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Sind Veränderungen im Kontext der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig?
Mathias WesteckerChancen einer zukunftsorientierten beruflichen und sozialen Teilhabe für Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen im Land Bremen 30.10.2013
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Personenkreis
Menschen im Erwachsenenalter,
… die in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens und im Bereich des Arbeitens auf dauerhafte Unterstützung angewiesen sind
… mit einer geistigen Behinderung, besonderen Verhaltensweisen, starken Bewegungseinschränkungen, Kommunikationsschwierigkeiten oder mehrfacher Behinderung
… für die eine Tätigkeit im Arbeitsbereich einer WfbM auch auf lange Sicht keine Perspektive darstellt und eine Beschäftigung in einer Tagesförderstätte bisher die einzige Alternative ist
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Arbeit in Deutschland für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung
haben eine Erwerbsarbeit sind arbeitslos nach SGB II erhalten Unterstützung im Arbeitsleben durch
Integrationsfachdienste etc arbeiten in einer WfbM nach SGB IX
Und Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung?
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Arbeit in Deutschland für Menschen mit schwerer Behinderung
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
erhalten Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM (NRW) erhalten Teilhabe am Arbeitsleben und Teilhabe am Leben
in der Gemeinschaft in einer Institution nach SGB XII (Tafö, FuB in WfbM etc.)
erhalten nur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB XII in einer Institution
erhalten tagesstrukturierende Angebote in ihrer stationären Wohneinrichtung
leben ohne Tagesstrukturierung in Heim oder eigener Häuslichkeit
Alle mit Ausnahme NRW Modell erhalten keinen Anspruch auf Rente o Sozialversicherung sowie Unfallversicherung, sind lebenslang über Eltern oder Amt krankenversichert, bekommen keinen Lohn
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Es gibt nicht…
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Tagesförderung Es gibt keine einheitliche Regelung, wer in WfbM oder
draußen bleibt Es gibt keine verlässlichen Zahlen der Menschen ohne
jegliche Tagesförderung Es gibt keine rechtlich gesicherte Verordnug analog der
WVO Es gibt keine einheitlichen Standards Es gibt keine einheitlichen Qualitätskriterien Es gibt keine einheitlichen Verbände, keinen Dachverband Es gibt keine Selbst-Vertretung Es gibt keine einheitliche Sprachregelung, Tagesförderung
ist nicht einheitlich definiert
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Tagesförderung
Klienten werden in erster Linie über ihren Hilfebedarf definiert
Angehörige und Fachkräfte versorgen und beschützen Klienten
Fachkräfte und Angehörige haben konzeptionell sehr vielschichtige Ansprüche
Wohn- und Freizeitangebote stehen im Vordergrund
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Nischenthema
Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen in Tagesförderung
ist ein Nischenthema für Politik, Verbände, Leistungserbringer, Wissenschaft, Öffentlichkeit, Angehörige, Fachleute
Gleichzeitig gibt es z.B. in HH 4/5 Beschäftigte in WfbM und 1/5 Beschäftigte in Maßnahmen der Tagesförderung
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UN Behindertenrechtskonvention
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung (Art. 24)
Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit (Art. 27)
Die UN-Konvention unterscheidet nicht nach Hilfebedarf oder Behinderungsart
Menschenrechte sind unteilbar
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ASMK Prozess
Zugang zum ersten Arbeitsmarkt
Restrukturierung des Werkstattrechts
Menschen ohne Werkstattfähigkeit wurden in den Diskussionen nicht berücksichtigt.
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Aus dem Leitbild von Leben mit Behinderung Hamburg
„Dem Streben behinderter Menschen nach ihrem eigenen Lebensweg schaffen die Mitarbeiter/innen und Eltern gemeinsam verlässliche und lebendige Grundlagen.“
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Angebote
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Seinen Platz in der Gemeinschaft finden
Jeder Mensch will notwendig sein! Prof. Klaus Dörner
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Konzept „Arbeit ist möglich“
Ein zweites Milieu neben der Häuslichkeit dient der Integration.
Für Erwachsene ist die regelmäßige Arbeit eine wichtige Strukturierung ihres Lebens.
Arbeit wird als zielgerichtete Tätigkeit verstanden, bei der ein Produkt hergestellt oder eine Dienstleistung erbracht wird.
Es entstehen Produkte und Dienstleistungen, an deren Herstellung die Beschäftigten einen überwiegenden Anteil haben.
Die Produkte sind sehr hochwertig und werden von der Gesellschaft als wertvoll anerkannt und gekauft.
Die Anerkennung wird darin gesehen, etwas für die Umwelt getan zu haben und somit „notwendig zu sein“, gebraucht zu werden.
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Konzept „Arbeit ist möglich“
Jede Arbeitsgruppe hat klare und überschaubare Arbeitsabläufe entwickelt. Durch das Aufgliedern in kleine Handlungsschritte und durch individuelle Hilfestellungen („Helfende Hand“) werden passende Tätigkeiten gefunden.
Die Arbeitsvorgänge können leicht nachvollzogen werden.
Hilfsmittel und vor allem arbeitsunterstützende Geräte erleichtern die Heranführung an die Arbeit.
Die Arbeit erfolgt weitgehend ohne zeitlichen und ökonomischen Druck.
Individuelle Lösungen werden den Wünschen und Fähigkeiten der einzelnen Beschäftigten am besten gerecht.
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Konzept „Arbeit ist möglich“
Jede Arbeitsgruppe ist ein komplexes Sozialsystem mit eigenen Regeln, Ritualen, Aufgaben und Abläufen.
Durch die gemeinsame Tätigkeit entsteht eine neue Form der Begegnung zwischen den Beschäftigten sowie zwischen den päd. Mitarbeitern und den Beschäftigten. Die Beziehung wird stärker von der sachbezogenen Ebene der gemeinsamen Tätigkeit geprägt.
Die Einzelnen erleben sich im gemeinsamen Arbeitsprozess.
Arbeitsangebote: Kerzen-, Papier-, oder Lebensmittelherstellung, Holz-, Textil- und Kunstprodukte, Hauswirtschaftliche und Bürotätigkeiten, Dienstleistungen
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Berufliche Bildung Feinwerk
Feinwerk: ein Konzept von Leben mit Behinderung Hamburg
Dauer: 2 Jahre nach Aufnahme in der Tagesstätte
Für jeden Beschäftigten, unabhängig vom Hilfebedarf
Ziele: – Verschiedene Arbeitsbereiche kennenlernen– Erweiterung der vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten – Motivation fördern und Neugierde wecken– Wahlmöglichkeiten schaffen
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Berufliche Bildung Feinwerk
Vorstellungsgespräch,Zeugnis
Gespräch und Hospitation mit Person und Umfeld, Aufnahmebogen
Ausbildungsplan Berufsorientierungsplan
Berichtsheft Begleitbuch, Erlebnisberichte
Berufsschule Bildungsanteile in Theorie und Praxis
Werkstück, Abschlussstück ist das Gesellenstück
Werkstück, Ergebnis der Produktion
Abschluss mehrtägige Prüfung im Handwerk, schriftlich und praktischer Teil
Abschlussgespräch, Urkunde und Abschlussfeier
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Auf Achse – Arbeiten außerhalb der Tagesstätte
Arbeitsangebote, Erfahrungs- und Begegnungsräume an Orten des regulären Arbeitslebens
Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gemeinschaft erweitern
Erweitern des Tätigkeitsspektrums
Wahlmöglichkeiten bieten
Personenzentrierung
Entwickeln einer flexiblen Angebotsstruktur
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Tagesförderung in Hamburg 2013
Ein gesichertes Angebot
Wahlmöglichkeiten in allen Stadtteilen
11 Träger mit über 50 Standorten
Aktualisierte Leistungsvereinbarung
Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben sind Grundlage für alle
Deutliche Trennung von WfbM und Tagesförderung
Dezentrale, kleine, wohnortnahe Einrichtungen
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Stärken erkennen – Konzept entwickeln
Von der Tagesförderstätte zur Tagesstätte
Jeder Mensch will notwendig sein
Arbeit für alle
Tagesstruktur für Erwachsene
Von der WfbM lernen
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Erfolge feiern – Unterstützung holen
Konzept in allen Einrichtungen verbindlich einführen
Mitarbeiter einbeziehen
Angehörige und Lehrer überzeugen
Geschäftsführung, Leitungen und Mitarbeiter aus anderen Bereichen informieren und Erfolgsgeschichten erzählen
Organisatorische Einheit schaffen
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Öffentlichkeit herstellen
Fachtagung in Hamburg organisieren
Artikel schreiben
Öffentliche Veranstaltungsreihe „Arbeit ist möglich“
Austausch auf externer Fachtagung
In Fachverbänden von Erfolgsgeschichten berichten
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Gemeinsame Aktivitäten
MF-Arbeitskreis
NAHT Gründung
Marktplatz NAHT
WfbM-Messe Nürnberg
Gemeinsamer Flyer
Gemeinsame Plakate
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Wettbewerb und Kooperation
Gute Angebote der Mitbewerber wertschätzen
Selber weitere gute Angebote entwickeln
Rahmenkonzept mit den Dachverbänden entwickeln
Das Gespräch mit dem Kostenträger aktiv suchen
Verhandlungen vorbereiten und kompetent führen
Praxisbezug im Auge behalten
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NAHT
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NAHT in Hamburg
Regelmäßiger Austausch mit stabiler personeller Besetzung
Marktplatz NAHT jährlich
Gemeinsame Verhandlungen mit dem Kostenträger
Mindeststandards bei allen Trägern
Konzeptionelle Weiterentwicklung bei allen Trägern
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NAHT in Hamburg
Auf Augenhöhe mit WfbM und anderen Trägern
Kontaktpflege in andere Bundesländer
Mitarbeit „Bildung ist Teilhabe“
Mitarbeit „Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf“
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Forderungen im Arbeitskreis für Menschen mit
schwerer Behinderung Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Bildung und
Teilhabe am Arbeitsleben für alle.
Unterscheidung zwischen sog. „werkstattfähigen“ und „nicht-werkstattfähigen“ Menschen, wie sie derzeit in § 136 SGB IX beschrieben ist, ist aufzuheben.
„Arbeitnehmerähnliche Status“ sowie die damit verbundenen Sozialversicherungsleistungen müssen auch für den benannten Personenkreis in vollem Umfang gewährt werden.
Unbestimmte Rechtsbegriffe in § 136 SGB IX sind zu streichen. Diese führen in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten und sehr unterschiedlichen Auslegungen.