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Anforderungen im Clearingbereich–
Diakonisches Werk an der Saar gGmbH
Unbegleitete
minderjährige
Flüchtlinge (UMF)
im Saarland
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Clearing
Unter dem Begriff „Clearingverfahren“ sind die verwaltungs- und sorgerechtlichen sowie organisatorischen Abläufe, die unmittelbar nach der Entscheidung über die Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings durchgeführt werden, zu verstehen. Ziele des Clearingverfahrens sind der Schutz, die Klärung der Situation und der Perspektiven des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings (vgl. Riedelsheimer 2004, S.14). Das Clearingverfahren kann sowohl in einer speziellen Clearingeinrich-tung, als auch in einer anderen Unterbringungsform nach § 42 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII erfolgen.
Die Bezeichnungen Clearingeinrichtung/ Clearinghaus/ Aufnahmeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umschreiben spezialisierte Jugendhilfeeinrichtun-gen, die mit der Aufgabe der Durchführung einer Inobhutnahme im Sinne von § 42 SGB VIII betraut sind.
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Wer ist ein minderjähriger
unbegleiteter Flüchtling?
Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ist eine Person unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen aus dem Ausland eingereist oder im Inland ohne Begleitung zurückgelassen worden ist
Anspruch auf besonderen Schutz! Menschenrechtsabkommen
Europäische Menschenrechtskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention
UN-Kinderrechtkonvention
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Diverse Richtlinien der EU bzw. der EG
SGB VIII
Nationales Ausländer- und Asylrecht
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Zahlen und Fakten
987 Inobhutnahmen im Clearinghaus (2010
bis heute)
meist männliche UMF
Nur circa 1% weibliche UMF
1064 Inobhutnahmen im Saarland (Januar bis
September 2015)
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Zahlen und Fakten Unterbringung im Saarland, Konzentration in der
Landeshauptstadt Saarbrücken und in der Mittelstadt Völklingen
2011 -2013 99% afghanische UMF
Ende 2013 bis Mitte 2014 reisten fast nur afrikanische UMF ein
Mitte 2014 bis Anfang 2015 waren es 45% afrikanische Jugendliche, 45% afghanische Jugendliche, 10% arabische Jugendliche
Heute 1/3 afghanische, 1/3 eritreische und 1/3 syrische UMF
Davon die Hälfte über Saarlouis und meist die Syrer
Alle Wohlfahrtsverbände an der Unterbringung und Versorgung der UMF beteiligt
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Auftrag vom Aufgriff bis zur
Entlassung
in Kooperation mit
SOS Kinderdorf Saarbrücken
Partnerschaftliche Erziehungshilfe e.V.
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Verfahren Regionalverband
Saarbrücken bis 31.10.2015
Inaugenscheinnahme
Inobhutnahme
Unterbringungsalternative Ggf. Hotel, Jugendherberge
Verlegung in eine Folgeeinrichtung
Betreute Jugendwohngemeinschaft
Vollstationäre Wohngruppe
Betreutes Wohnen
Unterbringung Clearing
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Verfahren
Regionalverband Saarbrücken 01.11.2015
Inaugenscheinnahme
Vorläufige Inobhutnahme § 42a KJHG
Unerbringung in der vorläufigen Inobhutnahme
Umverteilung
Verlegung nach Königsteiner Schlüsel
Bleiberecht im Saarland Umwandlung § 42 KJHG
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Inaugenscheinnahme
ggf. Inobhutnahme
Inaugenscheinnahme und ggf. Inobhutnahme Mitarbeiter Clearinghaus Völklingen
Mitarbeiter Jugendamt Saarbrücken
Hoheitlicher gesetzlicher Auftrag des Jugendamtes Außerhalb der Geschäftszeites des JA vom
JA Regionalverband übertragen auf CH VK
Feststellung Minderjährigkeit und Inobhutnahme nach § 42 KJHG
Meldung an Behörden Mitarbeiter Clearinghaus
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Clearing – Bereich Gesundheit
Duschen und Aushändigung neuer Kleidung
Prophylaktische Scabiesbehandlung
Med. Erstversorgung durch geschultes Personal
Vorstellung Hausarzt Blutuntersuchung (frei von ansteckenden
Krankheiten)
Allgemeinzustand
Grundimmunisierung/Impfung HEP A/B
Med. Weiterversorgung durch geschultes Personal
Vorstellung bei Fachärzten (Zahnarzt, Augenarzt…)
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Clearing – Bereich Bildung 2011-03/2014 „Sprachkurs“
Kooperation mit OSA (DW Saar) Lehrkräfte für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache
Dauer: 9:00-12:00 Uhr (wochentags)
04/2014 -12/2014 „Sprachwerkstatt“ Kooperation mit JBH (DW Saar)
Lehrkräfte für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache und Anleiter für Handwerksberufe
Spracherwerb durch schulähnlichen Unterricht und Spracherwerb sowie Ressourcennutzung/-förderung durch Werkunterricht
Dauer: 09:00-15:00 Uhr (wochentags)
Seit 01.12.2014 Regulärer Schulbesuch Spezielle UMF Clearingklassen
Integration in andere Schulklassen Sport, Religion, Kunst
Schwerpunkt Sprachförderung
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Clearing – Bereich Aufenthalt (UMFmobil)
Ausweisbeschaffung in der LAST Duldung
Aufenthaltsgestattung (während des Asylverfahrens)
Duldung (nach Abschluss des Asylverfahrens)
evtl. Nationalpass
Residenzpflicht im Bundesland
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Clearing – Bereich
Vormundschaft
Gerichtstermin beim zuständigen Familiengericht Beantragung von „Ruhen der elterlichen Sorge“ durch
zuständiges Jugendamt
Bestellung eines Vormundes, der die Personensorge übernimmt
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Clearing – Bereich Asyl (UMFmobil)
Asylberatung
Asylbeantragung/Beantragung von
subsidiärem Schutz
Asylanhörung
Asylbescheid
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Clearing - Clearingbericht
Im Clearingbericht wird die
Gesamtsituation und die Entwicklung
dokumentiert
Am Ende wird eine Perspektive –
Unterbringung empfohlen
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Clearing – Bereich Verlegung
WG: stationäre Wohngruppen Eingliederung in bestehende Wohngruppen
oder spezielle WG UMF
JWG/JuWog: Jugendwohn-gemeinschaften 2 bis 6 Jugendliche alleine in einer Wohnung mit
Betreuung zwischen 8 und 12 h/Woche
BeWo/MOB: Betreutes Wohnen/Mobile Betreuung Einzelwohnungen für 1 Jugendlichen mit
Betreuung zwischen 6 und 8 h/Woche
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Besonderheiten
Medizinische Versorgung
getrennte Unterbringung für kranke Jugendliche möglich (Quarantäne)
Anstellung einer Krankenschwester
Kooperation mit ortsansässigen Ärzten
UMF Mobil
Finanzierung zu Beginn über Fördergelder
Später über das Entgelt
Besondere Schulklassen für UMF
Organisierte Sprachkurse am Nachmittag
Finanzierung von Sprachkursen durch das Jugendamt
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Besonderheiten
Anstellung eigener Dolmetscher
Kooperation mit allen saarländischen Trägern
kurze Wege bei Jugendlichen mit
herausforderndem Verhalten
Verlegungen sind schnell möglich
Meldung freier Plätze aller Träger im
Clearinghaus
Gute Zusammenarbeit mit dem Fachcontrolling
des Jugendamtes Saarbrücken 18
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Herausforderungen
Hohe Anzahl der einreisenden UMF
Unterbringung
Versorgung
Betreuung
Politische Veränderungen und die Bedeutungen
Erstausstattung
Gesundheit
Hohe Fluktuation der Nationalitäten
Sprachbarrieren/Dolmetschereinsatz
Gruppendynamik
(Starke) Traumatisierungen der Jugendlichen
Sekundäre Traumatisierung der MitarbeiterInnen
Delinquenz
Kulturelle Besonderheiten
Beschulung / Sprachförderung
Umgang mit Öffentlichkeit
Wohnraum
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Spezielle Voraussetzungen
Wissen über kulturelle Hintergründe
Zusatzausbildung interkulturelle Pädagogik /
Mediation
Fachwissen bzgl. Ausländerrechtlicher
Zusammenhänge
Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen/
Tagungen
Netzwerkarbeit
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Spezielle Bedarfe und Maßnahmen
Sprachförderung
Integration in Gesellschaft
Berufliche Perspektive entwickeln
Zuhause und Sicherheit bieten
Traumata- Stabilisierung
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Netzwerke nutzen
„Alleine geht gar nichts“ Ämter
Jugendamt / Vormünder
Ausländerbehörde
Bildungsministerium
Schulen
Beratung
Flüchtlingsrat
Flüchtlingshilfe
Amt für Diakonie
Anwälte
Therapeuten
Ärzte
UMF Mobil
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Netzwerke nutzen
„Alleine geht gar nichts“
Schule / Beruf
Allgemeinbildende Schulen
Berufsschulen
Schulsozialarbeit
Jugendwerkstätten
Jugendberufsagentur
Jobcenter
Arbeitgeber /Praktikumsbetriebe
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Erfolgsbilanz
Keine Abschiebung
hoher Anteil an beruflicher Ausbildung
meistens Schulabschluss
Kontakt zur Wohngruppe nach Auszug
hohe Nachfrage/ Auslastung
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Kontakt
Sabine Kranz-Haupert
Bereichsleitung Clearinghaus Merzig
Diakonisches Werk an der Saar gGmbH,
Rembrandtstr. 17-19, 66450 Neunkirchen-Wiebelskirchen
Tel. 06821 - 956 312
Mail: [email protected]
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