Umweltförderungen in Österreich04. Februar, LinzNorbert Peherstorfer
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Umweltförderung im InlandAbwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC)Thematischer Fokus: Klima&Energie; Wasserver- Abwasserentsorgung inkl. Gewässerökologie, Altlasten
Klima- und EnergiefondsAbwicklungsstellen: KPC, FFG, AWS, SCHIGThematischer Fokus: Markteinführung (KPC), Forschung (FFG), Verkehr (SCHIG). Details siehe Jahresprogramm 2010 (noch nicht veröffentlicht)
Abwicklunsstelle für Ökostrom OemagAbwicklungsstelle: Oemag, Gutachtenerstellung Wasserkraft KPCThematischer Fokus: Tarifgeförderte Ökostromanlagen (Wind, PV, Biogas, Biomasse KWK, Deponiegas)Investförderungen: Fossile KWK, Ablauge KWK, Wasserkraft bis 20 MW
Umweltförderungen in Österreich
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Klimaaktiv: mobil Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC) Thematischer Fokus: Verkahrsmaßnahmen in Betrieben, Gemeinden
Fernwärme- und KälteleistungsausbaugesetzEinreichstelle: BMWFJThematischer Fokus: Fernwärmeausbau auf Basis fossiler ET
ForschungsförderungenAbwicklungsstelle: Forschungsförderungsgesellschaft FFGThematischer Fokus: Forschungsförderungen
Wirtschaftsförderungen, SonstigeZ.B. Austrian Wirtschaftsservice (AWS)Z.B. Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
Umweltförderungen in Österreich
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Umweltförderungen(Abwicklung von Förderungsprojekten im Bereich von Klima und Energie, Wasser und Abwasser, Altlasten)
Nationales Consulting(z.B. Gutachten für Wasserkraftwerke gemäß Ökostromgesetz)
Internationales Consulting
(Projekte in Süd-Osteuropa internationaler Auftraggeber)
Österreichisches JI / CDM Programm
(internationale Klimaschutz-Projekte)
Kommunalkredit Public Consulting
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Entwicklung der Betrieblichen Umweltförderung im Inland
Entwicklung der Umweltförderung im In- und Ausland zwischen 1990 und 2009
0
50
100
150
200
250
300
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450
500
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Jahr
Mio
. EU
R
05001.0001.5002.0002.5003.0003.5004.000
Anz
ahl
umweltrel. IK Förderung Bund Anzahl
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Rechtliche Rahmenbedingungen Betriebliche Umweltförderung
Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen „Umweltleitlinien“ Jänner 2008 veröffentlicht
Umweltförderungsgesetz 2009 (UFG)
Förderungsrichtlinie 2009 ab 01.10.2009 (Förderungsrichtlinie 2002 bis 30.09.2009 gültig)
Informationsblätter gemäß der Richtlinien 2009 ab 01.10.2009
Handbuch zur Umweltförderung im Inland
Rechtsgrundlagen siehe: www.publicconsulting/umweltfoerderung_ufi.htm
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Allgemeine Voraussetzungen: entspricht dem Stand der Technik ist preislich angemessen (Vergleichsangebote, Ausschreibung) amortisiert sich nicht zu schnell (> 5 Jahre, bei de-minimis Förderung >
3 Jahre) vor Beginn der Maßnahme eingereicht (Ausnahme: Pauschalen) ist NICHT von einer anderen Bundesförderstelle gefördert (Beispiel:
AWS etc.)Förderschwerpunkt-spezifische Voraussetzungen:
Bagatellgrenzen Umwelteffektbezogene Förderobergrenzen (CO2-abhängige
Förderbasis vielfach als Technikdeckelung) Weitere Förderschwerpunktspezifische Voraussetzungen siehe
Infoblätter
Fördervoraussetzungen
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Förderwerber bzw. Zielgruppe Gewerblich tätige Unternehmen
- Einzelunternehmer, „Freiberufler“ (z.B. Architekt, Notar)
- Kleinunternehmen (z.B. Gastgewerbebetrieb)
- Mittel- und Großunternehmen (z.B. Energieversorgungsunternehmen, Industriebetrieb)
Gemeinnützige Vereine
Staatlich anerkannte Konfessionsgemeinschaften
Öffentliche Gebietskörperschaften (in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit)
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Antragseingang (direkt; über Land)
Formale und inhaltliche Prüfung
Erstellung Fördervorschlag
Ausstellung Fördervertrag
Begleitung, Kontrolle bei Umsetzung;
Endabrechnung
Auszahlung Fördermittel
Beratung in der Kommission und Empfehlung an den Bundesminister
Ministergenehmigung
Anforderung Fördermittel undÜberweisung an Treuhandkonto der Kommunalkredit Public Consulting
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Kommission (Beratungsorgan des Ministers)Vertreter der parlamentarischen Parteien, Interessen-vertretungen und fachlich verwandte Ministerien
BMLFUW Umweltminister
Förderungsabwicklung nach UFG
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„De-minimis-Beihilfen“ – vereinfachte Abwicklung- bis zu einem Förderungsbetrag von EUR 200.000,- innerhalb
von 3 Jahren pro Unternehmen.- Ausgenommen sind: Landwirtschaft und Fischerei
Verkehrsbereich hat Rahmenbetrag von EUR 100.000,-- Ist der De-Minimis Rahmen ausgeschöpft Behandlung als
Nicht De-Minimis Beihilfe
Die Entscheidung über die Art der Förderung trifft der Förderwerber.
„Nicht De-minimis-Beihilfen“- auch über EUR 200.000,- Förderungshöhe- Berücksichtigung von Referenzkosten- max. Förderhöhe: EUR 1,5 Mio.
Ermittlung der förderbaren KostenZu unterscheiden sind Förderungen oberhalb und unterhalb der "de-minimis-Grenze".
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Ermittlung der förderbaren Kosten
FörderungsfähigeumweltrelevanteInvestitionskosten(Förderbasis)
Kosteneinsparungen aus Neben-produkten in den ersten 5 Jahren
"de-minimis"- bzw. max. Förderung Förderung über "de-minimis"
Investitionskosten einer technisch vergleichbaren Anlage, aber ohne den gleichen Umweltschutzeffekt
Keine umweltrelevanten Investi-tionskosten, nicht förderungsfähig
Förderungsfähige umwelt-relevante Mehrinvestitions-kosten (Förderbasis)max. 30 % der
Förderbasis
Maximum über de-minimis
Keine umwelt-relevanten Investitions-kosten - nicht förderungsfähig
Max. 40 % + Zuschläge der Förderbasis
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Projektbeispiel Wärmepumpe
Großunternehmen plant den Neubau eines Bürogebäudes, die Beheizung soll mittels WP erfolgen
elektrische Leistung: 120 kWthermische Leistung: 492 kWCOP 4,1Wärmeerzeugung: 541 MWh/aStromverbrauch: 132 MWh/a
beantragte Investitionskosten: EUR 321.500,00
CO2-Emissionsreduktion gegenüber HEL-Kessel (Neuanlage) 152,6 t/a
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"de-minimis"15%
EUR 47.710,50max. 40% + 0%
EUR 38.010,00
Projektbeispiel Wärmepumpe
EUR 321.500,00 beantragte Projektkosten
- EUR 3.430,00 nicht förderfähig (Sonstiges, Behördenabgaben)
= EUR 318.070,00umweltrelevante Investitionskosten(< Deckel: EUR 343.350 = 152,6 tCO2 x 2.250 €/tCO2)
- EUR 223.046,00 Referenzkosten (HEL-Kessel + Kosteneinsparungen ggb. Heizöl in 5 Jahren)
EUR 95.024,00 Mehrinvestitionskosten
Sole-Wasser Wärmepumpe
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Förderungsschwerpunkte im Überblick
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Förderbereiche (1 von 4)Erneuerbare Energieträger
Biomasse Einzelanlagen Biomasse Mikronetze Biomasse Nahwärme Biomasse Kraft Wärme Kopplungen Wärmeverteilung (z.B. Erweiterung von bestehenden Nahwärmenetzen) Geothermie Solaranlagen Stromproduzierende Anlagen (z.B. PV-, Wind-, Biogasanlagen) in
Insellagen ohne Netzzutritt
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Förderbereiche (2 von 4)Erneuerbare Energieträger
Energetische Verwertung biogener Roh- und Reststoffe (z.B. Substitution von Heizöl durch Papierreststoffe in der Zementindustrie)
Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe (z.B. Herstellung von Pflanzenöl)
Stoffliche Nutzung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen (Nawaros)(z.B. Umrüstung von Druckmaschinen zur Verwendung von pflanzlichen Farbstoffen)
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Förderbereiche (3 von 4)Effiziente Energienutzung
Betriebliche Energiesparmaßnahmen Wärmerückgewinnung, gebäudebezogenen Haustechnik, prozessorientierte Maßnahmen
Thermische Gebäudesanierung
Neubau in Niedrigenergiebauweise
Wärmepumpen
Anschluss an Fernwärme
Klimatisieren und Kühlen (z.B. solare Kühlung, Fernwärme)
Fossile Kraft Wärme Kopplungen (z.B. Erdgas BHKW zur Stromeigenversorgung)
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Förderbereiche (4 von 4)Effiziente Energienutzung Ressourcenmanagement
Verkehr und Mobilität Betriebliche Verkehrsmaßnahmen (z.B. Umrüstung auf Pflanzenöl)
seit 02.05.2007 parallel klima:aktiv mobil
Luft-Abfall Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen (inklusive
Staub z.B. freiwilliger Einbau von Filteranlagen) Partikelfilter für Bau- und Sonderfahrzeuge Vermeidung und Verwertung von gefährlichen Abfällen
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Ausgewählte Förderungsschwerpunkte im Detail
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Pauschalen für Standard-Projekte Biomasse-Einzelanlagen bis 400 kW Anschluss an Fernwärme bis 400 kW Wärmepumpen bis 400 kWtherm Solaranlagen bis 100 m²
Antragstellung NACH Umsetzung Förderungsansuchen spät. 6 Monate ab
Rechnungslegung (inkl. Rechnungen) bei KPC
Als „De-Minimis“-Beihilfe ausbezahlt
Keine Mindestinvestitionssumme, Beratungsbonus
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Pauschalen für Standardförderprojekte
Förderschwerpunkt Pauschale BeratungsbonusBiomasse-Einzelanlagen (<400kW)
€ 120,- / kW (0 – 50 kW)€ 60,- / kW (51 - 400)
€ 300,00
Anschluss an Fernwärme (<400kW)
€ 56,- / kW (0 – 100 kW)€ 28,- / kW (101 - 400)Halbiert bei fossiler FW
€ 300,00
Wärmepumpen (<400kWth)Wasser/Wasser
€ 85,- / kW (0 – 80 kWth)
€ 45,- / kW (81 – 400 kWth)
€ 300,00
Wärmepumpen (<400kWth)Luft/Wasser
€ 70,- / kW (0 – 80 kWth)
€ 35,- / kW (81 – 400th)
€ 300,00
Solaranlagen (<100m²) € 100,- / m² (Standard)€ 150,- / m² (Vakuum)
€ 300,00
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Thermische Gebäudesanierung
Förderungsgegenstand Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden (Dämmung der
Außenwände, oberster und unterster Geschossdecken, etc..) Sanierung bzw. Austausch der
Außenfenster und Türen Verschattungssysteme LüftungsWRG
Voraussetzungen: Umweltrelevante Investitionskosten (UIK) EUR 35.000,- Baubewilligung vor 1.1.1990 Energieausweis vorher / nachher
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Thermische Gebäudesanierung
Standardförderungssatz max. 30 % der UIK bei Unterschreitung des
Heizwärmebedarfs nach OIB-RL um mind. 25% und Kühlbedarf um 20%
max. 20 % der UIK bei Unterschreitung des Heizwärmebedarfs nach OIB-RL um mind. 15% und Kühlbedarf um 10%
max. 15% der UIK bei Verringerung des Heizwärmebedarfs um mind. 50% gegenüber dem Bestand (falls triftige Gründe gegen Unterschreiten der OIB-RL vorhanden, z.B. Denkmalschutz)
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Biomasse Einzelanlagen > 400 kWFörderungsgegenstand Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen
(Feuerungsanlage, Beschickung, Rauchgasreinigung); zur Versorgung eines betrieblich genutzten Objekts (privat genutzte Flächen sind nicht förderungsfähig)
Nebenkosten (z.B. Heizhaus, Kamin, Pufferspeicher, Heizungstechnik, stationärer Zerspaner bzw. Hacker etc.)
im Ausmaß von maximal 75% der Kosten der Biomassefeuerungsanlage;
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Biomasse Einzelanlagen > 400 kWEmissionen Behördliche Grenzwerte Grenzwerte UFI
Standardförderungssatz 25 % der förderungsfähigen Kosten Zuschlag von 5 % bei Einsatz von regionalem WHG
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Biomasse Mikronetze Förderungsgegenstand Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen
(Feuerungsanlage, Beschickung, Rauchgasreinigung, Kamin, Nebeneinrichtungen)
Baumaßnahmen Mikronetze Extern
- kleinräumige primäre Verteilnetze zur Versorgung des eigenen Betriebes + mind. einem weiteren Abnehmer,
- max. umweltrelevante Investitionskosten: EUR 200.000,- Mikronetze Innerbetrieblich (min. 2 Objekte) Übergabestation bei Abnehmern
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Biomasse Mikronetze Emissionen Behördliche Grenzwerte Grenzwerte UFI
Standardförderungssatz 25 % der förderfähigen Kosten 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut Kofinanzierung durch das Land erforderlich ab 4
Abnehmern
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Biomasse-NahwärmeFörderungsgegenstand Heizzentrale inkl. maschineller Ausrüstung,
angepasstes Brennstofflager Wärmeverteilnetz mit Übergabestationen Baumaßnahmen
Emissionen Behördliche Grenzwerte Grenzwerte UFI
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Biomasse-NahwärmeStandardförderungssatz 25 % der förderungsfähigen Kosten 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut
Sonstige Voraussetzungen Wärmebelegung des Verteilnetzes > 900 kWh/m Trasse Netzverlust < 20 % Anwendung qm-heizwerke bei:
> 400 kW Kesselnennleistung (Bestand + Ausbau)> 1.000 m Trasse (Bestand + Ausbau)
Kofinanzierung durch das Land erforderlich
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WärmeverteilungFörderungsgegenstand Wärmeverteilleitungen (Bau- und Anlagekosten) aus
Biomasse-Nahwärmeanlagen Wärmeverteilleitungen (Bau- und Anlagekosten) bei
netzgekoppelten Ökostromanlagen, sonstigen biogenen KWK-Anlagen, Geothermieanlagen
NICHT förderungsfähig: Netzerweiterungen bestehender Fernwärmeverteilnetze bei fossilen Kraftwerken
NICHT förderungsfähig: Anlagenteile, die im Rahmen des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes gefördert
werden.
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WärmeverteilungStandardförderungssatz 25 % der förderungsfähigen Kosten 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut Kofinanzierung durch das Land erforderlich
Sonstige Voraussetzungen Wärmebelegung:
– Bestand < 900 kWh/Trm Verbesserung nach Ausbau– Bestand > 900 kWh/Trm > 900 kWh nach Ausbau
Anwendung qm-Heizwerke > 1.000 m Trasse (Bestand + Ausbau)
Netzverlust < 20 %
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Effiziente Energienutzung – Wärmerückgewinnung (WRG)Förderungsgegenstand
– Abluft-WRG in best. Gebäuden (Zentrallüftungsgerät inkl. Regelung)
– WRG bei best. oder neu installierten Kälteanlagen
– WRG bei best. oder neu installierten Druckluftsystemen
Voraussetzungen– Min. Investitvolumen: EUR 5.000
– Max. Investvolumen: EUR 50.000
Standardförderungssatz = 30%Vereinfachte Abwicklung
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Effiziente Energienutzung - Gebäudebezogene HaustechnikFörderungsgegenstand
– Effizienzsteigerung bei heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen (Nachrüstung von Abluft-Wärmerückgewinnung, Drehzahlregelungen von Ventilatoren und Pumpen etc.)
– Innerbetriebliche Abwärmenutzung bei Abwässern und Klimaanlagen
– Beleuchtungsoptimierung (sensorgeführte Beleuchtung)
Voraussetzungen– Mindestinvestition: EUR 10.000,-
– Mind. 10% Einsparung von eingesetzten Energieträgern
Standardförderungssatz = 30%
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Effiziente Energienutzung - Prozessorientierte MaßnahmenFörderungsgegenstandMaßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen
– Industrielle Abwärmenutzung
– Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturwärme
– Regelungstechnische Optimierung von industriellen Prozessen
– Prozess- und Verfahrensumstellungen auf alternative, besonders energieeffiziente Technologien ...
Voraussetzungen– Mindestinvestition: EUR 10.000,-
Standardförderungssatz = 30%
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Klimatisierung und Kühlung Förderungsgegenstand Klimatisierung
– Ab- bzw. Adsorptionskältemaschinen mit Antrieb aus erneuerbaren Energie-trägern, Fernwärme oder industrieller Abwärme (max. 750 kW Kälteleistung)
– Free Cooling Systeme
Bereitstellung von Prozesskälte– Prozesskühlanlagen mit Verwendung von alternativen Kältemitteln (z.B. CO2 oder
Ammoniak)Nicht gefördert werden Anlagen, die im Rahmen des Wärme- und Kälteleitungsausbau-gesetztes förderungsfähig sind.
Standardförderungssatz: 30% Voraussetzungen
– Mindestinvestition: EUR 10.000,-
Kommunalkredit Public Consulting GmbHDI Norbert PeherstorferTürkenstrasse 91092 WienT: ++43 1 31 6 31-216F: ++43 1 31 6 [email protected]