Sehr geehrter Herr Marschner,
da die Hegegemeinschaft die Benehmensherstellung aktiv vorantreiben möchte, hat der Hegegemeinschaftsvorstand für den 11.07.2016 eine entsprechende Versammlung angesetzt, auf der hierzu beraten werden soll.
Zunächst möchte ich auf § 9 Abs. 1 SächsJagdVO verweisen, in dem die Aufgaben der HG geregelt sind. Was wurde davon bisher transparent durch den SBS mit der HG abgestimmt, besprochen oder vereinbart?
Weiterhin möchte ich nochmals darlegen, dass es im Gebiet der HG 4 Forstbezirke gibt. Um einBenehmen herzustellen, braucht die HG entsprechende Grundlagen. Hier müssen wir nicht auf die Zuarbeit von Herrn Otto warten, da Ihre Behörde ja die selben Grundlagen braucht, um über die Pläne der Forstbezierke zu befinden. Daher können auch Sie der HG die erforderlichen Angaben zuarbeiten.
Zunächst wären hier neben dem Umfang der Wildäsungsflächen, Wildruhezonen undVerjüngungsflächen der einzelnen Reviere die revierweisen Abschusszahlen und Pläne nach Altersklasse und Geschlecht erforderlich. Ebenso die entsprechenden Plan- und Abschusszahlen der jeweils angrenzenden Jagdbezirke.
Die UJB hat diese Zahlen bisher nicht zugearbeitet, die nächste Tagung des Jagdbeirates, auf der über die Planung der Gemeinschafts- und Eigenjagdbezirke gesprochen werden soll, ist für den13.07.2016 angesetzt. Da die Hegegemeinschaft die Rotwildpolulation als Ganzes betrachtet, muss auch die Planung dieser Jagdbezirke berücksichtigt werden. Durch Ihre Terminstellung zum 12.07.2016 wird für die HG deutlich, dass Sie sich offensichtlich nicht mit der UJB abgestimmt haben und die Abschüsse in den an den SBS angrenzenden Jagdbezirken unbeachtet lassen.
Leider ist das Wildmonitoring der HG nicht zugänglich, aus dem die Daten für alle(!!!) Jagdbezirke direkt beziehbar wären...
Zudem stellt sich die Frage, auf welcher wildbiologischen Grundlage ein Abschuss im Verhältnis 1 : 1,5 (FoB Neudorf) geplant wird. Nach Kenntnis der HG widerspricht das der VwV Schalenwild! Welche Grundlage gibt es derzeit beim SBS, aus der sich auf die tatsächliche, momentane wildbiologisch fundierte Population (AK und Geschlecht) schließen lässt. Der Antragstermin spricht zumindest nicht für eine Frühjahszählung!
Um eine entsprechende Auswertung zu tätigen und die Versammlung entsprechend vorzubereiten, bitten wir um eine Übermittlung vorstehender Angaben bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung desHegegemeinschaftsvorstandes.
Mit freundlichen Grüßen
Betreff:Benehmensherstellung zu den Abschussplänen der Forstbezirke im Satzungsbereich der HGErzgebirge
Von: " " <[email protected]>
An: "marschner, frank - sbs" <[email protected]>
Kopie: <[email protected]>; "Rolf Weigelt" <[email protected]>;<[email protected]>
Datum: 22. Jun 2016 17:37
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Karsten Bergner
HG Erzgebirge
Tel.: 0172/ 7914235
Fax: 03735/ 668264
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen.
Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten
haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail.
Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht
gestattet.
Seite 2 von 2E-Mail Software 6.0
12.07.2016file:///C:/Users/Karsten/AppData/Roaming/T-Online/T-Online_Software_6/eMail/use...
Von: "Marschner, Frank - SBS" <[email protected]>Datum: 12. Juli 2016 um 07:33:17 MESZAn: " " <[email protected]>Kopie: "Birka, Hubertus - SBS" <[email protected]>Betreff: AW: Benehmensherstellung über Rotwildabschusspläne SBS
Sehr geehrter Herr Bergner,
aus Sicht der oberen Jagdbehörde ist auf Grund Ihrer umfangreichen Hinweise und Anregungen, die Herstellung des Benehmens mit der Hegegemeinschaft Erzgebirge erfolgt.
Alle Unterlagen die zur Benehmensherstellung erforderlich sind, wurden Ihnen zur Verfügung gestellt. Gemäß § 21 Abs. 5 SächsJagdG ist die Herstellung des Benehmens kein Einvernehmen, sondern eine für die Behörde erforderliche Abstimmung zurobjektiven Meinungsbildung zum Planungsprozess.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Marschner
Referent
_______________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORSTGeschäftsleitung | Referat 51| Obere Forst- und Jagdbehörde
Bonnewitzer Str. 34 | 01796 Pirna OT Graupa
Hausadresse: Bei der Liebethaler Kirche 11| 01796 Pirna OT Liebethal
Tel.: +49 3501 468 318 | Fax: +49 3501 468 346
[email protected] | www.sachsenforst.de
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente
Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!
Von: [mailto:[email protected]]
Betreff:AW: Benehmensherstellung über Rotwildabschusspläne SBS (fwd)
Von: <[email protected]>
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Gesendet: Montag, 11. Juli 2016 16:40An: Marschner, Frank - SBSBetreff: Benehmensherstellung über Rotwildabschusspläne SBS
Sehr geehrter Herr Marschner,
wie Ihnen bekannt ist, findet heute die von der Hegegemeinschaft zurBehemensherstellung angesetzte Versammlung statt. Bislang sind die hierzu nötigen Daten von Ihnen hier nicht eingegangen. Sollten diese auf dem Postweg stecken geblieben sein, möchte ich Sie bitten, die Unterlagen kurzfristig per Mail zu senden. Eine Benehmensherstellung bis zum Beginn der Rotwildjagd ist sonst nicht möglich.
--Mit freundlichen Grüßen
Karsten Bergner
Hegegemeinschaft Erzgebirge
AS Steiler Aufstieg 6
09496 Marienberg OT Pobershau
Tel.: 0172/ 7914235
Fax: 03735/ 668264
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben,informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.
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Sehr geehrter Herr Gellner,
die Schreiben im Anhang zur Abschussplanung des SBS erreichten mich am 22. Juni. Daraus entwickelte sich der ebenfalls anhängende eMail- Verkehr. Vor nunmehr einem Jahr erhielten anlässlich des Ministergesprächs alle Beteiligten den Auftrag,zusammenregionale Planungen vorzunehmen und umzusetzen. Wie dies in der Praxis funktioniert, zeigt sich jetzt. Bereits zu unserem Waldbegang sprachen wir ja von "hohen Rössern". Ein Beispiel hierfür ist die Mail von Herrn Marschner, die mich heute erreichte. Gerade in der jetzigen Situation ist mir ein solches Verhalten absolut unverständlich. Außer an den HG- Vorstand werde ich diese Mail vorerst nicht weitergeben, um nicht zusätzlich Öl ins Feuer zu schütten. Dennoch sehe ich hier Klärungsbedarf. Ebenso kontrovers wird von den Jägern im Erzgebirge derzeit diskutiert, dass Dr. Eisenhauer bei einer Besprechung an der TU Tharandt zusagte, das von der Hegegemeinschaft angeregte Forschungsprojekt mit Fläche und Daten zu unterstützen. Herr Grunwald eröffnete Herrn Prof. Herzog und mir, dass diese Zusage des SBS nicht mehr besteht. Gründe hierfür wurden nicht genannnt. Ein wichtiger Teil des Projektes ist die Mediation durch Prof. Herzog. Aber alle Mediationsversuche werden scheitern, wenn ein in die derzeitige Diskussion Involvierter nicht einmal an der Mediation teilnimmt.
Ich möchte Sie bitten, darauf einzuwirken, dass es zu einem Miteinander auf Augenhöhe im Erzgebirge kommt. Die Hegegemeinschaft wird ihren Teil dazu beitragen.
--Mit freundlichen Grüßen
Karsten Bergner
Hegegemeinschaft Erzgebirge
Amtsseite Steiler Aufstieg 6
09496 Marienberg OT Pobershau
Tel.: 0172/ 7914235
Fax: 03735/ 668264
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben,informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Dasunerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.
Betreff:Rotwild Erzgebirge
Von: " " <[email protected]>
An: <[email protected]>
Datum: 12. Jul 2016 13:05
Anlagen: � Abschusspläne Forstbezirke 2016 - 2019.pdf
� Antwort an Herrn Marschner.pdf
� Antwort von Herrn Marschner.pdf
� Nachfrage an Herrn Marschner.pdf
Seite 1 von 1E-Mail Software 6.0
10.08.2016file:///C:/Users/Karsten/AppData/Roaming/T-Online/T-Online_Software_6/eMail/use...
Hegegemeinschaft Erzgebirge
Amtsseite Steiler Aufstieg 6
09496 Marienberg OT Pobershau
___________________________________________________________________________
Staatsbetrieb Sachsenforst 10.08.2016 Herrn Grunwald Geschäftsleitung Bonnewitzer Straße 34
01796 Pirna OT Graupa
Sehr geehrter Herr Grunwald,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 01.08.2016. Ich muss Ihnen, auch als Verfahrens-beteiligter, mitteilen, dass ich Ihrer darin geäußerten Rechtsauslegung entschieden widerspreche. Außerdem ersuche ich hiermit das SMUL zur rechtsaufsichtlichen Prüfung des Zustandekommens der in Frage stehenden Abschusspläne, dies auch für die zurückliegende Planperiode. Ich begründe die diesseitige Rechtsauffassung damit, dass in der von Ihnen aufgeführten Gesetzespassage (§ 21 Abs. 5 SächsJagdG) zwar die Beteiligung zum Benehmen bei der Planung in der Verwaltungsjagd geregelt ist, jedoch nicht, dass die forstbezirksweise Planung lediglich nach Stückzahl und Wildart erfolgt. Hierfür muss richtigerweise der Absatz 1 Anwendung finden, welcher eine Planung nach Wildart, Geschlecht und Altersklasse vorsieht! Der Absatz 2 regelt ausschließlich das Planverfahren für GJB/EJB in einer Hegegemeinschaft! In den verbleibenden Rechtsnormen kennt die Jagdgesetzgebung keine Gruppenabschussplanung! Aus Sicht der Hegegemeinschaft kann ein Benehmen nur hergestellt werden, wenn den Verfahrensbeteiligten die hierzu nötigen Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Hierauf verweist auch eindeutig der Erlass des SMUL zur „Vorbildlichkeit von Jagdausübung“. Im Punkt 2. Transparenz heißt es dazu „…Ziele, Grundsätze und Daten zur Verwaltungsjagd sind den Jagdbehörden, Hegegemeinschaften sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit offen und zielgruppenwirksam in allen Ebenen zu kommunizieren….“ Dies ist nicht geschehen. Sicher ist uns der Unterschied zwischen Benehmen und Einvernehmen bekannt. Wenn unter Benehmen aber das Motto verstanden wird "Wir sagen Euch so wage wie möglich, was wir vorhaben und das war es dann!", ist das kein Benehmen in Sinne des Gesetzgebers. Für die Hegegemeinschaft ist daher die Benehmensherstellung nicht erfolgt!
Sehr geehrter Herr Grunwald, im Ministergespräch gab es die klare Vorgabe, regional, miteinander und transparent mit der heimischen Wildtierwelt umzugehen. Die Hegegemeinschaft versucht dies nicht zuletzt mit einem besitzübergreifenden Forschungsprojekt mit Leben zu erfüllen. Der überarbeitete Antrag hierfür liegt Ihnen im Übrigen bereits vor.
Wie Ihnen bekannt ist, sind die Forstbezirke bei ihrer Planung an die VwV Schalenwild gebunden. Hier ist eindeutig festgelegt, dass die Gruppenabschusspläne nach den Vorgaben der VwV, also nach Alter und Geschlecht, aufzuschlüsseln sind. Wird von den Vorgaben der VwV abgewichen, wie es z.B. im FoB Neudorf der Fall ist, der einen Abschuss im Geschlechterverhältnis 1 : 1,5 plant, ist das zu begründen. All diese Angaben liegen der Hegegemeinschaft eben nicht vor. Um überhaupt fundiert arbeiten zu können, hat die Hegegemeinschaft darüber hinaus bereits im November 2015 Daten der Forstbezirke nach dem Umweltinformationsgesetz abgefragt. Sicher konnten diese erst zum Ende des letzten Jagdjahres geliefert werden, jedoch haben wir bis heute trotz Nachfrage keine Antwort erhalten! Sie haben also Recht, es gibt Informationsdefizite.
Umso verwunderlicher, dass die infrage stehenden Forstbezirke bereits im März, also noch vor dem Ende des Jagdjahres, neue Pläne einreichen! Weder dem Ministerium, der OJB, der UJB noch der Hegegemeinschaft konnte zu diesem Zeitpunkt eine Gesamtschau der Planerfüllung vorliegen, da der gesetzliche Meldetermin erst am 10. April endet und meiner Kenntnis nach das Sächsische Wildmonitoring einen vorzeitigen Abschluss auch nicht vorsieht. Somit reichten die Forstbezirke, ohne vorher mit irgendjemanden die Kommunikation gesucht zu haben und ohne Kenntnis der Planerfüllung in den angrenzenden Jagdbezirken, einen neuen Plan ein. Noch deutlicher kann man das Desinteresse an einem gemeinsamen Weg nicht demonstrieren!
Da, wie bereits ausgeführt, aktuelle Ist- Zahlen erst zum Ende des Jagdjahres im April vorliegen konnten und die entsprechende Anfrage der Hegegemeinschaft bei Herrn Otto bislang unbeantwortet blieb, ist auch klar, warum Herr Marschner die zur Benehmensherstellung erforderlichen Daten nicht liefern konnte- einfach, weil er sie ebenfalls nicht hatte!
Danke, Herr Grunwald, für Ihre eindringlichen Worte, hier an der Basis sieht es leider anders aus! Unser Bemühen, regional Lösungen zu finden, ist, wie Sie sicher selbst bemerkt haben, groß. Appelle nach „verstärkten gemeinsamen Anstrengungen aller Jagdbezirksinhaber“ lassen unseren Mitgliedern nur weiter die Zornesröte ins Gesicht steigen, da es sich dabei nicht um Versäumnisse der Hegegemeinschaft oder der Kreisjagdverbände handelt.
Auch im Jagdbeirat des Erzgebirgskreises gab es seitens der Behördenvertreter massive Kritik daran, dass der SBS trotz Zusage keinerlei tiefgreifende Daten zur Verfügung gestellt hat. Offensichtlich betrifft das von Ihnen angesprochene Informationsproblem nicht nur die Hegegemeinschaft. Vielmehr wird deutlich, dass der SBS sein Alleinstellungsmerkmal immer deutlicher herausarbeitet und die Vorgabe des Ministers augenscheinlich konterkariert.
Dies wurde auch bei dem geplanten Forschungsprojekt der Hegegemeinschaft deutlich, wurde doch die Hegegemeinschaft von Prof. Braun zum SBS- Projekt eingeladen und von Dr. Eisenhauer wieder ausgeladen. Ebenso, wie Dr. Eisenhauer bei der Projektberatung in Tharandt zusagte, das HG- Projekt mit Flächen und Daten des SBS zu unterstützen, hiervon nunmehr aber nach Ihrer Aussage nichts mehr wissen will.
Sehr geehrter Herr Grunwald, mir ist bewusst, dass Sie nicht für alle der vorgenannten Sachverhalte verantwortlich zeichnen, oder diese gar beeinflussen können. Es scheint mir aber sinnvoll, offen darzulegen, wie sich für uns an der Basis die gegenwärtige Situation abzeichnet, wobei mit „uns“ nicht nur die Hegegemeinschaft gemeint ist. Ich möchte mit der Hoffnung schließen, dass das beantragte Forschungsprojekt in der überarbeiteten Form nunmehr genehmigt wird und sich bei seiner Umsetzung Strukturen bilden, die zu einem besseren Verständnis der Anliegen aller Beteiligten führen. Mit freundlichen Grüßen
Karsten Bergner 1. Vorsitzender
Hegegemeinschaft Erzgebirge
Amtsseite Steiler Aufstieg 6
09496 Marienberg OT Pobershau
___________________________________________________________________________ Herrn Staatsminister Thomas Schmidt 29.09.2016
zur persönlichen Kenntnisnahme
Sächsisches Staatsministerium für
Umwelt und Landwirtschaft
Postfach 100510
01076 Dresden
per Email
Sehr geehrter Herr Staatsminister Schmidt,
nachdem nunmehr über ein Jahr seit unserem Treffen in Dresden vergangen ist, möchten wir die
Gelegenheit ergreifen, Ihnen zum Sachstand Rotwild Erzgebirge zu berichten.
Bereits an dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass wir seit dem Besuch Ihres Abteilungsleiters, Herrn
Gellner, die Hoffnung hegten und noch immer hegen, wieder zu einer gemeinsamen
Zusammenarbeit in Sachen Rotwild zu kommen. Herr Gellner bat bei seinem Besuch um klare Worte.
Wir erlauben uns daher, solche auch nachfolgend zu formulieren.
Als Anlage zu diesem Brief erhalten Sie zwei Schreiben aus der jagdlichen Exekutive, welche zeigen,
wie gleichgültig und arrogant nach wie vor mit dem erzgebirgischen Rotwild und ehrenamtlichen Gremien vor Ort umgegangen wird. Und genau dieser Umgang ist es, der unter anderem zur Petition
zum Rotwild führte - nicht, wie von einigen Abgeordneten bewusst falsch dargestellt, Abschusshöhen
oder der Waldumbau…
Als erstes möchten wir auf die Niederschrift der Sitzung des Jagdbeirates bei der unteren Jagdbehörde
des Erzgebirgskreises am 13. Juli 2016 eingehen:
Darin wird deutlich, dass seitens des Staatsbetrieb Sachsenforst erneut keine ausreichende Zuarbeit
an essenziellen Daten erfolgte, um eine fundierte Abschussplanung für die nächsten drei Jagdjahre
durchzuführen. Das zur Verfügung stellen von „… Ist-Abschuss für den gesamten Erzgebirgskreis und der neuen Planzahlen für ganze Forstbezirke…“ reicht nachvollziehbar keinesfalls aus, um die in Frage
stehenden benachbarten gemeinschaftlichen und Eigenjagdbezirke sinnvoll zu beplanen. Hierfür
werden revierweise Daten benötigt, die nicht einmal die Untere Jagdbehörde des Erzgebirgskreises
erhielt, obwohl dies in einer vorhergenenden Jagdbeiratssitzung zugesagt wurde. Auch
entsprechende Anfragen der Hegegemeinschaft vom 02.11.2015 und vom 17.12.2015 wurden vom
SBS erst am 15.08.2016 beantwortet, nachdem die Hegegemeinschaft am 03.08.2016 diesbezüglich
nochmals nachgefragt hatte – die Rotwildjagd beginnt am 01.August, die Abschussplangenehmigung
musste also spätestens im Juli erfolgen! Ähnlich erging es dem Landesjagdverband Sachsen, auch
diesem wurden zugesagte Abschusszahlen nicht geliefert…
Für das Rotwild im Erzgebirge bedeutet dies, dass die Abschusspläne der Gemeinschafts- und Eigenjagdbezirke ohne Kenntnis der Gesamtsituation erstellt werden mussten. Zu dieser
Einschätzung gelangte eben auch der Jagdbeirat des Erzgebirgskreises, der seine
„…verantwortungsbewusste Arbeitsfähigkeit…“ nicht feststellen konnte!
Was wäre passiert, wenn die Behörde das weitere Planungsverfahren aus diesem Grund
abgebrochen oder vertagt hätte und somit zum 01.08.2016 für keinen Jagdbezirk ein genehmigter
Abschussplan vorgelegen hätte?
Ohne die Zahlen für die vielfach angrenzenden Forstreviere des Staatsbetriebes Sachsenforst
annähernd zu kennen, ist eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Planung nicht möglich.
Das derzeit umstrittene Thema, eines vernünftigen, tierschutzkonformen Umgangs mit dem Rotwild im Erzgebirge, ist damit vollkommen konterkariert worden. Ein mehr als unbefriedigendes Ergebnis.
Man muss sich in solchen Momenten immer wieder vor Augen führen, dass hier über
Abschussquoten von Wildtieren und somit über Eingriffe in Ökosysteme entschieden wird. Ein
Umstand der eigentlich Professionalität und Ernsthaftigkeit voraussetzt.
Wie ein trotziges Kind möchte sich der SBS jedoch nicht in die Karten schauen lassen. Das
Alleinstellungsmerkmal des SBS wird immer deutlicher herausgekehrt. Mit Absicht wird hier ein
bitter nötiger Informationsfluss unterbunden. Man kann sich ja auch beruhigt zurücklehnen, der
Staatsforst beplant sich schließlich selbst. Die hierfür zuständige OJB ist gleich mit beim SBS angesiedelt. Also die Aufsichtsbehörde in der eigenen Struktur – Gewaltenteilung existiert hier
bestenfalls auf dem Papier.
Dieser Fauxpas verdeutlicht sich noch eindringlicher im zweiten Anhang zu diesem Schreiben:
Hierbei handelt es sich um ein Antwortschreiben des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und
Landwirtschaft, dem eine Beschwerde zum Zustandekommen der Abschussplanzahlen der
erzgebirgischen Forstbezirke zu Grunde liegt.
Darin beschwerte sich die Hegegemeinschaft Erzgebirge über den Versuch der OJB, das Benehmen
zur Rotwildplanung der Forstbezirke, ohne jegliche Datengrundlage herzustellen. Der entsprechende E-Mail-Verkehr hängt ebenfalls an.
Im Wissen, dass die gesetzlich geforderte Benehmens-Regelung nur ein zahnloser Tiger ist, machte
die Hegegemeinschaft dennoch auf grundlegende fehlende Angaben aufmerksam, die eine
qualitative Aussage im Benehmensverfahren überhaupt erst möglich machen.
Hierbei möchten wir speziell auf zwei Fakten eingehen.
1. Warum reichen die Forstbezirke Mitte März Plananträge ein, wo doch die gesetzliche
Wildabschussmeldung erst am 10. April fällig ist?
Heißt also, die drei in Frage stehenden Forstbezirke Eibenstock, Neudorf und Marienberg haben vor
Kenntniserlangung der Abschüsse der angrenzenden Jagdgebiete und vor dem Ende des laufenden
Jagdjahres einen neuen Abschussplanantrag für die kommenden drei Jahre eingereicht. Wie arrogant
kann man eigentlich noch auftreten, um seine Vormachtstellung auszuspielen und zu zeigen, dass
einem alles, was nicht die Verwaltungsjagd betrifft, völlig unwichtig ist. Unerträglich und ein Schlag
ins Gesicht all derer, die sich in den letzten beiden Jahren für eine transparente Zusammenarbeit auf
Augenhöhe an der Basis ausgesprochen haben.
In diesem Zusammenhang sei an Ihre Forderungen vom 18.06.2015 erinnert, in denen Sie allen
Beteiligten ein transparentes Miteinander abverlangten. Die Überheblichkeit der Beamten, die dieses staatliche Handeln zu verantworten haben, geht also bis zur Missachtung direkter Weisungen ihres
Dienstherren.
2. Im Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Vorbildlichkeit von Jagdausübung und Hege in den Verwaltungsjagdbezirken des Freistaates
Sachsen vom 1. Oktober 2013, ist u.a. folgendes geregelt:
„...Ziele, Grundsätze und Daten zur Verwaltungsjagd sind den Jagdbehörden,
Hegegemeinschaften sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit offen und
zielgruppenwirksam in allen Ebenen zu kommunizieren…“
Genau dies haben jedoch die drei Forstbezirke ebenso wenig getan, wie die OJB. Kein Einziger hat
der UJB (siehe Niederschrift zum Jagdbeirat) oder der Hegegemeinschaft wirklich verwertbare Daten
zur Verfügung gestellt. Vielmehr wurden die Entscheidungsträger vor Ort mit nicht aussagefähigen Gesamtzahlen für das gesamte Kreisgebiet und einer Karte abgespeist, deren Inhalt, mit Verlaub,
fachlich einfach lächerlich ist. Sehr geehrter Herr Minister, hier muss dringend Abhilfe geschaffen
werden. Derartige Winkelzüge und Verzögerungstaktiken haben zur Eskalation der Situation im
Erzgebirge geführt. An der Basis ist der Unmut hierüber so groß wie nie zuvor! Ein „Weiterso“ kann
und darf es nicht geben!
Dass, das zuständige Ministerium den „…Schriftwechsel mit der oberen Jagdbehörde auch zum
Anlass genommen hat, die Kolleginnen und Kollegen der betroffenen Forstbezirke noch einmal auf
die diesbezügliche Verantwortung hinzuweisen…“, klingt wie Hohn.
Der systematische Verstoß von drei Forstbezirken und der OJB gegen einen ministeriellen Erlass, also gegen geltendes Recht, nimmt die Aufsichtsbehörde zum Anlass, die „Kollegen“ darauf
„hinzuweisen“, ihr Amt auszufüllen, welches eine besondere Treue zur freiheitlich demokratischen
Grundordnung fordert.
Nach all den Querelen der letzten Jahre, glauben wir nicht, dass die betreffenden Kolleginnen und
Kollegen aus Versehen einen Fehler gemacht haben. Vielmehr wurde auch hier, wie schon beim
Thema Jagdbeirat beschrieben, der zur Lösungsfindung nötige Informationsfluss absichtlich
unterbunden, gegen geltendes Recht verstoßen und der Dienstherr missachtet. Damit ist weder
behördlich noch zivil in irgendeiner Form ein Lösungsweg beschritten! Wie lange soll sich die Basis
ein solches behördliches Handeln noch anschauen? Wie lange schaut die Legislative dem noch zu?
Wir bitten Sie um eine nahtlose Aufklärung der beschriebenen Sachverhalte.
Weiterhin bitten wir nunmehr um eine schnelle, sachliche Lösung, welche zu einem vernünftigen und
artgerechten Umgang mit dem erzgebirgischen Rotwild und zu einem Miteinander aller Beteiligten
führt. Nachdem der Hegegemeinschaft die Teilnahme am Forschungsprojekt des SBS verweigert
wurde, sehen wir als möglichen Rahmen für eine solche Lösung das von TU Tharandt, NABU und
Hegegemeinschaft initiierte Forschungsprojekt.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Bergner 1. Vorsitzender
Verteiler:
Herr Staatsminister Schmidt
Herr Gellner, Leiter Abt. 3 SMUL
Fraktionsvorsitzende des Sächsischen Landtags
Hegegemeinschaft Erzgebirge
Amtsseite Steiler Aufstieg 6
09496 Marienberg OT Pobershau
___________________________________________________________________________ Sächsisches Staatsministerium für 07.11.2016
Umwelt und Landwirtschaft
Herrn Gutzer
Postfach 100510
01076 Dresden
Sehr geehrter Herr Gutzer,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.10.2016.
Leider wurde darin keiner der von uns im Schreiben vom 29.09.2016 bemängelten Sachverhalte
aufgeklärt oder Lösungen hierzu angekündigt. Wir ersuchen Sie daher, dies vor einem gemeinsamen
Treffen nachzuholen.
Darüber hinaus bitten wir Sie, uns darzulegen, welche Intension Sie mit diesem Treffen verbinden
und wer genau Ihre Kollegen sind, die „voraussichtlich“ an dem Treffen teilnehmen. Hintergrund
hierfür ist, dass wir Gewissheit haben möchten, sowohl fachkompetente als auch
entscheidungsbefugte Gesprächspartner zu haben, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die
OJB das von der TU Tharandt eingereichte Forschungsvorhaben zum Wildtiermanagement seit
nunmehr einem Jahr verzögert, einen vorzeitigen Beginn ohne Angabe von Gründen ablehnt und
beantragte Mittel willkürlich kürzt. Für weitere Verzögerungen gibt es diesseits keinerlei Verständnis
mehr.
Selbstverständlich stehen wir für sachliche Gespräche jeder Zeit zur Verfügung, nur müssen diese
dann auch zeitnah in Ergebnisse münden. Daher ersuchen wir Sie zudem, Herrn Staatsminister
Thomas Schmidt in die Gesprächsrunde zu involvieren, da ein Weiterkommen in der Sache "Umgang
mit dem größten heimischen Wildtier" in enormer politischer Brisanz gipfelt, welche aus unserer
Sicht jetzt und damit noch rechtzeitig auf dialogoffene Bahnen gelenkt werden kann. Eine
Nulltoleranzpolitik, wie Sie derzeit durch alle staatlichen Vertreter praktiziert wird, kann nur zu
Unverständnis in der breiten Bevölkerung führen und konterkariert die offene Dialogpolitik, wie Sie
von Frau Merkel und der sächsischen Staatsregierung postuliert wird. Der wachsende Unmut der
Bevölkerung zeigt sich z.B. in den jüngsten Vorfällen um die Jagd vom 04.11.2016 im FoB Neudorf.
Sehr geehrter Herr Gutzer, es geht nach wie vor nicht um Abschusshöhen oder Trophäenjagd.
Alleinig der Umgang mit dem Rotwild, falsche Jagdstrategien und somit selbst verursachte
Wildschäden, Unkenntnis über Bestandeshöhen und Raum-Zeit-Dynamiken und die Verweigerung,
integrative Lösungen zum langfristigen Miteinander zu finden, sind es, welche die Diskussion erst
vom Zaun gebrochen haben. Wir appellieren daher an die Vernunft der Aufsichtsbehörden, bei
den Ausführenden vor Ort für Ordnung zu sorgen! Wir möchten Sie an dieser Stelle ebenfalls
bitten, die jagdliche Disziplin nicht aus dem Ruder laufen zu lassen. Unfallverhütung, Tierschutz,
Abschussfreigaben und Rechtstreue zur Jagdgesetzgebung sollten doch die Vorbildwirkung des SBS
sein!
Momentan stellt sich die Lage für uns so dar, dass auf der einen Seite verzögert wird, was nur geht, auf der anderen Seite wie im FoB Neudorf oder FoB Marienberg mit allen Mitteln Fakten geschaffen
werden. Dies im Übrigen mit Gruppenabschußplänen, die aus unserer Sicht nach wie vor
gesetzeswidrig sind, was auch eine von uns veranlasste juristische Prüfung des Sachverhalts ergab.
Die von Ihnen angeführte „Begründung zum Regierungsentwurf“ entfaltet keinerlei rechtlich
verbindlichen Charakter und kann daher auch nicht zu einer, wie auch immer gearteten,
Interpretation des Jagdgesetzes dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Bergner
1. Vorsitzender