Sonderpädagogische Förderung Handlungsleitfaden schulische IntegrationEmpfehlungen zur Förderung von Schülern mit BehinderungenEine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten
12 InterventionundPräventioninderSchule12 VoraussetzungenundBedingungenbei
integrativerUnterrichtung12 AnforderungenandieSchulen12 AnforderungenanLehrerderGrund-und
Mittelschulen,Gymnasienundberufsbilden-denSchulen
12 AnforderungenanräumlicheundsächlicheVoraussetzungen
13 Qualifizierung13 DieindividuelleFörderplanungfürSchüler
mitsonderpädagogischemFörderbedarf–FörderplanundEntwicklungsbericht
13 KriterienfürdieErarbeitungvonFörderplänen
14 AllgemeineHinweise15 BeispielfüreinenindividuellenFörderplan16 ErläuterungenzumindividuellenFörderplan
–Förderbereiche16 KriterienfürdieErarbeitungvon
Entwicklungsberichten17 BeispielfüreinenEntwicklungsbericht19 Bildungsvereinbarung20 BeispielfüreineBildungsvereinbarung
21 BeratungundUnterstützung21 RegionalstellenSächsischeBildungsagentur21 Förderschulen,Förderzentren,
Förderschulzentren21 FörderpädagogischeBeratungsstellen21 FachberaterfürIntegration/Fachberaterder
Förderschulen21 SchulpsychologischeBeratung21 Einzelfallhilfe
Inhalt
3 Vorwort
4 Einleitung
5 DiesächsischeDatenerhebungzurintegrativenUnterrichtung
6 Rechtsgrundlagen(Auszüge)6 GrundgesetzfürdieBundesrepublik
Deutschland6 SchulgesetzfürdenFreistaatSachsen6 Verordnungüberdieintegrative
UnterrichtungvonSchülerninöffentlichenSchulenimFreistaatSachsen
7 FörderrichtliniedesSächsischenStaatsministeriumsfürKultus
7 SchulordnungMittelschulenAbschlussprüfungen
8 Oberstufen-undAbiturprüfungsverordnung
9 AufdemWegzursonderpädagogischenFör-derunginderallgemeinbildendenSchule
9 SchuleingangsphaseinderGrundschule9 ZurückstellungvomSchulbesuch9 AntragstellungundUmsetzungdes
VerfahrenszurFeststellungdessonderpäda-gogischenFörderbedarfs
10 Förderausschuss10 DasförderpädagogischeGutachten10 DerSchulfeststellungsbescheid11 SchematischeDarstellungdesVerfahrens
zurFeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfs
Impressum
HerausgeberSächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 | 01097 Dresden | Bürgertelefon: (03 51) 564 25 26 | E-Mail: [email protected] Internet: www.sachsen-macht-schule.de(Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente)
Redaktionsschluss November 2008Auflagenhöhe 7 000Gestaltung Sandstein Kommunikation GmbH, Dresden; www.sandstein.deFoto www.corbis.de (Titel)Druck Druckerei Wagner GmbH, GroßschirmaOnline-Version Ein PDF-Dokument dieser Publikation ist im Internet veröffentlicht unter: www.sachsen-macht-schule.de/publikatonen
Kostenlose BestellungZentraler Broschürenversand der Sächsischen StaatsregierungHammerweg 30 | 01127 Dresden | Telefon: (03 51) 2 10 36 71 oder (03 51) 210 36 72 | Fax: (03 51) 210 36 81E-Mail: [email protected] (Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente)
VerteilerhinweisDiese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen der Öffentlichkeits- arbeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern zum Zwecke der Wahl- werbung verwendet werden.
23 Übergänge–schulischeSchnittstellen23 Schnittstellen23 AllgemeineHinweise23 VerfahrensweisebeiWechseldes
Förderschwerpunktes
26 EmpfehlungenzurFörderung/SchulischerNachteilsausgleich
26 AllgemeineHinweisefüralleFörderschwerpunkte
27 FörderschwerpunktSprache
28 FörderschwerpunktHören
30 FörderschwerpunktSehen
32 FörderschwerpunktkörperlicheundmotorischeEntwicklung
33 FörderschwerpunktemotionaleundsozialeEntwicklung
34 FörderschwerpunktAutismus
35 Informationsquellen
36 Mitarbeit
Sonderpädagogische Förderung Handlungsleitfaden schulische IntegrationEmpfehlungen zur Förderung von Schülern mit BehinderungenEine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten
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Vorwort
DerTiteldiesesHandlungsleitfadensdrücktdasAnliegenklaraus:EristeineHandreichungfürLehrerinnenundLehrerallerSchularten–vonderGrundschulebiszurberuflichenSchule–zurUnterstützungundFörderungvonSchülernmitBehinderungenimschulischenLernen.WirwollenjedemKindinunseremLandeineseinemindividuellenLernenentsprechendeschulischeBildungzukommenlassenunddieFörderunggewähren,dieesbraucht.Jederzählt!DasbeginntschonimVorschulalter–hierwerdendieWeichengestellt.AufdenAnfangkommtesan!
WirhabeneingutesFundament,aufdemsichweiteraufbauenlässt.DieBroschüre,dieSieindenHändenhalten,sollIhnendabeialsWegweiserdienen.DieintegrativeUnterrichtungistAnspruchundAufgabenichtnurderFörderschulen,sondernderGrundschulen,Mittelschulen,GymnasienundauchderberufsbildendenSchulen.VielfältigeErfahrungenausdemBereichdersonderpädagogischenFörderungsollenanallgemeinbildendenundberufsbildendenSchulengenutztwerdenkönnen.DieindividuelleFörderungisteinzentralesAnliegenjederSchulart.Integration,alsodergemeinsameUnterrichtbehinderterundnichtbehinderterSchüler,mussimschulischenAlltagzueinemselbstverständlichenAngebotentwickeltwerden.
WirwollensovielgemeinsamenUnterrichtwiemöglichundsovielbesonderenUnterrichtwienötiganbieten.DieErfahrungenzeigen,dassIntegrationallenSchülerinnenundSchülernzugutekommt!
UmdieseintegrativenAnsprüchepädagogischanspruchsvollumzusetzen,mussIntegrationinjederSchule»gelebt«werden.Sie,sehrgeehrteLehrerinnenundLehrer,setzendieintegrativeUnterrichtungimSchulalltagumundgestaltensieaktivmit.LassenSieunsdiesenWegmitallenverbundenenAnstrengungenerfolgreichgehen.EineguteZusammenarbeitmitallenamProzessBeteiligten,besondersmitdenEltern,istdabeiunverzichtbar.EineguteBildungisteineentscheidendeSchlüsselqualifikationfürdiePersönlichkeitsentwicklungjedesMenschen.
IchwünscheIhnenIdeen,KraftundAusdauer,damitdenSchülerinnenundSchülernmitsonderpädagogischemFörderbedarfdienotwendigeschulischeUnterstützungfüreinerfolgreichesLernenzurVerfügunggestelltwird.
Prof.Dr.RolandWöllerSächsischerStaatsministerfürKultus
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KindermitsonderpädagogischemFörderbedarfsollen,solangegewährleistetist,dasssieanderSchuledieerforderlichebesondereFörderungerhalten,gemeinsammitKindernohneBeeinträchtigungenlernenkönnen.Zielistes,jedemSchülerdenseinenLernvoraussetzungenambestenentsprechendenLernortzurVerfügungzustellen.
InderSchulzeitistdaseineHerausforderungfüralle,dieanderBildungundErziehungvonSchülernbeteiligtsind.FürdenProzessdesLernensbedeutetdies,SchülernmitsonderpädagogischemFörderbedarfangemesseneUnterstützungimUnterrichtzuteilwerdenzulassen.DieIntegrationbeginntimFreistaatSachsenbereitsimBereichderfrühkindlichenErziehung.DieseGemeinsamkeitsollteauchinderSchulefortgeführtwerden.
NachderaktuellgültigenSchulintegrationsverordnungundderSchulordnungFörderschulenfürdenFreistaatSachsenkönnenSchülermitsonderpädagogischemFörderbedarfzusammenmitnichtbehindertenSchülernineineröffentlichenSchuleunterrichtetwerden.
Einleitung
DiesonderpädagogischeFörderungimFreistaatSachsenhatsichseitEinführungderSchulintegrationsverordnungqualitativundquantitativweiterentwickelt.MitderEinführungdesHandbuchszurFörderdiagnostikimJahr2005isteineweitereHandlungsundArbeitsgrundlagefürLehrerandenallgemeinbildendenFörderschulen,GrundundMittelschulensowieGymnasienundberufsbildendenSchulengeschaffenworden.DervorliegendeHandlungsleitfadensollaufzeigen,welcheMöglichkeitenzurschulischenIntegrationbestehenundSchritteaufdemWegzumgemeinsamenUnterrichtalsAufgabeallerSchulenbeschreiben.
WirbedankenunsfürdiefreundlicheUnterstützungderFachberaterderallgemeinbildendenFörderschulenSachsens.DieseHandreichungistauchimInternetzumHerunterladenverfügbar:
www.sachsenmachtschule.de/publikationen
Projektteam
Anmerkung:MitRücksichtaufdieLesbarkeitderTextewirdaneinigenStellenaufdieNennungbeiderFormenvonGruppenmitgliedern(LehrerinnenundLehrer,SchülerinnenundSchülerusw.)verzichtet.
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DieDatenerfassungzurintegrativenUnterrichtungimFreistaatSachsenvonSchülernallerSchulartenerfolgtebisherdurchdasStatistischeLandesamt.DieseDatensinddetailliertnachSchularteninjährlichveröffentlichtenBroschürennachlesbar.AuchimInternet(sieheInformationsquelle)sindInformationenabrufbar.ErgänzendzurbisherigenDatenerfassunghatderFreistaatSachsendieSächsischeSchulverwaltungssoftware(SaxSVS)installiert.Zielstellungist:
den Arbeitsaufwand der Schulen für Verwaltung, Planung, Berichterstattung und Informationsbereitstellung zu senken, die Qualität, Aktualität, Verfügbarkeit und Auswertbarkeit der erhobenen Daten und den Informationsfluss auf allen Ebenen der Kultusverwaltung und im Statistischen Landesamt zu verbessern und mehr Eigenverantwortung der Schulen zu ermöglichen.
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DiestatistischeErfassungvonSchülerninderintegrativenUnterrichtungzudenFörderschwerpunktenHören,Lernen,Sprache,Sehen,geistige,körperliche/motorischeundemotionale/sozialeEntwicklungerfolgtebishernach§3Abs.1Pkt.1,2derSchulintegrationsverordnung.
DieKooperationenvonöffentlichenSchulenundFörderschuleninFormderUnterrichtungvonSchülernmitsonderpädagogischemFörderbedarfineinzelnenUnterrichtsfächernanderöffentlichenSchuleunddieZusammenarbeitderöffentlichenSchulemiteinerbenachbartenFörderschule,indemeineodermehrereKlassenderFörderschuleimSchulgebäudedieserSchuleunterrichtetwerden,sindbisherstatistischnichtabgebildet.
SomitsinddieintegrativenMaßnahmenimFreistaatSachsenweitaushöheralsbisherstatistischerfasst.
IntegrierteFörderschüleranallgemeinbildendenundberufsbildendenSchulenindenSchuljahren1997/98bis2007/08nachSchularten(Quelle:StatistischesLandesamtdesFreistaatesSachsen)
Die sächsische Datenerhebung zur integrativen Unterrichtung
0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500
2007/08
2006/07
2005/06
2004/05
2003/04
2002/03
2001/02
2000/01
1999/00
1998/99
1997/98
Grundschulen
Mittelschulen
Gymnasien
FreieWaldorfschulen
berufsbildendeSchulen
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ImGrundgesetzderBundesrepublikDeutschland,inderVerfassungdesFreistaatesSachsen,imSächsischenIntegrationsgesetzunddenVerordnungenfindensichBestimmungen,diedierechtlicheBasisfürdieintegrativeUnterrichtungabgeben.AusGründenderÜbersichtlichkeitsollnachfolgendnurauszugsweiseaufeinzelneSchwerpunkteeingegangenwerden.
GrundgesetzfürdieBundesrepublik Deutschland Artikel3Abs.3NiemanddarfwegenseinerBehinderungbenachteiligtwerden.
Schulgesetz für den Freistaat SachsenDer§13Abs.1besagt,dassSchüler,diewegenderBeeinträchtigungeinerodermehrererphysischeroderpsychischerFunktionenauchdurchbesondereHilfenindenanderenallgemeinbildendenSchulennichtodernichthinreichendintegriertwerdenkönnenunddeshalbübereinenlängerenZeitraumeinersonderpädagogischenFörderungbedürfen,inFörderschulenunterrichtetwerden.
Verordnung über die integra-tive Unterrichtung von Schülern in öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen
DieUmsetzungderintegrativenUnterrichtungwirddurchdieSchulintegrationsverordnunggeregelt.Nach§3Abs.1kanndieintegrativeUnterrichtungnachfolgendenFormenerfolgen:
1. DieSchülermitsonderpädagogischemFörderbedarfnehmeninvollemUmfangamUnterrichteinerKlassederöffentlichenSchuleteilundgehörenauchdieserSchulean;dieLehrerderKlasseberatensichregelmäßigmiteinemLehrerdesjeweiligenFörderschwerpunktes.
2. DieSchülernehmeninvollemUmfangamUnterrichteinerKlassederöffentlichenSchuleteilundgehörenauchdieserSchulean;einzusätzlicherLehrerfördertdieSchülerineinemderAusprägungdessonderpädagogischenFörderbedarfsangemessenenUmfangimKlassenunterrichtoderingesondertemFörderunterricht.
3. DieöffentlicheSchuleermöglichtSchülernmitsonderpädagogischemFörderbedarfeinerbenachbartenFörderschuleineinzelnenUnterrichtsfächerndenBesuch;diesebleibenSchülerderFörderschule.
4. DieöffentlicheSchulearbeitetmiteinerbenachbartenFörderschulezusammen,indemeineodermehrereKlassenderFörderschuleimSchulgebäudedieserSchuleunterrichtetwerden;dieSchülerdieserKlassenbleibenSchülerderFörderschule.
Rechtsgrundlagen (Auszüge)
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Nach§4Abs.1müssenfolgendeVoraussetzungeninderöffentlichenSchulevorliegen:
1. EsmüssendieerforderlichenLehrkräfteund,wennaufgrundderBehinderungdesSchülersauchwährendderUnterrichtszeitBetreuungundPflegenotwendigsind,dieentsprechendqualifiziertenBetreuungsoderPflegekräftebereitstehen.
2. EsmüsseneinebehindertengerechtesächlicheAusstattungeinschließlichdererforderlichenLehrundHilfsmittelsowiebehindertengerechtebaulicheundräumlicheBedingungengegebensein.
DieZuweisungderLehrerwochenstundenerfolgtimRahmenderzurVerfügungstehendenHaushaltsmittel.
Gemäߧ5Abs.1werdenSchülermitsonderpädagogischemFörderbedarfinderGrundschuleaufgrundderEntscheidungderRegionalstellederSächsischenBildungsagenturentsprechendihrerLeistungsfähigkeitentwederinallenFächernnachdemLehrplanderGrundschuleoderineinzelnenFächernnachdemLehrplanderFörderschuleunterrichtet.InallenanderenöffentlichenSchulenwirdausschließlichnachdenLehrplänenderjeweiligenSchulartunterrichtet.1
Förderrichtlinie des Sächsischen Staats- ministeriums für Kultus
überdieGewährungeinerZuwendungfürbesondereMaßnahmenzurIntegrationvonbehindertenundvonBehinderungbedrohtenKindernundJugendlicheninallgemeinbildendenundberufsbildendenSchulenimFreistaatSachsen.IndieserFörderrichtliniesindZuwendungszweck,GegenstandderFörderung,Zuwendungsvoraussetzungen,Art,Umfang,HöheunddasVerfahrendargestellt.AnträgesindvondenSchulträgernunterVerwendungentsprechenderFormularezustellen(§44derSächsischenHaushaltsordnung).
Schulordnung Mittelschulen AbschlussprüfungenDer§32Abs.2verweistfürSchülermitsonderpädagogischemFörderbedarfimFörderschwerpunktHören,dienachMaßgabederSchulintegrationsverordnunginderMittelschuleunterrichtetwerden,aufdieGültigkeitvon§33Nr.1und2derSchulordnungFörderschulenwiefolgt:FürSchülerderSchulefürHörgeschädigteistderpraktischeTeilimFachersteFremdsprachefürdiePrüfungzumErwerbdesRealschulabschlussesundfürdenLeistungsnachweisderbesonderenLeistungsfeststellungeineEinzelprüfung;siesoll15MinutendauernundkanninschriftlicherodermündlicherFormdurchgeführtwerden.DieVorbereitungszeitbeträgt30Minuten.WeiterhinentscheidetderPrüfungsausschussunterBerücksichtigungderjeweiligenBeeinträchtigungdesSchülersüberdiezugelassenenHilfsmittelunddieArtundWeisederDurchführungderPrüfungoderdesLeistungsnachweisesderbesonderenLeistungsfeststellungindemjeweiligenFachundPrüfungsteil.FürdieschriftlichenPrüfungenunddieschriftlichenLeistungsnachweisederbesonderenLeistungsfeststellungkönnenFormundArtderAufgabenvomStaatsministeriumfürKultusdenbesonderenErfordernissendesFörderschwerpunktesangepasstwerden.
1 WerdendieSchülernachdenLehrplänenvonGrund,MittelschuleundGymnasiumintegrativunterrichtet,wirdinderPraxismeistderBegrifflernzielgleicheintegrativeUnterrichtungverwendet.ErfolgtdieUnterrichtungineinzelnenFächernnachdenLehrplänenderFörderschule(LehrplanderSchulezurLernförderungundLehrplanSchulefürgeistigBehinderte)wirdinderPraxismeistderBegrifflernzieldifferenteintegrativeUnterrichtungverwendet.DieintegrativeUnterrichtungindenFörderschwerpunktenLernenundgeistigeEntwicklungistnachSchulintegrationsverordnunggegenwärtignurbiszumAbschlussderGrundschulemöglich.
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Oberstufen- und Abitur-prüfungsverordnung GrundsätzlicherfolgtdieRealisierungderPrüfungenfüralleSchülernachdenFestlegungen,diesichausderOberstufenundAbiturprüfungsverordnung(OAVO)sowiederVerwaltungsvorschriftzurDurchführungderOberstufenundAbiturverordnunganGymnasien,AbendgymnasienundKollegs(OAVOVwV)inderjeweilsgeltendenFassungergeben.Der§27OAVOregeltdieRechteundPflichtendesPrüfungsausschusses,demeinehoheVerantwortungobliegt.Nach§27Abs.2Nummer8OAVOtrifftderPrüfungsausschussauchEntscheidungenüberdieZulassungvonHilfsmittelnunddieArtundWeisederDurchführungderPrüfungimjeweiligenPrüfungsfachundPrüfungsteilbeiSchülern,dieimGymnasiumnachderSchulintegrationsverordnungintegriertwurden.
Informationsquellewww.revosax.sachsen.de
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Auf dem Weg zur sonderpädagogischen Förderung in der allgemein bildenden Schule
Schuleingangsphase in der GrundschuleDieWahldergeeignetenSchuleistfürKinder,ElternundBezugspersonensowiedieSchulaufsichteinwichtigesAnliegen–eine»Weichenstellung«fürdieweitereEntwicklungdesKindes.VonbesondererBedeutungistdiesbeiSchülernmitsonderpädagogischemFörderbedarf.DabeiistdieVerzahnungvonSchulvorbereitungsjahrundSchuleingangsphaseeinwesentlicherBausteinfürdieGestaltungvonÜbergängen.DasletzteKindergartenjahrwirdinVerantwortungdesTrägersderKindertageseinrichtunginZusammenarbeitmitderGrundschulealsSchulvorbereitungsjahrgestaltet.
ZurSchuleingangsphasegehörendieAnmeldunginderGrundschule,diegesetzlichvorgeschriebeneSchulaufnahmeuntersuchung,dieErmittlungdesaktuellenLernstandesundderAnfangsunterricht.DieserumfasstdieKlassenstufen1und2undbildeteinepädagogischeEinheit.SchulvorbereitungsjahrundSchuleingangsphasewerdenalsProzessverstanden,diezeitlichparallelundaufeinanderbezogenverlaufen.KindergartenundGrundschuleverständigensichimDialogmitdenElternüberihrenBeitragzurGestaltungdesÜbergangs.BeivermutetemsonderpädagogischemFörderbedarfkannschonimSchulvorbereitungsjahrverantwortungsvollgeprüftwerden,obdasVerfahrenzurFeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfseinzuleitenist.
Zurückstellung vom SchulbesuchDieZurückstellungvomSchulbesuchnach§27Abs.3SchulgesetzumeinJahrsolltedieAusnahmesein.Sieerfolgtnur,wenneskeineAnhaltspunktefürsonderpädagogischenFörderbedarfgibt,z.B.gesundheitlicheBeeinträchtigungen.ImFalleinerZurückstellungberätderSchulleiterderGrundschuledieElternüberFördermaßnahmenzurVorbereitungdesSchuleintritts.DieUmsetzungdieserMaßnahmenliegtinderVerantwortungderEltern.
Antragstellung und Umsetzung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Daso.g.VerfahrenkannvonderSchule,diederSchülerbesuchtbzw.andererangemeldetist,oderdenElternbeiderRegionalstellederSächsischenBildungsagenturbeantragtwerden.ZurBeantragungsindentsprechendeFormblätter(Vordrucke)zuverwenden.ImVorfelderfolgtdurchdiemeldendeEinrichtungeineumfassendeBeratungderEltern.
DenAuftragzurFeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfserhältdieentsprechendeFörderschulevonderRegionalstellederSächsischenBildungsagentur.DieFörderschuleinformiertdieElternüberdasbeabsichtigteVorgehen.MittelsstandardisierterundinformellerdiagnostischerVerfahrenundMethodenundunterdemAspektderinterdisziplinärenZusammenarbeithatdieFörderdiagnostikdieAufgabe,dieNotwendigkeitsonderpädagogischerFörderungfestzustellenunddieMöglichkeitenfürdieFörderungaufzuzeigen.
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DabeikanndieDiagnostikinKleingruppenanderFörderschuleodermittelseinerprobeweisenUnterrichtungineinerKlasseandermitderDiagnostikbeauftragtenFörderschule(biszu12Wochen)oderaneinemanderenOrtrealisiertwerden.
DieErgebnissewerdenimFörderausschussineinemAuswertungsgesprächbesprochen.UmArtundUmfangdessonderpädagogischenFörderbedarfszubeschreibenundgeeigneteHilfenanbietenzukönnen,mussdasVerfahrenzurFeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfsrechtzeitigeingeleitetwerden.
Förderausschuss
DerSchulleiterderFörderschulebildetnach§13Abs.5derSchulordnungFörderschuleneinenFörderausschuss.DiesemgehörenmindestenseinVertreterderbisherbesuchtenSchule,einmitderDiagnostikbeauftragterLehrerderbeauftragtenFörderschulesowiemindestenseinElternteilan.WeiterebeteiligtePersonen/Institutionenkönneneinbezogenwerden.
DerFörderausschussgibtnebendemVorschlagzumBildungsgangundFörderschwerpunktauchHinweisezuFördermaßnahmen,AnregungenzurGestaltungfördernderLernbedingungenundförderspezifischeHilfen.DarüberhinauserhaltendieElternEmpfehlungenzurförderlichenaußerschulischenBetreuung,zutherapeutischenHilfenundweiterenUnterstützungsmaßnahmen.
Das förderpädagogische GutachtenNachAbschlussdesVerfahrenserfolgtdieDokumentationdesgesamtenProzessesimförderpädagogischenGutachten.Diesesbenenntu.a.densonderpädagogischenFörderbedarf,unterbreitetFördervorschläge,gibtEmpfehlungenzumweiterenBildungsgangundzuintegrativenMaßnahmennachderSchulintegrationsverordnung.DasförderpädagogischeGutachtenistGrundlagezurErstellungdesindividuellenFörderplans.DasGutachtensolltealsKopiederaufnehmendenSchuleundaufWunschdenElternausgehändigtwerden.
Der Schulfeststellungsbescheid
AufderGrundlagedesförderpädagogischenGutachtenstrifftdieRegionalstellederSächsischenBildungsagentureinebegründeteEntscheidungnach§30Abs.2Satz1Schulgesetz.DieElternerhalteneinenSchulfeststellungsbescheid.DieseEntscheidungisteinVerwaltungsakt,gegendendieElternunterWahrungderFristenWidersprucheinlegenkönnen.
InformationsquelleHandbuchderFörderdiagnostik2005
www.sachsenmachtschule.de/schule/download/download_smk/hb_foerderdiagnostik.pdf
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GesamteDokumentationsunterlagenundKopieAntrag,Formblatt2,3
FörderschulebeteiligtSchulpsychologieundggf.andereEinrichtungen
sonderpädagogischerFörderbedarf
integrativeBeschulung
AuftragserteilungdurchSächsischeBildungsagentur
GutachtenerstellungdurchdiebeauftragteFörderschule
BescheiderstellungdurchdieSächsischeBildungsagentur
meldendeSchulebeauftragtAmtsarztmitErstellungeinesmedizinischenGutachtens
FörderschuleberuftFörderausschussein:·Förderschule·meldendeSchule·Eltern·ggf.Schulpsychologie,öffent
licherGesundheitsdienst,Jugendamt,Sozialamtetc.
beiIntegrationsentscheidungFormblatt16anSchulträger
keinsonderpädagogischerFörderbedarf
BeschulungineinerFörderschule
AntragundFormblatt2,3dermeldendenSchuleandieSächsischeBildungsagentur
ggf.AnhörunginderSächsischenBildungsagentur
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Schematische Darstellung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
AntragstellungdurchSchuleoderPersonensorgeberechtigte
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Voraussetzungen und Bedingungen bei integrativer Unterrichtung
DerIntegrationsprozesssetztbeiallenBeteiligtenAufgeschlossenheit,Motivation,Flexibilität,KooperationsfähigkeitundAkzeptanzvoraus.FürdasGelingenderintegrativenUnterrichtungsinddieverantwortungsvolleMitwirkungderElternunddesSchülerswesentlicheBedingungen.EinigewichtigeAspektezurRealisierungsindnachfolgenddargestellt.
Anforderungen an die Schulen
Schulprogramm mit entsprechender SchwerpunktsetzungEinbeziehung der Mitwirkungsgremien (Schulkonferenz u. a.)Schulklima der Aufgeschlossenheit und Akzeptanz (Öffnung der Schule)Fortbildungskonzept entsprechend den IntegrationsschwerpunktenKlassenstärke von max. 25 Schülern soll nicht überschritten werden (SchIVO)
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Anforderungen an Lehrer der Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbilden-den Schulen
Positive integrationsorientierte GrundhaltungAkzeptanz förderpädagogischer Beratung und Begleitung durch die allgemein bildende FörderschuleBereitschaft zur Teamarbeit, gegenseitige Wertschätzungverlässliche LehrerSchülerBeziehungenUmsetzung entsprechender Unterrichtsformen (didaktischmethodische Professionalität)FortbildungsbereitschaftKooperationsbereitschaft mit weiteren Partnern (Gesundheitsamt, Jugendamt, Betreuungs und Pflegekräften etc.)
Anforderungen an räumliche und sächliche Voraussetzungen
Mindestausstattungen (orientiert am Förderschwerpunkt)Räumliche Bedingungen (Platz für Einzel und Gruppenförderung)Ausstattung mit entsprechenden Lehr und Arbeitsmitteln
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Intervention und Prävention in der Schule
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FörderplänebildendieGrundlagedersonderpädagogischenArbeitmitintegrativbeschultenSchülern.SiesindmitallenamBildungsprozessBeteiligtenabzustimmen.VerantwortlichfürdieErstellungvonFörderplänenundEntwicklungsberichtenistdieSchule(Klassenleiter),indiederSchülerintegriertist.BeratungskompetenzenderFörderschulesolltenunbedingteinbezogenwerden.IndenhalbjährlichimVorauszuerstellendenindividuellenFörderplänenwerdenAussagenzumaktuellenEntwicklungsstanddesSchülersinBezugzumsonderpädagogischenFörderbedarfundzuseinerweiterenSchullaufbahngetroffen.DiefestgelegtenMaßnahmensindzudokumentieren,umzusetzenundzuevaluieren.
Kriterien für die Erarbeitung von FörderplänenEntwicklungsbereiche
Die individuelle Förderung bezieht sich auf die Entwicklungsbereiche Sprache/Kommunikation, Wahrnehmung, Denken/Gedächtnis, Motorik, Sozialverhalten/Emotionen und Lern und Arbeitsverhalten.
Ausgangssituation/Ist-Zustand
Basierend auf den Aussagen des förderpädagogischen Gutachtens werden die Lernvoraussetzungen des Schülers unter dem Aspekt der Entwicklungspotenziale und risiken für den Lernprozess beschrieben.
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Qualifizierung
DieQualifizierungnimmteineSchlüsselpositioninderintegrativenUnterrichtungeinundsolldeshalbhiernocheinmalbesondershervorgehobenwerden.DieUmsetzungvonintegrativerUnterrichtungisteinesehrkomplexeAufgabeunderfordertbeiallenBeteiligteneinehoheProfessionalität.NebenfachlichenKompetenzenindenjeweiligenFörderschwerpunktensindaußerdemKenntnissezurallgemeinenintegrativenDidaktik,zurFörderplanarbeitundzurdifferenziertenLeistungsermittlungundLeistungsbewertungnotwendig.DieLehrersolltenüberkommunikative,diagnostischeundkooperativeFähigkeitenverfügen.EmpfehlenswertistdervomSächsischenStaatsministeriumfürKultusneuinstallierteZertifikatskurs»IntegrativerUnterricht«.LehrervonGrundundMittelschulen,GymnasienundberufsbildendenSchulenkönnenineinemZeitraumvonzweiJahren(gesamt360Stunden)entsprechendeKompetenzenerwerben.
Die individuelle Förderplanung für Schüler mit sonderpädago-gischem Förderbedarf – Förder-plan und Entwicklungsbericht§5derSchulintegrationsverordnungund§17derSchulordnungFörderschulenverlangenzwingenddieErstellungvonFörderplänen.FörderplanarbeitistsomiteineverbindlicheArbeitderLehrer.DieFörderungvonSchülern,denenimVerfahrenzurFeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfsdieNotwendigkeitsonderpädagogischerFörderungbestätigtwurde,isteffizientdurchzuführen.DadieseMaßnahmenindividuellaufdieBedürfnissedesSchülersabgestimmtwerden,istesfolgerichtig,sieindividuellzuplanenundzuevaluieren.
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AbgeleiteteMaßnahmen/sonderpädagogischeZielstellungen
In Abgleich der individuellen Lernvoraussetzungen des Schülers mit den jeweils zutreffenden Lehrplanwerken sind sonderpädagogische Teilziele (ggf. für einzelne Fächer extra) zu formulieren. Für die einzelnen Teilziele werden konkrete Maßnahmen abgeleitet und in zeitlichem und inhaltlichem Umfang beschrieben. Verantwortlichkeiten einzelner Lehrer/zusätzlicher Helfer werden festgelegt.
Evaluation
In einer begleitenden Reflexion werden die Ergebnisse der Fördermaßnahmen durch alle Prozessbeteiligten evaluiert. Bei Bedarf werden neue Teilziele (Maßnahmen) bestimmt.
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Allgemeine Hinweise
Schule, Name, Vorname, Geburtsdatum des Schülers, Klasse, Klassenleiter, Förderlehrer, Zeitraum der Planung und Förderschwerpunkt (siehe förderpädagogisches Gutachten oder Schulfeststellungsbescheid) müssen ersichtlich sein.Der erstrangige Entwicklungsbereich im Förderplan sollte dem Förderschwerpunkt entsprechen.Nicht jeder Schüler hat in allen Entwicklungsbereichen sonderpädagogischen Förderbedarf, demzufolge müssen im Förderplan nicht alle Bereiche belegt werden.Bei »beginnender« integrativer Unterrichtung sind die Ausgangsdiagnose (Förderbedarf) und die Fördervorschläge aus dem förderpädagogischen Gutachten zu entnehmen.Bei Fortsetzung einer integrativen Unterrichtung (z. B. im nächsten Schuljahr oder auch bei Schulwechsel) ist der vorhandene Förderplan fortzuführen. Aktuelle Informationen aus dem Entwicklungsbericht und ggf. aus weiteren aktuellen Gutachten sind bei der Planung neuer Maßnahmen zu berücksichtigen.
DasnachfolgendeMustereinesindividuellenFörderplanesistnuralsBeispielangegeben.WeiterewertvolleHinweisezuFörderplänenfindenSieunterderaufgeführtenInformationsquelleamEndediesesAbschnittes.
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FeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfs
Förderplanung
Beratung Förderung
Evaluation
SchematischeDarstellungderFörderplanung
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Beispiel für einen individuellen Förderplan
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Erläuterungen zum individuellen Förderplan – Förderbereiche
Sprache/Kommunikation
Artikulation, Grammatik, Wortschatz, Sprachgedächtnis, Sprachverständnis, Redefluss, Schriftsprache, Kommunikationsfähigkeit etc.
Wahrnehmung
Hörverarbeitung, Differenzierung (optische, phonematische, kinästhetische, melodische, rhythmische), visuelle, auditive, vestibuläre, taktile, propriozeptive Wahrnehmung etc.
Denken/Gedächtnis
Kurzzeitgedächtnis, Langzeitgedächtnis, logisches Denken, Problemlöseverhalten, Aufgabenverständnis etc.
Motorik
Grobmotorik, Feinmotorik, motorische Handlungsplanung und steuerung (Körperschema, RechtslinksUnterscheidung, Überkreuzung der Körpermitte), Koordination etc.
Sozialverhalten/Emotionen
emotionale Stabilität, Aufmerksamkeit, Ablenkbarkeit, Motivation, Selbstvertrauen, Frustrationstoleranz etc.
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Kriterien für die Erarbeitung von EntwicklungsberichtenBestandteilvonFörderplänensindEntwicklungsberichte.DiesesindinderRegelimzweitenTeildeszweitenSchulhalbjahres(alsoeinmaljährlich)zuerstellen.EinTeilderRegionalstellenderSächsischenBildungsagenturhatdazuVordruckeentwickelt.
KriterienbeilernzielgleicherUnterrichtung
Kurzdarstellung des Umfanges sowie der Organisation der integrativen Maßnahme, z. B. beteiligte Pädagogen, Anzahl der FörderstundenDarstellung der sozialen Situation des Schülers in seiner KlasseLernstandsanalyse für die vom sonderpädagogischen Förderbedarf betroffenen Fächer und EntwicklungsbereicheDarstellung der Evaluation der sonderpädagogischen MaßnahmenGgf. Darstellung der Ergebnisse von begleitenden Maßnahmen und außerschulischer Unterstützung und FörderungKonkrete Aussagen zu benötigten Ressourcen, um die Integration erfolgreich fortzusetzenDarstellung der Zielstellung für den nächsten Entwicklungszeitraum
KriterienbeilernzieldifferenterUnterrichtung
Basierend auf der Analyse der individuellen Lernfortschritte im Rahmen gesonderter Lehrpläne (Lehrplan Schule zur Lernförderung, Lehrplan Schule für geistig Behinderte) sind alle Punkte der lernzielgleichen Integration s. o. auch hier zutreffend.
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Schule: Datum:
EntwicklungsberichtzurintegrativenUnterrichtungimSchuljahr
1.AllgemeineAngaben
Name Vorname geb.
Klassenstufe AnzahlderSchuljahre
Förderschwerpunkt
Okörperliche/mot.Entwicklung OHören OSehen OSprache OLernenOgeistigeEntwicklung OautistischesVerhalten
Integrationsbescheidvom PrognosezurWeiterführungderIntegration
2.Entwicklungsbericht
a)WiegelingtdieBewältigungderschulischenAnforderungengemessenandenLehrplanzielen?
b)WelcheFördermaßnahmenwurdenangeboten?MitwelchemErfolg?(kurzeWertung)
c)DurchwenerfolgtdieBetreuungdesSchülersinnerhalbderSchule?WelcheLeistungen?Maßnahmen?sieheb)
Beispiel für einen Entwicklungsbericht
1�
d)InwieweitwurdederFörderplanerfüllt?BegründungfürstarkeAbweichungen
e)WelcheHalbjahresnotewurdeindenFächern
DeutschMathematik 1.Fremdsprache erreicht?
f)besondereStärkendesSchülers
g)FörderbereicheimkommendenSchuljahrunterBeachtung§§5und6derSchulintegrationsverordnung
h)WelcherBedarfanschulischerFörderungbestehtfürdasnächsteSchuljahr?
StundenFS StundenGS/MS/Gym/BBS
i)Welcheräumlichen
sächlichen
personellen
BedingungensolltenalsGrundlagefürdieWeiterführungderIntegrationgeschaffenwerden?2
Schulleiter der integr. Schule Klassenlehrer Förderschullehrer Kenntnisnahme der ELtern
2DieZuweisungderLehrerwochenstundenerfolgtimRahmenderzurVerfügungstehendenHaushaltsmittel.
1�
Bildungsvereinbarung
NebendenbeschriebenenindividuellenFörderplänenkönnennach§35aAbs.2SchulgesetzBildungsvereinbarungenzwischendemSchüler,denElternundderSchuleabgeschlossenwerden.Zielistes,dieindividuelleFörderungunddenBildungsundErziehungsauftrageffektiverzugestalten.DieseBildungsvereinbarungbeschreibtdievereinbartenZieleunddieArbeitsprozesseineinemfestgelegtenZeitraum.DurchdieUnterschriftenallerBeteiligtenwirdeinverbindlicherCharaktererreicht.
AlsErstellungsgrundlagesolltenbeiSchülernmitsonderpädagogischemFörderbedarfinderintegrativenUnterrichtungdasförderpädagogischeGutachten,derindividuelleFörderplanundandereMaterialieneinbezogenwerden.
InformationsquelleMaterialundMethodensammlungzurFörderdiagnostikinSachsen
www.sachsenmachtschule.de/publikationen
20
Beispiel für eine Bildungsvereinbarung
Schüler/in Eltern .
Lehrer
abgeschlossenam gültigbis
DieBeteiligtenvereinbarenfolgendeZiele:
MaßnahmenderLehrerzurZielrichtung:
Maßnahmen
Schüler:
Eltern:
nächstesGesprächam
Ort,Datum UnterschriftSchulleiter UnterschriftKlassenlehrer
UnterschriftSchüler UnterschriftEltern
21
Sächsische Bildungsagentur RegionalstellenDieMitarbeiterderSächsischenBildungsagenturstehenalsVertreterderSchulaufsichtinberatenderFunktionalsAnsprechpartnerzurVerfügung.BeiFragenzurintegrativenUnterrichtungkönnendiezuständigenSchulreferentenkontaktiertwerden.
Förderschulen, Förderzentren, FörderschulzentrenDieandenEinrichtungenvorhandenensonderpädagogischenKompetenzenkönnenaufWunschundbeivorhandenenKapazitätenderintegrierendenSchuleberatendzurVerfügunggestelltwerden.DabeinimmtdieallgemeineSchulebeiBedarfKontaktzudeno.g.Einrichtungenauf.
Förderpädagogische BeratungsstellenFörderpädagogischeBeratungsstellenalsBestandteilderFörderschulenhabenimIntegrationsprozesseineSchlüsselstellung.EswerdenSchüler,Eltern,Lehrerundggf.weiterePersonenundInstitutionenberaten.
Unterstützendwirkensiebeider
Schullaufbahn und SchuleingangsberatungUnterrichtsberatung, Beratung zur individuellen FörderungBegleitung integrativer MaßnahmenSystemberatungFortbildung
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DieAufgabenfeldersind
Organisation und Durchführung von Früherfassung, Früherkennung und Frühförderung von schulpflichtigen Kindern mit sonderpädagogischem FörderbedarfOrganisation und Durchführung diagnostischer Maßnahmen zur Ermittlung des sonderpädagogischen FörderbedarfsErstellung förderpädagogischer GutachtenBegleitung der schulischen IntegrationDifferenzierte Einzelarbeit mit Schülern mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf, schulartübergreifendFörderpädagogische Beratung von Familien und LehrkräftenZusammenarbeit mit allen beteiligten Diensten und Institutionen
Fachberater für Integration Fachberater der FörderschulenFachberaterunterstützenalleamIntegrationsprozessBeteiligten,einschließlichLehrerundEltern,undstehenfürdieschulinterne,lokaleundregionaleFortbildungzurVerfügung.SiesindinallenSchulartentätig.
InformationenüberFachberaterderverschiedenenFörderschwerpunkteundFachberaterfürIntegrationsindüberdieRegionalstellenderSächsischenBildungsagenturabrufbar.
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Beratung und Unterstützung
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Schulpsychologische Beratung
SchulpsychologischeBeratungisteinestaatlicheAufgabeunderfolgtschulartübergreifenddurchSchulpsychologen,dieinderSächsischenBildungsagenturangestelltsind.
SiesollendiepädagogischeArbeitandenSchulenunterstützen.GrundsätzlichnehmenSchulpsychologenberatende,diagnostischeundpräventiveAufgabenwahr.
DieTätigkeitbasiertaufdemAnforderungsbedarfderSchulen,derSchulaufsichtsbehörde,derElternundderSchüler.DieBeratungerfolgtmöglichstschulundzeitnah.
NebenderSchullaufbahnberatungundBeratungbeiLern,LeistungsundVerhaltensproblemenunterstützenSchulpsychologendieArbeitandenSchulenundführenFortbildungsveranstaltungenfürLehrerdurch.EinewesentlicheAufgabeistdieQualifizierungunddieregelmäßigeZusammenarbeitmitdenBeratungslehrern.
Einzelfallhilfe
IsteinSchüleraufeinepersönlicheAssistenz(Integrationshelfer,Schulbegleiter)imRahmendergleichberechtigtenTeilhabeamUnterrichtangewiesen,sokanndiesealsMaßnahmederEingliederungshilfebeantragtwerden.FürdieGewährungvonEingliederungshilfegibteszweiunterschiedlicheRechtsgrundlagen:
§ 54 SGB XII Eingliederungshilfe als Leistung der Sozialhilfe. Zuständig ist das örtliche Sozialamt. § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche als Leistung der Kinder und Jugendhilfe. Zuständig ist das örtliche Jugendamt.
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DerAntragkannnurvondenElternbeiderentsprechendenBehördegestelltwerden.Esistdringendanzuraten,inFragekommendeHilfenmöglichstfrühzeitigvorBeginndesSchuljahreszubeantragenundbereitsimAntragsschreibendenbesonderenHilfebedarfkonkretdarzulegen.UnterstützendwirktdabeiauchdasförderpädagogischeGutachten.DieEinbeziehungderentsprechendenVertretero.g.BehördenindenFörderausschussistunerlässlich.ÜberdieGewährungunddieRealisierungderUmsetzungvonHilfenentscheidendieo.g.Behördeneigenständig.
Informationsquellewww.sachsenmachtschule.de/BeratungundUnterstützung
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Übergänge – schulische Schnittstellen
Schnittstellen
BesondereundsensibleSchnittstellenbeiderintegrativenUnterrichtungergebensichbeiÜbergängen.
GrundschuleMittelschule/Gymnasium
MittelschuleGymnasium
Mittelschule/Gymnasiumberufsbildende Schule
Förderschuleandere allgemein bildende Schule
Allgemeine Hinweise
BeiFortsetzungderintegrativenUnterrichtungineinemweiterführendenBildungsgangistdasGrundprinzipdesHandelnsdiegegenseitigeInformationder»abgebenden«undder»weiterführenden«Einrichtung.DieVerantwortungtragendabeidieSchulleiter.RechtzeitigeKontaktaufnahmefürdieBeratungundOrganisationsinderforderlich.BeiBedarfsolltedieUnterstützungderRegionalstellederSächsischenBildungsagentur,desFachberatersfürIntegrationoderdesFachberatersderFörderschuleeinbezogenwerden.
DabeiistdieBearbeitungvonFormblatt16,GenehmigungderintegrativenUnterrichtung,derDokumentationzumVerfahrenzurFeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfserforderlich,fürdiederSchulleiterderbisherigenEinrichtungzuständigist.
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Verfahrensweise bei Wechsel des FörderschwerpunktesStelltsichwährendderintegrativenBeschulungheraus,dassderSchülervermutlichFörderbedarfimBereicheinesanderenFörderschwerpunkteshat,istdasVerfahrenzurFeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfsnach§13SchulordnungFörderschuleneinzuleiten.
Empfehlungen zur Förderung/Schulischer Nachteilsausgleich
Sprache
Hören
Sehen
körperliche und motorische Entwicklung
emotionale und soziale Entwicklung
Autismus
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Empfehlungen zur Förderung / Schulischer Nachteilsausgleich
Allgemeine Hinweise für alle FörderschwerpunkteGemeinsamerUnterrichtvonSchülernmitundohnesonderpädagogischenFörderbedarferforderteinhohesMaßanSchülerorientierung,IndividualisierungundÖffnungdesUnterrichts.AlleBeteiligtensolltensichbeidergemeinsamenUnterrichtungvondemGedanken»SovielindividuelleFörderungwienötig–sovielSelbstständigkeitwiemöglich«leitenlassen.
ZurHerstellungeinerwirklichenChancengerechtigkeitsolltedieUmsetzungindividuellerFörderungprimärimgemeinsamenUnterricht(unterrichtsimmanent)erfolgen.VorranghabenbeiderFörderungdesSchülersdieMöglichkeitenderTeilhabeamregulärenUnterricht,nichtdieisoliertenFördermaßnahmen.
DieLeistungsermittlungundLeistungsbewertungliegenunterBeachtungderaktuellgültigenRechtslageinderpädagogischenVerantwortungdesLehrers.
DienachfolgendenEmpfehlungenzueinzelnenFörderschwerpunktenbeschreibenmöglicheMaßnahmenundstelleneineAuswahldar.EinRechtsanspruchaufdiedargestelltenHilfenbestehtnicht.
WieschonindenvorangegangenenKapitelnerwähnt,isteserforderlich,dieBeratungskompetenzeinesentsprechendenFörderschullehrersfrühzeitigindieGestaltungderFörderungeinzubeziehen.
FürdieFörderschwerpunkteLernenundgeistigeEntwicklungwerdenkeineEmpfehlungenausgewiesen,dadieUnterrichtungnachdenLehrplänenderjeweiligenFörderschuleerfolgt,reduziertinInhalt,UmfangundTiefedeszuvermittelndenWissens,derKompetenzenundWerte.Unterstützendkannhierdie»HandreichungzurLeistungsermittlungundLeistungsbewertung«fürLehreranSchulenzurLernförderungempfohlenwerden.
ImUnterricht
ImFörderunterricht Inderaußer-schulischenFörderung
UmsetzungindividuellerFördermaßnahmen
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Förderschwerpunkt Sprache
HilfenzurUnterrichtsorganisation
Strukturierung von mündlichen und schriftlichen Aufgabenstellungen, kleinschrittige Anweisungen gebenEine Aufgabe pro A4Seite, Platz zur Lösung freihalten, Zeichnungen oder Fotos als visuelle Orientierungshilfe zum Aufgabeninhalt ergänzenKlare Strukturierung von TafeltextenÜbersichtliche Gestaltung von Arbeitsblättern, möglichst durch Farbkopien unterstützen, Vergrößerung der SchriftVerwendung von Nachschlagewerken, Wörterbüchern mit Registratur
TechnischeHilfsmittel
Nutzung von Notebook, ggf. DiktiergerätEinsatz von SprachverzögerungsgerätenErsetzen von Hörtexten auf Tonträgern durch Szenen von Video/DVD bzw. Lehrervortrag
HilfenzurLeistungsermittlungundLeistungsbewertung
LeistungsüberprüfungenimUnterricht
Erbringen mündlicher Leistungen vom Platz aus oder in separaten Räumen einzeln ermöglichenEinsatz technischer Geräte zur Erfüllung schulischer Aufgaben zulassen
Klassenarbeiten
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Ab 45 Minuten Dauer Zeitzugabe von ca. 15 Minuten prüfen
SchriftlichePrüfungen,BesondereLeistungsfeststellungen
Zeitzugabe von ca. 15 Minuten ermöglichen
MündlichePrüfungen
Einsatz von Tonträgern (CD, DVD etc.)Evtl. Teilnahme eines Lehrers des Vertrauens ohne prüfungsrelevante Mitwirkung
Prüfungenallgemein
Verlängerung der Vorbereitungszeit, Zeitzugabe von ca. 15 Minuten prüfenFormulierungen vereinfachen, Themen beim freien Schreiben kürzer gestaltenBei Bedarf Aufgabenstellungen vorlesenAufgabenstellungen mit eindeutigen Lösungen verwenden, Begriffsklärung sichernZulassung technischer Geräte
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Förderschwerpunkt Hören
SchülermitdiesemFörderschwerpunkthabeneineunterschiedlichausgeprägteauditiveAufnahmekapazität,dieKommunikationssowieInteraktionsproblemeeinschließenkönnen.AnliegenundZielderbesonderenHilfenistes,dasInformationsdefizitsozumindernbzw.auszugleichen,dasseindenhörendenSchülernvergleichbarerInformationsstanderreichtwird.HörgeschädigteSchülerhabenhäufigweitereFörderbedarfe,dieübereinenAusgleichdesInformationsdefizitshinausgehen.
HilfenzurUnterrichtsorganisation
Fragen zum Stoffkomplex rechtzeitig besprechenÜbungsmöglichkeiten mit analogen Aufgaben und Fragestellungen evtl. in Form eines Fragenkataloges bereitstellenRechtzeitige Ankündigung von Inhalten von Leistungsüberprüfungen, um einen evtl. beachtlichen Mehraufwand an häuslichem Fleiß sinnvoll zu steuernAnpassen des Katastrophenalarmplanes und der Hausordnung der Schule
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TechnischeHilfsmittel
Individuelle Hörhilfen der Schüler sowie zusätzliche technische Hilfsmittel sind, soweit nötig und vereinbart, zu nutzen Klassenlehrer ist für die Einweisung im Umgang mit technischen Hilfsmitteln bei Lehrerwechsel oder Unterrichtsvertretung zuständigIn höheren Klassenstufen kann die Einweisung durch den Schüler selbst erfolgen
Raumausstattung
Ggf. sind schallfrequenzdämmende Maßnahmen (z. B. Teppichboden, Gardinen, mehr Mobiliar etc.) erforderlich
HilfenzurLeistungsermittlungundLeistungsbewertung
schriftlicheLeistungsüberprüfungen
Bei Bewertung werden Hörfehler gesondert aufgeführt und nicht mitgezähltUm Verständnisprobleme auszuschließen, sind die Fragen aller Leistungsüberprüfungen dem hörgeschädigten Schüler in gedruckter Form auszuhändigen und auch für eine evtl. Berichtigung zur Verfügung zu stellenOffensichtlich nicht verstandene Aufgabenstellungen erhalten keine BewertungGrad und Umfang des Hörvermögens bzw. der Sprachentwicklung erfordern evtl. vorherige Informationen über die Thematik und Schwerpunkte einer Arbeit
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Je nach Hörvermögen und Sprachentwicklungsstand müssen integrativ beschulte hörgeschädigte Schüler oder ihre Eltern das Thema eines Diktats, ggf. alle Wörter und Wortgruppen kennen und besondere Möglichkeiten der Vorbereitung erhaltenGgf. Diktate individuell in Förderstunden schreiben Alternativ andere Formen, z. B. Büchsen oder Laufdiktate, wählen Anstelle des Diktates lernzielgleiche Grammatik und Rechtschreibkontrollen erbringen lassen
ZusammenfassungallgemeineHilfen
Teile von Leistungsüberprüfungen und Prüfungen adaptierenAlle oder einige Aufgaben und Fragestellungen adaptieren Teile von Leistungsüberprüfungen reduzieren (z. B. Singen, Gedichte etc.)Leistungskontrollen nach Möglichkeit gesondert schreibenArbeitszeit in geeigneter Weise verlängern
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Förderschwerpunkt Sehen
HilfenzurUnterrichtsorganisation
Wahl des Sitzplatzes nahe der Wandtafel unter Beachtung der Blendfreiheit und guter AusleuchtungSchülertisch nach Möglichkeit mit höhen und neigungsverstellbarer ArbeitsflächeVerbalisierung, Vergegenständlichung und Visualisierung von Unterrichtsmaterialien und UnterrichtsinhaltenEinsatz von Overheadprojektor und Beamer sind nicht ausreichend (siehe techn. Hilfsmittel)»Sehpausen« einplanenMotivierung zum Gebrauch von Hilfsmitteln und Einforderung ihrer VerwendungBei allen Arbeiten, bei denen feinmotorische bzw. visomotorische Genauigkeit gefordert wird, sollten größere Toleranzen eingeräumt werdenAnbieten des Stoffes über verschiedene Sinneskanäle (vorwiegend auditiv) ist für den sehbehinderten Schüler von VorteilAnpassung des Katastrophenalarmplans und der Hausordnung der Schule an den FörderschwerpunktArbeitsblätter kontrastreich, gut strukturiert mit Reduktion auf das Wesentliche und übersichtlich gestaltenHilfslinien, Hinweispfeile, Markierungen von Flächen als Orientierungshilfen verwendenGünstige Schriftarten, Arial, Verdana (serifenlos), fett gedruckt in Schriftgröße 14, eventuell Vergrößerungskopien verwenden, Überschaubarkeit beachtenHohe Komplexitätsgrade bei Abbildungen, Zeichnungen, Karten vermeiden
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NaturwissenschaftlicherUnterricht
Anschauung »begreifbar« machenEinsatz von FunktionsmodellenPräparate einfärben, Modelle einsetzenBei Lehrerexperimenten Schüler nahe herantreten lassenBei Videoeinsatz u. Projektionen vorab Sinnerwartung vermitteln, bei Bedarf Standbilder, Bewegungsverlangsamung, Kommentieren der Inhalte
Mathematik/Geometrie
Eventuell Ersatz des Bleistiftes durch Fineliner, Zirkel mit StifthalterKontrastreiche Arbeitsmittel Bewertung der Genauigkeit anpassen (Toleranzerhöhung)
Kartenarbeit
Atlas statt Karte, bei großen Wandkarten verbale Orientierungshilfen gebenKontrastreiche stumme Karte Einsatz von ReliefkartenMöglichst farbige Vergrößerungskopien verwendenIn Förderstunden vorarbeiten
Tafelarbeit
Saubere Tafelflächen, duktusgerechte Schrift mit breiter StrichstärkeVerwendung von weißer und gelber Kreide für kontrastreiche Tafelbilder Bei Bedarf Tafelbild als Kopie dem Schüler vorlegenTafelbild beim Anschreiben kommentieren
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TechnischeHilfsmittel
ArbeitamPC
Einsatz von Vergrößerungssoftware prüfenMonitore (reflektionsarm, Flachbildschirm) ab 19 Zoll nutzenBei Textverarbeitung individuelle Vorlagen erstellenBei Bedarf sehgeschädigtenspezifische Tastaturen einsetzenGgf. Einsatz von Lesegeräten
HilfenzurLeistungsermittlungundLeistungsbewertung
Klausuren,Klassenarbeiten,Leistungsfeststellungen
Erforderliche Zeitzugaben prüfenGrundsätzlich als Arbeitsblatt (weißes Papier), nicht handschriftlich
Prüfungen,BesondereLeistungsfeststellungVorbereitung
Die Prüfungskommission tritt im November des Prüfungsschuljahres zusammen und legt gemeinsam mit dem Lehrer der Förderschule alle notwendigen Prüfungsbedingungen fest; diese werden bereits in eventuellen Vorprüfungen umgesetztArbeitsplatz und notwendige Hilfsmittel unter Berücksichtigung der Sehbehinderung festlegenHilfsmittel in Prüfungskommission festlegen (Papier, Stifte, Computer, Nachschlagewerke, Diktiergerät u. a.)Es erfolgt eine sehbehindertenspezifische Adaptation und Aufbereitung der Prüfungsunterlagen
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Durchführung
Zeitzugabe bei schriftlicher Prüfung um 10 Minuten pro 30 Minuten Arbeitszeit prüfenFreie Entscheidung über Nutzung der Zeitzugabe (Pause, Arbeitszeit)Prüfen der Zeitzugabe (Einlesezeit) bei PrüfungenVorbereitungsraum für die mündliche Prüfung sollte gut ausgeleuchtet seinUnterstützung bei Mikroskopieren, Versuchen, Experimenten (neutrale Hilfsperson)Arbeitplatzwahl nach sehbehinderungsspezifischen Gesichtspunkten
Korrektur
Hinweis auf Sehbehinderung in Unterlagen bezüglich Form und Konstruktionsbewertungen
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Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
BeiSchülernmitFörderbedarfindiesemFörderschwerpunktgibtesvielfältigeErscheinungsbilder,dieüberspezielleKrankheitsbilderbiszuextremkörperlicherBeeinträchtigungreichen.UmdiesenvielfältigenAusprägungsartengerechtzuwerden,bedarfeseinerweitreichendenGestaltungderRahmenbedingungenzurUnterstützungbeimLernen.AllgemeineAnforderungen
Umbaumaßnahmen, Sanitärausstattung (z. B. Anbringung zusätzlicher Griffe)Besondere Maßnahmen zur Realisierung des Toilettengangs (z. B. Pausenverlängerung bzw. betreuung)Schülerbeförderung organisierenWandertage, Exkursionen, Unterrichtsgänge den Möglichkeiten anpassen (z. B. Route, Personal, Fahrdienste)Anpassung des Katastrophenalarmplans und der Hausordnung der SchuleEvtl. anfallende »Ausfallzeiten« des Schülers berücksichtigenZimmereinrichtung unter dem besonderen Aspekt der Unfallprophylaxe (z. B. für Anfallskinder) gestalten
HilfenzurUnterrichtsorganisation
Speziell aufbereitetes Arbeitsmaterial (z. B. vergrößerte bzw. vorbereitete Arbeitsblätter)Zusätzlicher Büchersatz zum häuslichen VerbleibHefte mit größerer LineaturIndividuelle Aufbereitung der Lerninhalte in Musik, Sport, Werken, Deutsch (Schreiben) und Mathematik (Geometrie)Spezialschwimmbekleidung
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TechnischeHilfsmittel
Rollstuhl oder andere verordnete Hilfsmittel Stehbrett, RollbrettSpezieller Stuhl und Schülertisch, Sitzsack, Liege , KeilSitzkissenComputer mit spezieller Software, Maus, Tastatur, HandauflageLinkshänderschere, Spezialstift, rutschfeste Schreibunterlage
HilfenzurLeistungsermittlungundLeistungsbewertung
Teilbefreiungen (Ersatz durch andere Inhalte) z. B. für das Fach Sport Vorbereitete oder teilvorbereitete Arbeitsblätter
Prüfungen,BesondereLeistungsfeststellung
Individueller, auf die jeweilige Behinderung zugeschnittener ArbeitsplatzEinsatz technischer Hilfen und neutraler Hilfspersonen Manuelle Hilfestellung während einer Prüfung (z. B. bei Experimenten)Veränderte Abfrage (mündlich statt schriftlich) Verlängerte Arbeitszeiten bei schriftlichen Prüfungen (gestaffelt nach Behinderungsgrad) prüfenIndividuelle Pausenregelungen (mit bzw. ohne Hilfe außerhalb des Prüfungsraumes in einem zusätzlich beaufsichtigten Raum für z. B. Lockerungsübungen bei Hemiparese, Stehen bzw. Laufen bei Rollstuhlfahrern, Lagerung bei hochgradiger Lähmung etc.)
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Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
AllgemeineAnforderungen
Selbstentwicklung und Erarbeitung sozialer Kompetenzen als Priorität vor kognitiver LernförderungAushalten von KonfliktenVorgeben von eindeutigen Strukturen, auch Vorstrukturierung von FreiräumenUmgang mit Wahlmöglichkeiten als wichtige Lernaufgabe für die Schüler Verhaltensveränderung über konsequente Schulung der SelbstwahrnehmungUnterrichtsinhalte mit Selbsterfahrungscharakter gestaltenÜberschaubare, täglich abgeschlossene KonsequenzenErtragen der Spannung zwischen Aushalten und Setzen von Grenzen Austausch im Kollegium erforderlichPermanente Selbstreflexion der Lehrer erforderlich, »Kreisläufe« stoppen, Veränderungen in der Kommunikation arrangieren
Interaktion
Lehrer–Schüler
Authentizität und Empathie des LehrersLehrer als VertrauenspersonBerechenbarkeit und Verlässlichkeit des LehrerverhaltensAnnahme und Verstehen des kindlichen »SoSeins«Emotionale Wärme geben
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Schüler–Schüler
Kenntnis (Beachtung des Interaktionsverhaltens) der sozialen Beziehungen in der Klasse, Image der PeergroupsKlare RegelnFörderung der RealitätsorientierungStärkung des Selbstbewusstseins und Aufbau der Frustrationstoleranz
LehrerverhaltenzurVermeidungvonKonfliktenimUnterricht
Klarheit und Konsequenz bei InterventionMaßnahmen zur Strukturierung und IchStützungVisualisieren von RegelnStrukturierte KlassenräumeInteraktions u. RollenspieleVerbalisieren von GefühlenGespräche, Spiegelung des ProblemverhaltensUnterscheidung von Symptom und PersonReflexion eigener Anteile
HilfenzurUnterrichtsorganisation
Klare, verlässliche StrukturenRhythmisieren der alltägl. Abläufe (Rituale)Motivation des Schülers, ansprechende Gestaltung der StundenthematikFörderung der Methodenkompetenz des SchülersVerhaltensmodifikation, z.B. durch TokensystemReizdosierung, besonders bei ADS, ADHSEinbeziehung vielfältiger BewegungsmöglichkeitenHoher Aufforderungscharakter zum sprachlichen HandelnLeistungsfordernder UnterrichtKooperation (Teamteaching, Eltern, Therapeuten) Schreiben von Leistungsüberprüfungen auch in der Einzelsituation ermöglichen
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Förderschwerpunkt Autismus
BeiSchülernmitdemFörderschwerpunktAutismusistgroßerWertaufstrukturiertesLernenzulegen.
AllgemeineAnforderungen
Geringe Klassenstärke Integrative Unterrichtung möglichst im Zweilehrersystem (Teamteaching) Schulbegleiter, Integrationshelfer, dem der Schüler vertraut Zugehörigkeit zur Klasse aufbauen Ruhiger Arbeitsplatz, bei Notwendigkeit während Arbeiten, Prüfungen und Klausuren ein Einzelzimmer ermöglichenZusätzliche Förderstunden mit dem Schwerpunkt Sozialtraining Hilfe bei HausaufgabenBesondere Beachtung der speziellen Bedürfnisse des Schülers bei der Planung und Organisation des Sportunterrichts Offene Gespräche über die Behinderung, in Abhängigkeit vom individuellen Wunsch des Schülers Ausschöpfung des Spezialwissens des Schülers für die Gestaltung des Unterrichts, Stärkung der sozialen KompetenzenBeständigkeit des Tagesablaufes gewährleisten Rückzugsmöglichkeiten anbietenAusgleichende Hofpausenangebote Vermeidung großer Menschenmengen
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HilfenzurUnterrichtsorganisation
Energische und direkte Anforderungen erforderlichGebrauch fester Redewendungen, um Aufmerksamkeit zu steuernVermeidung doppelter AnforderungenGezielte individuelle ZuwendungKorrekte Bestätigung einer erbrachten LeistungKomplexe Aufgabenstellungen in Teilaufgaben zerlegen Bedürfnis nach Abstand und Sachlichkeit akzeptierenFeingefühl für notwendige Hilfe entwickelnRegelmäßige Strukturen zur eigenen Sicherheit schaffen (Sitzordnung, Vertretung, personelle Veränderung, feste Gruppe, Projekte)Möglichst nur auf einzelne Sachen, Aufgaben, Problemstellungen konzentrierenDeutliche Ansagen auf das WesentlicheAuszeiten ermöglichen – Sonderzeichen vereinbarenMehr Zeit für die Bearbeitung von Aufgaben zur Verfügung stellenLaute und deutliche Aussprache des Lehrers notwendig
TechnischeHilfsmittel
Schreibhilfsmittel, PCEinsatz von SymbolkartenAngebote zur selbstständigen Strukturierung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel
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Informationsquellen
KMKEmpfehlungenzursonderpädagogischenFörderung2004: www.kmk.org/doc/beschl/sopae94.pdf
AllgemeineInformationenzumsächsischenFörderschulsystem:www.sachsenmachtschule.de/schule/974.htm
Rechtsgrundlagen:www.sachsenmachtschule.de/schule/1748.htm
HandbuchderFörderdiagnostik2005:www.sachsenmachtschule.de/schule/download/download_smk/hb_foerderdiagnostik.pdf
MaterialundMethodensammlungzurFörderdiagnostikinSachsen:www.sachsenmachtschule.de/publikationen
Schulgesetz/Schulordnungen/Fachleiter/Fachberater/Förderrichtlinie:www.revosax.sachsen.de
EntwicklungeffektiverOrganisationsformenzurinterdisziplinärenHilfeplanung,EntwicklungundBegleitungvonAngebotenzwischenJugendhilfe,PsychiatrieundSchule:www.slsf.sachsen.de/lja
ChronischkrankeSchülerimSchulalltag:www.sachsenmachtschule.de/publikationen
StandardsdersonderpädagogischenFörderung–VerbandSonderpädagogike.V.:www.verbandsonderpaedagogik.de
ElternundFreundehörgeschädigterKinderDresdene.V.inZusammenarbeitmitdemFörderzentrumfürHörgeschädigteDresden:www.hoergeschädigtekinderdresden.de
FachberaterFörderschulenSachsen:www.sn.schule.de
Integration/InklusionvonSchülerinnenundSchülernmiteinerSehschädigunganRegelschulen:www.isarprojekt.de
HandreichungfürintegrativeKindertageseinrichtungenimFreistaatSachsen:www.slfs.sachsen.de/lja/service/pdf/lja_hr_integ_06.pdf
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Mitarbeit
DieserHandlungsleitfadenwurdevonderProjektgruppe»SonderpädagogischeFörderungimFreistaatSachsen–weitereErhöhungderQualitätdesSystemsdersonderpädagogischenFörderung«erarbeitet:
Burkhardt,I.:A.SchweitzerSchule,FörderzentrumzurLernförderung,Dresden
Dr.Koinzer,P.:SächsischesStaatsministeriumfürKultus,Dresden
Eger,Th.:SächsischeBlindenschule,Chemnitz
Gückel,R.:J.F.JenckeSchule,SchulefürHörgeschädigte,Förderzentrum,Dresden
Hörrmann,C.:FörderschulefürgeistigBehinderte,Polenz,NeustadtinSachsen
Kleinschmidt,L.:SächsischeBildungsagentur,RegionalstelleLeipzig
Kranz,M.:Förderzentrum»Makarenko«,Dresden
Leisner,A.:FörderzentrumSprache»SchuleimAlbertpark«,Dresden
Marusch,B.:FörderschulefürErziehungshilfe»HansFallada«,Weißwasser
Petschke,S.:FörderzentrumfürKörperbehinderte»Prof.Dr.RainerFetscher«,Dresden
Reinsch,S.:SächsischesStaatsministeriumfürKultus,Dresden
Schuster,M.:KlinikundKrankenhausschule,Dresden
Seifert,A.:FörderschulefürErziehungshilfe,HeinrichHoffmannSchule,Erlau
Trogisch,B.:SächsischesBildungsinstitut,Radebeul
Vogel,R.:SächsischeBildungsagentur,RegionalstelleZwickau
Woldt,U.:SächsischeBildungsagentur,RegionalstelleDresden
12 InterventionundPräventioninderSchule12 VoraussetzungenundBedingungenbei
integrativerUnterrichtung12 AnforderungenandieSchulen12 AnforderungenanLehrerderGrund-und
Mittelschulen,Gymnasienundberufsbilden-denSchulen
12 AnforderungenanräumlicheundsächlicheVoraussetzungen
13 Qualifizierung13 DieindividuelleFörderplanungfürSchüler
mitsonderpädagogischemFörderbedarf–FörderplanundEntwicklungsbericht
13 KriterienfürdieErarbeitungvonFörderplänen
14 AllgemeineHinweise15 BeispielfüreinenindividuellenFörderplan16 ErläuterungenzumindividuellenFörderplan
–Förderbereiche16 KriterienfürdieErarbeitungvon
Entwicklungsberichten17 BeispielfüreinenEntwicklungsbericht19 Bildungsvereinbarung20 BeispielfüreineBildungsvereinbarung
21 BeratungundUnterstützung21 RegionalstellenSächsischeBildungsagentur21 Förderschulen,Förderzentren,
Förderschulzentren21 FörderpädagogischeBeratungsstellen21 FachberaterfürIntegration/Fachberaterder
Förderschulen21 SchulpsychologischeBeratung21 Einzelfallhilfe
Inhalt
3 Vorwort
4 Einleitung
5 DiesächsischeDatenerhebungzurintegrativenUnterrichtung
6 Rechtsgrundlagen(Auszüge)6 GrundgesetzfürdieBundesrepublik
Deutschland6 SchulgesetzfürdenFreistaatSachsen6 Verordnungüberdieintegrative
UnterrichtungvonSchülerninöffentlichenSchulenimFreistaatSachsen
7 FörderrichtliniedesSächsischenStaatsministeriumsfürKultus
7 SchulordnungMittelschulenAbschlussprüfungen
8 Oberstufen-undAbiturprüfungsverordnung
9 AufdemWegzursonderpädagogischenFör-derunginderallgemeinbildendenSchule
9 SchuleingangsphaseinderGrundschule9 ZurückstellungvomSchulbesuch9 AntragstellungundUmsetzungdes
VerfahrenszurFeststellungdessonderpäda-gogischenFörderbedarfs
10 Förderausschuss10 DasförderpädagogischeGutachten10 DerSchulfeststellungsbescheid11 SchematischeDarstellungdesVerfahrens
zurFeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfs
Impressum
HerausgeberSächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 | 01097 Dresden | Bürgertelefon: (03 51) 564 25 26 | E-Mail: [email protected] Internet: www.sachsen-macht-schule.de(Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente)
Redaktionsschluss November 2008Auflagenhöhe 7 000Gestaltung Sandstein Kommunikation GmbH, Dresden; www.sandstein.deFoto www.corbis.de (Titel)Druck Druckerei Wagner GmbH, GroßschirmaOnline-Version Ein PDF-Dokument dieser Publikation ist im Internet veröffentlicht unter: www.sachsen-macht-schule.de/publikatonen
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