WAHLHELFER-INFOfür die Feinauszählung
Stadt Mannheim - Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen
Watu, derWa(h)lfisch
HAUPTMENÜ
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Grundsätzliches
Erfassungsprogramm starten
Erfassung der veränderten Stimmzettel
Stimmen / Stimmzettel: Gültig oder nicht gültig?
Hiermit können Sie eine Folie vor oder zurück gehenund in der Mitte zu diesem Hauptmenü wechseln
GRUNDSÄTZLICHES
Die Feinauszählung findet am Montag und Dienstag nach dem Wahltag statt,
Arbeitszeit: 8 Uhr bis 16.30 incl. 30 Minuten Mittagspause,
ein Wahlvorstand muss mit mindestens drei Personen besetzt sein, meist waren zwei davon schon sonntags dabei,
der Wahlvorstand macht gemeinsam Mittagspause.
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GRUNDSÄTZLICHES
Ausgezählt wird in den Dienstgebäuden E 5, E 4, E 2 und in der Friedrich-List-Schule,
die Leitung der Feinauszählung liegt bei den Koordinatoren der beteiligten Dienststellen, sie vertreten die Wahlleitung im Erfassungsgebäude,
für durchschnittlich vier Wahlbezirke ist eine Verbindungsperson eingesetzt. Sie koordiniert die Arbeit und berät die Wahlvorstände in Vertretung der Wahlleitung.
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GRUNDSÄTZLICHES
Ein Raum für die Ausgabe und Rücknahme der Wahlunterlagen in jedem Erfassungsgebäude,
die Unterlagen müssen tagsüber immer unter Aufsicht von mindestens zwei Personen oder verschlossen sein,
Wahlunterlagen dürfen nie in einen anderen Wahlbezirk gelangen, stets strikt getrennt halten,
offen dürfen immer nur die Stimmzettel liegen , die gerade bearbeitet werden.
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GRUNDSÄTZLICHES
in den Dienstgebäuden belegt jeder Wahlvorstand einen Büroraum,
die Telefone in diesen Büros sind auf eine zentrale Bandansage umgeleitet,
in den großen EDV-Räumen der Friedrich-List-Schule sind mehrere Wahlbezirke untergebracht,
Dort ist besonders auf die Trennung der Unterlagen zu achten.
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GRUNDSÄTZLICHES
Das Einzelstimmenergebnis ist Grundlage für die Sitzverteilung nach Listen und die Zuteilung an deren Bewerber,
bei den unveränderten Stimmzetteln ergibt die Anzahl je Liste auch die Zahl der Einzelstimmen für die vorgedruckten Bewerber,
die Einzelstimmen aus den veränderten Stimmzetteln müssen am PC erfasst werden,
Erfasst wird mit dem Programm „PC-Wahl“.
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GRUNDSÄTZLICHES
Erfasst und kontrolliert wird immer nach dem 4-Augen-Prinzip
Die Dritte Person bereitet vor / nach und ermöglicht reihum Erfassungspausen.
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Vergleicht Stimmzettelmit Bildschirm
Erfasst Stimmzettelund prüft Eingaben am Bildschirm
GRUNDSÄTZLICHES
Einzelne Wahlvorstände für große Wahlbezirke konnten mit vier Personen besetzt werden,
in solchen Bezirken sind zwei PC vorhanden und zwei Erfassungsteams zu bilden, damit an beiden Geräten gearbeitet werden kann,
Mehrheitsbeschlüsse (z. B. ungültige Stimm-zettel) erfordern immer den ganzen Wahlvor-stand, mindestens aber drei Mitglieder;
Stimmengleichheit = abgelehnt oder ungültig
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GRUNDSÄTZLICHES
Die Stimmzettel sollten am Wahlabend nach unverändert / verändert und jeweils nach den 9 Listen sortiert worden sein.
Leitliste, Hauptliste oder führende Liste:Besteht ein Stimmzettel aus mehreren Listen, wurde die mit den meisten Stimmen nach oben geheftet.
Sollten diese Vorarbeiten nicht vollständig und korrekt erledigt sein, bitte sofort die Verbindungsperson verständigen.
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GRUNDSÄTZLICHES
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Alles verstanden?
ERFASSUNGSPROGRAMM STARTEN
Die Verknüpfung für die Anwendung „PC-Wahl“ liegt auf dem Desktop jedes Erfassungs-PC.
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*Doppelklick*
ERFASSUNGSPROGRAMM STARTEN
Daraufhin startet die Anwendung…
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ERFASSUNGSPROGRAMM STARTEN
Wenn Sie dieses Fenster sehen, hat alles geklappt!
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ANMELDUNG PC-WAHL
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Alles verstanden?
ERFASSUNG
Erfassungsdatei laden.
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*Klick*
ERFASSUNG
Stimmbezirk auswählen.
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*Klick*
ERFASSUNG
Im Anschluss muss eine Prüfziffer eingegeben werden, die Sie in den Wahlunterlagen finden werden.
Jedem Stimmbezirk ist eine Prüfziffer zugeordnet.
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ERFASSUNG
Stimmzettelnummer auf den Stimmzettel!
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Schwarz = schon Erfasst
Rot = Noch nichterfasst
*Klick*
ERFASSUNG
Die Stimmzettel werden bei der Erfassung nummeriert.
Die Nummerierung bildet die Grundlage der Erfassung und die einzige Verbindung zwischen dem Stimmzettel und dem Erfassungsprotokoll.
Hier darf es keine Fehler geben, weil sonst nochmal erfasst werden müsste.
Deshalb: Freie Stimmzettelnummer auswählen und gleich auf den Stimmzettel schreiben!
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ERFASSUNG
Leitliste wählen.
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*Klick*
ERFASSUNG
Nach Auswählen der Leitliste wird erfasst.
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Zur Kontrolle
ERFASSUNG
Zum Panaschieren auf „Spalte“ klicken.
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*Klick*
ERFASSUNG
Bestätigen.
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*Klick*
ERFASSUNG
Panaschierte Kandidaten eintragen.
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ERFASSUNG
Speichern.
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*Klick*
ERFASSUNG
Nach dem Speichern wird automatisch der nächste Stimmzettel geladen.
Somit kann danach direkt weiter erfasst werden
die bisherige Liste wird als Vorauswahl angeboten und kann bestätigt werden
Achtung bei Listenwechsel!
Listen strikt trennen, damit keine falschen Stimmzettel erfasst werden können.
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ERFASSUNG
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STIMMEN- / STIMMZETTELGÜLTIGKEIT
Stadt Mannheim - Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen
STIMMEN- / STIMMZETTELGÜLTIGKEIT
Jeder Wähler hat insgesamt 48 Stimmen.
Der Wähler muss nicht alle Stimmen vergeben.
Der Wähler kann bis zu 3 Stimmen an einen Bewerber vergeben (kumulieren).
Auf einer Liste auch Bewerber anderer Listen hinzufügen (panaschieren).
Hinzugeschriebene Bewerber ohne weitere Kennzeichnung erhalten eine Stimme
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STIMMZETTEL: GÜLTIG ODER NICHT?
Am Wahlabend wurden als ungültig ausgesondert:
Leere Stimmzettelumschläge
Stimmzettel, die nicht im amtlichen Stimmzettelumschlag abgegeben wurden,
Stimmzettel, die in einem Stimmzettelumschlag abgegeben wurden, der das Wahlgeheimnis gefährdet oder einen beleidigenden Zusatz aufweist,
evtl. sonst offensichtlich ungültige StimmzettelStadt Mannheim - Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen
STIMMZETTEL: GÜLTIG ODER NICHT?
Ungültig sind außerdem Stimmzettel, die
nicht für unsere GR-Wahl amtlich hergestellt sind,
ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten sind,
einen beleidigenden Zusatz oder einen Vorbehalt nicht nur gegen einzelne Bewerber enthalten,
das Wahlgeheimnis gefährden,
mehr als 48 gültige Stimmen enthalten.
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STIMMEN: GÜLTIG ODER NICHT?
Ungültig sind Stimmen,
wenn der Wählerwille nicht erkennbar ist,
wenn sie unter Vorbehalt gegeben wurden,
wenn ein Bewerber mehr als 3 Stimmen bekam, sie werden auf 3 gekürzt,
für Personen, die auf keinem Stimmzettel stehen,
wenn die Häufungszahl nicht lesbar ist, der Bewerber erhält dann eine Stimme.
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STIMMEN- / STIMMZETTELGÜLTIGKEIT
Es gilt die positive Kennzeichnungsplicht.
Wenn der Wähler einen Stimmzettel verändert, so muss er deutlich kennzeichnen wen er wählen möchte.
Das bloße Streichen von Bewerbern gilt nicht als positive Kennzeichnung. Der Stimmzettel gilt dann aber als verändert. Sind auf einem Stimmzettel lediglich Bewerber gestrichen worden, liegen keine gültigen Stimmen vor.
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QUIZ: GÜLTIG ODER NICHT?
Ist dieser gültig?(Zur Lösung klicken)
Ja, der Wählerwille ist ein-deutig erkennbar. Es wur-den insgesamt 9 Stimmenvergeben.
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1
3
x
<=
✔
201 Panaschierter Kandidat 1
QUIZ: GÜLTIG ODER NICHT?
Ist dieser gültig?(Zur Lösung klicken)
Ja, jeder Bewerber aufdieser Liste erhält eineStimme.
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QUIZ: GÜLTIG ODER NICHT?
Ist dieser gültig?(Zur Lösung klicken)
Nein, denn derWähler hat nurnegativ gekenn-zeichnet. (KeineStimmen vergeben)
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QUIZ: GÜLTIG ODER NICHT?
Ist dieser gültig?(Zur Lösung klicken)
Ja, er enthält keine Be-leidigungen oder Vorbe-halte.
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Alle super!
QUIZ: GÜLTIG ODER NICHT?
Ist dieser gültig?(Zur Lösung klicken)
Ja, die Stimmen beiBewerber 1 und 3 wer-den auf 3 Stimmenreduziert.
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48
48
QUIZ: GÜLTIG ODER NICHT?
Ist dieser gültig?(Zur Lösung klicken)
Nein, denn die maximaleStimmzahl wurde über-schritten.
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33333333333333333
X01 Panaschierter Kandidat 01
STIMMEN- / STIMMZETTELGÜLTIGKEIT
Nochmal
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Alles verstanden?
The End