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Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK ASTRA
Informationen zu ASTRA-Projekten
Referent: Werner Jeger
IKST
vom 23. Februar 2011
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
1. Via sicura
2. Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen
Übersicht Übersicht
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
1. Via sicura - Zeitplan 1. Via sicura - Zeitplan
• Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat
20. Oktober 2010
• Parlamentarisches Verfahren
bis mindestens 2012
• Aktueller Stand: Erste Lesung in der KVF-S abgeschlossen
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Merkmale des Massnahmenpakets Merkmale des Massnahmenpakets
• Optimierung bestehender Regelungen.• Keine «flächigen Massnahmen» mit Pflichten für
alle, sondern • gezielte Massnahmen für bestimmte Gruppen, die
auffällig geworden sind oder ein überhöhtes Risiko darstellen.
• Ein Massnahmenpaket, das verschiedene Unfallursachen gleichzeitig bekämpft.
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Verbesserung der Fahreignungsabklärung (1) Verbesserung der Fahreignungsabklärung (1)
• Die Anforderungen an die untersuchenden Psychologen und Ärzte werden neu gesamtschweizerisch festgelegt.
• Nur spezifisch ausgebildete und sich regelmässig weiterbildende Gutachter werden zugelassen.
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Verbesserung der Fahreignungsabklärung (2) Verbesserung der Fahreignungsabklärung (2)
• Periodische Fahreignungsabklärung bei über 70-jährigen Personen:• Keine Änderung der Periodizität• Hausarztmodell ist weiterhin möglich • Verbesserung der Ausbildung von Ärzten• Periodische Weiterbildungspflicht für Ärzte• Zweituntersuchungsstellen
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Obligatorische Fahreignungsabklärungen Obligatorische Fahreignungsabklärungen
Eine Abklärung muss angeordnet werden bei …
- Fahren mit 1,6 (oder mehr) Blutalkoholkonzentration (oder 0,8 Mg/l Atemalkoholkonzentration);
- Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss;- Mitführen von harten Drogen;- Verkehrsregelverletzungen, die «auf
Rücksichtslosigkeit schliessen lassen»;- Ärztliche Meldungen oder Meldungen einer
kantonalen IV-Stelle.
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Befristung des Führerausweises (1) Befristung des Führerausweises (1)
• Künftig soll der Führerausweis nach Ablauf der Probezeit bis zum 50. Altersjahr befristet werden.
• Die Verlängerung um jeweils 10 Jahre setzt bis zum 70. Altersjahr einen Sehtest voraus.
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Befristung des Führerausweises (2) Befristung des Führerausweises (2)
• Für die Verlängerung des auf das 70. Altersjahr befristeten Führerausweises muss der ärztliche Fahreignungsnachweis vorgelegt werden.
• Auch der Führerausweis für Senioren ist auf 10 Jahre und nicht bloss auf zwei Jahre befristet.
• Für die zweijährigen periodischen ärztlichen Kontrollen muss das Strassenverkehrsamt die betroffenen Personen weiterhin aufbieten.
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Weiterbildungspflicht für Auffällige Weiterbildungspflicht für Auffällige
• Pflicht zur Nachschulung bei:• erstmaligem FiAZ mit 0,8 und mehr BAK• wiederholtem FiAZ < 0,8 BAK• Führerausweisentzug von ≥ 6 Monaten wegen
wiederholter Widerhandlung.
• Die Nachschulung muss vor der Rückgabe des Führerausweises besucht werden.
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Verkehrsverhalten Verkehrsverhalten
• Via sicura enthält nur wenige neue Regeln:
• Verbot für bestimmte Personengruppen, unter Alkoholeinfluss zu fahren.
• Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag.
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Abbau von Verwaltungsaufwand Abbau von Verwaltungsaufwand
Atemprobe (statt Blutprobe) als Regelfall.
Ordnungsbussen gegen den Halter werden vereinfacht.
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Raser-Massnahmen Raser-Massnahmen
• Strengere Strafandrohungen und Führerausweismindestentzugsdauern;
• Vorsorglicher Führerausweisentzug;
• Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten (Blackbox);
• Rückgriff der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen;
• Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen bei skrupelloser Tatbegehung.
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
AGK-Anlage Arisdorf
IR-BlitzKamera
1,4 MP
Laser-Scanner
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Funktionsweise Funktionsweise
Steuereinheit 1 Steuereinheit 2
Matching-PC
Polizei-Server
AuswertungsrechnerPolizei
Systemgrenze
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Weshalb AGK? Weshalb AGK?
Erwartungen des ASTRA:
• Bessere Einhaltung der geltenden Limiten auf den ganzen Abschnitten durch alle Fahrzeugkategorien.
• Gerechtere Kontrolle, da auch Lastwagen und Autos mit Anhänger kontrolliert werden. Dadurch höhere Akzeptanz.
• Durchschnitt verzeiht kurze Übertretung (z. B. beim Überholen) und ist damit fairer als die Punktmessung.
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Besonderheit der AGK in der Schweiz Besonderheit der AGK in der Schweiz
Schweizer Besonderheiten:
• Bestehende Systeme nicht einfach auf die Schweiz übertragbar.
• Fahrerhaftung erfordert ein Beweisbild bei Widerhandlung.
• System wird dadurch viel komplexer (Zeit zur Berechnung der Durchschnittsgeschwindigkeit sinkt auf unter 0,4 sek.).
• Schweiz: Daten werden sofort gelöscht, wenn keine Widerhandlung vorliegt.
• Arisdorftunnel: Einbezug von Wechselverkehrszeichen.
Sitzung IKST vom 23. Februar 2011
Stand der Arbeiten Stand der Arbeiten und weitere Schritte
Stand der Arbeiten Stand der Arbeiten und weitere Schritte
Arisdorftunnel A2:
Inbetriebnahme mit Sanktion am 10. Januar 2011.
Schlussbericht:
Etwa im Spätsommer 2011.