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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW Die bakterielle Tomatenwelke: Diagnostik und Entwicklung der Situation im 2007

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Page 1: Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW Die bakterielle Tomatenwelke: Diagnostik und Entwicklung

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW

Die bakterielle Tomatenwelke: Diagnostik und Entwicklung der

Situation im 2007

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Diagnostik des bakteriellen Tomatenwelke

• Pflanzen ohne Symptome: Diagnostik ist nicht möglich

• Symptomatische Pflanzen: Diagnostik ist möglich:

1) Klassische Diagnostik: Zermalmen des infizierten Materials, Suspension, Verteilen, Isolation, Bestimmung aufgrund der typischen Eigenschaften der Kolonien, physiologische und serologische Tests

Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis (CMM)

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Diagnostik des bakteriellen Tomatenwelke

2. Serologische Diagnostik:Das infizierte Material zerquetschen, suspendieren, Test-strip (spezifischer Kit "Linaris" für CMM) darin tränken: basiert auf ELISA mit monoklonalen Antikörpern

3. Molekulare Diagnostik: Das infizierten Material zermalmen, suspendieren, PCR-Test

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Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007

•2006/07 Revision der Clavibacter-Merkblatt

•01.03.07 PS-Tagung Gemüsebau ACW: Erste Informationen über das Aufkommen der Krankheit, die durch Saatgut bei Vermehrern in NL übertragen wurde, bestätigt durch PD in NL. Die Ausfuhren werden durch PD NL blockiert. Ausrottung der Foyers bevor die Ausfuhren wieder aufgenommenen werden, pflanzenschutzliche Kontrollen.

•15.03.07 1. positive Diagnostik in CH: Stichprobe aus dem Kt VD

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Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007 (2)

•25.04.07 2. positive Diagnostik: Treasury: Stichprobe aus dem Kt TG. Mehrere andere negative Stichproben der Pflanzen ohne Symptome werden analysiert.

Es gibt Gerüchte, die viel mehr Fälle von bakterienwelken erschienen sind, aber nicht ACW oder dem OFAG mitgeteilt worden sind,

•11.06.07 Merkblatt: Dringende Massnahmen beim

Auftreten der bakteriellen Tomatenwelke verursacht

durch Clavibacter michiganensis subsp. michiganensis:

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Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007 (3)

• Obwohl der Krankheitserreger als Quarantäne-

Organismus eingestuft und sein Auftreten den

gesetzlichen Bestimmungen meldepflichtig ist, sind den

zuständigen kantonalen Fachstellen insgesamt nur

wenige Fälle gemeldet worden. Ein Grund dafür könnte

eine - ungerechtfertige - Furcht der Produzenten vor

Konsequenzen in Form von Zwangsräumungen der

Gewächshäuser sein. Nur die jungen infizierten Pflanzen

(und auch das Saatgut), die aus Vermehrungsbetrieben

stammen, unterliegen dem Entfernungszwang.

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Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007 (4)

• Bestände mit befallenen Pflanzen müssen NICHT von

Amtes wegen vollständig gerodet werden. Hingegen

ist es wichtig, dass die von Clavibacter befallenen

Pflanzen – auch im Interesse der Produzenten – aus

den Gewächshäusern entfernt und restlos entsorgt

werden, um eine Weiterverbreitung der Krankheit in

den Beständen möglichst einzudämmen.

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Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007(5)

• Damit die Ausbreitung der bakteriellen Tomatenwelke

in der Schweiz erfasst werden kann, müssen die

Befallsherde den zuständigen kantonalen Fachstellen

gemeldet werden.

• Nur wenn diese dokumentiert sind, kann der Eidg.

Pflanzenschutzdienst die zuständigen Amtstellen in den

Herkunftsländern des Saatgutes und der Jungpflanzen

benachrichtigen, damit diese die Umsetzung von

Massnahmen zur zukünftigen Vermeidung solcher

Probleme unterstützen.

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Schlussfolgerungen

• Der Branche wird kein Dienst erwiesen, wenn die

Fälle von bakteriellen Tomatenwelke in der Schweiz

nicht gemeldet werden.

• Die pflanzenschutzliche Qualität in der Produktion

von Jungpflanzen wird sich nicht verbessern, wenn

der Eidg. Pflanzenschutzdienst die wirkliche Situation

nicht kennt und er nicht bei den ausländischen

Amtstellen intervenieren kann.

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Dank an

Jakob Vogelsanger