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E-Bilanz: Praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
Herausgeber: DATEV eG, 90329 Nürnberg
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34006-2014/09-01
Inhaltsübersicht
E-Bilanz: Praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
Seite
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick 4
2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses 13
3. Anlagevermögen 24
4. Umlaufvermögen 33
5. Umsatzerlöse 38
6. Materialaufwand 45
7. Personalaufwand 50
8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH 53
9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU 74
10. Weitere Themen 78
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Inhalte
2014/09-01 © DATEV eG; alle Rechte vorbehalten
E-Bilanz: Praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
Ihr Referent
Michael BergOrganisationsberater DATEV eG
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick
2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses
3. Anlagevermögen
4. Umlaufvermögen
5. Umsatzerlöse
6. Materialaufwand
7. Personalaufwand
8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH
9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU
10. Weitere Themen
Dipl.-Betriebswirt (FH)
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Inhalt
E-Bilanz: praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick1.1 Gesetzliche Grundlage1.2 Umfang und Fristen1.3 Taxonomie1.4 Unterstützungsmedien von DATEV1.5 Hinweise
2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses3. Anlagevermögen4. Umlaufvermögen5. Umsatzerlöse6. Materialaufwand7. Personalaufwand8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU10. Weitere Themen
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1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick1.1 Gesetzliche Grundlage
§ 5b EStG
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz
durch Datenfernübertragung zu übermitteln [...]
³Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanznach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...]
alle Bilanzierende
Inhalt und Form der E-Bilanz
elektronische Einreichung
Steuer-Bilanz
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1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick1.2 Umfang und Fristen
Was muss elektronisch gemeldet werden? verpflichtend freiwillig
Stammdaten zum Unternehmen und Gesellschaftern
Steuerbilanz mit GuV-Rechnung
oder
Handels-Bilanz und GuV-Rechnung mit Überleitung der Wertansätze aus der Handelsbilanz zur Steuerbilanz (Umgliederungsrechnung)
Kapitalkontenentwicklungen für Personengesellschaften (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen)
Steuerliche Gewinnermittlung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Sonder- und Ergänzungsbilanzen - als eigener Datensatz für WJ, die nach dem 1.1.2015 enden. - Übergangsregelung für WJ, die vor dem 1.1.2015 enden: Übermittlung mit Gesamthands-Bilanz
Ergebnisverwendung bei Ausweis eines Bilanzgewinns i. S. § 268 (1) HGB
Kapitalflussrechnung, Anlagenspiegel, Eigenkapitalspiegel, Anhang, Lagebericht, Prüfungsbericht weiterhin in Papierform (§ 60 Abs. 3 EStDV), Haftungsverhältnisse, Berichte des Aufsichtsrats, Beschlüsse u. Erklärungen, freiwillige Erläuterungen, zusätzliche Kontennachweise
Quelle: BMF-Schreiben vom 28.09.2011
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1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick1.2 Umfang und Fristen
Ab wann muss elektronisch übertragen werden? ab2014
ab2016
Alle bilanzierenden Unternehmen ohne Größenklassenunterschiede
Analog der Fristen für die Steuererklärung.
Gesetzlich für Jahresabschlüsse mit Wirtschaftsjahresbeginn in 2012. Keine Beanstandung durch die Finanzverwaltung bei Abgabe in Papierform für das Erstjahr.
Abschlüsse mit WJ-Beginn 2013 sind zwingend elektronisch zu übertragen.
Inländische Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten, Abschlüsse mit WJ-Beginn 2015
Ausländische Unternehmen mit inländischen Betriebsstätten,Abschlüsse mit WJ-Beginn 2015
Steuerbegünstigte Körperschaften, die für ihren wirtschaftlichen Betrieb bilanzieren, Abschlüsse mit WJ-Beginn 2015
Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art, Abschlüsse mit WJ-Beginn 2015
Quelle: BMF-Schreiben vom 28.09.2011
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1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick1.3 Taxonomie
Spezialtaxonomie ersetzt die Kerntaxonomie
= für Banken, Versicherungen, Zahlungsinstitute.
Ergänzungstaxonomie ergänzt die Kerntaxonomie
= für Wohnungswirtschaft, Krankenhäuser, Pflegedienstleister, Land- u. Forstwirtschaft, Kommunaler Eigenbetrieb und Verkehrsunternehmen.
Der an die Finanzverwaltung zu übermittelnde E-Bilanz-Datensatz ist in XBRL aufzubereiten (XBRL = eXtensible Business Reporting Language).
Kerntaxonomie E-Bilanz
= branchenneutral, umfasst die geforderten Stammdaten und Jahresabschlussdaten
Allgemeines
E-Bilanz-Anforderungen im Zusammenhang mit Branchenpaketen: Info-Dokument 1080221
Hinweis
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1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick1.3 Taxonomie
Aktuelles zur Verwendung der Taxonomieversion in LEXinform/Info-Datenbank: Dok.-Nr. 1080496
Taxonomie-Version Gültig für WirtschaftsjahreÜbermittlungsmöglichkeit(ERiC-Release) ab
5.1 2012 und 2013 November 2012
5.2 2013 und 2014 Juli 2014
5.3 2014 und 2015 Mai 2015
Allgemeines
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1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick1.3 Taxonomie
Pfl
icht
feld
er
= sonstige Vermögensgegenstände
übrige sonstige Vermögensgegenständenicht zuordenbare sonstige Vermögensgegenstände
hinterlegte Rechenregel:Genussrechte
+ Einzahlungsansprüche zu …+ Genossenschaftsanteile
(kurzfristiger …)+ …+ übrige sonstige Verm./nicht
zuordenb. … ______________________________
Summen-Mussfeld
Auffangposition
Mussfeld
rechnerisch notwendig,
falls vorhanden
Erläuterung zu den Pflichtfeldern
Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen (kfr. Verbl.)
Genussrechte Einzahlungsansprüche zu Nebenleistungen oder Zuzahlungen Genossenschaftsanteile (kurzfristiger Verbleib) Umsatzsteuerforderungen …
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1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick1.4 Unterstützungsmedien von DATEV
www.datev.de/e-bilanzHintergrundinformationen, Fachliteratur, Links zur Finanzverwaltung, Service-Videos
LEXinform/Info-Datenbank proDok.-Nr. 1021839 E-Bilanz: Allgemein, Überblick über alle Informationen zum Thema E-Bilanz
ProgrammhilfeHilfe | Inhalt, Index und Suchen | Index Suchwort „E-Bilanz“E-Bilanz-LeitfadenE-Bilanz-Ratgeber
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1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick1.5 Hinweise
Im Verlauf des Seminars werden Beispiele anhand folgender Musterbestände erläutert
Testholz GmbH (Mandantennummer 55010, SKR 04)
Jahresabschluss 2013 (Handels- und Steuerbilanz) und Steuererklärungen wurden erstellt. Vorhandene Auffangpositionen sollen mit dem Mandanten erörtert und ggf. vermieden werden.
Paul Muster (Mandantennummer 55011, SKR 04)
Jahresabschluss (Handels- und Steuerbilanz) und Steuererklärungen wurden erstellt.Auffangpositionen wurden abschließend beurteilt. Die Steuerbilanz und GuV-Rechnung sollenelektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Besonderes Augenmerk liegt hierbeiauf der steuerlichen Gewinnermittlung
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Inhalt
E-Bilanz: praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick
2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses2.1 Jahresabschlussauswertungen auf E-Bilanz-Sachverhalte prüfen2.2 Aufzulösende Auffangposten und Auffangpositionen
3. Anlagevermögen4. Umlaufvermögen5. Umsatzerlöse6. Materialaufwand7. Personalaufwand8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU10. Weitere Themen
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2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses2.1 Jahresabschlussauswertungen auf E-Bilanz-Sachverhalte prüfen
In Vorbereitung auf die Bilanzbesprechung mit dem Mandanten Testholz GmbH (55010) möchten wiruns einen Überblick über Auffangpositionen in Bilanz und GuV verschaffen. Dabei wollen wir nochmalsprüfen, ob es Auffälligkeiten gibt, die einer späteren Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltungim Wege stehen könnten.
Situation
Kapital-gesellschaft
Einzel-unternehmen
Personal-gesellschaft
Personen-gesellschafti. S. d. § 264a HGB
SKR 03 S9003S9703*
S9103 S9603 S9503
SKR 04 S9004S9704*
S9104 S9604 S9504
* GuV-Rechnung im Umsatzkostenverfahren
Aufgabe
Wir wollen uns den Jahresabschluss gemäß der E-Bilanz-Taxonomie anschauen.
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2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses2.1 Jahresabschlussauswertungen auf E-Bilanz-Sachverhalte prüfen
Temporäre Hinterlegung der E-Bilanz-Zuordnungstabelle
Dauerhafte Hinterlegung der E-Bilanz-Zuordnungstabelle
Aufbereitung des Jahresabschlusses mit der E-Bilanz-Zuordnungstabelle
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2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses2.1 Jahresabschlussauswertungen auf E-Bilanz-Sachverhalte prüfen
Aufbereitung des Jahresabschlusses mit der E-Bilanz-Zuordnungstabelle
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2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses2.1 Jahresabschlussauswertungen auf E-Bilanz-Sachverhalte prüfen
Es ist nicht zwingend erforderlich, die E-Bilanz-ZOT in den Stammdaten zu hinterlegen.
Hinweis
E-Bilanz-Vorabprüfungen
Die E-Bilanz-Vorabprüfungen zeigen Auffälligkeiten, die einer späteren Übermittlung der Daten an dieFinanzverwaltung im Wege stehen könnten.
Prüfungen
aufzulösende Auffangposten
steuerlich nicht zulässiger Konten
nicht verteilter Jahreserfolg (bei Personengesellschaften)
Hinterlegte Zuordnungstabelle
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2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses2.1 Jahresabschlussauswertungen auf E-Bilanz-Sachverhalte prüfen
E-Bilanz-Vorabprüfungen
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2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses2.2 Aufzulösende Auffangposten und Auffangpositionen
Auffangpositionmit
Kontierungs-alternativen
Durch das Bebuchen alternativer DATEV-
Konten können Auffangpositionen vermieden werden.
aufzulösendeDATEV-
Auffangposten
Konten sind zwingend umzubuchen für eine E-Bilanz-Übermittlung
im DATEV-System.
DATEV-Auffangposten und Taxonomie-Auffangpositionen
Auffangpositionohne
Kontierungs-alternativen
DATEV-Konten sind aktuell in der E-Bilanz-Taxonomie nur einer
Auffangposition zuordenbar.
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2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses2.2 Aufzulösende Auffangposten und Auffangpositionen
Auffangpositionen, die Sie durch Ihr Buchungsverhalten vermeiden können:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der bauten auf fremden Grundstücken
SKR 04 SKR 03
Grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 0210-02140220-0224
0060-00640070-0074
Unbebaute Grundstücke 0215-02190225-0228
0065-00690075-0078
Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
0229-0329 0059-00590080-01190140-0149
Bauten auf fremden Grundstücken 0330-0399 0160-01790190-0194
Übrige Grundstücke, nicht zuordenbar 0200-0209 0050-0058
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2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses2.2 Aufzulösende Auffangposten und Auffangpositionen
Auffangpositionen, die Sie durch Ihr Buchungsverhalten nicht vermeiden können
Löhne und Gehälter SKR 04 SKR 03
Löhne für Minijobs 6035, 60366066, 6071
4146, 4151 4194-4195
Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer 6024-60266037, 6067,6073
4124, 4126 4147, 4153 4196
Übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter 6000-60236027-60346038-60656068-607060726074-6099
4100-412341254127-412941454148-415041524154-41594170-41934197-4199
Eine Übersicht der nicht vermeidbaren Auffangpositionen finden Sie im Info-Dok. Nr. 1036509.
Hinweis
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2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses2.2 Aufzulösende Auffangposten und Auffangpositionen
Auffangpositionen und Auffangposten in den Jahresabschlussauswertungen
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2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses2.2 Aufzulösende Auffangposten und Auffangpositionen
Auffangpositionen und Auffangposten in Jahresabschlussauswertungen prüfen
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Inhalt
E-Bilanz: praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses
3. Anlagevermögen3.1 Kontrolle des Anlagevermögens3.2 Exkurs: Umgliederung von Inventaren
4. Umlaufvermögen5. Umsatzerlöse6. Materialaufwand7. Personalaufwand8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU10. Weitere Themen
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Auf Basis der aufbereiteten Bilanz haben Sie erkannt, dass im Bereich Anlagevermögen bei den Grundstücken eine Auffangposition vorhanden ist. Dabei handelt es sich um das Konto 200 „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten“.
3. Anlagevermögen3.1 Kontrolle des Anlagevermögens
Wir möchten prüfen, ob es eine Alternative zur Auffangposition gibt.
Situation
Aufgabe
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3. Anlagevermögen3.1 Kontrolle des Anlagevermögens
In der Jahresabschlussauswertung-Wertekontrolle lassen wir uns die Zeilennummer des Bilanzpostens anzeigen (Aufruf des Kontextmenüs per rechte Maustaste „ZOT-Zeilen anzeigen“):
Anzeige der ZOT-Zeilennummer der Bilanzposten
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3. Anlagevermögen3.1 Kontrolle des Anlagevermögens
Aufruf der Zuordnungstabelle
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3. Anlagevermögen3.1 Kontrolle des Anlagevermögens
Aufruf der Zuordnungstabelle
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3. Anlagevermögen3.1 Kontrolle des Anlagevermögens
Aufruf der Zuordnungstabelle
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3. Anlagevermögen3.2 Exkurs: Umgliederung von Inventaren
Sie möchten die Grundstücke auf die Konten 0210 und 0216 umgliedern, um die Auffangposition im Anlagevermögen zu vermeiden. Folgende Schritte sind zu tun:1. Die EB-Werte sind zum Wirtschaftsjahresbeginn in der Finanzbuchführung umzubuchen.
2.1 Je Inventar erfassen Sie die Bewegung „Umbuchung Konto…“ in der Anlagenbuchführung.
Exkurs: Umgliederung von Inventaren (Info-Dokument Nr. 1070135)
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Umgliederung bei mehreren Bereichen:Änderung aus dem Hauptbereich anstoßen!
3. Anlagevermögen3.2 Exkurs: Umgliederung von Inventaren
2.2 Je Inventar erfassen Sie die Bewegung „Umbuchung Konto…“ in der Anlagenbuchführung.
Exkurs: Umgliederung von Inventaren (Info-Dokument Nr. 1070135)
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3. Anlagevermögen3.2 Exkurs: Umgliederung von Inventaren
3. Übernehmen Sie die geänderten AHK-Werte in die Finanzbuchführung.
Exkurs: Umgliederung von Inventaren (Info-Dokument Nr. 1070135)
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Inhalt
E-Bilanz: praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses3. Anlagevermögen
4. Umlaufvermögen
5. Umsatzerlöse6. Materialaufwand7. Personalaufwand8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU10. Weitere Themen
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4. Umlaufvermögen
In der aufbereiteten Steuerbilanz haben Sie im Umlaufvermögen die Auffangposition „übrige sonstige Vermögensgegenstände, nicht zuordenbare sonstige Vermögensgegenstände“ erkannt.Im Musterfall fließen 2 Konten in diese Position:
Auf dem Konto 1300 sind unterschiedliche Sachverhalte gebucht, wie z. B.: Forderungen aus Dividenden, Forderungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen …
Mithilfe der Schnellberechnung „Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR 03/SKR 04 auf E-Bilanz-Taxonomie“ können Sie für jedes Konto erkennen, welchem HGB-Posten und welchem E-Bilanz-Posten ein Konto zugewiesen wird. Abrufbar über www.datev.de/e-bilanz.
Wir möchten prüfen, ob es eine Alternative zu der Auffangposition gibt.
Hinweis
Situation
Aufgabe
Konto 1300 „Sonstige Vermögensgegenstände“
Konto 1380 „VermG zur Erfüllung Pensionsrückstellung“
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4. Umlaufvermögen
Download der Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR 03/SKR 04 auf E-Bilanz-Taxonomie
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4. Umlaufvermögen
1380
Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR 03/SKR 04 auf E-Bilanz-Taxonomie
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4. Umlaufvermögen
Aufruf der Arbeitshilfe aus dem Jahresabschluss
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Inhalt
E-Bilanz: praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses3. Anlagevermögen4. Umlaufvermögen
5. Umsatzerlöse5.1 Kontenzwecke im Referenzsystem5.2 Exkurs: Kontenzwecke individueller Sachverhalte prüfen5.3 Exkurs: Kontenbeschriftung, Kontenfunktion und Kontenzweck
6. Materialaufwand7. Personalaufwand8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU10. Weitere Themen
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5. Umsatzerlöse
In der GuV wird die Auffangposition
„Umsatzerlöse ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen“
ausgewiesen.
Diese wird hervorgerufen durch das Konto 4000 mit der individuellen Beschriftung „Umsatzerlöse Kleinstmöbel 19%“.
Da auf diesem Konto ausschließlich Erlöse zum Regelsteuersatz erfasst wurden, möchten Sie dieses auch unter der GuV-Position „Umsatzerlöse Regelsteuersatz“ ausweisen.
Eine Umbuchung kommt nicht in Frage, eine Änderung soll auch in Standardauswertungen zum Tragen kommen.
Möchten Sie Konten anderen Positionen zuordnen, ohne auf den Komfort von Standardauswertungen zu verzichten, können Sie dies mithilfe des Referenzsystems.
Hinweis
5.1 Kontenzwecke im Referenzsystem
Situation
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5. Umsatzerlöse5.1 Kontenzwecke im Referenzsystem
Jedem Sachkonto ist unabhängig vom verwendeten SKR ein Kontenzweck zugeordnet. Der Kontenzweck legt fest, wie das Konto in den jeweiligen Auswertungen berücksichtigt wird.Eine Änderung des Kontenzwecks wirkt sich automatisch auf alle Rechnungslegungszwecke und in allen Auswertungsschemata aus, die mithilfe des Referenzsystems erstellt werden können.
Info-Dokument Nr. 1045352 enthält eine Auflistung, welcher Kontenrahmen ab welchem Zeitpunkt vom Referenzsystem unterstützt wird.
Der Einsatz des Referenzsystems ermöglicht es, Konten zu anderen, vorhandenen Positionen zuzuordnen. Darüber hinaus gehende Änderungen, wie z. B. Aufgliederung von Posten oder Abfrageänderungen von Soll auf Haben, sind nicht möglich.
Wir möchten dem Konto 4000 den Kontenzweck „Erlöse zum allgemeinen Umsatzsteuersatz“ zuordnen.
Hinweis
Referenzsystem
Aufgabe
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5. Umsatzerlöse5.1 Kontenzwecke im Referenzsystem
Referenzierung des Kontos 4000 als „Erlöse zum allgemeinen Umsatzsteuersatz“
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5. Umsatzerlöse5.1 Kontenzwecke im Referenzsystem
Referenzierung des Kontos 4000 als „Erlöse zum allgemeinen Umsatzsteuersatz“
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5. Umsatzerlöse5.2 Exkurs: Kontenzwecke individueller Sachverhalte prüfen
Um sicher zu stellen, dass Ihre individuell eingerichteten Konten/Posten in die gewünschte Taxonomiezeile fließen, können Sie im Arbeitsbereich Kontenzweck die Kontenzwecke zu individuellen Konten/Posten prüfen.
Situation
Prüfung der Kontenzwecke zu individuell beschrifteten Konten
Prüfung der Kontenzwecke zu individuellen Posten der I-/K-Zuordnungstabellen
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5. Umsatzerlöse5.3 Exkurs: Kontenbeschriftung, Kontenfunktion und Kontenzweck
Kontenbeschriftung Kontenfunktion Kontenzweck
Die Kontenbeschriftung fasst den Inhalt des Kontos in Worte. Diese Texte wirken sich auf die Auswertungen aus, die auf Kontenebene ausgegeben werden.
Kontenfunktionen bestimmen, ob die gebuchten Beträge weiterer Verarbeitung unterliegen, z. B. ob automatisch die Umsatzsteuer errechnet wird.
Der Kontenzweck legt fest, unter welcher Position das Konto in den jeweiligen Auswertungen berücksichtigt wird.
Kontenbeschriftung Kontenfunktion Kontenzweck
Status Individuell Standard Standard
Standardänderungwirkt sich aus?
Nein Ja Ja
Bedeutung und Zusammenhang im DATEV-System
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Inhalt
E-Bilanz: praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses3. Anlagevermögen4. Umlaufvermögen5. Umsatzerlöse
6. Materialaufwand6.1 Trennung des Materialaufwands in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und bezogene Waren sowie bezogene Leistungen6.2 Trennung nach Umsatzsteuertatbeständen6.3 Informationen zum Konto in Kanzlei-Rechnungswesen pro
7. Personalaufwand8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU10. Weitere Themen
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6. Materialaufwand6.1 Trennung des Materialaufwands in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren sowie bezogene Leistungen
Laut dem rechtlich unverbindlichen FAQ-Papier zur E-Bilanz (Quelle: www.esteuer.de, Stand 3/2014, wird unter 4.h ausgeführt):Eine Änderung des bisherigen Buchungs-verhaltens wird dabei jedoch nicht gefordert. Eine Aufteilung ist also vorzunehmen, soweit dies in der bisherigen Buchführungspraxis auch gemacht wurde. Daher wird nicht beanstandet, wenn der gesamte Wareneinkauf unter den Aufwendungen für bezogene Waren ausgewiesen wird, wenn bisher die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren nicht getrennt verbucht wurden.
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6. Materialaufwand6.2 Trennung nach Umsatzsteuertatbeständen
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Die Programmfunktion Informationen zum Konto unterstützt Sie z. B. bei folgenden Szenarien:
6. Materialaufwand6.3 Informationen zum Konto in Kanzlei-Rechnungswesen pro
Sie sind sich beim Buchen nicht sicher, ob das gebuchte Konto oder Gegenkonto die richtige Auswahl ist. Sie können mithilfe der Kontoinformationen in Erfahrung bringen, ob es hierfür Buchungsregeln oder gesetzliche Vorschriften gibt.
Sie können beim Buchen verfolgen, ob durch den erfassten Buchungssatz die beabsichtigten Posten einer Auswertung (z. B. BWA, Jahresabschluss) beeinflusst werden.
Sie benötigen ein neues Konto, weil der vorhandene Bereich zu klein ist. Um zu prüfen, ob das neu gewählte Konto standardmäßig auch dort ausgewiesen wird, wie Sie es benötigen, können Sie die entsprechend abgefragten BWA-Zeilen, Jahresabschluss-Zeilen oder Abfragen für die Steuerschnittstelle anzeigen.
Sie erkennen für ein Konto, ob und welche Abweichungen zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz bestehen und welche Hintergründe dafür vorliegen.
Sie können feststellen, in welche Position der E-Bilanz das markierte Konto einfließt. Außerdem wird in einer Spalte angezeigt, ob es sich um eine Auffangposition lt. E-Bilanz-Taxonomie (A), einen aufzulösenden Auffangposten lt. DATEV-E-Bilanz-Zuordnungstabelle (AA) oder eine Pflichtposition (P) handelt.
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6. Materialaufwand6.3 Informationen zum Konto in Kanzlei-Rechnungswesen pro
Wir prüfen anhand der Information zum Konto, in welche Position das Konto 5000 fließt.
Menü | Stammdaten | Informationen zum Konto
Aufgabe
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Inhalt
E-Bilanz: praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses3. Anlagevermögen4. Umlaufvermögen5. Umsatzerlöse6. Materialaufwand
7. Personalaufwand7.1 Übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter7.2 Exkurs: Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten
8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU10. Weitere Themen
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7. Personalaufwand7.1 Übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter
In der aufbereiteten Gewinn- und Verlustrechnung erscheint in der Position „Löhne und Gehälter“ die Auffangposition „übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter“.
Da wir für unseren Mandanten möglichst keine Auffangpositionen ausweisen sollen, recherchieren wir, welche Alternativen bestehen, um diese zu vermeiden. Hier können wir uns der ZOT bedienen (Kapitel 3.1) oder der Arbeitshilfe Kontenzuweisung (Kapitel 4).
Situation
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7. Personalaufwand7.2 Exkurs: Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten
LohnBuchungsbeleg anpassen?
Separater Ausweis für alle sichtbar im Unternehmen gewünscht?
Unterstützung zur Anpassung der Buchungsbelege finden Sie im Info-Dok. Nr. 1070167.
Hinweis
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Inhalt
E-Bilanz: praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses3. Anlagevermögen4. Umlaufvermögen5. Umsatzerlöse6. Materialaufwand7. Personalaufwand
8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.1 Aufruf des Assistenten8.2 Datengrundlage8.3 Kontenzweck-Zuordnung8.3 Teilnahmeerklärung8.5 Stammdaten8.6 Berichtsinformationen8.7 Berichtsbestandteile8.8 Aufbereitung E-Bilanz8.9 Ergänzung E-Bilanz8.10Kontennachweise8.11Vorschau8.12Datenübermittlung
9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU10. Weitere Themen
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH
Den Assistenten starten Sie inKanzlei-Rechnungswesen aus der Übersicht Jahresabschluss im Ordner Abschließende Tätigkeiten überAbschlussdaten an Finanzamt senden
Abschlussprüfung classic/comfortüber den Menüpunkt Datei | Veröffentlichen | Abschlussdaten an das Finanzamt senden
8.1 Aufruf des Assistenten
Im Zusatzbereich Hilfe finden Sie anlassbezogene Informationen und Erläuterungen zum gerade geöffneten Assistentenschritt.
Im Zusatzbereich Hinweise werden Meldungen ausgegeben. Eine mit ! gekennzeichnete Meldung ist zwingend zu beheben, da eine Übermittlung der E-Bilanz sonst nicht möglich ist!
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.2 Datengrundlage
12
3
4
1 2
4
3
Es wird die passende E-Bilanz-ZOT voreingestellt.
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.2 Datengrundlage
Es wird die passende E-Bilanz-ZOT voreingestellt.
Es werden nur die Bestandteile angezeigt, die im Vorjahr existieren.
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.3 Kontenzweck-Zuordnung
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH
Die Prüfung individueller Sachverhalte muss ausdrücklich bestätigt werden!
8.3 Kontenzweck-Zuordnung
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.4 Teilnahmeerklärung
Bei Einwilligung des Mandanten zur Nutzung der Daten für statistische Zwecke.
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.5 Stammdaten
Adresse aus Stammdatendienst vorbelegt. Wenn gewünscht, kann freiwillig der zuständige Sachbearbeiter der Kanzlei erfasst werden.
Stammdaten werden automatisch aus den hinterlegten Berateradressdaten bzw. aus den zentralen Mandantendaten gefüllt.
Hinweis
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.5 Stammdaten
Änderung des Adressaten möglich
Hier ist entsprechend auszuwählen und bei „Ja“ sind für das inländische Mutterunternehmen weitere Angaben zu erfassen.
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.6 Berichtsinformationen
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.7 Berichtsbestandteile
4Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften steht hier die zur Verfügung.
Mit Anhang ist nicht nur der handelsrechtliche Anhang gemeint!
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.8 Aufbereitung E-Bilanz
Hier ist eine alternative Zuordnung zu Taxonomie-Positionen möglich.
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.9 Ergänzung E-Bilanz
Hier besteht die Möglichkeit zur Ergänzung von Taxonomie-Posten, z. B. ein „davon“-Vermerk.
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.9 Ergänzung E-Bilanz
Hier können – freiwillig – weitere Angaben, wie z. B. Hinweise oder der handelsrechtliche Anhang eingefügt werden.
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.9 Ergänzung E-Bilanz
Wurde unter „Berichtsbestandteile“ der Anlagenspiegel ausgewählt, wird er hier automatisch eingefügt. Wenn die manuelle Erfassung gewählt wurde, sind die Werte hier von Hand einzutragen.
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.10 Kontennachweise
Hier kann der Umfang der Kontennachweise festgelegt werden.
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.11 Vorschau
Mit NIL gefüllte Mussfelder können angezeigt werden.
Die Bestätigung der inhaltlichen Prüfung der zu übermittelnden E-Bilanz ist erforderlich. Der Inhalt der E-Bilanz kann ausgedruckt
werden zwecks Vorlage und Prüfung durch den Verantwortlichen im Unternehmen.
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.12 Datenübermittlung
Vor dem Senden muss zwingend festgeschrieben werden!
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.12 Datenübermittlung
Hier kann die Nutzung des Freizeichnungsportals online ausgewählt werden.
Mehr zum Thema Freizeichnung online finden Sie im Info-Dokument 1070874 E-Bilanz und Freizeichnung online.
Hinweis
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.12 Datenübermittlung
Den Übertragungsprozess können Sie wie folgt nachvollziehen: In Kanzlei-Rechnungswesen über Bestand | Daten holen | Übersicht Abschlussdaten Finanzamt(In Abschlussprüfung classic/comfort über Datei | Veröffentlichen | Übersicht Abschlussdaten Finanzamt)
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8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH8.12 Datenübermittlung
Es können mehrere im Rechenzentrum bereitgestellte/freigezeichnete E-Bilanzen aus dem DATEV-Arbeitsplatz heraus an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Die elektronische Bilanz wurde an dasRechenzentrum gesendet und hat dieERIC-Prüfung fehlerfrei durchlaufen.
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Inhalt
E-Bilanz: praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses3. Anlagevermögen4. Umlaufvermögen5. Umsatzerlöse6. Materialaufwand7. Personalaufwand8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH
9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU9.1 Berichtsinformationen9.2 Steuerliche Gewinnermittlung
10. Weitere Themen
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9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU9.1 Berichtsinformationen
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Steuerliche Gewinnermittlung Pflichtbestandteil.
Beachten Sie im Zusatzbereich Hilfe | Steuerliche Gewinnermittlung den Punkt „Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften“!
Hinweis
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9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU9.2 Steuerliche Gewinnermittlung
Die Herkunft der Daten ist auszuwählen.
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9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU9.2 Steuerliche Gewinnermittlung
Die Daten aus dem Steuerprogramm werden automatisch eingefügt.
Wurde in der Gewerbesteuererklärung in der Zeile Gewinn aus Gewerbebetrieb | Zusätzliche Angaben | Gewinn und Gewinnkorrekturen im Feld Gewinndefinition ein Haken bei
gesetzt, erfolgt keine Weitergabe der Werte in den E-Bilanz-Assistenten.
Hinweis
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Inhalt
E-Bilanz: praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick2. E-Bilanz-orientierte Aufbereitung des Jahresabschlusses3. Anlagevermögen4. Umlaufvermögen5. Umsatzerlöse6. Materialaufwand7. Personalaufwand8. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer GmbH9. E-Bilanz-Assistent – Übermittlung einer EU
10. Weitere Themen10.1 Eröffnung von Handels- und Steuerbilanz10.2 Übermittlung Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung10.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften10.4 Fremddatenimport10.5 Übersicht über weitere DATEV-Unterstützungsmöglichkeiten
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10. Weitere Themen10.1 Eröffnung von Handels- und Steuerbilanz
Für Vorjahresvergleiche muss das entsprechende Wirtschaftsjahr für jeden Bereich vorhanden sein. Ein nachträgliches Anlegen des Bereichs für ältere Wirtschaftsjahre ist nicht möglich.
Hinweis
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10. Weitere Themen10.2 Übermittlung Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung
Handelt es sich um einen Bilanzposten, bei dem auch Wertänderungen aus Vorperioden existieren, ist zusätzlich zur Überleitung für das Geschäftsjahr auch ein Erfassungssatz für Vorjahre zu erfassen.
Eine markierte Position kann übergeleitet werden:
Hinweis
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10. Weitere Themen10.2 Übermittlung Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung
Bei fehlender Zuordnungsmöglichkeit von erfolgswirksamen Abweichungen in der Überleitungs-rechnung auf einzelne GuV-Posten kann diese Gewinnänderung auch in einer Summe in der Position „Sammelposten für Gewinnänderungen aus der Überleitungsrechnung“ aufgeführt werden.
Hinweis
Bei Minderung in der Steuerbilanz „-“ vor den Betrag setzen.
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10. Weitere Themen10.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften
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10. Weitere Themen10.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften
Angaben zur Rechtsform und Sonder-/Ergänzungsbilanz sind je Gesellschafter vorzunehmen.
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10. Weitere Themen10.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften
Noch möglich für WJ, die vor dem 1.1.2015 enden.
Eine Übermittlung von Sonder-/Ergänzungsbilanzen als eigener Datensatz ist mit der Taxonomie 5.2 möglich. Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie hier: Info-Dokument Nr. 1036079.
Hinweis
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10. Weitere Themen10.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften
Beachten Sie in der Hilfe den Punkt sowie das Info-Dokument Nr. 1080449 „Unterschiedliches Ergebnis bei der steuerlichen Gewinnermittlung in der Bilanz u. in der Gewerbesteuer“.
Hinweis
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10. Weitere Themen10.4 Fremddatenimport
Wie man Daten (Buchungsstapel oder Summen- und Saldenliste) von einem Unternehmen importiert, erfahren Sie in der Programmhilfe zum ASCII-Import-Dialog.
ASCII-Import im Mandantenbestand
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10. Weitere Themen10.4 Fremddatenimport
Import einer Datei mit direkter Zuordnung der Taxonomie-Positionen im E-Bilanz-Assistenten (siehe Ratgeber E-Bilanz!).
Einlesen und unveränderte Übermittlung einer fertiggestellten Datei im E-Bilanz-Format (mit ELSTER-Header) oder als reines XBRL-Dokument.
ASCII-Import im E-Bilanz-Assistenten
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10. Weitere Themen10.4 Fremddatenimport
ASCII-Import im E-Bilanz-Assistenten
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10. Weitere Themen10.5 Übersicht über weitere DATEV-Unterstützungsmöglichkeiten
Mit den rechtsformspezifischen E-Bilanz-Kontenrahmen können Sie prüfen, in welche E-Bilanz-Position ein Konto einfließt.
P = PflichtfeldA = Auffangposition!!! = Aufzulösender Auffangposten
Sämtliche Kontenrahmen (2014) finden Sie im Info-Dokument Nr. 0907805.
Mandantenunabhängige Unterstützungsmöglichkeiten
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10. Weitere Themen10.5 Übersicht über weitere DATEV-Unterstützungsmöglichkeiten
Mandantenabhängige Unterstützungsmöglichkeiten
Fibu-Überwachung
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10. Weitere Themen10.5 Übersicht über weitere DATEV-Unterstützungsmöglichkeiten
Kontenplan-Jahresvergleich
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