Typisch BW-Bank Kunden:
Lassen sich das Geld nichtaus der Tasche ziehen.
In Kooperation mit
Baden-Württembergische Bank
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Die Anzahl an Vermögens-delikten (Betrug, Trickdieb-stahl etc.) nimmt zu. Warum? Die Täter agieren immer pro-fessioneller und verfeinern ihre Methoden laufend.Insbesondere ältere Menschen geraten ins Visier von Krimi-nellen. Dieser Ratgeber klärt Sie über aktuelle Tat muster auf. Zudem gibt er wertvolle Verhaltenstipps und zeigt auf, wie Sie sich wirksam vor finanziellen Verlusten schüt-zen können. Wir wünschen Ihnen, dass Sie nicht zu Schaden kom-men, und hoffen, mit dieser Bro schüre unseren Beitrag hierzu leisten zu können. Selbstverständlich steht Ihnen die BW-Bank zur Seite, wenn es trotzdem passiert.
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Die Tatmuster.
Vorauszahlungsbetrug (z. B. Gewinnspieltrick).
Sie haben angeblich bei einem Gewinnspiel gewonnen.
Eine vermeintlich seriöse Adresse (Rechtsanwalts-
kanzlei o. ä.) ist mit der Abwicklung beauftragt und
bittet Sie um Überweisung der Bearbeitungskosten
(Überführungskosten für das gewonnene Auto, Ein-
fuhrsteuer etc.).
Die Bezahlung erfolgt beispielsweise durch soge-
nannte »Bezahlkarten«. Sie werden gebeten, eine oder
mehrere dieser Karten zu erwerben und den Zahlen-
code am Telefon zu nennen, damit der Gewinn auf
Ihren Namen programmiert werden kann. Tatsächlich
bekommen Sie in allen Fällen nie einen Gewinn aus-
bezahlt und Ihr Geld ist verloren.
Sofern die Täter feststellen, dass Sie zu keiner weite-
ren Zahlung bereit sind, gehen sie teilweise beson-
ders dreist vor und versuchen, Ihre Situation gezielt
auszunutzen. In diesen Fällen nimmt ein Komplize
telefonisch mit Ihnen Kontakt auf und gibt sich als
Polizist oder Staatsanwalt aus. Mit der Information,
dass die Täter bekannt sind und Ihr verlorenes Geld
sichergestellt werden kann, wird kurz darauf unter
einem Vorwand (z. B. verdeckt arbeitender Ermittler
hat Bargeldbedarf, dem Täter soll eine Falle gestellt
werden) versucht, an weiteres Geld zu kommen. Auch
dieses Geld ist verloren.
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Schecküberzahlung.
Sie haben einen Artikel über eine Verkaufsplattform im
Internet verkauft oder z. B. als Gastwirt eine Zimmer-/
Tischreservierung per Mail/Telefon entgegengenom-
men. Statt des vereinbarten (Kauf-)Preises kommt vom
Käufer ein deutlich höherer (= überzahlter) Scheck.
Nach Kontaktaufnahme wird dies als Versehen ent-
schuldigt und Sie werden gebeten, den Differenz-
betrag, häufi g per Bargeldtransfer (z. B. Western Union
oder MoneyGram), ins Ausland zu überweisen. Wenig
später platzt der Scheck und das weitergeleitete Geld
ist verloren. Ein wirkliches Interesse an dem Artikel,
dem Zimmer oder dem Tisch gab es nie.
Vorausgebührenbetrug.
Sie werden auf eine Immobilie aufmerksam, deren
Miet-/Kaufpreis Ihnen ungewöhnlich niedrig erscheint.
Nachdem Sie Ihr Interesse bekundet haben, werden
Sie aufgefordert, eine Kaution zu überweisen. Diese
Zahlung soll häufi g ins Ausland und/oder per Bargeld-
transfer (z. B. Western Union oder MoneyGram)
erfolgen. Es kann sich hierbei um den sogenannten
Vorausgebührenbetrug handeln. Die Täter eröffnen
zuvor Konten mit gefälschten Papieren und verfügen
unmittelbar nach Überweisungseingang über den
Betrag, sodass Ihr Geld verloren ist.
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Enkeltrick.
»Rate mal, wer dran ist!« – so oder so ähnlich bahnt
sich der Enkeltrick meist an. Ein Unbekannter gibt
sich als Enkel, naher Verwandter, manchmal auch als
ehemaliger Arbeits- oder Zimmerkollege aus. Dabei
gibt der angebliche Verwandte kurz nach Kontaktauf-
nahme vor, in einer Notsituation zu stecken (z. B. Unfall
und kein Geld für Behandlungskosten vorhanden).
Der Enkeltrick ist ein Klassiker, der leider noch viel zu
oft funktioniert.
➔ So können Sie sich schützen:
Überweisen Sie bitte niemals im Voraus Geld, um
an einen Gewinn oder eine Erbschaft zu kommen!
Seriöse Gewinnspielanbieter werden Sie nie um
Vorkasse bitten!
Behandeln Sie den Code von Bezahlkarten (z. B.
paysafecard oder uKash-Karten) wie Bargeld!
Hinterfragen bzw. überprüfen Sie, ob Ihnen das an
Sie herangetragene Anliegen plausibel erscheint
(Habe ich überhaupt an einem Gewinnspiel teilge-
nommen? Habe ich die Möglichkeit, die mir gegenüber
gemachten Angaben zu überprüfen? Kann ich eine
Person meines Vertrauens zu Rate ziehen?)
Weitere Informationen zum Thema erhalten
Sie bei Ihrer Polizeidienststelle oder im Internet
(www.polizei-beratung.de)
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Phishing (Datendiebstahl).
Sie werden unerwartet per E-Mail, SMS, Telefonanruf
oder auf einer Internetseite dazu aufgefordert, per -
sönliche Daten sowie Ihre Zugangsdaten zu Online-
Konten oder Online-Banking zu nennen. Bitte folgen
Sie der Aufforderung nicht! Hierbei handelt es sich
um Phishing. Betrüger versuchen unter einem Vorwand
an Ihre Daten zu gelangen, um diese anschließend
für Online-Betrug zu verwenden.
Der Begriff »Phishing« ist ein Kunstwort, das sich an
»password« (= Passwort) und »fi shing« (= fi schen)
anlehnt.
Trojaner.
Als Trojaner wird Schadsoftware bezeichnet, die ge-
zielt über eine Sicherheitslücke Ihren Rechner infi ziert
oder sich als nützliches Programm tarnt, um so von
Ihnen selbst installiert zu werden. Wurde Ihr Rechner
mit einem Trojaner infi ziert, kann dieser gezielt Anmelde-
informationen und Passwörter an Betrüger übermitteln.
Zum Diebstahl von Online-Banking-TANs manipulieren
Trojaner sogar die Anzeige Ihres Internet-Browsers.
Unter einem Vorwand werden Sie dazu aufgefordert,
Transaktionsnummern zu erzeugen und einzugeben.
Der angeführte Grund kann beispielsweise ein Sicher-
heitsupdate, die Entsperrung Ihres Bankkontos oder
die Verifi zierung Ihrer Daten sein. Tatsächlich würden
Sie durch die eingegebenen TANs betrügerische Über-
weisung zu Lasten Ihres Kontos freigeben.
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➔ So können Sie sich schützen:
Geben Sie bitte keine vertraulichen Daten per E-Mail,
Brief oder Telefon weiter! Auch Ihr Bankberater
wird Sie nie nach vertraulichen Daten, wie z. B. Ihrem
PIN-Code, fragen!
Bei Verdacht auf Phishing löschen Sie die E-Mail oder
SMS sofort, ohne vorher einem angezeigten Internet-
link zu folgen oder einen Dateianhang zu öffnen!
Sie würden sonst Ihren Rechner mit Schadsoftware
infi zieren!
Bei einem verdächtigen Telefonanruf (z. B. Anruf
eines Microsoft-Technikers) legen Sie bitte einfach auf!
Seriöse Unternehmen werden Sie niemals per E-Mail,
SMS oder Telefonanruf dazu auffordern, Sicherheits-
informationen wie PIN, TAN oder sonstige Passwörter
zu nennen und Sie nicht am Telefon auffordern, direkt
eine Online-Überweisung durchzuführen!
Folgen Sie keiner Aufforderung, eine unbekannte
10-stellige Zahl in Ihren BW-Bank TAN-Generator
einzugeben! Geben Sie immer nur die Empfänger-
kontonummer zu Ihrem Zahlungsauftrag (bei SEPA/
Auslandsüberweisung letzte 10 Ziffern der IBAN) oder
Ihre Anmeldekontonummer in den TAN-Generator ein!
Online-Betrug ist unter Beachtung dieser einfachen
Regel nicht möglich!
Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig und zeit-
nah und wenden Sie sich bitte sofort an Ihren Berater,
wenn Ihnen etwas ungewöhnlich erscheint!
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Halten Sie das Betriebssystem, den Internet-Browser,
das Anti-Virenprogramm und die Firewall immer auf
dem aktuellen Stand!
Klicken Sie nur auf Anhänge und Links in E-Mails,
wenn Ihnen Inhalt bzw. Absender bekannt ist! E-Mails
mit Mahnungen oder Androhung von negativen
Folgen, deren Absender oder Grund Ihnen unbekannt
ist, löschen Sie am besten sofort!
Bitte beachten Sie die Sicherheits-Informationen
und Warnmeldungen auf unserer Homepage:
www.bw-bank.de/sicherheit!
Cash-Trapping.
Bei einer Abhebung am Geldautomaten kommt kein
Geld aus dem Ausgabeschacht, obwohl der Auszah-
lungsvorgang bis dahin – auch mechanisch – einwand-
frei funktioniert hat. Es könnte sich hierbei um das
sogenannte Cash-Trapping handeln. Dabei präparieren
Täter den Geldausgabeschacht am Geldautomat mit
einer Blende. Das Geld bleibt beim Auszahlungsvor-
gang dann auf der Rückseite der Blende haften (Klebe-
band). Sofern Sie nun den Automat verlassen, weil Sie
von einem Defekt ausgehen, kommt einer der Täter
und entfernt die Blende vom Ausgabeschacht, um das
an der Blende haftende Geld an sich zu nehmen.
Manchmal wird die abhebende Person von einem
Komplizen gezielt vom Automaten weggelockt, sodass
der Täter »freie Bahn« am Geldausgabeschacht hat.
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➔ So können Sie sich schützen:
Bitte bleiben Sie bei dem Geldautomat, wenn Ihr
abgehobenes Geld nicht aus dem Ausgabeschacht
kommt und informieren Sie umgehend (z. B. per
Handy, Begleitung oder Passant) einen Bankmitarbeiter
bzw. außerhalb der Öffnungszeiten die Polizei!
Finanzagent.
Sie suchen eine Arbeit oder Nebentätigkeit und erhal-
ten, häufi g per Mail, ein lukratives Jobangebot. Sie
sollen Überweisungen entgegennehmen und auf ein
anderes Konto weiter überweisen. Oft wird dieser
Tätigkeit durch ausführliche, aber gefälschte Firmen-
profi le ein »seriöser Anstrich« verliehen. Im Gegenzug
erhalten Sie für Ihren Aufwand eine Provision, meist
bis zu zehn Prozent des weiter zu überweisenden
Betrags. Achtung: Es kann sich um Geldwäsche handeln.
In diesem Fall würden Sie sich sogar strafbar machen!
➔ So können Sie sich schützen:
Melden Sie Überweisungseingänge, deren Auftrag-
geber Sie nicht kennen, bitte umgehend Ihrem/Ihrer
Bankberater/in! Überweisen Sie diese Beträge bitte
niemals weiter oder geben Sie diese nach einer Bar-
abhebung an Boten weiter!
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Generell gilt:
Hinterfragen Sie stets, ob der vorliegende Sachverhalt
plausibel ist!
Lassen Sie sich nicht einschüchtern!
Wenn Sie unter Druck gesetzt werden, informieren
Sie bitte umgehend eine Vertrauensperson und/oder
die Polizei!
Auch wenn Sie das Gefühl haben, bereits Betrugsopfer
geworden zu sein: Das kann jedem passieren! Zögern
Sie also bitte nicht, zur Polizei zu gehen – dort kann
Ihnen geholfen werden!
Falls Ihnen etwas ungewöhnlich vorkommt, können Sie
sich jederzeit gerne an Ihren Bankberater wenden!
Tipps und Tricks.
Herbert Paetow, Dezernatsleiter beim Polizeipräsidium
Stuttgart:
»Bewahren Sie stets Ruhe. Überlegen Sie bitte, bevor
Sie handeln, und informieren Sie sich im Zweifel bei der
Polizei, Ihrer Bank oder im Verwandten- bzw. Bekann-
tenkreis. Wenn Sie diese einfachen Tipps beherzigen,
vermeiden Sie Ärger und fi nanziellen Schaden.«
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. . . die im Display angezeigte Telefonnummer vor dem
Anruf vom Anrufer durch modernste Technik abge-
ändert werden kann? Ein Anruf mit Stuttgarter Vorwahl
kann somit auch aus einem Callcenter im Ausland
kommen.
. . . weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei Sie
jemals – egal unter welchen Umständen – um fi nan-
zielle Unterstützung zur Aufklärung einer Straftat
bitten würden?
. . . ein Scheck nach Gutschrift auf dem Konto immer
noch platzen kann?
. . . Lastschriften bis zu acht Wochen zurückgegeben
werden können und die Chancen eines Erfolgs hier-
bei umso höher sind, je früher Sie den Sachverhalt
erkennen und melden?
Hildegard B., Kundin der BW-Bank:
»Von einem Anwalt erhielt ich die Information, dass
ich bei einem Gewinnspiel ein Auto gewonnen hätte.
Da ich nicht gerade leichtgläubig bin, habe ich mich
informiert, ob es diese Anwaltskanzlei überhaupt
gibt und ob die Vorwahl stimmt. Beides war der Fall.
Erst als es plötzlich Probleme bei der Überführung
des Autos gab und ich Transportgebühren zahlen
sollte, wurde ich misstrauisch.
Ich kontaktierte die BW-Bank und dank des Engage-
ments meiner Bankberaterin stellte sich heraus, dass
es sich um einen Betrugsversuch handelte.«
Wussten Sie schon, dass . . .
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Baden-Württembergische Bank
Sitz
Stuttgart
70144 Stuttgart
Kleiner Schlossplatz 11
70173 Stuttgart
Telefon 0711 124-45004
Telefax 0711 124-44377
www.bw-bank.de
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Baden-Württembergische Bank
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