Vorsorge für die landwirtschaftliche Familie
1. Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
2. Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V
Inhalt:
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Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Alterskasse beträgt im Jahre 2014
einheitlich für den Landwirt und den Ehegatten jeweils:
• Alte Bundesländer: € 227,-
• Neue Bundesländern: € 192,-
für mitarbeitende Familienangehörige die Hälfte des Beitrags des
Landwirts (113,50 € alte bzw. 96,- € neue Bundesländer)
Merke:Beitragszuschüsse erhalten Landwirte, deren jährliches Gesamt-einkommen unter € 15.500, bei Ehepaaren unter € 31.000,- liegt.
Beiträge zur LAK ab 01.01.2014
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
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Regelaltersrente nach 65. Lebensjahr, analog AN steigend auf 67
Jahre
Vorzeitige Altersrente ab dem 55. (steigend auf das 57.) Lebensjahr
gegen Abschlag, sofern der Ehegatte eine Altersrente ab dem 65. /
67. Lebensjahr bezieht
Rente wegen Erwerbsminderung
Hinterbliebenenrente für Witwe/Witwer und Waisen
Betriebs- und Haushaltshilfe
Überbrückungsgeld
Leistungen der Alterssicherung der Landwirte
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
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WartezeitenWartezeiten
für Altersrenten: 15 Jahre (Beitragsjahre in der GRV werden angerechnet)
für EM-Rente: 5 Jahre (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren)
für Hinterbliebenen-renten: 5 Jahre Beitragszahlung des Verstorbenen
Leistungen der Alterssicherung der Landwirte
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
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Die Rentenformel lautet:Die Rentenformel lautet:
monatliche Altersrente = Beitragsjahre x allgemeiner Rentenwert
Beitragsjahre: für Landwirte volle Anrechnung der Jahre
für mitarbeitende Familienangehörige halbe Anrechnung der Jahre
Leistungen der Alterssicherung der Landwirte
(seit 1.7.2014: € 13,21 West / € 12,18 Ost)
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
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Wie hoch ist Ihre Altersrente?
Wenn Sie zum Beispiel 45 Jahre lang Beiträge zur LAK entrichtet haben, ergibt sich folgender Anspruch auf Altersrente (alte Bundesländer):
45 Beitragsjahre x Faktor 0,0833 € = 44,982 (Steigerungszahl)
44,982 x € 13,21 = € 594,21 / Monat
Merke!
Voraussetzung für den Bezug aller Renten aus der landwirtschaftlichen
Alterskasse ist, dass der landwirtschaftliche Betrieb abgegeben worden ist.
Leistungen der Alterssicherung der Landwirte
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
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Die Witwenrente wird unter folgenden Voraussetzungen gezahlt:
Der verstorbene Ehegatte hat die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt und
der landwirtschaftliche Betrieb wurde abgegeben und
die Witwe ist selbst kein Landwirt und
die Witwe hat das 45. Lebensjahr vollendet oder erzieht ein Kind,
welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder die Witwe ist
erwerbsgemindert.
Die Rentenhöhe der Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten
wird mit einer Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr berücksichtigt.
Leistungen der Alterssicherung der Landwirte
Hinterbliebenenrente
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
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HofabgabeHofabgabe
ist die Bedingung für alle Rentenarten !
Zusätzliche private Alters-, Invaliditäts- und
Hinterbliebenenvorsorge sichert den
Fortbestand des landwirtschaftlichen
Unternehmens.
auch deshalb:
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
Leistungen der Alterssicherung der Landwirte
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Versicherungsbefreiung auf Antrag
ist möglich bei
einem regelmäßigen Arbeitsentgelt
außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommen (selbständiger Tätigkeit)
Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Renten, Verletzten- und Krankengeld)
von mehr als € 4.800,-- jährlich.
Wird dieses Einkommen unterschritten, tritt wieder die Versicherungspflicht in
der LAK in Kraft.
Befreiungsmöglichkeiten von der LAK
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
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RegelmäßigesArbeitsentgelt oder außerlandwirtschaft-
liches Erwerbs-einkommen
> 4800 € p.a.
Zeiten der Versicherungspflicht in der GRV wegen
Pflege eines Pflegebedürftigen
Zeiten der Erziehung
eines Kindes
Die Befreiung endet, sobald die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen !
Versicherungs-befreiung auf Antrag
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
Befreiungsmöglichkeiten von der LAK
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Übersicht Altersversorgung ab 2005
1. Schicht: Basisversorgung
GesetzlicheRentenversicherung
BerufsständischeVersorgung
Versorgung derLandwirtschaftlichen
AlterskasseBasisRente
2. Schicht: Zusatzversorgung
Pensions-
zusage
Unterstützungs-
kasse Pensionsfonds Pensionskasse
Direktver-
sicherung
Riester Rente
Betriebliche Altersversorgung
3. Schicht: Produkte aus versteuertem Einkommen
z.B. Bundesschatzbriefe, Investment-
fondsanteile, Aktien, Banksparpläne etc. Kapital LV PrivatRente
Fonds-gebundeneRente
Einführung
Private Altersvorsorge
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Übersicht über die steuerliche Behandlung der Vorsorgeprodukte
Absetzbarkeit der Beiträge Besteuerung der Leistungen
3. Schicht Keine Absetzbarkeit der Beiträge
Bei Kapitalleistung: Besteuerung der Erträge
Bei Renten: niedrige Ertragsanteilbesteuerung
2. SchichtBeiträge voll absetzbar,
je nach Durchführungsweg mit unterschiedlichem Maximalbeitrag
Leistungen sind voll zu versteuern
1. Schicht
Beiträge absetzbar,Übergangsregelung
ab 2014 ( 78 %) bis 2025 (100 %)
Leistungen sind zu versteuern, Übergangsregelung ab 2014 (68 %)
bis 2040 (100 %)
Einführung
Private Altersvorsorge
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Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V
IGLSammelvertra
g 1830
Direktversicherung inkl. BUZ
für Arbeitnehmer (GrVV 6526)
RiesterRente: Agrar
für Landwirte und
Arbeitnehmer(GrVV 6527)
BasisRente: Agrar
für Landwirte und
Arbeitnehmer (GrVV 8215)
BUZ für Landwirte
und Arbeitnehmer (GrVV 8215)
Private Altersvorsorge
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit