Wassertourismus und Schutz vonArten- und Lebensgemeinschaften – Bespiele aus den Großschutzgebieten
Manfred LütkepohlNaturwacht Brandenburg
Naturschutz an GewässernGewässer sind besonders artenreiche Lebensräume. Das macht sie wegen der damit verbundenen Erlebnismöglichkeiten besonders interessant. Ein nachhaltiger Wassertourismus muss die Beeinträchtigen der natürlichen Arten und Lebensgemeinschaften möglichst gering halten.
Gewässerlebensräume-Schwimmblattgesellschaften-Unterwasserpflanzengesellschaften-Röhrichtzonen-Hartsubstrate in Fließgewässern mit Kleiner Flussmuschel und Querdern des Bachneunauges
Foto: Reinhard Baadke
Foto: Michael Feierabend
Naturnahe Bach- u. Flussabschnitte sowieSchwimmblattgesellschaften u. Röhrichtesind besonders geschützte Biotope
Brutvogelkolonienmüssen geschütztwerden
Einige Gewässer sind so empfindlich,dass sie keine touristische Nutzung vertragen
Beispiel Oberlauf der Dahme im Naturpark Dahme-Heideseen
…Für viele andere Gebiete sind differenzierteRegelungen erforderlich, damit die Interessen desNaturschutzes gewahrt bleiben.
Beispiel Nationalpark Unteres Odertal-Öffnung von 3 Kanustrecken in empfindlichen Lebensräumen der Schutzzone 2 ab 2006-Befahrung nur unter Führung durch geschulte Kanuführer, die von der Nationalparkverwaltung benannt sind.-Befahrung erst ab d. 15. 7. -Buchung über Tourismusvereine-Nutzung des Angebots von ca. 300 – 650 Teilnehmern pro Jahr
Beispiel Nationalpark Unteres Odertal
Leistungen der Naturwacht-Jährliches Abfahren der Strecken vor dem 15. Juli und schonende Beseitigung von Hindernissen-Weitere Kontrollfahrten während der Saison -Mitarbeit bei den Schulungen der Kanuführer
Seit 2011 wird eine Qualitäts- kontrolle in Form einer Gäste- befragung durchgeführt. Die Rückmeldungen waren über- waren überwiegend sehr positiv.
Beispiel NSG Rheinsberger Rhin
-Befahren ausschließlich vom 15. Juni bis 31. Oktober-ausschließlich mit Einer- u. Zweierkajaks (keine Stechpaddel)-bei einem Pegelstand v. mind. 65 cm (Schilder an Ein- u. Ausstiegstellen, Pegeltelefon)-An- u. Ablegen sowie Betreten nur an gekennzeichneten Ein- u. Ausstiegstellen-Befahrung nicht entgegen der Strömung
-Informationstafeln an Ein- u. Ausstiegs- stellen-Informationen bei den Bootsverleihen-Erhaltung der Befahrbarkeit u. Kontrolle durch die Naturwacht
-Vorkommen vonBachneunauge, KleinerFlussmuschel u. anderengeschützen Arten
Beispiel NSG Stechlin
8670 ha,eines der größten NSGBrandenburgs,einzigartige Unterwasser-pflanzenwelt,zahlreiche bedrohte Arten
Beispiel NSG Stechlin
- Befahren mit durch Muskelkraft getriebene Boote, auf dem Stechlinsee auch mit Segelbooten + Anzahl der Boote ist für jeden See festgelegt + Boote liegen an festgelegten Liegeplätzen, i.d.R. an Sammelstegen + Boote müssen bei der UNB registriert u. gekennzeichnet werden + Am Stechlinsee existiert ein Bootsverleih, wo registrierte Boote ausgeliehen werden können + Abstand zu Röhrichten 15 m, Befahren von Schwimmblattbeständen verboten + jährlich einmalig eine eintägige Kanuwanderung mit max. 30 Booten auf Stechlin- u. Nehmitzsee nach dem 1. Oktober
Beispiel NSG Stechlin
-Baden an zugelassenen Badestellen, die in der Karte eingezeichnet sind-Lagern in der unmittelbaren Umgebung der Uferkante mit Abstand bis 30 m-Tauchen mit Geräten in einem eingegrenzten Bereich im Ostteil des Stechlinsees (außerdem das jährliche Weihnachtstauchen im Stechlinsee, kein Tauchen zwischen 17.00 u. 9.00 Uhr)
- hoher Überwachungsaufwand für die Naturwacht
Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
80 % SPA30 % FFH
Kanutenzahlen von 1994-2000
570
1200
18751550 1678 1755
1000
2200
3760
2990 3208 3334
1994 1995 1996 1997 1998 2000An
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Boote Personen
-Verdreifachung der Kanuzahlen von 1994 bis 2000
-Minimierung des Konfliktes zwischen Kanusport und Naturschutz durch Besucherlenkung und –information-gleichzeitig Erhöhung der regionalen Wertschöpfung durch Angebots- und Informationsvernetzung
Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
Kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Naturparkverwaltung, Kanuver-mietern, Campingplatzwarten u. Verkehrsvereinen in der AG Kanutourismus
-Festlegung eines Mindestpegels von 30 cm für den Küstriner Bach.-Befahrung nur noch stromabwärts-Pegelstandinfos befinden sich an der Strecke und können per Telefon abgefragt werden.-Bei zu niedrigen Pegelständen kann ein Karren für den Bootstransport ausgeliehen oder ein Shuttledienst angefordert werden.
Beispiel Naturpark Uckermärkische SeenInformationen vor Ort
kontinuierliche Zuarbeit und Korrektur für wasserwanderrelevante Medien
Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
Einrichtung von Biwakplätzen zur Verhinderung von wildem Camping
Kontrolle der Einrichtungen und derSchutzbestimmungen durch die Naturwacht
Regel beachtet
Regel nicht beachtet
2000 2004
Einhaltung der Pegelregelung amKüstriner Bach
Beispiel Biosphärenreservat SpreewaldLabyrinth der Fließe und für den Naturschutz sehr wertvolle Lebensräume
- Die VO für das BR verbietet die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge.- Andere Wasserfahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Wasser- wanderwegen und Seen fahren.- Motorantrieb nur bei traditionellen Spreewaldkähnen, die üblicherweise per „Rudel“ gestakt werden, auf genehmigten Strecken gestattet.
Kontrolle der VO undBesucherinformationdurch die Naturwacht.
Erstellung von gutemInfo-Material für Wasser-wanderer durch BR-Verwaltung
Bau von 2 Fisch-Kanu-Pässen
jedoch:Erhebliche Problemedurch Massentourismus
Beispiel BR Spreewald
Masterplan naturverträglicher Wassertourismus
•Konflikte mit naturschutzfachlichen Interessen (Beeinträchtigung der der einzigartigen Flora und Fauna des UNESCO Biosphärenreservats und Natura 2000-Gebiets)•Probleme mit anderen Gewässernutzern, allen voran dem Kahnfährtourismus•Imageschaden als überfülltes Massen-Kanurevier („Mallorca des Paddelns“)
Beispiel Spreewald
Der Masterplan schlägt ein Bündel von Maßnahmen vor, dazu gehören:
•Schaffung eines Netzes von Ein- und Ausstiegsstellen, Kanurastplätzen und Biwakplätzen
•Umsetzung eines kanutouristischen Informations- und Leitsystems
•Integration der Kanurastplätze, Ein- und Ausstiegsstellen sowie Biwakplätze in die kommunalen Leitsysteme
Fazit
•Differenzierte Naturschutzverordnungen und übergreifende Planungen wie Masterpläne können zu einem guten Interessenausgleich zwischen Naturschutz und Wassertourismus führen.•Die intensiven Verhandlungen zwischen Naturschutz und Wassertourismus im Vorfeld führen zu einem besseren Verständnis der jeweiligen Bedürfnisse und Positionen•Übergreifende Planungen mit dem entsprechenden Interessensausgleich sind auch für weitere Wassersportreviere sinnvoll.•Es muss eine gute Information der Wassertouristen erreicht werden, was aber wegen der starken Differenzierung innerhalb dieser Gruppe schwierig ist.•Eine ausreichende Kontrolle ist unerlässlich.