Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 1
Vertragsfreiheit – Privatautonomie
„Privatautonomie nennt man das Prinzip der Selbstgestaltung der Rechtsverhältnisse durch den Einzelnen nach seinem Willen“ Sie ist „ein Teil des allgemeinen Prinzips der Selbstbestimmung des Menschen“ (W. Flume)
Hauptsitz ist das SchuldR; sonst eher auf Abschlussfreiheit beschränkt – zB im FamR, ErbR, SachR
Wichtigstes Gestaltungsmittel ist der Vertrag: er beinhaltet eine Selbstverpflichtung der Parteien
Vertrag besteht aus 2 Selbst-Verpflichtungserklärungen
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 2
Die „4 Freiheiten“ der Privatautonomie
Abschlußfreiheit: Entscheidung „Ob“ oder „Nicht“
Ausnahme: Kontrahierungs-/ Abschlußzwang
Gestaltungs- oder Inhaltsfreiheit: Im SchR
können die Parteien alles regeln wie sie wollen!
Formfreiheit: Parteien bestimmen über eine allfällige Form(pflicht);
zB Schriftform beim Liegenschaftskauf. Das ist oft sinnvoll! Ausnahme: zB § 1346 Abs 2 ABGB (Bürgschaft)
Endigungsfreiheit; wichtig bei DschV! Von einvernehmlicher
bis zur (einseitigen) Kündigung (Parteien bestimmen K-Frist und K-
Termin)
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 3
… bedeutet die Verpflichtung, einen Vertrag bestimmten Inhalts (ab)schließen zu müssen
Er besteht für: Unternehmen mit monopol(ähnlicher) Stellung,
die Einzelne mit lebenswichtigen Gütern versorgen
... auf Grund gesetzlicher Anordnung:zB § 5 Abs 1 NahversorgungsG: "Gewerbliche Letztverkäufer ... sind verpflichtet, an Verbraucher von ihren Vorräten an ... Waren eine Menge zu verkaufen, die Verbrauchern üblicherweise abgegeben wird.“
... oder der Rspr
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Kontrahierungs- oder Abschlußzwang (1)
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 4
Kontrahierungs- oder Abschlußzwang (2)
Beispiele: Lokalverbot im einzigen Dorfgasthaus;
SZ 59/130 (1986) – NÖ Multifunktionär
Versorgung durch kommunale/öffentliche Betriebe; Strom, Gas, Wasser, Kanal, Verkehrsbetriebe, Müllabfuhr, Telefonanschlüsse, öffentl Bibliotheken, Museen, Galerien, Sportstätten, Schwimmbäder usw
Kein Kontrahierungszwang besteht aber bspw für: Kinos, Gaststätten, Diskotheken (Harry Belafonte in Linz!)
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 5
Mischverträge: Beispiele
Freier DienstV: zB BehandlungsV, ManagerVe
FactoringV FranchisingV LeasingV gemischte
Schenkung: zB Gutsübergabs- oder LeibrentenV
ReiseveranstaltungsV (= WerkV + Auftrag + ......)
TankstellenV
Gastaufnahme-, Beherbergungs-, Pensions-, Interenats- (Alten)HeimVe
KreditkartenV
Film“verleih“vertrag
Joint-Venture-Vertrag
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 6
Atypische Verträge: Beispiele
Kredit(eröffnungs)V
GarantieV LizenzV
Know-How-Vertrag
SponsorV
MaklerV
FilmverwertungsV
BühnenaufführungsV
ConsultingVe
PoolVe;zB Austria Ski-Pool
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 7
Besondere Rechtsanwendungsregeln …
Welche Regeln sollen auf gesetzlich nicht geregelte Ve angewendet werden? -- Bei Misch- und atypischen Verträgen kommen grundsätzlich zur Anwendung: Jene Regeln, die dem V-Zweck und den Leistungspflichten der Parteien nach dem Parteiwillen am besten entsprechen:
Absorptionsprinzip; zB § 1055 ABGB: Kauf- und Tausch, § 1091 ABGB: Miete und Pacht
(Typen)Kombination; zB § 1151 Abs 2 ABGB: Arbeits- od WerkV + Geschäftsbesorgung
Analogie; § 7 Satz 1 ABGB: Fernlehrkurs (EvBl 1969/215) als Vertrag sui generis
Kreationstheorie; § 7 Satz 2 ABGB Bedeutung der Kautelarjurisprudenz! – Vorsorgliche
Vertragsgestaltung; umfangreiche Verträge
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 8
Vertragsverbindung oder -koppelung
Zwei oder mehrere (selbständig bleibende) Verträge verlaufen parallel zueinander
Es besteht aber ein funktionaler geschäftlich-wirtschaftlicher Zusammenhang
Es sind die für den jeweiligen Vertrag maßgeblichen Regeln anzuwenden
Wichtig ist vorsorgliche Vertragsgestaltung!
Typisches Beispiel: Bier- oder GetränkebezugsV + KreditV werden gekoppelt
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 9
Leasing – Rechtliche Beziehung
LieferantHersteller oder Händler
VK
LGK
= Financier idR gewerblicher L-Unternehmer = LG trägt alsKreditgeber das Bonitäts-Risiko für LN
vert
ragl
iche
B
ezie
hung
Ent
wed
er:
Kau
f-, W
erk-
od
Wer
klie
feru
ngsV
1
LeasingV
zB über teure EDV-Anlage
2
LN= Unternehmer/Investor oder Verbraucher/Private
IdR keine vertragl Beziehung
Allenfalls liefertVK direkt an LN: VK bleibt Partner fürWartung u Serviceleistungen;ZB Kfz - allenfalls Abtretungvon GWL-/Garantieansprüchen von LG gegen VK an LN
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 10
Arten des Leasing (1)
Finanzierungs-Leasing (= Leasing ieS) Hersteller und Händler-Leasing Mobilien- und Immobilien-Leasing Sale and lease back - Verfahren:
Häufig beim Leasing von Grundstücken; späterer LN ist zunächst Eigentümer des L-Objekts, das er an LG veräußert und idF unverzüglich zurückleast; Zweck: Finanzierungsfunktion - Eigentümer (und späterer LN) will seine Liquidität erhöhen und deshalb seine finanzielle Belastung auf die laufenden Leasing-Raten beschränken
Investitions- und Konsumgüter - Leasing
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 11
Arten des Leasing (2)
Operating-Leasing: Dabei handelt es sich um eine Sonderform der Miete über Investitionsgüter. Identes Leasing-Objekt wird aufeinanderfolgend/sukzessiv mit kurzen Vertragszeiten an verschiedene LN vermietet, wobei die Sach- und Preisgefahr beim LG bleibt und auch ordentliche Kündigung möglich ist
Beachte: Der Begriff Leasing wird hier nur aus marktpsychologischen Gründen gebraucht !
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 12
Leasing: Investitions- und Finanzierungsmethode (1)
Die Frage: Leasing oder Kauf ? (insbes Ratenkauf) - Hängt von der finanziellen Situation des Unternehmers und vom jeweiligen Anlagegut ab
Günstig: Leasing-Objekt muß nicht im Voraus bezahlt werden; also keine sofortige Liquiditätsbelastung !
Zudem: Kapital wird nicht im Anlagevermögen des Unternehmers gebunden und kann daher anderweitig eingesetzt werden
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 13
Leasing: Investitions- und Finanzierungsmethode (2)
Leasing ermöglicht eine 100 %-ige Fremdfinanzierung; und dies ohne weitere Sicherheiten über das Leasing-Objekt hinaus !
Pay as you earn: Leasing erfüllt diese goldene Finanzierungsregel = Leasing-Raten können aus erwirtschafteten Erträgen geleistet werden
Leasing (für begrenzte Zeit !) löst auch die Frage des Überalterungsrisikos von Anlagegütern - Slogan: "Wer least, bleibt beweglich"
Leasing ist bilanzneutral: Leasing-Raten müssen in der Handels- und Steuerbilanz ebensowenig passiviert werden wie normale Mietzahlungen
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 14
Leasing: Wirtschaftlich-rechtliche Beurteilung (1)
Leasing verdankt seinen Erfolg steuerrechtlichen Vorteilen für LN:
“Wirtschaftliches ET" im SteuerR: LG = ETü auch nach (ertrags)steuerrechtl Behandlung. Daraus resultieren mehrfache steuerrechtl Vorteile: Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbe-, Vermögensteuer etc. Vor allem aber werden die in der Handels- u Steuerbilanz auszuweisenden Aktiva des LN (durch Überlassung des L-Objekts) nicht vermehrt. LN kann vielmehr L-Raten voll als Betriebsausgaben absetzen u ist nicht auf AfA (Abschreibung für Abnutzung) beschränkt
Begriff des wirtschaftl ET = steuerrechtl Zurechnung eines Vermögensgegenstands an eine Person; wirtschaftliche Betrachtungsweise des SteuerR !
Steuerl Vorteile des L-Geschäfts setzen aber voraus, daß L steuerlich nicht als verdeckter Kauf anzusehen ist; Gefahr bei Kaufoption !
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 15
Leasing: Wirtschaftlich-rechtliche Beurteilung (2)
Leasing ist im Kostenvergleich idR aber teurer als ein Kredit oder Kauf
Grund: In den Leasing-Raten steckt oft eine hohe Gewinnspanne; daher: gut überlegen !
Beachte: Auch bei der Treuhand ist der Treugeber/TG und nicht der Treuhänder/TH wirtschaftlicher Eigentümer ! Bedeutsam ist dies im Konkurs des TG. Der TH als bloß formeller Eigentümer hat kein AussonderungsR nach § 44 KO, sondern nur ein AbsonderungsR nach § 48 ff KO
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 16
Leasing – Neugeschäft in Österreich
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
1996 1997 1998 1999 2000
Immobilien
Mobilien
Kfz
gesamt
Volumen in Mio S
Quelle: S
tandard 2002
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 17
Franchising
Z ENT
RALE FG
Fra
nchi
seV
F-Vertrag als rechtliches Bindegliedzwischen Unternehmens-Zentrale und den einzelnen Absatzmittlern
Absatz an Kunden
ab c d
x
F-V
FN 6
FN 5
F-V
FN 5
FN 4
F-V
FN 4
FN 3F-V
FN 3
FN 2
F-V
FN 2FN yF-V
FN y
FN xF-V
FN x
FN 1FN 1
Multiplizierung einer unternehmerischen Idee
Multiplizierung einer unternehmerischen Idee
FG = FranchisegeberFN = Franchisenehmer
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 18
Franchising in Europa und den USA
1. USA 2.500 - 2. Frankreich 520 25.700 3. GB 414 24.900 4. Spanien 280 23.000 5. Deutschland 500 20.000 6. Italien 400 18.650 7. Niederlande 341 11.975 8. Österreich 260 3.600 9. Schweden 200 9.000 10. Ungarn 200 1.000
Länder Franchise-Systeme Verkaufsstellen
Stand 1998Quelle: Österreichischer Franchise-Verband
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 19
Österreichs größte Franchise-Systeme
20 60 100 140 180
Palmers Textil 184
158
Quelle AG 136
Olymp Vertrieb& Service
110
Skinny Bodywear 110
Helen Doron EarlyEnglish
Quelle: Österreichischer Franchise-Verband
160
Foto Quelle GmbH
Stand 2002
Back´s zuhause 120
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 20
Wie funktioniert Factoring ?
Factor =Bank
= Factoring-Klientösterr Exporteur
= Factoring-Debitorausländischer Importeur
Factor leitet Rest-betrag an VK weiter66
Forderungs-verkauf an Factor
22
Factor übernimmt:Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen, Inkasso für VK
44K zahlt an Factor55
Bevorschussung(max 90 %) durch Factor
33
Warenlieferung11KaufV
KVK
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 21
Abwicklung beim Exportfactoring
ExporteurÖsterreich
Importeur Ausland
Export-Factor
Import-Factor
Zah
lung
20
%
6c
Faktura (Transfer)5
Lieferung und Faktura+1 2
Bev
orsc
huss
ung
80 %
4b
Zah
lung
8
Inka
sso
7
An
kau
f der
Fo
rder
un
g +
Üb
ers
en
dun
g d
er
Fa
ktu
ra
3
Delcredere 6a
Zahlung 100 % 6b
Del
cred
ereü
bern
ahm
e
4a
E I
IF
EF
Fac
tori
ngV
KaufV
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 22
Wie funktioniert Export-Factoring ? (1)
Wie beim Dokumentenakkreditiv bedient sich hier die Inlandsbank (=EF) häufig einer ausländischen Korrespondenzbank (=IF), weil zB der österreichische EF kein ausreichendes Wissen über brasilianisches Recht oder Kundenbonität besitzt. In diesem Fall wird aus einem drei-, ein viergliedriges Factoring
Beteiligt sind dann: Exporteur + Importeur sowie Export-Factor (im Exportland) +
Import-Factor (im Importland)
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 23
Wie funktioniert Export-Factoring ? (2)
Export-Factoring erfüllt 3 Funktionen: Debitorenmanagement/Schuldenverwaltung Bonitätskontrolle + Delkredereübernahme Finanzierung/Kaufpreiszahlung
Es erfolgt eine Arbeitsteilung zwischen Export- und Import-Factor:
Export-Factor übernimmt Finanzierung Import-Factor übernimmt Mahn- und
Inkassowesen sowie Risikoübernahme im Ausland
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
SoWi Ü - 24
Legende zur Abwicklung des Exportfactoring
E(xporteur) liefert Waren an I(mporteur) Originalrechnungen von E, mit dem Vermerk, daß I an IF zu zahlen hat,
werden an I gesandt Rechnungskopien werden an EF, den Vertragspartner des E im Inland,
übermittelt Anhand dieser angekauften Forderungen 4a kann, wenn vertraglich
vereinbart, sofort eine Kaufpreiszahlung an Exporteur in Höhe von 80-90 % des Fakturenwertes erfolgen 4b
EF verkauft idF "seine" Forderung(en) weiter an IF. Durch den Weiterverkauf dieser Forderung(en) wird IF „ETü“ der Forderung(en). Aus diesem Vorgang resultieren wesentliche Vorteile für EF: Auslandsforderungen werden zu Inlandsforderungen, bedeutende Probleme und Risiken wie fremde Sprachen, unbekannte Gesetzgebung, ungewohnte Mahn- und Inkassopraxis sowie ungeläufige Handelsusancen werden ausgeschaltet
IF übernimmt von EF Delcredere(haftung) 6a und zahlt übernommene Forderung zu 100 %an EF 6b , worauf dieser die restlichen 20 % an E zahlt 6c; idF 7 u 8 :s Skizze