MedR Schrift enreihe Medizinrecht
Krankheitund Recht
Susanne BeckHerausgeber
Ethische und juristische Perspektiven
MedR Schriftenreihe Medizinrecht
Herausgegeben vonProfessor Dr. Andreas Spickhoff, München
Weitere Bände siehe http://www.springer.com/series/852
HerausgeberSusanne BeckJuristische Fakultät Leibniz Universität Hannover Hannover Deutschland
ISSN 1431-1151MedR Schriftenreihe Medizinrecht ISBN 978-3-662-52650-7 ISBN 978-3-662-52651-4 (eBook)DOI 10.1007/978-3-662-52651-4
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Vorwort
Ärztliches Handeln und medizinische Forschung sind durch unzählige Vorschriften engmaschig staatlich reguliert. Fragen der Finanzierung, Genehmigung, steuer-lichen Abrechnung, der Einbeziehung von Ethik-Kommissionen etc. sind über-aus komplex geworden und für den einzelnen Arzt – auch wenn sie häufig seinen Alltag bestimmen – kaum noch selbständig zu beantworten. Das belastet nicht nur den Arbeitsalltag in Praxen und Kliniken, sondern erhöht auch die Gefahr für Forscher und Ärzte, für ihr Handeln zivil- und strafrechtlich zu haften.
Von besonderer Bedeutung für die Beantwortung vieler rechtlicher Fragen im Bereich ärztlichen Handelns ist die Abgrenzung zwischen „Heilung“, „Prävention“ und „Enhancement“, und damit letztlich die Unterscheidung zwi-schen Krankheit und Gesundheit. Wenn ein Arzt einen Eingriff am gesunden Menschen vornimmt – zu Forschungszwecken oder im Bereich der Wunsch erfüllenden Medizin – ist der Haftungsstandard ein anderer als wenn er in einem medizinischen Notfall agiert. Über die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen und die steuerliche Privilegierung des Arztes entscheidet eben-falls, ob der Arzt einen Heileingriff oder einen anderen Eingriff vornimmt, ob der Patient also vorher krank war.
Der Überblick über Aspekte, für die der Krankheitsbegriff eine Rolle spielt, zeigt bereits, dass der Begriff dem Rechtsanwender in vielen Rechtsgebieten begegnet, z. B. im Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht. Da der Begriff „Krankheit“ nicht legaldefiniert ist, steht er nun vor der Aufgabe, ihn selbst mit Inhalt zu füllen. In den einzelnen Rechtsgebieten haben sich bisher unterschiedliche Krankheitsbegriffe entwickelt. Zwar ist es nicht per se proble-matisch, demselben Begriff in verschiedenen Rechtsgebieten einen spezifischen, dem jeweiligen Gesetzeszweck entsprechenden Gehalt zuzuweisen und so in Einzelfällen zu unterschiedlichen Einordnungen eines Patienten zu kommen. Es ist sogar denkbar, dass die Entwicklung eines in jedem Rechtsgebiet anwendba-ren Krankheitsbegriffs wegen der Besonderheiten der Fragestellungen weder möglich noch sinnvoll ist. Konkreter gefasst: Während es im Arbeitsrecht bei der Einordnung als „krank“ darum geht, ob der Arbeitnehmer seine Aufgaben erfül-len kann, steht im Steuerrecht im Vordergrund, ob der Arzt sozial derart positive
VorwortVI
Zwecke verfolgt, dass er bei seiner Vergütung privilegiert werden sollte. Dass hier bei der Beurteilung von „Krankheit“ andere Kriterien anzulegen sind, ergibt sich also aus dem Telos.
Ob die Unterschiede bei der Bestimmung von „Krankheit“ in den verschie-denen Rechtsgebieten in Ermangelung einheitlicher Überlegungen und all-gemeingültiger Kriterien eher zufällig als auf Grundlage einer umfassenden Auseinandersetzung zustande gekommen sind, oder ob sie eine auf den diver-gierenden Funktionen der verschiedenen Rechtgebiete basierende Berechtigung haben, ist jedoch bisher noch nicht umfassend geklärt. Auch ob die Unterschiede durchwegs beibehalten werden sollten oder ob bei einzelnen Aspekten eine Annäherung sinnvoll erscheint, wurde bisher nicht rechtsgebietsübergreifend dis-kutiert. Eine solche Diskussion ist nur durch Überschreitung der Grenzen zwi-schen den Rechtsgebieten und eine intradisziplinäre Auseinandersetzung mit dem Krankheitsbegriff möglich. Eine die verschiedenen Rechtsgebiete zusammen-führende Untersuchung des Krankheitsbegriffs ist zudem erforderlich, um eine übergreifende Debatte aktueller Phänomene, wie etwa dem „Enhancement“ oder auch der Einordnung der Prävention, führen zu können. Einer solchen bedarf es nicht nur, weil sich die vielen damit verbundenen normativen Fragen nicht aus der Perspektive eines einzelnen Rechtsgebiets klären lassen, sondern auch, um anschließend Konsistenz im rechtlichen Umgang mit dieser aktuellen Entwicklung zu finden. Die medizinischen bzw. gesellschaftlichen Entwicklungen, wie das „Enhancement“, aber auch neue Kategorisierungen von Straftätern, die Reichweite der sozialen Übernahme von Behandlungskosten, etc., sollen hier nicht umfas-send diskutiert werden. Sie sind vielmehr der Anlass, um die Konvergenzen und Divergenzen der Begriffsverwendung in den verschiedenen Rechtgebieten grund-legend zu betrachten.
Die im Februar 2015 vor diesem Hintergrund durchgeführte Tagung ver-folgte genau dieses Ziel: Sie führte Experten aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen, die Relevanz und Funktion des jeweiligen Krankheitsbegriffs vor-stellten und auf dieser Basis Unterschiede und (potenzielle) Gemeinsamkeiten diskutierten. Dieser erste Schritt in Richtung einer gemeinsamen Debatte der verschiedenen Kriterien, der divergierenden Prämissen und schließlich der nor-mativen Konsequenzen war fruchtbar und gegenseitig bereichernd, was sich in den inspirierenden und das Thema von vielen Seiten beleuchtenden Beiträgen dieses Bands spiegelt. Dem ersten Schritt werden weitere folgen, um den Begriff der „Krankheit“ im Recht, mit all seinen Vorannahmen und Folgen, noch detail-lierter zu analysieren und die Rechtsanwendung für die mit ihm verbundenen Fragen zu verbessern. Hierfür werden rechtsgebietsübergreifende Diskussionen notwendig bleiben: So fordert gerade die gemeinsame Debatte eine wiederkeh-rende Explikation und Reflexion der Prämissen, die das eigene Rechtsgebiet der Definition von Krankheit zugrunde legt. Gerade der Vergleich mit den Prämissen der anderen Rechtsgebiete kann dazu beitragen, diese aus einer neuen Perspektive kritisch zu hinterfragen, zu ergänzen oder gar zu ändern. Auch das zeigt sich bereits in den hier gesammelten Beiträgen, die einen ersten Eindruck über die mit dem Krankheitsbegriff verbundenen Probleme und Debatten im
Vorwort VII
Sozialrecht, Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht, im allgemeinen Zivilrecht, sowie im Arbeitsrecht und Versicherungsrecht und schließlich im Steuerrecht und Strafrecht, vermitteln. Eingeleitet werden die rechtlichen Debatten von einem Überblick über die Diskussionen zum Krankheitsbegriff in der Medizinethik und eine Analyse der Bedeutung dieses Begriffs für Normativität und Normalität, bei-des zentrale Kategorien auch für das Recht.
Dieser Band wäre nicht zustande gekommen ohne die tatkräftige Unterstützung von Frederike Seitz. Für den reibungslosen Ablauf der Tagung möchte ich mich bei allen Mitarbeitern meines Lehrstuhls bedanken. Zu danken ist auch der juristi-schen Fakultät der Universität Hannover und dem Exzellenzcluster „Rebirth“, die Tagung und Drucklegung bezuschusst haben.
Hannover, im März 2016 Susanne Beck
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Inhaltsverzeichnis
Teil I Die ethische Perspektive
Gesundheit und Krankheit in der philosophischen Diskussion . . . . . . . . . 3Thomas Schramme
Das Verhältnis von Normalität und Normativität im Bereich der Psyche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Orsolya Friedrich und Sebastian Schleidgen
Teil II Die offentlich-rechtliche Perspektive
Die Bedeutung des Krankheitsbegriffs für das Krankenversicherungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Stefan Huster
Die Bedeutung des Krankheitsbegriffs für das Steuerrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53Wolfram Küntzel
Krankheitsbegriff im Arznei- und Heilmittelwerberecht . . . . . . . . . . . . . . 81Ulf Doepner
Teil III Die strafrechtliche Perspektive
Krankheitsbegriff im Kontext der Körperverletzungsdelikte . . . . . . . . . . 101Susanne Beck
Der Krankheitsbegriff des § 20 StGB. Entwicklungen im Spannungsfeld von Psychiatrie, Philosophie und Strafrecht . . . . . . . . . . . 135Benno Zabel
Teil IV Die zivilrechtliche Perspektive
Krankheit und Autonomie im Zivilrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171Volker Lipp
Inhaltsverzeichnisx
Implikationen des arbeitsrechtlichen Krankheitsbegriffs. . . . . . . . . . . . . . 197Hartmut Oetker
Der Krankheitsbegriff im (Privat-)Versicherungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . 215Andreas Spickhoff
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Abkürzungsverzeichnis
a. A. andere Ansichta. a. o. an anderer Stelle obenAbb. AbbildungABl. AmtsblattAbs. AbsatzAcP Archiv civilistischer PraxisADHS Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störunga. F. alte FassungAGG Allgemeines GleichbehandlungsgesetzAIDS Acquired Immune Deficiency SyndromeAMDP-System System der Arbeitsgemeinschaft für Methodik
und Dokumentation in der PsychiatrieAMG ArzneimittelgesetzAnh. AnhangAnm. AnmerkungAO AbgabenordnungAP Arbeitsrechtliche PraxisArbG ArbeitsgerichtArt. ArtikelATSG Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsgesetz
SchweizAuR Arbeit und RechtBAG BundesarbeitsgerichtBayOblG Bayerisches Oberstes LandesgerichtBd. BandBEM Berufliches EingliederungsmanagementBFH BundesfinanzhofBFH/NV Nicht amtliche Entscheidungen des
BundesfinanzhofesBGB Bürgerliches Gesetzbuch
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BGBl BundesgesetzblattBGH BundesgerichtshofBGHZ Entscheidungssammlung des
Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (zitiert nach Band und Seite)
BMBF Bundesministerium für Bildung und ForschungBMF Bundesministerium für FinanzenBMI body mass indexBmj British medical journalBR. – Drs. Drucksache des BundesratesBSG BundessozialgerichtBStBl. BundessteuerblattBT. – Drs. Drucksache des BundestagesBtPrax Betreuungsrechtliche PraxisBUrlG BundesurlaubsgesetzBVerfG BundesverfassungsgerichtBVerwG BundesverwaltungsgerichtBVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsbzw. beziehungsweiseDAZ Deutsche Apotheker ZeitungDEGS-MHS Studie zur Gesundheit Erwachsener in
Deutschland, Modul Psychische ErkrankungenDGAI Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und
IntensivmedizinDGGG Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und
GeburtshilfeDGPPN Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie
und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde
d. h. das heißtDNotZ Deutsche Notar-ZeitschriftDSM Diagnostisches und Statisches Manual der psy-
chischen StörungenDStR Deutsches SteuerrechtDtsch Artzbl Deutsches ÄrzteblattEFG Entscheidungen der FinanzgerichteEFZG EntgeltfortzahlungsgesetzEGMR Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteEMRK Europäische MenschenrechtskonventionErfK Erfurter KommentarEStG EinkommensteuergesetzEuGH Europäischer Gerichtshofe. V. eingetragener Vereinf. folgendff. folgende
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FG FinanzgerichtFn. FußnoteGG GrundgesetzGKV Gesetzliche KrankenversicherungenGRUR Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrechth. M. herrschende MeinungHerv. v. Hervorhebung vonHIV Humanes Immundefizienz-VirusHrsg HerausgeberHWG Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des
HeilwesensICD International Classification of Diseasesi. d. S. in diesem Sinnei. R. d. im Rahmen des/deri. R. v. im Rahmen voni. S. d. im Sinne des/derJ for the Theory of Soc Behav Journal for the theory of Social BehaviorJZ Juristen ZeitungKap KapitelKG Kammergericht BerlinKHG KrankenhausfinanzierungsgesetzLAG LandesarbeitsgerichtLFGB Lebensmittel- und FuttermittelgesetzbuchLG LandgerichtLohnFG LohnfortzahlungsgesetzLRE Lebensmittelrechtliche Entscheidungenm. krit. Anm. mit kritischer AnmerkungMacCAT-T Mac Arthur-Competence-Assessment-Tool-
Treatment-TestMD MagazindienstMDK Medizinischer Dienst der KrankenkassenMedR Medizinrecht (Zeitschrift)MschKrim Monatsschrift für Kriminologie und
Strafrechtsreform3MüKo Münchener KommentarMuSchG Mutterschutzgesetzm. w. N. mit weiteren NachweisenMWStSystRL MehrwertsteuersystemrichtlinieN Engl J Med The New England Journal of MedicineNJW Neue Juristische WochenschriftNr NummerNStZ Neue Zeitschrift für StrafrechtNStZ-RR Neue Zeitschrift für Strafrecht
RechtsprechungsreportNVersZ Neue Zeitschrift für Versicherung und Recht
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NVwZ Neue Zeitschrift für VerwaltungsrechtNZA Neue Zeitschrift Arbeitsrechto. g. oben genanntOLG OberlandesgerichtOVG OberverwaltungsgerichtPharmR Pharma RechtPsychol Med Psychological MedicineRG ReichsgerichtRL RichtlinieRn. RandnummerRStGB Reichstrafgesetzbuchs. sieheS. SeiteSGB SozialgesetzbuchSlg. Sammlung der Rechtsprechung des EuGH in
erster InstanzStBG SteuerberatungsgesellschaftStGB StrafgesetzbuchStr. StrittigSV Der StrafverteidigerThUG Therapie- und UnterbringungsgesetzTK Techniker KrankenkasseTSG TranssexuellengesetzTVG Tarifvertragsgesetzu. Ä. und Ähnliche(s)UAbs. UnterabsatzUN Vereinte NationenUStG Umsatzsteuergesetzu. U. unter UmständenVersR VersicherungsrechtVGH VerwaltungsgerichtshofVgl. Vergleichvs. versusVVG VersicherungsvertragsgesetzWHO WeltgesundheitsorganisationWRP Wettbewerb in Recht und PraxisZLR Zeitschrift für das gesamte LebensmittelrechtZStW Zeitschrift für die gesamte
Strafrechtswissenschaft
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Das Thema meines Beitrags erscheint möglicherweise ungewöhnlich, insofern sich die philosophischen Dimensionen der Diskussion über Gesundheit und Krankheit nicht unbedingt aufdrängen. In erster Linie geht es dabei um Definitionen der grundlegenden medizinischen Begriffe, so wie es meist in der Philosophie um die Analyse von Begriffen geht. ,Gesundheit‘ und ,Krankheit‘ gehören zu den Begriffen, mit denen sich Philosophen durchaus schon eine Weile auseinandergesetzt haben. Nicht so sehr in Deutschland, aber das ändert sich jetzt gerade ein wenig1 Meine eigenen Arbeiten haben sich in erster Linie mit dem Begriff der psychischen Krankheit befasst2. Darüber werde ich nur am Rande, eher im Vorbeigehen, etwas sagen. Ich konzentriere mich in erster Linie auf den allge-meinen Krankheitsbegriff, so wie er in vorrangig in der somatischen Medizin ver-wendet wird. Grundsätzlich bin ich aber überzeugt, dass der Krankheitsbegriff der Psychiatrie derselben Logik folgt.
Zunächst werde ich untersuchen, warum die Begriffe der Krankheit und der Gesundheit wichtig sind. So mancher mag die Fragestellung einer entsprechen-den Begriffsdefinition als ein typisches Glasperlenspiel der Philosophie ansehen. Doch ich will einige Argumente diskutieren wonach es enorm wichtige normative
1Zurhorst/Gottschalk-Mazouz: Gesundheit und Krankheit: Philosophie und Psychologie im Dialog; Hucklenbroich/Buyx (Hrsg.): Wissenschaftstheoretische Aspekte des Krankheitsbegriffs.; Rothhaar/Frewer (Hrsg): Das Gesunde, das Kranke und die Medizinethik: Moralische Implikationen des Krankheitsbegriffs.2Schramme: Patienten und Personen. Zum Begriff der psychischen Krankheit.
Gesundheit und Krankheit in der philosophischen Diskussion
Thomas Schramme
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2017 S. Beck (Hrsg.), Krankheit und Recht, MedR Schriftenreihe Medizinrecht, DOI 10.1007/978-3-662-52651-4_1
T. Schramme (*) Philosophisches Seminar Praktische Philosophie, Universität Hamburg, Von-Melle-Park 6, 20146 Hamburg, DeutschlandE-Mail: [email protected]
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine redigierte Abschrift eines Vortrags. Es war beabsich-tigt, die sprachliche Form eines Redebeitrags zu erhalten.