Übergang Übergang Kindertagesstätte – Schule: Kindertagesstätte – Schule:
passgenaue Bildungsangebote passgenaue Bildungsangebote für jedes Kindfür jedes Kind
Frau Annette Sauter-Schimak (Schulrätin SSA Donaueschingen)Frau Annette Sauter-Schimak (Schulrätin SSA Donaueschingen)
Frau Gudrun Burgmaier-Fehrenbach, Frau Kerstin Greimel Frau Gudrun Burgmaier-Fehrenbach, Frau Kerstin Greimel (Arbeitsstelle Frühförderung SSA Donaueschingen)(Arbeitsstelle Frühförderung SSA Donaueschingen)
InhaltInhalt
1. Schnittstelle Schulanfang
- Verfahrensweg für Kinder mit besonderen Förderbedarfen
- Rahmenbedingungen in BW
- Elternwünsche
2. Zusammenarbeit am Übergang:
KiTa – Kooperation KiTa-GS – Frühförderung
Beteiligte Personen und Institutionen: Aufgaben und Abgrenzung
Grundsatz:
In allen Fällen sollte eine Erhebung des Förderbedarfes mit anschließender Klärung des geeigneten Förder- oder Lernortes und intensive Beratung erfolgen!
Zuständigkeit für Schulanmeldung: Schulleitung Grundschule
Eltern können sich auch von sich aus an das SSA wenden.
1. Schnittstelle Schulanfang
Eltern kommen mit ihrem behinderten oder entwicklungsverzögerten Kind zur Schulanmeldung.Elternwunsch 1: Einschulung in die Grundschule
Elternwunsch 2: Einschulung in die Sonderschule
Elternwunsch 3: Zurückstellung
Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf
In Verantwortung
der allgemeinen
Schule
Kinder und Jugendliche mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches
Beratungs- und Unterstützungsangebot
Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches
Bildungsangebot – Einlösung in kooperativen Bildungsangeboten oder Sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentren
In Verantwortung der allgemeinen Schule und
des Sonderpädagogischen
Dienstes
In Verantwortung der allgemeinen Schule
und des Sopäd. Bildungs- und
Beratungs-zentrums (SBBZ)
In Verantwortung
des SBBZs
Strukturbild für die Weiterentwicklung der Strukturbild für die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Baden-Württembergsonderpädagogischen Förderung in Baden-Württemberg
Wo ist der geeignete Lernort für mein Kind?oder:
Hat mein Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot?
Kindertagesstätte Schulkindergarten
Schulanmeldung: zuständige Grundschule
Schule nimmt Elternwunsch auf
Grundschule und/ oder Eltern:Antrag auf Begutachtungan das Schulamt (SSA)
SSA: Beauftragung eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
(Erhebung des Förderbedarfs und Vorschlag für den geeigneten Bildungsort)
SSA: Beauftragung eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
(Erhebung des Förderbedarfs und Vorschlag für Anspruchsfeststellung und Bildungsort)
Sonderschullehrer:Sonderpädagogisches Gutachten
mit Empfehlung (s.o.) - unter Berücksichtigung des elterlichen Erziehungsplanes
Bei Bedarf:SSA: Schulangebotsplanung und Bildungswegekonferenz
(mit den Eltern und evtl. den Kostenträgern)
SSA: Feststellungsbescheid(Anspruch auf ein sonderpädagogisches
Bildungsangebot)
Einschulung
Gesundheitsamt, Eingliederungs-hilfe,Jugendhilfe
A1) Kind kommt aus dem allg. Kindergarten ohne Integrationshilfe und soll noch ein Jahr dort bleiben.
A1) Diese Kinder können wie nicht behinderte Kinder behandelt werden. Gefahr: „Verschleppung“
A2)Kind kommt aus dem allg. Kindergarten mit Integrationshilfe.
A2)Für behinderte Kinder ist eine Zurückstellung meist nicht sinnvoll. Integrationshilfe wird nicht automatisch weiterbezahlt. Für Ausnahmengilt: Erhöhter Begründungsbedarf!
A3) Eltern wünschen Zurückstellung und GFKL.
A3)Behinderte Kinder gehören nicht zur Zielgruppe der GFKL.
A4)Eltern wünschen Zurückstellung und Verbleib im Schulkindergarten
A4) Kinder aus dem Schulkindergarten sollten i.d.R. nicht zurückgestellt werden. Erhöhter Begründungsbedarf!
A5)Kind kommt aus dem Schulkindergarten:Privater oder öffentlicher Schulkindergarten?
A5)Private Schulkindergärten werden über die Eingliederungshilfe finanziert. Vor einer Zurückstellung sollte geklärt werden, ob das Kind im Schulkindergarten bleiben kann!
Elternwunsch: Zurückstellung
Schulgesetz § 5a: Grundschulförderklassen
(1) Für Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden, sollen Förderklassen eingerichtet werden.
Sie haben die Aufgabe, die zurückgestellten Kinder auf den Besuch der Grundschule vorzubereiten.
Zurückstellung: Rechtliche Grundlagen
Schulgesetz § 74: Vorzeitige Aufnahme und Zurückstellung
(2) Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht auf Grund ihres geistigen oder körperlichen
Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, da sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um
ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden; mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können
auch Kinder zurückgestellt werden, bei denen sich dies während des ersten Schulhalbjahres zeigt. Die
Entscheidung trifft die Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. Die Zeit der
Zurückstellung wird auf die Dauer der Pflicht zum Besuch der Grundschule nicht angerechnet.
(3) Kinder, die vorzeitig eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, sind verpflichtet,
sich auf Verlangen der Schule bzw. der Schulaufsichtsbehörde an einer pädagogisch-
psychologischen Prüfung (Schuleignungsprüfung und Intelligenztest) zu beteiligen und vom
Gesundheitsamt untersuchen zu lassen.
Verwaltungsvorschrift Grundschulförderklasse II.1. Aufgabe:
Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, aber gemäß § 74 Abs. 2 SchG vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spiel sollen diese Kinder in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird. Hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu. ....
Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres pädagogischen Förderbedarfs bei Schuleintritt voraussichtlich der Besuch der Sonderschule nach § 15.1 SchG geeignet erscheint, werden nicht in die Grundschulförderklasse aufgenommen.....
Zurückstellung/ Grundschulförderklasse
2. Zusammenarbeit am Übergang:KiTa – Kooperation KiTa-GS – Frühförderung
Beteiligte Personen und Institutionen – Aufgaben und Abgrenzung
Vorschulische Unterstützungsangebote:
- Förderung im allgemeinen Kindergarten mit und ohne Integrationshilfe
- Interdisziplinäre Frühförderstelle
- Sonderpädagogische Beratungsstellen
- Förderung im Schulkindergarten
Kindertagesstätte Schulkindergarten
Schulanmeldung: zuständige Grundschule
Schule nimmt Elternwunsch auf
Grundschule und/ oder Eltern:Antrag auf Begutachtungan das Schulamt (SSA)
Gestaltung des Übergangs:
Aufgaben und AbgrenzungAufgaben und Abgrenzung
• Angebot an Eltern, Kinder, Bezugspersonen
• Begleitung
• Beratung
• Unterstützung bei Suche nach geeigneter Förderung
• Kooperation mit Fachleuten anderer Institutionen (Kindergarten, KooperationslehrerIn Grundschule, Gesundheitsamt, Sozialamt, Kinderarzt, ...)
Frühförderung
•KooperationslehrerIn,
insbesondere bei der Förderung
im letzten Kindergartenjahr mit
anschließender
Einschulungsentscheidung
Kooperation KiTa- GS
Frühförderung und LernortklärungFrühförderung und Lernortklärung
Lernortklärung ist NICHT Aufgabe der Frühförderung
Frühförderung und LernortklärungFrühförderung und Lernortklärung
aber:
Kinder und Familien die bereits in der Frühförderung sind werden auf diesem Weg begleitet
Das Thema Einschulung sollte frühzeitig mit Eltern angesprochen werden, wenn das Kind einen erhöhten Förderbedarf hat
Die FF kann sich auf Wunsch der Eltern zur Klärung der Lernortfrage einbringen.
Schritte zur gemeinsamen Gestaltung des Übergangs Schritte zur gemeinsamen Gestaltung des Übergangs Kindergarten - SchuleKindergarten - Schule
Beteiligte Personen und Institutionen
Eltern
Eingliederungshilfe
Sozialamt/Jugendamt
SSA:Sonderschulrat
... und weitere Partner
ErzieherInnen KooperationslehrerIn
Frühförderung
KiTa Grund-schule
Facharzt/ Gesundheitsamt
Assistenz
Schulbegleitung
Sonderpädagogik
Gesundheits-amt/ESU
SchülerbeförderungSchulträger
Schulleiter
Integrations-hilfe
Mögliche Ansprechpartner:
Fragen zu Schuleintritt und Autismus:
Herr Dr. W. Nagel (0771/89670- 22)
Fragen zur Anspruchsklärung und Inklusion:
Frau A. Sauter-Schimak (0771/89670-24)
Fragen zur Frühförderung: Arbeitsstelle Frühförderung:
Frau Greimel, Frau Burgmaier-Fehrenbach freitags unter
(0771/89670-482 und -483)
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit
und Ihr Interesse!