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Rückforderung von Fördermitteln

Stolperstein Vergaberecht

24. April 2014

Dr. Karsten Lisch

Osborne Clarke, Köln

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Der Weg vom Zuwendungsbescheid

in die Vergabepflicht

Beispiel: Förderung eines Technologie-Projektes, Zuwendungsempfänger plant die Beauftragung

eines Dritten mit der Erbringung von Teil-Leistungen, Auftragswert: ca. EUR 70.000,00.

Die VOL/A sieht ein formales Vergabeverfahren vor

Diese verweisen in Ziff. 3.1.2 auf die VOL/A, 1. Abschnitt

Förderbescheid…

Enthält sog. Nebenbestimmungen, z.B. "ANBest – P"

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Umfang der Pflichten

am Beispiel der "AnBest – P"

• Auftragswerte bis EUR 50.000,00 zzgl. USt. (jährlich): Geringe Anforderungen

• In der Regel Einholung von mindestens drei Angeboten

• Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen und sparsamen

Mittelverwendung

• Auftragswerte über EUR 50.000,00: Durchführung eines formalen Vergabeverfahrens nach der

VOL/A, 1. Abschnitt.

• Bekanntmachung des Auftrags in einer Weise, die hinreichend Transparenz im Markt

schafft

• Mitteilung der Zuschlagskriterien an die Bieter

• Vergabeunterlagen, die eine seriöse Angebotskalkulation ermöglichen

• In der Regel: Keine Verhandlungen über die Angebote (!)

• Entscheidung auf Basis der bekannt gemachten Kriterien

• Erstellung einer Dokumentation über den gesamten Verfahrensablauf

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Verfahrensweisen (1)

Gesetzlicher Normalfall: Öffentliche Ausschreibung

Private & Confidential

Angebots

prüfung

Angebots

abgabe

Angebots

phase

Bekannt-

machungZuschlag

Fertigstel-

lung Doku-

mentation

Entwurf

Vergabe-

unterlagen

Grundent-

scheidun-

gen

Ggfs.

Markter-

kundung

Bedarfs-

ermittlng.

1. Vorbereitung

2. Durchführung

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Verfahrensweisen (2)

Ausnahme: Freihändige Vergabe

Private & Confidential

Fertigstel-

lung Doku-

mentation

Entwurf

Vergabe-

unterlagen

Grundent-

scheidun-

gen

Ggfs.

Markter-

kundung

Bedarfs-

ermittlng.

1. Vorbereitung

2. Durchführung

ZuschlagVerhandlun

genAngebots

abgabe

Angebots

phase

Aufford.

Angebots-

abgabe

Angebots

abgabe

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Rechtsfolgen bei Verstoß gegen vergaberechtliche

Bindungen

• (Teil-) Widerruf des Förderbescheides und Rückzahlung

• In der Regel Ermessen des Zuwendungsgebers ("kann"); Rückforderung kann sich z.B.

an der Schwere des Verstoßes orientieren.

• Zuwendungsgeber kann sein Ermessen in Verwaltungsvorschriften selbst binden; es ist

möglich, das so aus dem "Kann" ein "Muss" wird.

• Bei erfolgtem Widerruf u.U. zusätzlich möglich: Strafbarkeit wegen Untreue gemäß § 266 StGB

(in der Praxis sehr selten)

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Die gute Nachricht zum Schluss

Kein Rechtsschutz seitens der Bieter möglich!

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Dr. Karsten Lisch

Rechtsanwalt

+49 (0) 221 5108 4090

[email protected]

+49 (0) 221 5108 4091


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