dr. b. gottstein ministerialrätin referat für tierseuchenbekämpfung, tierische...
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Dr. B. GottsteinMinisterialrätin
Referat für Tierseuchenbekämpfung, Tierische Nebenprodukte-Beseitigung und Tierseuchenkasse
www.ml.niedersachsen.de
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
§ 8 Schweinehaltungshygieneverordnung:
Abklärung der Ursache + Ausschluss KSP und ASP:
– Gehäuftes Auftreten: verendeter Schweine, Kümmerer, Fieberhafte Erkrankungen
– Totgeburten, Verendungen ungeklärter Ursache
– Erfolglose höchstens zweimalige Behandlung mit Antibiotika
– in Betrieben mit Auslauf- oder Freilandhaltung zusätzlich Untersuchung auf Brucellose und AK
Dr. B. GottsteinMinisterialrätin
Referat für Tierseuchenbekämpfung, Tierische Nebenprodukte-Beseitigung und Tierseuchenkasse
www.ml.niedersachsen.de
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
§ 8 Schweinehaltungshygieneverordnung:
– Gehäuftes Auftreten: verendete Schweine:
Abferkelbereich: 1. Lebenswoche 15 %
danach 5%
Aufzuchtbereich: 3%
Mast- / Zuchtbereich: 2%
– Gehäuftes Auftreten: Kümmerer:– Anlage 2 und 4: > 15 Tiere bei den letzten 10 Würfen– Anlage 3 und 5: > 30 Tiere bei den letzten 10 Würfen
oder > 30 %
Dr. B. GottsteinMinisterialrätin
Referat für Tierseuchenbekämpfung, Tierische Nebenprodukte-Beseitigung und Tierseuchenkasse
www.ml.niedersachsen.de
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
§ 8 Schweinehaltungshygieneverordnung:
Gehäuftes Auftreten: fieberhafte Erkrankung:
Anlage 2 und 4: > 10 %, wenigstens
10 Tiere bei Mast- u. Aufzuchtbetrieben
3 Tiere bei Sauenhaltung (Zucht, Vermehrung)
Anlage 3 und 5: > 10%, wenigstens 30 Tiere