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Heute
Vorlesung
Einstufung und Kennzeichnung
Tom Gebel
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Was ist das? Wozu dient das?
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Kennzeichnung basierend auf ‚altem‘ Recht(Gefahrstoff-)Richtlinie 67/548/EWG
MAMPFMampf KGaA12345 Damenstadt, Germany
Was ist das? Wozu dient das?
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…einiges, was Sieauf jeden Fall wissen sollten…
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Sachkunde nach § 5, Abs. 1, Nr. 7ChemVerbotsV
- eingeschränkte Sachkunde:
Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen und
Gemischen (Veranstaltung 1. Sem.) T, T+ (O, F+, CMR Verdacht)
- umfassende Sachkunde:
Erweiterung auf Inverkehrbringen von bestimmten
gefährlichen Biozid- und Pflanzenschutzmittelprodukten
(vertiefende Veranstaltung; ab 6. Semester)
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Spielregeln der ChemVVO
Inverkehrbringen (Erlaubnis der zuständigen Behörde)
• Kennzeichnung T, T+: Sachkunde, > 18 Jahre
• pro Betriebsstätte eine sachkundige Person
Selbstbedienungsverbot
• Kennzeichnung T, T+, O, F+, CMR Verdacht
• auch durch belehrten Beschäftigten ohne Sachkunde
(jährlich, Unterschrift)
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Spielregeln der ChemVVO
Generelle Ausnahmen für Verbote in Verkehr bringen
• Lehre/Ausbildung/Analyse
• Abfallentsorgung
Keine Erlaubnis der zuständigen Behörde, nur Anzeige
• Apotheken
• Abgabe an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender,
öffentliche Versuchs-/Untersuchungs-/Lehranstalten
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Chemische Stoffe …. und ihre Gesetzeswelten…
Ziel der Gesetzgebung:
Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt
verschiedene regulatorische Mittel (!), z. B:
Zulassungsverfahren(z.B. Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel..)
Grenzwerte (z.B. Trinkwasserverordnung..)
Richtwerte, Empfehlungen
Beschränkungen und Verbote (z.B. REACH)
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Pflanzenschutzmittel (PSM)
Biozide
weitere Chemikalien:
„alles, was nicht woanders geregelt‘
d.h. Verbraucher- und Arbeitsplatzchemikalien
Inhalte der Veranstaltung:‚Chemikalien‘
im engeren regulatorischen Sinne
Wirkstoffe und Produkte
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Was sind denn solche ‚weiteren‘ Chemikalien?
z.B.:
alle chemischen Stoffe in Herstellung/Synthese
Farben, Lacke, Lösemittel..
Laborchemikalien
Bauchemikalien
Schuhpflegemittel, Imprägnierspray..
Waschmittel, Reinigungsmittel, Geschirrspülmittel
aber: Kosmetika: Shampoo, Schaumbad, Zahnpasta..
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….und welche grundlegenden Dinge aus der Toxikologie
Sie wissen müssen,
um die Chemikaliengesetzgebung zu verstehen…..
Chemische Stoffe …. und ihreGesetzeswelten…
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akute vs. chronische Gefahren
z.B:
Intoxikation Kanzerogenität
Sensibilisierung
Ätz-/Reizwirkung
Reproduktionstoxizität
Gesundheitsgefahren
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oral inhalativ dermal
vornehmlich relevant:
Verbraucher Arbeitsplatz
Aufnahme / Expositionswegegegenüber Stoffen
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2 wichtige Begriffe
Toxikokinetik
Was macht der Organismus mit der Chemikalie?
Resorption Verteilung Metabolismus Ausscheidung
Toxikodynamik
was macht die Chemikalie mit dem Organismus?
Wirkstärke der Toxizität!
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Einstufung und Kennzeichnung
von chemischen Stoffen und Gemischen
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Neue Etiketten
ab 1.12.2010 für Stoffe und spätestens ab 1.6.2015 für Gemische
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Einstufung und Kennzeichnung vongefährlichen Stoffen:
R(Risiko)- und S(Sicherheit)- Sätze, z.B:
R45: Kann Krebs erzeugen.
S52: Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
physikalisch(-chemisch)
Gesundheit
Umwelt
‚alte‘ Gefahrenpiktogramme/-symbole:
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Piktogramme: Verwendung und Gefahrgut
Beispiele: alt neu
explosiv
hochentzündlich
leicht entzündlich
oxidierend
ätzend
(sehr) giftig
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Offensichtliche Änderungen - Kennzeichnung
Piktogramme(Gesundheitsgefahren)
Gefahrenbezeichnung/ (sehr)giftig, gesundheits- Gefahr/
Signalwort schädlich, ätzend, reizend Achtung
Gefahrenhinweise R-Sätze H-Sätze
Sicherheitshinweise S-Sätze P-Sätze
alt neu
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Einstufung und Kennzeichnung (E&K)von gefährlichen Stoffen
• E&K umfasst physikalische Gefahren,
Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren
• Sammeln aller relevanten Daten und Abbilden auf
Einstufungskriterien
• Regelungsbereich Chemikalien, Pestizide und Biozide:
Verbraucher und Arbeitsplatz
• Legal verbindliche Einstufung vs. Selbsteinstufung
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Einstufung von gefährlichen Stoffen
- Beschreibung der Gefahreneigenschaften
- Berücksichtigung
der Datengüte (z.B. Krebsverdacht vs. –nachweis)
teils der Wirkstärke (z.B. akute Toxizität)
- Einstufung ist erster Schritt: darauf sollte Risikobewertung
oder Gefährdungsbeurteilung folgen
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Einstufung Risikobewertung
Gefahr Risiko
hazard risk
intrinsische intrinsische EigenschaftEigenschaft + Expositionshöhe x Zeit
H-Satz Szenario
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20.01.2009: Inkrafttreten der CLP-(EU-GHS)-Verordnung
Verordnung über die
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
von Stoffen und Gemischen
(CLP, Regulation on Classification, Labelling and
Packaging of Substances and Mixtures)
• ersetzt das bestehende EU-Regelwerk
(Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG)
• implementiert das UN GHS in Europa
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Das Global Harmonisierte System (GHS)zur Einstufung und Kennzeichnung
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GHS: Ziel globale Implementierung
Vorbereitung ImplementierungAktivitäten
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Transport Transport, Inverkehrbringen,Verwendung, Lagerung
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Transport (Gefahrgut)
Ziel: sicherste Verpackungsgruppe
GHS
Ziel: Kommunikation aller relevanten
Gefahrenseigenschaften und Nennung von
Sicherheitshinweisen
Mögliche Konflikte bei der Kennzeichnung
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Erfasste physikalische Gefahren (Gefahrenklassen)
Physiko-chemische Eigenschaften explosiv
selbstzersetzlich
organische Peroxide
pyrophor
selbsterhitzungsfähig
brandfördernd
entzündlich
in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickelnd
korrosiv gegenüber Metallen
Gase unter Druck
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Weitere abgedeckte Gefahreneigenschaften
Gesundheitsgefahren
akute Toxizität Hautreizung/-ätzungAugenreizung SensibilisierungMutagenität ReproduktionstoxizitätKanzerogenität ZielorgantoxizitätAspiration (einfach und wdh.)
Umwelt
Aquatische ToxizitätOzonschicht schädigende Wirkung
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Gefahrenklasse akute Toxizität
LD50 / LC50 oder Schätzwert akuter Toxizität
z. B. LD50 = 200 mg/kg
LD50 / LC50 : Dosis, die für 50% der behandelten Tiere letal wirkt
Kat. 2 H300 Kat. 3 H301 Kat. 4 H302
5 50 300 2000 mg/kg
Kat. 1 H300
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CMR-Eigenschaften
C carcinogenicity, Karzinogenität
M mutagenicity, (Keimzell-)Mutagenität
R reproductive toxicity; Reproduktionstoxizität
CLP-Terminologie? Gefahrenklasse!
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Karzinogenität
‚alt‘ ‚neu‘ Kriterien
Kat. 1 Kat. 1A Nachweis beim Menschen
Kat. 2 Kat. 1B klarer Nachweis im
Tierexperiment
Kat. 3 Kat. 2 Verdacht
analog: Reproduktionstoxizität und (Keimzell)mutagenität
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(Keimzell-)Mutagenität
Mutation in Keimzellen:Übertragung auf Nachkommen: Erbkrankheiten?
Genotoxizität: DNA-Schäden→ ggf. Folge nach Zellteilung:
Mutation in Somazellen
→ Hinweis auf Karzinogenität
Nachweis Verdacht
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Reproduktionstoxizität
- Fruchtschädigung (z.B. Missbildungen)
- Minderung der Fruchtbarkeit (Fertilität)
- Laktationsgefahr (Stoff → Muttermilch)
(kein Symbol)
Nachweis Verdacht
Differenzierungen innerhalb Gefahrenklasse:?
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Zielorgantoxizität(nach einfacher und wiederholter Exposition)
Kategorien 1 und 2 (einfach und wdh.): Wirkstärke
Kategorie 3 (einfach): Narkotische Wirkung, Atemtraktreizung
z.B.:Erblindung durch einmalige Aufnahme von Methanol
Nierenschäden durch Cadmium nach längerer Exposition
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Haut-undAtemwegssensibilisierung
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Nickel: Sensibilisierung
Hier:Kontaktekzem
Jede 6. Person in Deutschlandgegen Nickel sensibilisiert.
Frauen häufiger betroffenals Männer
auch: Atemwegssensibilisierung!(vor allem leichtlösliches Ni)
Quelle: Uniklinik Erlangen
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CLP Anhang VIIUmwandlungstabelle Einstufung von Stoffen - Beispiele
R45: Kann Krebs erzeugen.
wird zu
H350: Kann Krebs erzeugen.
R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
wird zu
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Gefahrenhinweis?
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Glutaraldehyd Kennzeichnung: neu vs. alt
DANGER
H301 Toxic if swallowed
H330 Fatal if inhaled
H312 Harmful in contact with skin
H314 Causes severe skin burns & eye damage
H317 May cause allergic skin reaction
H334 May cause allergic or asthmatic
symptoms or breathing difficulties if inhaled
H400 Very toxic to aquatic life
& Sicherheitshinweise
T; N
R25 Toxic if swallowed
R23 Toxic by inhalation
R21 Harmful in contact with skin
R34 Causes burns
R42/43 May cause sensitisation
by inhalation and by skin contact
R50 Very toxic to aquatic organisms
S: (1/2-)26-36/37/39-45-61
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Inverkehrbringer (Lieferant): Verpflichtung zuEinstufung, Kennzeichnung und Verpackunggemäß CLP-VO
Listenprinzip (Stoff hat Listeneintrag)
vs
Selbsteinstufung („Definitionsprinzip“)
1. Beschaffung aller relevanten Daten
2. Selbsteinstufung
Listen gibt esnur für Stoffe,nicht für Gemische!
Definitionsprinzip giltauch für Gemische!
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Die Zukunft der Einstufungspraxis: ‚Listen‘
a) Legal verbindliche Einstufung
vor allem CMR & Atemwegssensibilisierung
b) Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
öffentliche Datenbank aller Selbsteinstufungen,
bei der Europäischen Chemikalienagentur,
Meldung durch Hersteller, Importeur
CLP-(EU-GHS)-Verordnung
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Beispiel Legaleinstufung Ethanolhttp://echa.europa.eu/web/guest/information-on-chemicals/cl-inventory-database
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
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Table 3.2
C; R35 C; R35: C ≥ 5 %
S: (1/2)2637/3945
C; R34: 2 % ≤ C < 5 %
Xi; R36/38: 0,5 % ≤ C < 2 %
Beispiel: NaOH: Anhang VI CLP alt vs. neu
Table 3.1
Skin Corr. 1A
H314
GHS05
Dgr
Skin Corr. 1A; H314: C ≥ 5 %
Skin Corr. 1B; H314: 2 % ≤ C < 5 %
Skin Irrit. 2; H315: 0,5 % ≤ C < 2 %
Eye Irrit. 2; H319: 0,5 % ≤ C < 2 %
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Einstufung
von
Gemischen
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Einstufung von Gemischen
Toxikologische Wirkprinzipien Konventionen!
je nach Gefahrenklasse:
- Additivitätsprinzip
- keine Anwendung des Additivitätsprinzips
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Konventionelle Methoden:
Additionsformeln für Eigenschaftenakute Toxizität auch aquatische Toxizität
Ätz- / Reizwirkung
Einzelstoffbetrachtung (Tabellen: fixe Einzelwerte)
SensibilisierendZielorgantoxizitätCMR
CLP-(EU-GHS)-Verordnung: Was ändert sich für Gemische?
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physikalische Gefahren
wie bisher: in der Regel Testung Stoff und Gemisch
Gesundheitsgefahren (Umweltgefahren zum Teil):
Abweichung von Kriterien durch Expertenbewertung erlaubt,falls Kriterien nicht direkt anwendbar
CLP-(EU-GHS)-Verordnung: Was ändert sich für Gemische?
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Konzentrationsgrenzen der Einstufung
allgemeine Konzentrationsgrenzen (Konventionen):
Bsp.:
- enthält ein Gemisch mehrere ätzende Stoffe Σ>5% (w/w):
Gemisch als ätzend einstufen
- enthält ein Gemisch ein Karzinogen > 0,1% (w/w):
Gemisch als karzinogen einstufen
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Was sind die Konsequenzender Implementierungdes GHS in der EU
für nachgelagerte Rechtsbereiche?
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Folgewirkungen der Einstufung als Gefahrstoff
z.B.:
MuSchRiLiV Expositionsverbot CMR
JugendarbeitschutzgesetzExpositionsverbot sofern nicht zur Ausbildung erforderlich
Kosmetika CMR Cat. 1A & 1B Verbot. Cat 2 nur nach Risikobewertung
Abfall Kosten
,Blauer Engel‘ keine CMR
Luft (TA, 2. BImSchV) Substitution CMR Cat 1A & 1B
BiozidRL allgem. Öffentlichkeit T+, T, CMR Cat. 1A & 1B
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Zusammenfassung: was wissen Sie?
CLP-VO
enthält Kriterien zu Einstufung und Kennzeichnung
• gefährliche Stoffe und Gemische
• Chemikalien in welchen Verwendungen abgedeckt?
• 3 Bereiche von Gefahrenklassen – welche?
• Legaleinstufung vs Selbsteinstufung
(Stofflisten/-datenbanken)
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Zusammenfassung: was wissen Sie?
CLP-VO
Warum wird eingestuft und gekennzeichnet?
Wer muss das tun?
Was sind Gefahren- und Sicherheitshinweise?
Welche Gefahrenklassen sind bzgl. Gesundheit abgedeckt?
Was ist ein Signalwort?