Stiften: schwer,aber nicht schwierig.Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung
Annette Enzmann
Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung Köln
Bonn am 01.12.2007
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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Ihre Stiftung – Vorüberlegungen und Entscheidungen
Die Satzung: Inhaltliche Regelungen
Ablauf des Verfahrens
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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Vorüberlegungen und Entscheidungen
Zu welchem Zweck gründen Sie eine Stiftung?
• Was?- Gemeinnützige Zwecke
• Wen?- Empfänger
• Wie?- Kapitalstiftung (fördernd)
- Anstaltsstiftung (operativ)
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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Vorüberlegungen und Entscheidungen
Welches Vermögen wollen Sie der Stiftung zur Verfügung stellen?
- Vermögensarten
- Mindesthöhe
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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Vorüberlegungen und Entscheidungen
Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und Kontrolle
•Der Vorstand
•Das Kuratorium
•Geschäftsführer
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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Vorüberlegungen und Entscheidungen
Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und Kontrolle
•Weitere Organe- (Fach-)Beiräte
- Stifterforum, Stifterversammlung (Bürgerstiftungen)
- Fachausschüsse
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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Vorüberlegungen und Entscheidungen
Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und Kontrolle
... und der Stifter?
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Stifter Stiftung
Vermögen
Stiftungs-aufsicht
Anerkennung
Satzung
(Stifterwille)
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Stifter
VORSTAND
Stiftung
KURATORIUM
Entscheidung
Kontrolle
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Stifterwille Autonomie
Stifter
Stiftungs-aufsicht
(Grund-)Rechte (Grund-)Rechte
VORSTAND
Stiftung
KURATORIUM
Garantie
Garantie
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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Die Satzung: Inhaltliche Regelungen
Name der Stiftung
Sitz der Stiftung
Stiftungszweck
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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Die Satzung: Inhaltliche Regelungen
Stiftungsvermögen
• Erhaltung des Stiftungsvermögens
• Vermögensanlage
• Verwendung der Erträge und Zuwendungen
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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Die Satzung: Inhaltliche Regelungen
Stiftungsorganisation
• Zahl und Benennung der Organe (mindestens: Vorstand)
• Zahl (ggfs. Mindest-, Höchstzahl) ihrer Mitglieder
• Vetretungsbefugnisse (Einzel-, Gemeinschaftsvertretung)
• Amtszeit, Wiederwahlmöglichkeit
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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Die Satzung: Inhaltliche Regelungen
Stiftungsorganisation
• Berufung der Organmitglieder
- Kooptation
- Wahl durch ein anderes Stiftungsorgan
- Bestellung durch andere juristische Person
- "geborene" Mitglieder
• Abberufung von Organmitgliedern
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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Die Satzung: Inhaltliche Regelungen
Stiftungsorganisation
• Aufgaben und Rechte des Vorstands, ggfs. der übrigen Organe
• Ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Vergütung
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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Die Satzung: Inhaltliche Regelungen
Stiftungsorganisation
• Regelungen über Beschlüsse, Sitzungsregularien
• oder: Geschäftsordnung für die Organe
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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Die Satzung: Inhaltliche Regelungen
Satzungsänderungen
• "einfache" Satzungsänderungen
• Änderung des Stiftungszwecks
Zusammenschluss mit anderen Stiftungen
Auflösung der Stiftung
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Ablauf des Verfahrens
Zuständige Behörde
Beratung
Beteiligung anderer Behörden
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Ablauf des Verfahrens
Antrag und Unterlagen
• Stiftungsgeschäft
• Stiftungssatzung
• bei juristischen Personen ...
• Kapitalnachweis
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Ablauf des Verfahrens
Anerkennung
Veröffentlichung
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Noch Fragen, bitte!
www.bezreg-koeln.nrw.de/stiftungen