Zartbitter 2016
Wie Kindertagesstätten und Schulen Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch schützen können…
Ursula Enders
mit Illustrationen von Dorothee Wolters
Meiningen, den 06.04.2016
Grenzen achten!
Sichere Räume für Mädchen und Jungen
ehrenamt. MitarbeiterInnen
PraktikanntInnen/Aushilfen
hauptamt. MitarbeiterInnen
Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte
Mütter und Väter
Mädchen und Jungen
Dienstan-
weisungen
Information/
Fortbildung
Verfahrens-
regeln
Bewerbungs-
verfahren
Arbeitsverträge
AnsprechpartnerInnen
intern und von außen
Kinderrechte
institutionelle
Strukturen
und Regeln
Beschwerde-
management
Präventions-
angebote Partizipation
Zartbitter 2016
ehrenamt. MitarbeiterInnen
PraktikanntInnen/Aushilfen
hauptamt. MitarbeiterInnen
Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte
Mütter und Väter
Mädchen und Jungen
Kinderrechte
institutionelle
Strukturen
und Regeln
Zartbitter 2016
Sichere Räume für Mädchen und Jungen
Zartbitter 2016
Kinderrechte
Zartbitter 2016
Beispiel: Schule
• Alle Mädchen und Jungen haben das Recht, sich in der Schule wohl zu fühlen. • Alle Kinder dürfen Ideen einbringen, damit der Schulalltag interessant und fair gestaltet werden kann.
• Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht, fair und gerecht behandelt zu werden.
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Jedes Kind hat das Recht, so zu sein, wie es ist!
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Recht am eigenen Bild
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Recht auf Ruhe!
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Zartbitter 2016
Institutionelle Strukturen
klare und transparente Strukturen
• verbindliche Leitungs- und Entscheidungsstrukturen
• eindeutige Zuständigkeiten
• Aufgaben/Kompetenzen entsprechend Status und Qualifikation
• Differenzierung zwischen pädagogischen und nichtpädagogischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
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Kinderrechte und institutionelle Strukturen
• Aufnahme des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung in die Leitsätze/Leitbilder der Kita
• Verbindlichkeit für alle institutionellen Ebenen
• positiv formulierte Selbstverpflichtungen, keine unbegründeten/strikte Verbote
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Regeln für Mädchen und Jungen
Beispiel:
Hilfe holen ist kein Petzen!
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Regeln für Mädchen und Jungen
Beispiel:
Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht, ungestört die Toilette zu benutzen!
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Regeln für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Die Erwachsenen müssen bei sexuellen Grenzverletzungen
aktiv zum Schutze der Opfer eingreifen!
Beispiel:
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Institutionelle Regeln
unabdingbar:
Analyse der besonderen Risikofaktoren des jeweiligen Arbeitsfeldes
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Institutionelle Regeln
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Risikoanalyse
Sichere Räume für Mädchen und Jungen
ehrenamt. MitarbeiterInnen
PraktikanntInnen/Aushilfen
hauptamt. MitarbeiterInnen
Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte
Mütter und Väter
Mädchen und Jungen
Kinderrechte
institutionelle
Strukturen
und Regeln
Beschwerde-
management
Präventions-
angebote Partizipation
AnsprechpartnerInnen
intern und von außen
Zartbitter 2016
Zartbitter 2016
• Information über Kinderrechte
• Schon kleine (sexuelle) Grenzverletzungen
erkennen und ernst nehmen
• Frühzeitig Hilfe holen
• Altersgerechte Widerstandskräft aktivieren –
nicht verunsichern
Schwerpunkte der Präventionsarbeit
Zartbitter 2016
• Mein Körper gehört mir • Jedes Kind darf selber bestimmen, wer ihnen nahe kommen darf, wer sie
anfassen darf und wer nicht. Sie entscheiden, mit wem sie wann schmusen und
kuscheln möchten.
• Es gibt schöne und blöde Gefühle • Kinder, die mit der Vielfalt an Gefühlen vertraut sind, ihre Gefühle ernst nehmen
und ausdrücken können, haben einen wertvollen Schutz vor Grenzverletzungen
erlernt.
• Angenehme und unangenehme Berührungen • An den Po fassen, in die Wange kneifen, Hose runterziehen oder Rock hochheben
ist nicht in Ordnung. Kein Erwachsener, kein Jugendlicher und auch kein Kind darf
andere sexuell belästigen und an unangenehmen Stellen berühren.
Zentrale Botschaften der Präventionsarbeit
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• Nein sagen
• Jedes Mädchen und jeder Junge hat seine eigene Art nein zu sagen. Kinder dürfen
ihre eigenen Grenzen setzen.
• Gute und blöde Geheimnisse • Die Kinder lernen zwischen guten und blöden Geheimnissen zu unterscheiden.
Blöde Geheimnisse sind keine richtigen Geheimnisse und dürfen weitergesagt
werden.
• Hilfe holen ist kein Petzen • Manchmal ist es viel zu schwer, sich alleine gegen Gemeinheiten zu wehren. Es ist
völlig normal, wenn ein Mädchen oder Junge oder auch Erwachsene dann Hilfe
holen.
Zentrale Botschaften der Präventionsarbeit
Zartbitter 2016
Qualitätsstandards der Präventionsarbeit
Zartbitter 2016
Qualitätsstandards der Präventionsarbeit
Sexuelle Übergriffe durch Erwachsene, Jugendliche und Kinder Männer, Frauen, Jungen und Mädchen
im sozialen Nahbereich benennen.
Zartbitter 2016
Qualitätsstandards der Präventionsarbeit
Keine Angstmache (vor Fremden)!
Keine „Trainings“!
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Qualitätsstandards der Präventionsarbeit
Solidarität der Kindergruppe fördern!
Beispiel:
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Korrektur der verwirrten Norm
Qualitätsstandards der Präventionsarbeit
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Altersentsprechende Widerstandsformen fördern
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Vertrauen in die eigene Wahrnehmung stärken!
Qualitätsstandards der Präventionsarbeit
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Reflektierte Mädchenbilder
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Reflektierte Jungenbilder
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Reflektierte Mädchen- und Jungenbilder
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Täterprävention (Bullying: Darstellung nach Scheithauer et al., 2003, S35)
Ver- teidiger
Außenseiter
Opfer
Assistent Bully- Victim
Bullies Verstärker
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Täterprävention
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Prävention ist immer auch Intervention
Mitgefühl mit dem Opfer fördern!
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Möglichkeiten der Hilfe aufzeigen!
Prävention ist immer auch Intervention
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Hoffnung vermitteln!
Prävention ist immer auch Intervention
Sichere Räume für Mädchen und Jungen
ehrenamt. MitarbeiterInnen
PraktikanntInnen/Aushilfen
hauptamt. MitarbeiterInnen
Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte
Mütter und Väter
Mädchen und Jungen
Dienstan-
weisungen
Information/
Fortbildung
Verfahrens-
regeln
Bewerbungs-
verfahren
Arbeitsverträge
AnsprechpartnerInnen
intern und von außen
Kinderrechte
institutionelle
Strukturen
und Regeln
Beschwerde-
management
Präventions-
angebote Partizipation
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Zartbitter 2016
Information und Fortbildung
• regelmäßige Informationsveranstaltungen für Mütter und Väter
• verpflichtende Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter/innen
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Dienstanweisungen
• fachlich adäquater Umgang mit Nähe und Distanz
Beispiele:
Berufskleidung
Trennung von Berufs- und Privatbereich …
Achtung der Intimsphäre von Kindern
• Verantwortung für Opferschutz
Verpflichtung aktiv einzugreifen
Fachberatung bei Übergriffen durch Kinder oder Jugendliche
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Beispiele für Dienstanweisungen
Zartbitter 2016
Beispiele für Dienstanweisungen
Zartbitter 2016
Beispiele für Dienstanweisungen
Berufsjugendliche sind
unprofessionell!
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• Transparenz von privaten Kontakten
• keine „Privatgeschenke“
• keine Kosenamen
• Teambuch über Grenzverletzungen
• keine Sanktionen durch nichtpädagogische
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Quelle: Sichere Orte für Kinder. Berlin 2003
Beispiele für Dienstanweisungen
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VERHALTENSKODEX
Wir greifen aktiv ein, wenn die Grenzen eines
Kindes verletzt werden.
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Bewerbungsverfahren/Arbeitsverträge
Bewerbungsverfahren: • institutionelle, präventive Strukturen darstellen
• schriftliche Informationen zu Kinderrechten, Standards der Einrichtung und Verfahrensregeln
• Offenheit für die Problematik abklären
• Möglichkeit einer telefonischen Nachfrage bei vorherigen Arbeitgebern nutzen
Sichere Räume für Mädchen und Jungen
ehrenamt. MitarbeiterInnen
PraktikantInnen/Aushilfen
hauptamt. MitarbeiterInnen
Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte
Mütter und Väter
Mädchen und Jungen
Dienstan-
weisungen
Information/
Fortbildung
Verfahrens-
regeln
Bewerbungs-
verfahren
Arbeitsverträge
AnsprechpartnerInnen
intern und von außen
Kinderrechte
institutionelle
Strukturen
und Regeln
Beschwerde-
management
Präventions-
angebote Partizipation
Zartbitter 2016
Zartbitter 2016
Ursula Enders (Hrsg.):
Grenzen achten! Schutz vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch in Institutionen Kiwi Verlag 2012
Zartbitter 2016
Ursula Enders/Dorothee Wolters:
Wir können was, was ihr nicht könnt. Ein Bilderbuch über Doktorspiele und sexuelle Übergriffe
mit didaktischem Begleitmaterial
Köln 2009
Zartbitter 2016
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
www.zartbitter.de
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www.sichere-orte-schaffen.de
www.dorotheewolters.de