Verschiedene Rechnungslegungsstandards im Überblick
Christian Fellerdipl. Wirtschaftsprüfer
Inhaltsverzeichnis
Übersicht RechnungslegungsstandardsOR – Swiss GAAP FER – IFRS – US GAAP
Praktische Beispiele Unterschiede RechnungslegungsstandardsOR – Swiss GAAP FER – IFRS
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AnwendungsfragenÜbersicht (1)
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Frage 1 – Schweiz. KMU Gruppe
Herr A ist Alleinaktionär der schweiz. KMU Holding AG, welche 6 operative Gesellschaften in der ganzen Schweiz hält. Die Umsätze werden zu einem grossen Teil im Ausland erwirtschaftet. Die Konkurrenten sind zum grössten Teil in der Schweiz ansässig. Herr A hat die KMU Gruppe in den letzten 40 Jahren aufgebaut und denkt nun an die Nachfolge. Realistisch ist entweder ein Verkauf an das Management oder der Verkauf an einen (grösseren) Konkurrenten. Die Rechnungslegung erfolgt nach OR.
Als Berater von Herr A stellt sich Ihnen die Frage, welcher Rechnungslegungsstandard für die KMU Gruppe am vorteilhaftesten ist?
AnwendungsfragenÜbersicht (2)
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Antwort 1 – Schweiz. KMU Gruppe
In erster Linie kommt für die KMU Gruppe eine Umstellung auf Swiss GAAP FER in Frage, da die realistischen Übernehmer in der Schweiz domiziliert sind (Management, Konkurrenten). Eine Bewertung auf der Basis eines Swiss GAAP FER Abschlusses wirkt sich tendenziell preiserhöhend aus. Im Falle eines MBO‘s wäre zudem davon auszugehen, dass Herr A weiterhin beteiligt bleiben wird. Auf der Basis eines Swiss GAAP FER Abschlusses könnte er seine Aktionärsinteressen besser wahrnehmen.
AnwendungsfragenÜbersicht (3)
Frage 2 – Swiss Group AG
Die Swiss Group AG hat in ihren Absatzmärkten in der Schweiz und im Ausland (Europa, Australien, USA) verschiedene Tochter-gesellschaften. Die meisten davon wurden in den letzten 5 Jahren akquiriert. Die zwei Hauptkonkurrenten kommen aus Deutschland und England. Die Aktienmehrheit der Swiss Group liegt bei einer Private Equity Gesellschaft. Die restlichen Aktien sind in der Hand des Managements. Man geht davon aus, auch in den nächsten Jahren bedeutende Akquisitionen zu tätigen. Mittelfristig ist der Gang an die Börse oder der Verkauf an einen Konkurrenten vorgesehen. Zurzeit erfolgt die Rechnungslegung nach OR. Der CFO der Swiss Group fragt Sie an, welchen Rechnungslegungs-standard Sie ihm empfehlen würden.
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AnwendungsfragenÜbersicht (4)
Antwort 2 – Swiss Group AG
In erster Linie kommen IFRS in Frage, da dieser Standard sowohl für die Börse (SWX, europäische Börsen), wie auch für die potentiellen Übernehmer in Deutschland und England relevant sind. Sofern die Kotierung an einer US Börse im Vordergrund steht (z.B. NASDAQ), sollten US GAAP angewendet werden. Ansonsten würde sich der Zusatzaufwand jedoch nicht lohnen.
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Übersicht Rechnungslegungsstandards
OROR
Swiss GAAP FERSwiss GAAP FER
IFRSIFRS
US GAAPUS GAAP
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Rechnungslegung nach OR (1)
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• Vorsichtsprinzip
• Ausrichtung Gläubigerschutz
• Stille Reserven (teilweise Offenlegung bei wesentlicher Auflösung)
• Sehr flexible Vorschriften (solange Vorsicht gewahrt wird)
• Relevant für Steuern (Massgeblichkeitsprinzip)
Rechnungslegung nach OR (2)
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• Im Konzernabschluss weder Geldflussrechnung noch Eigenkapitalnachweis vorgeschrieben. Konsolidierung auch nach sog. „Deutscher Methode“ möglich
• International sowie für Finanztransaktionen irrelevant
• 7 Seiten Gesetz, davon 1 Seite Konzernrechnungslegung
Rechnungslegung nach OR (3)
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• Neues Rechnungslegungsrecht in Bearbeitung
• Rechtsformneutral und somit auch Ersatz der rechtsformneutralen Vorschriften des Aktienrechts
• Detaillierungsgrad der Rechnungslegung ist markant erhöht.
• Stille Reserven werden nicht untersagt
• Handelsrechtskonformer OR-Abschluss bleibt massgeblich für Steuerabschluss (Massgeblichkeitsprinzip)
Rechnungslegung nach OR (4)
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• Erweiterung der Mindestgliederungsvorschriften (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Anlehnung an die Gliederung gemäss Swiss GAAP FER.
• Einführung weiterer Buchführungsgrundsätze:
- Grundsatz der zeitlichen und sachlichen Abgrenzung (matching of revenue and cost)
- Aktivierungspflicht
- Einzelbewertung im Regelfall
- Grundmethodik des Impairment
Rechnungslegung nach OR (5)
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• Für grössere Unternehmen gelten zusätzliche Anforderungen (Geldflussrechnung, Lagebericht, welche neu auch die Risikobeurteilung enthält)
Swiss GAAP FER (1)
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• GAAP: Generally accepted accounting principles
• FER: Fachempfehlungen zur Rechnungslegung
• Knapp gehaltene Grundsätze mit gewissen Erläuterungen
• In Anlehnung an IFRS, jedoch Regulierungsgefälle
• Regelwerk ist recht stabil, d.h. nicht ständige Änderungen und Anpassungen
• Ausrichtung auf Schweizer Investoren
Swiss GAAP FER (2)
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• True and Fair View Konzept: Qualitätssiegel für Bilanzleser, da keine stillen Reserven i.S.v. Willkürreserven
• Ermöglicht Zugang zur Schweizer Börse (seit 1.1.2005 nur noch an Nebenbörse)
• International irrelevant
• 1 Taschenbuch, ca. 208 Seiten
Rechnungslegung nach IFRS (1)
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• IFRS: International Financial Reporting Standards (IAS sind die Vorgänger der IFRS)
• Herausgegeben vom „International Accounting Standards Board (IASB), einer privaten Stiftung mit Sitz in London
• „True and fair view“ Konzept
• Vergleichbarkeit der Abschlüsse
• Schutz der Anleger (Ausrichtung auf Investor)
Rechnungslegung nach IFRS (2)
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• Ab 2005 IFRS ist Pflicht für alle kotierten Gesellschaften in der EU.
• Ab 2005 ist IFRS notwendig, um an der Schweizer Hauptbörse zu verbleiben
• Ab 2007 USA akzeptiert IFRS Abschluss von ausländischen Unternehmen, keine Überleitung auf US GAAP mehr notwendig. Zunehmende Konvergenz mit US-GAAP
• International sehr relevant, weitere Umstellungen in diversen Ländern geplant.
Rechnungslegung nach IFRS (3)
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• Laufende Änderungen und Ergänzungen • IFRS für KMU ab 2009 sind da, Erleichterungen marginal
• 1 Buch mit über 2000 Seiten Standards, Interpretationen, Erläuterungen und Beispielen (davon 464 Seiten Finanzinstrumente)
Rechnungslegung nach US GAAP (1)
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• US GAAP: U.S. Generally Accepted Accounting Principles
• Inhalt von GAAP nicht klar definiert, kein Gesetz
• Verschiedene Quellen: Congress, SEC (Börsenaufsicht), PCAOB, FASB, AICPA, APB, EITF, DIG, andere, nicht kodifizierte GAAP, welche teilweise verschiedene Arten von GAAP erlassen. Komplexe Hierarchie innerhalb von GAAP (sog. „House of GAAP“)
Rechnungslegung nach US GAAP (2)
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• „Fair presentation“
• International sehr relevant. Ab 2005 jedoch kein Börsenzugang mehr in der EU, dieser muss auf der Basis von IFRS sein. In der Schweiz wird Kotierung an der Hauptbörse jedoch auch nach 2005 noch möglich sein.
• Ausrichtung auf (US)-Investor
• „Rules-based“, kein „True and fair override“
Rechnungslegung nach US GAAP (3)
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• Regeln sind teilweise sehr US-spezifisch
• Umfassende Rechnungslegungsnormen, inkl. Branchen-spezifischer Vorschriften: sehr enger Rahmen für Interpretationen
• Gedruckte Regeln umfassen drei Bücher mit rund 6‘000 Seiten Standards. Zusätzlich noch eine Unmenge von Ausführungs- und Detailbestimmungen (EITF, APB‘s etc.). Praktisch wöchentliche Ergänzungen und/oder Änderungen
Gesetzliche Neuerungen (1)
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Schwellenwerte Bisher Ab 1. Januar 2012
Bilanzsumme > CHF 10 Millionen > CHF 20 Millionen
Umsatz > CHF 20 Millionen > CHF 40 Millionen
Vollzeitstellen(Jahresdurchschnitt)
> 50 > 250
• Geltung für JR ab GJ 2012, daher Prüfung im Jahr 2013Achtung: relevant laufendes Geschäftsjahr und Vorjahr!
Revisionsrecht
Gesetzliche Neuerungen (2)
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Revisionsrecht
Grössenkriterien• Die Grössenkriterien verändern sich massiv
• Revisionsform kann häufig von der ordentlichen in die eingeschränkte Revision gewechselt werden
Chancen• Chance für Kleinanbieter dürften sich aufgrund der Veränderung
der Grössenkriterien steigern
• Möglichkeit von Doppelmandaten ergibt sich
Gesetzliche Neuerungen (3)
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Rechnungslegungsrecht
• Rechtsformneutrale Ausgestaltung• Grössenkriterien sind massgebend• Offene Fragen vorhanden, wie geht man in der Praxis damit um?
Einfluss auf die eingeschränkte Revision
• Das neue Recht verstehen (Beurteilung darüber)• Übergang vom alten zum neuen Recht• Bewertungen• Darstellung und Offenlegung• Revisionsart
Aufbau des neuen Rechts (1)
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Das Rechnungslegungsrecht ist neu wie folgt geregelt:
32. Titel des Obligationenrechts
Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung
• Allgemeine Bestimmungen (Art. 957 – Art. 958)
• Jahresrechnung (Art. 959 – Art. 960)
• Rechnungslegung für grössere Unternehmen (Art. 961)
• Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung (Art. 962)
• Konzernrechnung (Art. 963)
JR – Bewertung (1)
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Prüfungsziel Bewertung
• Neue Bewertungsregeln müssen erkannt werden, damit diese auch beurteilt werden können
• Im Bereich der möglichen Bewertungsarten bestehen noch unterschiedliche Auffassungen
• Bewertungen können sich auf sämtliche Positionen in der Bilanz und Erfolgsrechnung auswirken
• Achtung: Grundsatz der Stetigkeit muss beachtet werden
JR – Bewertung (2)
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Grundsatz der Bewertung ist wie folgt (OR 960);
• Einzelbewertung (in der Regel)
• Keine Unterscheidung in Bezug auf die Bewertung zwischen Umlauf- und Anlagevermögen
• Vorsichtige Bewertung, darf aber die zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage nicht verhindern (Vorsichtsprinzip)
• Bei Anzeichnen einer Überbewertung muss eine Überprüfung der Werte vorgenommen und allenfalls angepasst werden (Imparitätsprinzip)
JR – Bewertung (3)
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Erstbewertung
• Bei ihrer Ersterfassung müssen die Aktiven höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden.
Folgebewertung
• In der Folgebewertung dürfen Aktiven nicht höher bewertet werden als zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Vorbehalten bleiben Bestimmungen für einzelne Arten von Aktiven.
JR – Bewertung (4)
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Besonderheiten bei Folgebewertungen
Aktiven mit beobachtbaren Marktpreisen
In der Folgebewertung dürfen Aktiven mit Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt zum Kurs oder Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden, auch wenn dieser über dem Nennwert oder dem Anschaffungswert liegt. Wer von diesem Recht Gebrauch macht, muss alle Aktiven der entsprechenden Positionen der Bilanz, die einen beobachtbaren Marktpreis aufweisen, zum Kurs oder Marktpreis am Bilanzstichtag bewerten. Im Anhang muss auf diese Bewertung hingewiesen werden.
JR – Bewertung (5)
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Der Gesamtwert der entsprechenden Aktiven muss für Wertschriften und übrige Aktiven mit beobachtbarem Marktpreis je gesondert offengelegt werden. Werden Aktiven zum Börsenkurs oder zum Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet, so darf eine Wertberichtigung zulasten der Erfolgsrechnung gebildet werden, um Schwankungen im Kursverlauf Rechnung zu tragen. Solche Wertberichtigungen sind jedoch nicht zulässig, wenn dadurch sowohl der Anschaffungswert als auch der allenfalls tiefere Kurswert unterschritten würden. Der Betrag der Schwankungsreserven ist insgesamt in der Bilanz oder im Anhang gesondert auszuweisen.
möglicheKategorisierung gemäss
Interpretation der Autoren
Vermögenswert
Kann aufgrund vergangener Ereignisse darüber verfügt werden ?Ja Nein
Ist ein Mittelzufluss wahrscheinlich?
JaNein
Kann der Wert verlässlich geschätzt werden?
Ja
Nein
Nichtbilanzierungsfähig
Als Aktivum zu bilanzieren
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960
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R)
Direkt für betriebliche Hautptätigkeit genutzte Aktiven
Zu Anlagezwecken gehaltene Aktiven
Bewertung höchstens zu Anschaffungskostenabzüglich betriebs-
wirtschaftlich benötigten Abschreibungen und Wertberichtigungen*
Besteht für das entsprechende Gut ein aktiver Markt mit einem beobachtbaren
Börsenkurs oder Marktpreis?
Nein Ja
Wahlrecht
Marktbewertung(mit oder ohne Wertberichtigung
zum Ausgleich für Kursschwankungen, sogenannte
Schwankungsreserve)
* Bestehen konkrete Anzeichen einer Überbewertung so sind die Werte zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen (Art. 960 Abs.3 OR)
JR – Bewertung (6)
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Aufgabenstellung Wertschriften
Die Gesellschaft hat per 30.09.2011 Wertschriften erworben. Der Kaufpreis für die Wertschriften beträgt CHF 150‘000. Bei den Wertschriften handelt es sich um 100 Aktien zum Kaufpries von CHF 1‘000 an der Nettas AG und 100 Aktien à CHF 500 an der Kugel AG. Beide Aktien werden an der Börse gehandelt.
Der Kurs der Aktien hat sich nun bis zum Bilanzstichtag verändert. Wie müssen die Aktien bilanziert werden, wenn der Kurspreis der Nettas AG CHF 980 und der der Kugel AG 650 beträgt.
Begründen Sie Ihre Antwort detailliert und zeigen Sie die verschiedenen Varianten auf.
JR – Bewertung (7)
31
Lösungsvorschlag Wertschriften
Bilanzierung per 30.09.2011Anschaffungskosten100 * CHF 1‘000 = CHF 100‘000100 * CHF 500 = CHF 50‘000
Bilanzierung per 31.12.2011Folgebewertung -> Einzelbewertung!
Nettas AG – Zwingende Behandlung:100 * CHF 980 = CHF 98‘000
Kugel AG – mögliche VariantenVariante 1: 100 * CHF 500 = CHF 50‘000Variante 2: 100 * CHF 650 = CHF 65‘000Variante 3: 100 * CHF 650 = CHF 65’000 mit Schwankungsreserve von CHF 15’000
JR – Bewertung (8)
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Besonderheiten bei Folgebewertungen
• VorräteLiegt in der Folgebewertung von Vorräten und nicht fakturierten Dienstleistungen der Veräusserungswert unter Berücksichtigung noch anfallender Kosten am Bilanzstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, so muss dieser Wert eingesetzt werden.
Als Vorräte gelten Rohmaterial, Erzeugnisse in Arbeit, fertige Erzeugnisse und Handelsware
JR – Bewertung (9)
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Aufgabenstellung Vorräte
Die Sicherheitsfirma SAFE ist im Überwachungs- und Sicherheitsbereich tätig. Die angefangenen Arbeiten (31.12.10: Fr. 600‘000.--; 31.12.11: Fr. 960‘000.--) sind zu Herstellkosten bewertet und beinhalten direkt Lohnkosten zuzüglich 20% für anteilige allgemeine Kosten. Der Netto-Marktwert dieser angefangenen Arbeiten übersteigen die Herstellkosten mit Ausnahme des Auftrages GREEN. Beim Auftrag GREEN ist der Netto-Marktwert nur Fr. 38‘000.– (HK: Fr. 48‘000.--)
Mit welchem Wert müssen die Vorräte in die Bilanz 2011 eingehen?
JR – Bewertung (10)
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Lösungsvorschlag Vorräte
• Grundsatz der Einzelbewertung
• Der Auftrag GREEN muss um CHF 10‘000 reduziert werden.
JR – Bewertung (11)
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Passiven
• Verbindlichkeiten müssen passiviert werden, wenn sie durch vergangen Ereignisse bewirkt wurden, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und ihre Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
• Verbindlichkeiten müssen zum Nennwert eingesetzt werden.
• Lassen vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss in künftigen Geschäftsjahren erwarten, so müssen die voraussichtlich erforderlichen Rückstellungen zulasten der Erfolgsrechnung gebildet werden.
JR – Bewertung (12)
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Rückstellungen dürfen zudem insbesondere gebildet werden für:
• regelmässig anfallende Aufwendungen aus Garantieverpflichtungen;
• Sanierungen von Sachanlagen;
• Restrukturierungen;
• die Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens.
Nicht mehr begründete RST müssen nicht aufgelöst werden Stille Reserven
JR – Bewertung (13)
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JR – Bewertung (14)
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Handlungsempfehlungen Revisor
• Interpretationsspielräume vorhanden, insbesondere Vorsicht bei Gesellschaften mit „Potential“ zu OR 725
• Bewertungsansätze vom Kunden vor der Revision schriftlich verlangen
• Grundsatz der Stetigkeit muss eingehalten werden. Gemäss Übergangsbestimmungen kann bei der erstmaligen Anwendungen darauf verzichtet werden.
• Die Absichten des Kunden verstehen• Schlussbesprechungsprotokoll mit Bewertungsfragen erstellen• Geistiger Vater der Jahresrechnung ist und bleibt der
Verwaltungsrat -> Bewertungsentscheide
Darstellung und Offenlegung (1)
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Prüfungsziel Darstellung und Offenlegung
• Neue Gliederungsvorschriften müssen erkannt werden, damit diese auch beurteilt werden können
• Neuerungen im Bereich Bilanz, Erfolgsrechnung und anhang vorhanden
Darstellung und Offenlegung (2)
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Geschäftsbericht
Jahresrechnung
- Anhang Zusatzangaben- Geldflussrechnung
Lagebericht
allgemein
nur für grössere Unternehmen
- Erfolgsrechnung- Bilanz
Innerhalb von 6 Monatennach Ablauf GJ zu erstellenund zuständigem Organzur Genehmigung vorzulegen.Vom Vorsitzenden des obersten Leitungs- oderVerwaltungsorgans und vonder für die Rechnungslegungzuständigen Person zu unter-zeichnen.
JR – Bilanz (1)
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AKTIVEN UMLAUFVERMÖGEN Flüssige Mittel 130'502 69'045Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 60'000 30'000Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 900'500 1'000'001Übrige kurzfristige Forderungen 92'000 70'000Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen 1'200'000 950'000Aktive Rechnungsabgrenzungen 19'000 24'000TOTAL UMLAUFVERMÖGEN 2'402'002 2'143'046in % der Bilanzsumme 65.7% 63.5% ANLAGEVERMÖGEN Finanzanlagen 105'000 101'000Beteiligungen 120'000 120'000Sachanlagen 880'000 850'000Immaterielle Werte 150'000 160'000Nicht einbezahltes Aktienkapital 0 0TOTAL ANLAGEVERMÖGEN 1'255'000 1'231'000in % der Bilanzsumme 34.3% 36.5%
TOTAL AKTIVEN 3'657'002 3'374'046
JR – Bilanz (2)
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PASSIVEN
KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 799'503 750'045Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 250'000 240'100Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 25'000 21'500Passive Rechnungsabgrenzungen 35'000 31'000Rückstellungen (kurzfristig) 45'500 40'000TOTAL KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL 1'155'003 1'082'645in % der Bilanzsumme 31.6% 32.1% LANGFRISTIGES FREMDKAPITAL Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 950'000 850'000(davon mit Rangrücktritt: CHF 0 / CHF 0) Übrige langfristige Verbindlichkeiten 150'000 130'000
Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen 405'000 305'000TOTAL LANGFRISTIGES FREMDKAPITAL 1'505'000 1'285'000in % der Bilanzsumme 41.2% 38.1%
TOTAL FREMDKAPITAL 2'660'003 2'367'645in % der Bilanzsumme 72.7% 70.2%
JR – Bilanz (3)
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EIGENKAPITAL
Aktienkapital 500'000 500'000
Gesetzliche Kapitalreserve 20'000 20'000
Gesetzliche Gewinnreserve 94'068 90'000
Reserven für eigene Aktien 10'000 0
Aufwertungsreserven 0 0
Freiwillige Gewinnreserven/ (kumulierte Verluste) 382'931 396'401
Eigene Aktien -10'000 0
TOTAL EIGENKAPITAL 996'999 1'006'401
in % der Bilanzsumme 27.3% 29.8%
JR – Erfolgsrechnung (1)
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ERFOLGSRECHNUNG (Variante 1: Gesamtkostenverfahren) in CHF
2013 in % 2012 in %Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen 10'099'043 100.0% 9'950'000 100.0%Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissensowie an nicht fakturierten Dienstleistungen
50'100 -67'000
Materialaufwand -8'000'100 -7'999'500 Bruttogewinn 2'149'043 21.3% 1'883'500 18.9%Personalaufwand -1'100'020 -999'700
Übriger betrieblicher Aufwand -750'000 -723'000 Betriebliches Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 299'023 3.0% 160'800 1.6%
Abschreibungen auf Positionen des Anlagevermögens -87'020 -77'100
Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens 0 0Betriebliches Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 212'003 2.1% 83'700 0.8%Finanzaufwand -58'550 -47'000 Finanzertrag 15'300 4'156 Betriebliches Ergebnis vor Steuern 168'753 1.7% 40'856 0.4% Betriebsfremder Aufwand 0 0 Betriebsfremder Ertrag 0 0
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand -100'000 0 Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag 0 0 Jahresergebnis vor Steuern 68'753 0.7% 40'856 0.4%
Direkte Steuern -18'155 -9'500 Jahresgewinn / (Jahresverlust) 50'598 0.5% 31'356 0.3%
JR – Erfolgsrechnung (2)
45
ERFOLGSRECHNUNG (Variante 2: Umsatzkostenverfahren) in CHF
2013 2012Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen 10'099'043 9'950'000
Anschaffungs- oder Herstellungskosten der verkauften Produkte und Leistungen -9'191'040 -9'163'148
Verwaltungsaufwand und Vertriebsaufwand -696'000 -703'152
Finanzaufwand -58'550 -47'000
Finanzertrag 15'300 4'156
Betriebsfremder Aufwand 0 0
Betriebsfremder Ertrag 0 0
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand -100'000 0
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag 0 0
Direkte Steuern -18'155 -9'500
Jahresgewinn / (Jahresverlust) 50'598 31'356
In obiger Erfolgsrechnung sind folgende Aufwendungen enthalten:
Personalaufwand -1'100'020 -999'700
Abschreibungen auf Positionen des Anlagevermögens -87'020 -77'100
Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens 0 0
JR – Anhang (1)
46
Anhang
Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze, soweit diese nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind;
Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung;
den Gesamtbetrag der aufgelösten Wiederbeschaffungsreserven und der darüber hinausgehenden stillen Reserven, soweit dieser den Gesamtbetrag der neugebildeten derartigen Reserven übersteigt, wenn dadurch das erwirtschaftete Ergebnis wesentlich günstiger dargestellt wird;
Weitere vom Gesetz verlangte Angaben.
JR – Anhang (2)
47
ANHANG in CHF
Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt.
Die Rechnungslegung erfordert vom Verwaltungsrat Schätzungen und Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat entscheidet dabei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden.
JR – Anhang (3)
48
Der Anhang muss weiter folgende Angaben enthalten, sofern diese nicht bereits aus der Bilanz oder Erfolgsrechnung ersichtlich sind:
1.Firma oder Name sowie Rechtsform und Sitz des Unternehmens;
2.eine Erklärung darüber, ob die Anzahl Vollzeitstellen im
3.Jahresdurchschnitt nicht über 10, über 50 beziehungsweise
4.über 250 liegt;
5.Firma, Rechtsform und Sitz der Unternehmen, an denen direkte oder
6.wesentliche indirekte Beteiligungen bestehen, unter Angabe des
7.Kapital- und des Stimmenanteils;
8.Anzahl eigener Anteile, die das Unternehmen selbst und die
9.Unternehmen, an denen es beteiligt ist, halten;
10.Erwerb und Veräusserung eigener Anteile und die Bedienungen, zu denen sie erworben oder veräussert wurden;
JR – Anhang (4)
49
1. der Restbetrag der Verbindlichkeiten aus kaufvertragsähnlichen
2. Leasinggeschäften und anderen Leasingverpflichtungen, sofern diese
3. nicht innert zwölf Monaten ab Bilanzstichtag auslaufen oder gekündigt
4. werden können;
5. Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen;
6. Der Gesamtbetrag der für Verbindlichkeiten Dritter bestellten Sicherheiten;
7. Je der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten
8. verwendeten Aktiven sowie der Aktiven unter Eigentumsvorbehalt;
9. Rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen, bei denen ein Mittelabfluss
10. entweder als unwahrscheinlich erscheint oder in der Höhe nicht verlässlich geschätzt werden kann (Eventualverbindlichkeit);
Bisher: nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten
JR – Anhang (5)
50
1. Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Optionen auf solche Rechte für alle Leistungs- und Verwaltungsorgane sowie für die Mitarbeitenden;
2. Erläuterungen zu ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremder Positionen der Erfolgsrechnung;
3. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag;
4. Bei einem vorzeitigen Rücktritt der Revisionsstelle:die Gründe, die dazu geführt haben.
Risikobeurteilung nur noch, sofern eine ordentliche Revision
durchgeführt wird. Und dann nur im nicht der Prüfung unterliegendem
Lagebericht
Aufzeigen von wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
JR – Anhang (6)
51
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
(positive oder negative Ereignisse):
•Auslöser am/vor Bilanzstichtag gegeben: Erfassung in der Jahresrechnung;
•Auslösende Ursache nach Bilanzstichtag: Offenlegung mit Schätzung der finanziellen Auswirkung erforderlich, sofern wesentlich;
•Beispiele: Akquisitionen, Verkaufsabsichten einer Sparte, neuer Rechtsstreit etc.
JR – Anhang (7)
52
Neuerungen
• Offenlegung von Bewertungsgrundsätzen
• Angaben über Vollzeitstellen;
• Rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen;
• Erklärungen zu einzelnen Positionen in der Jahresrechnung (Beispiel ausserordentliche oder einmalige und periodenfremde Ereignisse);
• Angaben zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag;
• Keine Angaben zum Brandversicherungswert wie bisher;
• Keine Risikobeurteilung (bei einer eingeschränkten Revision);
JR – Anhang (8)
53
Handlungsempfehlungen Revisor
• Neuerungen im Bereich Anhang frühzeitig mit dem Prüfkunden besprechen
• Anpassung der Prüfungshandlungen, neue Offenlegungen, Offenlegungen sind nicht mehr notwendig
Zusätzlicher Einzel-Abschluss nach anerkanntem Standard
(True and Fair View) notwendig sofern:
• Publikumsgesellschaft, wenn Börse dies verlangt
• Genossenschaften mit > 2‘000 Genossenschaften
• Stiftungen, die gemäss Gesetz zur ordentlichen Revision verpflichtet sind
• Gesellschafter die mindestens 20% des Grundkapitals vertreten dies
verlangen
• 10% der Genossenschafter oder 20% der Vereinsmitglieder können dies
verlangen
• Jeder Gesellschafter/Jedes Mitglied mit persönlicher Haftung oder
Nachschusspflicht kann dies verlangen
Abschluss immer als zusätzlicher Abschluss zum handelsrechtlichen
Abschluss, d.h. keine Relevanz für Besteuerung
Anerkannter Standard (1)
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Aktueller Entwurf zur Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR): •Swiss GAAP FER•IFRS•IFRS für KMU•US GAAP (momentan nur für Unternehmen welche US GAAP schon anwenden, später Anwendung nicht mehr möglich, aber momentan umstritten, gemäss Florian Zihler (Bundesamt für Justiz) wahrscheinlich, dass uneingeschränkt zugelassen)
Abschluss unterliegt ordentlicher Revision (auch wenn aufgrund von Verlangen von Minderheit erstellt)
Anerkannter Standard (2)
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Übergangsfrist
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• Einführung per 01.01.2013 mit einer 2jährigen Übergangsfrist
• Vorherige Einführung erlaubt
• Einfluss auf die Jahresrechnung ist zu prüfen(Gründungskosten etc.)
• Während der Übergangsfrist kann auf den Grundsatz der Stetigkeit verzichtet werden
• Frühzeitige Vorbereitung erleichtert Einführung
Swiss GAAP FER im Überblick
Neues Regelwerk – Idee
58
•Steuern
•Rahmen-konzept
•Beispiele:
•Vorräte
•Grund-lagen
•Rück-stellungen
• Sach-anlagen
•Leasing
•Ausserbi-lanzge-schäfte
•Anhang
•Geldfluss
• Dar-
stellung
•Bewer- tung
Kern-FER
Best Practice-FER•Wertbe-
einträchtigung
1. Neues Regelwerk – modularer Aufbau
59
Kern-FER-- Rahmenkonzept1. Grundlagen2. Bewertung3. Darstellung und Gliederung4. Geldflussrechnung5. Ausserbilanzgeschäfte6. Anhang
• Best practice FER• Immaterielle Werte• Steuern• Zwischenberichterstattung• Leasinggeschäfte• Trans. mit nahe stehenden
Personen• Vorsorgeverpflichtungen• Vorräte• Sachanlagen• Wertbeeinträchtigungen• Langfristige Aufträge• Rückstellungen• Eigenkapital und Transaktionen
mit Aktionären• Derivative Finanzinstrumente
Branchenspezifische FER14. Konz. von
Versicherungsunternehmen21. Nonprofit-Organisationen26. Pers.vorsorgeeinrichtungen41. RL für Gebäude- und Krankenversicherer (ab 01.01.2012)
Konzernrechnung 30. Konzernrechnung
Rahmenkonzept (Inhalt)
60
a) Zielsetzung der Jahresrechnung
b) Gliederung des Geschäftsberichtes
c) Erstmalige Anwendung der Swiss GAAP FER
d) Grundlagen der Jahresrechnung
e) Definition von Aktiven und Passiven
f) Definition von Erträgen, Aufwendungen und Erfolg
g) Zulässige Bewertungskonzepte (Aktiven/Verbindl.)
h) Qualitative Anforderungen
i) Jahresbericht (Lage und Ausblick)
Rahmenkonzept
61
Allgemeine Zielsetzungen
• Einhaltung Prinzip „True & Fair View“• Grundlage für zukünftige Rechnungslegungsnormen• Grundsätze sollen die nicht geregelten Themen abdecken• Einzelne Standards gehen dem Rahmenkonzept vor• Rahmenkonzept nennt die
Elemente des Geschäfts-berichtes
2. Rahmenkonzept
62
a) Zielsetzung der Jahresrechnung
• Zur Verfügung stellen von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
• Grundlage für Jahresrechnung (true & fair view)
– die wirtschaftlichen Tatsachen wiedergeben; frei von Täuschung und Manipulation
– Zuverlässig
– auf Bedürfnisse der Empfänger ausgerichtet
2. Rahmenkonzept
63
b) Gliederung des Geschäftsberichts• Geschäftsbericht umfasst
– Jahresbericht – Jahresrechnung bzw. Konzernrechnung
• Jahresrechnung bzw. Konzernrechnung umfasst– Bilanz– Erfolgsrechnung– Geldflussrechnung– Eigenkapitalnachweis– Anhang
2. Rahmenkonzept
64
c) Erstmalige Anwendung der Swiss GAAP FER
• Bei erstmaliger Anwendung von Swiss GAAP FER oder bei Wechsel von Kern-FER zu Gesamt-FER (best practice) bzw. umgekehrt, so ist nur die Vorjahresbilanz ist in Übereinstimmung mit dem neu vorgesehenen Regelwerk offen zu legen
• Folgerung:kein Restatement für Vorjahreserfolgsrechnung bzw. keine Eröffnungsbilanz des Vorvorjahres
2. Rahmenkonzept
65
d) Grundlagen der Jahresrechnung
• Fortführungsprinzip
• Wirtschaftliche Betrachtungsweise (substance over form)
• Zeitliche Abgrenzungen (periodengerechte Abgrenzungen)
• Sachliche Abgrenzungen (Aufwand entsprechend dem Ertragsanfall in der ER berücksichtigen)
• Vorsichtsprinzip (kein Missbrauch)
• Bruttoprinzip
2. Rahmenkonzept
66
e) Definition von Aktiven und Passiven (1)
• Aktiven = materielles oder immaterielles Gut (Nutzen über Berichtsperiode)
• Zum Umlaufvermögen zählen Aktiven, die– innerhalb von 12 Monaten realisiert, oder – innerhalb der operativen Tätigkeit verkauft konsumiert oder
realisiert werden, oder– zum Handel gehalten werden– Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
• Alle übrigen Aktiven zum Anlagevermögen
2. Rahmenkonzept
67
e) Definition von Aktiven und Passiven (2)
• Verbindlichkeiten entstehen aus vergangenen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen, falls ein zukünftiger Mittelabfluss wahrscheinlich ist. Der Erfüllungsbetrag muss verlässlich ermittelt bzw. geschätzt werden.
2. Rahmenkonzept
68
e) Definition von Aktiven und Passiven (3)
• Verbindlichkeiten gelten als kurzfristig, wenn– sie innerhalb 12 Monaten nach Bilanzstichtag zu erfüllen sind,
oder– ein Mittelabfluss innerhalb der operativen Tätigkeit
wahrscheinlich ist, oder– sie vor allem für Handelszwecke gehalten werden
• Langfristige Verbindlichkeiten sind:– alle übrigen Verbindlichkeiten
2. Rahmenkonzept
69
e) Definition von Aktiven und Passiven (4)
• Eigenkapital = Summe aller Aktiven./. Summe aller Verbindlichkeiten
• Eventualforderungen oder -verbindlichkeitensind im Anhang offen zu legen
2. Rahmenkonzept
70
f) Definition von Erträgen, Aufwendungen und Erfolg (1)
• Erfolg = Differenz zwischen Ertrag und Aufwand
• Erträge = Nutzenzugänge in Berichtsperiode(Zunahme der Aktiven oder Abnahme der Verbindlich-keiten, die das Eigenkapital erhöhen, ohne dass eine Einlage der Eigentümer erfolgt)
2. Rahmenkonzept
71
f) Definition von Erträgen, Aufwendungen und Erfolg (2)
• Aufwendungen = Nutzenabgänge in Berichtsperiode(Abnahme der Aktiven oder Zunahme der Verbindlich-keiten, die das Eigenkapital vermindern, ohne dass eine Ausschüttung an die Eigentümer erfolgt)
• Erträge und Aufwendungen werden erfasst, wenn die damit verbundenen Aktiven und Verbindlichkeiten zuverlässig erfasst werden können
2. Rahmenkonzept
72
g) Bewertungskonzepte (Aktiven/Verbindlichkeiten) (1)
• Einzelbewertung (ausnahmsweise können gleichartige Aktiven oder Verbindlichkeiten gesamthaft bewertet werden)
• Aktiven (zulässige Bewertungskonzepte)– Historische Werte (Anschaffungswert oder Herstellkosten)– Aktuelle Werte (Tageswert, Nettomarktwert, Nutzwert,
Liquidationswert)
2. Rahmenkonzept
73
g) Bewertungskonzepte (Aktiven/Verbindlichkeiten) (2)
• Verbindlichkeiten
– Historische Werte (bleiben in der Regel bis zur Tilgung unverändert)
– Aktuelle Werte (Tageswert, Barwert)
2. Rahmenkonzept
74
g) Bewertungskonzepte (Aktiven/Verbindlichkeiten) (3)
• Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (positive oder negative Ereignisse):
– Auslöser am/vor Bilanzstichtag gegeben: Erfassung in der Jahresrechnung;
– Auslösende Ursache nach Bilanzstichtag: Offenlegung mit Schätzung der finanziellen Auswirkung erforderlich, sofern wesentlich;
– Beispiele: Akquisitionen, Verkaufsabsichten einer Sparte, neuer Rechtsstreit etc.
2. Rahmenkonzept
75
h) Qualitative Anforderungen (1)
• Wesentlichkeit• Stetigkeit (Bewertung, Darstellung, Offenlegung)• Abweichungen sind möglich bei:
– Änderungen von Grundsätzen der Rechnungslegung- Änderung durch Fachempfehlung verlangt- Änderung Tätigkeitsfeld der Organisation- Eintritt in eine neue/andere Organisation- aussagekräftigere Option gewählt (Wahlrechte FER)
Grund, Art und finanzielle Auswirkungen im Anhang offen legen
2. Rahmenkonzept
76
h) Qualitative Anforderungen (2)
– Fehler in früheren Abschlüssen Auswirkung im Anhang erläutern und quantitativ offen legen
– Änderungen von Schätzungen Im Anhang offen legen
• Bei Änderung von Grundsätzen der Rechnungslegung sowie• bei Korrektur von Fehlern wird die Vorjahresrechnung • angepasst (retrospektive Methode).• Bei Änderung von Schätzungen sind nur laufende oder auch • zukünftige Periodenerfolge betroffen (prospektive Methode)
2. Rahmenkonzept
77
h) Qualitative Anforderungen (3)
• Vergleichbarkeit (Jahresrechnungen müssen über längere Zeit vergleichbar sein)
• Verlässlichkeit– frei von verzerrenden Einflüssen und Willkür
• Klarheit, wenn– Jahresrechnung übersichtlich und sachgerecht gegliedert ist– nur gleichartige Posten zusammengefasst sind– Inhalt und Darstellung true & fair view entsprechen– Ev. bei Abschlusspos. ein Querverweis zum Anhang existiert
2. Rahmenkonzept
78
i) Jahresbericht (Lage und Ausblick)• Erstellung durch verantwortliches Organ, mit Mindestangaben
über
– Umfeld (Marktentwicklung, Branchentrends, Konkurrenz, Konjunkturlage, Gesetzesänderungen)
– Geschäftsjahr (Kommentierung der Bestandteile der Jahresrechnung; Bilanz- und ER-Kennzahlen sowie Entw.)
– Ausblick (Kommentierung weitere Entwicklung der Organisation, insb. des folgenden Geschäftsjahres, v.a. Chancen und Risiken)
• Nicht Gegenstand der Wirtschaftsprüfung
Praktische Beispiele
Unterschiede Unterschiede
OROR
Swiss GAAP FER Swiss GAAP FER
IFRSIFRS
79
Sachanlagen
Swiss GAAP FER 18 Sachanlagen
81
• Begriff und Geltungsbereich
• Mindestgliederung
• Aktivierung, Erstbewertung und Folgebewertung
• Impairment (Wertbeeinträchtigung)
• Bewertungsmodelle
• Offenlegung
Begriff und Geltungsbereich / Gliederung
82
Sachanlagen bestehen körperlich für- Herstellung von Gütern- Erbringung von Dienstleistungen- AnlagezweckeSie können erworben und selbst hergestellt werden.
Mindestgliederung:- Unbebaute Grundstücke - Grundstücke und Bauten- Anlagen und Einrichtungen (Detail, falls wesentlich)- Sachanlagen im Bau- Übrige Sachanlagen (Detail, falls wesentlich)
Aktivierung und Erstbewertung
83
Investitionen in neue SachanlagenAktivierung, wenn
- Nettomarktwert oder Nutzwert vorhanden,- Nutzung während mehr als einer Rechnungsperiode- die Aktivierungsuntergrenze übersteigen (FER 18/3)
Selbst hergestellte SachanlangenAktivierung, wenn
- Einzelerfassung und -messung von Aufwendungen- Nutzung während mehr als einer Rechnungsperiode (FER
18/4)
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten erfasst (FER 18/6)
Folgebewertung / Impairment
84
Folgebewertung:
- Bei Sachanlagen besteht ein Wahlrecht zwischen fortgeführten Anschaffungswerten und aktuellen Werten (FER 18/8 und FER 18/13)
- Planmässige Abschreibungen ab Beginn der tatsächlichen Nutzung nach folgenden drei Methoden: linear, degressiv, leistungsproportional.
- Jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit und allenfalls Vornahme zusätzlicher Wertbeeinträchtigungen (Impairment) zulasten des Periodenergebnisses (FER 18/10)
- Bei Sachanlagen, die zu Renditezwecken gehalten werden, besteht ein Wahlrecht zwischen aktuellen Werten und Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen (FER18/14)
Folgebewertung / Impairment
85
Folgebewertung:
-Bei Änderung Nutzungsdauer erfolgt planmässige Abschreibungen des Restbuchwertes nach neu festgelegter Nutzungsdauer
-Berechnung planmässig Abschreibung unter Berücksichtigung eines allfälligen Restwertes
Bewertungsmodelle
86
Bewertungsmodelle
87
Offenlegung
88
Sachanlagespiegel im Anhang in Tabellenform
Mindestinhalt Sachanlagespiegel bei Bewertung zuAnschaffungs- bzw. Herstellungskosten je Kategorie:
- Anschaffungswerte
- Bruttowerte zum Beginn der Rechnungsperiode
- Zugänge von Anlagen
- Abgänge von Anlagen
- Reklassifikationen
- Bruttowert zum Ende der Rechnungsperiode
Offenlegung
89
Kumulierte Wertberichtigungen
- Wertberichtigungen zum Beginn der Rechungsperiode
- Planmässige Abschreibungen
- Wertbeeinträchtigungen (Impairment)
- Abgänge
- Reklassifikationen
- Wertberichtigungen zum Ende der Rechnungsperiode Nettobuchwerte
- Nettobuchwerte zu Beginn und am Ende der Rechnungsperiode
Offenlegung
90
Neuerung der FER 2011: auch Vorjahr ist offenzulegen.
Offenlegung im Anhang der Bewertungsgrundlagen bei Bewertung zu aktuellen Werten
Offenlegung im Anhang der Abschreibungsmethoden und angewandten Bandbreiten für die Nutzungsdauer je Anlagekategorie;
-falls Bandbreiten gross sind = Erläuterung im Anhang je Kategorie;
-bei Änderung Abschreibungsmethode = Erläuterung im Anhang inkl. Bezifferung der Auswirkungen je Anlagekategorie auf das Periodenergebnis
Offenlegung
91
Offenlegung im Anhang Gesamtbetrag der aktivierten Zinsen inkl. Aktivierungsgrundlagen und -grundsätze
Sachanlagen: Swiss GAAP FER vs. OR (1)
92
FER 18.15 schreibt die Offenlegung eines detaillierten Anlagespiegels vor. Nach OR besteht keine Offen-legungspflicht
Ohne umfassende und detaillierte Anlagebuchhaltung kann den Bewertungs- und Offenlegungspflichten von FER 18 kaum nachgekommen werden: Häufiges Problem bei der Einführung von FER bei KMU!
Sachanlagen: Swiss GAAP FER vs. OR (2)
93
Abschreibungen nach FER 18.9 planmässig über die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer (analog BEBU). Steuerliche Optimierungen oder Direktabschreibungen von Investitionen im Gegensatz zu OR nicht möglich
Sachanlagen: Swiss GAAP FER vs. OR (3)
94
Art. 663a OR: separater Ausweis Sachanlagen. Totalbetrag genügt. Nach FER 18.2: Mindestgliederung Sachanlagen (Bilanz oder Ausweis in Anhang) in:
- Grundstücke und Bauten
- Anlagen und Einrichtungen
- Sachanlagen im Bau
- Übrige Sachanlagen
Sachanlagen: Swiss GAAP FER vs. IFRS
95
IFRS im Wesentlichen gleich wie Swiss GAAP FER, d.h. kein wesentlicher Zusatzaufwand
Standards für einzelne Sachverhalte im Gegensatz zu Swiss GAAP FER vorhanden (IFRS 2, IFRS 5)
Renditeliegenschaften, die Aktivierung von Fremd-kapitalzinsen sowie Impairments sind in separaten IFRS Standards geregelt (IAS 40, IAS 23 bzw. IAS 36)
Sachanlagen – Beispiel 1
96
Die Liegenschaft wurde vor 3 Jahren, am 1.1.2001für CHF 6 Mio. erstanden (ohne Landanteil)
Die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt40 Jahre
Die Industrie AG in Schlieren ist in der Produktion von Industriegütern aktiv. Neben anderen Sachanlagen besitzt die Industrie AG auch eine Betriebsliegenschaft. Zu dieser ist Folgendes festzuhalten:
Sachanlagen – Beispiel 1
97
2002 führte die Industrie AG eine Kapitalerhöhung durch. CHF 2 Mio. des Agios wurde für eine Direktab-schreibung der Betriebsliegenschaft verwendet (Art. 671 Abs. 2 OR)
Die aus steuerlicher Optik vorgenommenen Abschreib-ungen (linear vom Anfangswert) betrugen in den letzten drei Jahren 10 % (2001), 0 % (2002) und 2.5 % (2003)
Im Jahr 2003 wurde eine Verkehrswertschatzung vor-genommen, welche einen Verkehrswert von CHF 5 Mio. zeigt
Sachanlagen – Beispiel 1
98
Lösungsvorschlag Beispiel 1
ORSwiss
GAAP FER IFRS01.01.2001: Anschaffung 6'000 6'000 6'000Ord. Abschreibung 2001 -600 1) -150 2) -150 2)Buchwert 31.12.2001 5'400 5'850 5'850
Ord. Abschreibung 2002 0 3) -150 -150Direktabschreibung 2002 -2'000 0 0Buchwert 31.12.2002 3'400 5'700 5'700
Ord .Abschreibung 2003 -150 -150 -150Impairment 2003 0 -550 4) -550 4)Buchwert 31.12.2003 3'250 5'000 5'000
1) 6000 * 10 % = 6002) 1/40 Jahre = 2.5 % p.a., 6000 * 2.5 % = 1503) 6000 * 0 % = 04) Impairment-Betrag dürfte im Regelfall gleich sein bei FER und IFRS, aufgrundder detaillierteren Vorschriften nach IFRS könnten Beträge in gewissen Situatio-nen jedoch auch abweichen
Sachanlagen – Beispiel 1: Sachanlagenspiegel nach IFRS/FER
99
Anlagespiegel Betriebsliegenschaft (in TCHF)
Betriebs-liegenschaft.
Land Mobile Sachanlagen
Total
Anschaffungswerte
Stand 01.01.2003 6'000 4'000 19'000 29'000
Zugänge (Investitionen)* 0 0 500 500
Abgänge (Desinvestitionen) 0 0 - 700 - 700
Stand 31.12.2003 6'000 4'000 18'800 28'800
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2003 - 300 - 250 - 14'000 - 14'550
Ordentliche Abschreibungen - 150 - 1'800 - 1'950
Impairment -550 -550
Abgänge (Desinvestitionen) 650 650
Stand 31.12.2003 -1'000 - 250 - 15'150 -16'400
Nettobuchwert 31.12.2003 5'000 3'750 3'650 12'400
Sofern von Relevanz, sind gemäss FER 18 und IAS 16 folgende Sachverhalte als
separate Zeile im Anlagespiegel zu berücksichtigen: Fremdwährungseinflüsse, Umgliederungen, Effekt aus Veränderung Konsolidierungskreis (z.Bsp. Firmenkäufe und –verkäufe). Nach IAS 16 müssen auch Rückbuchungen von Impairment-Buchungen offengelegt werden.
Vorräte
Umfang (Ziff. 1, 2, 7 bis 10)
101
Vorräte umfassen:
•Güter, welche (im Rahmen des operativen Geschäfts-verlaufs) veräussert werden (Handelswaren, Fertigfabrikate, Waren und Fabrikate in Arbeit)
•Güter, welche verbraucht werden bei der Herstellung bzw. Dienstleistungserbringung (Rohmaterial)
Umfang (Ziff. 1, 2, 7 bis 10)
102
Erbrachte, noch nicht fakturierte Dienstleistungen
•Als Wahlrecht Hilfs- und Betriebsmittel (wenn diese nicht als Vorräte erfasst sind, erscheint die Zuordnung unter die aktive Rechnungsabgrenzung die einzige sinnvolle Alternative zu sein)
•Als Wahlrecht Ersatzteile für langlebige Güter (diese sind allerdings besser unter dem Anlagevermögen auszuweisen).
Umfang (Ziff. 1, 2, 7 bis 10)
103
• Anzahlungen von Kunden ohne Rückforderungs-anspruch (siehe dazu Ziff. 10) können von den Vorräten in Abzug gebracht werden (vorzuziehen; alternativ können sie unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlich-keiten ausgewiesen werden)
• Anzahlungen für Vorräte werden vorzugsweise unter den Vorräten ausgewiesen (alternativ als separater Ausweis im Umlaufvermögen)
Bewertung - Konzept (Ziff. 3, 12 bis 16)
104
• Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten oder zum tieferen Nettomarktwert bewertet. Die Vergleichsrechnung erfolgt grundsätzlich in Einzelbe-wertung. Gruppenbewertungen sind zulässig bei marktgängigen, nicht kunden-spezifischen Vorräten
• In der Differenz von Nettomarktwert und Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind Wertberichtigungen zu erfassen
Bewertung - Konzept (Ziff. 3, 12 bis 16)
105
Nettomarktwert bei Produkten mit Marktpreis:
aktueller Marktpreis bzw. Kontraktpreis- Erwartete Erlösminderungen- Vertriebsaufwendungen- Verwaltungsaufwendungen (direkt zurechenbare)
(keine Gewinnmarge in Abzug zu bringen)= Nettomarktwert
Bewertung - Konzept (Ziff. 3, 12 bis 16)
106
Nettomarktwert bei unfertigen Produkten ohne Markt-preis:
Marktpreis des fertigen Produkts- Erwartete Erlösminderungen- Vertriebsaufwendungen- Verwaltungsaufwendungen- Noch anfallender Fertigstellungsaufwand - Bruttomarge
= Nettomarktwert
Bewertung – AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
107
• AK/HK von Vorräten umfassen alle direkten und indirekten Aufwendungen (Vollkosten), um die Vorräte in ihren derzeitigen Zustand an den derzeitigen Standort zu bringen
• Grundsätzlich sind die tatsächlich angefallenen Kosten massgebend (Istkosten), Standard- oder Plankosten sind zulässig
• Die Ermittlung erfolgt grundsätzlich individuell (Einzel-bewertung), vereinfachte Bewertungsverfahren und Gruppenbewertung sind zulässig
Bewertung – AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
108
+ Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten (z.B. Transport, Handling, Zölle, Provisionen)
- Anschaffungspreisminderungen (z.B. Rabatte, Rückvergütungen)
- als Wahlrecht Skonti (wenn nicht als Finanzertrag erfasst)
= Anschaffungskosten
Bewertung – AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
109
+ Material- und Fertigungseinzelkosten (inklusive Sondereinzelkosten)
+ Material- und Fertigungsgemeinkosten(auf Basis normaler Produktionskapazität und realistischer Abschreibungen)
+ Anteilige (variable oder periodenfixe)Verwaltungskosten Herstellungsbereich
+ Als Wahlrecht wo sinnvoll Fremdkapitalzinsen (nie jedoch Eigenkapitalzinsen!)
= Herstellungskosten
Bewertung – AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
110
Standard- und Plankosten
•Die Verwendung von Standard- und Plankosten ist zulässig, wenn sie in vertretbarem Ausmass von den effektiven Anschaffungskosten abweichen
•Die Ermittlungsgrundlagen (Produktionskapazität, Erfahrungswerte usw.) sind periodisch zu überprüfen
Bewertung – AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
111
Zulässige vereinfachte Bewertungsverfahren
•Durchschnittsmethode (laufende oder periodische Ermittlung des Durchschnittspreises)
•FIFO und LIFO, wobei Branchenusanzen und Realitäts-nähe zu beachten sind. FIFO führt zu marktnaherer Bewertung (und wäre demnach zu bevorzugen), LIFO kann bei starken Preisänderungen Unter- oder Überbe-wertungen bewirken
Bewertung – AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
112
Rückrechnung
•Die Anschaffungskosten können durch Abzug der grundsätzlich individuell berechneten Bruttomarge vom Netto-Verkaufspreis ermittelt werden, sofern dadurch nicht ein Wert über dem Anschaffungswert resultiert
•Sofern eine Vorratsgruppe eine weitgehend einheitliche Marge aufweist, kann diese verwendet werden
Bewertung – AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
113
Gruppenbewertung
•Bei der Bewertung können gleichartige Vorratspositionen zusammengefasst werden
•Die Gruppenbewertung ist nicht zulässig, sofern Teile der Gruppe nicht marktgängig sind
Bewertung – Wertberichtigung (Ziff. 5, 26, 27)
114
• Die notwendige Wertberichtigung aufgrund des Niederst-wertprinzips, unkuranter Bestände und Überbestände ist grundsätzlich als Waren-/Materialaufwand bzw. als Bestandesänderung zu erfassen
• Nicht mehr benötigte Wertberichtigungen sind erfolgs-wirksam über den gleichen Posten, über den sie gebildet wurden, aufzulösen
Offenlegung (Ziff. 6, 8, 18, 28, 29)
115
• In der Bilanz oder im Anhang müssen die Vorräte in die wichtigsten für die Geschäftstätigkeit relevanten Vorratspositionen gegliedert werden (siehe Bsp. Ziff. 28)
• Die Bezeichnungen richten sich nach Branchenusanzen
• Wesentliche Bestände von Hilfs– und Betriebsstoffen, welche als Vorräte erfasst sind, sind in der Bilanz oder im Anhang separat zu erfassen
Offenlegung (Ziff. 6, 8, 18, 28, 29)
116
• Anzahlungen an Lieferanten sind entweder den ent-sprechenden Unterkategorien zuzuordnen (nicht einzeln auszuweisen) oder als Gesamtbetrag (einzeln) auszu-weisen
• Im Anhang sind die Bewertungsgrundsätze und -methoden der Vorräte anzugeben
• Hinsichtlich der Behandlung der Skonti bei den Anschaf-fungskosten ist im Anhang anzugeben, welche Methode gewählt wurde
Vorräte: Swiss GAAP FER vs. OR
117
FER 17 definiert genauer, was in Position „Vorräte“ enthalten ist
• Gemäss Art. 663 a OR muss lediglich der Gesamt-bestand der Warenvorräte offengelegt werden, nach FER 17 müssen die wesentlichen Komponenten, die Bewertungsmethode sowie die Wertbeeinträchtigungen (z. B. bei Stilllegungen, nicht aber für unkurante Waren)
Vorräte: Swiss GAAP FER vs. OR
118
• Im Gegensatz zu OR ist die Bewertung von nicht kuranten Beständen auf der Basis von Einzelwert-berichtigungen vorzunehmen (bei gleichartigen Gegenständen ist Gruppenbewertung möglich).
• Stille Reserven/Warendrittel sind nach FER 17 nicht möglich. Wertberichtigungen sind auf der Basis von sachlichen, über die Zeitdauer konsistenten Grundsätzen zu ermitteln.
Vorräte: Swiss GAAP FER vs. OR
119
• Langfristige Fertigungsaufträge sind im OR nicht explizit geregelt.
• Nach FER 22 ist grundsätzlich die „Percentage-of-completion“ (POC) Methode anzuwenden.
• Ohne umfassende und detaillierte Warenbuchhaltung kann den Bewertungs- und Offenlegungspflichten von FER 17 kaum nachgekommen werden.
Vorräte: Swiss GAAP FER vs. OR
120
• Nach Swiss GAAP FER Bewertung möglich nach: Durchschnittsmethode, FIFO, Standard- und Plankosten (wenn Abweichungen zu IST-Kosten klein), Rück-rechnung
• Biologische Aktiven und Lager von Rohstoffhändlern: zu Fair values
• Mehr Detailvorschriften, z. B. bei aufgeschobenen Zahlungsterminen
Vorräte– Beispiel 1
121
Für ein Produkt, das per 31.12.2006 gelagert war, sind die folgenden Angaben bekannt:
• CHF 12.00 Materialkosten, • CHF 6.00 Fabrikationskosten, • CHF 1.00 Lagerkosten, • CHF 3.00 Vertriebs- und Werbekosten, • CHF 2.00 Kosten für die Provision Aussendienstmitarbeiters, • CHF 4.00 geplanter Gewinnbeitrag.
Zu welchem Wert durfte gemäss Swiss GAAP FER per 31.12.2006 eine Einheit dieses Produktes maximal bilanziert werden, wenn von einem Verkaufspreis im Jahr 2007 von CHF 25.00 ausgegangen werden kann?
Vorräte – Lösung 1
122
Einstandspreis = Material 12.00 + Fabrikation 6.00 = 18.00 Realisierbarer Wert = VP 25.00 - Provision 2.00 - Vertrieb 3.00 - Lager 1.00 = 19.00 Per 31.12.2006 durfte gemäss Swiss GAAP FER 17, 2 CHF 18.00 (Einstandspreis) bilanziert werden.
Langfristige Aufträge
Langfristige Aufträge
124
• Buchhalterische Behandlung nach OR – CCMBuchhalterische Behandlung FER/IFRS je nach Kriterien
• Unterschied Methode CCM / POC
• CCM; Aktuelle Kosten werden aktiviert
• POC; Gewinnanteil wird bereits aktiviert
Begriff / Geltungsbereich
125
• Ein langfristiger Auftrag ist...... ein individuell ausgehandelter Vertrag...... zur Fertigung eines Aktivums oder einer Gruppe von Aktiven, die hinsichtlich Design, Technologie und Funktion
miteinander verbunden sind oder hinsichtlich ihrer Verwendung/Zweck voneinander abhängen.
Empfehlungen und Erläuterungen
126
1. Langfristiger Auftrag:
Erstellen eines spezifischen Werkes/Leistung von Bedeutung für einen Dritten über einen längeren Zeitraum:
- Auftrag erfolgt vor Beginn der Herstellung/Leistung
- Bsp. Hoch- + Tiefbau, Maschinen- + Anlagebau, Kraftwerke, Flugzeuge etc.
- Mehrmonatige Fertigung/Leistung über den Bilanzstichtaghinaus
Klassifizierung
127
Festpreis-/Einheitspreis-aufträge
Hersteller und Kunde vereinbaren einen
• fixen Preis für vertraglich vereinbarte Leistungen
oder
• eine fixe Rate pro Einheit
Cost plus Verträge
Hersteller wird ent-schädigt für
• anfallende oder definierte Kosten
plus
• eine prozentuale oder fixe Marge
Empfehlungen und Erläuterungen
128
2. Erfassung nach POC-Methode, sofern Voraussetzungen erfüllt sind. AW oder HK + weitere auftragsbezogene Aufwendungen + allfälliger Gewinn, falls dieser mit genügender Sicherheit feststeht:
- Gewinnrealisierung anteilsmässig nach Fertigstellungsgrad je Auftrag
- In ER: Erfassung Ertrag gemäss Leistungserbringung Erfassung Aufwand in der Periode, in der die dazugehörige
Leistung erbracht wurde
- In Bilanz: Angef. Arbeiten abzüglich fakturierte Beträge und erhaltene Anzahlungen
Empfehlungen und Erläuterungen
129
- Alle direkt dem Auftrag zurechenbaren Aufwendungen können aktiviert werden. Basis für Gemeinkosten ist die Normalbeschäftigung. Kein Aufwand sind die VV- sowie Forschungsaufwendungen.
- FK-Kosten können mit dem Auftrag aktiviert oder direkt dem Finanzaufwand belastet werden.
- Änderungen von Aufträgen und deren Auswirkungensind zu berücksichtigen. (Fehler in Kalkulation, Änder-ungswünsche Kunde, FW-Risiko etc.)
Empfehlungen und Erläuterungen
130
3. Ansonsten nach CC-Methode, d.h. der Gewinn darf erst nach Abschluss des Auftrages erfolgswirksam verbucht werden.
Ausweis des Umsatzes im Ausmass der einbringbaren Aufwendungen (ohne Gewinnrealisierung) erlaubt. Nichteinbringbare Aufwendungen sind sofort in dem Periodenergebnis zu belasten
Empfehlungen und Erläuetrungen
131
4. Anwendung POC, falls folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Vertragliche Grundlage
- hohe Wahrscheinlichkeit, dass Auftrag von beiden Parteien erfüllt wird
- geeignete Auftragsorganisation
- zuverlässige Ermittlung von Ertrag, Aufwand und Fertigstellungsgrad
- Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades kann nach verschiedenen Methoden erfolgen (siehe Erläuterungen dazu)
Empfehlungen und Erläuterungen
132
Eine Auftragsorganisation gilt als geeignet, wenn;
- das Auftragsmanagement laufende Infos über erfolg-reiche Abwicklung erhält
- sie entsprechendes Auftragscontrolling besitzt
- sie über ein zweckmässiges Abrechnungssystem (inkl. mitlaufende Auftragskalk.) verfügt
- sichergestellt ist, dass Aufwendungen richtig, voll-ständig + periodengerecht ermittelt werden können (Vergleich mit früheren Schätzungen)
- gewährleistet ist, dass konzerninterne Zwischengewinne eliminiert werden können
Empfehlungen und Erläuterungen
133
5. Für drohende Verluste während des Auftrages bzw. für erkennbare Verluste bei Vertragsabschluss sind sofort Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen zu bilden
- Prinzip der Einzelbewertung ist anzuwenden
- Verlustfreie Bewertung erfolgt durch Rückrechnung (Erlös abz. noch anfallende Aufwendungen)
- Verlustfreie Bewertung erfolgt zu Vollkosten auf Basis der mitlaufenden Auftragskalkulation
Empfehlungen und Erläuterungen
134
6. Erfolgsneutrale Verrechnung der Anzahlungen mit den entsprechenden langfristigen Aufträgen, falls kein Rückforderungsanspruch besteht
- Offenlegung der Anzahlungen in einer Vorkolonne oder im Anhang
- Falls Rückforderungsanspruch besteht, als Verbindlichkeiten bilanzieren
7. Empfehlung für jeden einzelnen Auftrag anwenden. Falls Aufträge in enger Verbindung als Paket betrachtet werden müssen, so ist diese Gruppe wie ein einzelner Auftrag zu behandeln
Empfehlung und Erläuterung
135
Vorteile POCM
+ periodengerechter Ausweis von Aufwendungen und Umsatzerlösen
+ zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Nachteile POCM
- erhebliche Abhängigkeit von Schätzungen - basiert auf der Annahme, der Gewinn entwickle sich linear zum
Fertigstellungsgrad- Prämisse des nachhaltig gesicherten Gewinnes ist fraglich
Empfehlungen und Erläuterungen
136
Vorteile CCM
+ Vorsichtsprinzip+ einfach in Anwendung und Überprüfung+ wenig Ermessensspielraum
Nachteile CCM
- Verzerrung im Umsatz - Aktivierung von Kosten- stark schwankende Ergebnisse
Empfehlungen und Erläuterungen
137
8. Angaben im Anhang offenlegen, soweit sie nicht aus der Bilanz ersichtlich sind;
a) Rechnungslegungsgrundsätze für langfr. Aufträge (POCM oder CCM)b) Methode zur Bestimmung Fertigungsgrad für POCMc) Betrag, welcher als Umsatz aus langfr. Aufträgen nach POCM in der Periode erfasst wurded) aktivierte FK-Kosten und wie sie ermittelt wurdene) spezifische Bilanzpositionen aus langfr. Fertigung (Ford. aus POC/Vorräte/A.A./Anz. von Kunden POC)f) erhaltene Anzahlungen für langfr. Aufträge
Langfristige Aufträge
138
Ausgangslage
Total Kontraktpreis 100’000
Kosten bis zum Bilanzstichtag 48’000
Geschätzte Kosten bis zur Fertigstellung 32’000
Fertigstellungsgrad 60%
Wie sieht die Behandlung nach Obligationenrecht und Swiss GAAP FER aus?
Langfristige Aufträge
139
Ausgangslage
Total Kontraktpreis 100’000Kosten bis zum Bilanzstichtag 48’000Geschätzte Kosten bis zur Fertigstellung 32’000Fertigstellungsgrad 60%
ORAngefangene Arbeiten / Ertrag 48’000
Swiss GAAP FERAngefangene Arbeiten / Ertrag 60’000
Rückstellungen
Rückstellungen: Swiss GAAP FER vs. OR
141
Nach Art. 663a OR ist lediglich der Gesamtbetrag der Rückstellungen auszuweisen. Nach FER 23 ist auch ein Rückstellungsspiegel zu erstellen
Basierend auf Art. 669 OR können in den folgenden Fällen Rückstellungen gebildet werden, welche nach FER 23 normalerweise nicht zulässig wären:
- Ungewisse Verpflichtungen- Rückstellungen zu Wiederbeschaffungswerten - Davon absehen, nicht mehr benötigte Rückstellungen aufzulösen- „Darüber hinaus“ gehende stille Reserven bilden
Rückstellungen: FER vs. IFRS
142
FER 23 (rund 10 Seiten)Nur RückstellungenEventualverbindlichkeiten FER 10Tabellen-Form OffenlegungKeine Bestimm. über Rückverg.Beispiel 8 RestrukturierungOffenlegung im Anhang Natur + Unsicherheits-Grad der Rückst.Kein Opting - Out vorgesehenSog. „Belastende Verträge“ nicht geregelt
IAS 37 (rund 40 Seiten)Auch Eventual-Schulden +Eventual-ForderungenTabellen-Form nicht vorgeschrie-benRückervergütungen (z. T.) = AktivumRestrukturierungsrückst. geregeltZusätzlich: Diskontierungs-Effekte, Angaben über erwartete Fälligkeiten, falls nötig: Angaben über die wesentlichen AnnahmenOpting - Out „In extremely rare cases“: Geheimhaltung: nur eingeschränkte Offenlegung
Rückstellungen FER/IFRSEntscheidungsbaum
143
Wahrscheinlichkeit +Verlässlichkeit der Schätzung
der Geldabflüsse?Nein
Rückstellungs- bildung
Ja
Keine Offen-legung
Ev. Abflüsse,offen legen alsEventual-Ver-
pflichtung
Ja Nein
Ereignis in derVergangenheit
Nein
RechtlicheVerpflichtung
Nein
Ja
FaktischeVerpflichtung
Nein
Ja
Ja
Keine Rückstellungs-Bildung, keine Even-
tual-Verpflichtung
Keine Rückstellungsbil-dung, Wahrscheinlich-keit Geldabfluss gering
Rückstellungen: Beispiel 1
144
Situation:
- VR beschliesst per 31.10.2008 die Fabrik A zu schliessen und die Produktion an den Standort B zu verlegen
- Bekanntgabe dieses Plans Ende Januar 2009; es sind u. a. erhebliche Marketingkosten zu erwarten
- Die Restrukturierung sieht per 31.12.2009 wie folgt aus:
- Marketingkosten TCHF 300- Entlassungsabfindungen TCHF 600- Entschädigung Verlegung MA TCHF 100- Geschätzte Wertminderung Fabrik A TCHF 500TotalTotal TCHF 1‘500TCHF 1‘500
Restrukturierung nach FER 23 und IAS 37
Rückstellungen: Beispiel 1
145
Lösungsansatz nach FER 23:
Marketingkosten stellen zukünftige Aufwendungen dar keine Rückstellung
Wertverminderung auf Verkauf der Fabrik A stellen Wert-beeinträchtigung nach FER 20 dar keine Rückstellung
Aufwand an Rückst. TCHF 600
Aufwand an Rückst. TCHF 100
a.p. Abschreibung an Fabrik A TCHF 500
TotalTotal TCHF 1‘200 TCHF 1‘200
Rückstellungen: Beispiel 1
146
Unterschiede zu IFRS/IAS 37
• Da die Restrukturierung erst im neuen Jahr bekannt gegeben wurde, besteht gemäss IAS 37 per 31.12.2008 gar noch keine faktische Verpflichtung, womit keine Restrukturierungsrückstellung verbucht werden können
• Die Entschädigungen für die Verlegung der Mitarbeiter wären gemäss IAS 37 Kosten im Zusammenhang mit der Weiterführung der Unternehmung, womit sie nicht zurückgestellt werden können
• Per 31.12.2008 würde nach IFRS einzig die Wertbeein-trächtigung der Fabrik verbucht
Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionären
Begriff / Geltungsbereich
148
Eigenkapital = Residualgrösse aus den Aktiven nach Abzug der Verpflichtung Gliederung: Gesellschaftskapital, Kapitalreserven, GewinnreservenDie vorliegende Fachempfehlung befasst sich mit:
- Erfassung, Bewertung und Ausweis eigener Aktien- Transaktionen mit Aktionären in ihrer Eigenschaft als
Aktionäre- Erfassung/Ausweis Eigenkapitaltransaktionskosten- Darstellung von Bestand und Bewegungen des EK und
seiner Komponenten- Offenlegung relevanter Zusatzinfos im Anhang
Begriff / Geltungsbereich
149
Eigene Aktien
- Kauf eigener Aktien im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten- Ausweis als separater Minusposten im EK- Keine Folgebewertung dieser Aktien; bei Verkauf wird Differenz
in den Kapitalreserven erfasst- Unterschied zum Obligationenrecht: Ausweis der eigenen Aktien
auf der Aktivseite, Ausweis von Reserven für eigene Aktien, Gewinn/Verlust aus Verkauf von eigenen Aktien möglich
Begriff / Geltungsbereich
150
- Transaktionen mit Aktionären in ihrer Eigenschaft als Aktionäre sind immer zum Netto-Marktwert zu erfassen, selbst wenn sie nicht zu marktkonformen Bedingungen abgewickelt wurden.
Falls Netto-Marktwert nicht zuverlässig ermittelbar, andere Wertbasis heranziehen (Offenlegung).
Kapitaleinlagen, -herabsetzungen und Zuschüsse sind nach Abzug des Nennwertes ausgegebener oder zurückgerufener Aktien den Kapitalreserven gutzu-schreiben bzw. zu belasten (Ausnahme Regierungszu-schüsse zur Übernahme von Betriebsdefiziten an Ges. der öffentlichen Hand = ER)
Begriff / Geltungsbereich
151
- Eigenkapitaltransaktionskosten sind nach Abzug der damit zusammenhängenden Ertragssteuern den Kapitalreserven zu belasten
- Belastung z.L. EK, auch wenn dadurch ein negativer Saldo entsteht
- Belastung Steuereffekt (Aufwand Steuern an Kapitalreserven)
Begriff / Geltungsbereich
152
- Aufgelaufene Kosten bis zum Bilanzstichtag = Aktive Rechnungsabgrenzung, sofern in absehbarer Zeit EK-Transaktion zustande kommt; sonst Belastung über das Periodenergebnis
- betr. Kosten mehr als eine Transaktion = Zuweisungauf einzelne Transaktionen, um Umfang der aktivenRA, Verr. mit Kapitalreserven oder erfolgswirksameErfassung zu bestimmen
- Kosten für Börsenkotierung bestehender Aktien überFinanzaufwand (ER) buchen, da daraus keine Kapitalbeschaffung für Gesellschaft resultiert
Begriff / Geltungsbereich
153
- Mindestgliederung EK, soweit zutreffend:- Gesellschaftskapital- Nicht einbezahltes Gesellschaftskapital (Minusposten)- Kapitalreserven (inkl. Agio)- Eigene Aktien (Minusposten)- Gewinnreserven bzw. kumulierte Verluste
= Total EK
- EK-Nachweis = separates Element der JahresrechnungNachweis in tabellarischer Form nach wesentlichenEK-Komponenten und EK-Veränderungen
Begriff / Geltungsbereich
154
EK-Veränderungen - Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen- EK-Transaktionskosten- Erwerb/Verkauf eigener Aktien- Reingewinn/-verlust- Gewinnausschüttungen, Dividenden- Veränderung Neubewertungsreserven- Effekt von Änderungen von Grundsätzen der RL- Effekt von Fehlern- weitere Erfolgspositionen, sofern eine andere FER
die Erfassung im EK erlaubt oder verlangt
Begriff / Geltungsbereich
155
Offenlegung eigener Aktien und von nahestehenden Personen gehaltenen Aktien im Anhang:
- Anzahl/Art der erfassten eigenen Aktien am Anfang und Ende der Berichtsperiode
- Anzahl, Art, durchschn. Transaktionspreis und durchschn. Netto-Marktwert der erworbenen und verkauften eigenen Aktien (sep. Ausweis im Zusammenhang mit aktienbezogenen Vergütungen ausgegebener Aktien)
- allfällige Eventualverpflichtungen im Zusammenhang mit eigenen Aktien
- Aktienanzahl und Art gehaltener EK-Instrumente von- nicht kons. Ges./Joint Ventures/assoziierten Ges. PV und
von nahestehenden Stiftungen
Begriff / Geltungsbereich
156
- Anzahl, Art und Bedingung der für einen bestimmten Zweck reservierten eigenen Aktien sowie von nahestehenden Personen gehaltenen EK-Instrumente der Gesellschaft (z.B. für MA-Beteiligungsprogramme,Wandel- und Options anleihen)
Begriff / Geltungsbereich
157
Offenlegung Transaktionen mit Aktionären in ihrer Eigenschaft als Aktionäre im Anhang:
- Beschreibung und Betrag von Transaktionen, die nicht mit flüssigen Mitteln abgewickelt oder mit anderen Transaktionen saldiert wurden
- Begründung und Angabe der Wertbasis von Transaktionen, die nicht zu Netto-Marktwerten erfasst wurden.
- Beschreibung von Transaktionen mit Aktionären, die nicht zu marktkonformen Bedingungen abgewickelt wurden (inkl. Angabe über Erfassung der Diff. in den Kapitalreserven zw. Netto-Marktwert und vereinbartem Preis)
Begriff / Geltungsbereich
158
Offenlegung Komponenten des EK:
- Details zu einzelnen Kategorien des Gesellschaftskapitals
- Anzahl und Art ausgegebener und einbezahlte Anteile
- Nennwerte und mit Anteilen verbundenen Rechte und Restriktionen
- Betrag des bedingenehmigten Kapitals
- Betrag der nicht ausschüttbarengten und, statutarischen oder gesetzlichen Reserven
Steuern
Übersicht (Ziff. 1, 14)
160
• Geregelt und als Steuern im Sinne der Swiss GAAP FER offen zu legen sind nur die Ertragssteuern. Andere Steuern und Gebühren fallen nicht darunter
• Der Jahresabschluss hat aktuelle und zukünftige steuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen
• Zu unterscheiden sind laufende Ertragssteuern und latente Ertragssteuern
Laufende Steuern (Ziff. 2, 3, 4, 12)
161
• Laufende Ertragssteuern sind jährlich wiederkehrende Steuern, in der Regel Steuern auf dem Gewinn
• Sie sind in Übereinstimmung mit den jeweiligen Steuer-vorschriften zu ermitteln
• Der laufende Ertragssteueraufwand ist entweder in der Erfolgsrechnung selber oder im Anhang auszuweisen
• Laufende Steuerschulden (Steuerguthaben) sind ent-weder unter den passiven (aktiven) Rechnungsab-grenzungen oder den sonstigen kurzfristigen Verbind-lichkeiten (sonstige Forderungen) auszuweisen
Latente Steuern 1. (Ziff. 5, 13, 15, 16)
162
1. Entstehung
• Latente Steuern entstehen aufgrund von zeitlich befristeten Differenzen zwischen den Swiss GAAP FER-Werten und den Steuerwerten
• Zeitlich befristete Differenzen führen im Zeitpunkt ihres zukünftigen Ausgleichs zu steuerbaren Beträgen (z.B. Auflösung stiller Reserven) oder zu abzugsfähigen Beträgen (z.B. Anerkennung Vorsorgeaufwand)
Latente Steuern 1. (Ziff. 5, 13, 15, 16)
163
Beispiel zu latenten Steuern
• Ausgangspunkt ist das Jahr 1, zu dessen Beginn auf den Vorräten
keine stillen Reserven bestanden haben (d.h. der Buchwert entsprach
dem Marktwert).
• Ende des Jahres 1 wurden auf den Vorräten durch Unterbewertung
(und damit Verbuchung eines überhöhten Aufwands) stille Reserven
gebildet, wodurch sich der Steueraufwand entsprechend verminderte.
• Ende des Jahres 2 wurden diese stillen Reserven wegen schlechtem
Geschäftsgang wieder aufgelöst, was zu einem kleineren Aufwand
führte und damit zu einem entsprechend höheren Steueraufwand.
Latente Steuern 1. (Ziff. 5, 13, 15, 16)
164
Auszüge aus den Jahresrechnungen
Jahr 1 Jahr 1 Jahr 2 Jahr 2Buch Markt Buch Markt
Vorräte 1000 1500 1800 1800Warenaufwand 5500 5000 4300 4800
Gewinn vor Steuern 400 900 600 100Steueraufwand (25 %) -100 -225 -150 -25Gewinn (nach Steuern) 300 675 450 75
Rückstellung fürlatente Steuern - 125 - 0
Latente Steuern 1. (Ziff. 5, 13, 15, 16)
165
Erläuterungen zum Beispiel
• Die Steuerersparnis im Jahr 1 aus der Bildung von unversteuerten stillen Reserven ist keine endgültige Ersparnis. Sobald in zukünftigen Jahren die unversteuerten stillen Reserven aufgelöst werden, werden die darauf entfallenden Steuern wirksam. Deshalb muss in der zu Marktwerten bewerteten Bilanz des Jahres 1 für diese aufgeschobenen Steuern eine Rückstellung berücksichtigt werden.
• Rückstellung für latente Steuern = unversteuerte stille Reserven von 500 × Steuersatz von 25 % (auf dem Gewinn vor Steuern) = 125
Latente Steuern 2. (Ziff. 6-8, 19-24)
166
2. Ermittlung
• Auf allen zeitlich befristeten Differenzen sind passive (bei steuerbaren Differenzen) oder aktive (bei abzugsfähigen Differenzen) latente Steuern zu berechnen
• Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen dürfen (d.h. müssen nicht) erfasst werden
• Latente Steuern sind für jedes Steuersubjekt getrennt zu ermitteln
Latente Steuern 2. (Ziff. 6-8, 19-24)
167
• Zu verwenden sind die massgeblichen Steuersätze (erwartete bzw. wenn nicht bekannt geltende Steuersätze, pro Steuersubjekt)
• Aktiv latente Steuern auf abzugsfähigen zeitlich befristeten Differenzen sowie auf steuerlichen Verlustvorträgen dürfen nur bilanziert werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie in Zukunft durch genügend steuerliche Gewinne realisiert werden können
Latente Steuern 3. (Ziff. 7, 22)
168
3. Saldierung
• Aktive und passive latente Ertragssteuern dürfen (d.h. müssen nicht) saldiert werden, sofern sie das gleiche Steuersubjekt betreffen. Andernfalls dürfen sie nicht saldiert werden.
• Sofern die Saldierung zulässig ist, ist es unerheblich, ob die aktiven latenten Steuern aus abzugsfähigen Differenzen oder aus steuerlichen Verlustvorträgen stammen.
Latente Steuern 4. (Ziff. 9-11, 17-18, 25)
169
• (Passive) latente Steuern aus zeitlich befristeten Differenzen aus Neubewertung sind erfolgsneutral zu erfassen (d.h. über die Gewinnreserven). Die entsprechenden Rückstellungen sind im Anhang gesondert offen zu legen.
• Veränderungen latenter Ertragssteuern infolge von Fremdwährungsveränderungen sind kein Bestandteil des latenten Ertragssteueraufwandes oder –ertrages.
Latente Steuern 4. (Ziff. 9-11, 17-18, 25)
170
4. Ausweis / Offenlegung
• Passive latente Ertragssteuern werden gesondert unter den (langfristigen) Steuerrückstellungen ausgewiesen (in der Bilanz selber oder im Anhang).
• Aktive latente Ertragssteuern werden gesondert unter den Finanzanlagen ausgewiesen (in der Bilanz selber oder im Anhang).
Latente Steuern 4. (Ziff. 9-11, 17-18, 25)
171
• Der latente Ertragssteueraufwand oder -ertrag ist gesondert in der Erfolgsrechnung oder im Anhang auszuweisen. Er resultiert aus der Veränderung der aktiven und passiven latenten Ertragssteuern.
• Ein latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge ist im Anhang offen zu legen.
Immaterielle Werte
1. Immaterielle Werte, Definition (FER 10/1, 10/2, 10/15 und 16)
173
• Nicht-monetär, keine physische Existenz
• Identifizierbarkeit: Von anderen Vermögenswerten separierbar, z.B. verkäuflich, lizenzierbar
• Nutzenpotenzial > 1 JahrForm: Verkaufserlöse aus Produkten, Kosten-einsparungen
▪ messbarer Nutzen = existenter Markt, FER 10/18
• Erworben (derivativ) oder selbsterarbeitet (originär)Selbstgeschaffener Goodwill darf nicht aktiviert werden
1. Immaterielle Werte, Kategorien, weitere Immaterielle (FER 10/2 und 10/15)
174
Lizenzen/FranchisingPatente und technisches Know-howMarken und VerlagsrechteEDV-SoftwareEntwicklungskostenÜbrige immaterielle Werte
übrige Immaterielle könnten beinhalten:
▪ Rezepte▪ Kontingente, Konzessionen, Urheberrechte▪ Vertragsrechte, Muster, Modelle, Pläne▪ Rechte (Nutzungsrechte, Schürfrechte)▪ Kundenstamm
2. Aktivierung
175
Erworbene immaterielle Werte Pflicht, falls FER10/3
• Messbares Nutzenpotenzial > 1 Jahr Verkaufserlöse aus Produkten, Kosteneinsparungen
• Identifizierbarkeit
176
2. Aktivierung
Selbst erarbeitete immaterielle Werte Option, falls kumulativ FER 10/4 + FER 10/5
• Der selbst erarbeitete immaterielle Wert ist identifizierbar;
• Wert in der Verfügungsgewalt der Organisation
• Der selbst erarbeitete immaterielle Wert wird einen für die Organisation messbaren Nutzen über mehrere Jahre bringen;
• Die zur Schaffung des selbst erarbeiteten immateriellen Wertes angefallenen Aufwendungen können separat erfasst und gemessen werden;
• Mittel zur Fertigstellung und Vermarktung verfügbar
177
2. Aktivierung
Ein Kriterium verletzt: Aktivierung verboten!
Nachträgliche Aktivierung = verboten FER 10/6
4. Folge-Bewertung (FER 10/8 bis FER 10/11)
178
Vorsichtige Schätzung der Nutzungsdauer
• Nutzungsdauer gilt auch für Goodwill FER 30/15- Regel = 5 Jahre- Maximum = 20 Jahre
• systematische Abschreibung
• Anzeichen für Impairment: Auf jeden Bilanzstichtag prüfen FER 10/11
Immaterielle Werte - Beispiel
179
Ein Konzern in der Pharma Branche entwickelt gleichzeitig 25 neuartige verschiedene Medikamente. Die gesamten jährlichen Kosten in diesem Bereich belaufen sich auf CHF 1'000'000. Die bisherige Erfahrung in diesem Bereich hat jedoch gezeigt, dass lediglich von einer Zulassung der Medikamente von 20 % ausgegangen werden kann.
Kann nach Swiss GAAP FER eine Aktivierung vorgenommen werden und falls ja, über welchen Betrag?
Immaterielle Werte - Lösung
180
Ja, sofern die Bedingungen von Swiss GAAP FER 10, 4 kumulativ eingehalten sind.
In der Praxis würde man hier wohl eine Aktivierung von CHF 200'000 (CHF 1'000'000 x 20 %) vornehmen.
Konzernrechnung
Konzernrechnung: Begriff und Geltungsbereich
182
Grundsätzlich sind alle Bestimmungen für EA auch für den KA einzuhalten. FER 30 enthält zusätzliche Bestimmungen für den KA.Für kleine Organisationen (<10/20/50) ist eine Beschränkung auf Kern-FER und FER 30 möglich.
Die vorliegende Fachempfehlung befasst sich mit:• Konsolidierungskreis, Konsolidierungsverfahren, Goodwill, Fremdwährungen, Bewertung, Steuern, Geldflussrechnung und Offenlegung
Konzernrechnung: Konsolidierungskreis
183
KR = Jahresrechnung des Konzerns gemäss Konsolidierungskreis (Mutter, Tochtergesellschaft, Gemeinschaftsorganisation, assoziierte Unternehmen)Organisation mit abweichender Geschäftstätigkeit sind zum Konsolidierungskreis zu zählen (auch Zweckorganisation)
Tochtergesellschaften werden voll konsolidiert-TG wird von der Muttergesellschaft beherrscht (direkt oder indirekt > 50 % der Stimmen; oder vertragliche Beherrschung möglich)-Ausschluss unbedeutender Tochtergesellschaften von Vollkonsolidierung möglich, sofern auch in ihrer Summe unbedeutend
Konzernrechnung: Konsolidierungskreis
184
Gemeinschaftsorganisation = Quoten- oder Equity-Konsolidierung-gemeinsame Beherrschung
Assoziierte Organisation = Equity-Konsolidierung- massgeblicher Einfluss (mind. 20 % bis unter 50 %)
Beteiligung < 20 % gehören nicht zum Konsolidierungskreis = Anschaffungskosten oder aktuelle Werte, man spricht dann auch von einer Finanzanlage
Konzernrechnung: Konsolidierungskreis
185
Einheitlichkeit
- Einheitliche, FER-konforme konzerninterne Richtlinien für Voll- und Quotenkonsolidierung
- EA an konzerneinheitliche Richtlinien anpassen- Differenz der Abschlussstichtage max. 3 Monate
Elimination konzerninterner Transaktionen:
- gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten untereinander- Beteiligungswerte und das entsprechende Eigenkapital-Konzerninterne Aufwendungen/Erträge, (z.B. Aufwendungen und Erträge aus Lief. und Leist. Zinsen, Lizenzgebühren)-Dividenden
Konzernrechnung: Konsolidierungskreis
186
Elimination konzerninterne Zwischengewinne
- Annäherungsverfahren zur Berechnung gestattet- bei Anwendung POC-Methode Elimination sicherstellen
Kapitalkonsolidierung
- Erfolgt nach der Erwerbsmethode (Purchase Method)- EK zum Erwerbszeitpunkt mit Kaufpreis bzw. Buchwert verrechnen- Akquisition auf Erwerbszeitpunkt = Neubewertung der Aktiven und
Verbindlichkeiten zu aktuellen Werten
Konzernrechnung: Konsolidierungskreis
187
Minderheiten / assoziierte Organisationen
- Im EK Mi-Anteile am Kapital gesondert ausweisen- In ER Mi-Anteile am Gewinn gesondert ausweisen- EK und Periodenergebnis assoziierter Organisationen anteilsmässig erfassen- Ergebnis assoziierter Organisationen in der ER separat ausweisen
Konzernrechnung: Goodwill
188
Bei Akquisition Nettoaktiven zu aktuellen Werten berechnen; Überschuss der Erwerbskosten = Goodwill in den immateriellen Werten erfassen; in Bilanz oder Anhang separat ausweisen
Abschreibung i.d.R. 5 Jahre, max. 20 Jahre
Direkte Verrechnung mit EK im Erwerbszeitpunkt möglich; Auswirkung theoretische Aktivierung im Anhang darstellen
Verrechnung Goodwill im EK-Nachweis separat ausweisen
Konzernrechnung: Fremdwährungen
189
Jahresrechnungen in Fremdwährung sind in die Währung der Konzernrechnung umrechnen
Umrechnung erfolgt nach der Stichtagsmethode:
- Betrifft Umrechnung von FW-JR in Konzernwährung- Bilanzpositionen = Tageskurs Bilanzstichtag, Durchschnittskurs
der letzten Woche bzw. des letzten Monats des Geschäftsjahres sind ebenfalls zulässig-Umrechnung ER und GFR können zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet werden-Erfassung Diff. aus Umrechnung ER und Bilanz imEK oder im Periodenergebnis
Konzernrechnung: Bewertung
190
Wertberichtigungen zuerst dem Goodwill belasten, Rest auf übrige Aktiven auf Basis der Buchwerte belasten
Bei Wegfall von Wertberichtigungen erfolgt die Zuschreibung auf einzelnen Aktiven – mit Ausnahme Goodwill
Konzernrechnung: Steuern
191
Latente Ertragssteuern entstehen aufgrund unterschiedlicher Sachverhalte auf versch. Konzern- bzw. Konsolidierungsstufen. Latente Steuern berücksichtigen, wenn:
-Bewertungsunterschiede Firmenstufe – Konzernrechnung-Erfolgswirksame Konsolidierungsmassnahmen wie z. B. Zwischengewinneliminationen-Bei zukünftigen Gewinnausschüttungen von TG, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten nach der Equity-Methode bewerteten Organisationen in absehbarer Zeit (nicht rückforderbare Sockelsteuer (Quellensteuern) sowie anfallende Ertragssteuern bei der Muttergesellschaft
Konzernrechnung. Steuern
192
Steuersatz 0 für Bewertungsdifferenzen, welche im Zeitpunkt ihres zukünftigen Ausgleichs weder zu steuerbaren noch zu steuerlich abzugsfähigen Beträgen führen. Bsp.:
- Aufwertungen von Anlagen und immateriellen Werten (z. B. Goodwill), sofern Abschreibungen solcherWerte steuerlich nicht anerkannt
- Gewinne von Tochter- oder assoziierten Org., soferndiese nicht ausgeschüttet werden
Konzernrechnung: Steuern
193
• Grundsätzliche Anwendung Steuersatz:- Tatsächlich zu erwartender Steuersatz je Steuersubjekt
• zulässige Alternativen:- angemessener und einheitlicher konzerndurchschnittlicher
Steuersatz oder- durchschnittlicher zu erwartender Steuersatz
Konzernrechnung: Geldflussrechnung
194
Investitionsbereich, zusätzliche Positionen:
- Ausgaben Erwerb kons. Org. (./. erhaltene FLM)- Einnahmen Verkauf kons. Org. (./. mitgegebene FLM)
Finanzierungsbereich, zusätzliche Positionen:
- Dividendenzahlungen an Minderheitsaktionäre+/- Kapitalein- oder -rückzahlungen von Mi-Aktionären (TG)
Bei Anwendung indirekte Methode:
- anteiliges Ergebnis aus Anwendung Equity-Methode
Konzernrechnung: Offenlegung
195
Im Anlagespiegel unter (AW und kum. Abschr.): Änderungen Konsolidierungskreis und Währungseinflüsse separat offenlegen
Im Rückstellungsspiegel: Änderungen im Konsolidierungskreis und Währungseinflüsse separat offenlegen
Konzernrechnung: Offenlegung
196
Im Anhang offen legen:
- Angaben zum Konsolidierungskreis - Konsolidierungsgrundsätze
- Bewertungsgrundlagen und Grundsätze
- Weitere Sachverhalte, deren Offenlegung von dieser oderanderen Fachempfehlungen verlangt wird
Konzernrechnung: Offenlegung
197
Angaben zum Konsolidierungskreis:
- Behandlung der Organisation in der Konzernrechnung (angewendete Methode)
- Name und Sitz der einbezogenen Organisation (Tochtergesellschaft, Gemeinschafsorganisationen und assoziierte Organisationen)
- Anteil am Kapital dieser Organisationen; Stimmrechtsanteil, falls dieser vom Kapitalanteil abweicht
- Änderung Konsolidierungskreis gegenüber Vorjahr- Abweichung vom Abschlussstichtag des Konzerns- Info zu nicht konsolidierten Beteiligungen, wenn der Wert dieser
Beteiligung 20% des konsolidierten EK übersteigt
Konzernrechnung: Offenlegung
198
Angaben zu den Konsolidierungsgrundsätzen:
-Konsolidierungsmethode insbesondere Kapitalkonsolidierung-FW-Umrechnungsmethode + Behandlung der Differenz-Behandlung von assoziierten Organisationen und Gemeinschaftsorganisationen-Behandlung konzerninterner Gewinne (Zwischengewinnen)-Info zu nicht konsolidierten Beteiligungen, wenn der Wert dieser Beteiligung 20% des konsolidierten EK übersteigt -Bei assoziierten Organisationen ist ein allfällig bilanzierter Goodwill im Anhang separat auszuweisen
Konzernrechnung: Offenlegung
199
Bewertungsgrundlagen und –grundsätze
- Bei Verrechnung des erworbenen Goodwills mit dem EK sind alle Auswirkungen einer theoretischen Aktivierung und planmässigen Abschreibung (inkl. Impairment) mit Vorjahr im Anhang darzustellen
Konzernrechnung: Offenlegung
200
Bewertungsgrundlagen und –grundsätze
- Abweichungen von gewählter Bewertungsgrundlage- Bewertungsmethode von Beteiligungen mit einem Stimmrechtsanteil von < 20 % - Steuersatz zur Berechnung lat. Ertragssteuern; Offenlegung eines konzerndurchschnittlichen Steuersatzes gestattet-In Bilanz oder Anhang separat ausweisen:
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Organisationenbei den Finanzanlagen nicht konsolidierter Beteiligungen und Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen
Konzernrechnung: Offenlegung
201
Bewertungsgrundlagen und –grundsätze
- Behandlung von FW-Differenzen und Auswirkungen auf Konzernrechnung-Segmentinformationen über den Nettoumsatz nach geografischen Märkten und Geschäftsbereichen- Aufgliederung in Geschäftsbereiche nur, falls sich diese erheblich voneinander unterscheiden; geografische Märkte können auch mehrere Länder umfassen - Bei Kauf und Verkauf konsolidierter Organisationen die wichtigsten Bestandteile der Bilanzen per Erwerbs- bzw. Abgangsstichtag
Konzernrechnung: Swiss GAAP FER vs. OR
202
Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung OR Art. 663e
Bei Erstellung des Konzernabschlusses sind die Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung zu beachten Art 663g OR sowie die Konsolidierungs- und Bewertungsregeln offen zu legen
Die Konzernrechnung ist ordentlich zu lassen Art. 728a OR
Konzernrechnung: Swiss GAAP FER vs. IFRS
203
Vorgaben zur Konsolidierung nach FER in einem einzigen Standard abgehandelt.
Nach IFRS gibt es keinen separaten IFRS. Themen zur Konsolidierung sind in den befinden sich in einzelnen Standards.
IFRS kennt nur den Impairment-Only Ansatz. D.h. Goodwill wird nur ausserplanmässig abgeschrieben. Eine Verrechnung mit dem Eigenkapital ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Einführung neuer Rechnungslegungsstandard
Projekt “Umstellung auf Swiss GAAP FER”
205
Analyse und Entscheid (ev. auf Basis einer Vorstudie)
• Szenarien: OR/Swiss GAAP FER/IFRS
• Kosten und Nutzen: für Gesellschaft (Management, Aktionäre, Verwaltungsrat), für Banken
Definition Projekt
• Sachliche, personelle, zeitliche und finanzielle Planung
• FER-Check: Analyse status quo (sachlich)
• Projektteam: Fachwissen (personell)
Projekt “Umstellung auf Swiss GAAP FER”
206
Definition Projekt (Fortsetzung)
• Zeitlich (I): Rückwirkend in einem Schritt oder phasenweise in zwei Schritten?
• Zeitlich (II): Schulung Projektteam, Erstellung Accounting Manual, Probebilanz, Anpassung Software, Schulung Mitarbeitende Rechnungswesen (Konzern und Tochter-gesellschaften), Erstellung Eröffnungsbilanz, Prüfung Eröffnungsbilanz
• Budget (finanziell)
31.12.x6
31.12.x7
31.12.x8
Projekt “Umstellung auf Swiss GAAP FER”
207
Definition Projekt (Fortsetzung)
• Analyse über unterschiedliche Behandlungen von Rechnungslegungs-standard A zu B
• Grösste Unterschiede OR / Swiss GAAP FEROR; Bildung von stillen Reserven erlaubt, Gründungskosten dürfen aktiviert werden, Verlustvorträge dürfen nicht aktiviert werden, Rückstellungsbildung nach pauschalen Vorgaben, keine Geldflussrechnung ist zu erstellen, Deutsche Methode zur Konsolidierung erlaubt, Anhang knapp gehalten
• Grösste Unterschiede Swiss GAAP FER / IFRSFER; Aktienbasierte Vergütungen nicht geregelt, Goodwill Abschreibung erlaubt, Behandlung Personalvorsorgeverpflichtungen, IFRS verlangt eine detaillierte Purchase Price Allocation bei Unternehmensacquisitionen, spezielle Behandlung von gewissen Sachverhalten (IFRS 5 etc)
• Aufzählung nicht abschliessend
Kritische Erfolgsfaktoren
208
1. Regelmässige Information
2. Transparente Information
3. Überzeugte Teilprojektleiter (aus betroffenen Geschäftsbereichen)
4. Saubere Projektplanung
5. Erfahrene Projektleiter einsetzen
6. Saubere und detaillierte Analyse der Auswirkungen
7. Analyse auch der technischen/ technologischen Auswirkungen
LÖSUNGSANSATZERFOLGSFAKTOREN
1. Top-Management Unterstützung
2. Darstellung der Analyse der Swiss GAAP FER-Auswirkungen auf klare und zeitgerechte Art
3. Einbezug der Geschäftsbereiche von Beginn an, um Bewusstsein und Mitwirkung sicherzustellen
4. Klare Projektverantwortlichkeiten definieren
5. Projektmanagement sicherstellen
6. Verstehen der Auswirkung der Swiss GAAP FER-Umstellung
7. Sicherstellen der technologischen Voraussetzungen
Accounting Manual/Konzernhandbuch
209
• Definition der Bestandteile: Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Anhang
• Definition Kontenplan
• Einheitliche Bewertungsrichtlinien
• Formular-Set
• Terminpläne
Zweck & Nutzen
210
• Verbindliches Regelwerk für alle Finanzchefs
• Einheitliche Kontenrahmen und Bewertungsrichtlinien
• Umsetzung von Swiss GAAP FER-Standards (Entscheid Wahlmöglichkeiten)
• Regelwerk für die Konsolidierungsstelle
• Prüfungsgrundlage für den Konzernprüfer
• Qualitätssicherung
• Einheitliche Definition des Reportings (Kennzahlen, Managementrechnung)
Probleme (1)
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• Verschiedene Länder mit lokalen Gepflogenheiten (auch bezüglich Rechnungslegung)
• Verschiedene Sprachen, unterschiedliche Rechtsformen
• Minderheitsbeteiligungen
• Verschiedene Finanzchefs und Wirtschaftsprüfer
• Misstrauen bei Tochtergesellschaften - zu enges Einbinden der ausländischen Finanzchefs
Probleme (2)
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• Unterschiedliche Branchen
• Wahrnehmung von Ermessensspielräumen
• Personalwechsel
• Weiterentwicklung der Rechnungslegungsvorschriften
Höhere fachliche Anforderungen
Höherer Aufwand (Zeit, Kosten)
Daher muss ein Entscheid durch den VR die Basis bilden (in Kenntnis aller Auswirkungen und Folgen…)
Fazit
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Erhöhter Nutzen in Form einer einheitlichen Sprache - sowohl in der Kommunikation gegen Innen als auch gegen Aussen
VR-Entscheid als Basis
Projektorganisation mitsamt ausreichender Ressourcen notwendig
Aufwand der Ersterstellung nicht unterschätzen!
Es resultiert eine transparente Jahresrechnung, die auch für Führungszwecke verwendet werden kann
Zusammenfassung
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• Grosse Veränderungen in der Finanzwelt
• IFRS und US GAAP dominierende Rechnungs-legungsstandards Trend Richtung Worldstandard
• OR und Swiss GAAP FER sind vermehrt für KMU wichtig
• Fair Values, zeitnahe Finanzinformationen werden gefordert
• Komplexität der Standards steigt, häufige Änderungen verlangen Weiterbildung bei Anwendern
Fragen?
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