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Veranstaltungsrichtlinien für Anerkennungswettbewerbe Special Olympics Deutschland
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Inhalt
1. Allgemeine Kriterien .......................................................................................................................... 3
1.1. Philosophie von Special Olympics ........................................................................................... 3
1.2. Internationale Richtlinien ......................................................................................................... 4
1.2.1. Zielgruppe............................................................................................................................ 4
1.2.2. Regelwerk ............................................................................................................................ 4
1.2.3. Klassifizierung/ Homogene Leistungsgruppen ........................................................... 4
1.2.4. Unified Sports® .................................................................................................................. 5
1.2.5. Veranstalter und Ausrichter............................................................................................. 6
1.2.6. Versicherung/ Medizin ...................................................................................................... 6
2. Anerkennungswettbewerbe ............................................................................................................ 6
2.1. Definition Anerkennungswettbewerb............................................................................... 7
2.2. Kooperationen und Gültigkeit ............................................................................................. 7
3. Mindeststandards ............................................................................................................................... 8
3.1. Allgemeine Kriterien .............................................................................................................. 8
3.1.1. Veranstaltungsstätte ......................................................................................................... 8
3.1.2. Medizinische Sicherstellung ............................................................................................. 8
3.1.3. Veranstaltungsorganisation ............................................................................................ 8
3.2 Siegerehrung .............................................................................................................................. 10
3.3 Eröffnungs- und Abschlussfeier ....................................................................................... 11
3.4 Weiteres Rahmenprogramm ............................................................................................ 12
3.5 Sportartspezifische Kriterien: ........................................................................................... 13
4 Anmeldeprozedere für Anerkennungswettbewerbe .............................................................. 13
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1. Allgemeine Kriterien
1.1. Philosophie von Special Olympics
Special Olympics wurde in den 60er Jahren in den USA von Eunice Kennedy-Shriver, der
Schwester von John F. Kennedy, aus der Idee heraus gegründet, Menschen mit geistiger und
mehrfacher Behinderung an Sportaktivitäten und -veranstaltungen zu beteiligen. Heute ist
Special Olympics mit mehr als 4,5 Millionen Athletinnen und Athleten in 170 Ländern
vertreten und somit weltweit die größte, vom IOC offiziell anerkannte, Sportbewegung für
Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Special Olympics Deutschland wurde
1991 gegründet. Zu Special Olympics Deutschland gehören heute rund 40.000 Sportlerinnen
und Sportler, die in 14 Landesverbänden organisiert sind. Seit dem Jahr 2007 ist Special
Olympics Deutschland als Verband mit besonderen Aufgaben Mitglied im Deutschen
Olympischen Sportbund.
Special Olympics Deutschland verschafft Kindern und Erwachsenen mit geistiger
Behinderung durch ganzjähriges, regelmäßiges Sporttraining und Wettbewerben in 26
Sportarten Zugangs- und Wahlmöglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies
reicht von wettbewerbsfreien Angeboten über die Teilnahme an Sportarten bis zu
integrativen Mannschaften. Menschen mit geistiger Behinderung sollen die Möglichkeit
erhalten nach eigenen Interessen, Bedürfnissen und Wünschen, Sport zu treiben und dabei
die Sportart und die Angebotsform genauso wählen zu können wie den Ort, das Umfeld
(Einrichtung und/oder Verein) oder den Anlass (im Alltag oder bei Sportveranstaltung). Der
Sport hilft ein Klima der Integration und in der Folge auch der Inklusion zu schaffen.
Special Olympics ist dabei mehr als Sport und versteht sich als Alltagsbewegung mit einem
ganzheitlichen Angebot. Ein Beispiel dafür ist das weltweite Programm Healthy Athletes®
zur Verbesserung von Gesundheit und Fitness, das durch Klinikärzte verschiedener
Fachdisziplinen entwickelt und mit Leben erfüllt wird. Ein Familienprogramm und die im Jahr
2008 gegründete SOD-Akademie ergänzen und erweitern das Angebot von Special Olympics
Deutschland.
Themen wie Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeit sind somit
handlungsleitend für die Aktivitäten von Special Olympics und spiegeln sich ebenfalls in der
Konzeption der Veranstaltungen von Special Olympics wieder.
Jährlich finden in Deutschland über 185 Special Olympics Veranstaltungen statt. Die im
jährlichen Wechsel stattfindenden Nationalen Sommer- und Winterspiele sind dabei das
Highlight im Veranstaltungskalender von Special Olympics Deutschland.
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1.2. Internationale Richtlinien
Als weltweite Organisation gibt es von Special Olympics Allgemeine Regeln (General Rules),
in denen die Standards der Organisation definiert sind. Special Olympics ist sehr darauf
bedacht, dass diese Standards eingehalten werden und genehmigt nur Veranstaltungen
unter dem Namen Special Olympics sofern die nachfolgend aufgeführten allgemeinen
Kriterien erfüllt werden.
1.2.1. Zielgruppe
Die Teilnahme an Special Olympics Trainings- und Wettbewerbsangeboten steht allen
Menschen mit geistiger Behinderung, die die Altersvoraussetzungen erfüllen, offen. Einzige
Voraussetzung ist, dass der/die Teilnehmer/in sich bereit erklärt, gemäß den Bestimmungen
der General Rules an Special Olympics teilzunehmen. Die geistige Behinderung der
Athleten/innen muss vor dem Wettbewerb von offizieller Seite bestätigt sein. Durch das
Unified Sports®-Konzept werden vermehrt auch Sportler ohne geistige Behinderung in die
Wettbewerbe einbezogen.
1.2.2. Regelwerk
Die Veranstaltungen müssen entsprechend dem weltweit gültigen Regelwerk von Special
Olympics durchgeführt werden. Allgemeine Bestimmungen wie z.B. zur
Teilnahmeberechtigung, Klassifizierung, etc. befinden sich im Artikel 1. Das Regelwerk und
Artikel 1 ist unter www.specialolympics.de zu finden und ist handlungsleitend für die
Planung und Durchführung. Bei jeder Veranstaltung ist ein Regelkomitee bestehend aus
dem Wettbewerbsleiter, einem Offiziellen (Kampfrichter) und einem gewählten Coach
einzurichten.
1.2.3. Klassifizierung/ Homogene Leistungsgruppen
Das Klassifizierungssystem von Special Olympics ist der fundamentale Unterschied zu allen
anderen Sportorganisationen. Das Special Olympics Konzept ermöglicht Athleten/innen aller
Leistungsstufen faire und spannende Wettbewerbe.
Es gibt keine Ausscheidungswettbewerbe, sondern Wettbewerbe in verschiedenen
Leistungsgruppen. Die Wettbewerbe bei SO sind so strukturiert, dass die Athleten/innen in
einer homogenen Leistungsgruppe nur gegen Athleten/innen mit einem vergleichbaren
Leistungsniveau antreten. Die Zusammenstellung der Leistungsgruppen (Klassifizierung)
erfolgt anhand der gemeldeten Bestleistungen (Skill Tests) und der vor Ort erbrachten
Vorleistungen, welche jeweils am ersten Wettbewerbstag der Sportarten überprüft werden.
Sieger und Platzierungen werden für jede einzelne Leistungsgruppe ermittelt. Der
Leistungsunterschied innerhalb der Gruppe soll nicht mehr als 15% (Richtwert) betragen. Bei
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den niedrigeren Leistungslevels kann er auf 20-30% ausgeweitet werden. Die homogenen
Leistungsgruppen sollten mindestens drei, maximal acht Athleten/innen umfassen.
Einteilungskriterien:
1. Geschlecht
2. Alter
Stichtag für das Alter ist der erste Veranstaltungstag.
Individualsportarten Mannschaftssportarten
8-11 15 und junger
12-15 16-21
16-21 22 und älter
22-29
30 und älter
3. Leistungsvermögen (entscheidendes Kriterium – hat Vorrang vor den beiden anderen
Kriterien)
10-20/(30) % Richtlinie
Vormeldungen
Vorortüberprüfung
Wird überprüft durch das Regelkomitee
Wir fordern alle Athleten sowie Trainer auf, sowohl bei der Meldung der
Bestleistung als auch bei der Klassifizierung das wahre Leistungsvermögen
anzugeben und zu zeigen. Nicht das Gewinnen sondern das faire und
gemeinschaftliche Miteinander stehen im Vordergrund! Weichen die Leistungen im
Finale von den gemeldeten Zeiten und den Klassifizierungsergebnissen stark –
entsprechend den Vorgaben des Regelwerks – ab, werden die Athleten
disqualifiziert.
1.2.4. Unified Sports®
Special Olympics Unified Sports® ist ein etabliertes Programm der weltweiten Special
Olympics Bewegung und ein wirkungsvolles Praxisbeispiel für Inklusion. In Unified Teams
treiben Menschen mit und ohne geistige Behinderung (werden als „Partner“ bezeichnet)
gemeinsam Sport, trainieren und nehmen an Wettbewerben teil, lernen voneinander und
bauen gleichzeitig Barrieren und Grenzen im alltäglichen Umgang miteinander ab.
Athleten mit geistiger Behinderung, die am Unified Sports® Programm teilnehmen, müssen
nicht unbedingt auch an anderen Special Olympics Wettbewerben teilnehmen.
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1.2.5. Veranstalter und Ausrichter
Veranstalter ist derjenige in dessen Namen, in dessen Auftrag oder auf dessen Veranlassung
eine Veranstaltung ausgerichtet wird. Ausrichter ist derjenige, der die Vorortdurchführung
organisiert. Veranstalter für bundesweite Veranstaltungen ist Special Olympics Deutschland,
bei regionalen Veranstaltung der jeweilige Landesverband; die Ausrichtung übernehmen
Städte, Vereine bzw. die Landesverbände.
1.2.6. Versicherung/ Medizin
Das Vorliegen eines sportärztlichen Attests muss durch die entsendende Institution bestätigt
werden. Für jede(n) Teilnehmer/in ist eine Unfall- und Krankenversicherung abzuschließen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung!
Der Veranstalter sorgt für eine medizinische Absicherung der Veranstaltung. Es muss eine
Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen. Die Versicherung der Helfer ist vorzunehmen. Bei
Rückfragen wenden Sie sich bitte an Special Olympics Deutschland e.V..
2. Anerkennungswettbewerbe Das Sportkonzept von Special Olympics beinhaltet zwei zentrale Elemente, die im Artikel 1
und den jeweils geltenden Sportregeln festgehalten sind:
1. das Klassifizierungssystem – Einteilung in homogene Leistungsgruppen
2. das Prinzip des Aufstiegs – Athleten sollen zunächst lokal/regional, dann national,
dann international starten
Das Prinzip und das System der Nominierung ist also grundsätzlich von Special Olympics
vorgegeben und anzuwenden.
Durch die Entwicklung der Landesverbände steigen die Athletenzahlen stetig an. Dieses
Wachstum wirkt sich ebenfalls auf die Nationalen Spiele aus. Mittlerweile haben die
Anmeldezahlen in einigen Sportarten die Maximalkapazität überstiegen. Um transparente
Auswahlkriterien für die Teilnehmern zu bieten, wird hier das Prinzip des Aufstiegs durch die
vorherige Teilnahme an Anerkennungswettbewerben angewendet. In folgenden Sportarten
ist die Teilnahme an einem Anerkennungswettbewerb Pflicht: Sommer: Badminton, Boccia,
Bowling, Fußball (kein Unified Fußball), Leichtathletik, Reiten (nicht Voltigieren),
Schwimmen, Tennis und Tischtennis. Winter: Ski Alpin, Ski Langlauf (Voraussetzung einer
Teilnahme in diesen Sportarten ist die Mitgliedschaft bei Special Olympics). Empfohlen
werden Anerkennungswettbewerbe aber auch in allen anderen Sportarten. Sollten die
Teilnehmerobergrenzen auch in anderen Sportarten überschritten werden, werden Athleten
mit einer Teilnahme an regionalen Veranstaltungen bevorzugt berücksichtigt.
Mit den allgemeinen Richtlinien zur Durchführung von Special Olympics Anerkennungs-
wettbewerben sind allgemein verbindliche Standards für die Ausrichtung festgelegt. Sie
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dienen der Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Leistungen der Athleten im Sinne des
Aufstiegsprinzips und der Qualifizierung zur Teilnahme an den Nationalen Spielen.
Diese Richtlinien legen die Mindestanforderungen an die oben genannten Wettbewerbe
fest; den jeweiligen Landesverbänden von Special Olympics Deutschland e.V. ist es
freigestellt, darüber hinausgehende Bestimmungen zu erlassen.
2.1. Definition Anerkennungswettbewerb
Ein Anerkennungswettbewerb ist ein Qualifikationswettbewerb im Sinne des „Prinzips des
Aufstiegs“. Anerkennungswettbewerbe finden auf regionaler Ebene statt. Weiterhin soll der
Anerkennungswettbewerb die Teilnehmer hinsichtlich der Abläufe auf eine Teilnahem an
Nationalen Spielen vorbereiten (Vertrautheit mit den Wettbewerbsabläufen, Regeln,
Rahmenbedingungen). Die Teilnahme und errichte Platzierung bei einem
Anerkennungswettbewerb sind Voraussetzung für die Teilnahme an Nationalen Spielen
(nächste Ebene nach einer regionalen Veranstaltung nach dem Prinzip des Aufstiegs) sofern
die Teilnehmerobergrenze für Nationale Spiele in der betreffenden Sportart überschritten
wurde. Ein regionaler Wettbewerb kann erst dann als Anerkennungswettbewerb deklariert
werden sobald er beim Bundesverband angemeldet wurde und die Ausschreibung von den
entsprechenden Instanzen geprüft (BGS, Nationaler Koordinator der Sportart) und
freigegeben wurde. Anerkennungswettbewerbe müssen bestimmte Standards einhalten, die
im Folgenden sowie in den Sportartspezifischen Veranstaltungsrichtlinien festgelegt sind.
Anerkennungswettbewerbe können nur in den Sportarten und Disziplinen durchgeführt
werden, die auch zu Nationalen Spielen angeboten werden.
2.2. Kooperationen und Gültigkeit
Grundsätzlich gilt nur der Anerkennungswettbewerb, der vom eigenen Landesverband
veranstaltet und ausgerichtet wird. Bei der Anmeldung des Anerkennungswettbewerbs
muss gekennzeichnet sein ob der Landesverband den Anerkennungswettbewerb allein oder
in Kooperation mit einem anderen Landesverband organisiert. Im Falle einer Kooperation
muss es in den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen und Tischtennis eine getrennte
Wertung (d.h. getrennte Endrunden) pro Landesverband geben, der an der Kooperation
teilnimmt. Kommt es bei Anerkennungswettbewerben auf Grund von der getrennten
Wertung der Landesverbände zu einer Nichteinhaltung der sportartspezifischen
Veranstaltungsrichtlinien (zu geringe Teilnehmerzahl in einem Landesverband), so kann in
Ab- und Zustimmung mit den beteiligten Landesverbänden und SOD (Referat Sport und
Nationale Koordinatoren) auch eine gemeinsame Endrunde gespielt werden. An einem AW
ohne Kooperation können auch Athleten aus anderen Landesverbänden teilnehmen. In
diesem Fall werden diese Athleten gesondert gewertet und der Wettbewerb zählt für Sie
nicht als AW sondern lediglich für die Athleten des ausrichtenden LV. Jeder Athlet darf pro
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Sportart nur einen AW festlegen, der zur Nominierung bei Nationalen Spielen herangezogen
wird. Die Abfrage erfolgt in den Meldeunterlagen zum Wettbewerb. Bei
krankheitsbedingten Ausfall kann die Angabe korrigiert werden.
3. Mindeststandards
3.1. Allgemeine Kriterien
3.1.1. Veranstaltungsstätte
die Wettbewerbsanlagen entsprechend den Mindestanforderungen des
jeweiligen Fachverbandes der Sportart (siehe sportartspez. VA-Richtlinen)
es stehen ausreichend Umkleide- und Sanitäranlagen zur Verfügung
ausreichend Sitzmöglichkeiten für die Teilnehmer und Zuschauer
Verpflegungsmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten
der Aspekt der Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen
Beschallungsanlage ist vorhanden
Wettbewerbsequipment ist vorhanden
Siegerpodium
Informationsflächen Meldeergebnis und Protokoll
Bestuhlung (Stühle, Tische)
Möglichst abgeschlossene Personalgarderobe für Helfer und Kampfgericht
Wettbewerbsbüro:
o abgeschlossener Raum
o bestuhlte Arbeitsplätze
o ausreichend Stromquellen für EDV- und Kopiergeräte
o EDV Geräte (kann vom Veranstalter gestellt werden), Kopiergerät
3.1.2. Medizinische Sicherstellung
Medizinischer Notfallplan (Meldekette, etc.)
Rettungssanitäter
3.1.3. Veranstaltungsorganisation
Die Vor- und Nachbereitung der Wettbewerbsstätte erfolgt durch den Ausrichter. Der
Aufbau der Wettbewerbsstätte sollte am Vorabend oder rechtzeitig vor Beginn der
Veranstaltung abgeschlossen sein.
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Allgemeiner Ablauf der Veranstaltung
Akkreditierung
Kampfrichter- und Coachmeeting
Eröffnungsfeier
Klassifizierung
Endläufe (Finals) mit Siegerehrung
Veranstaltungsabschluss
Ausschreibungen und Meldungen
In der Ausschreibung muss klar erkennbar sein, dass es sich um einen
Anerkennungswettbewerb handelt. Es ist zu beschreiben für welche Landesverbände der
Anerkennungswettbewerb gilt und wie die Wertung durchgeführt wird. Um eine
Ausschreibung prüfen zu können müssen genaue Angaben zum zeitlichen Ablauf
(Klassifizierung/Finale), zu den Gegebenheiten der Sportanlage (z.B. Bahnen beim
Schwimmen, LA, Bowling und Boccia, Tischtennisplatten, Felder beim Tennis, Fußball,
Badminton, Basketball), den Teilnehmern sowie den angebotenen Disziplinen gemacht
werden. Auch der Wettbewerbsablauf muss konkret beschrieben sein (wie wird klassifiziert,
Runden im Schweizer System etc.). Diese Angaben sind wichtig um eine angemessene
Prüfung durch die AG‘s der Sportarten durchführen zu können. Sollten diese Detailangaben
nicht direkt in der Ausschreibung stehen, können Sie als Anlage zu Ausschreibung an SOD
gesendet werden.
Für jeden Wettbewerb ist eine Ausschreibung mit Anmeldeformularen zu erstellen. Die
Ausschreibung muss weiterhin enthalten:
Bezeichnung, Ort und Zeit der Veranstaltung
Anreisebeschreibung
Veranstalter und Ausrichter
Zielgruppe/Teilnahmeberechtigung
Registrierung/Anmeldung
Teilnehmerpauschale
Beschreibung der Wettbewerbsanlage
Wettbewerbsprogramm (Klassifizierung, Kategorien) - Disziplinen und Levels, die bei
den nationalen Spielen angeboten werden, sind zu berücksichtigen
Wettbewerbsabschnitte und Zeitplan
Die Meldeunterlagen müssen enthalten:
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Gesamtanzahl Athleten und Coaches
Formblatt Athleten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, verantwortlicher Coach,
Wettbewerb, Meldezeiten, Möglichkeit zur Angabe ob der AW zur Nominierung für die
Nationalen Spiele herangezogen werden soll)
Formblatt Staffelmeldung (Staffelzusammensetzung, Meldezeit)
Medizinisches Formblatt/Einverständniserklärung
Vorlagen können bei den Landesverbänden bzw. dem Bundesverband angefordert werden.
Personalplanung
Der Ausrichter ist für die Umsetzung der Personalplanung verantwortlich. Das
Wettbewerbsbüro kann vom Veranstalter gestellt werden. Der Ausrichter muss sicherstellen,
dass das Personal ausreichend qualifiziert ist. Die Zahl des Personals ist abhängig von der
Größe der Veranstaltung und der Länge der Wege.
Für die Gewinnung des Fachpersonals und der Volunteers wird eine Kooperation mit den
Fachverbänden, Vereinen und Schulen empfohlen.
Veranstaltungsprotokoll
Über jede Wettbewerbsveranstaltung ist ein schriftliches Protokoll mit Ergebnislisten zu
führen. Der Ausrichter übersendet das Protokoll im Anschluss an einen Vertreter des
Landes- bzw. Bundesverbandes.
Das Protokoll enthält:
Veranstaltungsname, Ort und Datum
Veranstalter und Ausrichter
Ergebnisliste (Name, Disziplin, Zeit/Weite und Platz)
Kampf-/ Schiedsgericht
Gesamtteilnehmerliste
Protokollführer und Schiedsrichter unterschreiben das Protokoll.
3.2 Siegerehrung
Bei allen Siegerehrungen müssen der/die Athlet/in und seine/ihre Leistungen im Mittelpunkt
stehen.
Die Athleten/innen auf den ersten drei Plätzen eines Wettbewerbes erhalten Gold-, Silber- und
Bronzemedaillen. Die Athleten/innen auf den Plätzen vier bis acht erhalten Schleifen.
Disqualifizierte Athleten/innen erhalten eine Teilnehmerschleife. Im Falle eines Gleichstands
oder Unentschieden erhalten die Athleten bzw. die Mannschaften mit gleichem Endergebnis
die Auszeichnung für den jeweils höheren Rang (z.B.: zwei Sportler, die gleichauf auf dem
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dritten Platz liegen, erhalten je eine Bronzemedaille). Die Sportler oder Mannschaften auf den
folgenden Plätzen erhalten die Auszeichnung für den nächsten Rang (z.B. der Athlet, der als
Vierter die Ziellinie überquert hat, erhält die Schleife für den vierten Platz ungeachtet, ob die
vor ihm liegenden Sportler gleichauf liegen oder nicht).
Bei Unified Wettbewerben wird der Partner mit der gleichen Medaille/Schleife geehrt wie der
Athlet.
Einzelsportarten
Ein Athlet, der als einziger an einem Wettbewerb teilnimmt, darf für seine Leistung eine
Auszeichnung für den ersten Platz verliehen bekommen
Ein Athlet oder eine Athletin, der bzw. die als einziger Mann bzw. Frau in einem Wettbewerb
gegen Gegner des anderen Geschlechts antritt, darf für seine bzw. ihre Leistung eine
Auszeichnung für den ersten Platz verliehen bekommen, sofern der für diese Sportart
zuständige Landessportverband diese Praxis zulässt.
Ein Athlet, der nicht zum Wettbewerb antritt, den Wettbewerb nicht beendet oder wegen
eines Regelverstoßes disqualifiziert wird, erhält eine Teilnahmeschleife.
Ein Athlet, der nicht ehrlich und nach besten Kräften an den Klassifizierungswettbewerben
und/oder den Finals teilgenommen hat (Betrug und/oder unsportliches Verhalten), erhält
keine Auszeichnung.
Ein Sportler, der in einem Wettbewerb wegen unsportlichen Verhaltens disqualifiziert wird,
erhält keine Auszeichnung.
Mannschaftssportarten
Frauen- oder Männermannschaften, die als einzige Frauen - bzw. Männermannschaft in einem
Wettbewerb gegen Gegner des anderen Geschlechts antreten, dürfen für ihre Leistung eine
Auszeichnung für den ersten Platz verliehen bekommen, sofern der für diese Sportart
zuständige Landessportverband diese Praxis zulässt.
Mannschaften oder Sportler einzelner Mannschaften, die nicht zum Wettbewerb antreten,
den Wettbewerb nicht beenden oder wegen eines Regelverstoßes disqualifiziert werden,
erhalten eine Teilnahmemedaille.
Mannschaften oder einzelne Sportler dieser Mannschaften, die nach Ansicht des zuständigen
Regelkomitees nicht ehrlich und nach besten Kräften an den Klassifizierungswettbewerben
und/oder den Finals teilgenommen haben, erhalten keine Auszeichnung.
Mannschaften oder einzelne Sportler dieser Mannschaften, die vom gesamten Wettbewerb
wegen unsportlichen Verhaltens ausgeschlossen werden, erhalten keine Auszeichnung
3.3 Eröffnungs- und Abschlussfeier
Die Eröffnungszeremonie ist ein fester Bestandteil von Anerkennungswettbewerben. Sie
bildet einen offiziellen Start der Veranstaltung. Mindestbestandteile sind:
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Einmarsch der Athleten (oder Vertreter davon)
Hereintragen der Fahne
Sprechen des Special Olympics Eid durch einen Athleten: „Ich will gewinnen, doch
wenn ich nicht gewinnen kann, so will ich mutig mein Bestes geben“
Entzünden eines kleinen Feuer, ggf. auch künstliches
Die Abschlusszeremonie bildet ein offizielles Ende der Veranstaltung. Sie ist traditionell
kürzer als die Eröffnungsfeier. Wichtige Bestandteile sind:
Einholen der Fahne
Erlischen des Feuers
3.4 Weiteres Rahmenprogramm
Weitere Bestandteile des Rahmenprogrammes können sein:
Athletendisko
Die Athletendisko stellt vor allem für die Sportler/innen immer wieder ein besonderes
Highlight dar. Hier können sie zusammen mit anderen Athleten/innen, Helfern, Offiziellen
und den Orgateams entspannt feiern und sich austauschen.
Healthy Athletes®
Zur Unterstützung der Gesundheit der Athletinnen und Athleten bietet SO zahlreiche
Gesundheitschecks bei Sportevents im Bereich Hören, Sehen, Zähne, Füße, Haltungsapparat,
Ernährung, Rauchen, etc. an.
Das Healthy Athletes® Programm wurde zur Verbesserung von Gesundheit und
Lebensqualität der Athletinnen und Athleten eingerichtet und ist bei internationalen Special
Olympics Veranstaltungen Standard. Hierbei werden sowohl Athletinnen und Athleten, als
auch Betreuer mit Hilfe vieler Veranschaulichungen durch fachärztliches Personal mit
wichtigen Informationen versorgt und der vorhandene gesundheitliche Gesundheitszustand
der Athletinnen und Athleten geprüft.
Familienprogramm
Das Programm ermöglicht Familien, an den Fähigkeiten ihrer Kinder teilzuhaben, die Freude
und den Spaß von SO Veranstaltungen mit anderen Familien zu teilen und an ganzjährigem
Sporttraining und Wettbewerb teilzunehmen.
Wettbewerbsfreies Angebot
Das wettbewerbsfreie Angebot (WBFA) richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer
Behinderung nicht an den regulären Wettbewerben teilnehmen können. Spaß an der
Bewegung, das Erarbeiten bzw. Verbessern sowie die Demonstration der eigenen
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Fähigkeiten und die Partizipationsmöglichkeit stehen gegenüber dem Wettbewerbs-
gedanken eindeutig im Vordergrund. Darüber hinaus soll das wettbewerbsfreie Angebot
auch als sportartspezifische Vorbereitung dienen. So werden in den einzelnen Stationen
Bewegungsabläufe abgerufen, die sonst in den regulären Sportarten erforderlich sind. Somit
werden auch die Athleten, die nicht an den Wettbewerben der einzelnen Sportarten
teilnehmen können im gleichen Sinne herausgefordert.
Diese Angebote sind keine Pflichtbestandteile. Sofern diese Elemente eingebunden werden
sollen, nehmen Sie bitte mit ihrem Landes- bzw. den Bundesverband Kontakt auf.
3.5 Sportartspezifische Kriterien:
Für die Sportarten Badminton, Handball, Reiten, Leichtathletik, Schwimmen und Tischtennis
gibt es bereits sportartenspezifische Wettbewerbskriterien. Diese müssen bei der
Durchführung von SO-Veranstaltung auch zwingend eingehalten werden.
4 Anmeldeprozedere für Anerkennungswettbewerbe
Ziel ist es, zukünftig einen einheitlichen Standard in allen Anerkennungswettbewerben zu
schaffen. Daher ist es wichtig, dass folgende Anmeldeprozedere zu beachten.
1. Die Durchführung von Anerkennungswettbewerben von Special Olympics muss beim
Bundesverband durch den Landesverband angemeldet werden. Die Anmeldung von
Veranstaltungen erfolgt bis 6 Monate im Vorfeld des Events. Sollte eine finanzielle
Förderung beantragt werden, gelten die Fristen laut Förderrichtlinien.
Kooperationen müssen ebenfalls zur Anmeldung bekannt gegeben werden.
2. Die Ausschreibung für den Anerkennungswettbewerb muss spätesten 4 Monate vor
Veranstaltungsbeginn zur Kontrolle an SOD verschickt werden.
3. Der Erhalt der Unterlagen wird durch den Bundesverband bestätigt und ggf. werden
Änderungen in der Ausschreibung oder zur Anmeldung geklärt. Erst nach der
Bestätigung kann die Ausschreibung veröffentlicht werden.
4. Fördermittel können entsprechend den Förderrichtlinien von SOD beantragt werden.
5. Der Anerkennungswettbewerb wird im Veranstaltungskalender auf der Homepage
veröffentlicht und als solcher gekennzeichnet.
6. Zur Vergleichbarkeit der Veranstaltungen müssen spätestens 4 Wochen nach der
Veranstaltung ein Protokoll sowie die Ergebnisse eingereicht werden
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