dr. georg serentschy - rtr · dividende/refarming vorbereitung der auktion für 800/900/1800 mhz....
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Perspektiven 2012
Dr. Georg SerentschyGeschäftsführer Fachbereich Telekommunikation und PostRTR-GmbH
18.10.2011 Perspektiven 2012 Seite 2
Agenda des Regulierungsworkshops am 18.10.2011
� Teil I: Rückblick auf das Jahr 2011� Die Themenschwerpunkte 2011� TKG-Novelle 2011 – ausgewählte Aspekte� Diskussion
� Teil II: Ausblick auf die Themen des Jahres 2012� Schwerpunkte 2012� Ausblick auf die Konsultation des Arbeitsprogramms� Diskussion
Tagesordnung
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Einleitung
18.10.2011 Perspektiven 2012 Seite 4
Über die letzten Jahre haben die Aufgaben der Regulierungsbehörde stark zugenommen und werden auch in Zukunft weiter mehr.
Post Regulierung
Umsetzung PMG
2008 2009
Filial-schließungen
Marktdefinition / Marktanalyse
Rabatte
ABGs
aktive Mitgestaltung auf EU-Ebene
Schlichtungsstelle Endkunden
Rufnummern-verwaltung
KIG
2010
Sicherung der UD Leistungen
Koordinierung Maßnahmen
IRG/ERG/BEREC
Leitentscheidung M 3/09
PCK
Vergabe 2,6 GHz
Sektorspez. � allg. Wettbewerbsrecht
Zusätzliche Aufgaben durch das TKG Neu
BetterRegulation
2011
Vollliberalisierung
Netz-sicherheit
Netzneutralität
Zugang Hausbrieffachanlagen
Erstellung v. Studien
Refarming
Umsetzung v. Projekten
Stärkung Verbraucher
Rechte
Vergabe DigDiv
Ö an IKT Spitze
2012
TK RegulierungUmsetzung EU Terminierungs-
empfehlung
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Die Regulierung der vergangenen Jahre führte systematisch zu einer positiven Marktentwicklung.
Richtige Regulierung wirkt
� Der von der RTR errechnete Telekom Index zeigt (indirekt), dass durch richtige und gute Regulierung Wettbewerb entstand und sich dieser über die Zeit hervorragend entwickeln konnte.
� Wettbewerb schafft Angebotsvielfalt und sichert die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit zuverlässigen, p reiswerten, hochwertigen und innovativen Kommunikationsdienstle istungen .
(richtige) Regulierung
WettbewerbAngebotsvielfalt, günstige Preise,
hochwertige Dienste
Steigerung der allgemeinen
Wohlfahrt
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Die positive Auswirkung der Regulierung der vergangenen Jahre wird durch den Telekomindex eindeutig belegt.
Konkret zeigt der Index, dass …
die Endkundenpreise über die Jahre gesehen jeweils gesunken sind,
die Preisentwicklung des Sektors auch eine wesentliche inflationsdämpfende Wirkung auf die Ausgaben der Privathaushalte sowie auf die Gesamtwirtschaft ausübt,
über die Bedeutung der Telekommunikationsdienste auch die Wettbewerbsfähigkeit der auf diese Dienste zurückgreifenden Wirtschaftsbereiche gestärkt wird,
damit moderne, industrienahe Dienstleistungen mit hohen Kommunikationserfordernissen gestärkt werden,
damit auch ein wesentlicher Beitrag für den Industrie-/ bzw. Wirtschaftsstandort Österreich geleistet wird und
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Telekommunikationsdienste ein zentraler Faktor im internationalen Standortwettbewerb sind.6.
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Der Telekomindex zeigt eindrucksvoll das nachhaltige Sinken der Endkundenpreise im Bereich der Telekommunikation.
Entwicklung RTR-Telekom-Index 2006 – 2011 (in Prozent): Basis: errechnete Preise
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Breitbandanschlüsse im Fest- und Mobilnetz:
Erstmals gleich viele Fixe und Mobile Breitbandanschlüsse
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Breitbandpenetration zeigt exponentiales Wachstum.
Mobiles und Fixes Breitband gleichauf
Quelle: RTR, Statistik Austria (Haushalte)
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Hohe Dichte an mobilem Breitband in Österreich.
Österreich bei mobilem Breitband unter den Top 3
Quelle: 15. Implementierungsbericht der Europäischen Kommission
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Österreich gehört zu den billigsten Ländern bei festen Breitbandanschlüssen im Bereich 2,5-15 Mbit/s
Vergleich der Preise für feste Breitbandanschlüsse9
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Average (PPP) Median (PPP)
USD PPP per month
Quelle: OECD Breitbandstatistik September 2010, durchschnittlicher monatlicher Preis für feste Breitbandanschlüsse zwischen 2,5 und 15 Mbit/s in USD PPP inkl. Leitungsmiete
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Teil IRückblick auf das Jahr 2011
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Die Arbeitschwerpunkte der RTR tragen der Entwicklung der Märkte und Technologien Rechnung.
Die RTR schafft klare Rahmenbedingungen für die Zukunft und trägt zur Marktentwicklung bei
Breitbandausbau in Österreich
� V-ULL ermöglicht Aufrechterhaltung eines Level playing field für ANB bei Festnetz-breitband trotz gleichzeitigem NGA-Ausbau durch A1 TA
� Umsetzung von Mitbenutzungsrechten
Know How Transfer im Bereich Regulierung
Entwicklung Mobilfunk
� Aktive Mitgestaltung auf EU-Ebene und Mitarbeit in internationalen Gremien� Besondere
Bedeutung von BEREC
� Coachings, Workshops (hauptsächlich für osteuropäische Regulierungsbehörden)
� Positionspapier zu Infrastructure-sharing
� Konsultation zu Refarming und Auktion der Digitalen Dividende/Refarming
� Vorbereitung der Auktion für 800/900/1800 MHz
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Die virtuelle Entbündelung – V-ULL
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Die virtuelle Entbündelung dienst als Ersatz für die physische Entbündelung beim NGN Ausbau.
„Dienst statt Infrastruktur“
ANBDSLAM
ANBModem
A1TAHVt
A1TAKVz
A1TATDO
ANBL2 Switch
A1TAHVt + L2 Switch
A1TAKVz + DSLAM
A1TATDO
Layer 2 Dienst
ANBModem
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V-ULL ermöglicht Aufrechterhaltung eines Level playing field für ANB bei Festnetzbreitband trotz gleichzeitigem NGA-Ausbau durch A1 TA.
� Möglichkeit der Teil-Entbündelung ist für ANB mangels Skalenvorteilen aufgrund hoher Inputkosten kommerziell nur eingeschränkt sinnvoll
� ANB kann ab HVt meist keine Bandbreiten > 20 Mbit/s erzielen� Standardangebot V-ULL von A1TA ermöglicht konkurrenzfähige
Endkunden-Breitbandangebote von ANB bis zu 30 Mbit/s (FTTC/B) bzw. 100 MBit/s (FTTH) durch Zukauf entsprechender Vorleistung in den NGA-Ausbaugebieten von A1TA
� Investitionserfordernis für ANB geringer als bei eigenem Anschlussnetzausbau oder Teil-Entbündelung, aber Möglichkeit zu Ausbaukooperationen durch Informationspflichten und Planungsrunden gegeben
Die wettbewerbliche Bedeutung von V-ULL
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M 3/09 und Folgeverfahren im Überblick.
Q3/10 Q4/10 Q1/11 Q2/11 Q3/11 Q4/11 Q1/12
M 3/09 TKKM 3/09 TKK RUO u.RO V-ULL A1TA
RUO u.RO V-ULL A1TA RUO u. RO V-ULL Überpr. TKKRUO u. RO V-ULL Überpr. TKK
Bilaterale Verfahren A1 TA – einzelne Entb.partnerzu techn./wirtschaftl. Konditionen V-ULL
Bilaterale Verfahren A1 TA – einzelne Entb.partnerzu techn./wirtschaftl. Konditionen V-ULL
Verhandlungen A1 TA - einzelne EBP zuMigration auf V-ULL in NGA-Ausbaugebieten
Verhandlungen A1 TA - einzelne EBP zuMigration auf V-ULL in NGA-Ausbaugebieten
Sei
t 06.
07.
Sei
t 27.
05.
Bis
25.
07.
„M 3/11“„M 3/11“
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Die Kernthemen im Bereich des Breitbandausbaus im Überblick.
� Implementierung Marktanalyse M 3/09: A1 TA Standardangebot zu VULL� Standardangebot V-ULL von A1 TA veröffentlicht im Dez 2010;
Überarbeitung bis Jan 2011; Konsultation der Marktteilnehmer bis März 2011; „Prüfung“ durch TKK bis Juli 2011
� nach zahlreichen von RTR angeregten Verbesserungen von TKK nichtweiter beanstandet
� ABER: einige wesentliche Punkte werden in bilateralen Verfahren entschieden
� Bilaterale Streitschlichtungsverfahren zu V-ULL� divergierende Ansichten A1 TA – ANB zu technischen/wirtschaftlichen
Parametern des Angebots VULL � Technisch-wirtschaftliches Gutachten beauftragt � TKK wird entscheiden
Was bisher geschah
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Laufende Verhandlungen zwischen A1 TA und ANB zu Migration von ULL auf V-ULL in NGA-Ausbaugebieten.
� Zur Förderung von NGA-Ausbau und Versorgung von Teilnehmern mit hohen Bandbreiten erlaubt Bescheid M 3/09, bestehende xDSL-Dienste ab HVt einzuschränken
� Voraussetzungen: � Durchführung Planungsrunde, Angebot Investitionsabgeltung, Angebot
kostenfreie Migration bestehender xDSL-Dienste auf V-ULL, Detailinfo Ausbauvorhaben an ANB
� Migrationsangebot nur gültig, wenn bisheriger Dienst des ANB auf Basis der Vorleistung V-ULL weiterhin erbracht werden kann
� dzt. Verhandlungen A1 TA – ANB über Umstieg; begleitend Monitoring der Entwicklung (TKK)
� Neue Marktanalyserunde Jahreswechsel 2011/12 � VULL 2.0
Voraussetzungen
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Mitbenutzung
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Um den Ausbau von Glasfasernetzen zu forcieren sollen auch bestehende Infrastrukturen verwendet werden dürfen.
� Für Mitbenutzung kommt jede Infrastruktur in Frage, die „für Kommunikationslinien“ genutzt werden kann:� Telekom� Schiene� Energieversorgung usw.
� Wenn für den Infrastrukturinhaber technisch vertretbar und wirtschaftlich zumutbar
� Grundsätzlich vertragliche Einigung aber Verfahren vor TKK bei Nichteinigung
� VfGH: „unter der Bedingung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit ... eine verhältnismäßige Beschränkung des Eigentums“
Mitbenutzung nach dem TKG 2003
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2011 fanden einige Verfahren im Bereich der Mitbenutzungsrechte statt.
� 2 x Mitbenutzung von Dark-Fibre� 1 x Site Sharing� 1 Verfahren über Mitbenutzung von Dark-Fibre noch anhängig� 1 Aufsichtsverfahren wegen Nichtumsetzung einer Anordnung� Fragestellungen
� Umfang der Mitwirkungsverpflichtung im Verfahren� Konkrete Kosten vs Durchschnittskosten � Kostenverteilung� Risikoverteilung� Laufzeit / Kündigung� Marktüblichkeit der Entgelte usw.
Überblick
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Der Schutz des Endkunden als ein wichtiges Thema
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Die RTR trägt mit einem umfangreichen Verbraucherservice nachhaltig zur deren Stärkung bei.
Die Services der RTR im Überblick
Endkundenstreitschlichtung
5.8185.6346.953
Tel. Anfragen(Call Center)
3.4063.2733.872Schriftl. Anfragen
4.4034.2585.226Verfahren
201020092008
Vielfältige Informationsangebote
Die Website der RTR
� Publikationen (TK-Ratgeber, Infoblätter, Schriftenreihen, Berichte)
� Zahlreiche Interviews und Fernsehauftritte zu konsumentenschutz-rechtlichen Fragestellungen
� Informationen zum Schlichtungsverfahren, Roaming/Eurotarif, Spam, etc.
� Beschwerdeformular für Mehrwertdienste
� Rufnummernsuche
� FAQs� Eigener Youtube
Channel mit Informationen für Konsumenten
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Datendienste nach wie vor als ein zentrales Problem bei Endkunden Schlichtungsverfahren.
� Ständig steigende Zahlen bei den Schlichtungsverfahren zeigen Schwerpunktprobleme auf� Problembereich Datendienste� Problembereich einseitige Änderungen von Entgelten und AGB
� Novelle des TKG 2003 adressiert diese Probleme grundsätzlich –Auswirkungen auf die Verfahrenszahlen bleiben abzuwarten
� Ein Fokus bei den Schlichtungsverfahren wird auf dem erleichterten Zugang für die Endnutzer liegen, so z.B. wird das Kontaktformular optimiert werden
Smartphones und mobiles Breitband als eine Ursache
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Die RoamingVO der EU brachte erhebliche Verbesserungen für die Verbraucher – die RTR setzt diese um und überwacht ihre Einhaltung.
Der Eurotarif: Telefonieren innerhalb der EU wurde billiger!
Sprachtelefonie:� für aktive Telefonate maximal 42 Cent inkl. USt. � für passive Telefonate maximal 13,2 Cent inkl. USt. � für aktive SMS maximal 13,2 Cent inkl. USt.� für passive SMS 0 Cent
Datenroaming:� Seit 1. Juli 2010 gilt für alle Kunden das Default-
Limit von 60,-- Euro monatlich� 50 Cent pro MB Datenroaming auf
Vorleistungsebene
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Internationale Aktivitäten
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Umfangreiche Mitarbeit auf europäischer Ebene und Austausch mit den Nachbarstaaten als wichtiges Element der Aktivitäten der RTR.
� COCOM und RAG: Begleitung von Diskussionen� Beratung des BMVIT� Beschäftigung mit inhaltlichen Detailfragen in Arbeitsgruppen
� IRG/BEREC� BEREC Vize-Vorsitz 2011 und Vorsitz 2012� Aktive Beteiligung und Betreuung von Themen� Mitwirkung in Arbeitsgruppen
� Eastern Partnership, EMERG und sonstige Förderprogramme der EU zur Nachbarschaftshilfe� EaP als neues Förderprogramm der EU für sechs Länder: Armenien,
Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Weißrussland und Ukraine
Überblick
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BEREC als starker und wichtiger Partner der EU.
� Mit dem Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens wurde BEREC mit weiteren Aufgaben betreut� zB Art 7/7a R-RL als eine der Herausforderungen für BEREC
� Enger Zusammenhang zwischen nationalen und internationalen Themen und Fragestellungen – Mitarbeit auf internationaler Ebene wichtig� Weitestgehende Berücksichtigung der Positionen von BEREC bei
Entscheidungen
� 2011 stand auch im Zeichen des Aufbaus der BEREC Office, das unterstützend zur Seite steht� Am 22.09.2011 erlangte das BEREC Office volle (finanzielle) Autonomie� Eröffnung des Büros mit Sitz in Riga am 14.10.2011
Aufbau von BEREC wurde erfolgreich abgeschlossen
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TKG-Novelle 2011 –ausgewählte AspekteWolfgang FeielLeiter Recht
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Inhalt
� Allgemeines zur TKG-Novelle 2011
� Aufgabenänderungen für die Regulierungsbehörden – eine Auswahl
� Schlussfolgerungen
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Allgemeines zur TKG-Novelle 2011
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Schwerpunkte der TKG-Novelle (RV 1389 24. GP)
� Umsetzung der RL 2009/136/EG und 2009/140/EG
� „administrative Anpassungen“ (Erfahrungen bei der Vollziehung)� Zuständigkeit Leitungs-/Wegerechte bei der Regulierungsbehörde� Verfahrensbeschleunigung bei Missbrauch MWD� „Entbürokratisierter und flexibler Ansatz beim Universaldienst“� Klärung von Doppelgleisigkeiten bei der Frequenzzuteilung� KOG: Anpassung der Regeln für Geschäftsführerbestellung der RTR (FB TK/P)
� Aufzählung erscheint kursorisch
� „Alternativen: keine“ – gilt nicht für alle Regelungsvorschläge
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Es findet kein Paradigmenwechsel statt� Hauptaufgabe der Regulierungsbehörde bleibt, Ziele des § 1
gegeneinander abzuwägen und das Verfolgen eines bestimmten Zieles zu Lasten eines anderen Zieles zu begründen� mit den bisherigen Methoden und Mitteln � Aber: Akzentuierung der Zielvorgaben – Förderung effizienter Investitionen und
Innovationen im Bereich neuer und verbesserter Infrastrukturen (Risikoabgeltung, Kooperationen)
� unter weiter gehender Einbeziehung von GEREK und EK
� Der Schutz der Nutzer wird zwar deutlich verstärkt, aber nicht neu erfunden
� Behördenkonstruktion bleibt unverändert
� Verfahrensrecht/Rechtsschutz bleibt unverändert
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Aufgabenänderungen für die Regulierungsbehörden –eine Auswahl
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Leitungs- und Mitbenutzungsrechte� Im Prinzip wird Systematik beibehalten� RL-Umsetzung großteils durch TKG-Novelle 2009 erfolgt � Zuständigkeitsübergang von den Fernmeldebehörden zur TKK� „sukzessive Kompetenz“ (FMBeh – Gerichtsbarkeit) entfällt
� Einheitliches Verfahrensrecht (§ 12a)� Kurze Entscheidungsfristen bleiben� Klarstellung: Entscheidung der TKK ist „vertragsersetzender Bescheid“
� Infrastrukturverzeichnis (§ 13a) bleibt weit hinter den Möglichkeiten zurück� dafür kostengünstig� infrastrukturinhaberfreundlich
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Kommunikationsnetze und -dienste (technisch)
� Call shops etc: weitreichende Ausnahmen vom TKG, aber Anzeigepflicht bleibt
� Mindestanforderungen an die DienstequalitätRTR kann Verordnung erlassen („Netzneutralität“) � in Kooperation mit GEREK� Haftungsprivileg § 13 ECG?
� Interoperabilität (einschl. angemessene Entgelte) wird „einklagbar“ (TKK)
� NÜV: Zuständigkeit von BMVIT zu RTR
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Sicherheit und Integrität (§ 16a)� Funktionsfähigkeit und Sicherheit öffentlicher Kommunikationsnetze sind
aufrecht zu erhalten� durch „angemessene technische und organisatorische Maßnahmen“� Informationsverpflichtungen gegenüber RTR� Anordnung einer Sicherheitsüberprüfung durch TKK� Meldepflicht von Sicherheitsverletzungen „mit beträchtlichen Auswirkungen“ auf
Netzintegrität oder Dienste an RTR � unter Einbeziehung von ENISA
� Bei Rundfunknetzen: Zuständigkeit KOA� Was ist der Prüfungsmaßstab? � Verordnung des BMVIT� ISO-Normen, „Sicherheitshandbuch“, ENISA-Gruppe, NATO-Standard
� Siehe auch Datensicherheitsmaßnahmen (§§ 95, 95a)
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Kommunikationsnetze und -dienste (Kundenschutz I)
� Maßnahmen gegen den Missbrauch bei Mehrwertdiensten� TKK kann Auszahlungsstopp an Rufnummernnutzer oder
Zusammenschaltungspartner anordnen (Mandatsbescheid)
� Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen von AGB oder Entgelten sind „schriftlich“ (früher „in geeigneter Form“) mitzuteilen. RTR/KOA kann Verordnung erlassen
� Ausdehnung des Widerspruchsrechts der TKK auf Entgeltbestimmungen (nicht jedoch auf die Höhe der Entgelte)
� § 25 wird auch für Rundfunkbetreiber anwendbar (KOA), ausgenommen Widerspruchsrecht
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Kundenschutz II� Kostenbeschränkung (§ 25a)
V der RTR zur Kontrolle der laufenden Kosten� Sofern nicht in ausreichendem Maß angeboten � zB unentgeltliche Warnhinweise, kostenfreie Dienstesperren
� Besondere Informationspflichten zu AGB (§ 25b)V der RTR über Detaillierungsgrad
� Tarifvergleich (§ 25c)RTR kann elektronischen, interaktiven Tarifvergleich anbieten� Wenn nicht auf dem Markt angeboten
� Klarstellungen zum Zahlungsverzug (§ 70)� Überprüfung der Entgelte muss innerhalb von drei Monaten beantragt
werden (§ 71 Abs 1a)
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Wettbewerbsregulierung (5. Abschnitt)� Zusammenführung des Marktdefinitionsverfahrens mit dem
Marktanalyseverfahren (TKK)� In Hinkunft keine TKMV (RFMVO)� (In der Regel) längere Zeiträume zwischen Marktanalysen� Neuordnung des Koordinationsverfahrens (§ 129) wegen GEREK � Entfall der verpflichtenden spezifischen Verpflichtungen� „Mietleitungen“� „Betreiberauswahl/Betreibervorauswahl“
� Neue spezifische Verpflichtung „funktionelle Trennung“� Freiwillige funktionelle Trennung
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TKK erstellt Regulierungskonzept (§ 115a)� Soll Vorhersehbarkeit der Regulierung fördern� Regulatorische Überlegungen zu absehbaren Entwicklungen� unter Beachtung des Zwecks und der Ziele nach § 1 Abs 1 bis 3� in Übereinstimmung mit den einschlägigen politischen Erklärungen und Konzepten
der EU, des Bundes, der Länder (zB „Digitale Agenda“, Regierungsprogramm)
� Planungszeitraum: angemessen, aber länger als ein Marktanalysezyklus� Kann vor Ablauf dieses Zeitraumes geändert werden� Unter Angabe von Gründen
� Absichtserklärung, wie die Regulierungsbehörde sich abzeichnende Themen behandeln wird
� Konsultation vor Veröffentlichung� Veröffentlichung auf Website
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Frequenzen (6. Abschnitt)
� Änderungen sind einschneidend� Heranführung der Frequenznutzung an Technologieneutralität und
Diensteneutralität, jedoch mit zT beachtlichen Ausnahmen
� Frequenzvergabeverfahren: TKK kann Mindestgebot höher festlegen
� TKK ist vor Erteilung von Ausnahmebewilligungen bei knappen Frequenzen anzuhören
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Behörden, Verfahrensrecht
� Abschöpfung der Bereicherung: Kartellgericht kann abzuschöpfenden Betrag im Zweifel frei festsetzen
� Entfall der Ein-Monatsfrist für Abstellung von Rechtsverletzungen
� Evaluierung des TKG: nunmehr RTR (früher BMVIT) � Alle 2 Jahre
� RTR ist Regulierungsbehörde iSd GEREK� Im Einvernehmen mit KOA bei Rundfunkangelegenheiten
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Ab wann gilt das alles?� Grundsatz: Änderungen treten am Tag nach Kundmachung im BGBl in
Kraft� Bestimmte Schutzbestimmungen für Nutzer: 3 Monate später� 2 mal Änderung der AGB?
� § 29 Abs 2 (Sperre von verbrauchsabhängigen Datendiensten): 6 Monate später
� Anhängige Verfahren nach dem 2. Abschnitt werden nach alter Rechtslage fortgeführt
� TKMVO 2008 bleibt für jeden Markt solange in Geltung, bis Verfahren nach der neuen Rechtslage abgeschlossen worden sind
� NÜV tritt am 1.3.2012 außer Kraft
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Die (nächsten) Schritte zum BGBl� Beamtenentwurf (Dez. 2010) � Ministerialentwurf/Begutachtung (März/April 2011)� 269/ME 24. GP
� Ende der Umsetzungsfrist: 25.5.2011� EK: Einleitung Vertragsverletzungsverfahren AT 2011/0661, 0662 (18.7.2011)
� Beschluss des Ministerrates (30.8.2011)� Übermittlung an Nationalrat: RV 1389 24. GP
� Nationalrat: Zuweisung an Ausschuss (21.9.2011)� Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie (12.10.2011)� Beschluss im Nationalrat (19./20.10.; Mitte November; 6./7.12.2011)� Beschluss im Bundesrat (4.11. oder 1.12. oder 15.12.2011)� Unterzeichnung Bundespräsident/Gegenzeichnung Bundeskanzler� Kundmachung im BGBl I (ab 10 Tage nach Bundesrat)
18.10.2011 Perspektiven 2012 Seite 47
Finanzielle Auswirkungen/Ressourcen (RegBeh) (RV)
� Keine Erhöhung des Bundeszuschusses (2 Mio €; § 34 KOG)� Infrastrukturverzeichnis (§ 13a): einmalig 30.000 € Sachaufwand� Mehraufwand für die erweiterten Aufgaben der RTR: 2 FTE� unter Berücksichtigung der Verwaltungsvereinfachung bei der Wettbewerbsregulierung� 1 x Senior (90.000 €, jährlich)� 1 x Junior (50.000 €, jährlich)
� Keine zusätzlichen TKK-Mitglieder
� Keine Angaben zu KommAustria, RTR Fachbereich Medien
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Schlussfolgerungen
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Versuch eines Resümees (1)� Schutz der Nutzer: besonderer Stellenwert� nicht bloß konsumentenschutzrechtliche Sonderbestimmungen (etwa iSd KSchG)� Es wird sich auch neues telekommunikationsspezifisches Zivilrecht entwickeln
� Behördenkooperation von nationalen Regulierungsbehörden und EK wird verstärkt und um die institutionalisierte Zusammenarbeit mit dem GEREKerweitert� Angeordnet ist eine „weitestgehende“ Berücksichtigungspflicht der Stellungnahmen
der jeweils anderen Institutionen.� Dies wird auch den Rechtsschutz vor neue Herausforderungen stellen
� Umfangreicheres „soft law“ wird entstehen� Stellungnahmerechte des GEREK� zu Gunsten der EK geschaffene Durchführungsbestimmungen (Art 7b RahmenRL)� ausgedehntere Harmonisierungsmaßnahmen (Art 19 RahmenRL)
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Versuch eines Resümees (2)
� Umwälzungen im Bereich des Rechtsschutzes?� ferne(?) Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit – TKK abschaffen? Nein!� Erk des VwGH zum Rechtsschutz aus Unionsrecht� Aber: VfGH zum Rechtsschutz aus Unionsrecht� Sehen wir uns in Luxembourg (EuGH)?
� Spezialisierungsgrad nimmt kontinuierlich zu� Telekommunikationsrecht wird immer mehr zu einer Gemengenlage aus diversen
Rechtsgebieten� Spezialisten erforderlich� Wesentlicher wird: Überblick über die Gesamtzusammenhänge zu bewahren
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Wieviel Staat? How much regulation?� TKG-Novelle 2011: ca. 30 neue Aufgaben für die Regulierungsbehörden
� darunter zahlreiche Verordnungsermächtigungen
� Unionsrecht (EuGH) verbietet Kompetenzbeschneidungen� „Machtfülle“ der Regulierungsbehörden?
� Verhältnismäßigkeitsgebot� Strenge rechtliche Kontrolle� Ausgedehnte Partizipationsrechte� Zunehmend engere Bindung an EK-Entscheidungen
� Ziel ist auch, die sektorspezifische Vorabregulierung je nach Wettbewerbsentwicklung schrittweise abzubauen und letztendlich die elektronische Kommunikation nur durch das Wettbewerbsrecht zu regeln (Ewg 5 RL 2009/140/EG)
� § 36 Abs 3: Regulierung nur dann, wenn� beträchtliche und anhaltende Marktzutrittsschranken;� längerfristig keine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb;� allgemeines Wettbewerbsrecht nicht ausreicht, um Marktversagen entgegenzuwirken
18.10.2011 Perspektiven 2012 Seite 52
RTR tritt in Dialog mit der Branche
� Mobilregulierungsdialog� ISPA-JF� …
� Gespräche zu ausgewählten Themen� AGB, Schutz der Nutzer� Netzsicherheit, Netzintegrität (§ 16a)
� „Betreibertag“: 26.1.2012
18.10.2011 Perspektiven 2012 Seite 53
Diskussion
18.10.2011 Perspektiven 2012 Seite 54
Teil IIDie Themenschwerpunkte 2012
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Die heutige Diskussion unterstützt die Planung der Aktivitäten für das kommende Jahr.
Übersicht Status
Konsultiertes Arbeitsprogramm der RTR für 2011
Themenschwerpunkte 2012
Diskussion & Planung der weiteren Vorgangsweise („Perspektiven 2012“)
Konsultation des Arbeitsprogramms der RTR für 2012
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Die Themenschwerpunkte im Fachbereich Telekom für 2012 im Überblick:
� Marktanalysen nach den neuen Vorgaben des TKG� Implementierung von Anpassungen durch die nationale Umsetzung
des neuen Rechtsrahmen (TKG Novelle)� Netzneutralität und Stärkung der Nachfrageseite (Endkunden)
� Transparenz (AGBs und Datenschutz)� Tools für Endkunden (effektive Bandbreite)� Informationskampagnen
� Frequenzthemen� DigDiv� Refarming� Kooperationen zum Netzausbau/-betrieb
� Internationale Agenden / Mitarbeit im BEREC
Überblick
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Marktanalysen
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Die neue Runde an Marktanalyse-Verfahren nach der Novelle des TKG 2003 als einer der Schwerpunkte 2012.
� Start einer neuen Runde an Marktanalyse-Verfahren � Zeitnah nach Inkrafttreten der TKG-Novelle� Einheitliches Verfahren umfasst Marktdefinition, -analyse, spezifische
Verpflichtungen (TKK)� Weiterhin: Großverfahren („Betroffene als Parteien“), elektronische
Abwicklung
� Herausforderungen� Umsetzung der Empfehlung der EK über die Regulierung der Festnetz- und
Mobilfunk-Zustellungsentgelte in der EU („pure LRIC“)� FTTH� Migration zu NGN/NGA� Virtuelle Entbündelung usw.
Überblick
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Spektrum Themen
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Die geplante Versteigerung von 800/900/1800 MHz Frequenzen bringt langfristige Planungs- und Rechtssicherheit für alle Mobilfunkbetreiber.
� 2012 bringt die große Vergabe von 800/900/1800 MHz:� Verfügbarkeit der Digitalen Dividende (800 MHz-Band)� Neue verfügbare Technologien für die 900/1800 MHz Bänder� Ablaufende Lizenzen im Bereich 900/1800 MHz
Vereinfachte Übersicht
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Strategie
Ziele und Rahmenbedingungen definieren die Strategie.
Neues Spektrumfür Mobilfunk
Neuzuordnung Liberalisierung
Smartphone-Boom
Refarming (GSM –neue Technologien)
Bänder unterhalb/über 1 GHz
Ablaufende Lizenzen
Ländliche Breitband-versorgung
Starkes Wachstum beidrahtlosen Breitband
Defragmentierung(5 MHz-Blöcke)
Verfügbarkeit der Digitalen Dividende
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Warum eine gemeinsame Auktion der Frequenzen im Bereich 800/900/1800 MHz?
Überblick
Ziele
Sicherstellung einer effizienten Frequenznutzung
Sicherstellung eines nachhaltigen Wettbewerbs
Rechtssicherheit
Investitionssicherheit
Gemeinsame Auktion bestens geeignet
Bänder können Substitute sein (zB 800 oder 900)
Bänder können Komplemente sein (zB 900 + 1800)
Refarming bestehender Nutzungsrechte
Weniger problematisch nach der Auktion
Zugang zu Spektrum < 1GHz
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Auktions-SW
Die Zeitleiste für die gemeinsame Auktion 800/900/1800 MHz im Überblick:
Auktion
Sept 2012
Veröffentlichungder Ausschreibung
April 2012
heute
Konsultation
Schluss-folgerungen
Auktions-format(CCA)
Nutzungs-bedingungen
Grenz-koordination
Auktions-regeln
Versorgungs-verpflichtungen
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Die Stärkung der Nachfrageseite
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Die Stärkung der Nachfrageseite ist eine zentrale Forderung der Novelledes TKG 2003.
� Die RTR-GmbH wird weitere Maßnahmen setzen um die Kompetenz der Nachfrageseite zu stärken und so dem Wettbewerb zusätzliche Impulse zu verleihen:� Speedtest, auf dessen Basis eine dynamische Landkarte mit den tatsächlich
örtlich verfügbaren Bandbreiten erstellt werden soll� Intensivierter Informationstransfer und Austausch mit der Nachfrageseite
z.B. unter Nutzung von Social Media Plattformen� Zügige Umsetzung der neuen mit der Novelle des TKG 2003 übertragenen
Aufgaben, insbesondere der Prüfung der Entgeltbestimmungen sowie jener Verordnungen, mit der die Transparenz für die Nachfrageseite erhöht werden soll
Die Novelle des TKG 2003 bringt generell eine Stärkung der Nachfrageseite mit sich
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Die Kostenbeschränkungsverordnung nach dem neuen § 25a TKG 2003 und die Verordnungsermächtigung der RTR-GmbH:
� Schaffung eines stärkeres Bewusstsein für Kosten von TK-Dienstleistungen� Erleichterte Kontrolle bereits angefallener Entgelte / Forcierung der Nutzung
durch den Teilnehmer� „Shocking Bills“ vor allem im Bereich mobiler Datendienste sollen verhindert
werden � Höhere Übertragungskapazitäten (zB 4G) bringen auch ein erhöhtes
Gefahrenpotential bei verbrauchsabhängigen Überschreitungstarifen (in immer kürzerer Zeit können höhere Entgeltsummen anfallen)
� Die Verpflichtungen zur Bereitstellung von Kostenkontrolleinrichtungen betrifft nur verbrauchsabhängig verrechnete Produkte
Erhöhung der Kostenstransparenz durch spezifische Anordnung von Kostenkontrolleinrichtungen
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Die Kostenbeschränkungsverordnung nach dem neuen § 25a TKG 2003 und die Verordnungsermächtigung der RTR-GmbH:
� Erhebung und Untersuchung eines erhöhten Bedürfnisses der Teilnehmer nach Kostentransparenz und Kostenkontrolle steht für die RTR im Vordergrund
� Kostenbeschränkungseinrichtungen müssen einerseits dem Stand der Technik als auch dem Bedürfnis der Nutzer nach Kostensicherheit Rechnung tragen
� Grundsätzliche Orientierung an den Maßnahmen der EU-Roaming Verordnung� Maßnahmen zur Warnung vor hohem Entgeltanfall und Dienstesperren im Falle
von unüblich hoher Nutzung sind denkbar� Freiwilliger kostenloser Verzicht des Teilnehmers muss möglich sein� Corporate Networks bzw. Teilnehmerverhältnisse mit vielen Anschlüssen
(Business-Kunden) könnten ausgenommen werden � Teilnehmerverhältnisse die keine verbrauchsabhängige Verrechnung beinhalten
(zB Pre-Paid Tarife, Tarife mit Reduzierung der Bandbreite) sind nicht betroffen
Die Determinanten für die Verordnung
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Informations- und Kommunikationstechnologie
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Erarbeitung einer klaren Priorisierungder Projekte - Prioritätenkatalog
Erarbeitung einer klaren Priorisierungder Projekte - Prioritätenkatalog
Maßnahmen auf Basis des Prioritäten-katalogs und darüber hinaus gesetzte Maßnahmen
Maßnahmen auf Basis des Prioritäten-katalogs und darüber hinaus gesetzte Maßnahmen
Bericht zum Stand IKT in ÖsterreichBericht zum Stand IKT in Österreich
Laufende Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam mit der IKT Wirtschaft
Laufende Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam mit der IKT Wirtschaft
Wichtigste Aufgaben
Ziele
Österreich in die Spitze der IKT-
Nationen zu positionieren
Die Breitbandnutzung zu
erhöhen
Internet als Chance für
alle Menschen zu begreifen
Koordinierung der IKT-Politik u.
Einbeziehung und Umsetzung von
Forschungs-ergebnissen
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Anspruch und Realität klaffen (noch) auseinander – Österreich muss seine Relativgeschwindigkeit drastisch erhöhen!
Österreich am Weg in die Spitze der IKT Nationen
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MinisterratMinisterrat
legt jährlich einen Bericht vor
berichtet halbjährlichüber Prioritätenkatalog
BKA
Dr. ManfredMatzka
BMVIT
Ing. Mag. AlfredRuzicka
BMF
Dr. GerhardPopp
BMWFJ
Dr. Thomas Kohlert
Vorstand des KIG
Stimmberechtigt beratend
RTRDr. Georg Serentschy
Internet-offensive
Gregor Schönstein
General-versammlung
Geschäfts-stelle
RTR
2 Jahre nominiert
Mag. Harald Schitnig
Mag. Nikolaus Gretzmacher
Mag. GerhardZotter
Dr. MargretKronegger
Dr. Po-Wen Liu
Ing. Rudolf Kemler
Internet-offensive
WKÖ AK ÖGB IVLW Kammer
BMEIA BMASK BMG BMI BMJ
BMLVS BMLFUW BMUKK BMWF REKO ÖAW ÖGM ÖSB ISPA LADK
Im Kompetenzzentrum Internetgesellschaft sind alle relevanten Stakeholder im Bereich IKT eingebunden.
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Der 1. Prioritätenkatalog wurde bereits vom Ministerrat verabschiedet und alle Projekte wurden bereits aufgesetzt.
Best Practise Plattform: iktprojekte.at
Handysignatur für jeden Bürger
Tarifsituation im Index überprüfen:
Sensitivitätsanalyse
Öffentliche Verwaltung -öffentliche Daten
Venture Capital für High-Tech-Unternehmen
Elektronische Rechnungen an den Bund
Unternehmensserviceportal - Phase 1
(Informationsportal und E-Governmentanwendungen
Breitbandförderung in entlegenen Gebieten
KIG Informationsstrategie
Zentrale Digitale Bildungsservices
IndexpflegePersonenstandregister
Förderung von innovativen Dienstleistungsprojekten mit
Schwerpunkt auf dem Bereich IKT
Klimaschutz jetzt: Green ICT
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2012 steht der 2. Prioritätenkatalog im Vordergrund. Zahlreiche Projekte werden angestoßen, um Österreich an die Spitze zu bringen.
2. Prioritätenkatalog
� Zahlreiche Projektvorschläge wurden für den 2. Prioritätenkatalog eingebracht� KIG Vorstand und Geschäftstelle selektieren und bereiten für den Ministerrat vor� Geschäftsstelle initiiert und betreut die prioritären Projekte
Bericht IKT Stand Österreich
� Publikation mit Daten zum IKT Stand Österreich � Vorlage an die Bundesregierung� Veröffentlichung
IKT Konvent Österreich
� Gemeinsam mit der Internetoffensive Österreich� Gipfel zum Thema IKT mit Spitzenvertreter der Politik� Einbindung der Wirtschaft
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Internationale Aktivitäten: Der kommende BEREC-Vorsitz
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Promotion of BroadbandPromotion of Broadband
Network NeutralityNetwork Neutrality
Spectrum ManagementSpectrum Management
Set up BEREC OfficeSet up BEREC Office
Tasks with regard to Art 7/7a FD procedures
Tasks with regard to Art 7/7a FD procedures
Cross-border and demand-side related issues
Cross-border and demand-side related issues
Consistency of remedies and review
Consistency of remedies and review
Implementation of CP (Termination, NGA)
Implementation of CP (Termination, NGA)
Implementation of relevant tasks (Regulatory
accounting, non-disc.)
Implementation of relevant tasks (Regulatory
accounting, non-disc.)
To ensure consistency in the application of the European regulatory framework within the Member States and the EU by improving harmonisation and development of the internal market in the interest of the citizens of Europe and the promotion of competition as the over all task
To ensure consistency in the application of the European regulatory framework within the Member States and the EU by improving harmonisation and development of the internal market in the interest of the citizens of Europe and the promotion of competition as the over all task
Roaming / Business Communication /
Origination for VAS
Roaming / Business Communication /
Origination for VASInternational cooperationInternational cooperation
Consumer empowermentConsumer empowerment
BEREC Strategy Framework (tbc)BEREC Strategy Framework (tbc)
BEREC Work Programme Work item
s / deliverables / EW
Gs
Work item
s / deliverables / EW
Gs
Inpu
t fro
m s
take
hold
ers
Inpu
t fro
m s
take
hold
ers
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Die Themen des BEREC Arbeitsprogramms stehen in engem Kontext zu nationalen Regulierungsthemen – die Schwerpunkte im Überblick:
Reserve for ad hoc tasks (e.g. request by the European Institutions of NRAs)
newQ3/2012ReportNext Generation Networks - Access
carry-overQ1/2012ResultsTraffic Management
carry-overQ2 and Q3/2012ReportDiscrimination
carry-overQ3/2012ReportIP Interconnection in the context of Net Neutrality
follow-upQ3/2012GuidelinesNet Neutrality - Quality of Service Parameters
follow-upQ3/2012GuidelinesNet Neutrality - Transparency
Net Neutrality
ongoingongoingsee Net NeutralityConsumer Empowerment
newdepending on timing of ECDiscussion, OpinionUniversal Service Provisions / EC Communication
ongoingQ1 and Q4/2012ReportRoaming Data Collection and other ad hoc questions
new2012Advice, GuidelinesRoaming Regulation III
International Roaming
ongoingongoingSet up database / opinion in Phase IIArt 7/7aFD-Procedures
DefinitionDeadlineDeliverableTopic
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ongoingn.a.n.a.International cooperation
ongoingn.a.n.a.Cooperation with RSPG and ENISA
carry-overtbdtbdCross-border and demand side related issues
carry-overQ1/2012ReportAccess to special rate services
carry-overQ1/2012ReportPromotion of Broadband / different mechanisms
carry-overQ2/2012ReportMethodology for benchmarking of mobile broadband prices
ongoingQ4/2012ReportDevelopment in the sector - Annual review
ongoingQ1/2012SnapshotFTR
ongoingQ2 and Q4/2012SnapshotMTR and SMS
Benchmarks
ongoingtbdRC on Termination Rates
Implementation of Recommendations
carry-overQ2/2012Report and OpinionRegulatory Accounting / NGA-costing methodologies/Pricing
newQ3/2012OpinionNon-discrimination
Implementation of Key-remedies
ongoingnoUpdateReview and update of Berec Common Positions
Consistency of remedies and further developments
DefinitionDeadlineDeliverableTopic
Die Arbeitsschwerpunkte 2012 haben stehen in engem Kontext zu nationalen Themen:
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Aktuell wird das Arbeitsprogramm 2012 von BEREC konsultiertMöglichkeit zur Stellungnahme.
� Die Konsultation zum Arbeitsprogramm 2012 hat begonnen:� Endtermin für Stellungnahmen 03.11.2011
� Am 21.10. findet ein Public Hearing mit Stakeholdern in Brüssel statt� Beschluss des Arbeitsprogramms am 8./9.12.2011 beim
4. BEREC-Plenum� Übermittlung an die Europäischen Institutionen und Veröffentlichung
auf der BEREC Website� Details siehe http://berec.europa.eu/whatsnew/index_en.htm
Das Prozedere
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Vorläufiges Arbeitsprogramm der RTR für 2012, abgeleitet aus den Themenschwerpunkten
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Das vorläufige Arbeitsprogramm für 2012 im Überblick (I).
1. Zu erwartende/laufende Verfahren� Zugang phys. Infrastruktur, Verfahren zur Entbündelung, AGB Kontrolle,
Margin Squeeze-Berechnungen, Streitschlichtungen, International Roaming Monitoring, Vergabe Digitale Dividende, Refarming etc.
2. Marktanalysen nach den neuen Bestimmungen des TKG3. Rechtliche Grundlagen
� Umsetzung neuer Aufgaben aus der Implementierung des neuen Rechtsrahmens (z.B. Stärkung der Nachfrageseite)
4. Projekte/Perspektivische Themen� NGN/NGA, Stärkung der Nachfrageseite, usw.
Die Eckpunkte
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Das vorläufige Arbeitsprogramm für 2012 im Überblick (II).
5. Kompetenzzentrum� IKT, Infrastrukturmonitoring, Kooperations- und Finanzierungsmodelle
6. Internationales� Arbeitsgruppen der IRG, BEREC, OECD, COCOM, RAG, RSPG/RSC
etc.
7. Organisatorisches/Organisationsentwicklung� Transparenz – Kommunikation mit dem Markt
8. Sonstiges� KEV-Erhebungen, Berichtswesen, Überprüfung internationaler
Publikationen, Regulierungsdialog-Mobil, Industriearbeitsgruppe, Plattform Notrufe, Anfragen etc.
Die Eckpunkte
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Weitere Schritte
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Die RTR trägt dem Erfordernis nach Transparenz Rechnung und stellt das geplante Arbeitsprogramm zur Konsultation.
� Das Arbeitsprogramm und das daraus resultierende Budget wird –wie auch 2011 – im November zur Konsultation veröffentlicht werden
� Neue Themen können aufgenommen werden. Wie? � Heute – Diskussionsinputs� Im Zuge der Konsultation des Arbeitsprogramms und des Budgets� Aus Diskussionen in einschlägigen Arbeitsgruppen
� RTR wird strategisch perspektivische Themen, die horizontale Relevanz für den Sektor haben, auch über unterschiedliche Kommunikationsschienen (zum Teil parallel) transportieren, um möglichst alle Betroffenen zu erreichen
Konsultation des geplanten Arbeitsprogramms sowie des Budgets 2012
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Diskussion
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Feedback zur Veranstaltung bitte an:
[email protected]: Regulierungsworkshop
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Perspektiven 2012
Dr. Georg SerentschyGeschäftsführer Fachbereich Telekommunikation und PostRTR-GmbH