SCHULDNERBERATUNG HERNE e.V. Schuldnerberatung für die Stadt Herne Anerkannte Insolvenzberatungsstelle gem. § 305 InsO
Hausanschrift: Overwegstr. 31, 44625 Herne Vorsitzender: Superintendent Reiner Rimkus
Bankverbindung: Herner Sparkasse IBAN:DE49432500300005503420
BIC: WELADED1HRN
Beratungsbogen Berater/-in: Erstkontakt am:
Höchster Abschluss: Staatsangehörigkeit:
Selbstzahler Konfession:
1. Jahr bezahlt am: Jobcenter Besch./Datum: Eingang hier:
2. Jahr bezahlt am:
3. Jahr bezahlt am:
Persönliche Daten Klient: Ehegatte/Partner/Partnerin
Name: Name:
Vorname: Vorname:
geb. am: geb. am:
Familienstand:
Straße:
Ort:
Telefon:
Arbeitgeber: Arbeitgeber:
Einkommen: Einkommen:
Unterhaltspflichten: (Anschriften der Unterhaltsberechtigten eintragen)
Kosten der Unterkunft:
Miete: Strom: Gas:
Selbstständigkeit: ja ehemals nein
Warteliste Inso: Ja: Nein:
WL Inso Nr.: Inso ab:
In ALG-II-Liste eingetragen:
Hilfebedarfsgruppe: ab:
Kirchengemeinde/Gewerkschaft:
Sonst. Vereinbarungen:
Angaben richtig:
30 Jahre Schuldnerberatung in Herne Die Beratung überschuldeter Menschen wurde seit Anfang der 80-er Jahre ein immer wichtiger werdender Bereich der Sozialberatung. Der Kirchenkreis Herne erkannte früh, dass nur professionelle Beratung und Hilfe den Menschen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglicht. 1987 begann die Schuldnerberatung mit einem kleinen Team: Man hatte noch deutlich mehr Zeit für persönliche Gespräche, Hausbesuche und flankierende Maßnahmen. Seither nimmt die Zahl der Hilfesuchenden stetig zu. (Armutsbericht 2017) (Schuldenatlas s.Anlage)
Das Problem der Überschuldung betrifft alle gesellschaftlichen Schichten. Zunehmend sind auch Rentner betroffen: Der Schuldenatlas (Creditreform Anlage) weist bei den 60-69-Jährigen einen Anstieg der Verschuldung um 20,4% und bei den über 70-Jährigen einen Anstieg von 57,7% aus. Durch die eingeschränkte Mobilität können helfende Einrichtungen nur mit Mühe oder gar nicht aufgesucht werden. Medikamente, Hilfs-und Heilmittel, sowie Fahrten zum Arzt sind nicht mehr zu finanzieren. Die Existenzsicherung der Hilfesuchenden stand damals wie heute an erster Stelle. Steigende Erwerbslosenzahlen bedeuten eine stetig wachsende Zahl von Ratsuchenden. Aber auch Niedriglöhne machen Mitbürger trotz enormer Anstrengung zu Aufstockern (Al-Geld II). Seit der Einführung von Al-Geld II sind Energiesperren das größte Desaster - bei Minusgraden durchaus lebensbedrohlich. Rasant ansteigende Energiepreise für Verbraucher, aber keine entsprechende Anpassung bei Al-Geld II, lassen vielfach nur die Wahl, zu essen oder Energie zu haben.
(vgl. Monitoringbericht 2016 Bundesnetzagentur/Energiesperrungen auf dem Höchststand Energiearmut ist unmittelbarer Ausdruck von Unterdeckung im Bereich der Regelleistungen SGBII/SGBXII. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Regelsatzurteil die Unterdeckung bei der Haushaltsenergie angemahnt. Passiert ist seitens des Gesetzgebers nichts.)
Zuwanderung und Flüchtlingswelle haben die Situation der Menschen mit geringem Einkommen auf dem Wohnungsmarkt zusätzlich massiv verschärft. Die Zahl der wohnungslosen Menschen stieg um rund 35%. Immer mehr verzweifelte Hilfesuchende wenden sich an die Schuldnerberatung. Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt und eine ungünstige SCHUFA-Auskunft erschweren die Situation. Bei Verlust der Wohnung verlieren die Menschen ggf. nicht nur ihre gesamte Habe; die Unterbringung im Obdachlosenheim ist ein Trauma, nicht nur für die Kinder. Aus dieser Situation ohne Hilfe herauszukommen, ist fast unmöglich.
Ererbte Schulden von Eltern oder Großeltern machen in der letzten Zeit häufiger Probleme. Ist die Beerdigung vorbei, die Wohnung aufgelöst, kommen im Nachgang die Gläubiger auf die Kinder zu. Die Frist zur Ausschlagung des Erbes ist häufig verstrichen. Das Erbe angenommen. Dies kann neben familiären Auseinandersetzungen auch zu erheblichen, finanziellen Problemen bis hin zur Verschuldung führen. Ursachen der Überschuldung Verursachten früher vorrangig der Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung oder Krankheit die Überschuldung, so ist heute überwiegend Einkommensarmut der Hauptauslöser für Zahlungsunfähigkeit. Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II verschärfte sich die Lebenssituation breiter Bevölkerungsschichten erheblich. Die Armut wächst seither ständig an. Mit 15,7% ist die Armut in Deutschland auf einem neuen Höchststand. (Armutsbericht 2017)
Wachsende Kinderarmut wird zwar regelmäßig angeprangert, aber es ändert sich nichts zum Besseren. Psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen nehmen rapide zu. Die Beratung und Betreuung dieser Personen bedeuten einen deutlichen zeitlichen Mehraufwand. Tätigkeit im Wandel Bis 1999 war die Arbeit der Schuldnerberatung im Wesentlichen von individuellen Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern geprägt. Seit der Einführung des Insolvenzverfahrens 1999 besteht auch für Privatleute eine realistische Chance, von Schulden befreit zu werden. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Bedingungen, die ein/e Schuldner/in erfüllen muss. Nicht jede/r Klient/in hat gut sortierte Unterlagen und bietet die persönlichen Voraussetzungen um maximal 6 Jahre des Verfahrens erfolgreich überstehen zu können. 1999 ist auch das Gründungsjahr des Vereins“ Schuldnerberatung Herne e. V “. Ziel war und ist, die finanzielle Absicherung der Schuldnerberatung über Spenden, Mitgliedsbeiträge und Aufwandsbeteiligungen. Die Präventivarbeit bleibt weiterhin ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit: Jugendliche und junge Erwachsene vor Überschuldung zu bewahren, gehört zu den Aufgaben der Schuldnerberatung. Der bargeldlose Zahlungsverkehr und die Möglichkeiten von Vertragsabschlüssen im Internet verführen zu unkontrolliertem Konsum. Die Übersicht über das Konto ist nicht mehr gegeben. Rückbuchungen führen durch enorme Kosten rasant in die Überschuldung. Bei Gesprächen mit Betriebsräten und auf Versammlungen werden Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Schuldnerberatung und Firmen erläutert; Ziel ist die Arbeitsplatzsicherung.
Das 2010 gesetzlich und ab 2012 verpflichtend eingeführte Pfändungsschutzkonto hat der Schuldnerberatung enorme Mehrarbeit und Zusatzkosten beschert. Als meistaufgesuchte Einrichtung, zur Ausstellung der P-Konto-Bescheinigung sprengte dieser Zusatzauftrag die Kapazitäten der Beratungsstelle. Seit Mitte der 90-er Jahre zeigt sich eine wachsende Verarmung breiter Bevölkerungsschichten. Durch die intensive, sehr persönliche Zusammenarbeit mit den Menschen kennen die Mitarbeiter/innen der Schuldnerberatung die Lebensumstände der Hilfesuchenden sehr genau. Menschen, die an der finanziellen Notsituation zerbrechen, haben oft nicht mehr die Kraft und die Mittel, ihre Kinder angemessen zu ernähren, zu kleiden und ihnen die notwendige Zuwendung und Unterstützung zu geben. Armut versteckt sich aus Scham. So ist die massive Not für Viele nicht sichtbar und somit nicht vorhanden. Die Gesellschaft hat sich verändert, das Klima ist rauer geworden. Wo früher eine helfende Hand selbstverständlich war, sind Wegschauen und Schuldzuweisungen als Rechtfertigung für das Nichthelfen an der Tagesordnung. Eine Phrasenmauer (Anlage) schützt davor sich zur Hilfe verpflichtet zu fühlen. Die Schuldnerberatung wird immer mehr zur letzten Anlaufstelle verzweifelter Hilfesuchender. Im Rahmen der Möglichkeiten helfen die Mitarbeitenden. Die in Notsituationen, oft verängstigten und hilflosen Menschen benötigen Begleitung. Die Begleitung durch Ehrenamtliche ist dabei immer bedeutsamer geworden. Die zum wiederholten Male zu Weihnachten stattfindende Aktion, Lebensmittelpakete und Körperpflegetaschen auszugeben, wurde von Herner Firmen, Kirchengemeinden und Privatleuten unterstützt. So konnten beschenkte Mitbürger/innen das Weihnachtsfest begehen, ohne traurig zusehen zu müssen. Die ergreifenden Szenen der Dankbarkeit bei der Ausgabe von Lebensmittel- und Körperpflegepaketen sprechen für sich. Mit Hilfe von engagierten Mitbürgern/innen initiierte die Schuldnerberatung die Gründung des Vereins „ OASE Mittagstisch für Kinder und mehr... e.V.“Hier gibt es neben einer warmen, ernährungsphysiologisch ausgewogenen Mahlzeit, zuverlässige Ansprechpartner/innen, Hausaufgabenhilfe, Computerarbeitsplätze und Spielmöglichkeiten. Schon nach kurzer Zeit bestätigt die große Nachfrage die Notwendigkeit dieser Einrichtung. Seit 2008 gibt es dieses Angebot an einem zweiten Standort in Wanne-Eickel.
Ziele Sicherung der Existenz Erhalt des Arbeitsplatzes Erhalt von Wohnung, Strom und Heizung Beschaffung und Erhalt eines Girokontos Stabilisierung der finanziellen Situation Entschuldung nach individueller Möglichkeit Durch Prävention möglichst viele Menschen vor Überschuldung bewahren Personelles Mehr Ratsuchende mit vielfältig gelagerten psychischen Problemen, bedeuten einen erhöhten Aufwand. Mehr Gläubiger und höhere Schuldsummen. Trotz massiv wachsender Anforderungen ist die personelle und finanzielle Ausstattung noch immer die gleiche wie vor 15 Jahren. Für eine weiterhin professionelle und umfassende Beratung und Betreuung unserer Mitbürger, ist eine Aufstockung der Mittel erforderlich. Ausblick Herner Bürger/Innen, nehmen im Ruhrgebiet einen vorderen Platz bei der Überschuldung ein. Das engagierte Team der Schuldnerberatung steht den Herner Mitbürgern/innen beratend und helfend zur Seite. Unser Dank gilt an dieser Stelle den Behörden, den Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen, den Gewerkschaften, Parteien, den Medien und den zahlreichen engagierten Mitbürger/innen für die tatkräftige Unterstützung unserer Arbeit!!
Die Beratung in Zahlen
Statistik 2006 und 2016 2016 2006
Gesamtverschuldung Betreuungsfälle, Insolvenz und Schuldnerberatung 18.127.034 € 12.265.538 €
Gläubigeranzahl 6.893 2.040
Insolvenzfälle 411 280
Schuldnerberatungsfälle 60 55
Pfändungsschutz-Kontenbescheinigungen 125 ---
Fallzahl Gesamt 627 335
Durchschnittliche Verschuldung pro Betreuungsfall 36.110 € 36.614 €
Auswertung der Betreuungsfälle
Gesamtverschuldung im Berichtsjahr 18.127.034 € 12.265.538 €
Gläubigeranzahl im Berichtsjahr 6.893 2.040
Durchschnittliche Verschuldung im Berichtsjahr pro Klient 36.110 € 36.614 €
Die Beratung in Zahlen von 2006 zu 2016 Während die durchschnittliche Verschuldung pro Betreuungsfall fast gleich blieb, hat sich die Gläubigerzahl mehr als verdreifacht. Der vermehrte Verwaltungsaufwand führte dazu, dass weniger Fälle bearbeitet werden konnten. Die Gesamtverschuldung im Berichtsjahr stieg gegenüber 2006 um 30%. Unsere Mitbürger sind gezwungen, schon bei geringen Summen des täglichen Bedarfs, auf Kredite bzw. Kontoüberziehungen, zuzugreifen. Bei der Quartalsabrechnung werden dann ungedeckte Forderungen zurückgebucht, mit erheblichen Kosten. Die Schuldenspirale dreht sich.
Anzahl der Beratungen und Betreuungen
Betreuungen insgesamt
627
Schuldnerberatung davon 125 P.-Kto. 216 Insolvenzberatung davon 275 neu 411
Beratungen
Kurzberatungen und Rechtsberatungen 1704
Telefonberatungen ca. 2500
Telefonkontakte ca.
5630
216 411 1704 2500 5630
0
2000
4000
6000
Betreuung
Insolvenzbetreuung
Kurz- und Rechtsberatungen
Telefonberatung
Telefonkontakte
Statistik 2016 Klientenstruktur der Betreuungsfälle Alter des Haushaltsvorstandes Bei der Statistik wurden die 125 P-Konto-Fälle nicht berücksichtigt
Altersstruktur
Klienten
20 bis unter 30 Jahre 94
30 bis unter 40 Jahre 111
40 bis unter 50 Jahre 131
50 bis unter 60 Jahre 112
Über 60 Jahre 54
Einkommensverhältnisse
Klienten
Erwerbstätigkeit 194
Ausbildungsbezüge und Beihilfen
2
Selbstständige Tätigkeit 0
Rente, Pension 72
Arbeitslosengeld I 24
Ausschließlich ALG II 121
Ergänzend ALG II 101
Sozialhilfe gem. SGB XII 16
Unterhaltszahlungen von Privatpersonen
14
Vermögen (Vermietung, Verpachtung, Zinsen)
0
Kindergeld 103
Erziehungsgeld/Elterngeld 11
Wohngeld 7
Krankengeld 11
Sonstige Einkünfte 27
Kein eigenes Einkommen 25
*) Mehrfachnennungen sind möglich.
Familienstand
Klienten
Ledig 150
Verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft
179
Verwitwet 20
Geschieden 119
Getrennt lebend 34
Gläubigerstruktur der Betreuungsfälle
Summe: 6893
Anzahl
Amt/Behörde (sonstige) 798
Apotheken 10
ARD ZDF Beitragsservice 168
Arzt/Krankenhäuser 121
Bank/Sparkasse 982
Bundesagentur für Arbeit 180
Dienstleister 365
Einzelhandel/Handwerk 347
Energieversorger 322
Finanzamt 95
Inkassoinstitut 617
Krankenkasse/Pflegekasse 109
Medien 140
Personenbeförderung 160
Private Gläubiger 240
Rechtsanwälte/Steuerberater 135
Sporteinrichtungen 71
Telekommunikation 1083
Versandhandel 303
Versicherung
532
Wohnungsbaugesellschaften 115
Wohnorte der Klienten nach PLZ.
Klienten
44623 78
44625 65
44627 54
44628 42
44629 51
44649 75
44651 48
44652 34
44653 35
Sonstige 20
Insolvenzbetreuung 2016 Rückblick In der Insolvenzabteilung arbeiten nach wie vor 1 Vollzeitberatungskraft (39 Stunden) und eine Teilzeitberatungskraft (24,5 Stunden), dazu 1,5 Verwaltungskräfte. Im Berichtsjahr haben die Beraterinnen Fortbildungen zum Thema Insolvenzrecht besucht. Langzeitstatistik – Insolvenzbetreuungsfälle seit 1999
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
21 43 63 148 205 237 218 280 313
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
362 419 384 388 429 466 469 488 411
Aktuelles Im Berichtsjahr befanden sich 411 Personen in laufender Insolvenzbetreuung. Es wurden insgesamt 621 Ratsuchende von der Warteliste eingeladen und entsprechende Beratungsgespräche geführt. Als Neuaufnahmen für die Insolvenzbetreuung waren nach erfolgter Beratung insgesamt 275 Personen zu verzeichnen. Die intensive Betreuung psychisch beeinträchtigter Personen und die hohe Anzahl der Gläubiger nahm viel Zeitkapazität in Anspruch und führte zu einer geringeren Aufnahme von Betreuungsfällen. Einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann jede Privatperson stellen, die zahlungsunfähig ist. Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Schuldner oder eine Schuldnerin nicht in der Lage ist, aus dem vorhandenen Vermögen und dem laufenden Einkommen die Schuldverpflichtungen innerhalb der nächsten Jahre abzutragen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht allerdings nur solchen überschuldeten Personen zu, die einer unselbständigen Tätigkeit nachgehen oder keine Beschäftigung ausüben.
Für ehemals Selbständige bestehen Sonderregelungen zum Verfahren: Ein Verbraucherinsolvenzverfahren kommt nicht in Frage, wenn
➢ derzeit eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird,
➢ Schuldverpflichtungen (teilweise) aus früherer Selbständigkeit stammen und die
Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind. Dies ist in der Regel gegeben, wenn es mehr als 19 Gläubiger gibt,
➢ Schuldverpflichtungen aus früherer Selbständigkeit stammen und Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, z. B. Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer, geltend gemacht werden.
➢ Für diese oben aufgeführten Fälle ist statt eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
das Regelinsolvenzverfahren durchzuführen. Auch in diesem Verfahren gibt es eine Restschuldbefreiung nach maximal 6 Jahren. Dieser Personengruppe standen die Beraterinnen rund 40-mal mit umfassender Beratung zur Seite.
Insolvenzberatung und Betreuung 2016 in Zahlen
Einladung zum Erstgespräch nach Warteliste Von den 621 eingeladenen Personen sind 335 Personen hier als Fall aufgenommen worden (275 Insolvenzfälle und 60 Schuldnerberatungsfälle davon 40 Regelinsolvenzbetreuungen, bei ca. 100 eingeladenen Personen konnte das Verfahren noch nicht eingeleitet werden, weil persönliche oder juristische Gründe vorlagen. Die übrigen eingeladenen Personen haben sich auf die Einladung nicht gemeldet
Neuaufnahmen 275
Verbraucherinsolvenzanträge 261
eröffnete Verfahren 260
Beratung zur Inanspruchnahme eines Regelinsolvenzverfahrens bei ehemals Selbstständigen
40
Sind die Verfahren eröffnet, verbleiben die Hilfesuchenden in der Regel 6 Jahre in der Betreuung der Schuldnerberatung
(rechtliche und psychosoziale Beratung und Betreuung)
411
260
275
Betreuungsfälle 2016 eröffnete Verfahren Neuaufnahmen
Ausblick Seit Juli 2014 gibt es die Möglichkeit, die Verfahrenslaufzeit des Insolvenzverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen zu verkürzen. Eine Verkürzung auf Restschuldbefreiung nach 3 Jahren besteht dann, wenn 35 % der beim Insolvenzverwalter angemeldeten Schulden innerhalb von drei Jahren und die Verfahrenskosten bezahlt werden. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach 5 Jahren besteht, wenn in dieser Zeit wenigstens die Kosten des Verfahrens aufgebracht worden sind. Es wird sich mittelfristig erst noch zeigen, inwieweit diese Regelungen ihre Wirksamkeit erfüllen. Bisher konnte noch kein Fall die Voraussetzungen der 3-Jahres-Regelung erfüllen. Es bleibt zu hoffen, dass wir 2019 über einige bereits nach 5 Jahren abgeschlossene Insolvenzverfahren berichten können.
Präventivarbeit – Informationsveranstaltungen und Aktionen Im Berichtsjahr 2016 fanden 14 Veranstaltungen mit 495 Teilnehmern statt. In diesen Veranstaltungen wurden Schüler, junge Erwachsene, arbeitslose Menschen ebenso informiert, wie Menschen aus Kirchengemeinden, politischen Parteien oder Betriebsratsmitglieder. Neue Medien, aggressive Kreditwerbung und der Wunsch dazuzugehören lassen Jugendliche und junge Erwachsene schon früh in die Schuldenfalle tappen. Manchmal drohen auch Haftstrafen - die Berufsausbildung steht auf der Kippe. Ohne schnelle, professionelle Hilfe bleibt den jungen Erwachsenen der Arbeitsmarkt verschlossen. Energiesperren sind gerade für junge Erwachsene ein Thema: Obwohl sie oft schon selbst Eltern sind, sind junge Erwachsene sich immer seltener der Pflicht bewusst, Energie bezahlen zu müssen. Aufklärung über vertragliche Gegebenheiten des Lebens fehlen häufig. Die erste Aufklärung erfolgt meist in der Schuldnerberatung. Energieberatung ist sinnvoll, wo verschwenderisch mit Strom und Gas umgegangen wird. Einkommensschwache leben meist in nicht oder schlecht isolierten Wohnungen. Energiespargeräte können sie sich nicht leisten. Wer ohne Arbeit, bzw. alt oder krank ist, sich überwiegend zuhause aufhält, verbraucht mehr Strom und Heizungsenergie als Berufstätige. Die ständig steigenden Energiepreise lassen vielen Betroffenen nur noch die Wahl, zu essen oder Energie zu beziehen. Eine realistische Anpassung der Transferleistungen an die Preisentwicklung der Energiekosten ist überfällig. Für die Menschen, die derzeit dauerhaft von Energie abgeschnitten sind, müssen dringend!! Lösungen gefunden werden. Gemeinsam mit den Stadtwerken Herne informierten und berieten die Mitarbeiter/innen an Infoständen in Herne und Wanne-Eickel. Auch in der täglichen Arbeit bringen die vielen Notfälle eine ständige Kooperation mit den Stadtwerken mit sich. Die Zusammenarbeit gestaltet sich ausgesprochen konstruktiv. Auch in 2017 sind gemeinsame Aktionen geplant. Beim Internationalen Frauentag wurden, wie in jedem Jahr, zahlreiche Privatpersonen und beteiligte Institutionen informiert.
Veranstaltungen in 2016 im Überblick:
Nr.: Datum: Veranstaltungsort: Bemerkungen
1 01.02.2016 Ludwig-Steil-Haus Stadtverband der ev. Kirche
Altersarmut durch Überschuldung
2 04.03.2016 Kulturzentrum Internationaler Frauentag Infostand Schuldnerberatung
3 07.04.2016 Ev. Petrus Kirchengemeinde Info Schuldnerberatung
4 11.04.2016 Berufskolleg Herne Präventionsveranstaltung Schuldnerberatung
5 02.06.2016 SPD-Herne/SPD-Senioren Infoveranstaltung Schuldnerberatung allgemein
6 07.06.2016 Innenstadt Herne Bundesweite Aktionswoche Infostand Schuldnerberatung
7 10.06.2016 Wanne-Eickel Bundesweite Aktionswoche Infostand Schuldnerberatung
8 15.06.2016 Frauenhilfe Röhlinghausen Info Schuldnerberatung
9 16.06.2016 Krankenpflegeschule Marienhospital
Info Schuldnerberatung für Pflegekräfte in Ausbildung
10 10.08.2016 Krankenpflegeschule Präventionsveranstaltung für Pflegekräfte in Ausbildung
11 09.09.2016 Ev. KG Baukau/Frauenhilfe Armut in Herne/Altersarmut
12 21.09.2016 Ev. Petrus-Kirchengemeinde
Info Schuldnerberatung allgemein
13 05.10.2016 Akademie Mont-Cenis
Bildungskonferenz/Bildungsträgr Armut und Bildung
14 24.11.2016 Gaststätte Zille/ehemalige Ratsmitglieder
Armut und Altersarmut in Herne
Ziele und Aufgaben der Schuldnerberatung Der Verein Schuldnerberatung Herne e. V. hat zum Ziel, Menschen, die durch ihre wirtschaftliche und soziale Lage in existentielle Not geraten sind, Hilfestellungen zu geben, um den Lebensunterhalt zu sichern und ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Bei uns sollen alle Ratsuchenden menschliche Nähe, praktische Hilfe, Beratung und Lebensorientierung finden. Die Schuldnerberatungsstelle versteht sich somit als ein Aufgabenfeld im Sinne der sozialen Arbeit in Kirche und Gesellschaft. Ihr Arbeitsbereich ist konzeptionell ganzheitlich ausgerichtet. Schuldnerberatung ist auf Dauer angelegt. Eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Sanierung ist die Festigung der psychischen Verfassung ebenso wie die Stabilisierung der Lebensverhältnisse, so dass Betroffene wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Ziel der gesamten Beratung und Betreuung ist es auch, die Ratsuchenden zu befähigen einer zukünftigen Überschuldung vorzubeugen. Die Beratung und Betreuung ist so ausgerichtet, dass Ratsuchende so weit wie möglich selbst die Initiative und die Verantwortung zur Durchführung von Maßnahmen übernehmen können. Dort, wo dies aus persönlichen und fachlichen Gründen nicht möglich ist, übernimmt die Schuldnerberatungsstelle die notwendigen Dienstleistungen. Insbesondere die
- rechtliche Überprüfung der Forderungen (Sittenwidrigkeit, Unwirksamkeit) - Existenzsicherung (Erhalt des Arbeitsplatzes, Wohnraumsicherung) - Erstellung von Entschuldungsplänen (Verhandlungen mit Gläubigern) - Budgetberatung (Erstellen von Haushaltsplänen) - präventive Beratung - Verhinderung von Neuverschuldung - Informationsveranstaltungen in Schulen und Gemeinden für Jugendliche und Erwachsene
Durch die in immer jüngeren Alter beginnende Verschuldung von Kindern und Jugendlichen ist die Präventivarbeit nicht hoch genug einzustufen. Klienten sind heute schon vor der Familiengründungsphase so überschuldet, dass eine zukünftige Existenzsicherung kaum möglich ist. Diese Verschuldensproblematik ist von erheblicher Bedeutung und hat somit Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben.
Unser Beratungsangebot umfasst im Einzelnen
- Schuldnerberatung (Vergleichsverhandlungen, psychosoziale Betreuung und Begleitung),
- Rechtsberatung im Rahmen der Verschuldung durch einen Rechtsanwalt, - Präventionsarbeit in Schulen, Gemeinden und bei Trägern sozialer Einrichtungen, - Insolvenzberatung auf der Grundlage der seit 01.01.1999 in Kraft getretenen
Insolvenzordnung ( InsO ) anerkannte Stelle seit dem 30.03.2000 Verein Schuldnerberatung Herne e.V.,
- Schulungen für Mitarbeiter/Innen aus Personalabteilungen und sozialen Diensten.
Übersicht über die Betreuung in der Schuldnerberatung Nicht jeder, der das Betreuungsangebot der Schuldnerberatungsstelle wahrnimmt, wird einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Die Abgrenzung zwischen Schuldnerberatung oder Insolvenzberatung wird in den Erstberatungs-gesprächen erörtert. Gründe hierfür können ganz unterschiedlich sein und begründen sich aus verschiedenen Zusammenhängen heraus:
- Schuldner, deren soziale und wirtschaftliche Situation einer umfangreicheren Bearbeitung und Betreuung bedürfen,
- ältere Menschen, bei denen die persönlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind,
- Suchtabhängige, die erst persönlich stabilisiert werden müssen, - Schuldner, die durch persönliche und wirtschaftliche Voraussetzung zur Zeit das
Insolvenzverfahren nicht einleiten können, - Hauseigentümer, die kurzeitig in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.
Die Arbeit der Schuldnerberatung umfasst somit:
- Sortieren der Unterlagen und Sichten des gesamten Einkommens einschließlich Budgetberatung,
- Überprüfung von Kreditverträgen, - Prüfung aller Forderungen auf Rechtmäßigkeit, - Überprüfung des pfändbaren Einkommens, - Informationen zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, - Erhalt bzw. Beschaffung eines Girokontos/Pfändungsschutzkonto,
Ausstellen der entsprechenden Bescheinigung, - Überprüfung von Versicherungsverträgen, - Hypothekenverträge überprüfen, Umschuldungsmöglichkeit prüfen, - Klärung von Unterhaltsansprüchen, - Vergleichsverhandlungen, - Stundungsvereinbarungen, - Sozialbetreuung.
Übersicht über die Betreuung im Insolvenzverfahren
Beratungsgespräch
- Abgrenzung Regel- oder Verbraucherinsolvenz - Darstellung zum Insolvenzverfahrensablauf - Beratung zum Guthabengirokonto/Pfändungsschutzkonto - Beratung zur Miet- und Energiezahlung - Beratung zu laufenden Unterhaltszahlungen (Kinder, Ehefrau) - Ausschluss von Bußgeldern, Strafen, Ordnungswidrigkeiten
Betreuung
- Sortieren und Sichten der eingereichten Gläubigerunterlagen, - Erstanschreiben bezüglich der Gläubigerforderungsaufstellung, - Anschreiben an den Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt, Rententräger etc., - Forderungsaufstellungen und Abtretungserklärungen auf Rechtmäßigkeit prüfen, - Abtretungsvorrang überprüfen und Rangfolge festlegen, - Überprüfung der Einkommensabrechnung auf den pfändbaren Anteil, - Klärung der Unterhaltsverpflichtungen.
Außergerichtlicher Vergleichsvorschlag
- § 850 c ZPO (Anpassung des pfändbaren Anteils nach persönlicher und wirtschaftlicher Situation) oder
- frei vereinbarte festgelegte Ratenzahlung in Höhe und Zeit, - Rückmeldung der Gläubiger vermerken und u. U. Nachverhandeln.
Einigung - außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleichsvorschlag,
- monatliche Berechnung des pfändbaren Anteils quotal verteilt auf die Anzahl der Gläubiger und Höhe der Gläubigerforderung,
- Überprüfung der vereinbarten festen Ratenzahlung über die vereinbarte Laufzeit.
Insolvenzantrag und Stundungsantrag vorbereiten - Darstellung der aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Situation mit
Nachweisen u. a.
• aktuellem Einkommensnachweis,
• laufenden Unterhaltsleistungen,
• aktuellem Girokontoauszug,
• Bezug von Sozialleistungen z.B. Kindergeld, Wohngeld, etc.,
• Steuererklärung,
• Lebensversicherung, Bausparvertrag, etc. ,
• Angaben zum PKW oder sonstigen Vermögenswerten,
• Angaben über Pfändungsversuche, Gehaltspfändung, Kontopfändung,
• Angaben zur Miete und Wohnungsgröße.
- Dokumentation erfolgt mittels Eingaben in den Computer, - fertiggestellter Antrag wird nach abschließendem Beratungsgespräch und
Unterzeichnung ans Insolvenzgericht gesandt, - unter Fristsetzung werden von Seiten des Gerichts u. U. weitere Unterlagen
angefordert, oder Nachfragen gestellt, - weitere Betreuung in der Zeit der Wohlverhaltensperiode von ca. 3 bis 6 Jahren - Abschluss: Restschuldbefreiung wird erteilt.
Aus dem Verein Schuldnerberatung Herne e.V.
Vorsitzender: Herr Superintendent Reiner Rimkus, stellv. Vorsitzende: Herr Jürgen Haber, Schatzmeister: Frau Rosemarie Elges, Schriftführer: Herr Frank Köhler, Beisitzer: Herr Pfarrer Stefan Grote. Der Vorstand wünscht sich auch in Zukunft eine Erweiterung der Mitgliedschaft und die Unterstützung des Vereines. Mit Ihrer Mitgliedschaft und Ihrer Spende helfen Sie zahlreichen Herner Bürger/innen, wieder ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Personelles
Name in der Schuldnerberatung tätig seit
Berufsausbildung vorherige Berufserfahrung
Arbeitszeit in Wochenstunden
Wolf, Susanne Geschäftsführung
1978 Oecotrophologin 11 Jahre Verbraucherzentrale NRW
24,00 Stunden
Leyk, Andrea 1996 Sozialarbeiterin, Bürokauffrau
8 Jahre Tätigkeit im Rechnungswesen sowie Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Sozialhilfeberatung
39,00 Stunden
Bednarek, Annette 1992 Sozialarbeiterin 9 Jahre Stadt Dortmund, Jugendamt
24,00 Stunden
Hytroski, Christoph 2008
Rechtsanwalt Anwaltskanzlei, Essen Fachanwalt für Familienrecht
11,00 Stunden
Bahsali, Sabine 1992 Rechtsanwalts- und Notarsfachangestellte
9 Jahre Tätigkeit bei Rechtsanwälten, 2 Jahre Lohnbuchhaltung beim Steuerberater und Konkursverwalter
30,50 Stunden
Queens, Susanne 2010 Groß- und Außenhandelskauffrau
15 Jahre Großhandel, Disposition und Einkauf
24,50 Stunden
Könker, Maurice 2013 Kaufmann für Bürokommunikation
3 Jahre Ausbildung bei der Stadt Herne 2 Jahre bei der Stadt Herne
39,00 Stunden
Szkudlarski, Tanja 2014 Rechtsanwalts- und Notarsfachangestellte
17 Jahre Tätigkeit bei Rechtsanwälten
24,00 Stunden
Unser Team
Susanne Wolf
Geschäftsführung/Beratung
Andrea Leyk
Beratung
Annette Bednarek
Beratung
Christoph Hytroski
Rechtsanwalt
Sabine Bahsali Susanne Queens Verwaltung Verwaltung
Maurice Könker Tanja Szkudlarski Verwaltung Verwaltung
Öffnungszeiten Montag 9.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 19.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Freitag 9.00 – 12.00 Uhr (bis 13.00 Uhr Anwaltssprechstunde)
Um Terminvereinbarung wird dringend gebeten.