Willkommen an derHochschule für
Wirtschaft Zürich HWZ!
Ihr Dozent für Recht:
Stefan Unholz,
hauptberuflich
selbständiger Rechtsanwalt,
an der Schule seit 1992
Ich möchte Sie baldmöglichst mit Ihrem Namen
ansprechen...
...bitte bleiben Sie daher so lange wie möglich auf Ihrem aktuellen Sitzplatz
oder stellen Sie Ihr Namensschild auf.
Besten Dank!
Sie benötigen folgendes
ZGB OR SchKG (erst im 3. Semester) Lehrbuch, zum Beispiel «Kleiner
Merkur» oder «Tatbestand Recht» oder «ZGB/OR kompakt»
Stoffübersicht 1. Semester
Einleitungsartikel ZGB Personenrecht Sachenrecht OR Allgemeiner Teil Die einzelnen Verträge
Stoffübersicht 2./3. Semester
Verein und Stiftung Gesellschaftsrecht Handelsregister- und Firmenrecht Unlauterer Wettbewerb Übersicht Immaterialgüterrecht SchKG
Ziele und Arbeitsmethodik
Update Ihres rechtlichen Wissens Freude (?!) am Arbeiten mit Gesetzen Zugang zur Lehre und Judikatur Selbständiges Lösen von Fallstudien Schnittstellen Recht/Alltag erkennen
Und dann die Prüfungen...
im Semesterprogramm festgelegt vor allem aus Fallstudien
bestehend auf die Assessment-Prüfung
ausgerichtet durch «AGB» gekennzeichnet...
Pause!
Rechtslehre?
was denn für ein «Recht»? braucht es das überhaupt? wo findet man «das Recht»? «Recht haben» / «Recht bekommen»
Wer blickt da noch durch?
Rechtssatz, Rechtsordnung, Rechteck, Rechtsquellen, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltssubstitutenvereinigung, Rechtsschutz, Rechtsmittel, Rechtsmittelbelehrung, Rechtskraft, Rechtsweg, Rechtskurve, Rechtsstreit, Rechtsfähigkeit, Rechtsaussen, Rechtsnachfolger, R...
Wichtige Begriffe und Grundsätze (1)
Recht / Sitte / Moral Gewaltmonopol des Staates Sanktionen Legalitätsprinzip Verhältnismässigkeitsprinzip
Wichtige Begriffe und Grundsätze (2)
Unterscheidung legal / legitim Hierarchie in der Rechtsordnung Bundesrecht bricht kantonales Recht Tatbestand und Rechtsfolge Technik der Gesetzesanwendung
Wie wendet mandas Gesetz an?
genaue Feststellung des SachverhaltesSuche eines gesetzlichen TatbestandesPrüfung, ob sämtliche im gefundenen Rechtssatz enthaltenen Voraussetzun-
gen in Wirklichkeit gegeben sindwenn ja, tritt die Rechtsfolge ein
Die WWWWW-Formel
Werwillwas vonwem auswelchem Grund?
Time for a beer…
Know-how (1)...
Zitieren von Rechtsquellen Auslegungsmethoden Judikatur Privatrecht / öffentliches Recht
Know-how (2)...
Rechtssubjekt / Rechtsobjekt natürliche / juristische Personen absolute / relative Rechte Wirtschaft und Verwaltung...?
Nützliche Internet-Adressen
www.bger.ch (Bundesgericht) www.weblaw.ch (Suchmaschine) www.zefix.ch (Firmenindex) www.schulthess.com (Buchhandlung) www.admin.ch (Bundesverwaltung) www.zh.ch (Kanton Zürich)
Wo muss man hier etwas auslegen (1)?
Art. 240 StGB: «Wer Metallgeld, Papier- geld oder Banknoten fälscht, um sie als echt in Umlauf zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In besonders leichten Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.»
Wo muss man hier etwas auslegen (2)?Art. 138 aStGB: «Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache von geringem Wert aus Not, Leichtsinn oder zur Befrie- digung eines Gelüstes entwendet, wird, auf Antrag, mit Haft bis zu acht Tagen oder mit Busse bestraft. Hat der Täter aus Not gehandelt, so kann der Richter von einer Bestrafung Umgang nehmen.»
Wo muss man hier etwas auslegen (3)?
Art. 337 Abs. 1 OR: «Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsver-hältnis fristlos auflösen.»
Relax......