Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe
MEDIADATENZIELGRUPPE – PREISE – THEMEN
2019Anzeigenpreisliste Nr. 19 – Gültig ab 1. Januar 2019
Hef
tmitt
e
STR ATEGIE & LÖSUNGSANSÄTZE
SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNG
EuroCIS: Welche Innovationen für den Handel zukunftsweisend sind
Bio-Trend: Was das Angebot und die Nachfrage am POS ankurbelt
Fussball-WM befeuert
die Grillsaison
04/2018 Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe
MEDIADATENInhaltsverzeichnis
3 Titelporträt
4 Zielgruppe
5 Charakteristik
6 – 7 Themenplan und Termine
8 Anzeigenpreise
9 Sonderwerbeformen Print
10 - 11 Sonderwerbeformen Print / Online
12 Technische Angaben
13 MARKANT AG im Überblick
14 MARKANT Handelspartner in Deutschland
15 MARKANT Handelspartner in Europa
16 MARKANT Handelspartner
17 – 19 AGB der medialog GmbH & Co. KG
MEDIADATEN
2
3
Titelporträt
Erscheinungsweise: monatlich /11 x im Jahr
Heftformat: Sonderformat 210 mm x 280 mm (Breite x Höhe)
Druckaufl age: 17.250 Ex.
Aufl agenkontrolle: II/2018
Jahrgang / Jahr: 64 / 2018
Herausgeber: MARKANT AG, Pfäffi kon (CH) Internet: www.markant.com
Verlag: medialog GmbH & Co. KG Medienplatz 1, 76571 Gaggenau Tel.-Nr.: +49 7225 916-230 Fax-Nr.: +49 7225 916-290 www.medialog.de Geschäftsführer: Christian Schikora Amtsgericht Mannheim, HRA 521 321 USt-IdNr. DE813372273 Sitz der Gesellschaft: Gaggenau
persönlich haftende Gesellschafterin medialog Beteiligungs GmbH Medienplatz 1, 76571 Gaggenau Geschäftsführer: Christian Schikora Amtsgericht Mannheim, HRB 522 459 Sitz der Gesellschaft: Gaggenau Bankverbindung: HypoVereinsbank Mannheim IBAN: DE71 6702 0190 0336 3204 96 BIC: HYVEDEMM489 Rücktrittsrecht: bis eine Woche vor Anzeigenschluss
Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto
Anzeigenleitung: Florian Castello Tel.: +49 7225 916-276 [email protected]
Mediaberatung: Sevda Srna Tel.: +49 7225 916-278 [email protected]
Björn Kleffner Tel.: +49 7225 916-272 [email protected]
Chefredakteurin: Steffi Simone Müller Tel.: +49 7225 916-253 [email protected]
Anzeigendisposition: Manuela Kammerer Tel.: +49 7225 916-122 [email protected]
Vertrieb: Tel.: +49 7225 916-170 [email protected]
Druck: pva, Druck und Medien-Dienstleistungen GmbHIndustriestrasse 15
D-76829 Landau in der Pfalz
MEDIADATENZielgruppe
MARKANT Magazin
SB-Geschäfte /
Supermärkte
Online-Shops
Cash & Carry/
Grossverbraucher
Inhaber /
Geschäftsführer /
Sortimentsverantwortliche /
Einkaufsleiter /
Vertriebsleiter
Verbraucher-
märkte
und SB-
Warenhäuser
Drogerie-
märkte
Baumärkte /
Gartencenter /
Technikmärkte
Convenience-
Kanäle / Kioske
MEDIADATEN
4
5
Charakteristik
Der Titel Das MARKANT Magazin ist das offi zielle Partner-Magazin der MARKANT AG. Es richtet sich an die ca. 150 MARKANT Handelspartner (Food, Nonfood und Drogerie) aus Gross- und Einzelhandel sowie den angeschlossenen und selbstständigen Einzelhändlern.
Die Kurzcharakteristik Das MARKANT Magazin ist das crossmediale und markenfördernde Magazin für Handelsunternehmen. Es greift aktuelle Themen auf, stellt sie anschaulich dar, liefert den Lesern praxisnahe Lösungsansätze und Entscheidungshilfen für die tägliche, strategische und operative Arbeit. Dabei nutzt das Magazin die crossmedialen Möglichkeiten und fördert erfolgreiche Marken. Das MARKANT Magazin erscheint in der DACH-Region und erreicht dort die Partnerunternehmen und deren Entscheider.
Das MARKANT Magazin … stellt Themen anschaulich dar.
… kommentiert die Themen markenfördernd.
… liefert den Lesern praxisnahe Entscheidungshilfen – strategisch wie operativ.
… ist lesefreundlich und kompakt.
… nutzt zusätzlich crossmediale Möglichkeiten.
Grosshandelszentralen Inhaber / Geschäftsführer / Einkaufsleiter / Vertriebsleiter
Point of Sale Marktleiter /selbstständige Kaufl eute / Sortimentsverantwortliche
MEDIADATENThemenplan und Termine
Ausgabe Termine Themen Aktionstimer Messen / Ausstellungen
2Februar
ET: 27.01.2019
AS: 10.01.2019
DU: 15.01.2019
■ Süsswaren / Salzige Snacks (Themen-Special)■ Brot und Backwaren■ Tiefkühlkost■ Frühstücksprodukte■ Veggie / Vegan
■ Spargel- und Erdbeerzeit: Kulinarische Highlights■ Low Carb: Endspurt vor der Badesaison■ Nonfood: Frühlingsanfang: Alles für den
Outdoorspass
27.01. – 30.01.2019, ISM*
06.02. – 08.02.2019, Fruit Logistica*
08.02. – 12.02.2019, Ambiente
13.02. – 16.02.2019, BioFach*
19.02. – 21.02.2019, EuroCis*
3März
ET: 01.03.2019
AS: 06.02.2019
DU: 12.02.2019
■ Kosmetik / Körperpfl ege
(Themen-Special)■ Obst und Gemüse / Spargelzeit■ Fleisch und Wurstwaren■ Tabak■ ISM-Nachbericht
(Süsswaren / Salzige Snacks)
■ Muttertag: Ideen mit Herz (Food & Nonfood)■ Vatertag: Alles für den Männer-Tag■ Nonfood: Start in die Saison: Alles für die
Gartenparty
15.03. – 19.03.2019, Internorga*
17.03. – 19.03.2019, ProWein*
4April
ET: 01.04.2019
AS: 07.03.2019
DU: 13.03.2019
■ Grillen / Sommerparty (Themen-Special) ■ Tiefkühlkost ■ Wein und Sekt■ Molkereiprodukte (Gelbe / Weiße Linie)■ Bio
■ Pfi ngst-Frühstück mit Familie und Freunden ■ Grill-Aktion: Trends für den Grill■ Nonfood: Ferien-Zeit – Urlaub zuhause
03.04. – 04.04.2019,
115. MARKANT Handels-Forum*
5Mai
ET: 02.05.2019
AS: 09.04.2019
DU: 12.04.2019
■ Mediterrane Spezialitäten (Themen-Special)■ Länderreport Österreich■ Baby- / Kinderprodukte■ Fertiggerichte / Chilled Food■ Tiernahrung
■ Mexiko: Scharfe Umsätze mit exotischen
Genüssen■ Frankreich: Kulinarische Highlights aus
dem Land der Gourmets ■ Nonfood: Energie-Sparwochen: Nachhaltiges
Umwelt-Engagement
09.05. – 10.05.2019, Symposium*
12.05. – 15.05.2019, MLF-Tagung
15.05. – 16.05.2019, Garten-Freizeit
21.05. – 22.05.2019, PLMA
6Juni
ET: 03.06.2019
AS: 10.05.2019
DU: 15.05.2019
■ Französische Spezialitäten (Themen-Special)■ Bier und Biermixgetränke■ Alkoholfreie Getränke■ Brot und Backwaren■ Tabak
■ Gesunde Trendküche – von vegan bis laktosefrei ■ Cocktailparty: Klassiker und Shootingstars■ Nonfood: Alles für den Schulstart
29.06. – 02.07.2019,
Tendence Lifestyle*
Konkrete Platzierungswünsche sollten spätestens 14 Tage vor Anzeigenschluss beim Verlag angefragt werden.
Fehler und Themenänderungen vorbehalten.
7Juli
ET: 02.07.2019
AS: 07.06.2019
DU: 13.06.2019
■ Bayern / Oktoberfest (Themen-Special)■ Drogeriewaren■ Nährmittel■ Molkereiprodukte (Gelbe / Weisse Linie)■ Fleisch und Wurstwaren
■ Oktoberfest: Herzhaftes aus Bayern■ Gewürze und Rezepte – Alles für die Einweckzeit■ Nonfood: Unverpackt: Alles für den
umweltbewussten Haushalt
8August
ET: 01.08.2019
AS: 10.07.2019
DU: 16.07.2019
■ Heissgetränke (Themen-Special)■ OTC / Nahrungsergänzungsmittel■ Tiernahrung■ Obst und Gemüse ■ Trendsortimente■ Kassenzone
■ Saisonal & regional■ Mädels-Abend: Alles für den Fernsehabend■ Nonfood: Halloween: Partyzubehör aus einer
Hand
9September
ET: 03.09.2019
AS: 09.08.2019
DU: 16.08.2019
■ Tabak (Themen-Special)■ Tiefkühlkost■ Länderreport Schweiz■ Süsswaren■ Feinkost
■ Weihnachts-Aktion: Festliche
Köstlichkeiten (inkl. Sekt u. Champagner)■ Alles für den Adventskaffee■ Nonfood: Festlich: Alles für die gedeckte Tafel
18.09. – 19.09.2019,
116. MARKANT Handels-Forum*
20.09. – 22.09.2019,
InterTabac*
10Oktober
ET: 01.10.2019
AS: 10.09.2019
DU: 13.09.2019
■ Weihnachten / Silvester (Themen-Special)■ Backsaison■ Spirituosen■ Wein und Sekt ■ Molkereiprodukte (Gelbe / Weisse Linie)
■ Backsaison: Backen leicht gemacht■ Wellness-Wochen: Vital durch den Winter■ Nonfood: Beauty: Schönheit auch im Winter
05.10. – 09.10.2019,
ANUGA*
11November
ET: 04.11.2019
AS: 11.10.2019
DU: 16.10.2019
■ ANUGA Rückblick 2019
- Fleisch und Wurstwaren
- Molkereiprodukte (Gelbe / Weiße Linie)
- Chilled Food
- Tiefkühlkost
- Getränke
■ Unverpackt: Müllfreier Einkaufen■ Brunch: Schlemmer-Frühstück für freie Tage■ Nonfood: Filmabend: Alles für eine gemütliche
Zeit auf dem Sofa
12Dezember
1Januar
ET: 03.12.2019
AS: 12.11.2019
DU: 15.11.2019
■ Waschen / Putzen / Reinigen (Themen-Special)■ Trendsortimente■ Frühstücksprodukte■ Brot und Backwaren■ Grundnahrungsmittel / Beilagen
* Zusätzlich Auslage und Distribution des MARKANT Magazin 6
7
MEDIADATENAnzeigenpreise
Beihefter
Papiergewicht: bis 170 g/m²
Druckaufl age: 17.250 + 2 % Zuschuss
4-Seiter 4.475,00 €
8-Seiter 6.690,00 €
Nachlässe nach Mal-/ Mengenstaffel:
1 Beihefter entspricht 1 Anzeigenseite
Beilagen
bis 25 g je Tsd. 175,00 €
Beilagen müssen einwandfrei verpackt
14 Tage vor Erscheinen der betref-
fenden Ausgabe (siehe Terminplan) frei
Haus an die Druckerei geliefert werden.
Die Vorlage eines verbindlichen Musters
ist Bedingung für die Auftragsannahme.
Rabatte
Malstaffel Mengenstaffel
3 Anzeigen 3 %
6 Anzeigen 5 %
9 Anzeigen 10 %
12 Anzeigen 15 %
2 Seiten 3 %
3 Seiten 5 %
6 Seiten 10 %
9 Seiten 15 %
ab 12 Seiten
20 %
* Angegebene Anschnittmaße zuzüglich
3 mm Beschnitt ringsum
Sicherheitsabstand 5 mm vom Dokumentenrand
(verhindert unerwünschten Anschnitt Ihrer Texte/
Informationen)Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.
Bei Buchung über Agentur 15 % Agenturermässigung
FormateSatzspiegel
Breite mm Höhe mm
Anschnitt*
Breite mm Höhe mm
Preise**
4-farbig €
U2/U3/U4 - 210 x 280 10.220,–
2/1 Seite 383 x 244 420 x 280 14.495,–
1/1 Seite 173 x 244 210 x 280 8.200,–
2/3 Seite hoch
2/3 Seite quer
114 x 244
173 x 160
132 x 280
210 x 1835.500,–
1/2 Seite hoch
1/2 Seite quer
84 x 244
173 x 120
103 x 280
210 x 1404.270,–
1/3 Seite hoch
1/3 Seite quer
55 x 244
173 x 80
73 x 280
210 x 952.850,–
1/4 Seite hoch
1/4 Seite quer
1/4 Seite block
40 x 244
173 x 60
84 x 120
60 x 280
210 x 70
103 x 140
2.250,–
1/6 Seite hoch
1/6 Seite quer
55 x 120
173 x 40
-
-1.425,–
Weitere Kleinst- und Sonderformate auf Anfrage.
SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNGXxxx
2
SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNGRubrizierung
INFO
Ugia doluptiam, quam, quis arum
quam, omnisite esciet expere porias
molupta est, a quo bea de nullatibus,
nis mi, sam, odion pra corrume ditaturis
qui rae ne nonseditibus anihillorest ve-
nihilicid quassiti demo blamus si dolup-
tae moditia in repudam, odis archit,
natum voluptum aditateture volorem
eat illabo. Nam, ea dic tem quuntiore
imiliquo idus seque natist, sed qui sum-
qui autat iliquae pos et et adipsum nul-
lorum verferunt adi nes esed eos aut
quos nonsendandit quodUsdae dolo-
rum aut lauta ducieni magnati untiunt,
apis sim rernam ellisquiam ex exceroviti
omnimus plictem sequam rem aut vo-
lorro viducium, ut quianitat esto berfer-
ro bla eum eum cus qui rerferatiume
nos rehenimusda vidunt. Alit ma vel
eicto offi ciis excea corumquamus.
Voluptiatem am qui dolest, consequi ni-
tat mincia in est doluptatem inullandi
conse ea expliquunt.
Utaeprem excernatas ducil et quam vo-
luptaerum velecup tatur, unt omnihil is
in et id quis apist, omnis prepudam na-
turit, sinvero videlitis mint eliquodi of-
fi cte occusciis dolorum est, conse
catium, ipiducium eos eos nullaborum
quodipi tisciendam eumendu sandaer
spictasim andae. Derro cum
Seeberger erweitert das Sortiment und bringt ausgefallene Müsli-Sorten ins Regal
ANZEIGE
Verpackungseinheit:
Karton mit 6 Beuteln à 315–330 g
Empfohlener VK: 4,99 Euro
Internet: www.seeberger.de
MULTICHANNELFrühstücksprodukte
Das Frühstück ist ein Einkaufsanlass, den es sich am POS in Szene zu setzen lohnt.
Kellogg’s hat sich das Frühstücks-verhalten in der DACH-Region ge-nauer angesehen: Für 80 Prozent
der Deutschen gehört es zur täglichen Routine, mit einem Frühstück in den Tag zu starten. Anders in der Schweiz und Österreich: dort frühstücken nur zwei Drittel der Bevölkerungen täglich. Eines handhaben die drei Nationen jedoch ähnlich: Werktags fällt das Frühstück aufgrund der kurzen Zeit, die zur Verfü-gung steht, zweckorientiert aus: Die Auswahl ist gerin-ger, die Zubereitungszeit kürzer und das Frühstück folgt einem routinierten Ablauf. Ausserdem fi ndet es eher nebenbei statt, nämlich beispiels-weise beim Zeitung lesen, Radio hören oder Fernsehen. Am Wochenende hinge-gen wird richtig geschlemmt, und zwar am liebsten in Gesellschaft. Dann setzen sich die Meisten kein zeitliches Limit und sehen das Frühstück als soziales Ereignis mit Freunden und Familie. Auswahl und
Genuss stehen dann im Vordergrund. Insbesondere der Stellenwert des
Wochenend-Frühstücks sollte sich da-her unbedingt am POS widerspiegeln. «Brunchen ist nach Selbstbelohnung der zweitwichtigste Kaufanlass», heisst es aus dem Hause Seeberger. Dieses sogenann-te occasion based shopping, wie es der Marktforscher nennt, unterscheidet sich von alltäglichen Bevorratungskäufen, weil es zeitlich und emotional eng an die
Verwendungssituation gekoppelt ist. In Vorfreude auf den Genuss sind Shopper besonders empfänglich für Kaufanreize und bereit, mehr Auswahl und teurere Produkte als gewöhnlich zu kaufen. «So kommen am Wochenende verstärkt Auf-striche oder Beläge zum Einsatz, während dies unter der Woche bei nur 48 Prozent der Fall ist», erklärt Klaus-Detlef Hein-rich, Head of Group Management bei
Genussvolles Wochenende
Weitere Informatio-nen zu diesem Thema fi nden Sie online unter(Webcode: xxxx)www.markant-magazin.com
Hier bitte „Sweety“ einbauen
28 %Sie erinnern sich. Der Blindtext-
Fall im vorigen Jahr. Nun will
Karl noch nach Canossa. Und
Claudia heiratet zur Busse
Copperfi eld. Jeden Morgen
entzünden sie eine Kerze. Je-
den Nachmittag ist eine Runde
Rosenkranz fällig. Zur Heiligen
Marie. Weil Karl mit dem Zopf
der Claudia mit dem Smile
optisch nette Koran-Typo aufs
Mieder hat sticken lassen. Heili-
ger Blindtext am Busen. Bumm.
Da läßt der Mullah nicht mit sich
Islam erklärt Karl den Krieg, das
Abendland zittert. Der Blindtext-
Fall ist geboren.
Vorname Nachname,
Bezeichnung, GfK
PRODUKTERubrizierung
Beachten Sie auch die neuen
Produkte ab der Seite 48.
IDM SÜDTIROLIm Aroma erinnert die Sorte «Gala» mit
ihrem süssen Fruchtfl eisch laut Hersteller
an Birne sowie an ein fruchtiges Obstbu-
kett. Der Apfel wird im August gepfl ückt.
CHIQUITAScannt der Verbraucher den Shazam-
Sticker mittels einer App, kann er sich
über verschiedene Themenbereiche wie
«Plantagen» bei Chiquita informieren.
GENUPORTMit Smoothie-Eis am Stiel in den Varian-
ten «Mango», «Raspberry» und «Sicilian
Lemon» bedient Del Monte die weiterhin
steigende Nachfrage nach Smoothies.
PINK LADY Speziell an Kinder richten sich
die extra kleinen PinKids-Äpfel
in der aufmerksamkeitsstarken
Back-to-school-Verpackung.
SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNGRubrizierung
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28 %Sie erinnern sich. Der Blindtext-
Fall im vorigen Jahr. Nun will
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Claudia heiratet zur Busse
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entzünden sie eine Kerze. Je-
den Nachmittag ist eine Runde
Rosenkranz fällig. Zur Heiligen
Marie. Weil Karl mit dem Zopf
der Claudia mit dem Smile
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Mieder hat sticken lassen. Heili-
ger Blindtext am Busen. Bumm.
Da läßt der Mullah nicht mit sich
Islam erklärt Karl den Krieg, das
Abendland zittert. Der Blindtext-
Fall ist geboren.
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IDM SÜDTIROLIm Aroma erinnert die Sorte «Gala» mit
ihrem süssen Fruchtfl eisch laut Hersteller
an Birne sowie an ein fruchtiges Obstbu-
kett. Der Apfel wird im August gepfl ückt.
CHIQUITAScannt der Verbraucher den Shazam-
Sticker mittels einer App, kann er sich
über verschiedene Themenbereiche wie
«Plantagen» bei Chiquita informieren.
GENUPORTMit Smoothie-Eis am Stiel in den Varian-
ten «Mango», «Raspberry» und «Sicilian
Lemon» bedient Del Monte die weiterhin
steigende Nachfrage nach Smoothies.
PINK LADY Speziell an Kinder richten sich
die extra kleinen PinKids-Äpfel
in der aufmerksamkeitsstarken
Back-to-school-Verpackung.
2
MULTICHANNELFrühstücksprodukte
Das Frühstück ist ein Einkaufsanlass, den essich am POS in Szene zu setzen lohnt.
Kellogg’s hat sich das Frühstücks-verhalten in der DACH-Region ge-nauer angesehen: Für 80 Prozent
der Deutschen gehört es zur täglichenRoutine, mit einem Frühstück in den Tagzu starten. Anders in der Schweiz undÖsterreich: dort frühstücken nur zweiDrittel der Bevölkerungen täglich. Eineshandhaben die drei Nationen jedochähnlich: Werktags fällt das Frühstückaufgrund der kurzen Zeit, die zur Verfü-gung steht, zweckorientiertaus: Die Auswahl ist gerin-ger, die Zubereitungszeitkürzer und das Frühstück folgt einemroutinierten Ablauf. Ausserdem fi ndet eseher nebenbei statt, nämlich beispiels-weise beim Zeitung lesen, Radio hörenoder Fernsehen. Am Wochenende hinge-gen wird richtig geschlemmt, und zwaram liebsten in Gesellschaft. Dann setzensich die Meisten kein zeitliches Limit undsehen das Frühstück als soziales Ereignismit Freunden und Familie. Auswahl und
Genuss stehen dann im Vordergrund. Insbesondere der Stellenwert des
Wochenend-Frühstücks sollte sich da-her unbedingt am POS widerspiegeln. «Brunchen ist nach Selbstbelohnung derzweitwichtigste Kaufanlass», heisst es aus dem Hause Seeberger. Dieses sogenann-te occasion based shopping, wie es der Marktforscher nennt, unterscheidet sich von alltäglichen Bevorratungskäufen, weil es zeitlich und emotional eng an die
Verwendungssituation gekoppelt ist. InVorfreude auf den Genuss sind Shopper besonders empfänglich für Kaufanreize und bereit, mehr Auswahl und teurere Produkte als gewöhnlich zu kaufen. «Sokommen am Wochenende verstärkt Auf-striche oder Beläge zum Einsatz, während dies unter der Woche bei nur 48 Prozentder Fall ist», erklärt Klaus-Detlef Hein-rich, Head of Group Management bei
GenussvollesWochenende
Weitere Informatio-nen zu diesem Thema fi nden Sie online unter(Webcode: xxxx)www.markant-magazin.com
Hier bitte „Sweety“ einbauen
Ugia doluptiam, quam, quis arum
quam, omnisite esciet expere porias
molupta est, a quo bea de nullatibus,
nis mi, sam, odion pra corrume ditaturis
qui rae ne nonseditibus anihillorest ve-
nihilicid quassiti demo blamus si dolup-
tae moditia in repudam, odis archit,
natum voluptum aditateture volorem
eat illabo. Nam, ea dic tem quuntiore
imiliquo idus seque natist, sed qui sum-
qui autat iliquae pos et et adipsum nul-
lorum verferunt adi nes esed eos aut
quos nonsendandit quodUsdae dolo-
rum aut lauta ducieni magnati untiunt,
apis sim rernam ellisquiam ex exceroviti
omnimus plictem sequam rem aut vo-
lorro viducium, ut quianitat esto berfer-
ro bla eum eum cus qui rerferatiume
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eicto offi ciis excea corumquamus.
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■ 1/2 - Seite im Sortimentsthema
■ vorgegebenes Layout
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EINE Buchung – VIELE Vorteile:
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Marketing-Ideen
für den POS
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Sa
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Sa
So
Mo
Di
Mi MARKANT Handels-Forum
Do MARKANT Handels-Forum
Fr
Sa
So
Ausgabe 07/2018
Download unter:
www.markant-magazin.com
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SORTIMENTE
NONFOOD-AKTION
Bei schwindender Hitze sind für viele Verbraucher Radtouren die perfekte Wochenend-Beschäftigung. Dabei spielt auch Sicherheit eine Rolle. Zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein und geben Sie entsprechende Tipps rund um das Thema.
Fit für die Radtour
Outdoor
Radhelme
Fahrradschlösser
Fahrradtaschen
Lenkertaschen
Fahrradleuchten
Fahrrad-Handyhalterungen
Fahrrad-Flaschenhalterungen
Rucksäcke
Hüte, Mützen, Caps
Funktionskleidung (Jacken,
Hosen, Socken, Wäsche)
Sonnenbrillen
Luftpumpen
Wasserfeste Sonnencreme
Trinkfl aschen (aus Kunststoff
und Metall) in mehreren Grössen
Sitzkissen, -decken
Reiseverbandskästen,
Blasenpfl aster, kühlende Salben
Mobile GPS-Geräte, Software
Mücken- und Zeckenspray
Schweissbänder (mehrere Farben)
Brotboxen
Routenkarten, Tourenführer
für Radfahrer
STEP-BY-STEP
1. Service bereitstellen.
Veranstalten Sie einen Aktionstag
am Wochenende, an dem Kunden
ihr Rad zum Check vorbeibringen
können. Die Aktion sollten Sie
im Voraus über die Handzettelwer-
bung und über Plakate im Markt
bewerben, damit die Verbraucher
darauf aufmerksam werden.
2. Sicherheit bieten.
Profi lieren Sie sich als verantwor-
tungsbewusster Händler. Legen
Sie Flyer aus, die Sicherheitstipps
rund ums Radfahren liefern. Bie-
ten Sie darüber hinaus passende
Produkte wie etwa Helme und
Radbeleuchtung an.
1/3 Seite quer
1/2 Seite quer
MEDIADATEN
8
9
Sonderwerbeformen Print
Category Advertising Aktionstimer
«NEU»
Hef
tmitt
e
STR ATEGIE & LÖSUNGSANSÄTZE
SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNG
Health Trends: Warum sich Gesundheit zur Norm entwickelt
Spargelzeit: Wie sich mit neuem Service der Absatz steigern lässt
Mediterrane
Genusswelten
03/2017 Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe
STR ATEGIE & LÖSUNGSANSÄTZE
Digitalisierung: Welche Prozesseund Stärken jetzt gefragt sind
Nüsse:
Werts Hef
tmitt
e
MENT & ENFÖRDERUNG
hgetränke: Warum neue ür Dynamik sorgen
e
pfung
MEDIADATEN
Wir verstehen uns nicht nur auf klassische Anzei-
gen, sondern können darüber hinaus auch mehr für Sie
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sondern auch für Aufmerksamkeit beim Leser sorgt und nach-
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te zweier Magazinseiten.
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Technische Angaben:
Datenanlieferung: Bitte liefern Sie die Daten fünf
Tage vor Schaltbeginn.
Datenübermittlung: E-Mail: [email protected],
bis max. 10 MB
FTP: Zugangsdaten auf Anfrage
Dateiformate: Flash, GIF, HTML, JPEG, PNG
MEDIADATENSonderwerbeformen Print + Online
Produkt des Monats / Verkaufsaktion des Monats
■ Vorstellung Print und Online
■ Platzierung an erster Stelle
■ Produktabbildung auf der Startseite
www.markant-magazin.de
■ Produktabbildung unter
Neue Produkte / Aktionen
■ Farbliche Hervorhebung
■ Web- und Social-Media-Verlinkungen
■ Bis zu fünf Bilder
■ Videoeinbindung
■ Aktionstimer
Preis: Produkt des Monats: 3.750,– €
VKF-Aktion des Monats: 3.750,– €
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MEDIADATENTechnische Angaben
Zeitschriftenformat 210 mm breit x 280 mm hoch,
unbeschnitten: 216 mm breit x 286 mm hoch
Satzspiegel: 175 mm breit x 224 mm hoch
Druck- und Offsetdruck (Bogenoffset), Rückendrahtheftung
Bindeverfahren
Datenübermittlung Druckunterlagen bitte per E-Mail und farb-
verbindliches Proof postalisch an die Verlags-
adresse senden. Alternativ bitte per CD
mit farbverbindlichem Proof.
E-Mail: [email protected]
Bei Rückfragen: Manuela Kammerer
Telefon: +49 7225 916-122
Datenformate Wir empfehlen die Anlieferung von PDF/X-3-
Daten. Offene Daten (z. B. InDesign) sind zu
vermeiden. Die Datei muss mindestens druck-
fähig sein, d. h. alle verwendeten Schriften sind
einzubetten, Halbtonbilder benötigen eine Auf-
lösung von 300 dpi, Strichbilder mindestens 600 dpi.
Farben Druckfarben (CMYK) nach Offsetdruckstandard,
Sonderfarben sind in Absprache möglich.
Proof Farbverbindliches Proof nach «Medienstandard
Druck» (bvdm). Digital erstellte Prüfdrucke müssen
zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA
Medienkeil enthalten (kostenpfl ichtig zu beziehen
bei www.fogra.org).
ICC-Profi l: ISOcoated_v2_Fogra_39L
Ein verbindliches Proof muss dem Verlag bis
spätestens zum Druckunterlagenschluss vorliegen.
Gewährleistung Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und
insbesondere Farben übernimmt der Verlag keine
Haftung. Der Druck von Farbanzeigen ohne
druckverbindliches Proof erfolgt ohne Gewähr-
leistung. Wir gehen davon aus, dass es sich bei
den uns zu geleiteten und übergebenen Dateien
um Kopien handelt und übernehmen für deren
Bestand keine Haftung.
Kontakt Ankündigungen, Auskünfte, Abstimmungen usw.
Manuela Kammerer, Telefon: +49 7225 916-129,
E-Mail: [email protected]
MEDIADATENMARKANT AG im Überblick
MARKANT ist die größte Dienstleistungskooperation selbstständiger
Handelsunternehmen in Europa.
Sie positioniert sich für über 14.000 Industrie- und über 150 Handelspartner aus
den Sektoren Lebensmittelgross- und -einzelhandel, Drogeriemarkt, Grossverbraucher,
Convenience, E-Commerce, dem Nonfood-Bereich, Baumärkte, Kauf- und Waren-
häuser sowie Fachmärkte etc. als kooperative Dienstleistungszentrale.
Die MARKANT Handelspartner sind in über 20 Ländern aktiv und generieren dort eine
Umsatzsumme (2017) von 109,1 Mrd. €, davon 70,1 Mrd. € in Deutschland.
Mit Standorten in Deutschland, Österreich, Schweiz, Tschechien, Polen und
Rumänien unterstützt die MARKANT die Expansion ihrer Partner vor Ort und in
benachbarten Ländern.
MARKANT lebt den kooperativen Ansatz und versteht sich als
■ Mittler und Förderer der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Handel
■ Garant für die Eigenständigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des
mittelständischen Handels
■ Datendrehscheibe und Informationsplattform für die Branchen
der kooperierenden Partnerunternehmen
■ Optimierer der Prozesskette von Handel und Industrie
■ Türöffner für internationale Märkte und relevante Vertriebskanäle
MARKANT international* in Kürze
■ Handelspartner aktiv in über 20 Ländern
■ 109,1 Mrd. € Umsatzsumme der MARKANT
Handelspartner
■ 51,3 Mrd. € Verrechnungsumsatz international
■ 1.500 SB-Warenhäuser
■ 2.750 Supermärkte
■ 7.500 Drogeriemärkte
■ 210 C&C-Märkte
■ 700 Bau-, Baustoff- und Gartenmärkte
■ Über 100.000 Convenience-Geschäfte
■ Über 150.000 GV-Kunden
* 2017/1
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MEDIADATENMARKANT Handelspartner in Deutschland
Verbrauchermärkte und
SB-WarenhäuserLebensmitteleinzelhandel
Bau- und Fachmärkte /
Warenhäuser
Online-Shops
Cash & Carry /
Grossverbraucher
Drogeriemärkte Convenience
und weitereund weitere
++
www.klaas-und-kock.de
++
www.klaas-und-kock.de
alles für mein Baby
Hier ist Heimat.Hier ist Heimat.
MEDIADATENMARKANT Handelspartner in Europa
Österreich
Lebensmitteleinzelhandel
Detail-/Lebensmittelhandel
Drogeriemärkte
Drogeriemärkte
Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser,
LebensmitteleinzelhandelVerbrauchermärkte und SB-Warenhäuser,
Lebensmitteleinzelhandel
Bau- und Fachmärkte, Warenhäuser
Drogeriemärkte
Cash & Carry / Grossverbraucher
Schweiz
Slowakei
Polen Tschechien
Weitere Länder
Dänemark
Rumänien
Cash & Carry / Grossverbraucher
Bau- und Fachmärkte, Warenhäuser
Cash & Carry / Grossverbraucher
Drogeriemärkte
Drogeriemärkte
Convenience
Convenience
Online-Shops
Cash & Carry / Grossverbraucher
Drogeriemärkte
und weitere
Online-Shops
und weitere
Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser,
Lebensmitteleinzelhandel
Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser,
Lebensmitteleinzelhandel
Cash & Carry / Grossverbraucher
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GRUPPE
MEDIADATENMARKANT Handelspartner
Agravis, Bäko, Bartels-Langness, Bauvista, BayWa, Bünting,
Chefs Culinar, Citti, dm-drogerie markt, Gafateam, GDN,
Globus Fachmärkte, Globus-SBW, Hellweg Baumärkte,
Intergast-Gruppe, Kaes, Kaufhaus Stolz, Kaufl and, Klaas & Kock,
Lekkerland, MCS-Gruppe, METRO, Müller, NETTO Nord, Okle,
Pfl anzen Kölle, real, Retail Trade Group, Rossmann, Service-Bund,
Team Beverage, tegut, Toys“R“Us (ab 09/18 Smith toys),
Windeln.de, Zentrag
Astro Handelsgesellschaft, Chefs Culinar, dm drogerie markt,
Eurogast, Hausmann, Kastner , Kiennast, Lekkerland, MPREIS,
Müller, Transgourmet, Toys“R“Us (ab 09/18 Smith toys),
Unimarkt, Wedl, Weiss
Amedis, Cadar, C+C Angehrn, Cruspi, Galexis, GDI, Jumbo,
Landi, Lekkerland, Loeb, Manor, Müller, Pistor,
Scana, SPAR, Toys“R“Us (ab 09/18 Smith toys), Valora, Voigt, Volg
Chefs Culinar, dm drogerie markt, Kaufl and, Kon-Rad,
Globus-SBW, Müller, Rossmann, Selgros C&C,
Solvent, Teta Drogerie, Transgourmet
Deutschland:
Österreich:
Schweiz:
Mittelosteuropa:
MEDIADATENAGB der medialog GmbH & Co. KG
§1 Allgemeines / Verfahren
(1) „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder
sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Für Werbung auf unserer
Website www.markant-magazin.com gelten andere AGB.
(2) Anzeigen im Rahmen von Abschlüssen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, zur Veröffentli-
chung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
(3) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die
im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
(4) Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrück-
lichen Vereinbarung bedarf.
(5) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,
werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
(6) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
(7) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pfl icht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
§ 2 Pfl icht des Auftraggebers
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck-
unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten
Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
§ 3 Zurückweisungsrecht des Verlages
(1) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren
Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für
den Verlag unzumutbar ist.
(2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
§ 4 Probeabzüge
(1) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
(2) Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung
des Probeauszuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
§ 5 Ziffernanzeigen
(1) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der
Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf
Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
(2) Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die
eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu
öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der
Verlag nicht verpfl ichtet.
§ 6 Zahlungsbedingungen / Anzeigenbeleg / besondere Kosten
(1) Die Rechnung wird spätestens 5 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die
Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an
laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraus-
zahlung vereinbart ist.
(2) Für den Fall, dass der Auftraggeber im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung / Lastschrift
bezahlt, wird die Pre-Notifi cation-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungs-
betrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notifi cation erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus
anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. der Rechnung) ergibt.
(3) Der Verlag liefert separat zur Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige.
(4) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen.
(5) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
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§ 7 Zahlungsverzug
(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen ohne Mahnung – bei Nichtkaufl euten nach er-
folgter Mahnung – Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Auftrag-
geber alle durch Zahlungserinnerungen verursachten Kosten zur Last. Der Verlag ist berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Der Verlag behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden anstelle der Schadenspauschale
geltend zu machen.
(2) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
(3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
weiter berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§ 8 Gewährleistung / Haftung
(1) Der Auftraggeber hat bei teilweise oder völlig unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Minderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine
ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht
einwandfrei, so kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, dessen Erfüllungs- und Ver-
richtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertrags-
verhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und /oder unerlaubter Handlung,
sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es
handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertrags-(Kardinals-)pfl icht. Schadensersatz-
ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und wegen Verzugs sowie Schadensersatzansprüche
von Kaufl euten sind dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden und auf die Höhe des
betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
(3) Eine Haftung des Verlages wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Bei Geschäften mit Kaufl euten müssen Reklamationen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln
– innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung und des Beleges geltend gemacht werden.
§ 9 Datenschutz
(1) Sämtliche von Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift,
Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden wir
ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten
und speichern.
(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung
oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich
zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa
zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende
Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsge-
rechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
(3) Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilli-
gung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung
Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser telefonischer Support zur
Verfügung (s.u.).
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftforum.
Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende
Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gaggenau. Ist der Kunde Verbraucher, so ist auch das
Wohnsitzgericht des Verbrauchers für Streitigkeiten zuständig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Re-
gelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestim-
mung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Support unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder
telefonisch unter +49 7225 916-133
Gaggenau, August 2015
medialog GmbH & Co. KG
Amtsgericht Mannheim
HRA 521 321
Umsatzsteuer-ID Nummer: DE813372273
Sitz der Gesellschaft: Gaggenau
Geschäftsführer: Christian Schikora
persönlich haftende Gesellschafterin
medialog Beteiligungs GmbH
Amtsgericht Mannheim
HRB 522 459
Sitz der Gesellschaft: Gaggenau
Geschäftsführer: Christian Schikora
MEDIADATENAGB für auf medialog ONLINE angebotene Werbetools
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für den Verkauf aller Werbefl ächen und sonstigen werblichen Inhalte (nachstehend „Werbung“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlos-sen, auch wenn diese nur die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen.
§ 2 Werbeformen
(1) Als Werbemittel im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die jeweils aktuell vom Verlag angebotenen Werbeformen defi niert.
(2) Andere Werbeformen bedürfen einer separaten Vereinbarung. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestal-tung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags oder die online erfolgende Verbreitung der Werbung.
(2) Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
(3) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Aufträ-ge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungtreibende angenommen,
deren Firmenanschrift dem Verlag bekannt ist.
§ 4 Ablehnungsbefugnis
(1) Der Verlag behält sich vor, Werbung – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
(2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
§ 5 Platzierung von Werbeformen
(1) Die Platzierung erfolgt ausschließlich auf den Seiten bzw. in Rubriken, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
(2) Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch geäußert, kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang zustande.
§ 6 Abwicklungsfrist
(1) Werbetools sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
(2) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge gebuchter Werbetools hinaus weitere Werbetools abzurufen.
§ 7 Datenanlieferung / Pfl ichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Vorlagen bis spätestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind dem Verlag unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
(2) Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag Ersatz an. Das Vorstehende gilt auch für die vom Auftraggeber benannte Internet-Adresse, auf die das Werbemittel verweisen soll.
(3) Bei der Gestaltung und Herstellung der Vorlagen wird der Auftraggeber geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Stellt der Auftrag-geber nachträglich fest, dass die Vorlagen Rechte Dritter verletzen, hat er den Verlag unverzüglich zu unterrichten. In jedem Fall der Verletzung von Rechten Dritter wird der Auftraggeber den Verlag von deren Ansprüchen freistellen und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung übernehmen.
(4) Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird
keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbetools übernommen.
§ 8 Preisliste
Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste.
§ 9 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Rechnung wird sofort, spätestens aber 5 Tage nach Veröffentlichung der Werbung übersandt.
(2) Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung / Lastschrift bezahlt, wird die Pre-Notifi cation-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notifi cation erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung
gestellten Unterlagen (z. B. der Rechnung) ergibt.
§ 10 Zahlungsverzug
(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen dem Auftraggeber als Unternehmer ohne Mahnung Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Auftraggeber alle durch Zahlungs-erinnerungen verursachten Kosten zur Last.
(2) Der Verlag ist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basis-zinssatz zu verlangen. Der Verlag behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug tritt Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen sofort ohne jeden Abzug ein.
(3) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstel-len und für die restlichen Aufträge Vorauszahlung verlangen.
(4) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag weiterhin berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§ 11 Kosten für Änderungen
Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen fi nden Sie unter: www.markant-magazin.com/agb