Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Marktgebietsweite regionale NetzbetreibertreffenTeil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV
Market, Juni bis Juli 2015
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 2
NetConnect Germany im Überblick
Firmierung NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Shareholder Open Grid Europe GmbH 35%, bayernets GmbH 18%,Thyssengas GmbH 17%, Fluxys TENP GmbH 10%,
GRTgaz Deutschland GmbH 10%, terranets bw GmbH 10%,
Sitz Ratingen
Geschäftsführung Dr. Thomas Becker, Torsten Frank
Geschäftsaufnahme 01. Oktober 2008
Anzahl Mitarbeiter ca. 55 (Anfang 2015)
Kerngeschäft • Regelenergiemanagement• Bilanzkreismanagement• Bereitstellung und Betrieb des VHP „NCG“
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 3
¨ Hotline Market +49 (0)2102 59796 780
¨ Referenten Kundenbeziehungen Julia Friedersdorf +49 (0)2102 / 59796 - 69
Monika Ikemann +49 (0)2102 / 59796 - 65
Galina Schreiner +49 (0)2102 / 59796 - 85
Carolin Tuppat +49 (0)2102 / 59796 - 32
¨ Referenten Market Stephan Alaerds +49 (0)2102 / 59796 - 36
Jan Albin +49 (0)2102 / 59796 - 50
Ina Domin +49 (0)2102 / 59796 - 18
Claudia Hesse +49 (0)2102 / 59796 - 51
Michael Kutz +49 (0)2102 / 59796 - 44
Pascal Tagaz +49 (0)2102 / 59796 - 54
¨ Referenten Datenanalyse
Dmitriy Mangul
Dr. Claus-Michael Scheyda
Ihre Ansprechpartner im Bereich Market¨ Leitung
Markus Sammut
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 4
Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 5
Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 6
Wegfall der Deklarationen für (Bio-)ENTRY/EXIT
• Wegfall der Deklarationen für die Zeitreihentypen: EntrySo Entry Biogas physisch Entry Wasserstoff physisch ExitSo
• Deklarationslisten für Monate beginnend mit Oktober 2015 dürfen keine Deklarationen für obige Zeitreihen mehr beinhalten
• Allokationen für EntrySo, bzw. ExitSo dürfen unvollständige Tagesreihen beinhalten (z.B. 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr)
• Anpassung der Transparenzliste notwendig
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RLM MMMA Differenzmengenabrechnung (1/2)
• RLM Allokation an M+12WT (korrigierte RLM-Allokation)• Zwei Allokationen je NB/BK-Kombination (auch bei Biogas-BK):
1. Ersatzwertkorrigierte Allokation2. Ersatzwert- und brennwertkorrigierte Allokation
• Erhält der MGV keine mit Abrechnungsbrennwert umgewertete Allokation (2.) oder gar keine M+12-Meldung, so wird der Wert aus (1.) oder der Wert aus der D+1-Meldung für beide Werte verwendet
• Abrechnung des Unterschiedes zwischen den beiden Allokationen zumDifferenzmengenpreis zwischen BKV und MGV
• Anschließend führen BKV Abrechnung mit den betroffenen TK durch• Somit Wegfall der heutigen RLM
Mehr-/Mindermengenabrechnung Brennwertkorrektur wird bilanzierungsrelevant
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 8
RLM MMMA Differenzmengenabrechnung (2/2)
• Mehr-/Mindermengen für RLM werden bilanzkreiswirksam:
• Preisbestimmung Mehr-/Mindermengen:
• Mengenmeldung der Mehr-/Mindermengen:
Aktuell GaBi 2.0
Abrechnungskette:MGV ↔ NB ↔ TK
Abrechnungskette:MGV ↔ BKV ↔ TK
Monatsscharfer Preis als Mittelwert aus den Durchschnittspreisen der täglichen Ausgleichsenergie-Entgelte
Tagesscharfer Preis als mengengewichteter Durchschnittspreis der Day-Ahead- und Within-Day-VHP-Börsengeschäfte für den jeweiligen Gastag
Aktuell Ausgestaltung in KoV
RLM-Mehr-/Mindermengenmeldung per SSQNOT von NB an MGV
NB sendet an M+12 zwei RLM-Mengenmeldungen:1. Ersatzwert- und Brennwertkorrigiert2. Nur Ersatzwertkorrigiert
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Abgeleitete Verwendung der RLM-Allokationen
Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert (X6G):• Netzkontokennzahlen
• NKSALD und NETZKONTO0
• Netzkontoabrechnung (bis Gastag 30.09.2016)• NETZKONTO0
Umgewertet mit Abrechnungsbrennwert (X7G):• Netzkontokennzahlen
• NETZKONTO1, NETZKONTO2, NETZSALDO1, NETZSALDO2
• Netzkontoabrechnung (ab Gastag 1.10.2016)• NETZKONTO1
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Änderungen bei Clearing von RLM-Allokationen
• (BKV/Netzbetreiber) Clearing • Jedes Clearing muss immer beide Werte beinhalten:
• ALOCAT X6G umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert• ALOCAT X7G umgewertet mit Abrechnungsbrennwert
• Gleiche Clearingnummer in beiden ALOCATs• Fehlt eine der beiden ALOCATs wird kein Clearing durchgeführt
• Netzbetreiber-Clearing• Regelfall: Clearing in Absprache mit dem BKV und BKV-Clearingnummer• Bei nicht-übermittlung einer Clearingnummer vom BKV an den NB,
kann der NB eine NB-Clearingnummer im Portal beantragen• Unterschiede zwischen NB-Clearingwert und endgültigem (oder
korrigiertem) Wert werden dem BKV zum Differenzmengenpreis abgerechnet
• Härtefall-Clearingprozess analog dem NB-Clearing
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 11
Klarstellende Regelungen zu Netzbetreibern in der Marktgebietsüberlappung
• Bisherige Definition wurde innerhalb des Hauptteils der KoV und im Leitfaden Bilanzkreismanagement konkretisiert
• Keine vollständige Änderung der bisherigen Definition• Aufnahme der Definition in den Hauptteil der KoV
• KoV VIII Definition• MGÜ liegt vor, wenn strömungsmechanische Möglichkeit besteht,
Gasmengen aus verschiedenen Marktgebieten zu beziehen• Möglichkeit muss nicht aktiv genutzt werden• MGÜ besteht auch, wenn obige Bedingung nur auf ein Teilnetz zutrifft• Wenn ein vorgelagertes Netz als Netz in der MGÜ gilt, so gilt auch ein
nachgelagertes Netz als in der MGÜ liegend
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 12
Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 13
Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (1/3)
• Anpassung des Zielmodell zur Regelenergiebeschaffung (zum 1.10.2015)• Stärkerer Fokus auf Börsenbeschaffung• Beschaffungsplattform der MGV nur noch für lokalen Bedarf und Langfristlose
• Änderung des MOL Rangs von 2 auf 3 (standardisierten Kurzfristprodukte) bzw. von 3 auf 4 (standardisierte Langfristprodukte)
• Beibehaltung der MGV-Plattform zur Regelenergiebeschaffung als Interimsmaßnahme bis 16.04.2019 (Verlängerung bis maximal 16.04.2024 gemäß NC BAL möglich)
• Neues Ausgleichsenergie-Preissystem (zum 1.10.2015)• Wegfall des bisher angewendeten Preiskorbes• Positiver Ausgleichsenergiepreis:
höherer Preis „höchster RE-Einkaufspreis“ oder „Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis +2%“
• Negativer Ausgleichsenergiepreis:niedrigerer Preis „niedrigster RE-Verkaufspreis“ oder „Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis -2%“
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 14
Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (2/3)Pr
eis
Ende des Gastages
Zeit
Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis
Höchster Preis derRE-Kaufgeschäfte
Regelenergie-Einkauf (MGV)
NC BAL erlaubt sog. „Kleine Anpassung“;Beschluss der BNetzA: ±2 %
Niedrigster Preis der RE-Verkaufsgeschäfte
Mög
liche
r AE
Prei
s
positiver AE-Preis
negativer AE-Preis
Regelenergie-Verkauf (MGV)
•
•
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 15
Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (3/3)
• Zwei Umlagekonten für Kosten und Erlösen getrennt nach Verursachung durch RLM- und SLP-Ausspeisestellen (zum 1.10.2015)• Getrennte Bilanzierungsumlagen (und Umlagekonten) für SLP und RLM• Bilanzierungsumlagen werden auf bilanzrelevante Ausspeisemengen für SLP und RLM
Zeitreihen von BKV gezahlt• Gleichbehandlung aller RLM-Fallgruppen in Bezug auf die Umlage• Dauer der Umlageperiode ab 10/2016 Ein Gaswirtschaftsjahr
• Verkürzung der Nominierungsfrist am VHP (zum 1.10.2015)• Die Vorlaufzeit für Nominierungen wird auf 30 Minuten zur vollen Stunde verkürzt
(Aktuell Vorlaufzeit von 2 Stunden zu der nächsten vollen Stunde)• Initiales Matching weiterhin um 14 Uhr des Vortages (D-1)• Verkürzung betrifft ausschließlich den virtuellen Handel und hat keine Auswirkungen
auf Nominierung physischer Punkte
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 16
Veröffentlichungspflichten des MGV
• Ausgleichsenergieentgelte:• Unverzüglich nach jedem Handelsgeschäft die Entwicklung des Grenzankaufs-
bzw. -verkaufspreises (inkl. aller zugehöriger Daten)• Stündlich aktualisiert die voraussichtlichen Ausgleichsenergieentgelte• Rückwirkend auf täglicher Basis für 12 Monate die finalen
Ausgleichsenergieentgelte• Untertägige Anreize:
• Flexibilitätsregelenergiemengen und zugehöriger Kosten/Erlöse• Täglich: Flexibilitätskostenbeitrag
• Regelenergie:• Täglich und rückwirkend für 12 Monate interner und externer Regelenergieeinsatz
inkl. Details (MOL Rang, Preise, Mengen etc.)• Bilanzierungskonten:
• Monatliche Kontostände und Kosten/Erlöse• Bilanzierungsumlagehöhe
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 17
Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 18
Exkurs: Aktuell gültige SLP MMM-Verfahren
Rollierendes Verfahren
Aggregiertes jährliches Abgrenzungsverfahren
Aggregiertes monatliches Abgrenzungsverfahren
Einzelkundenscharfes monatliches Abgrenzungsverfahren
Aggregiertes Stichtagsverfahren
Einzelkundenscharfes Stichtagsverfahren
Verfahrenswahl abhängig vom Ableseverfahren und der Verfügbarkeit von Einzelallokationsdaten
Hinweis: Gegenüber dem MGV erfolgt grundsätzlich eine aggregierte Abrechnung
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 19
Eckpunkte des neuen Verfahrens
Lieferstellenscharfes, rollierendes Verfahren als einziges gültiges MMM- Abrechnungsverfahren
Bisherige MMM-Abrechnungsverfahren
werden vollständig abgelöst
Abrechnungsverfahrenist unabhängig vom
Ableseverfahren
Stichtags- und rollierende Ablesung weiterhin
möglich
Netznutzungsabrechnung ist Auslöser für Mehr-/
Mindermengen-abrechnung
Anwendung des neuen Verfahrens ab initialem
Rechnungsstellungsdatum 01.04.2016
Korrekturen von MMM mit initialer Rechnungs-stellung vor 01.04.2016
im Altverfahren
MGV erhält grundsätzlich 12 MengenmeldungenZielverfahren
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 20
Umgang mit Allokationsersatzwerten
Bisherige Regelung Regelung gemäß Zielverfahren
• Sofern Allokation des NB ausbleibt bzw. nicht fristgerecht erfolgt, bildet MGV bilanzkreisscharfe Ersatzwerte
• NB übernimmt Ersatzwert in sein System
• Sofern Allokation des NB ausbleibt bzw. nicht fristgerecht erfolgt, bildet MGV bilanzkreisscharfe Ersatzwerte
• Ersatzwert muss durch NB lieferstellenscharf aufgeteilt werden:
• Berechnung Ersatzwertfaktor:
• Berechnung der neuen bilanzierten Menge:
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 21
Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (1/2)
• Berechnung der MMM je Lieferstelle:• Bilanzierte Menge - Entnahmemenge =
lieferstellenscharfe Mehr-/Mindermenge• Maßgebliche Zeiträume zur Ermittlung:
• Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der Entnahmemenge ist der Netznutzungszeitraum
• Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der bilanzierten Menge ist der zugehörige Bilanzierungszeitraum
• Mehr-/Mindermengenzeitraum• Frühester Starttermin und spätester Endtermin der beiden Zeiträume
„Bilanzierungszeitraum“ und „Netznutzungszeitraum“• Asynchrone Zeiträume werden berücksichtigt
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 22
Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (2/2)
• Fall 1: Synchrone Zeiträume
• Fall 2: Asynchrone Zeiträume
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 23
Mehr-/Mindermengenpreise (1/2)
• Unabhängig von der Länge des Abrechnungszeitraumes wird der„12-Monats-MMM-Preis“ angewendet
• Preis wird vom MGV berechnet und bundesweit einheitlich bis M+15WT* veröffentlicht ( Änderungen der Preisgrunddaten werden bis M+10WT berücksichtigt)
• Veröffentlichung mit 6 Nachkommastellen in €/kWh• Basis für SLP MMM Preise Tägliche Differenzmengenpreise je MG• Preis für Mehrmengen und Mindermengen ist symmetrisch
Ermittlung und Veröffentlichung am 10. WT im Kalkulationsmonat
Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17
Anwendungsmonat
Berechnung des Mehr-/Mindermengenpreises für den Anwendungsmonat: arithmetisches Mittel
Ermittlung und Veröffentlichung am 15 WT im Kalkulationsmonat
*Aktueller Diskussionsstand
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 24
Mehr-/Mindermengenpreise (2/2)
Preisgrundlage Mehr-/Mindermengenpreis (ab 01.10.2015):
1. Bildung des „Marktgebiets-Monatsdurchschnittspreises“ anhand der täglichen Differenzmengenpreisen (= täglicher mengengewichteter Gasdurchschnittspreis)
2. Bildung des „Monatsdurchschnittspreises“ als arithmetisches Mittelder beiden „Marktgebiets-Monatsdurchschnittspreise“
3. Berechnung des „Mehr-/Mindermengenpreises“ als arithmetisches Mittel der letzten 12 „Monatsdurchschnittspreise“
4. Für Monate ohne Differenzmengenpreise (vor 10/2015) werden die monatlichen RLM-Mehr-/Mindermengenpreise zur Durchschnittsbildung nach Ziff. 3. herangezogen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 25
MMMA zwischen NB und LF (1/2)
Anforderung der lieferstellenscharfen Allokationsliste (tages- & lieferstellenscharfe Aufstellung der Mengen) sofern gewünscht.
Allokationsliste für die Zukunft kann frühestens ab dem aktuellen Liefermonat abonniert werden
Net
zbet
reib
er Lieferant
Übermittlung der angeforderten Allokationsliste (für alle Lieferstellen, die dem LF
in dem Liefermonat zugeordnet sind).
Allokationsliste für die Zukunft kann frühestens ab dem aktuellen Liefermonat
abonniert werden
Übermittlung erfolgt monatlich im dritten Monat nach Liefermonat und vor
Versand der MMMA
Übermittlung der bilanzierten Menge durch den NB (sofern Bilanzierung stattgefunden hat)
10 WT vor Übermittlung der MMMA
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 26
Net
zbet
reib
er LieferantMMMA zwischen NB und LF (2/2)
Erstellung der lieferstellenscharfen Mehr-/ Mindermengenabrechnung durch den NB auf
Basis der ermittelten und ausgetauschten Werte
Übermittlung der Rechnung/ Gutschrift durch den NB
In M+3M
Unverzüglich, spätestens 10 WT nach Übermittlung der
bilanzierten Menge
Prüfung der MMMA durch den LF
Unverzüglich
Übermittlung (Nicht-) Zahlungsavis durch den LF
Unverzüglich, spätestens 10 WT nach Rechnungseingang
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 27
MMMA zwischen MGV und NB (1/2)
• NB meldet dem MGV initial und bei Änderung das Ableseverfahren (ggf. inkl. Stichtag)
• SLP Mehr-/Mindermengenmeldung und -abrechnung erfolgt aggregiert
• Mengenmeldung (und Abrechnung) erfolgt monatlich• Rollierende Ablesung führt zu monatlichen Mengenmeldungen ggü. dem MGV
Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlichen Abrechnung• Stichtagsablesung führt zu monatlicher Mengenmeldung ggü. dem MGV
Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlicher Abrechnung
• Meldung erfolgt im dritten Monat nach Ende des Monats,in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet Frühestens nach Ablauf von M+2M, spätestens M+3M
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 28
MMMA zwischen MGV und NB (2/2)
• MGV kann zur Plausibilisierung der Mengenmeldung lieferstellenscharfe Aufstellung der Allokations- und Verbrauchsdaten fordern Prüfroutine des MGV wird veröffentlicht
• MMM-Abrechnung wird durch NB erstellt (Rechnung/ Gutschrift) Frist: 10 Werktage nach Übermittlung der Mengenmeldung
• Abrechnung erfolgt zunächst in Papierform, eine elektronische Abrechnung wird angestrebt
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 29
Übergangsszenarien– Allgemeines
• Bisherige MMMA-Verfahren müssen vor dem 01.04.2016 beendet sein
• Ab dem 01.04.2016 dürfen MMM nur noch nach den neuen Prozessen abgerechnet werden (unabhängig vom Leistungszeitraum!)• Ausnahme Korrekturen von Mehr-/Mindermengen-abrechnungen,
deren initiale Rechnungsstellung vor dem 01.04.2016 erfolgte
• NB müssen den MGV schriftlich und vor Umstellung über den Umstellungszeitpunkt informieren
• Umstellungszeitpunkt muss so gewählt werden, dass MMM nach dem Altverfahren bis zum 31.03.2016 abgerechnet werden
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 30
Exkurs: Potenzielle Fehlerfälle
NB rechnet MMM mit LF vor dem 01.04.2016 ab, nicht
aber mit dem MGV
NB rechnet MMM mit MGV vor dem 01.04.2016 ab, nicht
aber mit den LF
NB rechnet MMM nicht mit allen LF vor dem 01.04.2016
ab
NB sendet SSQNOT vor dem 01.04.2016, nicht aber die
Rechnung
NB sendet SSQNOT vor dem 01.04.2016, MGV sendet aber
keine Gutschrift
MMM erscheint/ist unplausibel und wird vor dem 01.04.2016 nicht abgerechnet
Weitere Fehlerfälle?NB beendet das Altverfahren nicht fristgerecht
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 31
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
Monatsverfahren
AprMrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär AprDez…
2014
Abrechnung LZ Dezember 2014 nach Altverfahren
2015
Übergangszeitraum
Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren
Mai Jun
2016
Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit-raumes nach Zielverfahren
Umstellungszeitpunkt 01.01.2015
Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet
der MGV monatliche Mengenmeldungen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 32
Mengenabgrenzung je Lieferstelle- Beispiel Turnus Januar
• NB mit Monatsverfahren und Umstellungszeitpunkt 01.01.2015• Netznutzungsmengen werden zum 31.12.2014 abgegrenzt• Mengen bis einschließlich 31.12.2014 gehen in MMMA nach Altverfahren
• Durch Abgrenzung des Turnus zum 31.12.2014 entsteht ein Übergangszeitraum je Lieferstelle vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Turnusablesung (z.B. 24.01.2015)
• Rumpfabrechnung beinhaltet Mengen vom 01.01.2015 bis zum 24.01.2015
• Der folgende Turnus endet am 24.01.2016• Abrechnung erfolgt im April 2016 nach Zielverfahren und beinhaltet Mengen vom
24.01.2015 bis zum 24.01.2016
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 33
Jährliches Abgrenzungsverfahren (1/2)
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
AprMrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr
Abrechnung Kalenderjahr 2015 nach Altverfahren
Übergangszeitraum
Abrechnung LZ Januar 2017 nach Zielverfahren
Mai …
Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit-raumes nach Zielverfahren
jeweils an M+3M
Dez…
Umstellungszeitpunkt 01.01.2016
Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet
der MGV monatliche Mengenmeldungen
20162015 2017
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 34
Jährliches Abgrenzungsverfahren (2/2)
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
AprMrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep NovOkt Dez Jan Feb Mär Apr
Abrechnung GWJ 2014/2015 nach
Altverfahren
2016Übergangszeitraum 1
Abrechnung LZ Oktober 2016 nach Zielverfahren
Abrechnung des Übergangszeitraumes
10-12/2015 nach Zielverfahren
Dez
2015
Nov
2017
Okt…
Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit-
raumes 2 nach Zielverfahren jeweils an M+3M
Übergangszeitraum 2
Umstellungszeitpunkt 01.10.2015
Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet
der MGV monatliche Mengenmeldungen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 35
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
Stichtagsverfahren (1/2)
AprMrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr
Abrechnung Kalenderjahr 2015 nach Altverfahren
2016
Mai …
Abrechnung LZ Dezember 2016 nach Zielverfahren
Dez
2015
…
2017
Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren
„Übergangszeitraum“
Abrechnung LZ Februar 2016 nach Zielverfahren
„…“
Umstellungszeitpunkt 01.01.2016
Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet
der MGV monatliche Mengenmeldungen
Abrechnung LZ November 2016 nach Zielverfahren
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 36
Stichtagsverfahren (2/2)
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
AprMrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr
Abrechnung GWJ 2014/2015 nach
Altverfahren
2016
Übergangszeitraum 1
Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren
Abrechnung des Übergangszeitraumes
10-12/2015 nach Zielverfahren
Dez
2015
Nov
2017
Okt…
Umstellungszeitpunkt 01.10.2015
Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet
der MGV monatliche Mengenmeldungen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 37
Rollierendes Verfahren
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
AprMrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2016
Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren
Dez
2015
NovOkt…
Umstellungszeitpunkt 01.01.2016
Abrechnung LZ Dezember 2015 nach Altverfahren
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 38
Auswirkungen auf die monatliche NKA– Netzbetreiber mit Stichtagsablesung
• Netzbetreiber wendet Stichtagsablesung (31.12) an• Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016• Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016, aber: hier nur
Lieferantenwechsel bzw. Ein-/ Umzüge erfasst• Eingang der SSQNOT für den Dezember 2016 im März 2017. Hier: Mengen
aufgrund der Stichtagsablesung erfasst• Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe der geleisteten Abschlagszahlung
Apr
NKA für Jan 2016: 230.830 €
StichtagEingang SSQNOT (Dezember 2016)
MrzFebJan Mai Dez Jan Feb Mrzv Apr
Gutschrift des gezahlten Abschlags
2016 2017
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 39
Auswirkungen auf die monatliche NKA– Netzbetreiber mit rollierender Ablesung
• Netzbetreiber wendet rollierende Ablesung an• Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016• Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016• Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe von jeweils 1/12 der geleisteten
Abschlagszahlung auf die nächsten 12 Monate
Apr
Eingänge SSQNOT
MrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep Okt
2016
Nov Dez Jan Feb Mär Apr
2017NKA für Jan 2016: 230.830 €
Je 1/12 Gutschrift des gezahlten Abschlags
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 40
Auswirkungen auf das Anreizsystem (1/2)
Systematik• Pönalsystem bleibt bestehen• Im Falle von fehlenden SSQNOT-Meldungen wird durch MGV nach
Fristablauf Abrechnung erstellt. Abrechnung stellt Pönalzahlung dar und erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine Mehr- oder Mindermenge handelt
Pönalhöhe• Abhängig von Größe der Ausspeiseallokation des Vor(kalender)jahres
und dem Zeitraum des Verzugs der Meldung• Klein: SLP-Allokation < 200 Mio. kWh Initial: 100 € Wiederkehrend: 600 €
• Mittel: SLP-Allokation < 5.000 Mio. kWh Initial: 1.000 € Wiederkehrend: 6.000 €
• Groß: SLP-Allokation ≥ 5.000 Mio. kWh Initial: 2.000 € Wiederkehrend: 12.000 €
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 41
Auswirkungen auf das Anreizsystem (2/2)
Erste Pönalisierung im Zielverfahren• Januar 2016• SSQNOT für den LZ Januar 2016 muss im April 2016 beim MGV
eingehen• Erfolgt bis M+5M+1WT (hier: 02.07.2016) kein Versand der SSQNOT
erfolgt die Pönalisierung
Pönalisierung der Rumpfzeiträume• Die Rumpfzeiträume müssen (z.T.) spätestens bis zum 30.06.2016
(hier: M+3M)an den MGV gesendet werden• Erfolgt auch bis M+5M+1WT (hier: 02.09.2016) kein Versand der
SSQNOT erfolgt die Pönalisierung
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 42
Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 43
Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (1/3)
• Fallgruppen RLM• Beschränkung auf zwei RLM Zeitreihentypen
• RLMmT • RLMoT
• RLMmT wird grundsätzlich als Standard für alle Entnahmestellen(zum 1.10.2016 werden alle Entnahmestellen auf RLMmT umgestellt)
• RLMoT auf Wunsch des BKV/TK • RLMNEV ohne Sonderrechte; keine eigene Zeitreihe
• Fallgruppenwechsel (01.08.2016)• Keine Einbeziehung des MGV mehr notwendig• Prozessabwicklung direkt zwischen NB und TK/BKV
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Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (2/3)
• Einführung von untertägigen Verpflichtungen• Anreizsystem für Händler: Einspeisungen und Ausspeisungen sollen untertägig im
Gleichgewicht sein• Bei gegenläufigem RE-Einsatz (Ankauf und Verkauf) an einem Tag wird im Falle von
Toleranzüberschreitungen Flexibilitätskostenbeitrag erhoben• Flexibilitätskostenbeitrag [€/MWh] = ½ x Preisspread (Ankauf - Verkauf)
• Informationsbereitstellung bei RLM-Entnahmestellen• Netzkodex fordert mindestens zwei untertägige RLM Datenbereitstellungen• Zweifach untertägige Bereitstellungen von vorläufigen RLM-Daten:
• Daten von 06:00-12:00 Uhr bis 15:00 Uhr an MGV; bis 16:00 Uhr an BKV• Daten von 06:00-15:00 Uhr bis 18:00 Uhr an MGV; bis 19:00 Uhr an BKV
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Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (3/3)
• Anreizmechanismus SLP-Prognosegenauigkeit (Netzkontenabrechnung auf Tagesbasis)• Umstellung der Netzkontenabrechnung von monatlicher auf tägliche Systematik• Tägliche Gegenüberstellung des täglichen Netzkontosaldos 1 (unter
Berücksichtigung der RLM-Differenzmengen) und der täglichen SLP-Ausspeisungen• Bei Überschreitungen eines noch zu definierenden Schwellenwertes:
• Unterspeisungen Abschlagszahlung des NB an den MGV• Überspeisungen Abschlagsgutschrift für den NB
• Weiterhin keine Pönale:Erstattung bei Vorliegen der relevanten SLP Mehr-/Mindermengenabrechnung
• „Abrechnung“ wird monatlich rückwirkend durchgeführt• Meldesystem an die Bundesnetzagentur sowie Veröffentlichungssystematik
bleiben vom Grundsatz aber mit Anpassungen erhalten
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Backup
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Abgeleitete Verwendung der RLM-Allokationenmit Bilanzierungsbrennwert• Ausgleichsenergie
• BKSALD, BKSALDNACH• Netzkontokennzahlen
• NKSALD und NETZKONTO0• Netzkontoabrechnung (bis Gastag 30.09.2016)
• NETZKONTO0• Strukturierungsbeitrag (bis Gastag 30.09.2016)
• BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH• Untertägige Verpflichtungen (ab Gastag 1.10.2016)
• BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH, BKKUM, BKKUMÜBER, BKKUMNACH, BKFLEX, BKFLEXNACH
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Abgeleitete Verwendung der RLM-Allokationenmit Abrechnungsbrennwert• Differenzmengenabrechnung
• BKRLMDIF, BKRLMDIFÜBER, BKRLMDIFNACH
• Bilanzkreissaldo• Keine ZRT für Erdgas-BK in KoV 8
BIOSALD, BIOSALDNACH• Biogas-Abrechnungszeitreihen
• BIOABRSALD, BIOFLEX, BIOFLEXMAX, BIOFLEXSALD, BIOUEBERTR
• Umlage• RLMUMLÜBER
• Konvertierung• HSALD, LSALD, KONVHL, KONVLH,
BIOKONVHL, BIOKONVLH• Netzkontokennzahlen
• NETZKONTO1, NETZKONTO2, NETZSALDO1, NETZSALDO2
• Netzkontoabrechnung(ab Gastag 1.10.2016)• NETZKONTO1