Verfahrensautomation Justiz,
Mahnverfahren und
Elektronische Akteneinsicht
StA Mag. Thomas GottwaldBundesministerium für Justiz28. Mai 2009
Elektronischer Verkehr mit Gerichten
Verfahrensautomation Justiz und Mahnverfahren
Programm für den 28. Mai 2008ƒ Verfahrensautomation Justizƒ Österreichisches Mahnverfahrenƒ Europäisches Mahnverfahrenƒ Elektronische Akteneinsicht
IT-Justiz
N etzw erk JustizAnbindung von > 300 Lokationen an BRZG
> 10.000 PC (Vollausstattung)E-Mail, Internetzugang
E inb indung ex te rnerA nw endungen
ELAK, R IS, ZMR, EKIS
S tanda rdso ftw a rezB Textverarbeitung
V ideokon fe renzE -D ik ta t/S p racherkennung
T e lefon ie
In te rne t/In tranetAngebot der Jusitz
IK T-Infrastruktur
V erfah rensau tom a tionJU S T IZ
Fallverwaltung, Poststraße, Statistiken, G ebühren, Nam ensverzeichnis, Textverarbeitung
G rundbuchinkl. EULIS
E d ik teInsolvenzdatei, Liegenschaftsversteigerungen,
Firm enbuchveröffentlichungen, Kuratoren
F irm enbuchinkl. EBR
E R VEingaben im H inverkehr
Zustellungen im Rückverkehrüber Telekom & BRZG
IV VInsassenevidenz, Haftraum verwaltung,Überstellungsplanung, Fristberechnung
R ech ts-in fo rm a tionssystem e
(JUDO K, RDB, CELEX, KollV)
A nw endungen
rund 3,5 Mill. neue Fälle im Jahre 200851 verschiedene Verfahrensartenƒ Zivilverfahren (über 750.000)
ƒ Exekutionsverfahren (über 1.100.000)
ƒ Strafverfahren (über 100.000)
ƒ Staatsanwaltschaftl. Verfahren (über 600.000)
Verfahrensarten und Anfall
VJ - Automationsunterstützte Registerführung
"Geschäftsregister"ƒ Protokollierung der verfahrenswesentlichen
Umstände bei Gericht (Verfahrensschritte)ƒ vor ADV: Führung dieser Register in
Handbüchern ("händische Registerführung")ƒ heute: elektronische Führung mittels
besonderer Software (= Verfahrensautomation Justiz)
ƒ Geschäftssparten (51 Gattungen):–A, C, Cg, Cga, Cgs, E, P, U, T, K, Hv, Ur, St
ADV-Registerführung
Geschichtliche Entwicklungƒ Beginn: 1986 mit dem automatisierten
Mahnverfahren–Ziel: Rationalisierung und Beschleunigung der Verfahren
ƒ 1987: Automatisierung des C-Registersƒ 1990: Einbringung von Klagen über den ERVƒ 1994: Erweiterung der Automatisierung auf E,
A und Cg/a/sƒ 1995: Vereinfachtes E-Bewilligungsverfahren
ADV-Registerführung
ƒ 1996: Automatisierung des bezirksgerichtlichen Strafverfahrens (U-Register) und des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens (St-Register)
ƒ 1997: Grenzen der nunmehr veralteten Technologie erreicht, Beginn des Projektes VJ-Redesign
ƒ 2002: Erfolgreicher Abschluss von VJ-Redesign
ƒ 2008: Nachhaltigkeitsprojekt für die VJ
VJ - Gesetzliche Grundlagen
Zivilprozessordnung (§§ 244 - 251, 448)Gerichtsorganisationsgesetz (§§ 79, 79a, 89, 89a - 89k mit Verordnungsermächtigung)
ERV-VerordnungADV-Form VerordnungEinführungserlass zum ADV-MahnverfahrenRichtlinien für die Geschäftsbehandlung (VJ-Online-Handbücher für alle Register - § 80 Abs 3 GOG) - Ergänzung zur Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
Erlass für ADV-Drittschuldneranfrage
weitere rechtliche Grundlagen
ExekutionsordnungGerichtsgebührengesetzGrundbuchsumstellungsgesetzFirmenbuchgesetzAbbuchungs- und EinziehungsverordnungRechtsanwaltsordnungRechtsanwaltstarifgesetz
– www.ris.bka.gv.at
VJ - Technische Grundlagen
Bundesweites Netzwerkƒ zunächst nur für autorisierten Personenkreisƒ zunächst kein Zugriff über Internetƒ nun Elektronische Akteneinsicht über Internetƒ hohe Sicherheit
Client-Server-Anwendungƒ Client: einzelner Benutzerarbeitsplatzƒ Server: Speichermedium für erfasste Daten
–Applikationsserver: Zwischenspeicher–Host: Zentraler Speicher in BRZ-G
VJ - Technische Grundlagen
Poststraße in BRZ-Gƒ zentrale Druck- und Versendestelle in BRZ-Gƒ gesammelte Druckaufträge aller Gerichte
Österreichs ƒ automatischer Ausdruckƒ automatische Kuvertierungƒ Bereitstellung zur Versendungƒ hoher Rationalisierungseffekt
VJ - Projekt REDSIGN
Grundlegende Erneuerung der VJƒ Übernahme der bisherigen Funktionenƒ Ausbau der Applikation um 50 % zusätzliche
FunktionenProjektdauer: 6 JahreBudget: rund 21 Millionen EuroPersonalaufwand: 163 PersonenjahreAusbau auf alle Geschäftsregister
VJ - Projekt REDSIGN
Neueste Technologie:ƒ Fenstertechnikƒ Programmiersprache: Javaƒ Plattformunabhängigkeitƒ Schnittstellenoffenheitƒ Graphische Benutzeroberflächeƒ XML-Technologie
–lokaler und zentraler Ausdruck
VJ - Projekt REDSIGN
ƒ Einbindung der Benutzer in verschiedene Projektbereiche (Analyse, Tests)
ƒ benutzerfreundliche Bedienungƒ bundesweit einheitliche Schulung:
–Einsatz des Prozessorientierten Lernprogramms (POL wird zu ELAN)–Schulung durch e-learning am Arbeitsplatz–interaktive Lerntechnik–rasche Umsetzung der Schulung ohne großen Personalaufwand
Funktionen und Schnittstellen
Poststraße
Register
Namens- Abfrage
Statistik
Gebühren
Sozial-Versich. Abfrage
GUI
Online HilfeIntegrierteText-Verarb.
Elektronischer Rechtsverkehr
VJ
Ediktsdatei im Internet
Externe Abfrage
VJ - Zulässigkeit einer Mahnklage
30.000 Euro Gesamtstreitwertüber 4.000 Euro Anwaltspflichtnur reine GeldforderungenFälligkeitSchlüssigkeitKlagbarkeitkeine GegenforderungenWohnsitz des Beklagten im Inland und nicht unbekannt
Mahnverfahren
VJ - Mahnverfahren
Ablaufƒ Einbringung beim zuständigen Gerichtƒ Klagsprüfung
–Zuständigkeit (sachlich und örtlich)–inhaltliche Prüfung der einzelnen Zulassungspunkte
ƒ Zahlungsbefehl, Verbesserungsauftrag oder Zurückweisung
ƒ Eigenhandzustellung an den Beklagten (derzeit noch RSa - blau)
VJ - Mahnverfahren
ƒ 4 Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung ƒ kein Einspruch Rechtskraft
Exekutionstitelƒ Einspruch: Einleitung des ordentlichen
Verfahrens
VJ - Automationsunter- stütztes Mahnverfahren
Auslösung mehrerer Funktionenƒ Abbuchung und Einziehung der Gerichtsgebühren
vom Kläger oder Klagevertreterƒ Zustellung des Zahlungsbefehls an den Beklagten
über die Poststraßeƒ Zustellung eines Verbesserungsauftrages an den
Klagevertreter (elektronisch möglich)ƒ Fristüberwachung (4 Wochen Einspruchsfrist)ƒ Überwachung der Vollstreckbarkeitƒ Übernahme der Klagsdaten in das Registerƒ Verknüpfung zum Namensverzeichnis
(bundesweite Abfrage möglich)
Europäisches Mahnverfahren
Ziel des Europäischen Mahnverfahrens
Mit der Verordnung zur Einführung eines
Europäischen Mahnverfahrens sollen
grenzüberschreitende Verfahren im Zusammenhang
mit vor allem unbestrittenen Geldforderungen
vereinfacht und beschleunigt, die Verfahrenskosten
verringert und ein freier Verkehr Europäischer
Zahlungsbefehle in Zivil- und Handelssachen in den
Mitgliedstaaten ermöglicht werden.
Europäisches Mahnverfahren
Eckdaten des Europäischen Mahnverfahrens
• Grenzüberschreitend• Einstufiges Verfahren• Nicht beweispflichtig• Formblattzwang• Einbringung postalisch oder künftig elektronisch• Keine Anwaltspflicht• Keine Wertgrenze• Gerichtsgebühren nicht höher als ein ordentlicher Zivilprozess • Subsidiarität der nationalen Bestimmungen
Europäisches Mahnverfahren
Eckdaten des Europäischen Mahnverfahrens
• Nicht obligatorisch• Betreibung bezifferter und fälliger Geldforderungen• Keine außervertraglichen Schuldverhältnisse• Inkrafttretedatum 12. Dezember 2008 • Veröffentlicht im Amtsblatt der EU 1896/2006• IT-Projekt mit Deutschland
Europäisches Mahnverfahren
• Deutschland:
– IT-Erfahrung im automationsunterstützten Mahnverfahren
– Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Mahnverfahren
– Konzentration auf ein Gericht (Amtsgericht Wedding)
– langjährige Zusammenarbeit mit IBM Deutschland
• Österreich:
– Nationales Mahnverfahren und EU Mahnverfahren ähnlich
– Wiederverwendung der Verfahrensautomation Justiz
– IT-Erfahrung im automationsunterstützten Mahnverfahren
– Unterstützung durch Bundesrechenzentrum
– langjährige Zusammenarbeit mit IBM Österreich
Europäisches Mahnverfahren
Würdigung und Ausblick
• Effizientes europaweites Betreibungsverfahren• Überwindung innergemeinschaftlicher
Rechtsdurchsetzungsschranken• Funktionieren des Binnenmarktes wird erhöht
• Allfällige Änderungsvorschläge nach fünf Jahren nachdem die Europäische Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht über das Funktionieren vorlegt.
Europäisches Bagatellverfahren
Parallel Bagatellverfahren (Small-Claims-Verordnung)
• Beschluss der Verordnung des europäischen Rates der Justizminister vom 13. Juni 2007
• Einheitliches Europäisches Zivilverfahren
• Grenzüberschreitende Forderungen bis 2.000 Euro
• Reguläres kontradiktorisches Verfahren
• Nicht obligatorisch
• Kein Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren
• Keine Rechtsanwaltspflicht
• Keine unangemessenen finanziellen Belastungen
• Wirksamwerden der Verordnung 1. Januar 2009
eAkteneinsicht
eAkteneinsicht
Die elektronische Akteneinsicht ist der externe Zugriff auf die in der Verfahrensautomation Justiz (VJ) gespeicherten Daten durch Parteien und ihre Vertreter.
Fälle des Zivilverfahrens beim Bezirksgericht und Landesgericht
Fälle des Exekutionsverfahrens
Fälle des Verlassenschaftsverfahrens (nur für Gerichtskommissäre)
eAkteneinsicht
• EDV-Technik DI Went GmbH
• www.bundesdienste.at
• IMD Informations-, Medien- und DatenverarbeitungsgmbH
• www.imd.at
• Jusline Österreich GmbH
• www.jusline.at
• RDB Rechtsdatenbank GmbH
• www.rdb.at
• Telekom Austria AG
• www.dataweb.datakom.at
• ÖGIZIN GmbH (für den Bereich des Notariats)
• www.verrechnungstelle.at
eAkteneinsicht
Gesetzliche Grundlagen
§ 219 Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 73 Exekutionsordnung (EO)
§ 89i Gerichtsorganisationsgesetz (GOG)
§ 6a Gerichtsgebührengesetz (GGG)
eAkteneinsicht
Anzahl der derzeit gespeicherten Fälle:
Insgesamt 46,3 Millionen Fälle(7,075.000 auf der aktiven Datenbank)(39,277.000 auf der Archivdatenbank)
100 % vom Gericht und55 % über eAkteneinsicht abrufbar
eAkteneinsicht
Wer ist zur Abfrage berechtigt
Sämtliche Parteien des jeweiligen Verfahrens
Nebenintervenienten
Rechtsanwälte als Vertreter in diesem Verfahren
Notare als Vertreter oder als Gerichtskommissäre
eAkteneinsicht
Voraussetzungen für die Abfrage
Aktenzeichen
Erfassung mit Anschriftcode im jeweiligen Fall
Erfassung als erste Partei (Kläger, Betreibender), zweite Partei (Beklagter, Verpflichter), Nebeninterevenient, Gerichtskommissär
Zuordnung als Vertreter zu einer Partei bzw. einem Nebenintervenienten
eAkteneinsicht
Herkunft der Daten
Datenbank der Verfahrensautomation Justizaus Daten der C*-Verfahrenaus Daten der E-Verfahrenaus Daten der A-Verfahren
Derselbe Datenbestand wie bei den Gerichten
eAkteneinsicht
Was wird als Ergebnis angezeigt
pdf-Dokument mit
Allen Parteien und Verfahrensbeteiligten samt AnschriftenAllen VerfahrensschrittenAllen über die Anwendung abgefertigten ErledigungenAllen Vorschreibungen von GerichtsgebührenAllen sonstigen gerichtlichen EingabenKünftig auch sonstigen Anhängen
www.justiz.gv.at
www.ris.bka.gv.at
www.edikte.justiz.gv.at
www.sdgliste.justiz.gv.at
THANK YOU!