfahren zur schallschutztech-nischen Optimierung herangezogen. Dem o. g. Beurteilungsverfahren liegen entspre-chend den Planungsempfehlungen des Bayerischen Landesamt für Umwelt hilfs-weise die Rechenvorschriften und Immissionsrichtwerte der TA Lärm [10] zu Grunde.
Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Pegelspitzen lassen sich häufig bei einer nächtlichen Parkplatz- bzw. Tiefgaragennutzung nicht einhalten, denn ein Pkw er-zeugt bei normaler Fahrweise während der Beschleunigungsphase einen maximalen Schallleistungspegel von etwa 93 dB(A) und müsste, um den Richtwert für kurz-zeitige Pegelspitzen einzuhalten, nachts vom nächsten Wohngebiet mindestens 15 m Abstand halten. Auf den Zufahrtswegen zu Tiefgaragen und den sich anschließenden öffentlichen Straßen fahren die Fahrzeuge aber zwangsweise in deutlich geringeren Abständen an den Häusern vorbei. Die Rechtsprechung zeigt daher, dass bei Tief-garagen in Wohngebieten eine Überschreitung des Richtwertes für Maximalpegel nicht unzulässig ist (Urteil VGH Baden-Württemberg 3 S 3538/94 vom 20.07.1995). Auf eine weitergehende Betrachtung der Spitzenpegel wird daher im Bebau-ungsplanverfahren verzichtet.
Die geplante Sammelgarage mit bis zu 310 Pkw-Stellplätzen soll je eine Zufahrt zur Deutenbacher und Knauppstraße hin erhalten.
Während sich auf dem gegenüberliegenden Grundstück an der Deutenbacher Straße keine schutzbedürftige Bebauung befindet, bestehen in unmittelbarer Nachbarschaft der Ausfahrt Knauppstraße Wohngebäude. Für die Beurteilung der Tiefgaragenge-räusche werden daher an den dem Zufahrtsportal Knauppstraße nächstgelegenen Gebäuden auf den Flur-Nrn. 528/3 und 883/19 Immissionsorte in Höhe des 1. OG gesetzt. Die genaue Lage der Immissionsorte kann der folgenden Abbildung entnom-men werden:
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Abbildung 2. Lage der Immissionsorte auf den Flur-Nrn. 528/3 und 883/19.
Für die Wohnlagen der Immissionsorte existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Die tatsächliche Nutzung entspricht der eines Allgemeinen Wohngebietes (WA).
Außerdem werden die Geräusche der Tiefgaragenzufahrten auch an allen neu geplanten Gebäuden berechnet, um Hinweise auf ggf. erforderliche Schallschutz-maßnahmen zu erhalten.
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3 Schallemissionen 3.1 Verkehr
Der Schallemissionspegel Lm,E einer Straße (Immissionspegel in 25 m Abstand von der Straßenmittelachse) wird nach den RLS-90 [12] aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen und Steigungen > 5 % berechnet.
Berücksichtigt werden in dieser Untersuchung die Verkehrsgeräusche, die von der Deutenbacher Straße, der Parkstraße, der Eisenstraße, der Albertus-Magnus-Straße und der Knauppstraße ausgehen.
Für die Planung zum Bebauungsplanvorentwurf gibt es bisher kein Verkehrsgutach-ten, das die künftig zu erwartenden Verkehrsmengengerüste für den ‚Prognose-Plan-fall 2030/2035‘ – d. h. mit Berücksichtigung des dem neu geplanten Wohnquartiers zuzurechnenden Verkehrs – ausweist. Ein solches Gutachten wird gegenwärtig erar-beitet und soll im nächsten Verfahrensschritt eingearbeitet werden.
Für die vorliegende schalltechnische Untersuchung werden daher in erster Näherung weiterhin die Grundlagen der schalltechnischen Voruntersuchung [38] berücksichtigt und auf einen Prognosehorizont 2035 extrapoliert:
Die Verkehrsuntersuchungen [30], [31] beschreiben die anzunehmende Verkehrsbe-lastungen auf den o. g. Straßen nach Fertigstellung des „Forum Stein“ in den Jahren 2015/2016 bzw. 2025. In der schalltechnischen Voruntersuchung [38] wurden für die Deutenbacher Straße, die Park- und die Eisenstraße die etwas höheren Verkehrs-mengengerüste aus dem Bebauungsplanverfahren Nr. 36c für den Prognose-Planfall 2025 [30] berücksichtigt. Für die Albertus-Magnus-Straße und die Knauppstraße wur-den die Angaben zum Prognose-Nullfall 2015 einschließlich der Verkehrsmengen des Einkaufszentrums aus [31] angesetzt.
Die Ansätze [30], [31] fallen zwar zahlenmäßig etwas höher aus als die Ergebnisse einer von der Stadt Stein im Jahr 2016 (nach Inbetriebnahme des Forum Stein) ver-anlassten Verkehrszählung [33], jedoch fehlen darin noch die dem Vorhaben zuzu-rechnenden Verkehrsströme, die laut [32] täglich in Summe etwa bis zu 1.000 Kfz/24 h betragen können.
Um den letztgenannten Effekt abzufedern, werden in dieser Untersuchung vorsorg-lich die Verkehrsmengengerüste aus [30], [31] gegenüber dem darin genannten Prognosehorizont 2015 bzw. 2025 um einen Prozentpunkt pro Jahr bis zum Jahr 2035 erhöht. D. h. die Verkehrsprognosen aus [30] für den Planfall 2025 werden um 10 % angehoben, die Verkehrsprognosen aus [31] für den Planfall 2015 um 20 %.
Mit dieser Abschätzung sollte man bis zum Vorliegen eines genaueren Verkehrsgut-achtens auf der sicheren Seite rechnen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf der Deutenbacher-, Albertus-Mag-nus- und Knauppstraße 50 km/h, auf der Eisen- und Parkstraße 30 km/h.
Ein Zuschlag für Steigungen ist auf den o. g. Verkehrswegen nicht zu vergeben.
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Die Berechnungen der Schallemissionspegel für das Jahr 2035 sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Tabelle 4. Maßgebende stündliche Verkehrsstärken M, Lkw-Anteile p und Schallemissions-pegel Lm,E (Prognose 2035), tags/nachts.
mit AS: Anschlussstelle
Es bedeuten:
M maßgebende stündliche Verkehrsstärke in Kfz pro Stunde für das Jahr 2035,
p maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) in Prozent,
Lm,E Emissionspegel in dB(A) für die Tagzeit von 06:00 bis 22:00 Uhr bzw. Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr berechnet für den Prognosezeit-raum 2035,
T/N Tag/Nacht. Die Details der Berechnungen können dem Anhang B entnommen werden.
Straße Abschnitt MT MN PT PN L m,ET L m,EN
Deutenbacher Straße nördl. AS Parkstraße 725 113 2,3 1,7 61,1 52,6Deutenbacher Straße südlich AS Parkstraße 731 115 2,3 1,8 61,1 52,8Eisenstraße südlich Hauptstraße 77 10 1,3 2,2 48,4 40,2Parkstraße westlich Deutenbacher Straße 49 8 1,3 2,2 46,4 38,8Albertus-Magnus-Straße AS Deutenbacher Straße 118 20 6,3 5,2 55,2 47,1Albertus-Magnus-Straße AS Knauppstraße 116 20 6,4 5,2 55,2 47,1Knauppstraße AS Albertus-Magnus-Straße 137 24 10,9 4,5 57,3 47,4Knauppstraße Höhe Krügel-Areal 139 24 10,7 4,4 57,4 47,5
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3.2 Gewerbe
3.2.1 Bebauungsplanareal Nr. 36c
Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 36c „Forum Stein“ [8] für das Gebiet zwi-schen Hauptstraße, Deutenbacher Straße, Parkstraße, Langer Rain und Eisenstra-ßen setzt in § 14 „Immissionsschutz“ einzuhaltende Emissionskontingente nach DIN 45691 [20] fest, die durch die Gewerbebetriebe innerhalb des Plangebietes nicht übertroffen werden dürfen.
Die o. g. Emissionskontingente limitieren das maximal in Richtung des „Krügel-Are-als“ zu erwartende Lärmaufkommen aus dem „Forum Stein“.
Die Emissionskontingente LEK werden in [8] differenziert nach Teilflächen festgelegt (vgl. Abbildung im Anhang A, Seite 4) und betragen tags und nachts
SO1 LEK, tags/nachts = 61/45 dB(A).
SO2 LEK, tags/nachts = 61/47 dB(A).
SO3 LEK, tags/nachts = 61/45 dB(A).
SO4 LEK, tags/nachts = 61/43 dB(A).
SO5 LEK, tags/nachts = 57/43 dB(A).
SO6 LEK, tags/nachts = 61/43 dB(A). Das „Krügel-Areal“ befindet sich im Richtungssektor C der immissionsschutztechni-schen Festsetzungen zum „Forum Stein“ [8]. Für den Richtungssektor C erhöhen sich die o. g. Emissionskontingente LEK noch um ein Zusatzkontingent in Höhe von 2 dB.
Im Folgenden werden die Emissionskontingente zur Abschätzung der maximal aus dem „Forum Stein“ [8] auf das „Krügel-Areal“ einwirkenden Geräuschimmissionen herangezogen. Die Bestimmung der aus den o. g. Emissionskontingenten resultie-renden Immissionskontingente LIK erfolgt nach dem Rechenverfahren der DIN 45691 [20] (d. h. unter Berücksichtigung freier Schallausbreitung).
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3.2.2 Firma Thomas Tuchscherer
3.2.2.1 Allgemeines
Die Firma Thomas Tuchscherer betreibt auf den Grundstücken Deutenbacher Straße 22 und Parkstraße 1 auf einer Mischgebietsfläche einen Betrieb für Fein-werktechnik.
Im Schwerpunkt werden auftragsbezogene Arbeiten mit CNC-Fräsmaschinen und anderen metallverarbeitenden Maschinen (z. B. Bohrer) in der Werkhalle durchge-führt. Ein geräuschintensives Hämmern oder Stanzen findet im Regelfall nicht statt.
An ca. zwei bis fünf Tagen im Jahr besteht die Möglichkeit, dass einzelne Bauteile im Freien geflext werden. Da es sich dabei um seltene Ereignisse im Sinne der TA Lärm [10] handelt, wird darauf im Folgenden nicht näher eingegangen.
Die Lage des Betriebsgebäudes kann der Abbildung im Anhang A auf der Seite 4 entnommen werden.
Die Erschließung der Nutzgebäude erfolgt von Osten von der Deutenbacher Straße her.
Nach Angaben des Betreibers [36] ist der Regelbetrieb in dem Zeitraum
Montag bis Freitag 06:00 bis 15:00 Uhr
anzunehmen. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, dass einzelne Arbeiten an Samstagen durchgeführt werden.
In Bezug auf das „Krügel Areal“ sind die Geräuschimmissionen folgender Betriebs-einrichtungen von Interesse:
- Fahr- und Lieferverkehr im Freien.
- Verladetätigkeiten im Freien.
- Schallabstrahlung über die Fassadenelemente des Werkstattgebäudes bei geräuschintensiven Arbeiten.
- Betrieb einer Klimaanlage im Freien, südlich des Werkstattgebäudes. Im Folgenden werden Schallemissionsansätze für die maßgeblichen Lärmquellen getroffen. Darin enthalten sind Zuschläge für ggf. auftretende ton- oder impulshaltige Geräuschanteile. Diese Zuschläge werden bei der Bildung des Beurteilungspegels nicht nochmal berücksichtigt.
3.2.2.2 Mitarbeiterparkplätze
Die Mitarbeiter des Betriebes parken im öffentlichen Straßenraum der benachbarten Verkehrswege. Sie bedürfen keiner gesonderten Betrachtung.
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3.2.2.3 Fahrverkehr im Innenhof
Die gepflasterten Flächen östlich und südlich des Werkstattgebäudes werden durch Lieferanten und Paketdienste („Fremdverkehr“) sowie für Auslieferungen durch den „eigenen Fuhrpark“ genutzt. Der eigene Fuhrpark besteht gegenwärtig aus einem Pkw (VW Caddy).
An Werktagen mit hoher Frequentierung ist mit folgender Zahl an Nutzfahrzeugein-sätzen zu rechnen:
Fremdverkehr 06:00 bis 15:00 Uhr: 1 Lkw und 1 Transporter (TP).
Eigener Fuhrpark 06:00 bis 15:00 Uhr: 2 Pkw.
Zur Simulation der Fahrgeräusche der o. g. Kfz werden Linienschallquellen in das EDV-Modell eingegeben. Die genaue Lage der Linienschallquellen kann der Abbil-dung im Anhang A auf der Seite 4 entnommen werden. Ein- und Ausfahrten werden getrennt berücksichtigt.
Die Schallemissionen auf den Fahrwegen werden für eine Kfz-Bewegung pro Stunde, entsprechend den Grundwerten einschlägiger Studien ([25], [26], [27]) berücksichtigt:
Lkw LW’A = 63,0 dB(A) je Bewegung und Stunde.
Transporter (TP) LW’A = 59,0 dB(A) je Bewegung und Stunde.
Pkw LW’A = 47,5 dB(A) je Bewegung und Stunde. Aufgrund des Fahrbahnbelages werden nach [25] 1,5 dB auf die o. g. Werte aufge-schlagen.
Die Anzahl der Fahrbewegungen wird im Rechenmodell über die Einwirkzeit berück-sichtigt. Je Kfz-Bewegung wird eine Einwirkzeit von einer Stunde in Ansatz gebracht.
Die sich daraus im Detail ergebenen Emissionsansätze können dem Anhang C auf der Seite 3 entnommen werden.
Die Park- und Rangiergeräusche im Hof werden durch die Simulation eines Parkplat-zes entsprechend den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie [25] abgegolten. Die Geräuschentwicklung des Lkws wird dabei wie bei „Autohöfen für Lkw“, die Geräuschentwicklung der Transporter und Pkw wie bei „Mitarbeiterparkplätzen“ berechnet.
Die sich im Detail auf den Parkplatzflächen ergebenen Schallemissionen können dem Anhang C auf der Seite 3 entnommen werden. Die Schallleistungspegel lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Haltepunkt Lkw, 06:00 bis 15:00 Uhr LWATm = 74,4 dB(A).
Haltepunkt TP / Pkw, 06:00 bis 15:00 Uhr LWATm = 66,2 dB(A). Die o. g. Schallleistungspegel werden in Form von Flächenschallquellen in das EDV-Modell eingegeben.
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3.2.2.4 Verladen im Freien
Die Verladung im Freien findet gegenwärtig geräuscharm von Hand oder mit einem Palettenhubwagen statt.
Um künftige Entwicklungsmöglichkeiten abzudecken, wird in der Untersuchung vor-sorglich der Einsatz eines lauteren Elektrostaplers zur Verladung größerer Werk-stücke angesetzt.
Die Schallemissionen eines Elektrostaplers können nach unseren Erfahrungen für typische Arbeitszyklen mit einem Schallleistungspegel in Höhe von
Stapler LWATm = 95 dB(A)
ausreichend hoch beschrieben werden. Der o. g. Schallleistungspegel wird im Rechenmodell in Form einer Flächenschallquelle auf den Hofflächen südlich und süd-östlich der Werkstatthalle angesetzt.
Für die Verladedauer im Freien wird eine Stunde in dem Zeitraum zwischen 06:00 und 15:00 Uhr angenommen.
3.2.2.5 Schallabstrahlung über die Fassadenelemente der Werkhalle
Die Berechnung der Schallabstrahlung über die Fassadenelemente der Werkhalle erfolgt nach der VDI-Richtlinie 2571 [21].
Als Grundlage der Berechnung wird von einem für metallverarbeitende Betriebe typi-schen Innenschallpegel in Höhe von
Innenschallpegel Werkhalle Li,eq = 83,0 dB(A)
und einem Zuschlag von 3 dB für impulshaltige Geräuschkomponenten ausgegan-gen.
Damit wird zum einen den Planungsempfehlungen der Studie „Handwerk und Woh-nen“ [29] entsprochen, zum anderen der während des Ortstermins bei dem Betrieb mehrerer Maschinen messtechnisch ermittelte Mittelungspegel LAFTm um ca. 3 dB übertroffen.
Der o. g. Innenschallpegel wird in der schalltechnischen Berechnung durchgängig an einem Werktag zwischen 06:00 und 15:00 Uhr angenommen. Damit wird eine Ab-schätzung auf der sicheren Seite getroffen, da nicht ständig mit geräuschintensiven Tätigkeiten in der Werkhalle zu rechnen ist.
Die Geräuschentwicklung in der Nachbarschaft der Halle wird innerhalb der warmen Sommermonate durch folgende, zwischen 06:00 bis 15:00 Uhr vollständig geöffnete (Schalldämm-Maß R’w = 0 dB) Fensterelemente dominiert:
- sechs Fenster à 1,44 m2 in der Nordfassade,
- zwei Fenster à 0,5 m2 in der Westfassade (Altbau),
- zwei Fenster à 1 m2 in der Westfassade (Neubau). Außerdem ist ein teilweise geöffnetes Fenster (Schalldämm-Maß R’w = 10 dB) mit 1,8 m² Fläche in der Südfassade zu berücksichtigen.
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Relevante Schallabstrahlung entsteht außerdem über die zu den Zeiten des Zu- und Abgangs geöffneten Tor- und Türelemente in der Süd- und Westfassade:
- Tor mit 10,5 m2 Fläche in der Südfassade,
- Türe mit 2 m2 Fläche in der Westfassade. Für die o. g. Türen und Tore kann der Zeitraum des Zu- und Abgangs mit einer Stunde ausreichend lang abgeschätzt werden.
Die Schallabstrahlung über die Fenster- und Türelemente in der Ostfassade kann vernachlässigt werden, da diese fast ausschließlich an Büro- und Sozialräume gren-zen.
Die Schallabstrahlung über die sonstigen geschlossenen Wand-, Dach- und Fens-terelemente ist vergleichsweise gering, wird aber im Folgenden vorsorglich verein-facht in Ansatz gebracht:
Westfassade (ohne offene Fenster und Türen)
- Massive Wand und Fenster mit Isolierverglasung.
- Schalltechnisch relevante Gesamtfläche ca. 75 m2.
- Gesamtbeschreibendes resultierendes Schalldämmmaß Rʼw,res = 30 dB.
Nordfassade (ohne offene Fenster)
- Massive Wand und Fenster mit Isolierverglasung.
- Gesamtfläche ca. 61 m2.
- Gesamtbeschreibendes resultierendes Schalldämmmaß Rʼw,res = 30 dB.
Südfassade (ohne offenes Fenster und Tor)
- Massive Wand und Fenster mit Isolierverglasung.
- Gesamtfläche ca. 54 m2.
- Gesamtbeschreibendes resultierendes Schalldämmmaß Rʼw,res = 30 dB.
Dach
- Zum Teil Holzdachstuhl mit Wärmedämmung und Fehlboden (Altbau), zum Teil mehrschalige Sandwichpaneele mit Wärmedämmung und abgehängter Akustik-decke.
- Gesamtfläche ca. 400 m2.
- Gesamtbeschreibendes resultierendes Schalldämmmaß Rʼw,res = 25 dB.
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Tor Süd und Türe West
- Einfache Konstruktionen ohne besondere Schallschutzmaßnahmen RW = 10 dB. Die sich aus den o. g. Vorüberlegungen nach der VDI-Richtlinie 2571 [21] an Werk-tagen zwischen 06:00 bis 15:00 Uhr für die Fassadenelemente der Werkhalle er-gebenden Schallleistungspegel können dem Anhang C auf den Seiten 3 und 4 ent-nommen werden.
Die Fassadenelemente werden in Form von vertikalen Flächenschallquellen, Flä-chenschallquellen (Dach) und Punktschallquellen in Ansatz gebracht.
3.2.2.6 Klimagerät
Vor der Südfassade der Werkstatthalle steht ein Klimagerät der Firma Mitsubishi:
Modell FDCP 508 HE S 3B. Das Klimagerät wird nach Angaben des Betreibers [36] an warmen Tagen während des Zeitraumes zwischen 06:00 bis 15:00 Uhr betrieben.
Während des Ortstermins [36] wurde das Gerät in Vollbetrieb genommen. Dabei tra-ten weder ton- noch impulshaltige Geräusche auf.
Mit Hilfe des Hüllflächenverfahrens konnte der Schallleistungspegel messtechnisch für den Vollbetrieb zu
Air Conditioner LWA = 74 dB(A)
ermittelt werden.
Der o. g. Schallleistungspegel wird im Rechenmodell in Form einer Punktschallquelle mit einer Einwirkzeit zwischen 06:00 und 15:00 Uhr in Ansatz gebracht.
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3.2.3 Mischnutzung auf dem Grundstück Flur-Nr. 528/12
Südlich an das Planungsareal schließt sich in der Deutenbacher Straße 34 (Grund-stück Flur-Nr. 528/12) ein gemischt genutztes Gebäude an.
Im März 2020 waren darin aus gewerblicher Sicht die Arbeitsräume einer Schüler-hilfe, die Lagerräume eines Event-Service sowie der Lagerraum eines Comic-Ver-lages untergebracht.
Der Mietvertrag der Event-Service-Firma wurde nach den uns vom Auftraggeber gemachten Angaben zwischenzeitlich beendet. Anstelle dessen soll zeitnah ein Tattoo-Studio einziehen.
Alle o. g. Einrichtungen werden nach [37] ausschließlich werktags, tagsüber genutzt. Ein Nachtbetrieb findet nicht statt.
Alle Betriebe sind geräuscharm und gehen nur mit sehr wenig zuzurechnendem Kfz-Verkehr einher:
Die Schülerhilfe betreut bis zu 12 Schüler, die überwiegend mit dem Fahrrad oder zu Fuß kommen.
Der Lagerraum des Comic-Verlages dient ausschließlich der Lagerung und Ver-packung kleinerer Einheiten. Die Pakete werden einmal am Tag von einem Trans-porter in dem Zeitraum zwischen ca. 12:30 und 15:00 Uhr abgeholt.
Der Tattoo-Laden wird nur sehr wenige Pkw-An- und Abfahrten am Tag generieren.
Außerdem wird das den letztgenannten Firmen zuzurechnende Lärmaufkommen sehr stark durch die sich in den darüberliegenden Geschossen befindlichen Wohnun-gen limitiert.
Unseren Erfahrungen nach ist das o. g. relativ geringe Lärmaufkommen der gemisch-ten Nutzung mit dem in der Nachbarschaft geplanten Wohngebiet verträglich.
Um den Einfluss einer Geräuschentwicklung auf dem Grundstück Flur-Nr. 528/12 zu berücksichtigen, wird dennoch vorsorglich auf dem gesamten Grundstück im Rechenmodell ein gesamtbeschreibendes Emissionskontingent nach DIN 45691 [20] in Höhe von
LEK tags/nachts = 60 dB(A)/45 dB(A)
entsprechend den Planungsempfehlungen der DIN 18005 [19] für eingeschränkte Gewerbeflächen berücksichtigt.
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3.3 Tiefgaragenzufahrten
Die aktuelle Planung der Tiefgarage und deren Zufahrten wird dem Planentwurf der Grabow + Hofmann Architekten Partnerschaft BDA mit Stand 29.01.2020 ([2], [4]) entnommen. Demnach ist für das Wohngebiet eine größere Sammelgarage geplant, die in der Planzeichnung insgesamt 267 Ist-Stellplätze und 310 Soll-Stellplätze aus-weist. Für die schalltechnische Untersuchung wird sicherheitshalber von dem höhe-ren Wert ausgegangen.
Die Sammelgarage wird über zwei Einfahrten erschlossen. Zum einen ist eine TG-Zufahrt an der Deutenbacher Straße, zum anderen an der Knauppstraße geplant.
Die im Bebauungsplan gekennzeichnete Lage der Tiefgaragenportale kann der Abbil-dung in Anhang A auf der Seite 6 entnommen werden.
Die Rampe der Zufahrt von der Deutenbacher Straße soll in ein Gebäude integriert werden.
Die Ausgestaltung der Rampe an der Knauppstraße steht noch nicht abschließend fest. Eine überschlägige rechnerische Vorabschätzung ergibt allerdings, dass auch diese Tiefgaragenrampe schalldicht eingehaust werden muss, um den Parkplatzlärm auf ein Minimum reduzieren zu können. Im Folgenden wird daher für die TG-Zu-fahrt an der Knauppstraße von einer schalldichten Rampeneinhausung mit einer teilweise absorbierenden Auskleidung ausgegangen.
Die Berechnung der Schallabstrahlung über die Tiefgaragenportale und deren Zu-fahrtswege erfolgt nach Kapitel 8.3.2 der Parkplatzlärmstudie [25].
Für die Rampen innerhalb der Baufelder werden dazu folgende Randbedingungen unterstellt:
- Einhausung der Tiefgaragenrampen mit einem schallundurchlässigen Material (erf. RʼW ≥ 25 dB).
- Schallabsorbierende Auskleidung der Decke oder der Seitenwände (nur) der Einhausung der Rampe an der Knauppstraße mit einem geeigneten schallab-sorbierenden Material (Absorptionskoeffizient α500 Hz ≥ 0,7).
- Steigung der Tiefgaragenrampen maximal 15 %.
- Größe der Portalöffnung ca. 17,5 m2 (7 x 2,5 m2).
- Anhaltswerte N der Bewegungshäufigkeit auf den Stellplätzen der Tiefgaragen gemäß Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie [25], d. h.
- Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) N = 0,15 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde,
- ungünstigste Nachtstunde N = 0,09 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde.
- Grundwert der flächenbezogenen Schallleistung in der Portalöffnung Knaupp-straße LWʼʼ,1h = 48 dB(A) je m2 Öffnungsfläche und Fahrzeugbewegung je Stunde.
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- Grundwert der flächenbezogenen Schallleistung in der Portalöffnung Deuten-bacher Straße LWʼʼ,1h = 50 dB(A) je m2 Öffnungsfläche und Fahrzeugbewegung je Stunde.
- Aufgrund der Richtwirkung treten seitlich der Garagentore um 8 dB(A) geringere Schallpegel auf.
- Der oberirdische Zufahrtsweg ist bis zur öffentlichen Straße hin mit einem ebe-nen Pflaster belegt (z. B. Gehwegpflaster).
- 2/3 des Tiefgaragenverkehrs werden zur Deutenbacher Straße hin abgewickelt. Die sich aus den o. g. Vorüberlegungen für die Portalöffnungen der Tiefgaragenram-pen und deren Zufahrten ergebenden mittleren Schallleistungspegel LWA und längen-bezogenen Schallleistungspegel LWʼA können der folgenden Tabelle entnommen wer-den:
Tabelle 5. Mittlere Schallleistungspegel LWAeq und längenbezogene Schallleistungspegel LWʼAeq der Tiefgaragenportale und deren Zufahrten.
Zufahrt TG LWAeq Portal in dB(A) LWʼAeq Zufahrt in dB(A) Tag ungünstigste
Nachtstunde Tag ungünstigste
Nachtstunde Deutenbacher Straße 78,5 76,3 63,4 61,2 Knauppstraße 73,5 71,3 60,4 58,2
Die o. g. Schallleistungspegel für die Portalöffnungen werden im Rechenmodell in Form von vertikalen Flächenschallquellen mit der entsprechenden Richtwirkung im-plementiert. Die Zufahrtswege bis in den Einmündungsbereich der öffentlichen Stra-ßen werden als Linienschallquellen mit einer Höhe von 0,5 m über Geländeniveau modelliert. Die genaue Lage der Schallquellen kann der Abbildung im Anhang A auf der Seite 6 entnommen werden.
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4 Schallimmissionen 4.1 Allgemeines
Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit EDV-Unterstützung mit der Software Cadna/A (Version 2020).
Die Schallausbreitungsberechnung der Verkehrsgeräusche wird nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen RLS-90 [12] durchgeführt. Abweichend zu den Vorgaben der RLS-90 werden drei Reflexionen an schallharten Hindernissen berücksichtigt.
Die Berechnung der gewerblichen Geräuschimmissionen der Firma Tuchscherer er-folgt nach der TA Lärm [10] in Verbindung mit der E DIN ISO 9613-2 [13] für Werk-tage mit hoher Betriebsauslastung unter folgenden Randbedingungen:
- Berechnung mit einer Mittenfrequenz f = 500 Hz,
- standortbezogener Korrekturfaktor für die Meteorologie C0 = 2 dB,
- Bestimmung der Bodendämpfung nach der „alternativen Verfahren“ der E DIN ISO 9613-2 und
- drei Reflektionen an schallharten Hindernissen. Die Berechnung der gewerblichen Geräuschimmissionen bzw. Immissionskontin-gente LIK aus dem Bebauungsplanareal Nr. 36c [8] und dem Grundstück Flur-Nr. 528/12 erfolgt nach den Vorgaben der DIN 45691 [20]. Bei der Schallausbrei-tungsberechnung werden eine gleichmäßige Abstrahlung in eine Vollkugel sowie keinerlei Hindernisse/Pegelminderungen auf dem Schallausbreitungsweg angesetzt.
Für die schalltechnische Beurteilung werden die Immissionskontingente LIK mit den Gewerbegeräuschen der Firma Tuchscherer energetisch aufsummiert („Gewerbe-lärm“).
Die Berechnung der von den Tiefgaragenportalen und deren Zufahrten ausgehenden Geräuschimmissionen erfolgt ebenfalls nach der o. g. Methodik der TA Lärm.
Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt in Form von ‚Gebäudelärmkarten‘, fassadengenau und vertikal differenziert an den neu geplanten Wohngebäuden. Die Anzahl der Geschosse bzw. die Gebäudehöhe wird dazu wie in [2] berücksichtigt.
Außerdem werden in den Freibereichen und der Spielfläche der Kita (im Südteil des Bebauungsplanareals, nördlich der Flur-Nr. 528/16 – Knauppstraße 25) für den ein-wirkenden Verkehrslärm Rasterlärmkarten in einer Höhe von 2 m über Gelände-niveau berechnet.
Zur Beurteilung des Tiefgaragenlärms werden zwei Einzelpunktberechnungen an den Wohngebäuden Flur-Nrn. 528/3 und 883/19 (vgl. Kapitel 2.3) an der Knauppstraße vorgenommen.
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4.2 Beurteilungspegel
4.2.1 Verkehr
Die sich für die Verkehrsgeräusche ergebenden Beurteilungspegel können den Abbil-dungen im Anhang A auf den Seiten 2 und 3 entnommen werden:
Anhang A, Seite 2: Beurteilungspegel Tag (06:00 bis 22:00 Uhr).
Anhang A, Seite 3: Beurteilungspegel Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr). Die höchsten Beurteilungspegel treten demnach an der Deutenbacher Straße auf. Sie betragen bis zu 66 dB(A) tags und 58 dB(A) nachts.
Im Bereich der beabsichtigten Kita-Freispielfläche neben dem südlichen Nachbar-grundstück Flur-Nr. 528/16 betragen die Beurteilungspegel am Tag zwischen 54 bis 58 dB(A).
4.2.2 Gewerbe
Die Beurteilungspegel für die Summe der Geräusche aus dem Betrieb Tuchscherer und den Immissionskontingenten LIK können den Abbildungen im Anhang A auf den Seiten 4 und 5 entnommen werden:
Anhang A, Seite 4: Beurteilungspegel Tag (06:00 bis 22:00 Uhr).
Anhang A, Seite 5: Beurteilungspegel ungünstigste Nachtstunde (06:00 bis 22:00 Uhr).
Die höchsten Beurteilungspegel treten im Norden des „Krügel-Areals“ an den Wohn-gebäuden unmittelbar südlich der Firma Tuchscherer auf. Sie betragen bis zu 58 dB(A) am Tag. In der Nachtzeit betragen die höchsten Beurteilungspegel bis zu 38 dB(A).
4.2.3 Tiefgaragenzufahrten
Durch den beabsichtigten Betrieb der Sammelgarage errechnen sich an den nächst-gelegenen Wohngebäuden in der Nachbarschaft des Vorhabens folgende Beurtei-lungspegel:
Tabelle 6. Beurteilungspegel nach TA Lärm für den Betrieb der Sammelgarage in dB(A).
Bezeichnung Immissionsrichtwert in dB(A) Beurteilungspegel in dB(A) Tag Nacht Tag ungünstigste Nachtstunde IO Flur-Nr. 528/3 55 40 44,9 40,8
IO Flur-Nr. 883/19 55 40 39,5 35,4 Den Gebäudelärmkarten im Anhang A auf den Seiten 6 und 7 kann außerdem ent-nommen werden, dass sich im Bereich der Deutenbacher Straße Beurteilungspegel an den dem Tiefgaragenportal nächstgelegenen Fassadenabschnitten im 1. OG er-rechnen, die tags/nachts bis zu 55 dB(A) / 51 dB(A) betragen.
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4.3 Maßgeblicher Außenlärmpegel
Die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109-1 [14], [16] ist im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens nicht zwingend erforderlich. Er stellt regelmäßig erst im Rahmen der weiteren Genehmigungsverfahren und Ausführungs-planungen die Grundlage für eine angemessene Dimensionierung der Außenbauteil-konstruktionen nach Maßgabe der bauordnungsrechtlich eingeführten Mindestanfor-derungen dar.
Da die DIN 4109-1 in Bayern bauordnungsrechtlich eingeführt ist, ist sie außerdem im weiteren Bauvollzug beachtlich, auch ohne dass es einer Erwähnung in einem Bebauungsplan bedarf.
Dennoch erachten wir es im vorliegenden Fall für sinnvoll und notwendig, im Bebau-ungsplan (d. h. bereits auf Ebene der Bauleitplanung) diejenigen Fassadenabschnitte bzw. Baufenster zu kennzeichnen, an denen aller Voraussicht nach der Einbau höher schalldämmender Außenbauteilkonstruktionen erforderlich wird bzw. dieser auf jeden Fall abzuprüfen ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der maßgebliche Außenlärmpegel einen Wert von 61 dB(A) erreicht oder übertrifft. Für die in die-ser Weise beaufschlagten Fassaden ist im Bebauungsplan der Nachweis ausreichen-der Schalldämmung nach Maßgabe der DIN 4109-1 [16] zu fordern.
Somit wird die Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels an dieser Stelle not-wendig, um eine Überschreitung des o. g. Schwellenwertes zu identifizieren.
Für die Bestimmung des Außenlärmpegels La liegen gegenwärtig zwei maßgebliche technische Regelwerke vor:
Die DIN 4109-2 (Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Er-füllung der Anforderungen) [15] ist in Bayern bauaufsichtlich (noch) eingeführt und enthält in Kapitel 4.4.5 Festlegungen zur rechnerischen Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels.
Die überarbeitete DIN 4109-2 in der Fassung von 2018 [17] ist bauaufsichtlich noch nicht eingeführt, enthält in Kapitel 4.4.5 ebenfalls Festlegungen zur rechnerischen Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels, die jedoch gegenüber der Fassung aus 2016 [15] sowohl redaktionelle als auch inhaltliche Änderungen – insbesondere im Hinblick auf den Schienenverkehrslärm – aufweisen.
Im vorliegenden Einzelfall wird die Geräuschsituation maßgeblich durch den Straßen-verkehrslärm dominiert. Dazu kommen zumeist geringere Geräuschbeiträge der benachbarten Gewerbebetriebe.
Für diese Konstellation weisen die beiden o. g. Fassungen der DIN 4109-2 nur ge-ringe Unterschiede in der Bestimmung der maßgeblichen Außenlärmpegel auf. Von daher wird auf die neuere Fassung von 2018 abgestellt.
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Demnach sind im vorliegenden Einzelfall für die Bildung des maßgeblichen Außen-lärmpegels
• in der Tagzeit die Beurteilungspegel für die maßgeblichen Lärmquellen (Stra-ßen, Gewerbe) energetisch aufzusummieren und zu den so errechneten Werten jeweils 3 dB zu addieren,
• in der Nachtzeit die Beurteilungspegel für die maßgeblichen Lärmquellen (Stra-ßen, Gewerbe) energetisch aufzusummieren und zu den so errechneten Werten jeweils 13 dB zu addieren und anschließend
• an den jeweiligen Fassadenabschnitten die sich so ergebenden Tag- und Nachtpegel miteinander zu vergleichen sowie den jeweils höheren Wert als „maßgeblichen Außenlärmpegel“ La für den sich anschließenden Nachweis der ausreichenden Schalldämmung von Außenbauteilkonstruktionen auszuweisen.
Die sich so an den jeweiligen Gebäuden / Baufenstern ergebenden höchsten maß-geblichen Außenlärmpegel können der Abbildung im Anhang A auf der Seite 8 ent-nommen werden.
Demnach wird insbesondere an den straßenzugewandten Fassaden der straßenna-hen Gebäude der o. g. Auslösewert von 61 dB(A) erreicht oder überschritten. Der höchste Wert tritt mit 71 dB(A) an der Deutenbacher Straße auf.
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5 Beurteilung 5.1 Verkehr
Die für die Beurteilung heranzuziehenden Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 [19] betragen für Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts. Die in der Verwaltungspraxis als Abwägungsgrenze etablierten Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11] betragen für Allgemeine Wohngebiete (WA) 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts.
Den Abbildungen im Anhang A auf den Seiten 2 und 3 kann entnommen werden, dass die o. g. Anforderungen vor allem an den den Straßen unmittelbar zugewandten Fassaden der Randbebauung an der Deutenbacher Straße und Knauppstraße über-schritten werden.
Zur Knauppstraße betragen die höchsten Überschreitungen der Orientierungswerte bis zu 8 dB(A)/8 dB(A) tags/nachts, die der Grenzwerte bis zu 4 dB(A)/4 dB(A) tags/nachts.
Zur Deutenbacher Straße betragen die höchsten Überschreitungen der Orientie-rungswerte bis zu 11 dB(A)/13 dB(A) tags/nachts, die der Grenzwerte bis zu 7 dB(A)/9 dB(A) tags/nachts.
Im Bebauungsplan sind somit weitergehende Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der den Straßen zugewandten Fassaden der Randbebauung zu fordern.
An den weiter von den Straßen entfernt gelegenen Gebäuden und Freibereichen können demgegenüber mindestens die Grenzwerte der 16. BImSchV, zumeist auch die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 eingehalten werden. Hier bedarf es keiner zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen.
Auch die Verkehrsgeräuschimmissionen auf dem beabsichtigten Freibereich der Kita halten tags mindestens den Grenzwert der 16. BImSchV, teils auch den Orientie-rungswert des Beiblattes 1 zur DIN 18005 ein. Bei Beibehaltung der bisher beabsich-tigten Lage sind hier keine weiteren Schallschutzmaßnahmen notwendig. Hinweis:
Die in der Rechtsprechung oftmals genannten Schwellenwerte der Gesundheits-gefährdung bzw. der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeit in Höhe von ca. 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts werden auch an den straßennahen Gebäuden noch unter-schritten.
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5.2 Gewerbe
5.2.1 Beurteilungspegel
Die für die Beurteilung heranzuziehenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm [10] betragen für Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts.
Der Abbildung im Anhang A auf der Seite 4 kann entnommen werden, dass diese Anforderung nur an den Nordfassaden des nördlichen Gebäuderiegels unmittelbar gegenüber der Firma Tuchscherer tags um 1 bis 3 dB übertroffen wird. Ansonsten werden die Anforderungen der TA Lärm im gesamten Plangebiet tags und nachts eingehalten.
Zum Schutz der o. g. Nordfassaden des nördlichen Riegelbaus, an denen die Anfor-derungen der TA Lärm maßgeblich, d. h. um mehr als 1 dB, übertroffen werden, sind somit weitere Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
5.2.2 Maximalpegel
Gegenwärtig besteht auf dem Gelände der untersuchten Gewerbebetriebe kein Nachtbetrieb. Eine weitergehende Betrachtung der Maximalpegel nach TA Lärm erübrigt sich von daher.
5.3 Tiefgaragenzufahrten
Die hilfsweise herangezogenen Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete werden an der benachbarten bestehenden Wohnbebauung der Knauppstraße im Wesentlichen eingehalten bzw. höchstens geringfügig um 0,8 dB überschritten. Die letztgenannten geringen Überschreitungen erachten wir für tolera-bel, wenn in der weiteren Planung darauf geachtet wird, dass die in der schalltech-nischen Untersuchung bereits berücksichtigten Schallschutzmaßnahmen (vollstän-dige Einhausung der Tiefgaragenrampen, schallabsorbierende Auskleidung der Ram-penüberbauten etc.) im Bereich der Zufahrt von der Knauppstraße umgesetzt wer-den.
Die in das Gebäude integrierte TG-Rampe an der Deutenbacher Straße und der sich anschließende Zufahrtsweg verursachen nur am geplanten Gebäude selbst nachts Überschreitungen der hilfsweise herangezogenen Immissionsrichtwerte der TA Lärm um bis zu 11 dB. Diese Überschreitungen beschränken sich auf die unmittelbar benachbarten Fenster der angrenzenden Geschosse. Bei der Beurteilung gilt es allerdings zu beachten, dass an diesen Fassadenabschnitten der in der Charakteris-tik vergleichbare Verkehrslärm der Deutenbacher Straße nachts bis zu 57 dB(A) beträgt und somit die Geräusche der Tiefgaragenzufahrt nochmals deutlich übertrifft bzw. verdeckt.
Die gegenüber dem Verkehrslärm der Deutenbacher Straße in Kapitel 5.1 geforder-ten Schallschutzmaßnahmen sind somit auch gegenüber den Geräuschen der Tief-garagenzufahrt wirksam. Für die TG-Zufahrt an der Deutenbacher Straße ist es somit nicht notwendig, im Bebauungsplan besondere Schallschutzmaßnahmen festzuset-zen.
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6 Schallschutzmaßnahmen 6.1 Verkehr
6.1.1 Abstandsflächen
Die Verkehrslärmbelastung kann an geplanten Gebäuden effektiv reduziert werden, wenn möglichst große Abstände zu den Straßen hin eingehalten werden. Dieser Um-stand wurde bereits in der schalltechnischen Voruntersuchung [38] umfassend erläu-tert.
Das vorliegende Planungskonzept setzt demgegenüber auf die bestmögliche Ausnut-zung der vorhandenen Planungsfläche und schafft lärmberuhigte Innenhoflagen durch schallabschirmende Riegelgebäude in den Straßenrandbereichen.
Im Gegenzug müssen die Gebäude in den Randbereichen besonders gegenüber dem einwirkenden Verkehrslärm geschützt werden (siehe unten).
6.1.2 Abschirmeinrichtung (Lärmschutzwände, bzw –wälle)
Lärmschutzwände, bzw. –wälle gehören in der Nachbarschaft des Untersuchungs-gebietes bisher nicht zu den ortsüblichen Erscheinungen.
Auch in der vorliegenden Planung sollen die Riegelbauten an der Deutenbacher Straße die schallabschirmende Funktion gegenüber dem Verkehrslärm übernehmen.
Im Gegenzug müssen diese Gebäude in den Randbereichen besonders gegenüber dem einwirkenden Verkehrslärm geschützt werden (siehe unten).
6.1.3 Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden
Für die straßenzugewandten Gebäudefassaden der Randbebauung, die maßgeb-liche Überschreitungen der schalltechnischen Anforderungen aufweisen, sind weitere Schallschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation im Bebauungsplan festzusetzen:
- Ausbildung schalltechnisch günstiger Wohnungsgrundrisse mit vorzugsweise lärmabgewandten Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume.
- Keine Anordnung von Balkonen und Terrassen zur Deutenbacher Straße hin.
- Falls möglich, Schutz der Aufenthaltsräume an den besonders stark verlärmten Fassadenabschnitten an der Deutenbacher Straße durch verglaste Vorbauten, Loggien, Prallscheiben o. ä. Maßnahmen.
- Einbau von schalldämmenden Außenbauteilkonstruktionen nach Maßgabe der Mindestanforderungen der DIN 4109-1 [16], nach Bedarf in Verbindung mit zu-sätzlichen schalldämmenden Lüftungssystemen.
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Hinweis:
Die in der Rechtsprechung formulierten Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung bzw. der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeit in Höhe von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts werden im vorliegenden Fall auch den straßennahen Baukörpern eingehalten bzw. unterschritten. Somit sind an allen Gebäuden die ggf. vorhandenen Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005 bzw. der Grenzwerte der 16. BImSchV einer städtebaulichen Abwägung zugänglich. Im Falle einer städtebaulich plausiblen Abwägung dieser Überschreitungen kann in die-sen Bereichen hinreichender Schallschutz – falls nicht anders möglich – auch durch passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster nach Maßgabe der DIN 4109-1 mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen) erzielt werden. Dennoch sollten alle anderen o. g. Maßnahmen (Wohnungsgrundrissorientierung, Vorbauten etc.) sorgfäl-tig geprüft und – soweit möglich – bevorzugt eingesetzt werden.
6.2 Gewerbe
An der Nordfassade des nördlichen Riegelbaus wird – bedingt durch den Gewerbe-betrieb der Fa. Tuchscherer – der Immissionsrichtwert der TA Lärm auf einer Länge von ca. 58 m maßgeblich, d. h. um mehr als 1 dB, überschritten.
Wohngebäude können in den o. g. Abschnitten, in denen die Anforderungen der TA Lärm übertroffen werden, nur unter der Prämisse errichtet werden, dass sie zu den Gewerbeflächen hin keine zu öffnenden Fenster schutzbedürftiger Aufenthalts-räume aufweisen.
Dies wäre durch eine geeignete Wohnungsgrundrissorientierung sicherzustellen. Dazu wären an den zu hoch mit Gewerbelärm beaufschlagten Fassaden ausschließ-lich Nebenräume, wie Bäder, Arbeitsküchen, Treppenhäuser, Flure oder Lauben-gänge unterzubringen.
Alternativ bestünde die Möglichkeit, allen Fenster schutzbedürftiger Aufenthalts-räume, die zu hoch mit Gewerbelärm beaufschlagt werden, Wintergärten, Loggien, Prallscheiben oder vergleichbare Maßnahmen vorzubauen, mit denen die Beurtei-lungspegel des Gewerbelärms vor den geöffneten Fenstern der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume um mindestens 3 dB gesenkt werden.
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6.3 Tiefgaragenzufahrten
Bei der Abschätzung der von den Tiefgaragenzufahrten bzw. –rampen auf die Nach-barschaft ausgehenden Lärmimmissionen wurden bereits Schallschutzmaßnahmen baulicher Natur berücksichtigt.
Die Schallschutzmaßnahmen für die TG-Zufahrt an der Knauppstraße lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Neigung der Tiefgaragenrampe maximal 15 %.
- Einhausung der Tiefgaragenrampe mit entsprechend geeigneten, schall-dämmenden und schalldichten Materialien (RʼW ≥ 25 dB).
- Schallabsorbierende Verkleidung der Decke oder der Seitenwände der Ram-peneinhausung (Absorptionskoeffizient α ≥ 0,7 bei 500 Hz).
- Kraftschlüssige Anbindung möglicher Regenrinnen im Zufahrtsbereich (keine Klappergeräusche).
Die o. g. Maßnahmen sollten für die TG-Zufahrt Knauppstraße im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Für die TG-Zufahrt an der Deutenbacher Straße sind demgegenüber keine Maßnah-men im Bebauungsplan festzusetzen, da die gegenüberliegende Fremdbebauung bereits einen sehr großen Abstand zur Anlage hin aufweist.
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7 Festsetzungsvorschläge Im Folgenden werden Vorschläge für die Festsetzung von lärmmindernden Maßnah-men und deren Begründung in einem Bebauungsplan getroffen.
Diese Vorschläge werden aus rein fachlichen (schalltechnischen) Überlegungen / Notwendigkeiten abgeleitet. Sie bedürfen im weiteren Verfahren seitens der plan-gebenden Gemeinde noch einer Überprüfung auf andere städtebauliche und immis-sionsschutzrechtliche Aspekte hin.
7.1 Festsetzungen im Planteil
Die Fassaden bzw. Baufenster, an denen der Richtwert nach TA Lärm maßgeblich überschritten wird (vgl. Abbildung Anhang A, Seite 4) UND der maßgebliche Außen-lärmpegel in Höhe von La = 61 dB(A) erreicht oder übertroffen wird (vgl. Abbildung Anhang A, Seite 8), sind mit einem (frei zu wählenden) Planzeichen "GRÜN" zu kennzeichnen:
Planzeichen "GRÜN" Lr,Gewerbe > IRW TA Lärm [10] UND La ≥ 61 dB(A).
Die folgende Abbildung zeigt – mit grüner Farbe gekennzeichnet – die relevanten Fassadenabschnitte/Baufenster im Nordteil des Planungsareals:
Abbildung 3. Fassadenabschnitte/Baufenster mit Überschreitungen der Anforderungen der TA Lärm und maßgeblichen Außenlärmpegeln La ≥ 61 dB(A), grün gekennzeichnet.
Die Fassaden, an denen der maßgebliche Außenlärmpegel in Höhe von La = 61 dB(A) erreicht oder übertroffen wird (vgl. Abbildung Anhang A, Seite 8), jedoch keine Überschreitungen der Anforderungen der TA Lärm vorliegen, sind mit einem (frei zu wählenden) Planzeichen "ROT" zu kennzeichnen:
Fa. ThomasTuchscherer
Werkhalle
Lieferzone
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Planzeichen "ROT" La ≥ 61 dB(A) UND
Lr,Gewerbe ≤ IRW TA Lärm [10].
Die folgende Abbildung zeigt die mit roter Farbe zu kennzeichnenden Fassaden-abschnitte/Baufenster in den Straßenrandlagen:
Abbildung 4. Fassadenabschnitte/Baufenster an denen der maßgebliche Außenlärmpegel in Höhe von La = 61 dB(A) erreicht oder übertroffen wird und die Anforderungen der TA Lärm eingehalten werden, rot gekennzeichnet.
Die o. g. Kennzeichnungen können zur besseren Übersicht auch in ergänzenden Darstellungen erfolgen.
Krügel - ArealBPL 36d
Deu
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ße
Knauppstraße
Albertus-Magnus-Straße
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7.2 Textliche Festsetzungen
Für die textlichen Festsetzungen schlagen wir folgende Formulierungen vor:
1. Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden
An den mit Planzeichen "GRÜN" gekennzeichneten Fassaden/Baufenstern ist mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm durch die benach-barten Gewerbebetriebe zu rechnen. Die Anordnung von zu öffnenden Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume im Sinne der DIN 4109-1:2018 ist an den mit Planzeichen "GRÜN" gekennzeichneten Fassaden/Baufenstern nicht zulässig. Ausnahmen sind möglich, wenn durch vorgesetzte Schallschutzkonstruktionen, Wintergärten, verglaste Vorbauten oder gleichartige Konstruktionen gewähr-leistet wird, dass vor diesen Fenstern ein Beurteilungspegel für die Gewerbe-geräusche in Höhe von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts eingehalten wird.
An den mit den Planzeichen "ROT" oder „GRÜN“ gekennzeichneten Fassa-den/Baufenstern wird ein maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109-2:2018 in Höhe von La = 61 dB(A) erreicht oder überschritten. Für die Außenbauteil-konstruktionen schutzbedürftiger Aufenthaltsräume an den so gekennzeichneten Fassaden/Baufenstern ist ein Nachweis ausreichender Schalldämmung gegen-über dem Außenlärm nach Maßgabe der DIN 4109-01:2018 zu führen.
An den mit dem Planzeichen "ROT" gekennzeichneten Fassaden/Baufenstern dürfen keine Fenster von Schlafräumen (Schlaf- und Kinderzimmer) angeordnet werden. Ausnahmen sind möglich, wenn für diese Schlafräume durch zusätz-liche Maßnahmen eine ausreichende permanente Belüftung bei gleichzeitiger Einhaltung der o. g. Anforderungen an die Schalldämmung gegen Außenlärm sichergestellt wird. Dafür kommen z. B. geeignete Glasvorbauten, Loggien mit Außenverglasungen sowie Schallschutzfenster mit schalldämmenden Lüftungs-einrichtungen in Frage. Ausnahmen sind auch möglich, wenn ein Schlafraum über ein Fenster an einer nicht mit "ROT" gekennzeichneten Fassade aus-reichend belüftet werden kann.
2. Tiefgaragenzufahrten/-rampen
Die Tiefgaragenrampen der Wohn-Sammelgarage sind in die Gebäude zu inte-grieren oder mit schalldämmenden Materialien (erforderliches Schalldämmmaß RʼW ≥ 25 dB) einzuhausen.
Die zur Knauppstraße hin orientierte Rampeneinhausung ist im Deckenbereich oder an den Innenwänden schallabsorbierend zu verkleiden (Absorptions-koeffizient des Absorptionsmaterials α ≥ 0,7 bei 500 Hz). Die Steigung der Tief-garagenrampe darf an dieser Stelle nicht mehr als 15 % betragen. Abdeckun-gen in der Tiefgaragenabfahrt, z. B. für eine Regenrinne, sind kraftschlüssig ver-bunden (z. B. verschraubt) auszuführen.
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Abweichungen von den o. g. Vorgaben sind möglich, wenn im Genehmigungs-verfahren nachgewiesen wird, dass die Schallabstrahlung der Tiefgaragenzu-fahrt zu keiner maßgeblichen Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den benachbarten Wohngebäuden führt.
3. Außenwohnbereiche der Gebäude an der Deutenbacher Straße
Vor den Ostfassaden der straßennahen Gebäude an der Deutenbacher Straße sind keine zum Aufenthalt bestimmte Außenwohnbereiche (z. B. Terrassen, Bal-kone und Gärten von Wohnungen) zulässig.
8 Vorschlag für die Begründung Auf das Plangebiet des Bebauungsplanareals Nr. 36d wirken Verkehrs- und Gewer-begeräuschimmissionen ein. Dies sind zum einen die Verkehrsgeräuschimmissionen der Deutenbacher Straße, der Knauppstraße und der Albertus-Magnus-Straße, zum anderen die von Norden einwirkenden Gewerbegeräusche des Einkaufszentrums „Forum Stein“, des Feinwerktechnikbetriebes „Thomas Tuchscherer“ in der Deuten-bacher Straße 22 sowie die von Süden einwirkenden Geräusche des gemischt genutzten Gebäudes in der Deutenbacher Straße 34.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde vom Büro Müller-BBM, Robert-Koch-Straße 11 in 82152 Planegg ein schalltechnisches Fachgutachten erstellt, dass die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrs- und Gewerbegeräusche berechnet und beurteilt sowie anhand der Ergebnisse Empfehlungen zur Festsetzung von geräusch-mindernden Maßnahmen in einem Bebauungsplan gibt.
In dem Fachgutachten werden außerdem die von den im Baugebiet geplanten Tief-garagenzufahrten auf die Nachbarschaft ausgehenden Geräuschimmissionen einer schalltechnischen Beurteilung unterzogen.
Die Ergebnisse der o. g. schalltechnischen Untersuchungen sind im Müller-BBM Bericht M154593/01 vom 16. April 2020 abgelegt. Das Gutachten kann auf Wunsch bei der Stadt Stein eingesehen werden.
Die Ergebnisse und die daraus resultierenden Schallschutzmaßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Verkehrslärm
Bedingt durch den Verkehrslärm der an das Plangebiet angrenzenden Straßen (Deu-tenbacher Straße, Albertus-Magnus-Straße und Knauppstraße) treten in den Rand-bereichen des Bauquartiers relativ hohe Verkehrsgeräuschimmissionen auf. Die höchsten Beurteilungspegel für den Verkehrslärm betragen zur Deutenbacher Straße hin bis zu 66 dB(A) tags und 58 dB(A) nachts.
Im Nahbereich der öffentlichen Straßen werden die für die Beurteilung heranzu-ziehenden Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 für Allgemeine Wohn-gebiete (WA) in Höhe von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts sowie die in der Ver-waltungspraxis als Abwägungsgrenze etablierten Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in Höhe von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts überschritten.
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Zur Deutenbacher Straße hin betragen die höchsten Überschreitungen der Orientie-rungswerte bis zu 11 dB(A)/13 dB(A) tags/nachts, die der Grenzwerte bis zu 7 dB(A)/9 dB(A) tags/nachts.
Zur Knauppstraße hin betragen die höchsten Überschreitungen der Orientierungs-werte bis zu 8 dB(A)/8 dB(A) tags/nachts, die der Grenzwerte bis zu 4 dB(A)/4 dB(A) tags/nachts.
An den weiter von den Straßen entfernt gelegenen Gebäuden und Freibereichen können demgegenüber mindestens die Grenzwerte der 16. BImSchV, zumeist auch die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 eingehalten werden.
Auch die Verkehrsgeräuschimmissionen auf dem beabsichtigten Freibereich der Kita halten mindestens den Grenzwert der 16. BImSchV, teils auch den Orientierungswert des Beiblattes 1 zur DIN 18005 ein.
Aufgrund der o. g. Überschreitungen der Anforderungen technischer Regelwerke sind im Bebauungsplan weitergehende Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der den Straßen zugewandten Fassaden der Randbebauung festzusetzen.
Bei der Auswahl der Schallschutzmaßnahmen gilt es zu berücksichtigen, dass auch an der relativ stark verlärmten Randbebauung die in der Rechtsprechung oftmals genannten Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung bzw. der enteignungsrecht-lichen Zumutbarkeit in Höhe von ca. 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts noch unter-schritten werden. Somit sind die im Fachgutachten festgestellten Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte nach der DIN 18005 bzw. der Grenzwerte der 16. BImSchV durch den Verkehrslärm einer städtebaulichen Abwägung zugän-gig. Im Falle einer städtebaulich plausiblen Abwägung dieser Überschreitungen kann für die am stärksten betroffenen Bereiche – falls nicht anders möglich – auch durch passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster nach Maßgabe der DIN 4109-1 mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen) ausreichender Lärmschutz erzielt werden.
Nach sorgfältiger Überprüfung aller städtebaulichen und architektonischen Belange hat sich die Stadt Stein dazu entschlossen, an den Fassaden, an denen mit hohen Geräuschimmissionen zu rechnen ist, folgende Maßnahmen zum Schutz vor dem Verkehrslärm festzusetzen:
- Ausbildung schalltechnisch günstiger Wohnungsgrundrisse mit vorzugsweise lärmabgewandten Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume.
- Keine Anordnung von Balkonen und Terrassen zur Deutenbacher Straße hin.
- Soweit möglich, Schutz der Aufenthaltsräume an besonders stark verlärmten Fassadenabschnitten an der Deutenbacher Straße durch verglaste Vorbauten, Loggien, Prallscheiben, o. ä. Maßnahmen.
- Einbau von schalldämmenden Außenbauteilkonstruktionen nach Maßgabe der Mindestanforderungen der DIN 4109-1: 2018, nach Bedarf in Verbindung mit zusätzlichen, schallgedämmten Lüftungssystemen.
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Gewerbe
Bedingt durch den Betrieb des „Forum Stein“ und der Firma Tuchscherer treten die höchsten Beurteilungspegel für den Gewerbelärm am Nordrand des Plangebietes auf. Sie betragen bis zu 58 dB(A) am Tag. In der Nachtzeit betragen die höchsten Beurteilungspegel bis zu 38 dB(A).
Durch den Gewerbelärm wird der für die Beurteilung heranzuziehende Immissions-richtwert der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete (WA) in Höhe von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts an der Nordseite des nördlichen Baufensters um 1 bis 3 dB übertroffen. Ansonsten werden die Anforderungen der TA Lärm im gesamten Plan-gebiet tags und nachts eingehalten.
Aufgrund der Ausführungen der TA Lärm ist durch eine schalltechnisch günstige Pla-nung im Baugebiet selbst zu gewährleisten, dass die Immissionsrichtwerte außen – d. h. im Freien – vor den geöffnet angenommenen Fenstern schutzbedürftiger Auf-enthaltsräume eingehalten werden. Im Umkehrschluss können Wohngebäude in den o. g. Abschnitten, in denen die Anforderungen der TA Lärm übertroffen werden, nur unter der Prämisse errichtet werden, dass sie in den zu hoch mit Gewerbelärm beaufschlagten Bereichen keine zu öffnenden Fenster schutzbedürftiger Aufenthalts-räume aufweisen.
Entsprechend wird im Bebauungsplan für die Nordseite des nördlichen Baufensters auf einer Länge von ca. 58 m festgesetzt, dass durch eine geeignete Wohnungs-grundrissorientierung dafür Sorge zu tragen ist, dass keine zu öffnenden Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen zu den maßgeblichen Gewerbelärmquellen hin ausgerichtet werden. An den zu hoch mit Gewerbelärm beaufschlagten Fassaden dürfen ausschließlich Nebenräume wie Bäder, Arbeitsküchen, Treppenhäuser, Flure oder Laubengänge untergebracht werden. Alternativ wird die Möglichkeit eingeräumt, allen Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume, die zu hoch mit Gewerbelärm beaufschlagt werden, Wintergärten, Loggien, Prallscheiben oder vergleichbare Maß-nahmen vorzubauen, mit denen die Beurteilungspegel des Gewerbelärms vor den geöffneten Fenstern um mindestens 3 dB gesenkt werden können. Tiefgaragenzufahrten
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die zwei geplanten Tiefgaragenzufahrten an der Deutenbacher Straße und der Knauppstraße nicht mit überhöhten Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft zu rechnen ist. Dazu werden für die TG-Zufahrt zur Knauppstraße folgende Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt:
- Einhausung der Tiefgaragenrampen mit entsprechend geeigneten, schalldäm-menden und schalldichten Materialien,
- schallabsorbierende Verkleidung der Decke oder der Seitenwände dieser Rampeneinhausung,
- kraftschlüssige Anbindung möglicher Regenrinnen im Zufahrtsbereich,
- Neigung der Tiefgaragenrampe max. 15 %.
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9 Verwendung der Ergebnisse Die Berechnungsergebnisse beziehen sich u. a. auf die für diese Untersuchung zur Verfügung gestellten Angaben und Planunterlagen (siehe Kapitel 10 „Grundlagen“). Etwaige Änderungen bedürfen einer erneuten schalltechnischen Überprüfung. Für den technischen Inhalt verantwortlich:
Dipl.-Ing. Thomas Maly Telefon +49 (0)89 85602-161
Projektverantwortlicher
Dieser Bericht darf nur in seiner Gesamtheit, einschließlich aller Anlagen, vervielfäl-tigt, gezeigt oder veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Auszügen bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Müller-BBM. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf die untersuchten Gegenstände.
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10 Grundlagen Dieser Untersuchung liegen zugrunde:
Planunterlagen:
[1] Bebauungsplan Nr. 36d „Südliches Krügel-Areal“, Vorentwurf; Planzeichnung M 1:1000; Architekturbüro Grosser-Seeger & Partner; Stand 24.03.2020.
[2] Wohnquartier Stein SPAG; Variante 4b, Lageplan M 1:500; Grabow + Hofmann Architekten Partnerschaft BDA; Stand 29.01.2020.
[3] Wohnquartier Stein SPAG; Gesamtübersicht Regelgeschoß; Grabow + Hof-mann Architekten Partnerschaft BDA; Stand 18.03.2020.
[4] Wohnquartier Stein SPAG; Variante 4b, Tiefgarage; Darstellung der Tief-garagenstellplätze sowie der Zufahrten; Grabow + Hofmann Architekten Partnerschaft BDA; Stand 29.01.2020.
[5] Digitale Flurkarten für das Untersuchungsgebiet, Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Stand: 08.09.2010 (ergänzt am 29.10.2010 und 26.11.2010).
[6] Digitales Gebäudemodell LoD1, Landesamt für Vermessung und Geoinforma-tion; Sendung vom 10.12.2015.
[7] Digitales Geländemodell DGM5, Landesamt für Vermessung und Geoinforma-tion, Sendung vom 26.11.2010.
[8] Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 36c „Forum Stein“, Stadt Stein, Fassung vom 19.07.2014.
Gesetzte, Verordnungen und technische Regelwerke:
[9] Bundes-Immissionsschutzgesetz – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelt-einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) geändert.
[10] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutz-gesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), geändert durch Verwaltungsvor-schrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5).
[11] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgeset-zes (16. BImSchV) Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I Nr. 27 vom 20.06.1990 S. 1036), zuletzt geändert am 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269).
[12] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90: Ausgabe 1990. Der Bun-desminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai 1990. Berichtigter Nachdruck Februar 1992.
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[13] DIN ISO 9613-2: Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. 1999-10.
[14] DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen. 2016-07.
[15] DIN 4109 -2: Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen. 2016-07.
[16] DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen. 2018-01.
[17] DIN 4109 -2: Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen. 2018-01.
[18] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau. Teil 1 mit Beiblatt 1: Berechnungsver-fahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. 1987-05.
[19] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. 2002-07.
[20] DIN 45691: Geräuschkontingentierung. 2006-12.
[21] VDI-Richtlinie 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten. 1976-08.
[22] VDI-Richtlinie 2714: Schallausbreitung im Freien. 1988-01.
[23] VDI-Richtlinie 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtun-gen. 1987-08.
[24] DIN 45687: Akustik – Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräusch-immission im Freien – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen. 2006-05.
Sonstige Grundlagen:
[25] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auf-lage, Augsburg 2007.
[26] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Last-kraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche ins-besondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005.
[27] Berechnung der Geräuschemissionen einer Straße aus den Emissionen der ein-zelnen Fahrzeuge; Zeitschrift für Lärmbekämpfung 38 (1991), Dr. Ulrich, Bun-desanstalt für Straßenwesen.
[28] Gewerbelärm, Kenndaten und Kosten für Schutzmaßnahmen, Schriftenreihe des Bayerischen Landesamt für Umwelt, Heft Nr. 154; Stand 2000.
[29] Handwerk und Wohnen – Bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel; Vergleichende Studie des TÜV Rheinland 1993/2005; TÜV-Bericht Nr. 933/2033333/01 vom 26.07.2005.
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[30] Planungsbüro Mörner + Jünger: Verkehrsuntersuchung „Forum Stein“, Stand 01.06.2012 (ergänzt um die E-Mails vom 14.06.2012 und 18.06.2012 zu den Lkw-Anteilen und dem Prognose-Nullfall).
[31] Stadt Stein / Wilhelm Krügel GmbH: Planungskonzept Wohngebiet; Angaben zu den Verkehrsmengen (DTV) für die Analyse 2015 und den Prognose-Nullfall 2015; Freudel Verkehrsplanung, E-Mail vom 07.12.2015.
[32] Stadt Stein, Planungskonzept Wohngebiet „Krügel-Areal“; Verkehrliche Beglei-tung; Freudel Verkehrsplanung; Januar 2016.
[33] Auszüge der Knotenpunktzählung der Stadt Stein vom Sommer 2016 (nach Inbetriebnahme des Forum Stein); Tagwerte (6-22 Uhr) der Knoten 3,4,35 und 36.
[34] Einkaufszentrum „Forum Stein“ in Stein; schalltechnische Verträglichkeitsunter-suchung zur Verkehrssituation; Müller-BBM Bericht Nr. M88473/12 vom 24.06.2013.
[35] Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 36c „Forum Stein“; Geräuschkontingentie-rung nach DIN 45691; Müller-BBM Bericht Nr. M88473/10 vom 24.06.2013.
[36] Ortsbesichtigung mit Betriebsbegehung der Firma Thomas Tuchscherer in der Deutenbacher Straße 22 am 10.12.2015 mit telefonischer Ergänzung vom 13.03.2020.
[37] Telefonische Abstimmung der aktuellen Betriebsabläufe mit den vorhandenen Gewerbebetrieben in der Deutenbacher Straße 34
- Schülerhilfe Nachhilfe Stein
- FUNCONNECTION Event Company GmbH
- Comic Verlag; Familie Fleischmann
am 13.03.2020
[38] Gebietskonversion Krügel-Areal in Stein; Voruntersuchung der einwirkenden Schallimmissionen; Müller-BBM Bericht Nr. M125053/01 vom 18. Dezember 2015 mit allen darin genannten Grundlagen.
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang A, Seite 1
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Stadt Stein, BPL 36d (Krügel-Areal) - Beurteilungspegel VERKEHRTag (6-22 Uhr); Rasterlärmkarte h = 2 m; höchste Pegel an den FassadenM154593/01 mly16. April 2020 Anhang A, Seite 2
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Punktquelle Linienquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Straße Kreuzung Parkplatz
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Stadt Stein, BPL 36d (Krügel-Areal) - Beurteilungspegel VERKEHRNacht (22-6 Uhr); Rasterlärmkarte h = 2 m; höchste Pegel an den FassadenM154593/01 mly16. April 2020 Anhang A, Seite 3
Maßstab 1 : 1750S:\M\Proj\154\M154593\CadnaA\M154593_01_Ber_1d.cna
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Krügel - ArealBPL 36d
Fa. ThomasTuchscherer
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Lieferzone
Forum Stein
Punktquelle Linienquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Straße Kreuzung Parkplatz
60.0 Bplan-Quelle Haus Schirm Höhenpunkt Höhenlinie Immissionspunkt Hausbeurteilung Rechengebiet
... <= 35.0 35.0 < ... <= 40.0 40.0 < ... <= 45.0 45.0 < ... <= 50.0 50.0 < ... <= 55.0 55.0 < ... <= 60.0 60.0 < ... <= 65.0 65.0 < ... <= 70.0 70.0 < ... <= 75.0 75.0 < ... <= 80.0 80.0 < ...
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Stadt Stein, BPL 36d (Krügel-Areal) - Beurteilungspegel GEWERBETag (6-22 Uhr); höchste Pegel an den FassadenM154593/01 mly16. April 2020 Anhang A, Seite 4
Maßstab 1 : 1750S:\M\Proj\154\M154593\CadnaA\M154593_01_Ber_1d.cna
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Fl. Nr. 528/12
SO1SO2
SO3
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Krügel - ArealBPL 36d
Fa. ThomasTuchscherer
Werkhalle
Lieferzone
Forum Stein
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Stadt Stein, BPL 36d (Krügel-Areal) - Beurteilungspegel GEWERBEUng. Nachtstunde (22-6 Uhr); höchste Pegel an den FassadenM154593/01 mly16. April 2020 Anhang A, Seite 5
Maßstab 1 : 1750S:\M\Proj\154\M154593\CadnaA\M154593_01_Ber_1d.cna
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TG-Zufahrt
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Stadt Stein, BPL 36d (Krügel-Areal) - Beurteilungspegel TIEFGARAGENZUFAHRTTag (6-22 Uhr); Berechnungsergebnisse 1. OGM154593/01 mly16. April 2020 Anhang A, Seite 6
Maßstab 1 : 1750S:\M\Proj\154\M154593\CadnaA\M154593_01_Ber_1d.cna
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Stadt Stein, BPL 36d (Krügel-Areal) - Beurteilungspegel TIEFGARAGENZUFAHRTUng. Nachtstunde (22-6 Uhr); Berechnungsergebnisse 1. OGM154593/01 mly16. April 2020 Anhang A, Seite 7
Maßstab 1 : 1750S:\M\Proj\154\M154593\CadnaA\M154593_01_Ber_1d.cna
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Stadt Stein, BPL 36d (Krügel-Areal)Maßgebl. Außenlärmpegel nach DIN 4109-1:2018; höchster je FassadeM154593/01 mly16. April 2020 Anhang A, Seite 8
Maßstab 1 : 1750S:\M\Proj\154\M154593\CadnaA\M154593_01_Ber_1d.cna
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang B, Seite 1
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Emissionsberechnungen
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang B, Seite 2
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Berechnung des Emissionspegels L m,E von Straßennach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010
Untersuchungsobjekt Gebietskonversion Krügel-Areal
Ort Stein
Straße Deutenbacher Straße
Abschnitt nördl. AS Parkstraße
Straßengattung 4(BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4)Straßenoberfläche 1(Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10)Steigung in % 0zulässige Geschwindigkeit in km/h 50durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr 2025 11365maßgebende Verkehrsstärke (M T/M N) in KFZ/h Jahr 2025 659 103Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2025Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2025 2,3 1,7Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 10Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 10DTV Prognose Jahr 2035 12502
Angaben nach: Verkehrsgutachten Planungsbüro von Mörner+JüngerStand Juni 2012
tags nachtsMultiplikator für Straßengattung 0,06 0,011maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 725 113Lkw-Anteil p in % 2,3 1,7L m
(25) = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in dB(A) 66,7 58,4Korrektur für Straßenoberfläche in dB 0,0 0,0Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in dB -5,6 -5,8Zuschlag für Steigungen und Gefälle in dB 0,0 0,0
Emissionspegel L m,E in dB(A) 61,1 52,6(ohne Kreuzungszuschlag)
Bemerkung
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang B, Seite 3
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Berechnung des Emissionspegels L m,E von Straßennach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010
Untersuchungsobjekt Gebietskonversion Krügel-Areal
Ort Stein
Straße Deutenbacher Straße
Abschnitt südlich AS Parkstraße
Straßengattung 4(BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4)Straßenoberfläche 1(Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10)Steigung in % 0zulässige Geschwindigkeit in km/h 50durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr 2025 11470maßgebende Verkehrsstärke (M T/M N) in KFZ/h Jahr 2025 665 104Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2025Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2025 2,3 1,8Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 10Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 10DTV Prognose Jahr 2035 12617
Angaben nach: Verkehrsgutachten Planungsbüro von Mörner+JüngerStand Juni 2012
tags nachtsMultiplikator für Straßengattung 0,06 0,011maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 731 115Lkw-Anteil p in % 2,3 1,8L m
(25) = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in dB(A) 66,7 58,5Korrektur für Straßenoberfläche in dB 0,0 0,0Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in dB -5,6 -5,7Zuschlag für Steigungen und Gefälle in dB 0,0 0,0
Emissionspegel L m,E in dB(A) 61,1 52,8(ohne Kreuzungszuschlag)
Bemerkung
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang B, Seite 4
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Berechnung des Emissionspegels L m,E von Straßennach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010
Untersuchungsobjekt Gebietskonversion Krügel-Areal
Ort Stein
Straße Eisenstraße
Abschnitt südlich Hauptstraße
Straßengattung 4(BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4)Straßenoberfläche 1(Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10)Steigung in % 0zulässige Geschwindigkeit in km/h 30durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr 2025 1200maßgebende Verkehrsstärke (M T/M N) in KFZ/h Jahr 2025 70 9Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2025Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2025 1,3 2,2Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 10Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 10DTV Prognose Jahr 2035 1320
Angaben nach: Verkehrsgutachten Planungsbüro von Mörner+JüngerStand Juni 2012
tags nachtsMultiplikator für Straßengattung 0,06 0,011maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 77 10Lkw-Anteil p in % 1,3 2,2L m
(25) = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in dB(A) 56,6 48,2Korrektur für Straßenoberfläche in dB 0,0 0,0Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in dB -8,2 -8,0Zuschlag für Steigungen und Gefälle in dB 0,0 0,0
Emissionspegel L m,E in dB(A) 48,4 40,2(ohne Kreuzungszuschlag)
Bemerkung
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang B, Seite 5
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Berechnung des Emissionspegels L m,E von Straßennach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010
Untersuchungsobjekt Gebietskonversion Krügel-Areal
Ort Stein
Straße Parkstraße
Abschnitt westlich Deutenbacher Straße
Straßengattung 4(BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4)Straßenoberfläche 1(Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10)Steigung in % 0zulässige Geschwindigkeit in km/h 30durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr 2025 765maßgebende Verkehrsstärke (M T/M N) in KFZ/h Jahr 2025 44 7Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2025Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2025 1,3 2,2Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 10Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 10DTV Prognose Jahr 2035 842
Angaben nach: Verkehrsgutachten Planungsbüro von Mörner+JüngerStand Juni 2012
tags nachtsMultiplikator für Straßengattung 0,06 0,011maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 49 8Lkw-Anteil p in % 1,3 2,2L m
(25) = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in dB(A) 54,6 46,8Korrektur für Straßenoberfläche in dB 0,0 0,0Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in dB -8,2 -8,0Zuschlag für Steigungen und Gefälle in dB 0,0 0,0
Emissionspegel L m,E in dB(A) 46,4 38,8(ohne Kreuzungszuschlag)
Bemerkung
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang B, Seite 6
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Berechnung des Emissionspegels L m,E von Straßennach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010
Untersuchungsobjekt Gebietskonversion Krügel-Areal
Ort Stein
Straße Albertus-Magnus-Straße
Abschnitt AS Deutenbacher Straße
Straßengattung 4(BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4)Straßenoberfläche 1(Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10)Steigung in % 0zulässige Geschwindigkeit in km/h 50durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr 2015 1710maßgebende Verkehrsstärke (M T/M N) in KFZ/h Jahr 2015 99 17Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2015Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2015 6,3 5,2Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 20Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 20DTV Prognose Jahr 2035 2052
Angaben nach: Verkehrsgutachten Freudl VerkehrsplanungStand 07. Dezember 2015
tags nachtsMultiplikator für Straßengattung 0,06 0,011maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 118 20Lkw-Anteil p in % 6,3 5,2L m
(25) = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in dB(A) 59,8 51,9Korrektur für Straßenoberfläche in dB 0,0 0,0Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in dB -4,6 -4,8Zuschlag für Steigungen und Gefälle in dB 0,0 0,0
Emissionspegel L m,E in dB(A) 55,2 47,1(ohne Kreuzungszuschlag)
Bemerkung
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang B, Seite 7
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Berechnung des Emissionspegels L m,E von Straßennach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010
Untersuchungsobjekt Gebietskonversion Krügel-Areal
Ort Stein
Straße Albertus-Magnus-Straße
Abschnitt AS Knauppstraße
Straßengattung 4(BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4)Straßenoberfläche 1(Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10)Steigung in % 0zulässige Geschwindigkeit in km/h 50durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr 2015 1681maßgebende Verkehrsstärke (M T/M N) in KFZ/h Jahr 2015 97 17Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2015Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2015 6,4 5,2Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 20Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 20DTV Prognose Jahr 2035 2017
Angaben nach: Verkehrsgutachten Freudl VerkehrsplanungStand 07. Dezember 2015
tags nachtsMultiplikator für Straßengattung 0,06 0,011maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 116 20Lkw-Anteil p in % 6,4 5,2L m
(25) = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in dB(A) 59,8 51,9Korrektur für Straßenoberfläche in dB 0,0 0,0Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in dB -4,6 -4,8Zuschlag für Steigungen und Gefälle in dB 0,0 0,0
Emissionspegel L m,E in dB(A) 55,2 47,1(ohne Kreuzungszuschlag)
Bemerkung
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang B, Seite 8
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Berechnung des Emissionspegels L m,E von Straßennach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010
Untersuchungsobjekt Gebietskonversion Krügel-Areal
Ort Stein
Straße Knauppstraße
Abschnitt AS Albertus-Magnus-Straße
Straßengattung 4(BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4)Straßenoberfläche 1(Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10)Steigung in % 0zulässige Geschwindigkeit in km/h 50durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr 2015 1984maßgebende Verkehrsstärke (M T/M N) in KFZ/h Jahr 2015 114 20Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2015Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2015 10,9 4,5Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 20Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 20DTV Prognose Jahr 2035 2381
Angaben nach: Verkehrsgutachten Freudl VerkehrsplanungStand 07. Dezember 2015
tags nachtsMultiplikator für Straßengattung 0,06 0,011maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 137 24Lkw-Anteil p in % 10,9 4,5L m
(25) = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in dB(A) 61,4 52,4Korrektur für Straßenoberfläche in dB 0,0 0,0Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in dB -4,1 -5,0Zuschlag für Steigungen und Gefälle in dB 0,0 0,0
Emissionspegel L m,E in dB(A) 57,3 47,4(ohne Kreuzungszuschlag)
Bemerkung
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang B, Seite 9
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Berechnung des Emissionspegels L m,E von Straßennach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010
Untersuchungsobjekt Gebietskonversion Krügel-Areal
Ort Stein
Straße Knauppstraße
Abschnitt Höhe Krügel-Areal
Straßengattung 4(BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4)Straßenoberfläche 1(Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10)Steigung in % 0zulässige Geschwindigkeit in km/h 50durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr 2015 2015maßgebende Verkehrsstärke (M T/M N) in KFZ/h Jahr 2015 116 20Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2015Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2015 10,7 4,4Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 20Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2035 20DTV Prognose Jahr 2035 2418
Angaben nach: Verkehrsgutachten Freudl VerkehrsplanungStand 07. Dezember 2015
tags nachtsMultiplikator für Straßengattung 0,06 0,011maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 139 24Lkw-Anteil p in % 10,7 4,4L m
(25) = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in dB(A) 61,5 52,5Korrektur für Straßenoberfläche in dB 0,0 0,0Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in dB -4,1 -5,0Zuschlag für Steigungen und Gefälle in dB 0,0 0,0
Emissionspegel L m,E in dB(A) 57,4 47,5(ohne Kreuzungszuschlag)
Bemerkung
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang C, Seite 1
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Anhang C
Auszüge der EDV-Eingabedaten
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang C, Seite 2
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Berechnungskonfiguration Projekt (M154593_01_Ber_1d.cna)
Projektname : M154593 Auftraggeber : Schultheiß Projektentwicklungs AG Sachbearbeiter : T. Maly Zeitpunkt der Berechnung : 09. April 2020 Cadna/A : Version 2020 (32 Bit) Berechnungsprotokoll
Berechnungskonfiguration
Parameter Wert Allgemein Land (benutzerdefiniert) Max. Fehler (dB) 0.00 Max. Suchradius (m) 2000.00 Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) 1000.00 Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) 960.00 (180.00 RUHE TAL) Bezugszeit Nacht (min) 60.00 TAL / 480.00 VK Zuschlag Tag (dB) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (dB) 6.00 (nur TAL) Zuschlag Nacht (dB) 0.00 Zuschlag Ruhezeit nur für Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet DGM Standardhöhe (m) 307.00 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 3 Reflektor-Suchradius um Qu 100.00 Reflektor-Suchradius um Imm 100.00 Max. Abstand Quelle - Immpkt 1000.00 1000.00 Min. Abstand Immpkt - Reflektor 1.00 1.00 Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.50 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab Aus Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2,3 3.0 20.0 0.0 Temperatur (°C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C0 2.0 2.0 Straße (RLS-90) Reflexion beliebig (siehe oben)
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang C, Seite 3
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4. 2
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Emissionen Straßen
Bezeichnung M. ID Lme Tag Abend Nacht (dBA) (dBA) (dBA)
Deutenbacher Straße nördl. AS Parkstraße !000001! 61,1 52,6 Deutenbacher Straße südl. AS Parkstraße !000001! 61,1 52,8 Eisenstraße !000000! 48,4 40,2 Parkstraße !000000! 46,4 38,8 Albertus-Magnus-Straße !000000! 55,2 47,1 Albertus-Magnus-Straße !000000! 55,2 47,1 Knauppstraße !000000! 57,3 47,4 Knauppstraße !000000! 57,4 47,5
Bebauungsplanquellen Bezeichnung M. ID Zeitraum Tag Zeitraum Nacht Fläche
Lw'' Lw Lmin Lmax Lknick Kknick Lw'' Lw Lmin Lmax Lknick Kknick (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (%) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (%) (m²)
Fl. Nr. 528/12 ~ !0200! 60,0 45,0 1350,39 SO1 ~ !0200! 63,0 47,0 1679,74 SO2 ~ !0200! 63,0 49,0 4516,23 SO3 ~ !0200! 63,0 47,0 2534,13 SO4 ~ !0200! 63,0 45,0 2644,87 SO5 ~ !0200! 59,0 45,0 9714,63 SO6 ~ !0200! 63,0 45,0 5962,40
Emissionen Gewerbe (Fa. Tuchscherer)
Parkplatz Bezeichnung M. ID Typ Lwa Zähldaten Zuschlag Art Zuschlag Fahrb Berechnung
nach Einwirkzeit
Tag Ruhe Nacht Bezugsgr. B0
Anzahl B
Stellpl/BezGr f
Beweg/h/BezGr. N Kpa Parkplatzart Kstro Fahrbahnoberfl Tag Ruhe Nacht
(dBA) (dBA) (dBA) Tag Ruhe Nacht (dB) (dB) (min) (min) (min) Tuch_Haltepunkt Lkw
~ !01! ind 74,4 74,4 Stellplätze 1 1,00 0,220 0,220 0,000 17,0 Autohof für Lkw
1,0 Betonsteinpflaster Fugen > 3mm
LfU-Studie 2007
480,00 60,00 0,00
Tuch_Haltepunkt TP/Pkw
~ !01! ind 66,2 66,2 Stellplätze 1 1,00 0,667 0,667 0,000 4,0 P+R-Parkplatz
1,0 Betonsteinpflaster Fugen > 3mm
LfU-Studie 2007
480,00 60,00 0,00
Punktquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq.
Tag Abend Nacht Typ Wert norm. R Fläche Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz)
Tuch_AC Klimagerät ~ !01! 74,0 74,0 74,0 Lw 74 480,00 60,00 0,00 3,0 500 Tuch_Werkhalle Fenster Nord, offen
~ !01! 83,6 83,6 83,6 Li 86 0 1,44 480,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkhalle Fenster Nord, offen
~ !01! 83,6 83,6 83,6 Li 86 0 1,44 480,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkhalle Fenster Nord, offen
~ !01! 83,6 83,6 83,6 Li 86 0 1,44 480,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkhalle Fenster Nord, offen
~ !01! 83,6 83,6 83,6 Li 86 0 1,44 480,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkhalle Fenster Nord, offen
~ !01! 83,6 83,6 83,6 Li 86 0 1,44 480,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkhalle Fenster Nord, offen
~ !01! 83,6 83,6 83,6 Li 86 0 1,44 480,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkhalle Fenster West AB, offen
~ !01! 79,0 79,0 79,0 Li 86 0 0,50 480,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkhalle Fenster West AB, offen
~ !01! 79,0 79,0 79,0 Li 86 0 0,50 480,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkhalle Fenster West NB, offen
~ !01! 82,0 82,0 82,0 Li 86 0 1,00 480,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkhalle Fenster West NB, offen
~ !01! 82,0 82,0 82,0 Li 86 0 1,00 480,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkhalle Fenster Süd, gekippt
~ !01! 74,6 74,6 74,6 Li 86 10 1,80 480,00 60,00 0,00 3,0 500
M154593/01 Version 1 MLY/DNK 16. April 2020 Anhang C, Seite 4
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16. 0
4. 2
020
Linienquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Einwirkzeit K0 Freq.
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (min) (min) (min) (dB) (Hz)
Tuch_Zufahrt Pkw ~ !01! 65,8 65,8 65,8 49,0 49,0 49,0 Lw' 47,5 1,5 1,5 1,5 320,00 40,00 0,00 0,0 500 Tuch_Zufahrt TP ~ !01! 77,3 77,3 77,3 60,5 60,5 60,5 Lw' 59 1,5 1,5 1,5 106,67 13,33 0,00 0,0 500 Tuch_Zufahrt Lkw ~ !01! 81,3 81,3 81,3 64,5 64,5 64,5 Lw' 63 1,5 1,5 1,5 106,67 13,33 0,00 0,0 500
Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq.
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz)
Tuch_Verladung mit Stapler
~ !01! 95,0 95,0 95,0 71,7 71,7 71,7 Lw 100-5
0,0 0,0 0,0 60,00 0,00 0,00 0,0 500
Tuch_Werkstatthalle Dach
~ !01! 83,0 83,0 83,0 56,8 56,8 56,8 Li 86 0,0 0,0 0,0 25 400,00 480,00 60,00 0,00 0,0 500
Vertikale Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq.
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. R Fläche Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz)
Tuch_Werkstatthalle, Tor Süd, offen
~ !01! 92,2 92,2 92,2 81,9 81,9 81,9 Li 86 0 10,50 60,00 0,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkstatthalle, Tor Süd, zu
~ !01! 82,2 82,2 82,2 71,9 71,9 71,9 Li 86 10 10,50 420,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkstatthalle, Tür West, offen
~ !01! 85,0 85,0 85,0 81,0 81,0 81,0 Li 86 0 2,00 60,00 0,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkstatthalle, Tür West, zu
~ !01! 75,0 75,0 75,0 71,0 71,0 71,0 Li 86 10 2,00 420,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkstatthalle, Fassade Nord ohne offene Fenster
~ !01! 69,9 69,9 69,9 52,1 52,1 52,1 Li 86 30 61,00 480,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkstatthalle, Fassade West ohne offene Fenster
~ !01! 70,8 70,8 70,8 51,8 51,8 51,8 Li 86 30 75,00 480,00 60,00 0,00 3,0 500
Tuch_Werkstatthalle, Fassade Süd ohne offene Fenster
~ !01! 69,3 69,3 69,3 50,6 50,6 50,6 Li 86 30 54,00 480,00 60,00 0,00 3,0 500
Emissionen Tiefgaragenzufahrten Linienquellen
Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Einwirkzeit K0 Freq. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (min) (min) (min) (dB) (Hz)
Zufahrt TG Kauppstr. ~ !07! 69,6 69,6 67,4 60,4 60,4 58,2 Lw' 60,4 0,0 0,0 -2,2 780,00 180,00 60,00 0,0 500 Zufahrt TG Deutenbacherstr.
~ !07! 73,4 73,4 71,2 63,4 63,4 61,2 Lw' 63,4 0,0 0,0 -2,2 780,00 180,00 60,00 0,0 500
Vertikale Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq.
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. R Fläche Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz)
Einfahrt TG Knauppstraße ~ !07! 73,5 73,5 71,3 61,1 61,1 58,9 Lw 73,5 780,00 180,00 60,00 3,0 500 Einfahrt TG Deutenbacherstraße
~ !07! 78,5 78,5 76,3 66,0 66,0 63,8 Lw 78,5 780,00 180,00 60,00 3,0 500