BetriebsgebäudeDTB
⁄ Neubau ⁄ Programm Projektwettbewerb im selektiven Verfahren ⁄ 7. Juni 2019 ⁄ Hochbauamt Stadt St.Gallen
Verfasserin und HerausgeberinStadt St.Gallen Hochbauamtwww.hochbauamt.stadt.sg.ch
Fachliche BegleitungERR Raumplaner AGwww.err.ch
Impressum
Programm Betriebsgebäude DTB, Neubau
Ich wünsche mir ein neues Haus für die Technischen Betriebe, ein Haus der nachhaltigen Energie und der Mobilität.
Das Haus ist uns Ort der Kommunikation und der Zusammenarbeit, und Ort der Gemeinschaft, die für unsere Bevölkerung zuverlässige, effiziente, wirtschaftliche und ökologische Infrastrukturen plant und betreibt.
Schaffen wir es, dass unser Haus zur Arbeit einlädt, den Einwohnerinnen und Einwohnern die nachhaltige Zukunft vorlebt und dabei hohen Anspruch und Bescheidenheit vereint?
Schaffen wir es!
Peter Jans, Stadtrat, Direktor Technische Betriebe
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Inhalt
1 Einleitung 6
2 Allgemeine Bestimmungen 72.1 Auftraggeberin 72.2 Organisation und Moderation 72.3 Verfahren 72.4 Teilnahme 92.5 Preisgericht 112.6 Entschädigung 122.7 Kommunikation 122.8 Verbindlichkeit und Rechtsschutz 132.9 Weiterbearbeitung und Realisierung 132.10 Vorbehalte 15
3 Ablauf und Termine 163.1 Ausschreibung und Unterlagenbezug 163.2 Publikation der Beiträge 163.3 Terminübersicht 17
4 Aufgabenstellung 184.1 Ausgangslage 184.2 Plangebiet und Umgebung 194.3 Auftrag Projektwettbewerb 19
5 Präqualifikation 225.1 Terminübersicht 225.2 Arealbegehung 225.3 Zur Verfügung gestellte Unterlagen 225.4 Einzureichende Bewerbungsunterlagen 235.5 Vorprüfung der eingereichten Bewerbungen 245.6 Auswahlkriterien 245.7 Abgabezeit und -ort 25
6 Projektwettbewerb (provisorisch) 266.1 Terminübersicht 266.2 Zur Verfügung gestellte Unterlagen 26
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6.3 Begehung 286.4 Fragestellung und -beantwortung 296.5 Einzureichende Unterlagen 296.6 Vorprüfung der eingereichten Beiträge 336.7 Beurteilungskriterien 33
7 Betriebliche Rahmenbedingungen 347.1 Direktion Technische Betriebe 347.2 Stab Technische Betriebe 347.3 Verkehrsbetriebe St.Gallen VBSG 347.4 St.Galler Stadtwerke sgsw 397.5 Entsorgung St.Gallen ESG 427.6 Umwelt und Energie UE 437.7 Betriebliche Synergien 447.8 Ablauf- und Beziehungsdiagramm 45
8 Planerische Rahmenbedingungen 478.1 Informationsplan 478.2 Kommunale Nutzungsplanung 488.3 Strassenabstand 488.4 Erschliessung motorisierter Verkehr 498.5 Parkierung 508.6 Logistik und Materialfluss 518.7 Natur- und Landschaftswerte 518.8 Denkmalpflegerische Aspekte 528.9 Energie 528.10 Nachhaltigkeit 538.11 Hindernisfreies Bauen 548.12 Bodenbeschaffenheit 548.13 Wasserbau / Naturgefahren 548.14 Entwässerung 558.15 Zivilschutz 558.16 Feuerwehr 55
9 Genehmigung und Begutachtung 56
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1 Einleitung
Die Stadt St.Gallen wird ein neues zentralisiertes Betriebsgebäude für die Direktion Technische Betriebe auf dem Areal Zürcher Strasse/Rechenstrasse im Westen der Stadt St.Gallen realisieren. Die Direktion setzt sich aus der «Stabstelle», der Dienststelle «Umwelt und Energie UE» sowie den drei Unternehmen «Verkehrsbetriebe St.Gallen VBSG», «St.Galler Stadtwerke sgsw» und «Entsorgung St.Gallen ESG» zusammen. Im neuen Betriebsgebäude sollen neben dem Busdepot mit Werkstätten der VBSG, der Werkhof der sgsw sowie ein Grossteil der Verwaltungseinheiten der Direktion unter-gebracht werden. Auslöser für die Planung sind Kapazitätsengpässe im bestehenden Busdepot der VBSG an der Steinachstrasse.
Mit der Zentralisierung können Synergien genutzt und die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit gefördert werden. Zudem wird auf dem Areal Zürcher Strasse/Re-chenstrasse durch die intensive bauliche Nutzung ein haushälterischer Umgang mit den Landressourcen als auch ein optimaler Einsatz der städtischen Investitionsmittel sicher-gestellt.
Im zentralisierten Betriebsgebäude sollen optimale Verkehrs- und Warenflüsse sowie in-novative Bürostrukturen ermöglicht werden. Durch Einfachheit und eine hohe Adaptabili-tät soll das Gebäude flexibel und unterhaltsfreundlich sein. In summa soll ein ganzheitlich nachhaltiges Gebäude entstehen, das über seine architektonischen und städtebaulichen Qualitäten hinaus durch effiziente Betriebsabläufe besticht.
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2 Allgemeine Bestimmungen
2.1 Auftraggeberin
Auftraggeberin Stadt St.Gallen, vertreten durch das Hochbauamt
Ausschreibende Stelle Stadt St.Gallen Hochbauamt
Amtshaus Neugasse 1CH-9004 St.Gallen
2.2 Organisation und Moderation
Die gesamte Wettbewerbsbegleitung (fachliche Vorbereitung, Organisation, Moderation und Koordination der Vorprüfung) erfolgt durch das Begleitbüro:
ERR Raumplaner AGTeufener Strasse 19CH-9001 St.Gallenwww.err.ch
Manuel ReyNils Hviid
2.3 Verfahren
Die Stadt St.Gallen, vertreten durch das Hochbauamt, sucht Vorschläge für die Realisie-rung des neuen Betriebsgebäudes der Direktion Technische Betriebe.
Art des Verfahrens Es wird ein anonymer Projektwettbewerb für Planungsteams im selektiven Verfahren in Anlehnung an die Norm SIA 142 durchgeführt. In Abweichung zur Norm kann die Überarbeitungs- stufe nicht anonym erfolgen. Weitere Abweichungen gegenüber der Norm sind nicht vorhanden.
ERR Raumplaner AG
FSU SIA
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Für die Präqualifikation werden Referenzblätter zu Projekten vergleichbarer Aufgabenstellungen und/oder Komplexität mit Erläuterungen zum Bezug zur Aufgabenstellung verlangt. Zur Abwicklung eines wirtschaftlichen Vergabeverfahrens selektio-niert das Preisgericht zehn bis zwölf Planungsteams (davon zwei Nachwuchsteams vorgesehen), deren Referenzen den gesetz-ten Anforderungen am besten entsprechen und lädt diese zum Wettbewerb ein.
Geltendes Recht – WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungs- wesen (GPA, SR 0.632.231.422)– Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (IVöB, sGS 841.32)– Einführungsgesetz zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons St.Gallen (EGöB, sGS 841.1)– Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons St.Gallen (VöB, sGS 841.11)– Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142 (Ausgabe 2009)Die Erlasse gelten in der genannten Reihenfolge.
Sprache Deutsch
Überarbeitung Das Preisgericht kann den Wettbewerb mit einem oder mehreren Projekten aus der engeren Wahl um eine optiona-le Überarbeitungsstufe verlängern. Die Überarbeitung kann gegebenenfalls in Abweichung zur Norm SIA 142 nicht anonym durchgeführt werden. Die Stufe mit mindestens einer Zwischen-besprechung wird separat entschädigt. Die Rangierung findet erst nach einer allfälligen Überarbeitung statt.
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2.4 Teilnahme
Teilnahmeberechtigung Qualifizierte Fachleute mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO sind zur Teilnahme berechtigt. Eine Liste der Vertragsstaaten (engl. Parties to the Agreement) kann unter folgendem Link konsultiert werden:www.wto.org/english/tratop_e/gproc_e/memobs_e.htm
Teambildung Das Planungsteam setzt sich obligatorisch aus den Disziplinen Architektur, Landschaftsarchitektur, Statik, Logistik/Betriebspla-nung und Verkehrsplanung zusammen. Eine Zusammenarbeit mit Fachleuten aus dem Bereich Bauphysik wird empfohlen. Der Beizug weiterer Fachleute ist zulässig. Die Zusammenset-zung des Planungsteams muss zum Zeitpunkt des Antrags zur Teilnahme am Wettbewerb vollständig sein.
Die Federführung des Planungsteams liegt beim Architekturbü-ro. Die Beteiligung von Unternehmen der Disziplinen Architektur und Landschaftsarchitektur in mehreren Planungsteams ist nicht zulässig. Die Mehrfachbeteiligung der übrigen Planungs-büros ist unter Gewährung der Anonymität zulässig und den betroffenen federführenden Architektinnen und Architekten offenzulegen. Die Gewährleistung der Anonymität innerhalb des Planungsteams ist Aufgabe der Federführenden.
Nachwuchsförderung Architektur Das Preisgericht beabsichtigt zur Nachwuchsförderung von
den Bewerbenden zwei Planungsteams mit Nachwuchsbüros aus der Disziplin Architektur für die Teilnahme am Wettbewerb auszuwählen. Das Nachwuchsbüro hat die Projektierung oder die erfolgreiche Teilnahme an einem Konkurrenzverfahren (en-gere Wahl/mit Rangierung) ähnlich komplexer Aufgabenstellung, wie der vorliegenden Projektaufgabe nachzuweisen. Im Weite-ren sind folgende Bedingungen zu erfüllen und mit Kopien ent-sprechender Dokumente zu belegen:
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– Kopie Identitätskarte: Alle geschäftsführenden Personen Jahr- gang 1979 oder späterer Jahrgang– Handelsregisterauszug: Bestand der Unternehmung seit dem
Jahr 2013 oder später.
Ausstandgründe Siehe SIA-Wegleitung 142i-202 Befangenheit und Ausstandgründe: http://www.sia.ch/fileadmin/content/download/sia-norm/sia_142_143/142i-202d_
Befangenheit_2013.pdf
Mit Vorarbeiten betraute Planungsbüros Folgende Planungsbüros waren im Rahmen von Vorstudien am geplanten neuen Betriebsgebäude beteiligt:
– BDE Architekten GmbH, Winterthur (Machbarkeitsstudie Busdepot VBSG)– Christian Schüpbach AG, Andelfingen (Raumprogramm und Betriebsabläufe VBSG)– W+P Weber und Partner AG, Wil SG (Vorstudie Logistik und Raumprogramm sgsw)– K&L Architekten AG, St.Gallen (Machbarkeitsstudie Betriebsgebäude DTB)– Wälli AG Ingenieure, St.Gallen (Erschliessungskonzept des Busdepots von der Rechenstrasse)– Nagel + Steiner GmbH, St.Gallen (Stellungnahme zu den bisherigen Erschliessungsstudien)
Mit Ausnahme der Nagel + Steiner GmbH, welche durch Marco Steiner im Preisgericht vertreten ist, sind alle mit Vorarbeiten betrauten Planungsbüros zur Teilnahme zugelassen. Die End-ergebnisse der Vorarbeiten werden nach der Selektion allen ausgewählten Planungsteams zur Verfügung gestellt.
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2.5 Preisgericht
Sachpreisrichterin und Sachpreisrichter:– Maria Pappa, Stadträtin, Stadt St.Gallen Direktion Planung und Bau– Peter Jans, Stadtrat, Stadt St.Gallen Direktion Technische Betriebe– Ralf Eigenmann, Unternehmensleiter VBSG– Marco Letta, Unternehmensleiter sgsw– Peter Wenig, Nachhaltigkeit und Energie, UE– Marco Sonderegger, Unternehmensleiter ESG (Ersatz)
Fachpreisrichter:– Hansueli Rechsteiner, Stadtbaumeister, Stadt St.Gallen Hochbauamt (Vorsitz)– Werner Binotto, Kantonsbaumeister, Kanton St.Gallen Hochbauamt – Joseph Schwartz, Prof., Dr. sc. techn. Bauingenieur– Raphael Frei, dipl. Architekt ETH/BSA, Zürich– Axel Fickert, dipl. Architekt ETH/SIA, BSA, Zürich– Matthias Krebs, Landschaftsarchitekt BSLA, Winterthur– Roland Ledergerber, Stv. Kantonsbaumeister, Kanton Thurgau Hochbauamt (Ersatz)
Experten (ohne Stimmrecht)– Ueli Lanker, Projektleiter Projektmanagement, Stadt St.Gallen Hochbauamt (Koordination)– Paul Gemperle, Leiter Finanzen und Administration ESG– Marco Fischer, Facility Management, sgsw– Philipp Sutter, Leiter Infrastruktur und Projekte VBSG– Heinz Kobler, Assistenz Technik und Sicherheitsbeauftragter, VBSG– Florian Kessler, Stadtplaner, Stadt St.Gallen Stadtplanung– Sascha Bundi, Leiter Mobilität und Planung, Kanton St.Gallen Tiefbauamt– Christian Hasler, Leiter Bereich Verkehr, Stadt St.Gallen Tiefbauamt– Marco Steiner, Verkehrsplaner, Nagel + Steiner GmbH– Aldo Senn, Abteilungsleiter Materialwirtschaft und Einkauf, sgsw– Hanspeter Bohren, Fachstelle Haustechnik, Stadt St.Gallen Hochbauamt
Bei Bedarf können weitere Expertinnen und/oder Experten beigezogen werden, die nicht in einem Interessenkonflikt mit einem der Bewerbenden stehen.
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2.6 Entschädigung
Für die Teilnahme an der Präqualifikation wird keine Entschädigung ausgerichtet.
Zur Prämierung und für Ankäufe steht dem Preisgericht gesamthaft eine Preissumme von CHF 250 000 (exkl. MWST) zur Verfügung. Maximal 40 % der Gesamtpreissumme kann für allfällige Ankäufe verwendet werden. Die restliche Summe wird auf drei bis fünf Preise verteilt. Das Preisgericht behält sich die Möglichkeit vor, einen Teil des Preisgeldes gleichmässig auf alle Planungsteams, die einen Beitrag zeitgerecht und vollständig ein-gereicht haben, zu verteilen. Die Gesamtpreissumme wird vollumfänglich ausgerichtet.
Hervorragende Beiträge mit wesentlichen Verstössen gegen die Programmbestimmun-gen sind von der Preiserteilung ausgeschlossen. Sie können angekauft, durch das Preis-gericht rangiert und derjenige im ersten Rang auch zur Weiterbearbeitung empfohlen werden. Voraussetzung ist ein Entscheid mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stimmen des Preisgerichts und der Zustimmung aller Vertretenden des Auftragge-bers (Sachpreisgericht).
Eine allfällige Überarbeitung wird separat entschädigt.
Die Auszahlung der Preise, Entschädigungen oder Ankäufe erfolgt an die federführendenTeammitglieder. Die Aufteilung ist Sache des Teams.
2.7 Kommunikation
Das Begleitbüro kommuniziert mit den teilnehmenden Planungsteams über die im «Antrag für die Teilnahme» ausgewiesene Kontaktperson des federführenden Architek-turbüros.
Inhaltliche Fragen werden ausschliesslich im Rahmen der Fragenbeantwortung beant-wortet.
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2.8 Verbindlichkeit und Rechtsschutz
Mit der Abgabe des Antrags für die Teilnahme am Wettbewerb anerkennen die Antrags-stellenden die Ausschreibungs- und Programmbestimmungen, die Bestimmungen aus der Fragenbeantwortung sowie die Entscheide des Preisgerichts in Ermessensfragen.
Beschwerden sind schriftlich und mit Begründung innerhalb von zehn Tagen seit Eröff-nung der Verfügungen an das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen einzureichen. Die Verfügungen erfolgen nach dem Entscheid des Stadtrates über die Selektion der zum Wettbewerb zugelassenen Planungsteams und nach der Bestätigung des siegreichen Teams durch den Stadtrat.
Das Urheberrecht an den Wettbewerbsbeiträgen verbleibt bei den Planungsteams. Die eingereichten Unterlagen zu den Beiträgen der engeren Wahl gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Die Auftraggeberin und die Planungsteams haben das Recht zur Veröffentlichung der eingereichten Beiträge. Die Veröffentlichung seitens der Pla-nungsteams darf erst nach Abschluss der öffentlichen Ausstellung erfolgen. Auftragge-berin und Planungsteams sind stets namentlich aufzuführen.
2.9 Weiterbearbeitung und Realisierung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, das Planungsteam (Architekturbüro sowie die obliga-torischen Teammitglieder) entsprechend dem Resultat und der Empfehlung des Preis-gerichts für die Weiterbearbeitung zu beauftragen. Sie behält sich vor, Teilphasen wie Ausschreibungen und Bauleitung separat zu vergeben. Der minimale Leistungsanteil im Bereich Architektur umfasst 60.5 % Teilleistungen (Vorprojekt, Bauprojekt, Detailstudie, Bewilligungsverfahren, Ausschreibungspläne, Ausführungspläne, Gestalterische Leitung, Dokumentation über das Bauwerk) nach SIA 102, Ausgabe 2014. Der Stadtrat entschei-det über die Auftragserteilung.
Als Vertragsform ist ein Planer- / Bauleitungsvertrag SIA 1001/1 (Ausgabe 2014) oder ein Gesellschaftsvertrag für die Planergemeinschaft vorgesehen. Die Honorierung erfolgt nach dem Tarifblatt und den besonderen Bedingungen zu den Architektur- und Inge-nieurverträgen des Hochbauamts der Stadt St.Gallen sowie nach den entsprechenden Leistungs- und Honorarordnungen der SIA.
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Es ist eine Honorierung nach Baukosten vorgesehen. Die aufwandbestimmenden Baukosten B werden bei Vorliegen von Projekt und Kostenvoranschlag bestimmt. Der Stundenansatz, Teamfaktor, Anpassungsfaktor, Faktor für Sonderleistungen und die Schwierigkeit werden wie folgt festgelegt.
h max. mittlerer Stundenansatz exkl. MWST CHF 135q Total Grundleistungen (in %) min. 60.5n Schwierigkeit 1.0s Sonderfaktor 1.0r Anpassungsfaktor 1.0i Teamfaktor 1.1B honorarberechtigte Bausumme exkl. MWST CHF 64 000 000
Die honorarberechtigte Bausumme (B) basiert auf einer Grobkostenschätzung, welche Erstellungskosten von CHF 99 Mio. ± 20 % vorsieht.
Für die statistischen Werte Z1 und Z2 gelten die zuletzt publizierten Werte von 2017 (siehe auch (http://www.sia.ch/fileadmin/content/download/sia-norm/download/z-werte.pdf).
Das für die Weiterbearbeitung empfohlene Planungsteam wird mit der Ausarbeitung des Vorprojekts inkl. Kostenschätzung ± 15 % (SIA Teilphase 31) beauftragt. Der für die Projektierung und Ausführung (SIA Teilphasen 33 – 53) notwendige Verpflichtungskredit untersteht dem obligatorischen Referendum. Die Volksabstimmung ist im Sommer 2021 zu erwarten.
2.10 Vorbehalte
Von der Teilnahme an der Projektstudie sowie der Auftragserteilung ausgeschlossen werden Bewerbungen oder Teammitglieder, welche die geltenden Arbeitsbedingungen verletzen oder Steuern und/oder Sozialabgaben nicht entrichten.Die Auftraggeberin behält sich für die Weiterbearbeitung vor, Einfluss auf die Zusam-mensetzung respektive Erweiterung des Planungsteams zu nehmen. Empfohlene oder freiwillige Teammitglieder können beauftragt werden, wenn diese einen erkennbaren
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Anteil am Ergebnis des Wettbewerbprojekts haben, gute Referenzen aufweisen und ein marktgerechtes Angebot einreichen.
Zudem nimmt sich die Auftraggeberin das Recht, die Ausschlusskriterien gemäss der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB, sGS 841.11, Art. 12) vor der Auftragserteilung bei allen Teammitgliedern zu überprüfen.
Aus finanziellen, technischen, rechtlichen und/oder politischen Gründen können Unter-brüche und Verzögerungen nach jeder Projektphase auftreten. Diese Arbeitsunterbrüche oder Verzögerungen werden den Planenden nicht entschädigt und geben den Beauftrag-ten kein Recht auf Schadenersatz.
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3.1 Ausschreibung und Unterlagenbezug
Die digitalen Unterlagen können über nachfolgende Quelle bezogen werden. Eine Zustel-lung der Unterlagen in Papierform erfolgt nicht.
– www.simap.ch
3.2 Publikation der Beiträge
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Wettbewerbsbeiträge unter Namensnen-nung der Planungsteams während mindestens zehn Tagen öffentlich ausgestellt. Der Bericht des Preisgerichts wird den Planungsteams nach Erscheinen zusammen mit der Verfügung zugesendet sowie der Tages- und Fachpresse zur Publikation zur Verfügung gestellt.
Die Wettbewerbsbeiträge der engeren Wahl gehen in das Eigentum der Stadt über. Die übrigen Beiträge können von den Planungsteams nach Veröffentlichung und Abschluss des Wettbewerbsverfahrens innert Monatsfrist zurückgenommen werden. Nicht abge-holte Wettbewerbsbeiträge und die eingereichten Präqualifikationsunterlagen werden entsorgt.
3 Ablauf und Termine
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3.3 Terminübersicht
Der terminliche Ablauf zur Durchführung des zweistufigen Verfahrens ist wie folgt geplant:
Präqualifikation
Ausschreibung und Ausgabe Unterlagen für Präqualifikatiuon 1. Juli 2019 Einreichen Bewerbungsunterlagen 16. August 2019, 15 Uhr Auswahl der teilnehmenden Planungsteams 26. August 2019 Entscheid Stadtrat, Versand Verfügung voraussichtlich KW 37 2019
Projektwettbewerb
Ausgabe Unterlagen Wettbewerb 23. September 2019, 9 Uhr Obligatorische Begehung bestehne Arbeitsplätze 2. Oktober 2019 Endtermin Abgabe Fragen 25. Oktober 2019 Versand Fragenbeantwortung 8. November 2019 Einreichen Wettbewerbsbeiträge (exkl. Gipsmodell) 31. Januar 2020, 16 Uhr Einreichen Gipsmodell 28. Februar 2020, 16 Uhr Beurteilungstage Wettbewerbsbeiträge KW 11 – KW 14 2020 Beschluss Stadtrat anschliessend Benachrichtigung ausgewählte Planungsteams über das Wettbewerbsresultat anschliessend
Verfahrensabschluss
Versand Bericht des Preisgerichts, Ausstellung Wettbewerbsbeiträge mit Vernissage anschliessend
Weiteres Vorgehen
Ausarbeitung Vorprojekt durch siegreiches Planungsteam anschliessend
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4.1 Ausgangslage
Die Direktion Technische Betriebe der Stadt St.Gallen (DTB) setzt sich aus drei Unter-nehmen, einer Dienststelle sowie der Stabsstelle zusammen, welche heute auf insge-samt 15 Standorte in der Stadt verteilt sind. Dazu zählen die Verkehrsbetriebe St.Gallen (VBSG), welche ein Busdepot an der Steinachstrasse in St.Gallen betreiben; die St.Galler Stadtwerke (sgsw) mit Hauptsitz an der St. Leonhard-Strasse, die darüber hinaus auch an verschiedenen Standorten auf dem Stadtgebiet vertreten sind, die Verwaltung der Entsorgung St.Gallen (ESG), sowie die Dienststelle Umwelt und Energie (UE).
Auslöser für die Planung eines neuen, zentralisierten Betriebsgebäudes der DTB sind Kapazitätsengpässe im bestehenden, sanierungsbedürftigen Busdepot an der Stein-achstrasse und der Wunsch der sgsw ihre diversen Standorte zusammenzulegen. Der Standort auf dem Areal Zürcher Strasse/Rechenstrasse ging aus einer vertieften Standort-abklärungen hervor. Die Machbarkeit eines zentralisierten Betriebsgebäudes am ausge-wählten Standort wurde in Studien geprüft. Durch die Zusammenlegung der Standorte sollen kürzere Wege geschaffen und die Zusammenarbeit der Mitarbeitenden erleichtert werden. Insbesondere ergeben sich mit dem Neubau Synergien zwischen dem Depot der VBSG und dem Werkhof der sgsw. Durch die Nähe zum Kehrichtheizkraftwerk KHK an der Rechenwaldstrasse 30 entsteht auch für die ESG ein wesentlicher Vorteil. Das Stadtparla-ment hat der Planung für das zentralisierte Betriebsgebäude zugestimmt.
Im Rahmen einer Ideenstudie wurde ein Raumprogramm für ein neues Betriebsgebäudeentwickelt, das sowohl die Verwaltung, die Werkstätten der sgsw als auch das Busdepot der VBSG umfasst. Darauf basierend erarbeiteten das Architekturbüro K&L Architekten AG, St.Gallen städtebauliche und betriebliche Lösungsansätze und das Ingenieurbüro Wälli AG, Arbon das Erschliessungskonzept für das künftige Betriebsareal. Daneben wurden zwei weitere Studien zur Überprüfung der verkehrlichen Situation ausgearbeitet, welche die Machbarkeit der Ideenstudie bestätigten. Aus den Studien geht hervor, dass sich das Raumprogramm der VBSG auch in Kombination mit den Bedürfnissen der sgsw und der restlichen Dienststellen/Unternehmungen der Technischen Betriebe auf dem Areal an der Zürcher Strasse/Rechenstrasse umsetzen lässt. Negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten resp. werden durch eine projektierte Knotenanpassung behoben.
4 Aufgabenstellung
Abb. 1Modellfoto Machbarkeitsstudie 2017
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4.2 Plangebiet und Umgebung
Das rund 13 600 m² grosse Plangebiet liegt im Stadtquartier Lachen, an der Grenze zum Quartier Bruggen, zwei Kilometer westlich des Hauptbahnhofs der Stadt St.Gallen.
Gegen Süden wird das Areal durch die Zürcher Strasse, im Osten und Norden durch die Rechenstrasse begrenzt. Westlich des Plangebiets liegen wenige Wohnblöcke, daran anschliessend das Freibad und Eissportzentrum Lerchenfeld. Das Areal liegt mehrheitlich auf einer Ebene und fällt im nördlichen Bereich, wo es teils bewaldet ist, steil ab. Die Flächen im Plangebiet dienen dem Wohnen und einzelnen Gewerbenutzungen. Für die Planung kann über sämtliche Flächen innerhalb des Wettbewerbsgebiets frei verfügt werden.
Nordöstlich der Strassenkreuzung Zürcher Strasse/Rechenstrasse wurde eine einge-schossige Tankstelle mit Shop angelegt, die an dieser Stelle einen Bruch im städtischen Bebauungsmuster darstellt. Entlang der Zürcher Strasse wechseln sich zwischen Rechen- und Erlachstrasse grossformatige Industriebauten und Bauten von öffentlichen Sport- und Schulanlagen mit einzelnen, dazwischen eingeschobenen Wohnbauten ab. Die bestehenden Baumassen sind generell von relativ tiefer Dichte und sehr unter-schiedlich verteilt. Stadtauswärts wirkt der Strassenraum wenig gefasst und ist durch einen «Überland-Charakter» geprägt. Es fehlen ein homogener Quartierkörper und eine eigene starke Identität. Mit dem neuen Betriebsgebäude kann entlang der Zürcher Strasse Identität geschaffen werden.
4.3 Auftrag Projektwettbewerb
Mit der Bündelung der Direktion und aller Betriebszweige am Standort Zürcher Strasse/Rechenstrasse wird ein eigentliches Betriebszentrum der Direktion Technische Betriebe entstehen. Dies bietet die Gelegenheit Erfolgreiches weiter zu entwickeln und künf-tige Herausforderungen anzunehmen, Synergien umzusetzen und zu einer eigenen Arbeitskultur zu finden. Dazu sind optimale Verkehrs- und Warenflüsse sowie innovative Bürostrukturen ebenso wichtig, wie die ganzheitliche Betrachtung in ökologischer und ökonomischer Hinsicht. Schliesslich soll das Gebäude durch Einfachheit und eine hohe Adaptabilität bestechen, sich also flexibel und unterhaltsfreundlich zeigen.
Abb. 2Lage Plangebiet im Stadtgefüge,map.geo.admin
Bahnhof St.Gallen
Areal Zürcher Strasse/Rechenstrasse
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Für die Richtigkeit & Aktualität der Daten wird keine Garantie übernommen.Es gelten die Nutzungsbedingungen des Geoportals.
Koordinaten 2'743'802, 1'253'438 02.05.2019
Orthofoto
Massstab 1: 2'500
Die zum Projektwettbewerb zugelassenen Planungsteams erhalten als Planungsgrund-lagen ein detailliertes Raumprogramm, Ablauf- und Betriebsdiagramme und einen Konzeptbericht. Die Ablauf- und Betriebsdiagramme zeigen die internen Betriebsabläufe und die Abhängigkeiten der Nutzungseinheiten untereinander auf und sind zudem mit Flächenvorgaben hinterlegt. Im Konzeptbericht ist der Materialfluss im Werkhof der sgsw umschrieben.
Abgegeben werden zudem die Endergebnisse von Vorstudien. Dazu zählt das Basispro-jekt, welches einen möglichen räumlichen Lösungsansatz für das neue Betriebsgebäude aufzeigt und das Verständnis der Ablauf- und Betriebsdiagramme vereinfacht. Die Pla-nungsteams sind aufgefordert, sich kritisch mit den durchgeführten Vorstudien auseinan-dersetzen.
Anhand der abgegebenen Grundlagen entwickeln die Planungsteams ein städtebau-liches, architektonisches und betriebliches Gesamtprojekt, das sowohl durch die Ver-kehrsführung der Busse, den logistischen Materialfluss als auch ortsbaulich und architek-tonisch überzeugt, wobei auch die Planung der Büroräumlichkeiten zu berücksichtigen ist. Die logistischen, verkehrlichen und betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge sind verständlich darzustellen.
Für das neue Busdepot erwartet die Bauherrschaft detaillierte Lösungen für die Parkie-rung der Busse und einen funktionierenden Werkstattbetrieb. Der neue Werkhof der sgsw muss effiziente, logistische Abläufe aufweisen und die schnelle Abfertigung am Warenempfang und der Warenausgabe ermöglichen. In diesem Fall sind der optimale Materialfluss und kurze Umschlags- und Abfertigungszeiten massgebend. Die Flächen für den Verwaltungsbereich sind so zu konzipieren, dass eine überzeugende architektoni-sche und räumliche Lösung für zeitgemässe Arbeitsplätze ausgearbeitet werden kann. In den schematischen Darstellungen ist zudem die Effizienz der internen Verbindungswege zwischen den Bereichen Verwaltung, Busdepot und Werkhof aufzuzeigen.
Stau- und Umschlagflächen für Fahrzeuge der VBSG und sgsw sind besonders zu berücksichtigen. So ist bei der Einstellhalle auf ausreichend Stauraum für die einfahren-den Busse zu achten, denn der Rückstau darf zu keinem Zeitpunkt den Verkehr auf dem Gelände und insbesondere auf dem öffentlichen Strassenraum behindern. Zudem gilt es die Fahrdynamik der verschiedenen Bustypen in Kurven und Gefällsübergängen zu berücksichtigen.
Abb. 3Orthophoto Plangebiet und Umgebung, www.stadt.sg.ch
Rechenstrasse
Zürcher S
trasse
Erlachstrasse
Plangebiet
Tankstelle
geplante WohnbebauungWaldacker
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Die Direktion Technische Betriebe legt besonderen Wert darauf, dass die Ziele des Energiekonzeptes 2050 der Stadt St.Gallen berücksichtigt werden. Das neue Betriebsge-bäude ist aus diesem Grund im ganzheitlichen Sinne des Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz «SNBS» zu planen. Darin werden Gesellschafts-, Wirtschafts- und Umwelt-Aspekte gleichermassen beurteilt.
Innovative Lösungen sind erwünscht, wenn diese aus ganzheitlicher Sicht besser sind als zurzeit im SNBS abgebildet. Der Gedanke «weniger ist mehr» (Suffizienz) muss mitgedacht werden: beim Einsatz von Technik, Rohstoff- und Energie-Verbrauch, Innere Verdichtung durch Mehrfachnutzung von Flächen und Infrastrukturen.
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5.1 Terminübersicht
Ausschreibung und Ausgabe Unterlagen für Präqualifikation 1. Juli 2019 Einreichen Bewerbungsunterlagen 16. August 2019, 15 Uhr Auswahl der teilnehmenden Planungsteams 26. August 2019 Entscheid Stadtrat, Versand Verfügung voraussichtlich KW 37 2019
5.2 Arealbegehung
In der Präqualifikationsphase findet keine Begehung statt. Eine freie Besichtigung ist möglich.
Lage Nordwestlich Knoten Zürcher Strasse / Rechenstrasse, St.Gallen Koordinaten 2 743 800 / 1 253 500Hinweis Es findet keine geführte Begehung statt. Die Liegenschaften im Plangebiet sind bewohnt, die dazugehörenden Grundstücke befinden sich in Privateigentum und dürfen nicht begangen wer- den. Die Strassen im Plangebiet sind frei zugänglich.Auskünfte Die Anwohnenden dürfen nicht befragt werden.
5.3 Zur Verfügung gestellte Unterlagen
Den antragstellenden Planungsteams stehen für die Präqualifikation folgende Unterlagen zur Verfügung: a) Wettbewerbsprogramm (PDF) b) Betriebs- und Ablaufdiagramme (PDF) – Verwaltungsbereich – Technikbereich – Werkhofbereiche (sgsw) – Busdepotbereiche (VBSG) c) Machbarkeitsstudie Betriebsgebäude, K&L Architekten AG, St.Gallen, April 2019 (PDF) d) Formular «Antrag für die Teilnahme am Wettbewerb» (Word)Die aufgeführten Unterlagen stehen ab 1. Juli 2019 auf www.simap.ch zum Download bereit. Die Unterlagen werden nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Für den Bezug der Unterlagen besteht kein Endtermin.
5 Präqualifikation
Abb. 4Begehbare Strassen Plangebietmap.geo.admin
© swisstopo
www.geo.admin.ch ist ein Portal zur Einsicht von geolokalisierten Informationen, Daten und Diensten, die von öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werdenHaftung: Obwohl die Bundesbehörden mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen achten, kann hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernommen werden.Copyright, Bundesbehörden derSchweizerischen Eidgenossenschaft. http://www.disclaimer.admin.ch
30m20100Massstab 1: 1,000
Gedruckt am 17.05.2019 13:30 CESThttps://s.geo.admin.ch/81f0ea163b
Umgrenzung Plangebietbegehbare Strasse
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5.4 Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung einzureichen: – Ausgefülltes und unterschriebenes Formular «Antrag für die Teilnahme am Wettbewerb» – Referenzen gemäss den nachstehenden Detailanforderungen
Die bewerbenden Planungsteams reichen je ein realisiertes Referenzobjekt pro Diszip-lin (Architektur, Landschaftsarchitektur, Statik, Logistik/Betriebsplanung und Verkehrs-planung) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und/oder Komplexität ein. Gemeinsam realisierte Projekte dürfen mehrfach eingereicht werden.
Das federführende Architekturbüro (auch Nachwuchsbüro) gibt ein zusätzliches Refe-renzblatt ab. Auf dem Blatt sind anhand eines Beitrags Aspekte der Nachhaltigkeit bei der Erstellung und Betrieb von Bauten (Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt) aufzuzeigen. Beim geforderten Beitrag kann es sich um ein realisiertes Projekt, einen Beitrag aus einem Konkurrenzverfahren, um eine Studie, um ein Arbeits- oder auch um ein Thesenpapier etc. handeln, welches vom Büro erarbeitet worden ist.
Gesamthaft dürfen maximal sechs Referenzen eingereicht werden. Jedes Referenzpro-jekt ist auf jeweils einem A3-Blatt einzureichen. Name und Adresse der Federführenden sind auf der Rückseite der Ausdrucke anzubringen. Die Vorderseite muss «neutral» sein und darf keine Teamangaben oder Firmenlogos enthalten. Das Referenzprojekt ist anhand von Plänen, Bildern und kurzen Erläuterungstexten darzustellen. In einem kurzen Text auf dem jeweiligen Referenzblatt ist der Bezug des gewählten Referenzprojektes zur Aufgabe zu begründen (Vergleich gewählte Referenz – Neubau Betriebsgebäude DTB).
Nachwuchsbüros ArchitekturNachwuchsbüros aus der Disziplin Architektur haben ebenfalls ein Referenzprojekt, wenn möglich im Bereich der oben genannten Referenzen, einzureichen. Eingereicht werden können realisierte Projekte oder Beiträge aus Konkurrenzverfahren (engere Wahl/mit Rangierung), welche nachgewiesenermassen von einer der geschäftsführen-den Personen des Nachwuchsbüros im eigenen oder in einem anderen Architekturbüro mitbearbeitet wurden (Nachweis muss erbracht und beigelegt werden).Für die übrigen Teammitglieder gelten die oben genannten Anforderungen.
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VorbehaltDas Preisgericht sieht vor, die im Formular «Antrag für die Teilnahme am Wettbewerb» angegebenen Referenzpersonen zu kontaktieren.Unterlagen auf digitalen Datenträgern oder E-Mails sowie nicht verlangte Unterlagen und Firmendokumentationen werden bei der Präqualifikation nicht berücksichtigt.
5.5 Vorprüfung der eingereichten Bewerbungen
Die eingereichten Bewerbungen werden vor der Präqualifikation auf folgende Kriterien vorgeprüft:– fristgerechtes Einreichen der Unterlagen– Zusammensetzung Planungsteam– Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen– Lesbarkeit, Sprache
Die Nichteinhaltung dieser Kriterien führt zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren.
5.6 Auswahlkriterien
Aufgrund der eingereichten Referenzobjekte und den Angaben auf dem Formular «Antrag für die Teilnahme am Wettbewerb» wählt das Preisgericht rund zehn bis zwölf Planungsteams (davon zwei Nachwuchsteams vorgesehen) aus, welche für dieTeilnahme am Projektwettbewerb empfohlen werden.
– Bezug zur Aufgabe (Begründung der Wahl der Referenz, Umgang mit der Nachhaltigkeit, Investitionsgrösse usw.)– Städtebauliche und architektonische Qualität der Referenzen– Organisatorische Eignung/Erfahrung in der Projektierung und Ausführung von vergleichbaren Objekten oder Objekten mit vergleichbarer KomplexitätDie aufgeführte Reihenfolge der Kriterien hat keine Auswirkung auf deren Gewichtung.
Das Preisgericht kann mindestens zwei Nachwuchsteams ohne umfassende Erfahrung respektive verlangte Referenzen die Teilnahme ermöglichen.
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Der Stadtrat beschliesst über die Auswahl des Preisgerichts. Sämtliche Antragstellende werden mittels Verfügung über die Auswahl der zur Teilnahme am Projektwettbewerb ausgewählten Planungsteams benachrichtigt.
5.7 Abgabezeit und -ort
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis 16. August 2019, 15 Uhr dem Sekretariat des Begleitbüros ERR Raumplaner AG zuzustellen. Die persönliche Abgabe von Unterlagen ist nur während den Büroöffnungszeiten von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr möglich.
ERR Raumplaner AG Sekretariat Teufener Strasse 199001 St.GallenT +41 (0)71 227 62 62
Es gelten entweder das Abgabedatum bei der persönlichen Abgabe oder das Datum desPoststempels bzw. Auftragsbelegs bei einem Postversand. Die für die Einreichung ge-nannte Uhrzeit gilt sowohl für die persönliche Abgabe als auch bei dem Poststempel bei einem Postversand (A-Post).
Beim Versand per Post oder Kurier muss das Aufgabedatum und die Aufgabezeit ersicht-lich und eindeutig sein. Für den Nachweis (Poststempel bzw. Auftragsbeleg) und das rechtzeitige Eintreffen sind die teilnehmenden Planungsbüros selbst verantwortlich.
VerpflichtungMit der Einreichung des Antrags für die Teilnahme am Wettbewerb verpflichten sich die Bewerbenden im Falle einer Auswahl zur Teilnahme am Wettbewerb fristgerecht einen vollständigen Beitrag einzureichen.
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6.1 Terminübersicht
Ausgabe Unterlagen Wettbewerb 23. September 2019 Obligatorische Begehung bestehne Arbeitsplätze 2. Oktober 2019 Endtermin Abgabe Fragen 25. Oktober 2019 Versand Fragenbeantwortung 8. November 2019 Einreichen Wettbewerbsbeiträge (exkl. Gipsmodell) 31. Januar 2020, 16 Uhr Einreichen Gipsmodell 28. Februar 2020, 16 Uhr Beurteilungstage Wettbewerbsbeiträge KW 11 – KW 14 2020 Beschluss Stadtrat anschliessend Benachrichtigung ausgewählte Planungsteams über das Wettbewerbsresultat anschliessend
6.2 Zur Verfügung gestellte Unterlagen
Den ausgewählten Planungsteams stehen für den Projektwettbewerb folgende Unter-lagen zur Verfügung:
1) Wettbewerbsprogramm (PDF)2) Informationsplan mit Plangebiet (PDF und DXF)3) Daten der amtlichen Vermessung (DXF)4) Höhenkurven 0.25 m (DXF)5) 3D-Stadtmodell (DXF)6) Betriebs- und Ablaufdiagramme (PDF) – Verwaltungsbereich – Technikbereich – Werkhofbereiche (sgsw) – Busdepotbereiche (VBSG)7) Raumprogramme Büros und Werkstätten (PDF) – Direktion Technische Betriebe – St.Galler Stadtwerke – Verkehrsbetriebe St.Gallen – Entsorgung St.Gallen – Umwelt und Energie – Technik allgemein
6 Projektwettbewerb (provisorisch)
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8) Betriebseinrichtungen (Musterarbeitsplätze) (PDF und DXF)9) Schleppkurve Bus «MAN A43 Gelenkbus 4-Achser» (Bus mit grösstem Kurvenradius der VBSG (DXF))10) Zu- und Wegfahrten Neubau, April 2017 (PDF)11) Geotechnischer Grundlagenbericht, St.Gallen, 16. Dezember 2016 (PDF)12) Leitfaden SNBS, Nachhaltige Bauten im Kanton St.Gallen, November 2016 (PDF)13) Endergebnisse Vorarbeiten – Machbarkeitsstudie Betriebsgebäude, K&L Architekten AG, St.Gallen, April 2019 (PDF) – Konzeptstudie Logistik, W+P Weber Partner AG, Wil SG, September 2018 (PDF) – Endergebnis Studie BDE Architekten GmbH, Winterthur, Januar 2017 (PDF) – Endergebnis Studie Wälli AG, St.Gallen, Mai 2018 (PDF) – Endergebnis Raumprogramm, Christian Schüpbach AG, Andelfingen, Juli 2017 (PDF) – Endergebnis Stellungnahme, Ingenieurbüro Nagel + Steiner GmbH, St.Gallen, Juni 2018 (PDF)14) Formular «Nachweis Raumprogramm» (Excel)15) Formular «Verfassende» (Word und PDF)16) Vertragsentwurf (Word und PDF)17) Bedingungen des Hochbauamts der Stadt St.Gallen zu Architektur- und Ingenieurver- trägen (02.07 Besondere Bedingungen; 02.08 Honorierung; 02.09 Nebenkosten; 02.14 Nachhaltiges Bauen KBOB (Planungsleistungen)), April 201718) Gipsmodell 1:500
Weitere Grundlagen zur Information sind auf nachstehenden Webseiten zu finden:– Planungs- und Baugesetz Kanton St.Gallen https://www.sg.ch/home/bauen__raum___umwelt/planungs--und-baugesetz.html
– Bauordnung St.Gallen https://www.stadt.sg.ch/home/raum-umwelt/stadtplanung/nutzungsplanung/zonenplan_und_bauordnung.html
– GIS Stadt St.Gallen: https://www.stadt.sg.ch/home/raum-umwelt/geoportal/digitalerstadtplan.html
– Energiekonzept 2050: https://www.stadt.sg.ch/home/raum-umwelt/energie/energiekonzept-2050.html
– PreCheck SNBS (zur Zeit noch nicht verfügbar) https://www.nnbs.ch/pre-check-snbs
– Richtlinie Feuerwehr: http://docs.feukos.ch/RichtlinieFeuerwehrzufahrten/RichtlinieFeuerwehrzufahrtenDE/#/
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Die digitalen Unterlagen stehen ab 23. September 2019 zur Verfügung. Der Zugang wird den ausgewählten Planungsteams zeitgerecht mitgeteilt. Eine Zustellung dieser Unterla-gen in physischer Form erfolgt nicht. Für den Bezug besteht kein Endtermin.
Das Gipsmodell kann ab 23. September 2019 nach telefonischer Voranmeldung bei der Modellbauerin abgeholt werden
Modellbauerin Beatrice BrockerArchitektur-ModellbauLanggasse 1369008 St.GallenT +41 (0)71 244 75 33
Falls die Modellunterlage nicht abgeholt werden kann, organisiert und finanziert die jeweilige Planungsteams den Transport selber.
6.3 Begehung
6.3.1 Obligatorische Begehung Busdepot und Werkhof
Am 2. Oktober 2019 findet eine geführte Begehung des bestehenden Busdepots der VBSG als auch des Werkhofes der sgsw statt. Uhrzeit und der Treffpunkt werden den Teil-nehmenden frühzeitig bekannt gegeben.Zum Start der Begehung findet eine Startbesprechung im Plenum statt, an welcher die gemäss Wettbewerbsprogramm definierte Ausgangslage und die Anforderungen des Projektwettbewerbs erläutert wird. An der Begehung werden mündlich keine Fragen zum Inhalt des Programms beantwortet. Fragen werden entgegengenommen und im Rahmen der Fragenbeantwortung beantwortet. Die Teilnahme an der Begehung ist obligatorisch.
6.3.2 Arealbegehung
Eine geführte Begehung des Planungsareals findet nicht statt. Eine freie Besichtigung ist möglich.
Abb. 5Begehbare Strassen Plangebietmap.geo.admin
© swisstopo
www.geo.admin.ch ist ein Portal zur Einsicht von geolokalisierten Informationen, Daten und Diensten, die von öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werdenHaftung: Obwohl die Bundesbehörden mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen achten, kann hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernommen werden.Copyright, Bundesbehörden derSchweizerischen Eidgenossenschaft. http://www.disclaimer.admin.ch
30m20100Massstab 1: 1,000
Gedruckt am 17.05.2019 13:30 CESThttps://s.geo.admin.ch/81f0ea163b
Umgrenzung Plangebietbegehbare Strasse
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Lage Nordwestlich Knoten Zürcher Strasse/Rechenstrasse, St.Gallen Koordinaten 2 743 800/1 253 500Hinweis Es findet keine geführte Begehung statt. Die Liegenschaften im Plangebiet sind bewohnt, die dazugehörenden Grundstücke befinden sich in Privateigentum und dürfen nicht begangen werden. Die Strassen im Plangebiet sind frei zugänglich.Auskünfte Die Anwohnenden dürfen nicht befragt werden.
6.4 Fragestellung und -beantwortung
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit Fragen zu den Programmbestimmungen zu stellen. Die Fragen sind per Mail an das Sekretariat [email protected] des Begleitbüros ERR Raumplaner AG zu zustellen. Das Sekretariat stellt die Wahrung der Anonymität der eingegangenen Fragen sicher.
Sämtliche, eingegangenen Fragen und die entsprechenden Antworten werden den Kon-taktpersonen bis 8. November 2019 per E-Mail zugestellt. Die Fragenbeantwortung ist sodann verbindlicher Bestandteil der Programmbestimmungen.
6.5 Einzureichende Unterlagen
6.5.1 Allgemeine Anforderungen
Die einzureichenden Unterlagen müssen dem Preisgericht eine korrekte Beurteilung der qualitativen und quantitativen Inhalte des Projektvorschlages ermöglichen.
Alle einzureichenden Unterlagen müssen mit «Projektwettbewerb Neubau DTB» sowie einem Kennwort (keine Kennziffer!) beschriftet sein. Die Abgabe hat unter Wahrung der Anonymität zu erfolgen. Zu beachten gilt insbesondere, dass bei einem Versand per Post der Absender nicht ersichtlich ist.
Pro Planungsteam darf nur ein Beitrag eingereicht werden. Varianten sind nicht zulässig.
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6.5.2 Bestandteile
PlakateEs dürfen maximal 6 Plakate im Format A0 quer abgegeben werden. Weitere Plakate werden nicht berücksichtigt. Die Plakate aus weissem, festem Papier sind in zweifacher Ausführung ungefaltet sowie nicht gerollt in einer Mappe einzureichen.
Die Projektinhalte sind gut lesbar und verständlich darzustellen.
Auf dem Plakat sind folgende Inhalte abzubilden:– Situationsplan (1:1 000, genordert und auf erstem Plakat dargestellt) – Darstellung der Dachaufsicht, der Umgebung, der Erschliessung, den zur Beurteilung erforderlichen Höhenkoten und den Fahrzeugbewegungen (inkl. Schleppkurven «MAN A43 Gelenkbus 4-Achser» an entscheidenden Stellen)– Visuelle Darstellung der städtebaulichen Entwurfsidee– Sämtliche Geschossgrundrisse (1:500) – Darstellung und Bezeichnung aller Räume und Nettoflächen gemäss Raumpro- gramm unter Verwendung der Farbcodes aus den Ablauf- und Betriebsdiagrammen – zum Verständnis erforderliche Verkehrs-, Betriebs- und Materialflüsse – Zufahrt und interne Erschliessung mit Linienführung und Schleppkurven (Busdepot VBSG: MAN A43 Gelenkbus 4-Achser; sgsw Anlieferung Lager Grossbobinen etc.: Sattelkraftfahrzeug (Länge: 16.5 m, Breite: 2.5 m); oder Lastzüge (Länge: 18.0 m, Breite 2.5 m) sgsw restliche Bereiche: Lieferwagen (Länge 6.0 m, Breite: 2.1 m) – Parkaufstellung der Fahrzeugflotte der VBSG inkl. Darstellung sämtlicher Busse – Anordnung der Betriebseinrichtungen (vgl. Kapitel 6.2 - Musterarbeitsplätze)– Sämtliche zum Verständnis des Projekts notwendige Fassadenansichten und Schnitte (1:500)– Darstellung eines repräsentativen Fassadenbereichs (Konstruktion, Materialisierung) (1:20)– Darstellung des statischen Konzepts– Erläuterungstexte zu den Themen – organisatorisches, ortsbauliches und architektonisches Konzept – Materialisierung und Konstruktion – Stadtklima – Neue Büroformen
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– Aussenbereiche, Dachnutzung – Energie – Brandschutz
BeilagenNachstehende Beilagen sind, sofern nichts anderes bestimmt ist, in einfacher Ausfüh-rung einzureichen.– Berechnung des Gebäudevolumens gemäss SIA-Norm 416 im Format A3 (bei mehreren Gebäuden separat, sowie in der Summe)– Vollständig ausgefülltes Formular «Nachweis Raumprogramm» (Excel)– Vollständig ausgefülltes Formular «Verfassende» (Word)– Sämtliche Erläuterungstexte im Format A4
– Jedes Geschoss (inkl. Dachgeschoss) im Massstab 1:500 auf jeweils einem separa- ten Blatt im Format A3– Plakat in 2-facher Ausführung als A3-Verkleinerung
Digitale DatenFür die Vorprüfung und den Bericht des Preisgerichts sind sämtliche Plakate und Beilagen als PDF-Dateien und alle Geschossgrundrisse sowie der Situationsplan als DWG-Dateien auf einem Datenträger (CD oder USB-Stick) abzugeben. Der Datenträger muss mit dem Kennwort beschriftet sein. Alle Dateien haben im Dateinamen an erster Stelle das Kennwort zu beinhalten. Das Begleitbüro stellt die Wahrung der Anonymität der digitalen Daten sicher.
GipsmodellDie geplanten Bauten sowie sämtliche raumrelevanten Bäume sind auf der abgegebe-nen Modellgrundlage einfach, volumetrisch, einheitlich und in weisser Farbe darzustel-len. Weitere oder eigene Modelle werden nicht berücksichtigt.
6.5.3 Abgabezeit und -ort
Die vollständigen Beiträge in Papierform und digital (Pläne, Beilagen, Formulare) sind bis 31. Januar 2020, 16 Uhr, das Modell bis 28. Februar 2020, 16 Uhr dem Sekretariat
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des Begleitbüros ERR Raumplaner AG zuzustellen. Auf eine Postzustellung des Gipsmo-dells ist aufgrund der Beschädigungsgefahr zu verzichten. Die persönliche Abgabe von Unterlagen ist nur während den Büroöffnungszeiten von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr möglich. ERR Raumplaner AG Sekretariat Teufener Strasse 19 9001 St.Gallen T +41 (0)71 227 62 62
Es gelten entweder das Abgabedatum bei der persönlichen Abgabe oder das Datum des Poststempels bzw. Auftragsbelegs bei einem Postversand. Die für die Einreichung genannte Uhrzeit gilt sowohl für die persönliche Abgabe als auch bei dem Poststempel bei einem Postversand (A-Post).
Beim Versand per Post oder Kurier muss das Aufgabedatum und die Aufgabezeit ersicht-lich und eindeutig sein. Für den Nachweis (Poststempel bzw. Auftragsbeleg) und das rechtzeitige Eintreffen sind die teilnehmenden Planungsbüros selbst verantwortlich.
Die Planungsteams müssen den Verlauf der Sendung unter www.post.ch unter «Track & Trace» verfolgen und, wenn sie das Eintreffen am Ankunftsort nach fünf Tagen noch nicht feststellen können, dies unverzüglich dem SIA-Generalsekretariat mitteilen. Dieses wird sich treuhänderisch und unter Wahrung der Anonymität mit entsprechender Meldung an den Auftraggeber richten. Unterlassen die Teilnehmenden diese fristgerechte Rück-meldung, so können sie bei Nichteintreffen ihrer Eingabe keinerlei Rechte mehr geltend machen, auch wenn der Versand rechtzeitig erfolgt ist. In jedem Fall ist das Aufbewahren einer Kopie der Quittung (mit dem Strichcode) von äusserster Wichtigkeit.
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6.6 Vorprüfung der eingereichten Beiträge
Die eingereichten Beiträge werden vor der Beurteilung einer allgemeinen, wertungsfrei-en Vorprüfung unterzogen. Die formellen Kriterien und die Einhaltung der planerischen Rahmenbedingungen werden durch das Begleitbüro geprüft. Die materielle Vorprüfung der Themen Verkehr, Logistik und Kostenplanung erfolgt durch eine ausgewiesene, im Preisgericht vertretene, Fachperson:
formelle Kriterien– fristgerechtes Einreichen der Unterlagen– Anonymität– Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen– Lesbarkeit, Sprache
materielle Kriterien– Erfüllung der Programmbestimmungen– Einhaltung der wesentlichen Rahmenbedingungen
Ein Beitrag wird von der Beurteilung ausgeschlossen, wenn dieser zu spät oder in we-sentlichen Bestandteilen unvollständig abgeliefert wurde, unleserlich ist oder unlautere Absichten vermuten lässt (Art. 19.1 SIA-Ordnung 142). Der Entscheid über einen Aus-schluss liegt beim Preisgericht.
6.7 Beurteilungskriterien
Für die Beurteilung entscheidend sind die in Papierform eingereichten Unterlagen und das Gipsmodell. Bei der Beurteilung gelten folgende Kriterien (die Reihenfolge entspricht keiner Gewichtung):
– Qualität städtebauliche Setzung– Qualität architektonische Gestaltung– Zweckmässigkeit / Funktionalität der betrieblichen Abläufe– Nachhaltigkeit (Gesellschaft/Wirtschaft/Umwelt)
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7.1 Direktion Technische Betriebe
Versorgung mit Energie, Wärme und Wasser, Abfall- und Wertstoffentsorgung, Stadt-entwässerung und Abwasserreinigung, öffentlicher Personenverkehr sowie Umwelt- und Immissionsschutz gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Direktion Technische Betriebe.
7.2 Stab Technische Betriebe
Der Stab Technische Betriebe ist die Drehscheibe zwischen sämtlichen Dienststellen/Unternehmen und Behörden der Direktion Technische Betriebe. Im Stab werden die Vor-lagen an den Stadtrat und an das Stadtparlament erarbeitet und Sachgeschäfte zwischen den Dienststellen/Unternehmen oder mit andern Direktionen koordiniert. Ausserdem beantwortet der Stab parlamentarische Vorstösse und unterstützt die Dienststellen/Un-ternehmen in betriebswirtschaftlichen und juristischen Fragen. Der Stab ist auch Sekre-tariat der parlamentarischen Werkkommission und des Verwaltungsrats der Regionalen Wasserversorgung St.Gallen AG RWSG.
7.3 Verkehrsbetriebe St.Gallen VBSG
Die Verkehrsbetriebe St.Gallen VBSG befördern täglich rund 80 000 Fahrgäste auf dem Liniennetz der Stadt St.Gallen und der umliegenden Gemeinden. Die VBSG kann in die nachfolgenden Funktionseinheiten aufgeteilt werden.
A) Busbetrieb
Der Busbetrieb umfasst sämtliche Betriebsabläufe, die an 365 Tagen im Jahr erfolgen. Für einen reibungslos funktionierenden Betrieb sind neben den Räumlichkeiten für die Abfertigung der Busse, auch abschliessbare Garderoben mit Duschen sowie Aufenthalts- und Verpflegungsräume für die Mitarbeitenden erforderlich.
7 Betriebliche Rahmenbedingungen
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Ein Teil des Busfahrpersonals startet morgens ab etwa 04:15 Uhr in den Dienstantritts-räumen. Das Fahrpersonal auf dem spätesten Dienst verlässt das Depot zwischen 01:30 und 04:00 Uhr, je nach Wochentag. Da vor der ersten und nach der letzten Dienstschicht keine öffentlichen Verkehrsmittel verkehren, begeben sich die entsprechenden Mitarbei-tenden mit einem privaten Fahrzeug zum Arbeitsplatz und benötigen deshalb ein freies Parkfeld.
Vor Dienstantritt, in den Pausen und nach Dienstschluss nutzt das Fahrpersonal den Aufenthaltsraum, um sich zu verpflegen oder auszuruhen. Das Fahrpersonal meldet sich im Antrittsbüro zum Dienst an. Direkt danach übernimmt es das ihnen zugewiesene Fahrzeug und führt letzte Sichtkontrollen durch. Von Montag bis Freitag um ca. 04:30 Uhr beginnt jeweils auch das Werkstattpersonal mit dem Frühdienst. Wenn das Fahrpersonal Mängel an den Fahrzeugen entdeckt, meldet es diese sofort. Bei grösseren Mängeln bringt das Werkstattpersonal das Fahrzeug zwecks Reparatur in die Werkstatt und das Fahrpersonal bekommt von der Leitstelle ein anderes Fahrzeug zugewiesen. Kleine Män-gel werden direkt in der Einstellhalle behoben.
Am Ende des Betriebstages werden die Busse in das Depot zurückgeführt. Die Fahre-rinnen und Fahrer prüfen ihr Fahrzeug auf Mängel, betanken und waschen es, bevor sie es in der Einstellhalle abstellen. Die Betankungsanlage ist mit Diesel- und AdBlue-Tanks verbunden, die in regelmässigen Abständen von Treibstofflieferanten nachgefüllt werden. Der richtige Stellplatz wird dem Fahrpersonal durch die Leitstelle mitgeteilt. Während dieses Abfertigungsprozesses kontrolliert das Fahrpersonal die Profiltiefe und den Rei-fendruck und erfasst allfällige Schäden. Besteht Handlungsbedarf, werden die Fahrzeuge direkt in die Werkstatt verschoben. Der Innenraum der Busse wird jeweils zwischen 20:00 und 02:00 Uhr durch das Nachtreinigungs-Personal in der Einstellhalle gereinigt.
Nach der Rückkehr der Fahrzeuge wird das Bargeld den Billettautomaten entnommen und in einen Tresorraum gebracht. Dieser Raum muss der Einstellhalle angegliedert sein. Eine externe Geldtransportfirma holt das Bargeld in regelmässigen Abständen ab und sollte direkt beim Tresorraum den Geldtransporter beladen können – möglichst nicht einsehbar von Aussen.
Neben den Bussen werden in der Einstellhalle auch die Dienstfahrzeuge der VBSG abge-stellt. Diese müssen jederzeit ungehindert ausfahren können. Zu den Dienstfahrzeugen
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gehören ein Servicefahrzeug der Werkstatt, zwei Transporter mit Enteisungsaufbau und je ein Fahrzeug für den Unterhalt der Billettautomaten und für das Lager. Zudem nutzt der Fahrleitungsunterhalt einen Turmwagen, einen Steiger und einen Pick-up mit An-hänger. Die Leitstelle betreibt ein Einsatzfahrzeug, welches für Einsätze vor Ort von der Leitstelle aus schnell erreichbar sein muss.
B) Werkstattbetrieb
Schäden oder Funktionsstörungen beheben die VBSG in der eigenen Buswerkstatt. Betroffene Fahrzeuge gelangen auf die Prüfstrasse, wo sie einer umfassenden Diagnose unterzogen werden. Anschliessend findet die Reparatur auf den dafür vorgesehenen Dacharbeitsplätzen oder Stempelanlagen statt. Neben den Reparaturen kümmert sich die Werkstatt auch um die regelmässige Wartung aller Fahrzeuge.
Der Grossteil des Werkstattpersonals beginnt in der Regel morgens zwischen 06:30 und 07:30 Uhr. Die Mitarbeitenden ziehen sich in den Umkleidekabinen um und begeben sich in die Werkstatt.
Defekte Fahrzeugteile werden an unterschiedlichen Arbeitsplätzen repariert, die direkt an die Fahrzeugwerkstatt angrenzen sollten. Konkret werden Ausbesserungsarbeiten von Karosserieteilen in einer mechanischen Werkstatt und einer Schlosserei, die Reparatur von Billettautomaten oder sonstigen elektronischen Geräten in einer Elektrowerkstatt sowie die Beseitigung von Lackschäden in der Spritzkabine vorgenommen. Die Spritz-kabine ist ausreichend dimensioniert, damit bei Bedarf auch ein ganzes Fahrzeug (z.B. Doppelgelenkbus) neu lackiert werden kann.
Für die Reinigung des Unterbodens werden die Busse in eine Waschbox verschoben und dort einer umfassenden Reinigung unterzogen. Nach der gründlichen Reinigung wird der Unterboden auf Korrosionsschäden untersucht und bei Bedarf mit Rostschutzmitteln behandelt. Diese Arbeiten setzen ebenfalls eine Stempelanlage für jeden Bustyp voraus.
Die VBSG reparieren neben den Bussen auch ihre Dienstfahrzeuge in der eigenen Werkstatt. Die Werkstatt verfügt deshalb zusätzlich über eine Hebebühne für Personen-fahrzeuge. Damit die Busse jederzeit fahrtüchtig sind und bei Schäden oder Störungen
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möglichst schnell repariert werden können, befindet sich in der Werkstatt ein Ersatz-teilelager. Das Lagerbüro ist eine zentrale Anlaufstelle für das Werkstattpersonal. Bei der angegliederten Teileausgabe bezieht es die benötigten Ersatzteile; besonders wichtig ist dabei das Kleinteilelager. Lagerbüro, Kleinteilelager und Teileausgabe müssen in unmit-telbarer Nähe der Werkstatt platziert werden.
Das Lager verfügt über weitere Räumlichkeiten für grosse Ersatzteile, Öl und Verbrauchs-mittel (Scheibenwaschwasser, Frostschutzmittel), Chemikalien und Batterien sowie ein grosses Pneulager. Zudem ist ein separater Umschlagplatz für gebrauchte Reifen nötig, der aufgrund des hohen Platzbedarfs nicht mit der Entsorgungs- und Recyclingstelle zusammengelegt werden kann. Direkt angrenzend ans Pneulager ist die Pneuwerkstatt platziert, in welcher die Pneus auf die Räder montiert und in einem abgesicherten Be-reich mit Druckluft befüllt werden.
Ein separates Lager nutzen die Mitarbeitenden des Fahrleitungsbaus. Sie sind verant-wortlich für den Unterhalt des Fahrleitungsnetzes der VBSG. Neben dem Lagerplatz für Haltestellenbeschriftungen und Fahrleitungsteile benötigt der Fahrleitungsbau einen Rüstplatz für Vorbereitungs- und Montagearbeiten.
C) Verwaltung
Zu diesem Bereich gehören die Unternehmensleitung sowie die operative Führung der Abteilungen «Betrieb und Qualität», «Infrastruktur und Projekte» und «Finanzen und Administration». Insgesamt zählt die Verwaltung rund 30 Personen in verschiedenen Funktionen, grösstenteils mit gleitender Arbeitszeit von Montag bis Freitag und verein-zelt im Schichtdienst von 04:00 bis 01:45 Uhr während sieben Tagen pro Woche.
Der Stab Planung ist organisatorisch direkt der Unternehmensleitung angegliedert und verantwortet die strategische Angebotsplanung, die Umsetzungsplanung des bestellten Leistungsangebotes, das Datenmanagement und die Extrafahrten. Das Team gestaltet und organisiert auch die Busfahrpläne, Linienpläne und Aushänge für die Haltestellen und weitere Kundeninformationen. Für diese Materialien wird ausreichend Stauraum benötigt.
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Eine wichtige Drehscheibe bei den VBSG ist die Leitstelle, die zur Abteilung «Betrieb und Qualität» gehört. Die Mitarbeitenden der Leitstelle, die Fahrdienstleitenden, über-wachen den Linienverkehr und leiten bei Verkehrsbehinderungen oder Zwischenfällen Sofortmassnahmen ein. Damit stellen sie den Busbetrieb praktisch um die Uhr sicher. Die Leitstelle ist von 04:00 bis 01:45 Uhr besetzt. Die Leitstelle ist erste Anlaufstelle für Störungen auf dem Liniennetz der VBSG. Sie bedient die Haupt-Telefonnummer wäh-rend rund 22 Stunden täglich. Für die Gestaltung der Fahrdienste sowie die Einteilung des Fahrpersonals ist das Team Dienstplanung und Disposition verantwortlich, welches ebenfalls der Abteilung «Betrieb und Qualität» angehört. Dieses Team ist eine wichtige Anlaufstelle für die Fahrdienstmit-arbeitenden und ist mit ihnen während der üblichen Büroöffnungszeiten auch telefonisch in regem Kontakt.
Die Teamleitenden sind grösstenteils ausserhalb des Büros unterwegs, benötigen für administrative Arbeiten aber dennoch flexible Teamleitungsarbeitsplätze in der Betriebs-zentrale. Für vertrauliche Gespräche unter Mitarbeitenden begeben sie sich jeweils in einen kleinen Besprechungsraum.
Das Team «Technische Systeme» gehört zur Abteilung «Infrastruktur und Projekte». Es istverantwortlich für sämtliche ICT-Hintergrund- und Anwendersysteme, für einzelne Peri-pheriegeräte, Billettautomaten, digitale Anzeigen etc. Das Team führt mit den verschie-denen Systemen Funktionstests durch und benötigt Platz für eine Laborumgebung. Idea-lerweise ist das Team «Technische Systeme» in der Nähe des Stabs Planung platziert, da die beiden Teams im Bereich Datenmanagement Berührungspunkte haben.
Die Mitarbeitenden der Abteilung «Finanzen und Personal» arbeiten mit streng vertrauli-chen Daten und Informationen. Sie sind deshalb in einem separaten Büro untergebracht, mit Verbindungstür zur Abteilungsleitung.
Zum Bereich Verwaltung gehört auch die eigene Fahrschule der VBSG. In verschiedenen Ausbildungsblöcken führt sie Kurse für eigenes und externes Fahrpersonal im Rahmen der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) durch. Zudem bildet die Fahrschule neue Fahrdienstmitarbeitende für die Trolleybus- und Autobuszulassung aus.
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7.4 St.Galler Stadtwerke sgsw
Die St.Galler Stadtwerke versorgen die städtische Bevölkerung und Wirtschaft rund um die Uhr mit Elektrizität, Erdgas, Fernwärme und Wasser. Bei der Erdgasversorgung sind sie regional, von St.Gallen bis an den Bodensee, tätig. Zudem erstellen und betreiben die St.Galler Stadtwerke das städtische Glasfasernetz. Weitere umfassende und individuelle Dienstleistungen wie beispielsweise Beratungen zu Themen wie Energieeffizienz oder Mobilität ergänzen das Marktangebot.
In den vergangenen Jahren haben die St.Galler Stadtwerke bei der Umsetzung von Pro-jekten – vor allem im Bereich erneuerbarer Energien und in der Wärme-Kraft-Kopplung – ein vielfältiges technisches und betriebswirtschaftliches Know-how entwickelt. Aufgrund der Komplexität der Themen beschäftigt das Unternehmen heute viele Spezialistinnen und Spezialisten.
Von Betriebsführungen, der Abwicklung von Energiemarktprozessen über die Qualitäts-sicherung bis zur Projektierung diverser Vorhaben bieten die St.Galler Stadtwerke regio-nalen Partnern heute verschiedene Dienstleistungen an, die Synergien schaffen. Davon profitieren die Gemeinden der Region und die St.Galler Stadtwerke sind in der Lage, ihr Know-how weiter zu vertiefen. Dies führt zu einer regionalen Stärkung der öffentlichen Energie- und Wasserversorgung.
Die St.Galler Stadtwerke sind ein unselbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen mit knapp 300 Mitarbeitenden und werden als Dienststelle der Direktion Technische Betriebe der Stadt St.Gallen geführt. Organisatorisch bestehen die St.Galler Stadtwerke aus der «Unternehmensleitung (UL)» sowie den fünf Bereichen «Finanzen Informatik und Dienste (FID)», «Netz Gas Wasser (NGW)», «Netz Elektrizität und Telecom (NET)», «Energie Verkauf und Marketing (EVM)» sowie «Wärme und Contracting (WMC)».
A) Transport
Der Warenumschlag ist ein zentraler betrieblicher Bestandteil der Materiallogistik und muss eine reibungslose Abfertigung der zu liefernden und zu verfrachtenden Ware gewährleisten. Dem Warenumschlag ist daher eine besondere Gewichtung zuzumessen.
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Am Umschlagplatz nehmen die Monteurinnen und Monteure der sgsw die benötigten Bauteile entgegen, welche auf den Baustellen im ganzen Stadtgebiet benötigt werden. Nicht benötigtes Material wird am Ende des Arbeitstags wieder zurückgebracht. Darü-ber hinaus liefern externe Unternehmen täglich bestelltes Lagermaterial an, das für die Verarbeitung von Bauteilen benötigt wird.
Die Abfertigung der Warenlieferungen nimmt zwischen 30 Minuten bis zu einer Stunde in Anspruch. Periodisch werden besonders voluminöse Lagergüter, wie beispielsweise Röhren und Grossbobinen, auch mit Sattelschleppern oder Sattelzügen zum Werkhof transportiert. Der Ablad dieses Materials nimmt entsprechend mehr Zeit in Anspruch und kann nur mit einem Kran erfolgen. Nach Betriebsschluss werden die Dienstwagen der sgsw auf den Flächen des Warenumschlags parkiert.
Je effizienter die Güter abgefertigt werden können, desto kleiner ist der erforderliche Flä-chenbedarf für den Warenumschlag. Aus diesem Grund ist es zwingend, dass sich dieser Bereich in der Nähe der Warenannahme und -ausgabe sowie der Krananlagen (Nutzlast bis zu 10 t) befindet. Auch eine direkte Verbindung zu den Werkstätten Elektrizität/Tele-com und Gas/Wasser ist sicherzustellen.
B) Logistik
Sämtliche Materiallieferungen und -ausgaben werden über das Büro des Warenemp-fangs und -ausgabe abgewickelt. Dieses befindet sich neben der Bereitstellfläche, wo das für die Baustellen benötigte Material vorbereitet und bestellte Ware für die Kontrolle abgeladen wird. Speditionsunternehmen melden ihre Ankunft beim Büro für Waren-empfang und -ausgabe an, deponieren das gelieferte Material, lassen sich den Waren-empfang bestätigen und fahren weiter. Die Warenkontrolle erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch die Mitarbeitenden der sgsw. Die Monteurinnen und Monteure wiede-rum melden den Materialbedarf für die von ihnen betreuten Baustellen bei der Waren-ausgabe an und verladen es in ihre Fahrzeuge. Dazu gehören auch verarbeitete Bauteile, die in den Werkstätten Gas/Wasser und Elektro vorgefertigt werden. Warenausgabe und -empfang müssen sich auf der gleichen Bereitstellfläche sowie nahe der Werkstät-ten befinden. Nach Ende eines Arbeitstags bringen die Monteurinnen und Monteure überschüssiges Baumaterial wieder zurück zum Warenempfang (Retouren) und defekte
Programm Betriebsgebäude DTB, Neubau
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Bauteile zur Entsorgungs- und Recyclingstelle. Wiederverwendbares Material und die von den Arbeiten verschmutzten Werkzeuge und Fahrzeuge werden vor der Rückgabe, beziehungsweise Parkierung in der Waschbox gereinigt.
Die Mitarbeitenden von Warenempfang und -ausgabe verwalten das Lager des Ma-terials, das für den Bau und den Unterhalt des städtischen Energieversorgungsnetzes benötigt wird. Bedingt durch die langen Lieferfristen können die Bauteile nicht erst bei Bedarf bestellt werden, sondern müssen jederzeit verfügbar sein, damit die sgsw bei unvorhersehbaren Zwischenfällen, wie beispielsweise Rohrbrüchen bei der Wasserver-sorgung, unverzüglich reagieren können. Der Platzbedarf der Lagerflächen ist deshalb auf die langfristige Aufbewahrung von Material ausgerichtet und dementsprechend zu dimensionieren. Das gelagerte Material umfasst kleine Ersatzteile bis hin zu Grossbobi-nen mit 2.4 m Durchmesser und vorfabrizierten Röhren von bis zu 25 m Länge, die nur mit entsprechenden Krananlagen verschoben werden können. Das täglich eingehende Material aus Lieferungen und Retouren der Aussendienstmitarbeitenden wird in den Räumen aufbewahrt, wo es für Baustellen umgelagert, oder in den Werkstätten für die weitere Verwendung bearbeitet wird.
C) Werkstatt
Die Werkstattmitarbeitenden (aber auch die Monteurinnen und Monteure im Aussen-dienst) ziehen sich in den Garderoben um und bereiten ihre täglichen Einsätze in den Werkstattbüros vor.
Die Arbeiten in der Werkstatt Gas und Wasser umfassen insbesondere Montage- und Schweissarbeiten für Baugruppen in den Materialien Kunststoff, Stahl und Edelstahl. Letztere müssen aufgrund der Unverträglichkeit ihrer Legierungen räumlich zwingend getrennt sein.
Zu den Werkstattarbeiten im Bereich Wasser gehört auch die Instandhaltung der Hyd-ranten sowie die Vorbereitung der Gaszähler für die Montage bei den mit Gas erschlos-senen Liegenschaften. Die zu verarbeitenden Bauteile variieren in ihrer Grösse und benötigen beispielsweise bei der Verarbeitung von Röhren mit einer Länge von bis zu 25 m entsprechend Raum in der Werkstatt. Für den Transport der grossen Bauteile ist die
Betriebsgebäude DTB, Neubau Programm
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Werkstatt Gas/Wasser in der Nähe der Krananlagen zu platzieren. Darüber hinaus muss die Werkstatt für die Dienstfahrzeuge der sgsw (Lieferwagen bis 3.5 t) direkt erreichbar sein.
Neben dem Bereich Gas/Wasser betreibt auch der Bereich Elektrizität/Telecom eine Werkstatt. Die Mitarbeitenden dieser Abteilung bauen in diesen Räumen die Verteiler-kästen zusammen, die danach im öffentlichen Raum errichtet werden. Auch werden die Verbrauchszähler der städtischen Haushalte für die Montage vorbereitet und auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet sowie Testaufbauten für den Betrieb des städtischen Glas-fasernetzes erstellt.
Der Bereich WMC betreibt keine eigenen Werkstätten. Teilweise haben die Mitarbeiten-den ihren Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe zum Hauptwärmelieferanten, dem Kehricht-Heiz-Kraftwerk (KHK) an der Rechenstrasse.
D) Verwaltung
Die Verwaltung der sgsw ist für die Planung, den Unterhalt und die Überwachung des Werkleitungsnetzes zuständig. Sie beschäftigt auch einen eigenen Marketingbereich, der für das Kundencenter der sgsw im Zentrum von St.Gallen zuständig ist.
Während der Bereich FID klassische Querschnittsfunktionen hat, arbeiten die einzelnen Bereiche aktuell mehrheitlich autonom, haben aber einen gewissen Bedarf an Zusam-menarbeit. Basierend auf dem sgsw-Strategiekonzept und dem Leitbild Unternehmens-kultur sollen diese Bereiche künftig näher zusammenrücken und bereichsübergreifend agieren.
Die Fachbauleitungen Elektrizität/Telecom und Gas/Wasser sowie Fernwärme und Con-tracting arbeiten ebenfalls in den Büros des Verwaltungsbereichs. Sie koordinieren die Arbeiten auf den Baustellen des städtischen Versorgungsnetzes. Damit die Kommunika-tionswege zwischen Bauleitung und Montage möglichst effizient erfolgen können, liegen die Büros in der Nähe der Werkstätten.
Die Leitstellen «Netz Gas Wasser (NGW)» und «Netz Elektrizität und Telecom (NET)»
Programm Betriebsgebäude DTB, Neubau
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überwachen den jeweiligen Netzzustand und ergreifen bei Bedarf die notwendigen Massnahmen und Schaltungen. Dazu sind sie über Kommunikationsleitungen mit allen abgesetzten Einheiten (z.B. Trafostationen, Unterwerke, Reservoire, Gasstationen) verbunden.
Die Leitstelle ist während den Bürozeiten besetzt. Ausserhalb dieser Zeiten ist im Stö-rungsfall durch den Bereitschaftsdienst ein Fernzugriff auf die Systeme möglich.
7.5 Entsorgung St.Gallen ESG
Entsorgung St.Gallen ESG ist für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen sowie für die Bewirtschaftung und Instandhaltung der betreffenden Infra-struktur verantwortlich. Sie sichert die umweltgerechte Behandlung und Ableitung von verschmutztem Abwasser aus dem Siedlungsgebiet und betreibt das Kehrichtheizkraft-werk (KHK) zur thermischen Abfallbehandlung und Energieproduktion. Darüber hinaus ist das Unternehmen für den Unterhalt des Entwässerungsnetzes (Kanalisation) zuständig. Während die Bereiche Abwasserbetriebe, Deponie und KHK an ihren heutigen Standor-ten verbleiben, sind die Bereiche Stadtentwässerung, Abfalllogistik, Administration und die Unternehmensleitung in das neue Betriebsgebäude der Direktion Technische Betrie-be zu integrieren.
7.6 Umwelt und Energie UE
Umwelt und Energie (UE) engagiert sich für unsere Umwelt und einen nachhaltigen und effizienten Einsatz von Energie. Die Haupttätigkeiten bestehen in der Information und Beratung, Initiierung von Projekten sowie der Wahrnehmung von gesetzlichen Aufgaben. Die Fachdienststelle beschäftigt sich mit den Themenbereichen «Umwelt und Nachhaltig-keit – Umweltbericht », «Mobilitätsberatung», «Energiestadt», «Energiekonzept 2050», «Energieberatung und Förderbeiträge».
Betriebsgebäude DTB, Neubau Programm
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7.7 Betriebliche Synergien
Gewisse Nutzungseinheiten der Unternehmen und Dienststellen in der Direktion Technische Betriebe können aufgrund gleicher Anforderungen zu einer gemeinsamen Nutzungseinheit zusammengefasst werden.
a) Parkplätze Dienstantritt VBSG und sgsw
Neben den Bussen der VBSG benötigen auch die übrigen Dienst- und Privatfahrzeuge der Technischen Betriebe sowie der Mitarbeitenden Abstellflächen. Der Bedarf kann über Garagenflächen abgedeckt werden. Zwischen 7 und 18 Uhr besteht die Möglichkeit zwei drittel der Abstellflächen für die Busse temporär als Parkierungsanlage für PKWs der Mitarbeitenden zu nutzen.
b) Wareneingang / -ausgang Werkhof sgsw
Die Bereitstellfläche des Werkhofs der sgsw, auf welcher die täglichen Materiallieferun-gen und -bestellungen bereitgestellt werden, kann auch in der Einstellhalle der Busse vorgesehen werden (vgl. Betriebs- und Ablaufdiagramm der Werkhofbereiche (sgsw)). Zwingende Voraussetzung ist jedoch, dass die vorgegebenen betrieblichen und logisti-schen Prozesse (Abfertigungszeiten etc.) eingehalten werden und der Busverkehr nicht beeinträchtigt wird.
c) Dienstantritt VBSG und sgsw
Im Dienstantrittsbereich, auch Single Point of Contact genannt, treten das Fahr- und Bus-reinigungspersonal, die Werkstatt- und die Lagermitarbeitenden ihren Dienst an. Dieser Bereich umfasst neben einem Antrittsbüro und einem Sanitätsraum auch Garderoben sowie einen Trocknungsraum für Kleider. Er wird auch von den Mitarbeitenden der sgsw im Werkhof und im Aussendienst genutzt. Der Dienstantritt ist vom Publikumsverkehr abgekoppelt, der Zutritt zu diesem Bereich soll über einen separaten Eingang erfolgen.
Programm Betriebsgebäude DTB, Neubau
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d) Cafeteria, Schulungs- und Theorieräume
Um den Austausch innerhalb der Direktion Technische Betriebe zu fördern, ist für die Mitarbeitenden ein gemeinsamer Aufenthaltsbereich vorgesehen, der Platz für eine Cafeteria mit entsprechender Infrastruktur bietet. Die Cafeteria soll in der Nähe der Schulungs- und Theorieräume angesiedelt sein, sodass die Flächen bei Bedarf zu einem grossen Mehrzwecksaal zusammengelegt werden können.
7.8 Ablauf- und Beziehungsdiagramm
Die Ablauf- und Beziehungsdiagramme zum neuen Betriebsgebäude stellen die Be-triebsabläufe und Abhängigkeiten dar. Sie setzen sich aus Nutzungseinheiten, Nut-zungsgruppen und Bereichen zusammen. Nutzungseinheiten entsprechen (in etwa) den einzelnen Räumen. Mehrere Einheiten mit ähnlichen Funktionen und/oder direkten Abhängigkeiten (z.B. enge Zusammenarbeit) sind in den Diagrammen als Nutzungsgrup-pen aufgeführt. Mehrere Nutzungseinheiten und -gruppen mit ähnlichen betrieblichen Anforderungen werden als Bereiche zusammengefasst. Der Werkhof der sgsw und das Depot der VBSG charakterisiert sich durch folgende Bereiche: Dienstantritt, Parkierung/Abfertigung/Umschlag, Lager und Werkstatt. Nutzungen, die heute in ähnlicher Weise in verschiedenen Unternehmungen vorhanden sind und deren Zusammenlegung mit einem Synergiepotenzial einhergeht, sind in den Diagrammen als «kollektive Nutzung» dargestellt.
In den Diagrammen sind die Nutzungen aufgeführt, welche auf dem Areal unterzubrin-gen sind sowie die Beziehung der Nutzungen zueinander (Prozesspfeile). Die relevanten Nutzungseinheiten sind mit Flächenvorgaben hinterlegt. Weiter werden durch Verweise Informationen zu den Inhalten der Nutzungen gegeben (z.B. welche Busse Platz haben müssen). Einzelne Nutzungen in den Diagrammen sind mit einer Abkürzung bestehend aus einem Buchstaben und einer Nummer versehen (z.B. L206). Der Buchstabe gibt Aufschluss über die Bereichszugehörigkeit.
Betriebsgebäude DTB, Neubau Programm
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Farbe R G B– A: Fahrverkehr, Abfertigung Fahrverkehr blau 206 220 229– P: Fahrverkehr (Umschlag, Parkierung) blau 206 220 229– S: Antrittsbereich («Single Point of Contact») grün 208 217 174– W: Werkstätten, Fahrzeugreparatur braun 233 211 191– L: Lager rosa 229 209 224– B: Büroräumlichkeiten, Verwaltung gelb 254 249 199– T: Technikräumlichkeiten grau 214 214 214
Die Darstellungseinheiten sind auf den Abgabeplänen mit der entsprechenden Bezeich-nung und der Flächenangabe zu beschriften. Für die Bereiche Verkehr, Antritt, Werkstatt, Lager, Technik und Büro sind die Farbcodes (RGB) der Darstellungseinheiten zu überneh-men.
Nicht näher definierte Flächen sind weiss darzustellen.
Die Unternehmen und Dienststellen der Direktion Technische Betriebe sind mit einer eigenen Nummerierung versehen:
– 000 – 199: Verkehrsbetriebe St.Gallen (VBSG)– 200 – 399: St.Galler Stadtwerke (sgsw)– 400 – 499: Entsorgung St.Gallen (ESG)– 500 – 599: Umwelt und Energie (UE)– 600 – 699: Stab Direktion Technische Betriebe
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8 Planerische Rahmenbedingungen
8.1 Informationsplan
Abb. 6Informationsplan, Daten der Amtlichen Vermessung
Schönenwegen
Schönau
Lerchenfeld
W5974
(W3781)(W5253)
W0611
W0612
W0617
W3061
W3780
W2984
W2787
W3005
W4117
W0613
W1793
W1792
W2321
W3388
W3387
W0609
W0625
W1040
W3685
W1438
W3004
W5267
W0123
W3156
W0811HF
W0018HF
W3631
W5407
W3650
W3625
W3629
W5409
Eishalle
Schwimmbad Lerchenfeld
Pflegeheim St.Otmar
Rechenwaldbach
Curlinghalle
Rechenstra
sse
Schönauw
eg
Zürcher Strasse
6
114
8
130
128
127
126c
126b
126a
117
106a
106
104a
104
102a
5
106b
W3413
W2845
W2846
W2622
W2624
W2623
W5027
W3896
W4436
W0954
W5601
W3227
W3224
W3226
W3226
W3983
W2798
W2797
W2799
W2733
W3051
W2732
W5772
W4168
W5881
W0177
W0953
W5904
W5876
W5903
10950040
W5713
W5714
W5408
W3632
W5410
W3626W2973
W5712
W5448
W3630
60.00
6.50
40.0
0
4.0
0
7.00
7.00
3.00
Wettbewerbsperimeter
Grenzabstand
Erschliessungsbereich Notzufahrt
V
S
HStrassenabstand
476.294
Waldabstand
Erschliessungsbereich Besucher
1m Höhenkurven
Haupterschliessungsbereich
Bauten Rückbau
Erschliessungebereich mit Bewilligung
Amtliche Vermessung: Stand März 2019, Geoinfo AGHöhenkurven: Stand März 2019, Geoinfo AG
N0
m5010 20 30 40
Schönenwegen
Schönau
Lerchenfeld
W5974
(W3781)(W5253)
W0611
W0612
W0617
W3061
W3780
W2984
W2787
W3005
W4117
W0613
W1793
W1792
W2321
W3388
W3387
W0609
W0625
W1040
W3685
W1438
W3004
W5267
W0123
W3156
W0811HF
W0018HF
W3631
W5407
W3650
W3625
W3629
W5409
Eishalle
Schwimmbad Lerchenfeld
Pflegeheim St.Otmar
Rechenwaldbach
Curlinghalle
Rechenstra
sse
Schönauw
eg
Zürcher Strasse
6
114
8
130
128
127
126c
126b
126a
117
106a
106
104a
104
102a
5
106b
W3413
W2845
W2846
W2622
W2624
W2623
W5027
W3896
W4436
W0954
W5601
W3227
W3224
W3226
W3226
W3983
W2798
W2797
W2799
W2733
W3051
W2732
W5772
W4168
W5881
W0177
W0953
W5904
W5876
W5903
10950040
W5713
W5714
W5408
W3632
W5410
W3626W2973
W5712
W5448
W3630
60.00
6.50
40.0
0
4.0
0
7.00
7.00
3.00
Wettbewerbsperimeter
Grenzabstand
Erschliessungsbereich Notzufahrt
V
S
HStrassenabstand
476.294
Waldabstand
Erschliessungsbereich Besucher
1m Höhenkurven
Haupterschliessungsbereich
Bauten Rückbau
Erschliessungebereich mit Bewilligung
Amtliche Vermessung: Stand März 2019, Geoinfo AGHöhenkurven: Stand März 2019, Geoinfo AG
N0
m5010 20 30 40
Betriebsgebäude DTB, Neubau Programm
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8.2 Kommunale Nutzungsplanung
Die eingezonten Flächen im Plangebiet sind derzeit den Wohnzonen Bauklasse 3 und 4 (W3/W4) und der Wohn-Gewerbe-Zone Bauklasse 4 (WG4) zugeschieden. Der nordwest-liche Bereich des Plangebiets ist bewaldet. Der rechtskräftige Waldabstand ist durch den Sondernutzungsplan UeP Rechenwald aus dem Jahre 1993 geregelt.
Für die Realisierung des Betriebsgebäudes wird der Wald im Wettbewerbsperimeter gerodet. Der Waldabstandslinienplan wird auf die neue Waldsituation hin angepasst. Sämtliche bebaubaren Flächen innerhalb des Perimeters werden künftig der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZOeBA) zugewiesen. Das heisst, für die Planung kann von einer ZOeBA ausgegangen werden (vgl. Abb. 8). Diese Zonenart ist für bestehende und künftige öffentliche Bauten und Anlagen bestimmt. Für die Zone für öffentliche Bau-ten und Anlagen werden in der Bauordnung keine Grundmasse vorgegeben. Die Grund-masse und die Gestaltungsanforderungen sind unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen festzulegen. Soll ein höheres Haus oder ein Hochhaus gemäss Art. 68 bzw. Art. 69 BauG vom 6. Juni 1972 erstellt werden, ist ein Sondernutzungsplan zwingend.
Die für die Planung massgeblichen Abstände sind im Informationsplan abgebildet.
8.3 Strassenabstand
Gegenüber der Zürcher Strasse (Kantonsstrasse) ist ein Strassenabstand von 4 m, gegenüber der Rechenstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) ein Strassenabstand von 3 m einzuhalten. Die Abstände sind im Informationsplan eingetragen. Punktuelle Unterschrei-tungen sind nicht zulässig.
Abb. 7Auszug rechtskräfti-ger Zonenplan Nutzungszonen www.stadt.sg.ch
Abb. 8 Auszug Zonenplan Nutzungszonen mitvorgesehener Zonierungwww.stadt.sg.ch
Wohn-Gewerbezone 4
Zone für öffentliche Bauten und AnlagenGrünzoneWaldGewässer
Legende
Umgrenzung Plangebiet
Wohnzone, Bauklasse 3
Wohnzone, Bauklasse 4
Wohn-Gewerbezone 4a
Programm Betriebsgebäude DTB, Neubau
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8.4 Erschliessung
8.4.1 Motorisierter Verkehr
Für die Erschliessung des Plangebiets durch den motorisierten Verkehr wurden vier Abschnitte entlang der angrenzenden Strassen definiert. Es befinden sich je zwei Ab-schnitte an der Zürcher Strasse bzw. an der Rechenstrasse. Sie sind im Informationsplan ausgewiesen. Im Kurvenbereich der Rechenstrasse (vgl. Plan) werden Einfahrten als ungeeignet erachtet. Beiträge, welche Erschliessungen in diesem Bereich vorsehen, werden nur bewertet, wenn die Machbarkeit anhand der horizontalen und vertikalen Li-nienführung der Busse nachgewiesen wird, sowie Aussagen zu den Sichtweiten und zur Einhaltung der zulässigen Verwindungen an den Gefällsübergängen gemacht werden. An den übrigen Lagen sind Erschliessungen für den motorisierten Verkehr nicht zulässig.
Die Haupterschliessung hat an der Rechenstrasse (von Osten oder Norden) via Knoten Zürcher Strasse/Rechenstrasse zu erfolgen. Sofern die verkehrlichen Anforderungen ein-gehalten werden, kann die Erschliessung für die Busse und jene der restlichen Fahrzeu-ge über denselben Abschnitt erfolgen.
Der östlichere Abschnitt an der Zürcher Strasse darf ausschliesslich für Abschleppdiens-te an Bussen genutzt werden und muss absperrbar sein. Der westlichere darf nur von Besuchenden (Wohnnutzungen und DTB) genutzt werden.
Der Knoten Zürcher Strasse/Rechenstrasse wird spätestens mit dem Bau des neuen Betriebsgebäudes umgestaltet. Konzeptionelle Pläne liegen bereits vor. Infolge des prognostizierten Verkehrsaufkommens durch das neue Betriebsgebäude und zugunsten eines idealen Verkehrsablaufs ist eine Lösung mit Lichtsignalanlage vorgesehen. Die vorgesehene Verkehrslösung könnte zu einer Beanspruchung der Flächen innerhalb des Strassenabstandes führen. Ausserhalb des Strassenabstandes hat diese Lösung voraus-sichtlich keine Auswirkungen auf die Flächen im Plangebiet.
Legende
Abb. 9Auszug Strassenplan
www.stadt.sg.ch
Umgrenzung Plangebiet
Kantonsstrasse
Gemeindestrasse 1. Klasse
Gemeindestrasse 2. Klasse
Weg 2. Klasse
Gemeindestrasse 2. Klasse
©Stadt St.Gallen Geomatik und Vermessung, [email protected], 0712245259Druckdatum: 28.03.2019
Massstab 1:2500
Für die Richtigkeit & Aktualität der Daten wird keine Garantie übernommen. Es gelten die Nutzungsbestimmungen des Stadtplanes.
Strassenplan
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8.4.2 Abfertigung der Busse
In der Einstellhalle oder davor ist auf ausreichend Stauraum für die einfahrenden Busse zu achten, denn der Rückstau darf zu keinem Zeitpunkt den Verkehr auf dem Gelände und insbesondere auf dem öffentlichen Strassenraum behindern. Während den Spitzen-zeiten zwischen 00 und 02 Uhr kehren bis zu 28 Busse in kurzen Zeitabständen zurück (vgl. Dokument 10 der zur Verfügung gestellten Unterlagen). Dabei muss mit einer Abfertigungszeit von zehn Minuten pro Fahrzeug gerechnet werden. Zudem gilt es die Fahrdynamik der verschiedenen Bustypen in Kurven und Gefällsübergängen zu berück-sichtigen.
8.4.3 Fahreigenschaften der Busse
Die fahrbare Schleppkurve des Busses mit dem grössten Fahrradius kann den abgege-benen Unterlagen entnommen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Busse z.B. bei Rampen maximale Gefällsbrüche von 6 % überwinden können.
8.4.4 Langsamverkehr
In unmittelbarer Nähe der Eingangsbereiche sind gedeckte Veloabstellflächen zu erstel-len.
8.5 Parkierung
Insgesamt sind auf dem Gelände rund 335 PKW-Parkfelder zu erstellen. Mindestens 150 der Parkfelder sind in einer separaten Einstellhalle anzuordnen. Zwischen 7 und 18 Uhr können zwei drittel der Abstellflächen der Busse (Buseinstellhalle) für die Parkierung von PKWs genutzt werden. Acht Parkfelder sind oberirdisch und in der Nähe des Kundenein-gangs vorzusehen.
Abb. 10Erschliessung Plangebietgeo.map.admin
Umgrenzung Plangebiet
Legende
Abschnitt Haupterschliessung
Abschnitt Haupterschliessung(Nachweis Einhaltung Anforderungen erforderlich)
Abschnitt Erschliessung Notzufahrt
Abschnitt Erschliessung Besuchende
© swisstopo
www.geo.admin.ch ist ein Portal zur Einsicht von geolokalisierten Informationen, Daten und Diensten, die von öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werdenHaftung: Obwohl die Bundesbehörden mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen achten, kann hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernommen werden.Copyright, Bundesbehörden derSchweizerischen Eidgenossenschaft. http://www.disclaimer.admin.ch
30m20100Massstab 1: 1,000
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8.6 Logistik und Materialfluss
Der Werkhof der sgsw plant durchschnittlich mit einem täglichen Wareneingang von externen Unternehmen von 23 Artikeln (12 Lieferungen) und Retouren von 20 Artikeln. Für die Abfertigung der Lieferungen (Warenannahme, ohne Materialkontrolle) ist mit 30 Minuten pro Lieferung zu rechnen. Dies wirkt sich entsprechend auf den Platzbedarf des Warenumschlags aus. Dieser muss genügend Platz bieten, um das Manövrieren der Lieferwagen (Länge: 6 m, Breite: 3.5 m) der St.Galler Stadtwerke, aber auch externer Unternehmen zu ermöglichen, die auch mit Lastwagen bis zu 18 t anliefern. Die Anlie-ferung erfolgt dabei unter anderem mit Lastzügen (Länge: 18.75 m, Breite: 2.5 m) oder Sattelkraftfahrzeugen (Länge: 16.5 m, Breite 2.5 m).
8.7 Natur- und Landschaftswerte
Im nordöstlichen Bereich des Plangebiets befindet sich eine geschützte Gehölzgruppe. Im Zusammenhang mit einem Leitungsbau in der Rechenstrasse werden die Gehölze entlang der Strasse entfernt. Der Erhalt der verbleibenden Teile der Gehölzgruppe ist bei der vorgegebenen Aufgabenstellung nicht realistisch.
Unmittelbar östlich des Hauses Zürcher Strasse 126 steht eine Rotbuche. Diese ist nicht geschützt, weist aber eine ökologische Funktion auf. Sie ist im Idealfall zu erhalten.
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das nördlich bezeichnete Schutzverordnungsgebiet«Sitter-Wattbachlandschaft». Die Schutzverordnung bezweckt den Schutz und die Erhaltung der markanten Landschaftsformen, der Lebensräume freilebender Tiere und Pflanzen, der Pflanzen an sich und des naturnahen Erholungsraums.
Trotz der zu erwartenden hohen baulichen Nutzung des Areals wird eine qualifizierte Umgebungsgestaltung erwartet. Insbesondere sind die an das Schutzgebiet angren-zenden Flächen sorgfältig auszugestalten, so dass diese Zwischenräume ökologische Funktionen übernehmen können. Innerhalb des Areals wird eine innovative Umgebungs-gestaltung erwartet, mit der eine Förderung der Biodiversität trotz hoher baulicher Dichte ermöglicht wird. Grünelemente, wie zum Beispiel Dach- und Fassadenbegrünung, Rude-ralbereiche, Gehölzstrukturen oder Ähnliches sind so zu gestalten, dass sie im Rahmen der geplanten Nutzung des Areals nachhaltig funktionieren können.
Legende
Abb. 11 Auszug Zonenplan Schutzgebiete und
geschlossene Bauweisewww.stadt.sg.ch
©Stadt St.Gallen Geomatik und Vermessung, [email protected], 0712245259Druckdatum: 28.03.2019
Massstab 1:2500
Für die Richtigkeit & Aktualität der Daten wird keine Garantie übernommen. Es gelten die Nutzungsbestimmungen des Stadtplanes.
Zonenplan Schutzge. u. geschlossene Bauweise
Umgrenzung Plangebiet
Baumschutzgebiet gem. Bauordnung Art. 39
Geschützte Gehölzgruppe gem. Bauordnung Art. 61
Betriebsgebäude DTB, Neubau Programm
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8.8 Denkmalpflegerische Aspekte
Im Plangebiet und dessen unmittelbaren Umgebung befinden sich keine inventarisier-ten Gebäude, geschützte Ortsbilder oder Gebiete mit besonderem Erscheinungsbild. Dennoch verfügt das Areal über eine interessante Siedlungsgeschichte. An den Ab-zweigungen von der Hauptachse der heutigen Zürcher Strasse zu den Sitterübergängen entstanden diverse kleine Weiler und Baugruppen. Eine dieser Baugruppen bildete sich im Knotenbereich Zürcher Strasse/Rechenstrasse. Hier wurden Pferde gewechselt, Transportgut umgeladen und Zölle entrichtet. Die Baugruppen beherbergten Nutzungen wie Gasthäuser, Fuhrhaltereien, Wagenmacher und Hufschmiede. Mit dem ehemaligen «Restaurant Brückenwaage» (heute Pizzeria Barbarossa; W0957) und dem Lindenhof (W0961) sind noch immer wichtige Zeugen aus dieser Epoche im Geviert vorhanden.
Vor einem Abbruch der bestehenden Gebäude muss es der Denkmalpflege ermöglicht werden, diese umfassend zu dokumentieren.
8.9 Energie
Das Plangebiet liegt in einem Fernwärmegebiet, welches bereits in Betrieb ist. Das neue Betriebsgebäude ist an das Fernwärmenetz anzuschliessen.
Das bestehende Elektrizitätsnetz der St.Galler Stadtwerke wird für die vorgesehene Nutzung nicht ausreichend dimensioniert sein. Im Plangebiet ist ein Standort für eine neue Transformatorenstation vorzusehen. Der Standort ist so zu wählen, dass eine op-timale elektrische Erschliessung gewährleistet wird und keine negativen Auswirkungen bezüglich nicht ionisierender Strahlung (NIS) in den Gebäuden entstehen. Gesamthaft ist von drei Transformatoren auszugehen, was einem Raumbedarf von ca. 50 m² entspricht. Angrenzend ist ein privater Raum für die elektrische Hauptverteilung mit entsprechen-der Grösse vorzusehen. Der Platzbedarf für die Transformatoren und die elektrische Hauptverteilung ist im Raumprogramm enthalten. Falls grosse Flächen mit Photovoltaik bestückt werden, müsste in der Nähe der Anlagen ein genügend grosser Raum für Wechselrichter vorgesehen werden.Eine Versorgung mit Erdgas ist nicht möglich, da das Gebiet nicht erschlossen ist.
Abb. 12Auszug Schutzverordnungwww.stadt.sg.ch
©Stadt St.Gallen Geomatik und Vermessung, [email protected], 0712245259Druckdatum: 28.03.2019
Massstab 1:2500
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Schutzverordnungen
Umgrenzung Plangebiet
Legende
Schutzverordnung
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8.10 Nachhaltigkeit
Eine nachhaltige Planung bedingt eine ganzheitliche Betrachtung des Bauprozesses. Das neue Betriebsgebäude basiert aus diesem Grund auf dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz «SNBS». Dieser betrachtet die Bereiche Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt gleichermassen.
Es wird eine energieeffiziente Bauweise über den gesamten Lebenszyklus (inkl. Rückbau etc.) vorausgesetzt. Die Bauten sind so zu konzipieren, dass die Konstruktion und Struk-tur des Gebäudes mit einem möglichst geringen Aufwand an bauliche und betriebliche Entwicklungen angepasst werden können. Die Architektur muss eine flexible Nutzung ermöglichen. Ein geradliniger Lastabtrag wirkt sich ebenso positiv auf die Energiebilanz aus, wie sinnvolle Spannweiten. Kurzlebigere Bauteile sollen einfach ausgewechselt werden können. Verbundwerkstoffe, die Elemente unterschiedlicher Haltbarkeitsdauern unlösbar miteinander verbinden, sind zu vermeiden.
Es sind nachhaltige Baustoffe zu verwenden; alle Räume sollen ein gesundes Aufent-haltsklima aufweisen. Gesund und nachhaltig sind in der Regel diejenigen Materialien, die Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben können. Bei der Wahl der Materialien müssen ausserdem deren Herkunft und die für deren Gewinnung und Transport nötige Energie berücksichtigt werden.
Neue Büroformen sind zu berücksichtigen. Die Bürobereiche sollen mit angemessenem baulichem Aufwand in unterschiedliche Büroformen (Zellen-, Kombi-, Grossraumbüro) geteilt werden können. Neben den Standardarbeitsplätzen bestehen alternative, we-nig formalisierte Arbeitsorte. Sie unterstützen die verschiedenen Tätigkeiten neben der vorwiegend konzentrierten Einzelarbeit am Bildschirm während der Arbeit (zum Beispiel Rückzug - kreative Arbeit (individuell)/Dialog - Austausch, Verhandeln/Kreativ - kreative Arbeit (gemeinsam)/Treffen - informelle Gespräche). Diese Orte können sich auch in halböffentlichen Räumen befinden. Sie ergänzen den Standardarbeitsplatz und bilden zugleich ein Angebot diverser Arbeitsorte ab.
Es werden innovative Lösungen erwartet, die auf Basis nachhaltiger Technologien beru-hen. Grundsätzlich sind bauliche Lösungen zu bevorzugen. Der Aufwand in die Gebäude-technik ist zu minimieren bzw. verhältnismässig zu halten. Die Haustechnikinstallationen müssen vertikal und horizontal zugänglich sein.
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Städte sind von Klimaveränderungen besonders betroffen. Seit den letzten Jahren sind Wärmeinseleffekte im Sommer festzustellen. Es ist wichtig, Massnahmen zu treffen, die diesen entgegenwirken: z.B. bei der Wahl der Konstruktionen und Materialien, durch Fassadenbegrünung. Es sind keine Klimaanlagen zulässig.
Aufgrund der grossen Verkehrsflächen im Aussenbereich sind auf dem Dach neben mög-lichen Anlagen für nachhaltige Technologien auch Begrünungen sowie Nutzungen zum Aufenthalt und zur Erholung einzuplanen.
8.11 Hindernisfreies Bauen
Die hindernisfreie Erschliessung des Gebäudes gemäss der Norm SIA 500 ist selbstver-ständlich. Diese ist gleichermassen für Mitarbeitende und Besuchende sicherzustellen.
8.12 Bodenbeschaffenheit
Gemäss Karte «Prüfgebiete Bodenverschiebung» ist im südwestlichen Teil des Areals eine diffuse Belastung vorhanden. Genauere Informationen zu den erwarteten Baugrund-verhältnissen im Plangebiet wurden im geologischen Grundlagenbericht vom 16. Dezem-ber 2016 festgehalten. Der Bericht wurde gestützt auf bestehende Sondieraufschlüsse in der Umgebung des Plangebiets, drei Rammsondierungen im Randbereich des Plange-biets und den wenig konkreten vorhandenen projektseitigen Vorgaben verfasst.Im Allgemeinen kann gemäss Bericht im Plangebiet von einer tragfähigen Moräne und inrelativ geringer Tiefe liegendem Molassefels ausgegangen werden. Mit Torf, Seekreide oder anderen ähnlich problematischen Böden ist nicht zu rechnen. Der Grundwasserzu-fluss ist gering. Der zu erwartende Baugrund scheint bei heutigem Wissensstand relativ gutartig. Die planerische Freiheit wird für die Architekturschaffenden durch die zu erwar-tenden Baugrundverhältnisse nicht eingeengt.
8.13 Wasserbau/Naturgefahren
Im Plangebiet sind weder Gewässer vorhanden, noch sind in der Gefahrenkarte gravitati-ve Naturgefahren vermerkt.
Programm Betriebsgebäude DTB, Neubau
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8.14 Entwässerung
Die Entwässerung im Plangebiet ist im Trennsystem vorzunehmen. Das Schmutzwas-ser kann an die öffentlichen Schmutz- bzw. Mischwasserkanäle rings um den Perimeter angeschlossen werden, vorzugsweise aber an die Kanalisation in der Rechenstrasse. Um die Abflussspitzen bei Regenwetter möglichst gering zu halten, sind die Versicke-rungs- und Retentionsmöglichkeiten auszuschöpfen, z.B. mit durchlässigen Belägen oder begrünten Flachdächern. Die Regenwassermengen sind der Sitter zuzuleiten respektive an öffentliche Regenwasserkanäle anzuschliessen.
8.15 Zivilschutz
Für das geplante Betriebsgebäude sind weder Schutzräume zu erstellen noch Ersatzbei-träge zu leisten.
8.16 Feuerwehr
Als Grundsatz gelten die Richtlinien der Feuerwehrkoordination Schweiz FKS «Richtlinien für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen, Ausgabe 02.2015». Ergänzend müssen Feuerwehrzufahrten einer Belastung von 18 t standhalten und eine Mindest-breite von 3.5 m und eine Durchfahrtshöhe von 4 m aufweisen. Bei Gebäuden mit einer Höhe zwischen 11 m und 30 m müssen Stellflächen für die Tanklösch- und Hubrettungs-fahrzeuge gewährleistet sein. Diese betragen pro Fahrzeug mindestens 6 m × 11 m.
Betriebsgebäude DTB, Neubau Programm
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Das Preisgericht hat das vorliegende Programm am 3. Juni 2019 verabschiedet.
Maria Pappa
Peter Jans
Ralf Eigenmann
Marco Letta
Peter Wenig
Marco Sonderegger (Ersatz)
Hansueli Rechsteiner
Werner Binotto
Joseph Schwartz
Raphael Frei
Axel Fickert
Matthias Krebs
Roland Ledergerber (Ersatz)
9 Genehmigung und Begutachtung
Stadt St.GallenHochbauamtAmtshausNeugasse 19004 St.Gallen
www.hochbauamt.stadt.sg.ch