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August 2017 DEUTSCHE NORM Preisgruppe 14 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. ICS 91.100.60 !%e)~" 2660691 www.din.de DIN 55699 Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Mineralwolle (MW) Application and processing of external thermal insulation composite systems (ETICS) with insulation of expanded polystyrene (EPS) or mineral wool (MW) L’application et le traitement du systèmes composites d’isolation thermique par l’extérieur (ITE) avec une isolation en polystyrène expansé (EPS) ou de la laine minérale (MW) © Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ersatz für DIN 55699:2005-02 www.beuth.de Gesamtumfang 30 Seiten D DIN-Normenausschuss Beschichtungsstoffe und Beschichtungen (NAB) DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) Normen-Download-Beuth-Schwarzwälder Edelputzwerk GmbH-KdNr.515597-LfNr.8064213001-2017-08-08 15:56

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August2017DEUTSCHENORM

Preisgruppe14DINDeutschesInstitutfürNormunge.V.·JedeArtderVervielfältigung,auchauszugsweise,nurmitGenehmigungdesDINDeutschesInstitutfürNormunge.V.,Berlin,gestattet.

ICS91.100.60

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DIN55699

AnwendungundVerarbeitungvonaußenseitigenWärmedämm-Verbundsystemen(WDVS)mitDämmstoffenausexpandiertemPolystyrol-Hartschaum(EPS)oderMineralwolle(MW)Applicationandprocessingofexternalthermalinsulationcompositesystems(ETICS)withinsulationofexpandedpolystyrene(EPS)ormineralwool(MW)L’applicationetletraitementdusystèmescompositesd’isolationthermiqueparl’extérieur(ITE)avecuneisolationenpolystyrèneexpansé(EPS)oudelalaineminérale(MW)

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DIN-NormenausschussBeschichtungsstoffeundBeschichtungen(NAB)DIN-NormenausschussBauwesen(NABau)

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DIN 55699:2017-08

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Inhalt

Seite

Vorwort ...................................................................................................................................................................................... 3

1 Anwendungsbereich ............................................................................................................................................... 5

2 Normative Verweisungen ..................................................................................................................................... 5

3 Begriffe ........................................................................................................................................................................ 6

4 Allgemeines ............................................................................................................................................................... 7 4.1 Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) ............................................................................. 7 4.2 Wärmedämmstoffe ................................................................................................................................................. 7 4.3 Befestigungsarten.................................................................................................................................................... 7

5 Voraussetzungen für die Ausführung............................................................................................................... 8 5.1 Planung ........................................................................................................................................................................ 8 5.2 Leistungsbeschreibung.......................................................................................................................................... 8 5.3 Bauliche Voraussetzungen ................................................................................................................................... 8 5.4 Brandschutzmaßnahmen ..................................................................................................................................... 9

6 Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen .................................................................................. 9 6.1 Transport und Lagerung ....................................................................................................................................... 9 6.2 Anlieferung .............................................................................................................................................................. 10 6.3 Verarbeitungstemperaturen ............................................................................................................................. 10 6.4 Anforderungen an den Untergrund ................................................................................................................ 10 6.5 Verkleben der Dämmstoffplatten .................................................................................................................... 10 6.6 Statisch relevante Dübelung geklebter Dämmstoffplatten .................................................................... 12 6.7 Befestigen der Dämmstoffplatten mit Halte- und Verbindungsprofilen ........................................... 12 6.8 Unterputz mit Bewehrung/Armierung .......................................................................................................... 13 6.9 Erhöhung der mechanischen Belastbarkeit ................................................................................................ 14 6.10 Oberputz/Schlussbeschichtung ....................................................................................................................... 14 6.11 Horizontalabdeckung ........................................................................................................................................... 16 6.12 Anschlüsse und Fugen .......................................................................................................................................... 17 6.13 Kantenausbildung und Ecken ........................................................................................................................... 17 6.14 Unterer WDVS-Abschluss ................................................................................................................................... 17 6.15 Ausführung der Dämmung im Spritzwasserbereich ................................................................................ 17 6.16 Untersichten ............................................................................................................................................................ 18

7 Sonderbauteile ....................................................................................................................................................... 18

8 Instandhaltung ....................................................................................................................................................... 18 8.1 Allgemeines ............................................................................................................................................................. 18 8.2 Reparaturen von Beschädigungen .................................................................................................................. 18 8.3 Überholungsbeschichtung.................................................................................................................................. 18 8.4 Putzüberarbeitung ................................................................................................................................................ 19 8.5 Instandsetzung und/oder Erneuerung von Anschlüssen ....................................................................... 19 8.6 Putzerneuerung ..................................................................................................................................................... 19 8.7 Aufdopplung von bestehenden WDVS ........................................................................................................... 19

(informativ) Dübelmengen und Dübelschema ..................................................................................... 20 Anhang A

Literaturhinweise ................................................................................................................................................................. 29

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Vorwort

Diese Norm wurde vom Arbeitskreis NA 002-00-13-01 GAK „Gemeinschaftsarbeitskreis NAB/NABau: Verarbeitungsnorm“ im DIN-Normenausschuss Beschichtungsstoffe und Beschichtungen (NAB) erarbeitet.

Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) werden zur Wärmedämmung von Gebäuden eingesetzt. Sie schützen diese vor Transmissionswärmeverlusten sowie vor Witterungseinflüssen und dienen zugleich der Oberflächengestaltung von Bauwerken.

Voraussetzung für das Anbringen und Verarbeiten des Wärmedämm-Verbundsystems ist die Einhaltung der Vorschriften der jeweils gültigen Landesbauordnung (LBO).

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berühren können. DIN ist nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren.

Änderungen

Gegenüber DIN 55699:2005-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Titel geändert in „Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen“;

b) Anwendungsbereich präzisiert;

c) Normative Verweisungen aktualisiert;

d) Definition „Klebemörtel“ überarbeitet (3.1);

e) Definition „Schlussbeschichtung“ überarbeitet (3.4);

f) Abschnitt 4: Allgemeines zu WDVS (4.1), Wärmedämmstoffe (4.2) und Befestigungsarten (4.3) überarbeitet;

g) Anforderungen an die baulichen Voraussetzungen (5.3) überarbeitet;

h) neuer Abschnitt zu Brandschutzmaßnahmen (5.4) aufgenommen;

i) Anforderungen an den Untergrund (6.4) bei der Verarbeitung von WDVS neu aufgenommen;

j) Abschnitt Verkleben der Dämmstoffplatten (6.5) überarbeitet;

k) Beispiel für Sturzausbildung bei Dämmung mit Polystyrol-Hartschaumplatten (Bild 1) gestrichen;

l) Anforderungen an die Erhöhung der mechanischen Belastbarkeit überarbeitet und als neuen Abschnitt 6.9 eingeführt;

m) Anforderungen an die Schlussbeschichtung (6.10), Horizontalabdeckung (6.11), Anschlüsse und Fugen (6.12) und unterer WDVS-Abschluss (6.14) überarbeitet;

n) Anforderungen an die Sockeldämmung überarbeitet und die Überschrift „Sockeldämmung“ durch „Ausführung der Dämmung im Spritzwasserbereich“ ersetzt (6.15);

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o) neuer Abschnitt zu Untersichten (6.16), Sonderbauteilen (Abschnitt 7) und Instandhaltung (Abschnitt 8) aufgenommen;

p) normativer Anhang A „Dübelmengen und Dübelschema“ komplett überarbeitet (jetzt informativ);

q) Norm redaktionell überarbeitet.

Frühere Ausgaben

DIN 55699: 2005-02

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1 Anwendungsbereich

Diese Norm gilt für die Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Mineralwolle (MW) mit bewehrtem Unterputz sowie Oberputz oder Flachverblender.

Die Norm enthält Planungshinweise.

WDVS mit anderen Dämmstoffen und/oder harten Bekleidungen liegen nicht im Anwendungsbereich dieser Norm.

Die systembezogenen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen oder Europäischen technischen Zulassungen/Bewertungen sind zu beachten.

2 Normative Verweisungen

Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).

DIN 1961:2016-09, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil B: Allgemeine Vertrags-bedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

DIN 18202:2013-04, Toleranzen im Hochbau — Bauwerke

DIN 18299, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art

DIN 18345, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Wärmedämm-Verbundsysteme

DIN 18550-1, Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen — Teil 1: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-1 für Außenputze

DIN 18555-6, Prüfung von Mörteln mit mineralischen Bindemitteln — Festmörtel — Bestimmung der Haftzugfestigkeit

DIN 18558, Kunstharzputze — Begriffe, Anforderungen, Ausführung

DIN 55945, Beschichtungsstoffe und Beschichtungen — Ergänzende Begriffe zu DIN EN ISO 4618

DIN EN 998-1, Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau — Teil 1: Putzmörtel

DIN EN 1991-1-4/NA, Nationaler Anhang — National festgelegte Parameter — Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke — Teil 1—4: Allgemeine Einwirkungen — Windlasten

DIN EN 13162, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) — Spezifikation

DIN EN 13163, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) — Spezifikation

DIN EN 13914-1, Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen — Teil 1: Außenputz

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DIN EN ISO 9229, Wärmedämmung — Begriffe

DIN EN ISO 11664-3, Farbmetrik — Teil 3: CIE-Farbwerte

3 Begriffe

Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN EN ISO 9229, DIN 55945 und die folgenden Begriffe.

3.1 Klebemörtel Klebemasse Klebeschaum Komponente, mit welcher der Wärmedämmstoff mit dem Untergrund verbunden wird

3.2 Unterputz Komponente, die direkt durch Putzen auf den Wärmedämmstoff aufgebracht wird

3.3 Oberputz Komponente, welche auf den bewehrten/armierten Unterputz aufgetragen wird, gegebenenfalls nach Aufbringen einer Zwischenbeschichtung

3.4 Schlussbeschichtung Komponente, welche auf den bewehrten/armierten Unterputz aufgetragen wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Dies können nichtmineralische Oberputze sowie vorgefertigte organisch gebundene Flachverblender sein, ggf. nach Aufbringen einer Zwischenbeschichtung.

3.5 mechanische Befestigungsmittel Komponente, um das Wärmedämmsystem auf dem Untergrund zu befestigen

3.5.1 Dübel für Wärmedämmstoffe Befestigungsmittel, bestehend aus einem Teller, einer Ankerhülse mit Spreizelement zur Befestigung des Wärmedämmstoffes am Untergrund

3.5.2 Dübel für Halteprofile Bauelement zum Befestigen von Profilen am Untergrund

3.5.3 Halte- und Verbindungsprofile Komponenten, zum Befestigen von Dämmstoffen am Untergrund

3.6 Bewehrung für WDVS Armierung für WDVS systemspezifischer Werkstoff, der in den Unterputz eingebettet wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Bewehrungen/Armierungen für WDVS sind im Allgemeinen Glasfaser- oder Metallgewebe.

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3.6.1 Glasfasergewebe als Armierung Textilgewebe, das in Kett- und Schussrichtung Glasfilamentgarn hergestellt wird und in den Unterputz eingebettet ist

3.6.2 Metallgewebe als Armierung verzinktes Stahl- oder austenitisches Edelstahlgewebe, dass mit Dübeln befestigt in den verstärkten Unterputz eingebettet ist

3.7 Untersicht Unterseite eines horizontalen Bauteils (Decken)

3.8 Untergrund Teil der Wand, auf dem das WDVS befestigt wird

3.9 Systemhalter einzelner Hersteller gemäß der BauPVO, welcher das WDVS in Verkehr bringt

4 Allgemeines 4.1 Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) Alle aufeinander abgestimmten Komponenten eines WDVS werden speziell für das entsprechende System und den Untergrund ausgewählt. Bei Abweichungen von Systemvorgaben ist die Verwendbarkeit des WDVS in geeigneter Form nachzuweisen. Das WDVS ist objektbezogen zu planen.

4.2 Wärmedämmstoffe

Als Wärmedämmstoffe im Anwendungsbereich dieser Norm werden verwendet:

— expandiertes Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163;

— Mineralwolle (MW) nach DIN EN 13162.

Zulässige Dämmstoffe und Anforderungen an diese werden in den Systemzulassungen festgelegt.

An Teilflächen, wie z. B. Spritzwasserbereich am Geländeanschluss, Brandbarrieren, Laibungen, dürfen andere Dämmstoffe verwendet werden, die anforderungsgemäß (Brandschutz, Feuchteschutz, usw.) auszuwählen und einzusetzen sind.

4.3 Befestigungsarten

Wärmedämm-Verbundsysteme werden nach ihrer Befestigungsart unterschieden in:

— WDVS geklebt;

— WDVS geklebt und gedübelt (Verwendung bauaufsichtlich zugelassener Dübel);

— WDVS mit Profilbefestigung (Verwendung von Halte- und Verbindungsprofilen sowie bauaufsichtlich zugelassener Dübel).

ANMERKUNG Andere zulässige Befestigungsarten für WDVS sind möglich, werden jedoch nicht in dieser Norm behandelt.

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5 Voraussetzungen für die Ausführung

5.1 Planung

Voraussetzung für die Ausführung von WDVS ist die Planung insbesondere folgender Aspekte:

— Auswahl des WDVS;

— Wärmeschutz, Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung (EnEV),

— Brandschutz;

— Schallschutz;

— Standsicherheit (Windsog, Befestigung);

— Reduzierung der Wirkung von geometrischen oder konstruktiven Wärmebrücken (siehe z. B. DIN 4108 Beiblatt 2);

— Feuchteschutz;

— Vorbehandlung und Vorbereitung des Untergrundes;

— Anschlüsse, Ein- und Anbauteile, konstruktive Details, z. B. Horizontalabdeckungen.

Installationen auf und in der zu dämmenden Wand sind zu planen und dürfen die Tauglichkeit eines Wärmedämm-Verbundsystems nicht beeinträchtigen.

Ein WDVS übernimmt nicht die Luft- und Winddichtigkeit eines Gebäudes.

5.2 Leistungsbeschreibung

Das Wärmedämm-Verbundsystem muss in seinen einzelnen Komponenten (siehe Abschnitt 3) detailliert beschrieben werden.

Bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung sind die Vorgaben der Planung und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) nach DIN 18299 und DIN 18345 zu beachten.

5.3 Bauliche Voraussetzungen

5.3.1 Beschaffenheit des Untergrundes

Der Untergrund muss so beschaffen sein, dass er sich für das Anbringen des vorgesehenen WDVS eignet und die Anforderungen von 6.4 erfüllt. Die/Der zur Verwendung vorgesehenen Klebemörtel/Klebemasse/ Klebeschaum muss mit dem Untergrund verträglich sein.

Als Bedenken nach DIN 1961:2016-09, Abschnitt 4, Absatz 3, können insbesondere in Betracht kommen:

— ungeeignete Beschaffenheit des Untergrundes, z. B. Ausblühungen, zu glatte Flächen, ungleich saugende Flächen, verschiedenartige Stoffe des Untergrundes;

— ungeeignete klimatische Bedingungen;

— größere Unebenheiten des Untergrundes als nach DIN 18202:2013-04, Tabelle 3, Zeile 5, zulässig;

— ungenügende Verankerungs- und Befestigungsmöglichkeiten;

— fehlende Bezugspunkte.

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5.3.2 Horizontalabdeckungen

Horizontalabdeckungen, wie z. B. Fensterbänke, Dachabschlüsse, Brüstungsabdeckungen, Gesims-abdeckungen, sollten vor Arbeitsbeginn vorhanden sein und die Ausbildung dichter Anschlüsse ermöglichen. Bei nachträglichem Einbau von Horizontalabdeckungen ist durch zusätzliche geeignete Maßnahmen (z. B. zweite Dichtungsebene) die notwendige Abdichtung sicherzustellen. Zur Ausbildung von Tropfkanten und Überhängen an Fassaden sind die Fachregeln des Dachdecker- und Klempnerhandwerks als Mindestanforderung bei der Planung und Ausführung zu beachten. Siehe [1], [2] und [3].

Abweichend davon müssen Tropfkanten von Abdeckungen mindestens 4 cm von der fertigen Oberfläche des WDVS entfernt liegen. Sonderkonstruktionen sind möglich, sofern sie dauerhaft ein Eindringen von Wasser in das WDVS verhindern.

5.3.3 Bauwerksabdichtung

Ein WDVS übernimmt keine Abdichtungsfunktion des Bauwerks (siehe [4] und [5]). Alle notwendigen Bauwerksabdichtungen im Bereich des WDVS müssen vor Beginn der Arbeiten vorhanden sein.

5.4 Brandschutzmaßnahmen

Für die brandschutztechnische Ausführung von WDVS gelten die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen, z. B. Landesbauordnung, Sonderbauverordnung, Zulassungen.

Im Bereich von Brandwänden sind die Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten.

ANMERKUNG Ausführungsempfehlungen können [6] und [12] entnommen werden.

Darüber hinaus sind die für das jeweilige WDVS erforderlichen Maßnahmen in der zugehörigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegt.

Bei schwerentflammbaren Wärmedämm-Verbundsystemen mit EPS-Dämmplatten sind aus brandschutztechnischen Gründen besondere Maßnahmen erforderlich, z. B. das Anbringen umlaufender Brandriegel um das Gebäude. Die Brandriegel oder Brandbarrieren sind vollflächig zu verkleben und ggf. zu dübeln.

ANMERKUNG Ein vollflächiges Verkleben kann beispielsweise durch das beidseitige Auftragen von mineralischem Klebemörtel im kombinierten Verfahren in Anlehnung an DIN EN 12004 erreicht werden.

Aussparungen, Querschnittsschwächungen und/oder Durchführungen (z. B. für Leitungen, Regenfallrohre) im Bereich der Brandriegel und Brandbarrieren, einschließlich der Klebemörtel, sind nicht zulässig. Geeignete Konstruktionen, sind z. B. in [12] dargestellt und dürfen nur ausgeführt werden, sofern sie für das jeweilige WDVS zugelassen sind.

6 Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen

6.1 Transport und Lagerung

Die zu verarbeitenden Komponenten sind wie folgt zu transportieren und zu lagern, damit Schädigungen und Verschmutzungen vermieden werden:

— flüssige oder pastöse Baustoffe frostfrei;

— Werk-Trockenmörtel vor Feuchte geschützt;

— Dämmstoffe vor schädigender Feuchte und Sonneneinstrahlung geschützt.

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6.2 Anlieferung

Angelieferte Komponenten sind vor der Verarbeitung auf Übereinstimmung mit den Bestellangaben und auf erkennbare Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit zu überprüfen.

6.3 Verarbeitungstemperaturen

Die Temperatur der Luft, des Untergrundes und der zu verarbeitenden Baustoffe darf während der Verarbeitung und des Abbindezeitraums des Materials + 5 °C nicht unterschreiten, sofern nicht materialspezifisch abweichende Vorgaben des Materialherstellers gelten.

Das Merkblatt Verputzen, Wärmedämmen, Spachteln und Beschichten bei hohen und niedrigen Temperaturen ist zu beachten [7].

6.4 Anforderungen an den Untergrund

Die Oberfläche der Wand muss fest, trocken, fett- und staubfrei sein. Abhängig von der Befestigungsart muss diese eben und ausreichend tragfähig sein.

Bei geklebten Systemen darf die Unebenheit des Untergrundes bis 1 cm/m überbrückt werden.

Bei geklebten und gedübelten Systemen darf die Unebenheit des Untergrundes bis 2 cm/m überbrückt werden.

Bei Schienensystemen darf die Unebenheit des Untergrundes bis 3 cm/m überbrückt werden.

ANMERKUNG 1 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Produktdatenblätter der Systemhersteller können abweichende Regelungen enthalten.

Größere Unebenheiten müssen mechanisch egalisiert oder durch einen geeigneten Putzmörtel nach DIN EN 998-1 ausgeglichen werden. Partiell kann auch ein Wechsel der Dämmstoffdicke erfolgen.

Für WDVS, die ausschließlich durch Verklebung befestigt werden, muss der Untergrund eine Haftzugfestigkeit, bestimmt nach DIN 18555-6, von mindestens 0,08 N/mm2 aufweisen und die einzelnen Schichten müssen eine ausreichende Verbundfestigkeit besitzen. Bestehen Bedenken, ob die geforderte Haftzugfestigkeit von Klebemörtel/Klebemasse/Klebeschaum auf dem Untergrund sichergestellt ist, so ist dies über einen Zugversuch am Untergrund zu überprüfen.

ANMERKUNG 2 Als eine baustellentaugliche Untergrundbeurteilung hat sich erwiesen, in den aufgetragenen Klebemörtel einen Gewebestreifen von etwa 30 cm Breite und etwa 100 cm Länge zu etwa 2/3 seiner Länge einzubetten und nach ausreichender Erhärtung (etwa 1 Woche) abzuziehen. Löst sich der Klebemörtel vom Untergrund, oder wird der Untergrund mitabgezogen (z. B. vorhandene Beschichtung oder Putz), dann ist die Haftzugfestigkeit unzureichend. Zur Beurteilung der Verträglichkeit bei vorhandenen Altbeschichtungen können andere Prüfungen zweckmäßiger sein (siehe BFS-Merkblatt Nr. 21, Abschnitt 3.3.2.1 [8])

Leitungen und Kanäle sollten im Wandbildner oder Putz (z. B. Altputz) verlegt werden. Ein Installationsplan sollte angefertigt werden. Sollen ausnahmsweise Leitungen und Kanäle auf dem Wandbildner oder Putz verlegt werden bedarf dies besonderer Vereinbarungen, Planungen und Maßnahmen, siehe auch 5.1 und 5.4.

6.5 Verkleben der Dämmstoffplatten

Zum Verkleben von Dämmstoffplatten werden mineralisch oder organisch gebundene Klebemörtel/Klebemassen/Klebeschäume verwendet. Klebemörtel/Klebemassen sind sowohl für Mineralwolle-Platten als auch EPS-Platten geeignet. Klebeschäume werden nur zum Verkleben von EPS-Platten verwendet (siehe Tabelle 1).

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Klebemörtel/Klebemassen dürfen auf die Dämmstoffplatten oder auf den Untergrund aufgebracht werden. Verklebt wird im Randwulst-Punkt-Verfahren, im Wulstverfahren oder durch ganzflächigen Auftrag. Unabhängig vom Klebeverfahren sind Dämmplatten zur Erlangung eines ausreichenden Klebekontaktes durch Einschwimmen (Hin- und Herschieben) zu verlegen.

Die Randbereiche des WDVS bzw. Anschlüsse von Durchdringungen sind so herzustellen, dass eine Hinterlüftung vermieden wird.

Die Dämmstoffplatten sind innerhalb der Fläche im Verband (Überbindemaß ≥ 10 cm) zu verlegen und fugendicht zu stoßen. Kreuzfugen sind nicht zulässig. Die Oberfläche ist eben (ohne Vorsprünge an den Plattenstößen) herzustellen. Klebemörtel dürfen nicht in die Fugen gelangen.

Offene Plattenstöße und Fehlstellen (Fugen) sind mit Dämmstoff so zu schließen, dass Armierungsmörtel nicht eindringen kann. Fugen die so gering sind, dass kein Unterputz eindringen kann, müssen nicht geschlossen werden. Fugen bis zu einer Breite von höchstens 5 mm können auch mit einem schwerentflammbaren PU-Fugenschaum ausgeschäumt werden. An den Gebäudekanten sind nach Möglichkeit die Dämmstoffplatten verzahnt anzuordnen. Das Ausschäumen der Stöße im Bereich der Brandriegel ist nicht zulässig.

Verklebte Dämmstoffplatten dürfen mit geeigneten Befestigungselementen (z. B. Dübel) zusätzlich fixiert werden.

Tabelle 1 — Verkleben der Dämmstoffplatten

Auftragsart Auftrag auf

Dämmstoff

EPS-Dämmplatten

Mineral-wolle-

Platten

Mineral-wolle-

Lamellen

Mineralwolle-Lamellen mit Haftbrücken-beschichtung

Klebemörtel/Klebemassen

Randwulst-Punkt-Verfahren Dämmstoff-platten X X — —

Ganzflächiger Auftrag mit Zahntraufel

Dämmstoff-platten X X X X

Untergrund X Xa — X

Wulstverfahren (maschinell) Untergrund X Xa — X

Klebeschaum

Rand umlaufend und mittig (W-förmig oder mittlerer Stränge)

Dämmstoff-platten X — — —

a Mineralwolle-Platten mit spezieller Beschichtung.

Die Klebefläche muss entsprechend der Auftragsart und dem Dämmstoff ausreichend dimensioniert sein.

Bei verklebten WDVS kann ab einer bestimmen Windlast (siehe Systemzulassung) eine zusätzliche Verdübelung notwendig sein.

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Die Brandriegel oder Brandbarrieren nach 5.4 sind vollflächig zu verkleben und ggf. zu dübeln.

ANMERKUNG Ein vollflächiges Verkleben kann durch das beidseitige Auftragen von mineralischem Klebemörtel im kombinierten Verfahren in Anlehnung an DIN EN 12004 erreicht werden.

6.6 Statisch relevante Dübelung geklebter Dämmstoffplatten

Falls der Untergrund für eine Befestigung des WDVS ausschließlich durch Verklebung nicht geeignet ist oder wenn dämmstoffspezifisch erforderlich (z. B. bei Mineralwolle-Platten), sind die geklebten Dämmstoffplatten zusätzlich zu verdübeln. Dazu muss der/die Klebemörtel/Klebemasse/Klebeschaum unter den Dämmstoffplatten ausreichend verfestigt sein. Die verwendeten Dübel müssen auf den Untergrund und das jeweilige WDVS abgestimmt und zugelassen sein.

Die Größe der Windsogkräfte ist u. a. vom Standort des Gebäudes, dessen Abmessungen (Länge, Breite, Höhe) und der Geländegeometrie abhängig. Für die regional zu berücksichtigenden Windsogkräfte teilt DIN EN 1991-1-4/NA Deutschland in vier Windzonen ein. Eine genaue Festlegung der Dübelanzahl ist system- und objektspezifisch vorzunehmen. Die Zulässigkeit der Dübelschemata ist der WDVS- und Dämmstoffzulassung zu entnehmen.

ANMERKUNG Die genaue Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen ist z B. beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erhältlich.

Die Dübelung kann in Abhängigkeit der Eigenschaften des gewählten Dämmstoffes unter oder durch den bewehrten Unterputz erfolgen. Bei der Dübelung unter dem bewehrten Unterputz sind die Dübelteller oberflächenbündig auf die Dämmstoffplatten zu setzen, sofern die zugelassenen Dübel keine alternative Ausführung ermöglichen, z. B. Dübelteller in der Dämmung versenkt und mit Dämmstoff abgedeckt. Bei der Dübelung durch den bewehrten Unterputz sind die Dübelteller nachfolgend mit dem Unterputz zu überarbeiten (siehe auch 6.7).

Im Anhang A sind Beispiele für Dübelschemata aufgeführt.

6.7 Befestigen der Dämmstoffplatten mit Halte- und Verbindungsprofilen

Die speziellen, umlaufend genuteten Dämmstoffplatten, aus Polystyrol-Hartschaum oder Mineralwolle, müssen mittels anzudübelnder Halteprofile am Untergrund befestigt werden. Für die Profilmontage sind die dafür zugelassenen Dübel zu verwenden. Die Profile sind mit dem vorgeschriebenen Dübelabstand, etwa 3 Stück je Meter, zu befestigen und verwindungsfrei zu montieren. Untergrundunebenheiten bis 3 cm können durch Hinterlegen der Halteprofile mindestens jeweils an den Befestigungspunkten ausgeglichen werden.

Die Dämmstoffplatten sind rückseitig mit Klebepunkten (etwa 20 % Flächenanteil) zu versehen und mit der umlaufenden Nut passgenau in die Halteprofile einzufügen. Die vertikalen Stöße werden mit Verbindungsprofilen gegeneinander fixiert.

In Abhängigkeit der Dämmstoffplattenart und der Windsogkräfte nach DIN EN 1991-1-4/NA sind die Dämmstoffplatten zusätzlich mit bauaufsichtlich zugelassenen Tellerdübeln zu befestigen.

Die Randbereiche des WDVS sind so herzustellen, dass eine Hinterlüftung vermieden wird.

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6.8 Unterputz mit Bewehrung/Armierung

Vor dem Aufbringen des Unterputzes mit Bewehrung/Armierung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

— der/die Klebemörtel/Klebemasse/Klebeschaum muss ausreichend verfestigt sein;

— die Dämmstoffoberfläche muss eben und frei von Verunreinigungen bzw. Beschädigungen sein;

— die Fugen zwischen den Dämmstoffplatten müssen dicht geschlossen sein;

— die Anschlüsse an andere Bauteile müssen hergestellt sein;

— die Dämmstoffplatten müssen ausreichend trocken sein;

— durch UV-Einwirkung geschädigte Oberflächen (z. B. vergilbte Schichten) von EPS-Dämmplatten müssen abgeschliffen sein (Schleifstaub muss entfernt sein).

Der Unterputz wird vollflächig auf die Dämmstoffoberfläche aufgezogen. Anschließend wird die Bewehrung/Armierung in den aufgetragenen Unterputz vollständig eingebettet.

Die Bewehrung/Armierung wird in den Unterputz vollständig so eingebettet, dass sie bei Unterputzdicken bis 4 mm etwa mittig und bei Unterputzdicken oberhalb 4 mm in der oberen Hälfte liegt. Die Stöße der Bewehrung/Armierung sind etwa 10 cm zu überlappen. An den Ecken von Öffnungen, Aussparungen und Nischen sind in Abhängigkeit des ausgewählten WDVS zusätzlich Diagonalbewehrung/-armierung (siehe Bild 1) einzubauen.

a) Variante A

b) Variante B

Bild 1 — Beispiele für die Ausbildung der Diagonalbewehrung/-armierung

Der Unterputz ist bis zum ausreichenden Durchtrocknen/Abbinden gegen schädliche Witterungseinflüsse zu schützen.

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6.9 Erhöhung der mechanischen Belastbarkeit

Die Erhöhung der mechanischen Belastbarkeit gegenüber punktförmigen Stoßbelastungen der Fassadenoberfläche, beispielsweise im unteren Bereich, kann durch zusätzliche Maßnahmen wie z. B.:

— zweite Unterputzlage mit Bewehrung/Armierung;

— zweite Unterputzlage mit verstärktem Armierungsgewebe („Panzergewebe“);

— spezielle Putzsysteme;

— druckfeste Platten unter dem Unterputz, z. B. Putzträgerplatten, Verbundplatte;

— Wandschutzplatten

erreicht werden.

Die Unterputzdicke, ein eventuell erforderliches Aufkämmen des Unterputzes, das Herstellen eines mehrschichtigen Unterputzes sowie die Verarbeitung bei Dübelung durch den bewehrten Unterputz richten sich nach den herstellerspezifischen Vorgaben.

Die Produkte zur Erhöhung der mechanischen Belastbarkeit müssen auf das verwendete System abgestimmt sein.

6.10 Oberputz/Schlussbeschichtung

6.10.1 Allgemeines

Der Unterputz muss sauber, trocken und tragfähig sein. Eine Zwischenbeschichtung auf dem Unterputz kann erforderlich sein.

Der Hellbezugswert (Farbwert Y nach DIN EN ISO 11664-3) des Oberputzes sollte den Wert 20 nicht unterschreiten. Unter bestimmten objektspezifischen Randbedingungen kann hiervon abgewichen werden (z. B. Kleinflächen, Verschattungen, Nordseite).

Bei Hellbezugswerten unter 20 muss das jeweilige WDVS darauf technisch, z. B. durch spezielle Bewehrung/Armierung und/oder Pigmentierung, ausgerichtet sein.

Zur Bewertung der Funktionstauglichkeit einer Beschichtung mit dunklen Farbtönen ist bei Unterschreitung eines Hellbezugswerts von 20 der TSR-Wert (siehe [3]) heranzuziehen. Ist der TSR-Wert ≥ 25, ist die Beschichtung als thermisch unkritisch einzustufen.

ANMERKUNG Bei dunklen Farbtönen können Oberflächen hohen thermischen Belastungen ausgesetzt sein, wodurch Rissbildungen, Verformungen und Abrisse entstehen können.

Falls erforderlich, ist die fertig gestellte Oberfläche des Oberputzes bis zum Erreichen einer ausreichenden Witterungsbeständigkeit zu schützen.

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6.10.2 Mineralisch gebundene Putze als Werktrockenmörtel

6.10.2.1 Allgemeines

Mineralisch gebundene Putze werden als Werktrockenmörtel geliefert und bestehen aus mineralischen Bindemitteln, Zuschlägen und Zusätzen. Durch Zugabe von Wasser wird, gemäß den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers, eine verarbeitungsgerechte Konsistenz erreicht.

Unterschieden werden dünnlagige (verriebene, strukturierte oder gespritzte) und dicklagige mineralisch gebundene Putze (z. B. Kratzputze).

Bei eingefärbten, mineralisch gebundenen Oberputzen können Farbton- und Glanzunterschiede auftreten. Die Farbton- und Glanzunterschiede stellen keine funktionelle Beeinträchtigung dar. Bei farbigen Edelputzen – mit Ausnahme der Putzweise Kratzputz – muss grundsätzlich ein Egalisationsanstrich vorgesehen und im Angebot oder Leistungsverzeichnis als eigenständige Leistung aufgenommen werden. Die Ausführung kann – im Einvernehmen mit dem Bauherrn – davon abhängig gemacht werden, ob der gewünschte optische Eindruck der Putzoberfläche einen solchen Anstrich erfordert. Siehe [10].

6.10.2.2 Dünnlagige mineralisch gebundene Putze

Dünnlagige (verriebene, strukturierte oder gespritzte) mineralisch gebundene Oberputze werden in der Regel in Körnungen bis 5 mm aufgebracht und mit der Traufel oder Filzscheibe gerieben oder gefilzt.

Bei farbigen Edelputzen – mit Ausnahme der Putzweise Kratzputz – muss grundsätzlich ein Egalisationsanstrich vorgesehen und im Angebot oder Leistungsverzeichnis als eigenständige Leistung aufgenommen werden. Die Ausführung kann – im Einvernehmen mit dem Bauherrn – davon abhängig gemacht werden, ob der gewünschte optische Eindruck der Putzoberfläche einen solchen Anstrich erfordert. Siehe [10].

Bei gefilzten oder dünn geriebenen Oberflächen kann eine technisch unbedenkliche Haarrissbildung nicht ausgeschlossen werden.

6.10.2.3 Dicklagige mineralisch gebundene Putze

Als dicklagige Putze gelten z. B. Edelkratzputz, Kellenwurfputz oder dicklagig verriebene Putze.

Edelkratzputze sind in der vorgeschriebenen Schichtdicke aufzuziehen oder anzuspritzen und ebenflächig zu verziehen. Nach ausreichendem Erhärten ist die Oberfläche mit einem Edelputzkratzer gleichmäßig richtungsfrei abzukratzen. Kratzputz ist nach DIN EN 13914-1 sowie DIN 18550-1 nicht zu bemängeln, wenn sich einzelne Körner beim Abreiben mit der Hand lösen lassen.

Bei dicklagigen, überwaschenen Putzen bzw. frei strukturierten Putzen (z. B. „altdeutscher Putz“, „Kirchenputz“, „Klosterputz“, „Antikputz“, „Tirolerputz“, „Landhausputz“) kann eine Haarrissbildung nicht ausgeschlossen werden.

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6.10.3 Organisch gebundene Putze

6.10.3.1 Allgemeines

Putze mit organischen Bindemitteln werden üblicherweise in verarbeitungsfähiger Konsistenz geliefert. Diese können unterschieden werden in:

— Dispersionsputz (Kunstharzputz);

— Silikonharzputz und

— Dispersions-Silikatputz (Silikatputz).

Eine zusätzliche Vorbehandlung (z. B. Zwischenputzlage) des Unterputzes kann notwendig sein.

6.10.3.2 Dispersionsputze (Kunstharzputze)

Dispersionsputze werden in Körnungen bis 6 mm aufgebracht und sind nach DIN 18558 zu verarbeiten.

6.10.3.3 Silikonharzputze

Silikonharzputze werden in Körnungen bis 6 mm aufgebracht.

Die Verarbeitung erfolgt wie bei Kunstharzputzen (siehe 6.10.3.2).

6.10.3.4 Dispersions-Silikatputze (Silikatputze)

Dispersions-Silikatputze (Silikatputze) werden in Körnungen bis 6 mm aufgebracht.

Bei eingefärbten, silikatgebundenen Oberputzen können Farbton- und Glanzunterschiede auftreten. Die Farbton- und Glanzunterschiede stellen keine funktionelle Beeinträchtigung dar.

Die Temperatur für Transport, Lagerung und Verarbeitung von Dispersions-Silikatputzen liegt im Allgemeinen über 8 °C. Dispersions-Silikatputze als Werktrockenmörtel dürfen auch bei Temperaturen unter 8 °C transportiert oder gelagert werden. Einzelne Produkte lassen sich auch bei niedrigeren Temperaturen noch verarbeiten; hierzu sind die Herstellerangaben zu beachten.

6.10.4 Organisch gebundene Flachverblender

Flachverblender sind kunstharzgebundene Platten mit klinkerartigem Aussehen. Sie werden mit einem systemzugehörigen Ansetzmörtel auf den Unterputz geklebt.

Die mit Flachverblendern zu belegende Fläche ist entsprechend dem vorgegebenen Verband einzuteilen. Der Ansetzmörtel ist abschnittsweise vorzulegen und mit einer Zahntraufel aufzukämmen. Die einzelnen Verblender müssen vollflächig in das frische Mörtelbett eingedrückt werden. Die Fugen sind wahlweise mit einem Flachpinsel zu glätten oder mittels Fugenmörtel oberflächenbündig zu füllen.

6.11 Horizontalabdeckung

Der obere Abschluss des WDVS muss z. B. durch Attikabdeckungen, Gesimsabdeckungen gegen Witterungs-einflüsse geschützt sein. Es darf kein Wassereintritt in das WDVS erfolgen.

Die Fensterbänke müssen regendicht ohne Behinderung der Dehnung eingepasst werden. Das erforderliche Gefälle und die Tropfkanten sind zu berücksichtigen.

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6.12 Anschlüsse und Fugen

6.12.1 Allgemeines

Die Ausbildung der Anschlüsse und Fugen ist bei der Planung festzulegen und muss dem zu erwartenden Bewegungsverhalten der Konstruktion entsprechen. Zu berücksichtigen sind dabei z. B. Witterungsbelastung, Temperaturdifferenzen, Werkstoffeigenschaften.

6.12.2 Anschlüsse an angrenzende Bauteile

Anschlüsse an angrenzende Bauteile müssen so geplant und ausgebildet sein, dass sie die Bewegungen zwischen den Grenzflächen aufnehmen können. Schlagregenbeanspruchte Anschlüsse sind z. B. mit Bändern, Profilen oder Dichtstoffen abzudichten.

6.12.3 Gebäudetrennfugen

Im Untergrund angelegte Gebäudetrennfugen müssen in das WDVS übernommen und entsprechend ausgebildet werden. Die Fugen können mit Bändern, Profilen oder Dichtstoffen verschlossen werden.

6.13 Kantenausbildung und Ecken

Die Kanten des Wärmedämm-Verbundsystems werden z. B. durch eine der folgenden Varianten ausgeführt:

— doppelte Gewebeeinlage;

— Gewebewinkel;

— profilverstärkte Gewebewinkel;

— Putzprofile.

Gewebeeinlagen und Gewebewinkel sind vollflächig überdeckt nicht sichtbar in den Unterputz einzubetten. Tropfkanten sind mit geeigneten Profilen herzustellen. In der Regel werden bei dicklagigen mineralisch gebundenen Kratzputzen korrosionsbeständige Putzprofile sichtbar angeordnet.

6.14 Unterer WDVS-Abschluss

Als unterer Abschluss eine WDVS muss ein Sockelprofil verwendet werden, sofern nicht ein vorspringender Sockel, ein vorspringendes Bauteil oder ein Übergang zu einer Sockeldämmung vorliegt. Sockelprofile, die am Untergrund befestigt werden (z. B. aus Aluminium, Edelstahl, Kunststoff), werden im Abstand von höchstens 50 cm mit Dübeln befestigt. Bei der Montage der Sockelprofile sind thermisch bedingte Längenänderungen zu beachten. Die Stöße der Sockelprofile sollten mit zugehörigen Profilverbindern verbunden werden. Im Stoßbereich der Sockelprofile können Haarrisse im Putz auftreten.

In besonderen Fällen kann alternativ zum Sockelprofil z. B. auch eine Gewebeschlaufe eingebaut werden.

6.15 Ausführung der Dämmung im Spritzwasserbereich

Für den Spritzwasserbereich am Geländeanschluss bis etwa 30 cm Höhe sowie für die Dämmung unter der Geländeoberkante/Geländeoberfläche (GOK/GOF) sind geeignete Dämmstoffplatten einzubauen, diese müssen oberhalb der GOK/GOF zum Verputzen geeignet sein. Unterhalb der GOK/GOF sind Wärmedämmstoffe für den Perimeterbereich (PW, siehe DIN 4108-10) einzusetzen, oberhalb der GOK/GOF können auch Dämmplatten für den Außenwandbereich unter Putz (WAP, siehe DIN 4108-10) eingesetzt werden. Siehe [4] und [5].

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ANMERKUNG Die Sockelausbildung ist kein Bestandteil eines WDVS und muss detailliert geplant werden, insbesondere Geländeanschlüsse, Geländehöhe und Sockelhöhe.

Klebemasse/Klebemörtel/Klebeschaum muss auf den entsprechenden Untergrund abgestimmt sein.

Für das Aufbringen des Unterputzes mit Bewehrung/Armierung und des Oberputzes sind die Anforderungen nach 6.7 und 6.8 zu erfüllen. Das Putzsystem ist so zu wählen, dass es den Belastungen im Spritzwasserbereich (bis etwa 30 cm über der GOK/GOF) standhält. Unter der Geländeoberfläche (GOK/GOF) ist der Putz gegen Feuchteeinwirkung zu schützen. Der Feuchteschutz zur Vermeidung der kapillaren Wasseraufnahme (Putzabdichtung) ist etwa 5 cm über die Geländeoberfläche (GOK/GOF) hinaus zu führen. Zum Feuchteschutz des Putzes können z. B. folgende Werkstoffe verwendet werden:

— flexible Dichtungsmassen zum Schlämmen und/oder Spachteln;

— bitumenfreie Dickbeschichtungen.

Der vor Feuchte geschützte Putz ist gegen mechanische Belastungen (z. B. Noppenbahn) zu schützen.

6.16 Untersichten

Die Dämmung von Untersichten ist kein Bestandteil eines WDVS. Bei Deckenuntersichten sollten nichtbrennbare Dämmstoffe eingesetzt werden. Die Anforderungen in den Landesbauordnungen sind zu beachten.

7 Sonderbauteile

Sonderbauteile wie z. B. Sockelschutzplatten/Wandschutzplatten, Trägerplatten, Montageelemente, Gesimse, Profile, Schmuckelemente werden im Zusammenhang mit den WDVS-Arbeiten eingebaut.

8 Instandhaltung

8.1 Allgemeines

Dämmstoff, Putzsystem, Beschichtungen auf dem Putzsystem und Anschlüsse müssen so instand gehalten werden, dass die Funktion des WDVS sichergestellt werden kann.

8.2 Reparaturen von Beschädigungen

Partielle Beschädigungen eines WDVS oder dessen Einzelkomponenten müssen mit dafür geeigneten Werkstoffen ausgebessert werden.

Wird diese Instandsetzungsvariante gewählt, so ist eine Abzeichnung der Ausbesserungsstellen nicht zu vermeiden. Teilflächige Ausbesserungen sind sichtbar.

8.3 Überholungsbeschichtung

Beschichtungen eines WDVS müssen mit dafür geeigneten Werkstoffen ausgeführt werden.

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8.4 Putzüberarbeitung

Das flächige Überarbeiten von bestehenden WDVS mit einer oder mehreren Putzlagen ggf. mit Armierungseinlage ist mit artgleichen bzw. dafür geeigneten Werkstoffen auszuführen. Folgende Anwendungsgrenzen sind einzuhalten:

a) zulässiges Gesamtputzgewicht des Alt- und Neuputzes bis 30 kg/m2 bei geklebten sowie geklebten und gedübelten Systemen. Bei Systemen mit Dämmdicken über 200 mm beträgt das zulässige Gesamtputzgewicht 22 kg/m2.

b) Untergrund (bestehende Putzlage) muss eben, trocken, fett, staubfrei und tragfähig sein;

Durch die Putzüberarbeitung von bestehenden WDVS muss die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit (z. B. Brandschutz) des Systems erhalten bleiben.

8.5 Instandsetzung und/oder Erneuerung von Anschlüssen

Durch die Erneuerung/Instandsetzung von Anschlüssen an angrenzende Bauteile kann deren Funktionstauglichkeit wieder hergestellt werden.

8.6 Putzerneuerung

Die Putzerneuerung erfolgt durch Entfernen des vorhandenen Ober- und ggf. des Unterputzes und das Aufbringen eines neuen Putzes in einer oder mehreren Lagen mit artgleichen bzw. dafür geeigneten Werkstoffen.

8.7 Aufdopplung von bestehenden WDVS

Aufdopplung von bestehenden WDVS muss gemäß vorliegendem allgemeinem bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis (z. B. allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung) erfolgen.

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Anhang A(informativ)

Dübelmengen und Dübelschema

Die Dübelmenge je Quadratmeter wird durch den Standsicherheitsnachweis bestimmt. Beispiele für die Anordnung und Menge der Dübel je Quadratmeter sind in Tabelle A.1 bis Tabelle A.6 angegeben. Die Zulässigkeit der Dübelschemata ist mit der WDVS- und Dämmstoffzulassung abzugleichen.

Tabelle A.1 — Beispielhafte Anordnung der Dübel für Dämmstoffplattenformate 0,5 m2 (z. B. 1 000 mm × 500 mm, 800 mm × 625 mm) - Dübelung in der Dämmstoffplattenfläche und in Fuge

Dübel je Quadratmeter Dübelanordnungb

4

Bild A.1

5

Bild A.2

6

Bild A.3

7

Bild A.4

8

Bild A.5

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Dübel je Quadratmeter Dübelanordnungb

9

Bild A.6

10 (Variante A)

Bild A.7

10 (Variante B)

Bild A.8

11

Bild A.9

12 (Variante A)

Bild A.10

12 (Variante B)

Bild A.11

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22

Dübel je Quadratmeter Dübelanordnungb

14 (Variante A)

Bild A.12

14 (Variante B)

Bild A.13

ar Minimaler Randabstand nach Dübelzulassung b Die Zulässigkeit der Dübelschemata ist mit der Zulassung abzugleichen.

Tabelle A.2 — Beispielhafte Anordnung der Dübel für Dämmstoffplattenformate 0,5 m2 (z. B. 800 mm

× 625 mm) – Dübelung in der Dämmstoffplattenfläche

Dübel je Quadratmeter Dübelanordnungb

4

Bild A.14

5

Bild A.15

6

Bild A.16

8

Bild A.17

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Dübel je Quadratmeter Dübelanordnungb

10

Bild A.18

12

Bild A.19

14

Bild A.20

16

Bild A.21

ar Minimaler Randabstand nach Dübelzulassung b Die Zulässigkeit der Dübelschemata ist mit der Zulassung abzugleichen.

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24

Tabelle A.3 — Beispielhafte Anordnung der Dübel für Dämmstoffplattenformate 0,48 m2 - 1 200 mm × 400 mm – Dübelung in der Dämmstoffplattenfläche

Dübel je Quadratmeter Dübelanordnungb

4,16

Bild A.22

5,2

Bild A.23

6,25

Bild A.24

8,33

Bild A.25

10,41

Bild A.26

12,5

Bild A.27

ar Minimaler Randabstand nach Dübelzulassung b Die Zulässigkeit der Dübelschemata ist mit der Zulassung abzugleichen.

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Tabelle A.4 — Beispielhafte Anordnung der Dübel für Dämmstoffplattenformate 0,48 m2 - 1 200 mm × 400 mm – Dübelung in der Dämmstoffplattenfläche und Fuge

Dübel je Quadratmeter Dübelanordnungb

4,16

Bild A.28

6,25

Bild A.29

8,33

Bild A.30

10,41

Bild A.31

12,5

Bild A.32

14,58

Bild A.33

ar Minimaler Randabstand nach Dübelzulassung b Die Zulässigkeit der Dübelschemata ist mit der Zulassung abzugleichen.

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Tabelle A.5 — Beispielhafte Anordnung der Dübel durch das Gewebe

Dübel je Quadratmeter Dübelanordnungb

4

Bild A.34

6

Bild A.35

8

Bild A.36

10

Bild A.37

12

Bild A.38

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Dübel je Quadratmeter Dübelanordnungb

14

Bild A.39

ar Minimaler Randabstand nach Dübelzulassung b Die Zulässigkeit der Dübelschemata ist mit der Zulassung abzugleichen. d Dämmstoffdicke

Tabelle A.6 — Beispielhafte Anordnung der Dübel für Dämmstoffplattenformate 0,24 m2 - 1200 mm × 200 mm (z. B. Mineralwolle-Lamellenplatten)

Dübel je Quadratmeter Dübelanordnungb

4,16

Bild A.40

6,25

Bild A.41

8,33

Bild A.42

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Dübel je Quadratmeter Dübelanordnungb

10,41

Bild A.43

12,5

Bild A.44

14,58

Bild A.45

ar Minimaler Randabstand nach Dübelzulassung b Die Zulässigkeit der Dübelschemata ist mit der Zulassung abzugleichen. d Dämmstoffdicke

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DIN 55699:2017-08

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Literaturhinweise

Normen

DIN 4108 Beiblatt 2, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden — Wärmebrücken — Planungs- und Ausführungsbeispiele

DIN 4108-10, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden — Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe — Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe

DIN 31051, Grundlagen der Instandhaltung

DIN EN 12004, Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten — Anforderungen, Konformitätsbewertung, Klassifizierung und Bezeichnung

DIN EN 13172, Wärmedämmstoffe — Konformitätsbewertung

Richtlinien und Merkblätter

[1] Richtlinien für die Ausführung von Metalldächern, Außenwandverkleidungen und Bauklempner-Arbeiten (Fachregeln des Klempner-Handwerks), Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima, St. Augustin

[2] Richtlinie Metallanschlüsse an Putz- und Wärmedämmverbundsysteme, Herausgeber: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade, Baden-Württemberg

[3] Deutsches Dachdeckerhandwerk — Regelwerk: Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk, Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Köln

[4] Merkblatt „Sockelausführung im Übergang zu Wärmedämm-Verbundsystemen und Putzsystemen“; Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e. V., Duisburg und Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, Berlin und Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Frankfurt

[5] Richtlinie Fassadensockelputz/Außenanlage Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlage, Herausgeber: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg und Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e. V.

[6] Praxismerkblatt Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS-Dämmstoffen, Herausgeber: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, Berlin; Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Frankfurt; Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e. V., Baden-Baden; Industrieverband WerkMörtel e. V., Duisburg

[7] Merkblatt „Verputzen, Wärmedämmen, Spachteln, Beschichten bei hohen und niedrigen Temperaturen“, Herausgeber: Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Berlin (D), Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz, Guntramsdorf (A), Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband, Wallisellen (CH)

[8] BFS-Merkblatt Nr. 21: Technische Richtlinien für die Planung und Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen, Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e.V., Frankfurt/Main

[9] Merkblatt „Total Solar Reflectance — Totale Solare Reflektion und Hellbezugswert“ Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e. V.

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[10] Merkblatt „Egalisationsanstriche auf Edelputzen“; Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e. V., Duisburg und Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, Berlin und Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Frankfurt

[11] Bauministerkonferenz — Merkblatt (Stand 18.06.2015) — Empfehlungen zur Sicherstellung der Schutzwirkung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) aus Polystyrol

[12] Technische Systeminformation Kompendium WDVS und Brandschutz, Herausgeber: Fachverband Wärmedämm-Verbund-systeme e. V., Baden-Baden

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