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Jens Reidlinger Import von PKW von in die Schweiz durch Private Schritt für Schritt durch das E- DEC/Webdec Formular

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Page 1: eBook Zoll Preview

Jens Reidlinger

Import von PKW von in die Schweiz durch Private

Schritt für Schritt durch das E-DEC/Webdec Formular

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Impressum

LESPEPROBE

Page 3: eBook Zoll Preview

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Inhalt 1. Hinweis – bitte vor Gebrauch lesen ................................ 4 2. Einführung – Wozu dieser Ratgeber? ............................. 5 3. Welche Formulare werden benötigt?.............................. 6 3.1 Zum Ausfüllen des E-DEC/Webdec-Formulars ..................... 6 3.2 Beim Schweizer Zoll .......................................................... 6 3.3 Zur Anmeldung beim Straßenverkehrsamt .......................... 6 4. Los geht´s - Aber Wann, wie und wo? .......................... 7 4.1 Wo und wann?.................................................................. 7 4.2 Wann benötige ich kein E-DEC/Webdec? ............................ 7 4.3 Wie? ................................................................................ 7 5. Schritt für Schritt durch das E-DEC/Webdec-Formular . 8 5.1 Adressdaten ..................................................................... 8 5.2 Zahlungsverkehr ............................................................... 8 5.3 Angaben zur Zollveranlagung ............................................. 8 5.4 Transportdaten ................................................................. 8 5.5 Warendefinition ................................................................ 9 5.6 Mengen- und Wertangabe ............................................... 10 5.7 Ansätze und Packstücke .................................................. 11 5.8 Präferenzantrag .............................................................. 12 5.9 Bewilligungen ................................................................. 13 5.10 Nicht Zollrechtliche Erlasse .............................................. 13 5.11 Zusatzabgaben und Gebühren ......................................... 13 5.12 Veredelung / Ausbesserung ............................................. 14 5.13 Nettoveranlagung ........................................................... 14 5.14 Zusätzliche Angaben ....................................................... 14 5.15 Besondere Vermerke ....................................................... 14 5.16 Absenden des Formulars ................................................. 15 6. Ihr Weg durch den Zoll .................................................. 16 7. Anmeldung des PKW in der Schweiz ............................ 17 7.1 Abgasdokument – Ja oder Nein? ...................................... 17 7.2 CoC-Bescheingung .......................................................... 17

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1. Hinweis – bitte vor Gebrauch lesen

Dies ist ein Ratgeber von Zoll-Laien für Zoll-Laien. Obwohl die

Verwendung des Webdec-Systems für ungeübte möglich und auch so von der Zollverwaltung vorgesehen ist1, bleibt die Verzollung ein

komplizierter Vorgang. Die korrekte Verzollung liegt in der Verantwortung des Verzollers. Unbedingt müssen die aktuellen Zoll-

und steuerrechtlichen Vorschriften beachtet werden, wofür dieser

Ratgeber jedoch keinesfalls als alleinige Quelle dienen kann.

Fehler bei der Verzollung können unter anderem zu hohem wirtschaftlichem Nachteilen und Bussen führen.

Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten wenden Sie sich an die

Zolldirektionen oder beauftragen eine Spedition.

1 „Dank geführter Erfassung mit vielen Hilfetexten und Systemhilfen ist Erfassung von Ausfuhranmeldungen auch für ungeübte Personen (Zollbeteiligte) möglich.“ http://www.ezv.admin.ch/zollanmeldung/05042/05047/05068/05089/index.html?lang=de

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2. Einführung – Wozu dieser Ratgeber?

Die Ausfuhr eines PKW aus Deutschland in die Schweiz ist eine aufwendige und teure Angelegenheit. Formalitäten im Ausfuhr- und

Einfuhrland müssen erledigt werden. Grob kann man den Ablauf in 3 Abschnitte einteilen.

1) Ausfuhr aus Deutschland

Neben der Organisation von Kennzeichen muss unter anderem eine

Ausfuhrdeklaration erfolgen (in der Regel elektronisch über das ATLAS-System). Dies ist ein recht aufwendiger Vorgang, der durch

Private nur schwierig selbst durchzuführen ist. Im Idealfall führt diese Formalitäten der Händler oder Verkäufer durch. Es kann auch

eine deutsche Spedition beauftragt werden. Dieser Ratgeber

beschäftigt sich nicht mit den Formalitäten der deutschen Ausfuhr, hierzu kann im Internet einiges nachgelesen werden.

2) Einfuhr in die Schweiz (Zoll)

Das Fahrzeug muss zur Einfuhr in der Schweiz deklariert werden.

Früher war dies über ein relativ einfaches Papierformular 11.010 ED möglich. Seit dem 1.1.2013 ist dies nur noch elektronisch möglich,

über ein System E-DEC/Webdec des Schweizer Zolls. Dieses Webformular auszufüllen, ist technisch gesehen ausgesprochen

kompliziert. Da die Grenzbeamten dabei nicht helfen, wird man an eine Schweizer Spedition (in räumlicher Nähe zum Zollamt)

verwiesen, welche dann für dieses einfache Formular 150 Franken

aufwärts verlangen. Dabei ist das Ausfüllen des Formulars von Laien eigentlich vorgesehen1. Dieser Ratgeber hilft, das E-

DEC/Webdec-Formular ohne Hilfe einer Schweizer Spedition auszufüllen. Dazu werden Schritt-für-Schritt

Hinweise und Tipps gegeben. Natürlich liegt die korrekte

Verzollung weiterhin in der Verantwortung des Verzollers. Im Zweifelsfall holen Sie sich bitte Hilfe bei der Schweizer

Zollverwaltung oder eben doch bei einer Spedition.

3) Prüfung und Immatrikulation in der Schweiz (Strassenverkehrsamt)

Hat man Schritte 1) und 2) erfolgreich hinter sich gebracht, erhält

man vom Schweizer Zoll einen weitgehend leeren „Prüfbericht

13.20“ mit einer Stammnummer für den PKW. Mit diesem Zettel erfolgt die technische Prüfung durch die MFK („Schweizer TÜV“) und

die Immatrikulation beim Schweizer Verkehrsamt mit Herausgabe der Schweizer Kontrollschilder. Dieser Vorgang ist nicht allzu

schwierig, hierzu kann im Internet viel nachgelesen werden, so dass

dieser Ratgeber zur Inverkehrssetzung in der Schweiz nur einige Tipps und Stichworte parat hält.

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3. Welche Formulare werden benötigt?

3.1 Zum Ausfüllen des E-DEC/Webdec-Formulars

Deutscher Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Kaufvertrag

Evtl. Ursprungsnachweis

3.2 Beim Schweizer Zoll

Zusätzlich zu den obigen Dokumenten:

Deutsche Ausfuhrpapiere

ausgedruckte E -DEC Einfuhrdeklaration:

Einfuhrliste

Bezugsschein

(jeweils im Doppel ausgedruckt)

Deutscher Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Pass/ID, Evtl. Ausländerausweis

3.3 Zur Anmeldung beim Straßenverkehrsamt

Zusätzlich zu den obigen Dokumenten (bitte bei ihrem kantonalen Straßenverkehrsamt erkundigen)

CoC bzw. EU-Typenbescheinigung

Versicherungsbescheinigung über eine Schweizer

Haftpflichtversicherung

Nur bei älteren Autos:

Abgaswartungsdokument2

Bei Neuwagen, welche weniger als 6 Monate im Ausland

zugelassen waren, werden CO2-Dokumente benötigt3

Prüfbericht 13.20 vom Zoll sowie die Quittung über die

bezahlten Abgaben

2 Siehe 7.1 Abgasdokument – Ja oder Nein?, Seite 18 3 Siehe

http://www.astra.admin.ch/dienstleistungen/00125/00416/04690/index.html?lang=de

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4. Los geht´s - Aber Wann, wie und wo?

4.1 Wo und wann?

Das E-DEC/Webdec -Formular sollte bereits am heimischen PC

ausgefüllt werden. Nach Abschluss des Formulars werden eine Zollanmeldungsnummer und ein Login-Passwort angezeigt, mit dem

der Antrag jederzeit geändert werden kann. Sie können den Antrag

auch am Schweizer Zoll noch ändern, dort stehen freie Terminals mit Webbrowser für das E-DEC zur Verfügung. Leider müssen Sie

mit Wartezeiten an den Terminals zu Stoßzeiten rechnen.

Wenn Sie beim Ausfüllen des Formulars kleinere inhaltliche Fehler machen, wird dies in der Regel dazu führen, dass Sie der

Grenzbeamte bittet, diese am Terminals selbst zu korrigieren. Dies

ist wie gesagt jederzeit möglich, und sollte für Sie kein Anlass zur Sorge oder zum „schämen“ sein – Auch bei durch die Speditionen

ausgefüllten E-DEC-Formularen kommt es immer wieder zu Fehlern!

4.2 Wann benötige ich kein E-DEC/Webdec?

Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre in die Schweiz eingewandert sind (Datum auf dem Ausländerausweis), und Sie ein

Auto einführen möchten, das Sie im Ausland mindestens 6 Monate

im Besitz hatten (Also der Fahrzeughalter waren, oder die Verwendung anderweitig nachweisen können), dann gilt dies als

Umzugsgut und kann ohne größere Formalitäten eingeführt werden. Eine Deklaration per E-DEC ist nicht notwendig. Zu diesem Thema

können Sie auf Seiten der Zollverwaltung Schweiz alles notwendige

nachlesen4.

4.3 Wie?

Der Eintrittspunkt findet sich unter https://e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec/main.xhtml, oder Google „webdec import

zoll ch“, dort auf “Importanmeldung erstellen“ klicken.

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Schritt-für-Schritt

Anleitung, wie Sie das E-DEC/Webdec Formular ausfüllen können, mit jeweils Skizzen zum korrekten Ausfüllen der Formularabschnitte.

4 http://www.ezv.admin.ch, Merkblatt 15.50

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5. Schritt für Schritt durch das E-DEC/Webdec-Formular

5.1 Adressdaten

Tragen Sie hier beim Empfänger Ihre persönlichen Daten ein. Diese können per Mausklick auch für Ihre Rolle als Importeur

übernommen werden. Der Zollanmelder sind im Rahmen der Selbstverzollung ebenfalls Sie selbst, so dass Sie dort ebenfalls Ihre

Empfängerdaten übernehmen können (Das Feld Spediteur / UID Nummer

bleibt dort frei).

5.2 Zahlungsverkehr

Hier sollten Sie ein Häkchen bei Barzahler machen. Je nach

Grenzübergang können Sie dann an der Grenze in Bar oder mit gängigen Kredit-, Post oder EC-Karten bezahlen. Als

Rechnungswährung sollte CHF gewählt werden.

5.3 Angaben zur Zollveranlagung

Der „Anmeldungstyp“ ist definitiv. Das Versendungsland ist das Land

aus dem Sie importieren, also zum Beispiel Deutschland. Sie sollten als Sprache „Deutsch“ wählen, und können noch ihre geplante

Grenzzollstelle angeben. Siehe Skizze unten.

5.4 Transportdaten

Hier können Sie „Eigenantrieb“ wählen, aus naheliegenden Gründen. Mehr sollten Sie hier nicht eintragen.

LESPEPROBE

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5.5 Warendefinition

Die Warenbezeichnung lautet Personenkraftwagen. Bei der

Warennummer wird es etwas schwieriger. Jede Ware hat eine TARES-Warennummer. LESPROBE

Tabelle 1:TARES Warengruppen/Warennummern für PKW ("zum Befördern von Personen gebaute Automobile, einschließlich «Breaks» und Rennwagen“). Achtung, unter anderem für Kleinbusse, Pick-Ups und Autos mit Gasantrieben können andere TARES-Warengruppen notwendig sein. Stand 04/2013, ohne Gewähr.

LESPEPROBE

LESPEPROBE

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5.6 Mengen- und Wertangabe

LESEPROBE

LESPEPROBE

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5.7 Ansätze und Packstücke

Zunächst wird der MWST-Satz auf 8% gesetzt.

Klicken Sie dann auf „Packstück hinzufügen“ rechts unten. Da Ihr

Auto

LESEPROBE

LESPEPROBE

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5.8 Präferenzantrag

Als Ursprungsland muss in diesem Formular wiederum Deutschland eingetragen werden.

Optional können Sie einen Präferenzantrag stellen. Dies kommt dann in Frage, wenn Sie ein Auto aus der EU einführen, welches in

der EU hergestellt wurde. In diesem Fall wird auf den Importzoll verzichtet (circa 15CHF/100kg, also für einen normalen PKW etwa

200 CHF). Die meist viel höhere Mehrwert- und Automobilsteuer

müssen trotzdem bezahlt werden.

Vorrausetzung für diese Ermäßigung ist, das Sie einen Ursprungsnachweis führen können. Dazu benötigen Sie eine

Bescheinigung von ihrem Verkäufer bzw. Hersteller oder des deutschen Zolls. Bei einem Neuwagen sollten Sie in der Regel über

die erforderlichen Dokumente verfügen. Bei einem Gebrauchtwagen

kann dies schwierig werden.

Wenn sie die notwendigen Dokumente zur Verfügung haben, machen Sie LESEPROBE

LESPEPROBE

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5.9 Bewilligungen

Hier muss „nicht bewilligungspflichtig“ angeben werden.

5.10 Nicht Zollrechtliche Erlasse

LESEPROBE

5.11 Zusatzabgaben und Gebühren

Hier ist die Automobilsteuer anzugeben. Dazu muss das Button

„Zusatzabgabe hinzufügen“ gewählt werden, und im sich öffnendem Fenster LESEPROBE

LESPEPROBE

LESPEPROBE

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5.12 Veredelung / Ausbesserung

Nicht relevant.

5.13 Nettoveranlagung

Nicht relevant.

5.14 Zusätzliche Angaben

Hier müssen noch zwei obligatorische Angaben gemacht werden.

Zum einen die LESEPROBE, Sie finden diese im deutschen Fahrzeugschein unter der Ziffer LESEPROBE

5.15 Besondere Vermerke

Nicht relevant.

LESPEPROBE

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5.16 Absenden des Formulars

Wählen Sie nun in der Karte „Abschließen“ die Schaltfläche

„Senden“. Wenn Sie alles korrekt angegeben haben, sollte nun nur noch ein einzelner Plausibilitätsfehler erscheinen. Dieser tritt auf im

Abschnitt „Mengen- und Wertangabe“. Dort wird die Zusatzmenge 1

als unplausibel angesehen, obwohl diese so notwendig ist. Sie müssen nun zurück auf diesen Abschnitt und auf den rot markierten

Plausibilitätsfehler klicken. Dort wird mit dem Setzen des Häckchens bei „Richtigcode setzen“ dieser Fehler überschrieben.

Gehen Sie nun zurück zum Button „Senden“ im Abschnitt „Abschließen“. Voila – Ihr Antrag wurde im Zollsystem gespeichert,

und Sie bekommen zwei PDF-Dateien zum Download angeboten.

Drucken Sie jede Datei zweimal aus.

Notieren Sie sich die vom System angeben Nummer der

Zollanmeldung. Das Passwort finden sie im Dokument

„Einfuhr.pdf“. Sie können mit diesen Angaben das

Formular ändern, auch vor Ort beim Schweizer Zoll.5

Sollten weitere Plausibilitätsfehler auftauchen, gehen Sie bitte

zunächst die entsprechenden Felder und vergleichen Sie mit den in diesem Ratgeber empfohlenen Angaben. Sollten Sie weitere Hilfe

benötigen, können Sie sich zum Beispiel an den Schweizer zoll wenden6, oder auch an eine Spedition.

Sie können die Deklaration trotzdem absenden, wenn Sie der Meinung sind alle Ihre Angeben sind korrekt, und die

Plausibilitätskontrolle irrt. Dazu können Sie die Plausibilitätsfehler jeweils durch das Setzen des Häkchens bei „Richtigcode“

überschreiben.

5 Siehe dazu Abschnitt 4, Los geht´s - Aber Wann, wie und wo?

Seite 6 6 Für fachliche Fragen wenden Sie sich an die Zolldirektionen, für

technische Fragen den E-DEC Helpdesk Import, unter

http://www.afd.admin.ch/publicdb/newdb/ncts_formular/index.php?sprache=1

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6. Ihr Weg durch den Zoll

Fahren sie in die „Import“-Spur, oder geben Sie beim Schweizer

Zöllner an, dass Sie den Wagen ausführen möchten.

Erledigen Sie nun die Ausfuhr am deutschen Zoll. Dabei sollten

Sie unbedingt die „Einfuhrliste“ aus dem E-DEC-System

vorweisen.

Gehen Sie dann zum Schweizer Zoll und legen die Formulare

vor (siehe Abschnitt 3.2, Seite 6)

Eventuell werden Sie auf Fehler in der Deklaration aufmerksam

gemacht, die könnten Sie vor Ort noch verbessern über die

freien Terminals am Zoll (siehe Abschnitt 4.1, Seite 7)

Wenn alles funktioniert hat, müssen Sie bezahlen und verfügen nun über alle notwendigen Dokumente zur Vorlage beim schweizer

Strassenverkehrsamt!

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7. Anmeldung des PKW in der Schweiz

Wenn Sie an diesem Punkt angekommen sind, haben Sie einen

leeren „Prüfbericht“ mit einer Stammnummer. Erkundigen Sie sich

beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons, wie der Vorgang der Prüfung oder Immatrikulation abläuft7.

Wie lange Sie mit den ausländischen Kennzeichen in der Schweiz

fahen dürfen, sollten Sie ebenfalls mit dem Amt besprechen. Die übliche Regelung scheint zu sein, dass Personen, die in die Schweiz

eingewandert sind, bis zu einem Jahr nach Einwanderung noch mit

dem alten Kennzeichen fahren können. Wenn Sie Schweizer sind, oder länger in der Schweiz leben, haben Sie in der Regel einen

Monat Zeit nach Einfuhr des Fahrzeugs, den PKW anzumelden. Danach drohen empfindliche Geldstrafen!

Noch Tipps zu zwei wichtigen Dokumenten:

7.1 Abgasdokument – Ja oder Nein?

Seit 2013 gibt es neue Vorschriften zum Abgasdokument. Dieses ist nicht mehr notwendig8, bei

Benzin- oder Gasmotoren, wenn sie mindestens den

Abgasvorschriften Euro 3 entsprechen

(meistens ab BJ 2001)

Dieselmotoren, wenn sie mindestens den

Abgasvorschriften Euro 4 entsprechen

(meistens ab BJ 2006)

Sie finden die Euro-Norm Ihres PKW im deutschen Fahrzeugschein

im mittleren Falz unter „14“.

7.2 CoC-Bescheingung

Zur Anmeldung in der Schweiz sollten Sie ein CoC-Zertifikat vorlegen

können, um den Prozess zu vereinfachen. (Certificate of Conformity,

EU-Betriebserlaubnis). Am besten klären Sie schon mit dem

Verkäufer, dass dieses Dokument mitgeliefert wird. Häufig ist dieses Dokument bei der deutschen Zulassungsstelle hinterlegt. Sonst kann

ein Anruf bei der Herstellerhotline klären, wie dieses Dokument ausgestellt werden kann. Auch im Internet können diese Papiere

organisiert werden Zum Teil werden dafür allerdings hohe Gebühren

berechnet9.

7 Siehe auf den Internetseiten der Kantone, exemplarisch für den

Kanton Bern http://www.pom.be.ch/pom/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/import_von_fahrzeugen/import_von_personen

wagen.html 8 Siehe

http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/28

897.pdf 9 Siehe z.B. http://www.eurococ.eu/de/coc_zertifikat

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