eg-sicherheitsdatenblatt - singoli.cleaning · eg-sicherheitsdatenblatt gemäß verordnung (eg) nr....
TRANSCRIPT
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Gefahrenbezeichnungen: F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend R-Sätze: Leichtentzündlich. Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenkategorien: Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann die Atemwege reizen.
2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
Methyl-methacrylat; Methyl 2-methylprop-2-enoat; MMA Signalwort: Gefahr Piktogramme: GHS02-GHS07
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Gefahrenhinweise
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S Druckdatum: 11.06.2015 Seite 1 von 10
Sinco G 7306 S
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke
sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe . auf diesem Kennzeichnungsetikett). P370+P378 Bei Brand: Löschpulver zum Löschen verwenden.
Sicherheitshinweise
Es liegen keine Informationen vor. 2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. Anteil Bezeichnung CAS-Nr. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Index-Nr. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] REACH-Nr.
201-297-1 30-60 % Methyl-methacrylat; Methyl 2-methylprop-2-enoat; MMA F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend R11-37/38-43 80-62-6 Flam. Liq. 2, Skin Irrit. 2, Skin Sens. 1, STOT SE 3; H225 H315 H317 H335 607-035-00-6
252-091-3 1-10 % Diethylphenyldihydropropylpyridin Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend R21/22-36/38 34562-31-7 Acute Tox. 4, Acute Tox. 4, Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2, Aquatic Chronic 4; H302 H312 H315 H319 H413
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Allgemeine Hinweise
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Bei Atembeschwerden Sauerstoff geben. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Erstarrtes Produkt nicht von der Haut abziehen. Mit viel Wasser/.? waschen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Mund ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S Druckdatum: 11.06.2015 Seite 2 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Nach Hautkontakt: Reizung. Erythem (Rötung) Nach Augenkontakt: Reizung. Erythem (Rötung) Tränenfluss. nach Verschlucken: Erythem (Rötung) Übelkeit. Leibschmerzen. Erbrechen. Nach Einatmen: Husten. Keuchen. Atembeschwerden.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum. Kohlendioxid. Trockenlöschmittel. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl. Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Leichtentzündlich. Rückzündung auf große Entfernung möglich. Im Brandfall können entstehen: Gase/Dämpfe, giftig.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Alle Zündquellen entfernen. Leckagen sofort beseitigen. Personen in Sicherheit bringen. Den betroffenen Bereich belüften. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. (siehe Kapitel 8)
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. In geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen. Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
siehe Kapitel 8 6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Zu vermeidende Bedingungen: Nebelerzeugung/-bildung Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. (siehe Kapitel 8)
Hinweise zum sicheren Umgang
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Druckdatum: 11.06.2015 Seite 3 von 10 Sinco G 7306 S
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Gas/Dampf nicht einatmen. Schutz- und Hygienemaßnahmen: siehe Kapitel 8
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel verwenden.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Gas. Explosivstoffe. Entzündbare feste Stoffe. Selbstentzündliche (pyrophore) flüssige und feste Stoffe. Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe. Ammoniumnitrat. Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische. Organische Peroxide. Nicht brennbare giftige Stoffe. Radioaktive Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe.
Zusammenlagerungshinweise
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
3 Lagerklasse nach TRGS 510: 7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine Daten verfügbar ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr. F/m³ mg/m³ ppm Bezeichnung CAS-Nr. Art 2(I) 50 Methyl-methacrylat 80-62-6 210
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Straßenkleidung ist getrennt von der Arbeitskleidung aufzubewahren.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Dicht schließende Schutzbrille. DIN EN 166 Augen-/Gesichtsschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. DIN EN 374 Handschutz
Schutzkleidung. Körperschutz
Gasfiltergerät (DIN EN 141). Filtertyp A Atemschutz
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S Druckdatum: 11.06.2015 Seite 4 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
schwarz flüssig Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
stechend Geruch: Prüfnorm
Zustandsänderungen 101 °C Siedebeginn und Siedebereich:
11 °C Flammpunkt: 1,2 g/cm³ Dichte:
Wasserlöslichkeit: teilweise löslich viskos Dyn. Viskosität:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
10.2. Chemische Stabilität Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Vor Hitze schützen. Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. - Nicht rauchen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Oxidationsmittel, stark. Starke Säure. 10.5. Unverträgliche Materialien
Im Brandfall können entstehen: Gase/Dämpfe, giftig. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Bezeichnung CAS-Nr.
Spezies Dosis Methode Expositionswege Quelle 80-62-6 Methyl-methacrylat; Methyl 2-methylprop-2-enoat; MMA
Ratte. LD50 7872 mg/kg MSDS extern. oral 34562-31-7 Diethylphenyldihydropropylpyridin
Ratte LD50 >500 mg/kg MSDS extern. oral Kaninchen LD50 >1000 mg/kg MSDS extern. dermal
Reiz- und Ätzwirkung Verursacht Hautreizungen.
Sensibilisierende Wirkungen
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S Druckdatum: 11.06.2015 Seite 5 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (Methyl-methacrylat; Methyl 2-methylprop-2-enoat; MMA) Personen, die an Hautsensibilisierungsproblemen, Asthma, Allergien, chronischen oder wiederholten Atemkrankheiten leiden, sollten bei keiner Verarbeitung eingesetzt werden, bei der diese Zubereitung gebraucht wird.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann die Atemwege reizen. (Methyl-methacrylat; Methyl 2-methylprop-2-enoat; MMA)
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Allgemeine Bemerkungen Nach Hautkontakt: Reizung. Erythem (Rötung) Nach Augenkontakt: Reizung. Erythem (Rötung) Tränenfluss. nach Verschlucken: Erythem (Rötung) Übelkeit. Leibschmerzen. Erbrechen. Nach Einatmen: Husten. Keuchen. Atembeschwerden.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Keine Daten verfügbar 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt ist biologisch abbaubar. Literaturhinweis MSDS extern.
12.3. Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar 12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.
Keine Daten verfügbar 12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen. Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß AVV:
Abfallschlüssel Produkt 080409 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben;
Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien); Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Druckdatum: 11.06.2015 Seite 6 von 10 Sinco G 7306 S
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID) 14.1. UN-Nummer: UN 1133
Klebstoffe 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
3 14.3. Transportgefahrenklassen: II 14.4. Verpackungsgruppe: 3 Gefahrzettel:
Klassifizierungscode: F1 Sondervorschriften: 640D Begrenzte Menge (LQ): 5 L Beförderungskategorie: 2
33 Gefahrnummer: Tunnelbeschränkungscode: D/E
Freigestellte Menge: E0 Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport
Binnenschiffstransport (ADN) 14.1. UN-Nummer: UN 1133
Klebstoffe 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
3 14.3. Transportgefahrenklassen: 14.4. Verpackungsgruppe: II Gefahrzettel: 3
F1 Klassifizierungscode: 640D Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 5 L
Freigestellte Menge: E2 Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport
Seeschiffstransport (IMDG) 14.1. UN-Nummer: UN 1133
Adhesives 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
3 14.3. Transportgefahrenklassen: II 14.4. Verpackungsgruppe: 3 Gefahrzettel:
NO Marine pollutant: Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S Druckdatum: 11.06.2015 Seite 7 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): 5 L
F-E, S-D EmS:
Freigestellte Menge: E2 Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport
Lufttransport (ICAO) 14.1. UN-Nummer: UN 1133
Adhesives 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
3 14.3. Transportgefahrenklassen: II 14.4. Verpackungsgruppe: 3 Gefahrzettel:
A3 Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 1 L
353 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: 5 L IATA-Maximale Menge - Passenger: 364 IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: 60 L IATA-Maximale Menge - Cargo:
Freigestellte Menge: E2 Passenger-LQ: Y341
Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport
14.5. Umweltgefahren nein UMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender siehe Kapitel 6-8
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht relevant
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften Zusätzliche Hinweise
Die Zubereitung ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG. Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS]. Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen: Appendix I, Part 2, No 7b, (Seveso II).
Nationale Vorschriften Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkung:
Leichtentzündliche Flüssigkeiten Störfallverordnung: 7b Katalognr. gem. StörfallVO: 5000 t / 50000 t Mengenschwellen: 3 - stark wassergefährdend Wassergefährdungsklasse: Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Status:
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S
Druckdatum: 11.06.2015 Seite 8 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungen Rev. 1.00; 19.02.2015, Neuerstellung
Abkürzungen und Akronyme ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route CAS Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No Effect Level IARC: INTERNATIONAL AGENCY FOR RESEARCH ON CANCER International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) LOAEL: Lowest observed adverse effect level LOAEC: Lowest observed adverse effect concentration LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent NOAEL: No observed adverse effect level NOAEC: No observed adverse effect level NTP: National Toxicology Program N/A: not applicable OSHA: Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) PNEC: predicted no effect concentration PBT: Persistent bioaccumulative toxic RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail ) SARA: Superfund Amendments and Reauthorization Act SVHC: substance of very high concern TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe TSCA: Toxic Substances Control Act VOC: Volatile Organic Compounds VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe WGK: Wassergefährdungsklasse
Wortlaut der R-Sätze (Nummer und Volltext) 11 Leichtentzündlich. 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. 36/38 Reizt die Augen und die Haut. 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen.
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S
Druckdatum: 11.06.2015 Seite 9 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S Druckdatum: 11.06.2015 Seite 10 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs Klebstoffe, Dichtungsstoffe
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Gefahrenbezeichnungen: F - Leichtentzündlich, C - Ätzend, Xi - Reizend R-Sätze: Leichtentzündlich. Verursacht Verätzungen. Reizt die Atmungsorgane. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenkategorien: Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann die Atemwege reizen.
2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
Methyl-methacrylat; Methyl 2-methylprop-2-enoat; MMA Methacrylsäure p-Toluensulfonylchlorid alpha,alpha-Dimethylbenzylhydroperoxid (vgl. Cumolhydroperoxid)
Signalwort: Gefahr Piktogramme: GHS02-GHS05-GHS07
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S
Druckdatum: 11.06.2015 Seite 1 von 10
Sinco G 7306 S ( 2)
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen.
Gefahrenhinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke
sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P321 Besondere Behandlung (siehe . auf diesem Kennzeichnungsetikett).
Sicherheitshinweise
Es liegen keine Informationen vor. 2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. Anteil Bezeichnung CAS-Nr. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Index-Nr. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] REACH-Nr.
201-297-1 40-75 % Methyl-methacrylat; Methyl 2-methylprop-2-enoat; MMA F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend R11-37/38-43 80-62-6 Flam. Liq. 2, Skin Irrit. 2, Skin Sens. 1, STOT SE 3; H225 H315 H317 H335 607-035-00-6
201-204-4 5-10 % Methacrylsäure C - Ätzend, Xn - Gesundheitsschädlich R21/22-35 79-41-4 Acute Tox. 4, Acute Tox. 4, Skin Corr. 1A; H302 H312 H314 607-088-00-5
201-254-7 1-10 % alpha,alpha-Dimethylbenzylhydroperoxid (vgl. Cumolhydroperoxid) O - Brandfördernd, T - Giftig, C - Ätzend, Xn - Gesundheitsschädlich, N - Umweltgefährlich R7-23-21/22-48/20/22-34-51-53
80-15-9
Org. Perox. E, Acute Tox. 3, Acute Tox. 4, Acute Tox. 4, Skin Corr. 1B, STOT RE 2, Aquatic Chronic 2; H242 H331 H302 H312 H314 H373 H411
617-002-00-8
202-684-8 1-10 % p-Toluensulfonylchlorid Xi - Reizend R38-41 98-59-9 Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1; H315 H318
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Druckdatum: 11.06.2015 Seite 2 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Allgemeine Hinweise
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Erstarrtes Produkt nicht von der Haut abziehen. Mit viel Wasser/.? waschen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen. Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Nach Hautkontakt: Reizung. Erythem (Rötung) Nach Augenkontakt: Reizung. Erythem (Rötung) Tränenfluss. nach Verschlucken: Erythem (Rötung) Nach Einatmen: Reizung. Atembeschwerden. Husten. Keuchen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Geeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Im Brandfall können entstehen: Gase/Dämpfe, giftig.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Alle Zündquellen entfernen. Leckagen sofort beseitigen. Personen in Sicherheit bringen. Den betroffenen Bereich belüften. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. (siehe Kapitel 8)
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S Druckdatum: 11.06.2015 Seite 3 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
In geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen. Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
siehe Kapitel 8 6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Zu vermeidende Bedingungen: Nebelerzeugung/-bildung Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. (siehe Kapitel 8)
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Gas/Dampf nicht einatmen. Schutz- und Hygienemaßnahmen: siehe Kapitel 8
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel verwenden.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Gas. Explosivstoffe. Entzündbare feste Stoffe. Selbstentzündliche (pyrophore) flüssige und feste Stoffe. Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe. Ammoniumnitrat. Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische. Organische Peroxide. Nicht brennbare giftige Stoffe. Radioaktive Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe.
Zusammenlagerungshinweise
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
3 Lagerklasse nach TRGS 510: 7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine Daten verfügbar ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr. F/m³ mg/m³ ppm Bezeichnung CAS-Nr. Art 2(I) 50 Methyl-methacrylat 80-62-6 210
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Straßenkleidung ist getrennt von der Arbeitskleidung aufzubewahren.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S Druckdatum: 11.06.2015 Seite 4 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Dicht schließende Schutzbrille. DIN EN 166 Augen-/Gesichtsschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. DIN EN 374 Handschutz
Schutzkleidung. Körperschutz
Gasfiltergerät (DIN EN 141). Filtertyp A Atemschutz
schwarz flüssig Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
stechend Geruch: Prüfnorm
Zustandsänderungen 100 °C Siedebeginn und Siedebereich:
11 °C Flammpunkt: 39,9 hPa Dampfdruck:
0,96 g/cm³ Dichte: Wasserlöslichkeit: teilweise löslich
viskos Dyn. Viskosität:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
10.2. Chemische Stabilität Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Vor Hitze schützen. Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. - Nicht rauchen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Oxidationsmittel, stark. Starke Säure. starke Laugen. Reduktionsmittel. Wasser. Amine. 10.5. Unverträgliche Materialien
Im Brandfall können entstehen: Gase/Dämpfe, giftig. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S Druckdatum: 11.06.2015 Seite 5 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Bezeichnung CAS-Nr. Spezies Dosis Methode Expositionswege Quelle
80-62-6 Methyl-methacrylat; Methyl 2-methylprop-2-enoat; MMA Ratte. LD50 7872 mg/kg MSDS extern. oral
79-41-4 Methacrylsäure Ratte. LD50 1600 mg/kg MSDS extern. oral
ATE 1100 mg/kg dermal 80-15-9 alpha,alpha-Dimethylbenzylhydroperoxid (vgl. Cumolhydroperoxid)
Ratte LD50 382 mg/kg MSDS extern. oral ATE 1100 mg/kg dermal
inhalativ Dampf ATE 3 mg/l inhalativ Aerosol ATE 0,5 mg/l
98-59-9 p-Toluensulfonylchlorid Ratte LD50 4680 mg/kg MSDS extern. oral
Reiz- und Ätzwirkung Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sensibilisierende Wirkungen Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (Methyl-methacrylat; Methyl 2-methylprop-2-enoat; MMA) Personen, die an Hautsensibilisierungsproblemen, Asthma, Allergien, chronischen oder wiederholten Atemkrankheiten leiden, sollten bei keiner Verarbeitung eingesetzt werden, bei der diese Zubereitung gebraucht wird.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann die Atemwege reizen. (Methyl-methacrylat; Methyl 2-methylprop-2-enoat; MMA)
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Allgemeine Bemerkungen Nach Hautkontakt: Reizung. Erythem (Rötung) Nach Augenkontakt: Reizung. Erythem (Rötung) Tränenfluss. nach Verschlucken: Erythem (Rötung) Nach Einatmen: Reizung. Atembeschwerden. Husten. Keuchen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
CAS-Nr. Bezeichnung [h] | [d] Aquatische Toxizität Methode Dosis Quelle Spezies
p-Toluensulfonylchlorid 98-59-9 Akute Fischtoxizität 96 h MSDS extern. LC50 >100 mg/l Brachydanio rerio
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Das Produkt ist biologisch abbaubar. Literaturhinweis MSDS extern.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S Druckdatum: 11.06.2015 Seite 6 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar 12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.
Keine Daten verfügbar 12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID) 14.1. UN-Nummer: UN 1133
Klebstoffe 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
3 14.3. Transportgefahrenklassen: II 14.4. Verpackungsgruppe: 3 Gefahrzettel:
Klassifizierungscode: F1 Sondervorschriften: 640D Begrenzte Menge (LQ): 5 L Beförderungskategorie: 2
33 Gefahrnummer: Tunnelbeschränkungscode: D/E
Freigestellte Menge: E0 Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport
Binnenschiffstransport (ADN) 14.1. UN-Nummer: UN 1133
Klebstoffe 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
3 14.3. Transportgefahrenklassen: 14.4. Verpackungsgruppe: II Gefahrzettel: 3
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Druckdatum: 11.06.2015 Seite 7 von 10 Sinco G 7306 S
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
F1 Klassifizierungscode: 640D Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 5 L
Freigestellte Menge: E2 Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport
Seeschiffstransport (IMDG) 14.1. UN-Nummer: UN 1133
Adhesives 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
3 14.3. Transportgefahrenklassen: II 14.4. Verpackungsgruppe: 3 Gefahrzettel:
NO Marine pollutant: - Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 5 L F-E, S-D EmS:
Freigestellte Menge: E2 Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport
Lufttransport (ICAO) 14.1. UN-Nummer: UN 1133
Adhesives 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
3 14.3. Transportgefahrenklassen: II 14.4. Verpackungsgruppe: 3 Gefahrzettel:
A3 Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 1 L
353 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: 5 L IATA-Maximale Menge - Passenger: 364 IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: 60 L IATA-Maximale Menge - Cargo:
Freigestellte Menge: E2 Passenger-LQ: Y341
Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport
14.5. Umweltgefahren nein UMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender siehe Kapitel 6-8
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht relevant
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S
Druckdatum: 11.06.2015 Seite 8 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften Zusätzliche Hinweise
Die Zubereitung ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG. Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS]. Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen: Appendix I, Part 2, No 7b, (Seveso II).
Nationale Vorschriften Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkung:
Leichtentzündliche Flüssigkeiten Störfallverordnung: 7b Katalognr. gem. StörfallVO: 5000 t / 50000 t Mengenschwellen: 1 - schwach wassergefährdend Wassergefährdungsklasse: Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Status:
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungen Rev. 1.00; 19.02.2015, Neuerstellung
Abkürzungen und Akronyme ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route CAS Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No Effect Level IARC: INTERNATIONAL AGENCY FOR RESEARCH ON CANCER International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) LOAEL: Lowest observed adverse effect level LOAEC: Lowest observed adverse effect concentration LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent NOAEL: No observed adverse effect level NOAEC: No observed adverse effect level NTP: National Toxicology Program N/A: not applicable OSHA: Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) PNEC: predicted no effect concentration PBT: Persistent bioaccumulative toxic RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail ) SARA: Superfund Amendments and Reauthorization Act SVHC: substance of very high concern TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe TSCA: Toxic Substances Control Act
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Sinco G 7306 S Druckdatum: 11.06.2015 Seite 9 von 10
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
VOC: Volatile Organic Compounds VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe WGK: Wassergefährdungsklasse
Wortlaut der R-Sätze (Nummer und Volltext) 07 Kann Brand verursachen. 11 Leichtentzündlich. 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. 23 Giftig beim Einatmen. 34 Verursacht Verätzungen. 35 Verursacht schwere Verätzungen. 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. 38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
und durch Verschlucken. 51 Giftig für Wasserorganismen. 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H242 Erwärmung kann Brand verursachen. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H331 Giftig bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.02.2015 D - DE
Druckdatum: 11.06.2015 Seite 10 von 10 Sinco G 7306 S