Zentralkurs Magglingen 27.8.06Zentralkurs Magglingen 27.8.06
Agenda
Geschäftsstelle News vom ZV Swiss Volley heute / Aktivitäten Erfolgsrechnung / Projektion 2006 Schiedsrichterdatenbank Abrechnungssystem Spesen Schiedsrichter
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle befindet sich an der Zieglerstrasse 29, 3000 Bern 14
Roger Schnegg
Anne-Sylvie Monnet
Christian Bigler
Evelyne Müller
Bettina Marti
Karin Spychiger
Matthias Kopp
Nicole Schnyder
News vom ZV
News vom ZV
Arbeitsgruppe „Fusion der Regionen“
Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic im Bereich Beachvolleyball
Sponsoringvertrag mit PAX Versicherungen über 3 Jahre (Titelsponsor PAX Swiss Cup & JBT)
Einführung von „Einfachem Matchblatt“ ist möglich. Entscheid bei den Regionalverbänden
Einsetzung von „Heimschiedsrichtern“ in untersten Ligen und Junioren möglich. Entscheid bei den Regionalverbänden.
News vom ZVNachwuchskonzept am 31.3.06 verabschiedet:
Regionale Förderzentren „Swiss Volley Talents School“ bereits 4 Zentren:Basel, Biel, Lausanne und Liebefeld
Label Kriterien für SAR Mannschaften
Indoor- und Beach gemeinsame Ausbildung bis zum Abschluss Internationale Indoor Zielanlässe
Möglichst viele Schweizer/innen sollen Profi Volleyballer werden
Effiziente Einsetzung der Mittel
Swiss Volley heute / Aktivitäten
Entwicklung Eigenkapital
-600'000
-400'000
-200'000
0
200'000
400'000
600'000
800'000
1'000'000
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Budget2006
Gew inn Schulden/Eigenkapital
Entwicklung Lizenzen
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
35000
40000
45000
50000
Junioren Lizenzen - Zuwachsraten
Frauen Männer Total
Beach 2004 zu 2005 + 46% + 74% + 57%
Indoor 04/05 zu 05/06 +6% + 14% + 7%
Total Beach + Indoor + 8% + 21% + 10%
Total Lizenzen 11‘115 2‘967 14‘082
Altersstruktur Swiss Volley
16%
29%
16%
13%
26%
< 15
15 - 19
20 - 24
25 - 29
> 30
Podestplätze SAR und Vereine (NW)
0
1
2
3
4
Gold
Silber
Bronze
Swiss Cup Final in BernSwiss Cup Final in Bern
FIVB Worldtour Gstaad
WM vom 24.-29. Juli 2007
Junior Beachtour
B-Tour (Region)
A2 / A3 Tour
A1 Nationale Tour
CEV
FIVBGstaad & Lausanne
7 Standorte
81 Turniere
242 Turniere
268 Turniere
Luzern
Turnierstruktur in der Schweiz 2005: 610 Turniere
Schiedsrichterdatenbank
Ab der Saison 06/07 wird die ganze Spielplanung der NLA/NLB inkl. Swiss Cup in unser Datenbanksystem Volley Manager integriert.
Somit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass das gesamte Schiedsrichter-+LR-wesen in unserer Datenbank integriert werden kann.
Abrechnungssystem Spesen Schiedsrichter
Mit der Integration der Schiedsrichter in die Datenbank wird die Spesenabrechnung der Schiedsrichter automatisiert. Das Ausfüllen des Spesenzettels erfolgt automatisch. Der Schiedsrichter kontrolliert die Spesen nach jedem Spiel via Internet und gibt sie dann zur Zahlung frei.
Mit der Integration der Schiedsrichter in die Datenbank wird die Spesenabrechnung für jeden Schiedsrichter via Internet abrufbar sein.
MWST / neuer Lohnausweis ab 2007 Gemäss der MWSTV Art. 10 Abs 1 und dem BGE vom 13.1.03 sind die Schiedsrichterentschädigungen der MWST unterstellt. Lohnausweis 2007Die Schweiz. Steuerkonferenz SSK hat noch nicht entschieden ab welcher Betragshöhe die entsprechenden Urkunden (LA) auszufüllen sind.
Verein Swiss Volley Schiri
Verein Swiss Volley Schiri
Inkassoauftrag
zwischen………………………………………………………………………………………….
AuftraggeberSwiss Volley, Zieglerstrasse 29, 3000 Bern 14
BeauftragterPräambel / Gegenstand der Inkassovereinbarung
Die Entschädigungsansätze der Schiedsrichter sind im Gebührenreglement festgehalten. Diese basieren auf vordefinierten Pauschalen und effektivem Auslagenersatz.
Gegenstand der vorliegenden Inkassovereinbarung stellt das Inkasso der Schiedsrichterentschädigungen bei den Vereinen dar. Der Auftraggeber beauftragt Swiss Volley, die gemäss Gebührenreglement festgesetzten Entschädigungen in ihrem Namen und Auftrag bei
den Vereinen einzufordern.
VerzichtserklärungPersonen, die für Swiss Volley tätig sind und AHV-rechtlich als
unselbständig Erwerbende gelten, haben die Möglichkeit, auf die Abrechnung von AHV/IV/EO/ALV-Beiträge zu verzichten, wenn die
ausbezahlte Entschädigung als ein geringfügigeres Entgelt aus Nebenerwerb zu qualifizieren ist
(Art. 5 Abs. 5 AHVG und Art. 8bis AHVV).Die unterzeichnende arbeitnehmende Person erklärt sich damit
einverstanden, dass auf ihren Bezügen aus dem Arbeitsverhältnis mit Swiss Volley, Zieglerstrasse 29, Postfach 318, 3000 Bern 14
keine AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abgerechnet werden, da es sich um eine Entschädigung für Nebenerwerb bis CHF 2'000.-- jährlich
handelt. Sie nimmt zur Kenntnis, dass das Einkommen bei der
Leistungsabrechnung nicht berücksichtigt wird.