einzelhandels- und zentrenkonzept bönen · bönen an die bab 2, sowie die erreichbarkeit der bab 1...

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BBE Handelsberatung GmbH Agrippinawerft 30/D-50678 Köln Telefon +49(0)221 93655-123 Telefax +49(0)221 93655-101 [email protected] www.bbe.de Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen erstellt im Auftrag der Gemeinde Bönen Köln, im Oktober 2010 Projektbearbeitung: Jörg Lehnerdt Claus Ciuraj

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Page 1: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen · Bönen an die BAB 2, sowie die Erreichbarkeit der BAB 1 über das Kamener Kreuz aus. Zwar ver- Zwar ver- fügt Bönen über keine Bundesstraßen,

BBE Handelsberatung GmbH

Agrippinawerft 30/D-50678 Köln

Telefon +49(0)221 93655-123 Telefax +49(0)221 93655-101

[email protected] www.bbe.de

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Bönen

erstellt im Auftrag der

Gemeinde Bönen

Köln, im Oktober 2010

Projektbearbeitung:

Jörg Lehnerdt

Claus Ciuraj

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Aufgabenstellung und Auftragsdurchführung ....................................................................... 6 1.1 Ausgangssituation und Zielsetzung.................................................................................. 6 1.2 Methodische Vorgehensweise und Primärerhebungen ................................................... 7

2 Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung........................................................... 9 2.1 Lage im Raum und Verkehrsanbindung........................................................................... 9 2.2 Siedlungsstruktur der Gemeinde Bönen......................................................................... 10 2.3 Demographische Entwicklung ........................................................................................ 11 2.4 Regionale Wettbewerbssituation .................................................................................... 13

2.4.1 Stadt Dortmund ................................................................................................. 13 2.4.2 Stadt Hamm....................................................................................................... 13 2.4.3 Stadt Kamen...................................................................................................... 14 2.4.4 Stadt Unna......................................................................................................... 14 2.4.5 Stadt Werl.......................................................................................................... 14

2.5 Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen in der Gemeinde Bönen.......................... 15

3 Einzelhandelssituation in der Gemeinde Bönen ................................................................. 19 3.1 Gesamtstädtische Einzelhandelsausstattung................................................................. 19 3.2 Wohnungsnahe Versorgung in Bönen............................................................................ 28 3.3 Einkaufsorientierung der Bönener Bevölkerung............................................................. 33 3.4 Der Einzelhandelsstandort Bönen im Meinungsbild der Befragten................................ 44 3.5 Kundeneinzugsgebiet des Bönener Einzelhandels ........................................................ 46 3.6 Einzelhandelszentralität.................................................................................................. 51

4 Zwischenfazit der Angebots- und Nachfrageanalyse ......................................................... 55

5 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen........................................................................ 57 5.1 Bedeutung kommunaler Einzelhandelskonzepte aus Sicht der Landesplanung ........... 57 5.2 Leitziele und Standortkonzept ........................................................................................ 61 5.3 Empfehlungen zur Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches .......................... 65 5.4 Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung .................................................

der wohnungsnahen Grundversorgung.......................................................................... 80 5.5 Empfehlungen zur Entwicklung des zentrenverträglichen ................................................

großflächigen Einzelhandels........................................................................................... 82 5.6 Planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung....................................... 83

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5.6.1 Definition der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente ................. 83 5.6.2 Steuerung des Einzelhandels mit Umsatzschwerpunkten

bei zentrenrelevanten Sortimenten ................................................................... 92 5.6.3 Städtebauliche Prüfung von Ansiedlungsvorhaben

des großflächigen Einzelhandels ...................................................................... 93 5.6.4 Festsetzungen zur Art und Umfang von Einzelhandelsnutzungen

in Sondergebieten des großflächigen Einzelhandels........................................ 96 5.6.5 Beschränkungen von Einzelhandelsnutzungen in Gewerbegebieten .............. 97 5.6.6 Beschränkungen von Einzelhandelsnutzungen in sonstigen Baugebieten ...... 98 5.6.7 Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen im unbeplanten Innenbereich ......... 99

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Abbildungsverzeichnis:

Abbildung 1: Lage der Gemeinde Bönen im Raum 9 Abbildung 2: Einwohner der Gemeinde Bönen 10 Abbildung 3: Einwohnerentwicklung in Bönen und Vergleichsräumen 1998-2020

(1998 = 100%) 11 Abbildung 4: Altersstruktur der Bevölkerung in Bönen Jahre 2009 und 2025 im Vergleich 12 Abbildung 5: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in der Gemeinde Bönen

und in Vergleichsräumen 15 Abbildung 6: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial nach Warengruppen 16 Abbildung 7: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in der Gemeinde Bönen 17 Abbildung 8: Räumliche Verteilung des Einzelhandels 20 Abbildung 9: Gemeinde Bönen – Standortbereiche im Kernort 21 Abbildung 10: Gemeinde Bönen - Betriebe, Verkaufsflächen und Umsätze nach

Standortbereichen 22 Abbildung 11: Verkaufsflächen und Umsätze in den nahversorgungsrelevanten

Sortimenten in der Gemeinde Bönen 23 Abbildung 12: Verkaufsflächen und Umsätze in den zentrenrelevanten Leitsortimenten

in der Gemeinde Bönen 24 Abbildung 13: Verkaufsflächen und Umsätze in den optional zentrenrelevanten

Leitsortimenten in der Gemeinde Bönen 24 Abbildung 14: Verkaufsflächen und Umsätze in den nicht-zentrenrelevanten

Sortimenten in der Gemeinde Bönen 25 Abbildung 15: Verkaufsflächen in einzelnen Sortimenten in der Gemeinde Bönen 26 Abbildung 16: Betriebsgrößenstruktur in der Gemeinde Bönen 27 Abbildung 17: Wohnungsnahe Versorgung 29 Abbildung 18: In welchem Ort kaufen Sie bevorzugt Lebensmittel ein? 30 Abbildung 19: Einkaufshäufigkeit an verschiedenen Standorten (n=205) 31 Abbildung 20: Bevorzugte Einkaufsorte im Überblick nach Warengruppen

(Angaben in %) 33 Abbildung 21: Bevorzugte Einkaufsorte für Lebensmittel nach Ortsteilen

(Angaben in %) 34 Abbildung 22: Bevorzugte Einkaufsorte für Drogeriewaren/Parfümerie

(Angaben in %) 35 Abbildung 23: Bevorzugte Einkaufsorte für Bekleidung

(Angaben in %) 36 Abbildung 24: Bevorzugte Einkaufsorte für Unterhaltungselektronik

(Angaben in %) 37 Abbildung 25: Bevorzugte Einkaufsorte für Bau- und Heimwerkerbedarf

(Angaben in %) 38 Abbildung 26: Bevorzugte Einkaufsorte für Wohnmöbel 39

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Abbildung 27: Bevorzugte Einkaufsorte für Lebensmittel nach Altersklassen (Angaben in %) 40

Abbildung 28: Motivationsgründe für Einkäufe außerhalb Bönens (Angaben in %) 41 Abbildung 29: Veränderung der Einkaufsorientierung der Bönener Bevölkerung

1999 – 2009 (Angaben in %) 42 Abbildung 30: Verbesserungsvorschläge für die Bönener Innenstadt (Angaben in %) 44 Abbildung 31: Ergebnisse der aktuellen Kundenwohnorterhebung (Tabelle) 46 Abbildung 32: Ergebnisse der aktuellen Kundenwohnorterhebung (Karte) 48 Abbildung 33: Ergebnisse der Kundenwohnorterhebungen aus den Jahren 1999 und 2009 49 Abbildung 34: Kundenherkunft nach Bönener Ortsteilen 1999 - 2009 50 Abbildung 35: Umsatz-Kaufkraft-Relation – nahversorgungsrelevante Sortimente 51 Abbildung 36: Umsatz-Kaufkraft-Relation – zentrenrelevante Leitsortimente 52 Abbildung 37: Umsatz-Kaufkraft-Relation – optional zentrenrelevante Sortimente 53 Abbildung 38: Umsatz-Kaufkraft-Relation – nicht-zentrenrelevante Sortimente 54 Abbildung 39: Ergänzungsstandort „Postplatz“-Areal und Umfeld (Fotos) 63 Abbildung 40: Zentrenorientierung des Bönener Einzelhandels (in %) 65 Abbildung 41: Betriebsgrößenstruktur in der Ortsmitte Bönen 66 Abbildung 42: Verkaufsflächen und Umsätze in der Ortsmitte von Bönen 66 Abbildung 43: Ortsmitte Bönen – westlich der Bahntrasse(Fotos) 68 Abbildung 44: Ortsmitte Bönen – östlich der Bahntrasse (Fotos) 69 Abbildung 45: Zentraler Versorgungsbereich 72 Abbildung 46: Entwicklungsareale innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs 74 Abbildung 47: Platzbereich Fußgängerzone (Fotos) 76 Abbildung 48: Optimierungsmöglichkeiten (Fotos) 78 Abbildung 49: Bahnübergang (Fotos) 79 Abbildung 50: Potenzielle „Suchräume“ der Grundversorgungsstandorte 81 Abbildung 51: Bönener Sortimentsliste der nahversorgungs-, zentren- und

nicht-zentrenrelevanten Sortimente 90

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1 Aufgabenstellung und Auftragsdurchführung

1.1 Ausgangssituation und Zielsetzung

Die Gemeinde Bönen benötigt eine aktuelle Planungs- und Entscheidungsgrundlage für ihre Ein-zelhandelsentwicklung und hat daher die BBE Handelsberatung1 beauftragt, das bislang gültige Zentrenkonzept aus dem Jahr 2000 (ECON-CONSULT) fortzuschreiben und zu aktualisieren.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzeptkonzept für die Gemeinde Bönen soll, aufbauend auf der gegenwärtigen Einzelhandelssituation, gesamtstädtische Empfehlungen zur weiteren Einzelhan-delsentwicklung aussprechen und somit den zukünftigen Handlungsrahmen für die Entwicklung des Einzelhandels in der Gemeinde Bönen darstellen.

Bei der Erarbeitung von Empfehlungen zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsent-wicklung werden die Regelungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (§ 24a LEPro NRW) in Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung sowie der das Verwaltungshandeln be-stimmende aktuelle Einzelhandelserlass NRW berücksichtigt.

Bei der Beurteilung der Angebots- und Nachfragesituation der Region kann auf die Ergebnisse des Regionalen Einzelhandelskonzepts für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK) aus dem Jahr 2007 zurückgegriffen und eine inhaltliche Übereinstimmung mit den dort vorgeschlagenen Verfahren und Kriterien sichergestellt werden.

Im Einzelnen soll der zentrale Versorgungsbereich der Gemeinde Bönen abgegrenzt und mögliche Entwicklungsstandorte mit Anbindung an die Hauptgeschäftslagen identifiziert werden, die unter städtebaulichen Gesichtspunkten für die Aufnahme weiterer zentrenrelevanter Einzelhandelsbe-triebe geeignet sind. Gleichzeitig ist genau zu begründen, in welchen Teilbereichen des Stadtge-biets auf die Ansiedlung zentrenrelevanter Betriebe verzichtet werden sollte.

In Orientierung an die im § 24a LEPro NRW fixierten zentrenrelevanten Leitsortimente und unter Berücksichtigung der spezifischen Angebotsstrukturen und Entwicklungspotenziale sind in diesem Zusammenhang auch die Sortimente zu bestimmen, die für die Funktionsfähigkeit der Bönener In-nenstadt von besonderer Bedeutung sind („Bönener Liste“).

1 Ehemals BBE Retail Experts GmbH & Co. KG; zum 30.05.2010 in BBE Handelsberatung GmbH umfirmiert

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1.2 Methodische Vorgehensweise und Primärerhebungen

Die Untersuchung basiert auf folgenden Erhebungen und Datenquellen:

Betriebsstättenerhebung

Im Dezember 2009 wurde von der BBE Retail Experts in der Gemeinde Bönen eine Vollerhebung aller Einzelhandelsbetriebe2 durchgeführt. Die Verkaufsflächen aller Betriebe wurden nach 29 Wa-rengruppen differenziert erhoben. Soweit einsehbar, wurden auch die leerstehenden Ladenlokale mit ihrer Verkaufsfläche erfasst. Darüber hinaus wurden in der Bönener Ortsmitte auch die publi-kumsintensiven sonstigen Nutzungen (private Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastronomie, Spiel-hallen, Öffentliche Einrichtungen) erfasst. Anschließend wurde für alle Einzelhandelsbetriebe unter Beachtung der standortbezogenen Rahmenbedingungen sowie branchen- und betriebsformen-spezifischer Leistungskennziffern die Umsatzleistung sortimentsspezifisch ermittelt.

Für Lebensmitteldiscounter wurde die vorhandene Verkaufsfläche für Aktionswarensortimente an-hand von Leistungskennziffern der BBE-Marktforschung3 anteilig auf 29 Warengruppen aufgeteilt und entsprechend die Umsatzleistung ermittelt. So kann gewährleistet werden, dass alle Aktions-sortimente, die innerhalb eines Jahres häufig wechselnd angeboten werden, erfasst werden und nicht nur ein temporäres Sortiment zum Zeitpunkt der Erhebung abgebildet wird.

Alle standortbezogenen Daten sind mittels eines Geographischen Informationssystems aufbereitet. Dabei wurden amtliche Geo-Koordinaten verwendet, so dass die von der BBE bereit gestellten empirischen Daten mit den in der Gemeinde Bönen vorliegenden Nutzungsdaten verknüpft werden können.

Nachfrageanalyse

Die Daten zum einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial in der Gemeinde Bönen werden von der BBE-Marktforschung ermittelt.

Zur Ermittlung der räumlichen Einkaufsorientierung wurden im Dezember 2009 in der Gemeinde Bönen 500 telefonische Interviews durchgeführt.

2 Als Einzelhandelsbetriebe werden hier und im Folgenden diejenigen Betriebe bezeichnet, die Waren aus-

schließlich oder überwiegend an letzte Verbraucher in Verkaufsräumen verkaufen. Zu den Ladenhand-werksbetrieben gehören Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien. Aus der Betrachtung ausgeklammert werden die Betriebe des Kfz-Handwerks, des Handels mit Mineralölerzeugnissen (außer größeren Verkaufs-räumen in Tankstellen) und ähnlichen Waren.

3 Die BBE-Marktforschung analysiert und dokumentiert die Entwicklungstendenzen im Bereich Einzelhandel. Es werden jährlich mehrere aktuelle Fachdokumentationen und Publikationen erstellt und über den Verlag BBE media publiziert.

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Die Befragten wurden im Rückgriff auf elektronische Verzeichnisse nach einem statistischen Zu-fallverfahren und unter Berücksichtigung der räumlichen Bevölkerungsverteilung ausgewählt. Ab-gefragt wurden die bevorzugten Einkaufsorte für fünf ausgewählte Leitbranchen (Lebensmittel, Be-kleidung, Unterhaltungselektronik, Baumarktartikel und Möbel), die Einkaufshäufigkeit von Le-bensmitteln in ausgewählten Einkaufsorten von Bönen, Hamm, Werl und Unna sowie Verbesse-rungsvorschläge für das Bönener Ortszentrum.

Kundenwohnorterhebung

Des Weiteren erfolgte im September/Dezember 2009 eine zweiwöchige Kundenwohnorterhebung zur Ermittlung des aktuellen Einzugsgebietes des Einzelhandels in Bönen. Dazu wurden alle der Bönener Interessensgemeinschaft (kurz: BIG) angegliederten Einzelhandelsbetriebe gebeten, Kundenerhebungsbögen in den Geschäften auszulegen, um die Kundenherkunft festzuhalten. Ins-gesamt wurden in dieser Stichprobe rd. 6.600 Wohnorte erfasst.

Weitere Grundlagen

Für die Konzeptentwicklung wurde auf relevante Daten aus sekundärstatistischen Quellen sowie einzelhandelsbezogene Kenndaten der BBE Marktforschung zurückgegriffen. Vorliegende Pla-nungsunterlagen der Gemeinde Bönen wie Flächennutzungsplan, Katasterpläne, Bebauungsplä-ne, Bauvoranfragen sowie sonstige vorhandene Gutachten wurden ebenfalls ausgewertet.

Alle Erhebungsprogramme wurden mit dem Auftraggeber abgestimmt, die Datenschutzbestim-mungen sind bei dieser Untersuchung gewährleistet.

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2 Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung

2.1 Lage im Raum und Verkehrsanbindung

Die Gemeinde Bönen liegt verkehrsgünstig im Kreis Unna am östlichen Rand des Ballungsraums Ruhrgebiet. Sie grenzt im Norden und Osten an das Mittelzentrum Hamm, im Südosten an das Mit-telzentrum Werl, im Süden an das Mittelzentrum Unna und im Westen an das Mittelzentrum Ka-men. Rd. 25 km südwestlich befindet sich das Oberzentrum Dortmund.

Bönen ist im Landesentwicklungsplan als Grundzentrum ausgewiesen. Der Gemeinde kommen so

in erster Linie Versorgungsfunktionen für die eigene Bevölkerung zu.

Abbildung 1: Lage der Gemeinde Bönen im Raum

Kartengrundlage: GfK; eigene Darstellung

Die verkehrsgünstige Lage zeichnet sich durch eine direkte Anbindung über die Anschlussstelle

Bönen an die BAB 2, sowie die Erreichbarkeit der BAB 1 über das Kamener Kreuz aus. Zwar ver-

fügt Bönen über keine Bundesstraßen, allerdings queren mehrere gut ausgebaute Landstraßen

das Gemeindegebiet, die Bönen an die umliegenden Mittelzentren anbinden.

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Zudem besteht über den Bahnhof Bönen die Anbindung an das Fernverkehrsnetz der Deutschen

Bahn. Im 60- bzw. 120-Minuten Takt verkehren dort die Regionalexpressverbindungen RE 13

(Hamm – Düsseldorf – Venlo) bzw. RE 7 (Rheine – Hamm – Köln – Krefeld). Hinzu kommen zahl-

reiche Buslinien, die innerhalb der Gemeinde Bönen und in Nachbarkommunen verkehren.

2.2 Siedlungsstruktur der Gemeinde Bönen

Im Rahmen der kommunalen Neuordnung des Jahres 1968 entstand die Gemeinde Bönen in ihrer heutigen Form. Dabei wurden die bis dato eigenständigen Kommunen und Ämter Altenbögge-Bönen, Nordbögge, Westerbönen und Osterbönen sowie Bramey-Lenningsen und Flierich zur neu-en Gemeinde Bönen zusammengeschlossen.

Heute besteht Bönen dementsprechend aus den sechs Ortsteilen Altenbögge-Bönen, Bramey-Lenningsen, Flierich, Nordbögge, Osterbönen und Westerbönen sowie mehreren Gehöften.

Die Gemeinde Bönen weist aktuell ca. 18.600 Einwohner auf, die sich wie folgt auf die Ortsteile verteilen:

Abbildung 2: Einwohner der Gemeinde Bönen

Einwohner

Ortsteil abs. in %

Bönen 15.112 81,2

Bramey 1.156 6,2

Flierich 502 2,7

Nordbögge 1.475 7,9

Osterbönen 174 0,9

Westerbönen 186 1,0

Gemeinde Bönen gesamt 18.605 100,0

Quelle: Einwohnerstatistik der Gemeinde Bönen, Stand: 30.06.2009 (nur Hauptwohnsitze)

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2.3 Demographische Entwicklung

Mitte 2009 leben nach Angaben des Statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen rd. 18.600 Einwohner in der Gemeinde Bönen. Im Vergleich zu 1998 ist in der Gemeinde damit eine leicht rückläufige Einwohnerzahl feststellbar4.

Wie Abbildung 3 illustriert, verzeichnet der Vergleichsraum Kreis Unna seit dem Jahr 2000 eben-falls einen Bevölkerungsrückgang in ähnlichem Ausmaß. Im Land NRW blieben die Bevölkerungs-zahlen hingegen nahezu konstant.

Abbildung 3: Einwohnerentwicklung in Bönen und Vergleichsräumen 1998-2020 (1998 = 100%)

85

87

89

91

93

95

97

99

101

103

105

1998

2000

2002

2004

2006

2008

2010

2012

2014

2016

2018

2020

2022

2024

85

87

89

91

93

95

97

99

101

103

105

1998

2000

2002

2004

2006

2008

2010

2012

2014

2016

2018

2020

2022

2024

Gemeinde Bönen

Nordrhein-Westfalen

Kreis Unna

* Rundungsdifferenzen möglich

Quelle: Landesamt für die Datenverarbeitung und Statistik in Nordhein-Westfalen

Hinsichtlich der künftigen Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde ist von einem weiteren Rück-gang auszugehen. Bis zum Jahr 2025 prognostiziert der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)5 eine Abnahme auf rd. 17.000 Einwohner bzw. rd. 8,4 % im Ver- 4 Um den Regionalvergleich zu ermöglichen, wird hier auf die amtlichen Daten des Statistischen Landesamtes

zurückgegriffen. 5 IT.NRW ist am 01.01.2009 durch die Zusammenführung des ehemaligen Landesamtes für Datenverarbei-

tung und Statistik Nordrhein-Westfalen (LDS NRW) mit den Gemeinsamen Gebietsrechenzentren (GGRZ) Hagen, Köln und Münster entstanden.

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gleich zum Jahr 2009. Damit entspricht die Gemeinde Bönen weitestgehend der Entwicklung des gesamten Kreises Unna, für den ein Rückgang von 8,5 % auf dann rd. 381.000 Einwohner voraus-gesagt wird. Somit stellt sich die anzunehmende Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde wie auch des Kreises deutlich negativer dar als die des Landes Nordrhein-Westfalens (-2,4 % ggü. 2009).

Auch die Altersstruktur der Gemeinde Bönen wird sich bis ins Jahr 2025 deutlich verschieben. Da-bei ist davon auszugehen, dass der Anteil von Personen älter als 50 Jahre zunehmen wird, wäh-rend v.a. die Anteile der Altersgruppen der 30-49 Jährigen sowie der unter 18-Jährigen abnehmen werden (siehe folgende Abbildung). So werden im Jahre 2025 knapp 48 % der Bönener Bevölke-rung das 50. Lebensjahr überschritten haben (2009: 41 %). Dabei steigt der Anteil der über 65- Jährigen am deutlichsten: von heute 21 % auf über ein Viertel der Gesamtbevölkerung (26 %) im Jahr 2025. Gleichzeitig wird der Anteil der Kinder und Jugendlichen von heute 19 % auf künftig rd. 15,5 % sinken.

Abbildung 4: Altersstruktur der Bevölkerung in Bönen Jahre 2009 und 2025 im Vergleich

23,7

19,721,8

21,1 25,7

18,9 15,5

12,813,3

27,5

0%

20%

40%

60%

80%

100%

2009 2025

0 - 17 Jahre 18 - 29 Jahre 30 - 49 Jahre

50 - 64 Jahre 65 - 110 Jahre Quelle: IT.NRW; eigene Berechnung und Darstellung

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2.4 Regionale Wettbewerbssituation

Das Einzelhandelsangebot der Gemeinde Bönen steht vor allem mit den umliegenden Mittelzent-ren sowie dem Oberzentrum Dortmund in Wettbewerbsbeziehungen. Die aus Sicht der BBE we-sentlichen Wettbewerbsstandorte sollen im Folgenden kurz skizziert werden.

2.4.1 Stadt Dortmund

Mit deutlichem Abstand der wichtigste Einzelhandelsstandort in der Umgebung der Gemeinde Bö-nen ist das Dortmunder Stadtzentrum mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 190.000 qm. Die Hauptgeschäftslagen der City befinden sich in den Bereichen Hansaplatz, Osten- bzw. Westen-hellweg und Kampstraße, wo auch regelmäßig die höchsten Passantenfrequenzen gemessen wer-den. Dort finden sich zahlreiche namhafte Filialisten. Magnetbetriebe sind neben Karstadt und Kaufhof, Boecker, H&M, Peek & Cloppenburg, C&A, Saturn sowie die Mayersche Buchhandlung. Im Südwesten der Innenstadt wird zudem bis 2011 ein neues Einkaufszentrum mit einer Verkaufs-fläche von weiteren rd. 33.000 qm unter Federführung der ECE entstehen („Neues Thier Areal“).

Neben der Innenstadt verfügt Dortmund über weitere bedeutende Einzelhandelsagglomerationen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Sondergebietsstandorte. Für die Wettbewerbssituation des Einzelhandels in Bönen ist insbesondere die Fachmarktagglomeration Aplerbeck-Ost im östli-chen Stadtgebiet Dortmunds relevant. Die dort vorhandenen, zumeist großflächigen Anbieter, u.a. Real, Roller, ProMarkt und Bauhaus, verfügen zusammen über eine Verkaufsfläche von über 35.000 qm.

2.4.2 Stadt Hamm

Das Zentrum der benachbarten Großstadt Hamm liegt rd. 10 km nördlich von Bönen. Bei einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 280.000 qm, entfallen rd. 62.000 qm auf die Hammer Innenstadt. V.a. die Weststraße weist dabei als frequenz- und leistungsfähigste Einzelhandelslage auch einen attraktiven und vielseitigen Branchenmix auf. Westlich davon, im Bereich der Bahnhofstraße, sind mit den beiden Warenhäusern Kaufhof und TerVeen weitere Magnetbetriebe vorhanden. Der in-nerstädtische Einzelhandel wird zudem maßgeblich durch das Allee-Center der ECE am Westen-wall bestimmt. Auf zwei Verkaufsebenen befinden sich eine Vielzahl meist filialisierter Einzelhan-delsanbietern mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 24.000 qm. Mit den Ankermietern Saturn, Peek & Cloppenburg, H&M, C&A, Rewe und Intersport stellt das Allee-Center, neben der West-straße, einen weiteren leistungsfähigen Einzelhandelsstandort dar.

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Aufgrund der räumlichen Nähe zu Bönen kann darüber hinaus auch dem Einzelhandelsbesatz in Hamm-Pelkum bzw. Wiescherhöfen eine gewisse Ausstrahlungskraft unterstellt werden. Denn mit der Realisierung eines Edeka Verbrauchermarktes sowie einer modernen Aldi-Filiale an der Ka-mener Straße, ist in rd. 6 km Entfernung ein leistungsfähiges Nahversorgungszentrum entstanden.

2.4.3 Stadt Kamen

Rd. 10 km Entfernung westlich zur Gemeinde Bönen liegt die Stadt Kamen. Insbesondere den un-mittelbar an der Autobahnanschlussstelle Kamen-Zentrum gelegenen Fachmarktstandorten „Zoll-post“ und „Kamen-Karree“ kann eine überörtliche Ausstrahlungskraft zugeschrieben werden. Im Bereich „Zollpost“ befinden sich neben einem Toys`R`us Spielwarenfachmarkt und einem MEDA Küchenfachmarkt weitere z.T. großflächige Anbieter. Auch im südlich gelegenen Gewerbegebiet „Kamen-Karree“ liegen zahlreiche großflächige Einzelhandelsgeschäfte. Zu den wichtigsten zählen neben dem Ikea Einrichtungshaus der Mäx Fachmarkt sowie ein Dehner Gartencenter. Zusam-mengerechnet vereinen die beiden Sondergebietsstandorte Kamens „Zollpost“ und „Kamen-Karee“ rd. 38.000 qm Verkaufsfläche auf sich.

2.4.4 Stadt Unna

In einer Entfernung von rd. 9 km grenzt das Mittelzentrum Unna an die Gemeinde Bönen an. Ne-ben der durch kleinflächige, vielfach inhabergeführte Einzelhandelsbetriebe geprägten attraktiven Innenstadt verfügt die Stadt Unna über eine Fachmarktagglomeration an der Feldstraße. Wichtigs-ter Anbieter dort ist das rd. 40.000 qm große Zurbrüggen Möbel- und Einrichtungshaus mit regio-naler Ausstrahlung.

2.4.5 Stadt Werl

Das rd. 15 km in südöstlicher Richtung gelegene Zentrum der Stadt Werl ist kleinteilig strukturiert und dürfte über keine nennenswerte Ausstrahlungskraft auf die Bevölkerung Bönens verfügen. Als Magnetbetriebe fungieren u.a. das rd. 2.600 qm große Warenhaus Danielsmeier bzw. das rd. 2.100 qm große Woolworth Warenhaus an der Walburgisstraße. Anders verhält es sich hingegen mit dem Möbel-Einrichtungshaus „Turflon“, der mit seiner Verkaufsfläche von annähernd 50.000 qm zu den bedeutendsten Anbietern der Region zählt.

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2.5 Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen in der Gemeinde Bönen

Zur Berechnung des im Gemeindegebiet vorhandenen einzelhandelsrelevanten Nachfragevolu-mens werden die privaten Verbrauchsausgaben zugrunde gelegt, die wiederum aus dem verfügba-ren Einkommen abzüglich der Sparquote resultieren. Von den privaten Verbrauchsausgaben im gesamten Bundesgebiet sind demnach für das Jahr 2009 pro Kopf insgesamt 5.572 EUR einzel-handelsrelevant.6

Die BBE-Marktforschung weist für die Gemeinde Bönen ein einzelhandelsrelevantes Kaufkraftni-veau von 94,0 % im Jahr 2009 aus. Dieses liegt somit ca. 6 %-Punkte unter dem Bundesdurch-schnitt. Im Durchschnitt verfügt jeder Bönener Einwohner somit über eine einzelhandelsrelevante Kaufkraft von rd. rd. 5.239 EUR. Dem „klassischen“ Einzelhandel stehen hiervon rd. 5.124 EUR zur Verfügung. Der Differenzbetrag von etwa 115 EUR entfällt auf sonstige Umsätze des Einzel-handels worunter bspw. Handelsvermittlungen, Dienstleistungen, e-Commerce des kleinbetriebli-chen stationären Fachhandels etc. zu verstehen sind.7

Abbildung 5: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in der Gemeinde Bönen und in Vergleichsräumen

BRD NRW Kreis Unna Bergkamen Werl Hamm Bönen Dortmund Unna Kamen

100,0

101,1

97,7

94,093,7

90,9

93,6

96,9

99,6

5.451 €

4.949 €

5.124 € 97,2

Quelle: BBE-Marktforschung 2009

6 Unter den einzelhandelsrelevanten Ausgaben ist derjenige Ausgabenteil zu verstehen, der pro Kopf der Be-

völkerung dem Einzelhandel zufließt (ohne die Ausgabenanteile, die von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen für Arzneimittel und Sanitätsartikel erstattet werden). Um zu diesem Wert zu gelangen, wer-den von der Gesamtkaufkraft die pro Gebiet unterschiedlichen Ausgaben für Dienstleistungen, Wohnen, Reisen und Altersvorsorge abgezogen. Unberücksichtigt bleiben auch die Ausgaben für Kraftfahrzeuge, Brennstoffe und Reparaturen.

7 Bundesweit liegt der entsprechende Betrag im Jahr 2009 bei rd. 5.451 EUR bzw. rd. 119 EUR.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Wie die vorstehende Abbildung illustriert, ist die gesamte Region mit einem unter dem Bundes-durchschnitt liegenden Kaufkraftniveau ausgestattet. So liegt das Kaufkraftniveau des Kreises Unna bei rd. 98 % und somit etwa 4 Prozentpunkte über dem KK-Niveau der Gemeinde Bönen. Im direkten Vergleich zu den Nachbarkommunen ist festzustellen, dass die Städte Unna und Kamen mit 97 bzw. 100 % ein höheres Kaufkraftniveau aufweisen, während Bergkamen, Werl sowie Hamm über z.T. deutlich schwächere Kaufkraftwerte verfügen.

Wie bereits dargelegt, ergeben sich für auf der Grundlage der BBE-Kennzahlen für die Gemeinde Bönen jährliche Pro-Kopf-Ausgaben in Höhe von rd. 5.124 EUR. Multipliziert mit der Einwohner-zahl, lässt sich ein einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Höhe von insgesamt 95,3 Mio. EUR errechnen.

Bei der Betrachtung des Kaufkraftpotenzials nach Sortimenten ist festzustellen, dass etwa 37 % (35,5 Mio. EUR) des Volumens der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel zuzurechnen sind. Rechnet man Drogeriewaren und pharmazeutische Artikel hinzu, so entfällt über die Hälfte des ein-zelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzials auf die nahversorgungsrelevanten Sortimente.

Für die zentrenrelevanten Leitbranchen Bekleidung / Schuhe und Unterhaltungselektronik stehen im Gemeindegebiet zusammen ca. 15,0 Mio. EUR zur Verfügung. Die jährlichen Ausgaben für Baumarktbedarf und Möbel / Elektrogroßgeräte addieren sich auf ca. 13,2 Mio. EUR, die sonstigen Warengruppen umfassen ca. 20,4 Mio. EUR bzw. ca. 20 % des Gesamtvolumens (vgl. Abbildung 6).

Abbildung 6: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial nach Warengruppen

Gesamt95,3 Mio. EUR

Sonstige20,4 Mio. EUR

Pharma/ Orthopädie

9,3 Mio. EUR

Drogerie/Parfümerie4,0 Mio. EUR

Bekleidung/ Wäsche7,8 Mio. EUR

Unterhaltungselektronik

5,2 Mio. EUR

Baumarkt-Sortiment/Gartenbedarf8,4 Mio. EUR

Lebensmittel (NuG)

35,5 Mio. EUR

Möbel

4,8 Mio. EUR

37,2 %

4,1 %9,8 %8,1 %

8,9 %

5,2 %

4,8 %

20,4 %

Gesamt95,3 Mio. EUR

Sonstige20,4 Mio. EUR

Pharma/ Orthopädie

9,3 Mio. EUR

Drogerie/Parfümerie4,0 Mio. EUR

Bekleidung/ Wäsche7,8 Mio. EUR

Unterhaltungselektronik

5,2 Mio. EUR

Baumarkt-Sortiment/Gartenbedarf8,4 Mio. EUR

Lebensmittel (NuG)

35,5 Mio. EUR

Möbel

4,8 Mio. EUR

37,2 %

4,1 %9,8 %8,1 %

8,9 %

5,2 %

4,8 %

20,4 %

Quelle: Eigene Darstellung, BBE-Marktforschung 2009

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Einen Überblick über das vorhandene Kaufkraftpotenzial im Gemeindegebiet nach einzelnen Wa-rengruppen gibt die nachfolgende Tabelle wieder.

Abbildung 7: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in der Gemeinde Bönen

Pro-Kopf-Ausgaben

Deutschland

Pro-Kopf-Ausgaben

Bönen

Kaufkraft-potenzial

Bönen

Sortiment in EUR in EUR in Mio. EUR

Nahrungs- und Genussmittel/Bäcker/Metzger 2.018 1.907 35,5

Drogerie/Parfümerie/Kosmetik 232 212 4,0

Pharmaz., mediz., orthop. Artikel 500 500 9,3

Nahversorgungsrelevante Sortimente gesamt 2.750 2.620 48,7

Papier, Büro, Schreibwaren/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher 193 177 3,3

Bekleidung/Wäsche 459 417 7,8

Schuhe/Lederwaren 109 100 1,9

Glas, Porzellan, Keramik/Haushaltsgegenstände 72 65 1,2

Heimtextilien/Gardinen/Stoffe/Sicht-, Sonnenschutz 52 48 0,9

Spielwaren, Hobby, Basteln, Musikinstrumente 108 99 1,8

Sportartikel 59 54 1,0

Elektrokleingeräte 37 34 0,6

Unterhaltungselektronik/PC/Drucker/Kommunikation 303 279 5,2

Foto/Optik/Akustik 108 98 1,8

Uhren/Schmuck 51 45 0,8

Zentrenrelevante Sortimente gesamt 1.551 1.415 26,3

Schnittblumen 44 43 0,8

Fahrräder 20 18 0,3

Einrichtungszubehör insgesamt* 122 113 2,1

Optional zentrenrelevante Sortimente 187 174 3,2

Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere 54 52 1,0

Baumarkt-Sortiment 387 378 7,0

Kfz-Zubehör 79 78 1,4

Pflanzen/Gartenbedarf (o. G-Möbel) 79 75 1,4

Möbel (inkl. Bad-/Garten-/Büromöbel) 282 257 4,8

Elektrogroßgeräte 78 71 1,3

sonstige Sortimente (Camping, Kinderwagen) 5 5 0,1

Nicht-zentrenrelevante Sortimente gesamt 964 916 17,0

Gesamt 5.451 5.124 95,3

* Teppiche, Bettwaren (Lattenroste, Matratzen, Oberbetten). Lampen/ Leuchten, Kunstgegenstände Quelle: BBE-Marktforschung, 2009

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Die weitere Entwicklung des Kaufkraftpotenzials ist von vielen Einflussfaktoren abhängig, die in der gegenwärtigen Marktsituation starken Veränderungen unterworfen sind. Zu einen sind es die kon-junkturellen Folgen der Finanzkrise mit den bis dato noch nicht abzuschätzenden Auswirkungen auf den nationalen Arbeitsmarkt. Zum anderen sind – maßgeblich aufgrund der Krise – seitens der Politik verschieden Maßnahmen in Gang gesetzt worden, die Auswirkungen auf das Einkommen der Privathaushalte und somit letztlich auch auf die verfügbare Einzelhandelskaufkraft haben. Ob, und wenn ja in welchem Maße, die eingeleitete Regelungen reichen, um die Binnennachfrage nachhaltig zu stärken, ist nicht absehbar. Neueste Untersuchungen der BBE Marktforschung ge-hen in ihren Szenarien daher auch von vier, z.T. stark voneinander abweichenden, Entwicklungs-perspektiven aus. Eine belastbare Prognose der Kaufkraftentwicklung ist vor diesen Hintergründen daher kaum möglich. Branchenspezifische Aussagen sind unter den Voraussetzungen erst recht nicht zielführend.

Eine wesentliche – vergleichsweise gut zu prognostizierende - Einflussgröße auf das zukünftig zur Verfügung stehende Kaufkraftpotenzial ist die absehbare demographische Entwicklung. Nach den in Kap. 2.3 dargestellten Prognosen wird die Bevölkerungszahl in Bönen in den nächsten Jahren stetig abnehmen8, so dass der Einzelhandel bei ansonsten gleich bleibenden Rahmenbedingun-gen mit leicht sinkenden Umsatzpotenzialen rechnen muss.

8 Bis zum Jahr 2025 prognostiziert der Landesbetrieb IT NRW einen Bevölkerungsrückgang von etwa 9 % auf

zukünftig rd. 17.000 Einwohner.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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3 Einzelhandelssituation in der Gemeinde Bönen

3.1 Gesamtstädtische Einzelhandelsausstattung

Im Rahmen der Betriebsstättenerhebung wurden die Verkaufsflächen (VKF) aller im Gemeindege-biet ansässigen Einzelhandels- und Ladenhandwerksbetriebe9 einschließlich der Apotheken und Tankstellen-Convenience-Shops10, differenziert nach Warengruppen, erfasst.

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Erhebungen detailliert aufgezeigt. Aus Datenschutz-gründen können dabei zum Teil nur statistisch aggregierte Bestandswerte dargelegt werden.

Im Gemeindegebiet Bönen gibt es derzeitig insgesamt

■ 76 Einzelhandels- und Ladenhandwerksbetriebe, die zusammen über eine

■ Verkaufsfläche von rd. 11.525 qm verfügen und einen

■ Gesamtumsatz von ca. 53,9 Mio. EUR erwirtschaften.

Zusätzlich waren zum Erhebungszeitpunkt 10 leerstehende Ladenlokale vorhanden.11

Bezogen auf die Einwohnerzahl der Gemeinde Bönen (rd. 18.600) lässt sich ein Dichtewert (Areali-tätsziffer) von rd. 0,6 qm je Einwohner berechnen. Verglichen mit dem Bundesdurchschnitt von rd. 1,5 qm je Einwohner weist die Gemeinde Bönen somit einen vergleichsweise geringen Flä-chenbesatz auf. Auch im Vergleich zu den Nachbarstädten Unna und Hamm mit Arealitätsziffern von 2,1 bzw. 1,5 qm je Einwohner verfügt Bönen über eine relative geringe Verkaufsflächenaus-stattung je Einwohner. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich bei den beiden Vergleichsstäd-ten um Mittelzentren mit entsprechendem Versorgungsauftrag handelt. Im überregionalen Ver-gleich mit anderen Grundzentren in Nordrhein-Westfalen relativiert sich der Sachverhalt allerdings: So weisen beispielsweise die beiden zuletzt von der BBE Handelsberatung untersuchten Grund-zentren Langerwehe und Inden (beide Kreis Düren) mit Pro-Kopf-Ausstattungen von 0,8 bzw. 0,6 durchaus vergleichbare Arealitätskennziffern auf.

Im Hinblick auf die räumliche Verteilung der Einzelhandelsbetriebe ist eine starke räumliche Kon-zentration auf den Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde festzustellen. Rd. 88 % der Betriebe, ca. 9 Als Einzelhandelsbetriebe werden hier und im Folgenden diejenigen Betriebe bezeichnet, die Waren aus-

schließlich oder überwiegend an letzte Verbraucher in Verkaufsräumen verkaufen. Der Gruppe der Laden-handwerksbetriebe sind die Betriebe des Bäckerei- und Konditorenhandwerks sowie die Metzgereien zuzu-ordnen. Aus der Betrachtung ausgeklammert werden die Betriebe des Kfz-Handwerks, des Handels mit Mi-neralölerzeugnissen (außer größeren Verkaufsräumen in Tankstellen) und ähnlichen Waren.

10 Als Tankstellen-Convenience-Shops werden diejenigen Verkaufsstellen der Tankstellenbetriebe erfasst, die Einzelhandelswaren in Verkaufsräumen anbieten.

11 Als Leerstände wurden diejenigen Objekte aufgenommen, die augenscheinlich auch weiterhin als Ladenflä-chen genutzt werden können/sollen.

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97 % der Verkaufsfläche und sogar rd. 99 % des Umsatzes sind den Ortslagen Bönen bzw. Alten-bögge zuzuordnen. Im sonstigen Gemeindegebiet sind darüber hinaus lediglich 12 Einzelhandels-betriebe vorhanden, wobei es sich oftmals um sogenannte „Hofläden“ handelt.

Abbildung 8: Räumliche Verteilung des Einzelhandels

Quelle: Eigene Darstellung

Innerhalb des Siedlungskörpers von Bönen/Altenbögge lassen sich grundsätzlich zwei bzw. drei Standortbereiche voneinander unterscheiden. Zum einen handelt es sich um den Haupteinkaufs-bereich entlang der Bahnhofstraße, der durch die Bahnlinie in einen westlichen und einen östlichen Teil getrennt wird. Der Bereich westlich der Bahn ist auf einer Länge von rd. 300 Metern als Fuß-gängerzone ausgebaut und wird im Westen durch die dort vorhandene Park-/Grünfläche begrenzt. Hier befindet sich ein durchgängiger Besatz an Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben. Ne-ben den beiden größten Einzelhandelsbetrieben Gröblinghoff12 (rd. 2.500 qm) und Edeka 12Zum Zeitpunkt der Erhebung hat das Warenhaus Gröblinghoff bei einer Gesamtverkaufsfläche von rd.

2.500 qm auf einer Fläche von rd. 1.100 qm Nahrungs- und Genussmittel verkauft. Die verbleibenden rd. 1.400 qm verteilten sich auf die Sortimente Hausrat, Drogeriewaren, Schreibwaren, Beklei-dung/Schuhe/Lederwaren, Heimtextilien, Tierfutter, Elektrokleingeräte, Baumarktartikel und Spielwaren (ab-steigend nach Verkaufsflächenanteil). Zwischenzeitlich hat der Betreiber eine rd. 700 qm große Teilfläche an die Drogeriemarktkette Rossmann untervermietet und die Verkaufsflächen der (Rand-)-Sortimente entspre-chend verringert. Denn zukünftig möchte sich die Fa. Gröblinghoff schwerpunktmäßig im Lebensmittelvoll-sortiment positionieren.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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(1.600 qm VKF) weist der überwiegende Teil des übrigen Einzelhandelsbesatzes eine kleinteilige Struktur auf. Innerhalb der Fußgängerzone befinden sich insgesamt 24 Einzelhandelsbetriebe, die eine Verkaufsfläche von rd. 6.300 qm auf sich vereinen. Somit entfallen etwa 55 % des Gesamt-verkaufsflächenbestandes der Gemeinde Bönen auf die Fußgängerzone. Im Wesentlichen ist die-ser Sachverhalt auf das Vorhandensein der beiden großflächigen Lebensmittelanbieter Gröbling-hoff und Edeka zurückzuführen. Daneben werden auch Angebote aus den zentrenprägenden Sor-timenten Bekleidung (u.a. Mode Hussmann, Ernstings Family, Kik) und Schuhe (u.a. Schuh und Mode Standop), Bücher/Zeitschriften (z.B. Buch und Kunst), Uhren/Schmuck sowie Glas/Porzellan/Keramik und Hausrat vorgehalten. Im rückwärtigen Bereich der Betriebe Gröbling-hoff und Edeka befindet sich ein zentraler Parkplatz für die Fußgängerzone, welcher über die Ost-straße anzufahren ist.

Abbildung 9: Gemeinde Bönen – Standortbereiche im Kernort

Quelle: Eigene Darstellung

Östlich der Bahnlinie ist die Bahnhofstraße nicht mehr als Fußgängerzone ausgebaut, sondern fungiert hier als Haupterschließungsstraße für den Kernort. Der Bereich unmittelbar östlich der Bahnlinie bis hin zur Einmündung Bachstraße zeichnet sich durch einen deutlich höheren Anteil an Dienstleistungsbetrieben sowie einen noch kleinteiligeren Einzelhandelsbesatz aus. Hier befinden sich bspw. die Filialen der Sparkasse sowie der Volksbank. Lediglich im Kreuzungsbereich Marme-linghöfer Weg/Bachstraße und Bahnhofstraße konzentrieren sich mehrere größere Einzelhandels-

Standortbereich „ West “

Fu ß g ä ngerzone

Standortbereich „ Ost “

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betriebe: Neben einer Filiale des Drogeriemarkts Schlecker mit rd. 360 qm befinden sich dort ein Lidl-Discountmarkt (rd. 480 qm VKF), ein K&K Supermarkt (rd. 1.200 qm VKF) sowie eine Filiale des Lebensmitteldiscounters Aldi mit rd. 500 qm Verkaufsfläche. Insgesamt sind in diesem östli-chen Standortbereich 18 Einzelhandelsbetriebe vorhanden, die über eine Gesamtverkaufsfläche von rd. 3.400 qm verfügen.

Westlich der Fußgängerzone dünnt der Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz merklich aus und Wohnnutzungen treten vermehrt in den Vordergrund. Bis etwa auf Höhe des Marktplatzes sind insgesamt acht Einzelhandelsbetriebe vorhanden, die zusammen eine Verkaufsfläche von rd. 350 qm aufweisen.

Abbildung 10: Gemeinde Bönen - Betriebe, Verkaufsflächen und Umsätze nach Standortbe-reichen

Betriebe Umsatz Verkaufsfläche Standortbereich absolut in % in Mio.

EUR in % in qm in %

Bönen/Altenbögge, davon 67 88 53,1 99 11.235 97

Fußgängerzone 24 32 25,6 47 6.310 55

Standortbereich "Ost" 18 24 20,7 38 3.415 30

Standortbereich "West" 8 11 3,3 6 345 3

Sonstiges Bönen/Altenbögge 17 22 3,5 6 1.165 10

Sonstiges Bönen* 9 12 0,8 1 290 3

Gesamt 76 100 53,9 100 11.525 100

* aus Datenschutzgründen kein Einzelausweis Quelle: Eigene Erhebungen, eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

Das vorhandene Einzelhandelsangebot der Gemeinde Bönen lässt sich dabei nicht nur räumlich sondern auch nach nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten differenzieren. Hierzu wurde die Verkaufsfläche der Betriebe differenziert nach Bran-chen erhoben.

Zu den nahversorgungsrelevanten Sortimenten zählen die Warengruppen Nahrungs- und Ge-nussmittel (inkl. Ladenhandwerksbetriebe), Drogerie/ Parfümerie/ Kosmetik sowie pharmazeuti-sche, medizinische und orthopädische Artikel. Insgesamt entfällt auf diese Warengruppen eine Verkaufsfläche von über 6.300 qm. Dies entspricht einem Anteil von ca. 55 % der gesamtstädti-schen Verkaufsfläche. Mit ca. 5.380 qm Verkaufsfläche liegt der Angebotsschwerpunkt eindeutig in der Branche Nahrungs- und Genussmittel.

Als wichtigste Anbieter fungieren die Lebensmittelsupermärkte Edeka (1.600 qm Gesamtverkaufs-fläche; Bahnhofstraße) und K&K (1.200 qm VKF; Bahnhofstraße), das Warenhaus Gröblinghoff

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(2.500 qm VKF; Bahnhofstraße) sowie die beiden Lebensmitteldiscounter Aldi (500 qm; Bahnhof-straße) und Lidl (450 qm; Bachstraße). Darüber hinaus sind einzelne Fachgeschäfte und Geträn-kemärkte sowie dem Lebensmittelhandwerk zuzuordnende Betriebe vorhanden. Zudem sind vier Apotheken in Bönen ansässig. Außerhalb des Kernorts beschränkt sich das Angebot in den nah-versorgungsrelevanten Sortimenten im Wesentlichen auf Ab-Hof Direktverkäufe.

Insgesamt wird in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten ein Jahresumsatz in Höhe von ca. 29 Mio. EUR erwirtschaftet. Dies entspricht einem Anteil von 53 % des Gesamtumsatzes (vgl. Abbildung 11).

Abbildung 11: Verkaufsflächen und Umsätze in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten in der Gemeinde Bönen

Verkaufsfläche Umsatz Nahversorgungsrelevantes Sortiment in qm in % in Mio. EUR in %

Nahrungs- u. Genussmittel/Bäcker/Metzger 5.375 47 28,6 53

Drogerie/Parfümerie/Kosmetik 675 6 2,6 5

Pharmaz., mediz., orthop. Artikel 260 2 7,7 14 Nahversorgungsrelevante Sortimente gesamt 6.310 55 38,8 72

Sortimente gesamt 11.525 100 53,9 100

Quelle: Eigene Erhebungen, eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

Die zentrenrelevanten Leitsortimente nach § 24 a LEPro13 nehmen in Bönen knapp 3.370 qm der Verkaufsfläche (ca. 21 %) ein. Hiervon entfallen etwa 1.000 qm auf die Warengruppen Beklei-dung / Wäsche sowie Schuhe / Lederwaren, die zusammen einen geschätzten Umsatz in Höhe von knapp 4,1 Mio. EUR (ca. 8 %) erwirtschaften (vgl. Abbildung 12). Etwa 11 % des Verkaufsflä-chenbestandes entfällt auf die Warengruppen GPK/Haushaltsgegenstände/Heimtextilien, wovon der Großteil auf die Teilfläche des Warenhauses Gröblinghoff entfällt. Die zentrenprägenden Sor-timente der Unterhaltungselektronik und (Klein-) Elektronik werden dagegen lediglich in stark un-tergeordnetem Maße bereitgehalten. Nicht einmal 2 % des Gesamtverkaufsflächenbestandes ent-fallen auf diese Warengruppen.

13 Im Rahmen des vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind die zentrenrelevanten Sortimente

anhand der ortsspezifischen Strukturen zu bestimmen (vgl. Kapitel 5.6.1). Ausgangspunkt sind dabei die in der Anlage zum § 24 a des Landesentwicklungsprogramms (LEPro) NRW aufgeführten Leitsortimente, die von den nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Festlegung ihrer gemeindlichen Sortimentslisten grund-sätzlich als zentrenrelevant zu betrachten sind.

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Abbildung 12: Verkaufsflächen und Umsätze in den zentrenrelevanten Leitsortimenten in der Gemeinde Bönen

Verkaufsfläche Umsatz Zentrenrelevantes Leitsortiment gem. § 24a LEPro NRW in qm in % in Mio. EUR in %

PBS*/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher 390 3 1,8 3

Bekleidung/Wäsche/Schuhe/Lederwaren 1.020 9 4,1 8

GPK**/Haushaltsgegenstände/ Heimtexti-lien/Gardinen/Stoffe/Sicht-, Sonnenschutz/ 1.215 11 1,7 3

Spielwaren, Hobby, Basteln, Instrumente/ Sportartikel 280 2 0,8 2

UE/CD/Video/PC/Drucker/Kommunikation/ Elektrokleingeräte 210 2 1,4 3

Foto/Optik/Akustik/Uhren/Schmuck 250 2 1,7 3

Zentrenrelevante Leitsortimente gesamt 3.365 29 11,5 21

Sortimente gesamt 11.525 100 53,9 100

* Papier, Büro und Schreibwaren; ** Glas, Porzellan, Keramik Quelle: Eigene Erhebungen, eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

Gemäß des Einzelhandelserlasses NRW vom 22.09.2008 bedürfen insbesondere Teilsortimente aus der Warengruppe Einrichtungszubehör einer ortspezifischen Betrachtung hinsichtlich ihrer Zentrenrelevanz. Zu diesen optional zentrenrelevanten Sortimenten gehören die Warengruppen Teppiche, Lampen / Leuchten / Leuchtmittel, Matratzen / Bettwaren, Bilder / Bilderrahmen / Spiegel sowie Tapeten. Insgesamt entfallen gerade einmal rd. 80 qm bzw. knapp 1 % des Verkaufsflä-chenbestandes auf diese Sortimente.

Darüber hinaus sind die Sortimente Fahrräder (ca. 110 qm VKF) und Schnittblumen (ca. 145 qm VKF) als optional zentrenrelevant zu bewerten (vgl. Abbildung 13).

Abbildung 13: Verkaufsflächen und Umsätze in den optional zentrenrelevanten Leitsorti-menten in der Gemeinde Bönen

Verkaufsfläche Umsatz Optional zentrenrelevantes Sortiment in qm in % in Mio. EUR in %

Schnittblumen/Fahrräder 255 2 0,6 1

Einrichtungszubehör insgesamt* 80 1 0,2 **

Optional zentrenrelevante Sortimente 335 3 0,8 1

Sortimente gesamt 11.525 100 53,9 100

* Teppiche, Bettwaren (Lattenroste, Matratzen, Oberbetten), Lampen / Leuchten, Kunstgegenstände, Bilder, Briefmarken, Münzen, sonstige Geschenkartikel, Antiquitäten; ** unter 1 % Quelle: Eigene Erhebungen, eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

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Eine detaillierte Bewertung der Zentrenrelevanz einzelner Sortimente erfolgt unter Berücksichti-gung der ortspezifischen Gegebenheiten in der Gemeinde Bönen in Kapitel 5.6.1.

Abbildung 14: Verkaufsflächen und Umsätze in den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten in der Gemeinde Bönen

Verkaufsfläche Umsatz Nicht-zentrenrelevantes Sortiment in qm in % in Mio. EUR in %

Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere 110 1 0,3 *

Baumarkt-Sortiment/ Kfz-Zubehör, Pflanzen/ Gartenbedarf (o. G-Möbel)

1.030 9 1,4 3

Möbel (inkl. Bad-/Garten-/Büromöbel)/ Elektrogroßgeräte

380 3 1,0 2

Sonstige Sortimente (Camping, Kinderwagen) * * * *

Nicht-zentrenrelevante Sortimente gesamt 1.515 13 2,8 5

Sortimente gesamt 11.525 100 53,9 100

* unter 5 qm bzw. 1 % Quelle: Eigene Erhebungen, eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

Nicht-zentrenrelevante Sortimente werden auf einer Verkaufsfläche von rd. 1.520 qm angebo-ten. Dies entspricht einem Anteil von ca. 13 % des Gesamtverkaufsflächenbestandes. Auch bei den flächenintensiven Sortimenten wie Möbel und Baumarkt verzeichnet die Gemeinde Bönen somit einen vergleichsweise geringen Verkaufsflächenbesatz. Hier verdeutlicht sich, dass entspre-chende Angebote ausschließlich von spezialisierten Fachgeschäften vorgehalten werden – Fach-marktkonzepte in den jeweiligen Sortimenten sind in Bönen nicht ansässig. Die Warengruppe des Heimtierbedarfes (rd. 110 qm) wird dagegen ausschließlich als Randsortiment der Lebensmittel- und Drogeriewarenanbieter vorgehalten.

Einen Überblick über die einzelnen Verkaufsflächen in den Teilsortimenten gibt die nachfolgende Abbildung.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Abbildung 15: Verkaufsflächen in einzelnen Sortimenten in der Gemeinde Bönen

675

260

390

875

1055

160

280

210

250

255

80

110

620

405

380

0

5.375Nahrungs- u. Genussmittel/Bäcker/Metzger

Drogerie/Parfümerie/Kosmetik

Pharmaz., mediz., orthop. Artikel

PBS/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher

Bekleidung/Wäsche/Schuhe/LederwarenGPK/Haushaltsgegenstände

Gardinen/Stoffe/Sicht-,Sonnenschutz/Heimtextilien

Spielwaren/Hobby/Musikinstrumente/Sportart.

UE/CD/Video/PC/Kommunikation/Elektrokl.geräte

Foto/Optik/Akustik/Uhren/Schmuck

Schnittblumen/Fahrräder

Einrichtungszubehör insgesamt

Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere

Baumarktsortiment/Kfz-Zubehör

Pflanzen/Gartenbedarf (o. G-Möbel)

Möbel (inkl. Bad-, Garten-, Büro)/Elektrogroßgeräte

Sonstige Sortimente (Camping, Kinderwagen) Quelle: Eigene Erhebungen, eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

Während sich das Einzelhandelsangebot in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten v.a. auf die größeren Angebotsstrukturen im Kernort von Bönen/Altenbögge konzentriert (u.a. Edeka, K+K, Gröblinghoff, Aldi, Lidl), sind im restlichen Gemeindegebiet kaum nahversorgungsrelevante Betrie-be ansässig. Die Relevanz der nahversorgungsrelevanten Sortimente für den Einzelhandelsstand-ort Bönen zeigt sich auch in der Verkaufsflächenausstattung: fast die Hälfte des insgesamt in der Gemeinde Bönen vorhandenen Einzelhandelsfläche entfällt auf die Warengruppe der Nahrungs- und Genussmittel.

Im zentrenrelevanten Einzelhandelsangebot kann noch eine vergleichsweise hohe Ausstattung bei den innerstädtischen Leitbranchen Bekleidung / Schuhe festgestellt werden. Dagegen ist u. a. bei Unterhaltungselektronik / Elektrowaren keine angemessene Versorgungsausstattung gegeben.

Das nicht-zentrenrelevante Angebotssegment wird maßgeblich durch ein differenziertes, kleinteili-ges Angebot geprägt. Größere Magnetbetriebe mit übergemeindlicher Ausstrahlungskraft sind in Bönen folglich nicht anzutreffen.

Die kleinteilige Angebotsstruktur, v.a. in den ansonsten eher flächenintensiven nicht-zentrenrelevanten Sortimenten (Bau- und Gartenmarktsortiment, Möbel etc.), kommt bei der Be-trachtung der im Gemeindegebiet vorhanden Einzelhandelsangebote nach Betriebsgrößen eben-falls zum Ausdruck.

So sind im Gemeindegebiet lediglich drei großflächige Einzelhandelsbetriebe ansässig, was einem Anteil von etwa 4 % entspricht. Hierbei handelt es sich um die drei Lebensmittelvollsortimenter

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Edeka, Gröblinghoff und K+K, die gemeinsam fast die Hälfte des Gesamtverkaufsflächenbestan-des auf sich vereinen.

Über 75 % der vorhandenen Einzelhandelsbetriebe weisen dagegen Verkaufsflächen von weniger als 100 qm auf. Folglich entfallen auch nur 18 % der Verkaufläche auf diese kleinteiligen Anbieter.

Abbildung 16: Betriebsgrößenstruktur in der Gemeinde Bönen

Betriebe Verkaufsfläche Betriebsgröße in qm Anzahl in % Anzahl in %

800 und mehr 3 4 5.235 45

300 bis 799 5 7 2.270 20

100 bis 299 11 14 1.920 17

50 bis 99 17 22 1.130 10

unter 50 40 53 970 8

Gesamt 76 100 11.525 100

Quelle: Eigene Erhebungen, eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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3.2 Wohnungsnahe Versorgung in Bönen

Eine der wichtigsten Aufgaben des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes besteht darin, Aussagen zur Situation und den Entwicklungspotenzialen im Bereich der wohnungsnahen Grund-versorgung zu treffen.

Diese wird grundsätzlich von allen Anbietern mit Sortimentsschwerpunkt auf Nahrungs- und Ge-nussmittel gewährleistet, dabei aber im Wesentlichen von Lebensmittel-Vollsortimentsbetrieben, Discountern, Getränke- und Drogeriemärkten. Ergänzt wird das Versorgungsnetz in der Regel durch kleinere Anbieter von Obst/ Gemüse, Süßwaren und Getränken sowie von Bäckern, Flei-schern, Kiosks, Tankstellenshops und bäuerlichen Direktverkaufsstellen („Hofläden“).

Die Qualität der Nahversorgung wird demzufolge wesentlich vom Lebensmitteleinzelhandel be-stimmt. Die Gemeinde Bönen weist in dieser Warengruppe (Nahrungs- und Genussmittel) mit rd. 81 % einen unterdurchschnittlichen sortimentsspezifischen Zentralitätswert auf. So wird für diese Warengruppe bei einer sortimentsspezifischen Kaufkraft von rd. 35,4 Mio. EUR eine Gesamtum-satzleistung von etwa rd. 28,6 Mio. EUR prognostiziert. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Bönen per Saldo einen Kaufkraftabfluss in Höhe von rd. 6,9 Mio. EUR zu verzeichnen hat.

Die Versorgungsstruktur im Lebensmittel- und Drogeriebereich wird in der Gemeinde Bönen - wie bereits dargestellt - maßgeblich durch die im Kernort Bönen ansässigen Lebensmittelbetriebe ge-prägt. Zum einen handelt es sich um die in unmittelbarer Nähe zueinander agierenden Lebensmit-telsupermärkte Edeka und Gröblinghoff im Bereich der Fußgängerzone, zum anderen um den An-gebotsstandort von Aldi, Lidl, K+K und Schlecker im Kreuzungsbereich von Bahnhof- und Bach-straße im östlich der Bahn gelegenen Standortbereich. Ergänzt wird das dort vorgehaltene Ange-bot von mehreren kleinen Geschäften, die vornehmlich dem Ladenhandwerk (Bäcker/Metzger) zu-zuordnen sind.

In allen sonstigen Ortsteilen befinden sich keine größeren nahversorgungsrelevanten Anbieter, so dass eine wohnortnahe oder gar fußläufige Versorgung derzeitig nicht gewährleistet ist. Mit Ein-wohnerzahlen zwischen rd. 200 (Westerbönen) und rd. 1.500 (Nordbögge) Personen verfügen die-se Ortschaften allerdings über so geringe eigene Kaufkraftpotenziale, dass jeweils eigene, lokale Nahversorgungsangebote dort nicht wirtschaftlich rentabel zu betreiben sein werden. Trotzdem sollte versucht werden, eine gewisse Basisversorgung in diesen Ortsteilen – gerade auch vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft – sicherzustellen. Entsprechende Nahver-sorgungsangebote könnten beispielsweise durch mobile Händler gewährleistet werden. Auch im Nebenerwerb betriebene Kleinstflächen (Hofläden oder frequenzerzeugende DL-Betriebe mit zu-sätzlichem Lebensmittelangebot) wären eine Möglichkeit zur Sicherung einer grundlegenden Ver-sorgung.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Abbildung 17: Wohnungsnahe Versorgung

Quelle: Eigene Erhebungen und Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

Wie die vorstehende Abbildung illustriert, ist die wohnungsnahe Grundversorgung unter Erreich-barkeitsgesichtspunkten lediglich für die zentral gelegenen Teile von Bönen und Altenbögge als zufriedenstellend zu bewerten. Denn nur hier kann die dort lebende Wohnbevölkerung in einer Ent-fernung von rd. 700 Metern14 die beiden Angebotsstandorte des Lebensmitteleinzelhandels auch fußläufig erreichen.

Die in den östlichen bzw. westlichen Randbereichen des Hauptsiedlungskörpers lebende Bevölke-rung kann sich folglich, ebenso wie die Bewohner der sonstigen Ortslagen, nicht wohnortnah ver-sorgen.

Erreichbarkeitsdefizite werden zumindest teilweise dadurch kompensiert, dass der Kernort Bönen sehr gut in das Linienbusnetz eingebunden ist und deshalb auch nicht-motorisierten Kunden eine attraktive Einkaufsmöglichkeit eröffnet.

14 Luftlinie

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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In diesem Zusammenhang muss allerdings auf die im östlichen Standortverbund agierenden Le-bensmittelbetriebe hingewiesen werden: Beide Lebensmitteldiscounter verfügen mit Verkaufsflä-chen deutlich unterhalb von 800 qm über nicht zukunftsfähige Marktgrößen. Und auch der K+K Supermarkt weist hinsichtlich der Verkaufsflächendimensionierung und Warenpräsentation deutli-che betriebliche Schwächen auf.

Die große Bedeutung der beiden Angebotsstandorte für die eigene Bevölkerung spiegelt sich auch in der im Rahmen dieser Untersuchung stattgefundenen Telefonbefragung wieder (siehe Kapitel 3.3). Hier wurden insgesamt 500 zufällig ausgewählte Einwohner u.a. zu ihrem Einkaufsverhalten im Lebensmittelsortiment befragt bzw. wie häufig die entsprechenden Angebotsstandorte in Bönen sowie den Nachbargemeinden aufgesucht werden. 15

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Telefonbefragung kurz dargestellt. Um genaue Aussa-gen zum Einkaufsverhalten der Bönener treffen zu können, wurden bei der Erhebung des Daten-materials die Ergebnisse nach Ortsteilen gegliedert.

Abbildung 18: In welchem Ort kaufen Sie bevorzugt Lebensmittel ein?

90%

95%

90%

92%

80%

100%

91%

4%

13% 8%

4%

8%

6%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Altenbögge

Bönen

Bramey-Lenningsen

Flierich

Nordbögge

Oster-/Westerbönen

Gesamt

Bönen Kamen Hamm Sonstige

n=

222

183

31

13

40

10

499

Quelle: Eigene Erhebungen und Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich; keine Angabe = 1 Person

15Vgl. Kapitel 3.3

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Bei Lebensmitteln als klassischem nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich fällt die Wahl des Einkaufortes für gewöhnlich auf den eigenen Wohnort; dies ist auch in Bönen der Fall. Über 90 % der befragten Bürger und Bürgerinnen geben an, ihren Lebensmitteleinkauf bevorzugt innerhalb der Gemeinde Bönen zu tätigen. Der am häufigsten aufgesuchte Anbieter in Bönen ist dabei der Edeka Supermarkt am westlichen Ende der Fußgängerzone. Insgesamt 67 % der befragten Haus-halte nutzen das Geschäft mindestens einmal pro Woche für den Lebensmitteleinkauf. 8 von 10 Haushalten (83 %) kaufen zumindest einmal pro Monat dort ein. Auch der zweitgrößte Lebensmit-telanbieter in Bönen, der in das Warenhaus Gröblinghoff integrierte Supermarkt, wird von der Be-völkerung sehr häufig aufgesucht. Fast 60 % der Bürger und Bürgerinnen kaufen wöchentlich bei Gröblinghoff ein, immerhin 77 % zumindest einmal im Monat. Der östlich der Bahntrasse gelegene dritte Lebensmittelvollsortimentbetrieb fällt demgegenüber deutlich ab: Nur 37 % der befragten Bö-nener geben an, den K+K Supermarkt mindestens einmal in der Woche aufzusuchen und auch für den monatlichen Einkauf wird er mit rd. 54 % erkennbar seltener genutzt. 24 % der befragten Per-sonen geben sogar ausdrücklich an, den K+K Supermarkt nie aufzusuchen.

Abbildung 19: Einkaufshäufigkeit an verschiedenen Standorten (n=205)

5%

16%

20%

21%

22%

17%

19%

10%

9%

6%

11%

14%

15%

15%

21%

13%

22%

16%

12%

12%

7%

6%

9%

12%

12%

24%

62%

63%

69%

79%

76%

89%

67%

5%

57%

51%

37%

50%

5%

8%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Edeka (Bönen)

Gröblinghoff (Bönen)

Aldi (Bönen)

Lidl (Bönen)

K+K Markt (Bönen)

Kaufland (Kamen)

Netto (ehemals Plus, Kamen)

Aldi/Edeka (Hamm-Pelkum)

Aldi/Netto/Rewe (Hamm-Rhynern)

Stadt Unna

Stadt Werl

Mind. 1x wöchentlich Mind. 1x im Monat Seltener Nie Keine Angabe Quelle: Eigene Erhebungen und Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

Die beiden ebenfalls östlich der Bahn gelegenen Lebensmitteldiscounter werden mit Werten von rd. 50 % (mindestens einmal wöchentlich) bzw. 72 % (mindesten einmal im Monat) etwa gleichauf zum regelmäßigen Lebensmitteleinkauf aufgesucht.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Alle außerhalb der Gemeinde liegenden Einkaufsmöglichkeiten fallen dagegen merklich ab. Ledig-lich der Kaufland Verbrauchermarkt im benachbarten Kamen wird noch als Einkaufsalternative re-gelmäßig von der Bönener Bevölkerung genutzt. Annähernd 25 % suchen die verkehrsgünstig gut angebundene Kaufland Filiale wenigstens ein Mal pro Monat auf.

Die nahegelegenen Angebotsstandorte in Hamm- Pelkum bzw. Hamm-Rhynern sowie den Städten

Werl und Unna spielen zur Bedarfsdeckung der Bevölkerung Bönens in diesem Zusammenhang

lediglich eine stark untergeordnete Rolle.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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3.3 Einkaufsorientierung der Bönener Bevölkerung

Im Rahmen einer telefonischen Haushaltsbefragung wurden im Dezember 2009 insgesamt 500 Bürger per Zufallsstichprobe ausgewählt und nach ihren bevorzugten Einkaufsorten der Waren-gruppen Lebensmittel, Bekleidung, Bau- und Gartenmarktartikel, Unterhaltungselektronik und Mö-bel sowie der Einkaufshäufigkeit an ausgewählten Standorten befragt.

Im Folgenden werden die Ergebnisse der telefonischen Bürgerbefragung dargestellt. Die differie-rende Zahl der Befragten bei den einzelnen Warengruppen erklärt sich durch Personen, die ent-weder keine Angabe gemacht haben oder ausdrücklich angegeben haben, diese Waren „nie“ zu kaufen. Bei der Auswertung nach Altersgruppen sind zudem die Personen nicht berücksichtigt worden, die keine Angabe über ihr Alter gemacht haben. Somit spiegelt die Fallzahl „n“ nur den Personenkreis wieder, der eine eindeutig zuordbare Antwort gegeben hat.

Abbildung 20: Bevorzugte Einkaufsorte im Überblick nach Warengruppen (Angaben in %)

91%

71%

14%

12%

10%

39%

7%

5%

22%

19%

11%

27%

45%

14%

52%

36%

10%

6%

12%

26%

13%

9%

9%

12% 5%

14%

34%

17%

9%

5%

11%

6%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Lebensmittel

Drogerie/Parfümerie

Bekleidung

Unterhaltungselektronik

Bau- undGartenmarktartikel

Wohnmöbel

Gesamt

Bönen Hamm Kamen Dortmund Unna Werl Sonstige

n=

496

478

485

410

409

388

2.666

Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im November 2009

Die Einkaufsorientierung weist hinsichtlich der unterschiedlichen Warengruppen erwartungsgemäß deutliche Unterschiede auf.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Abbildung 21: Bevorzugte Einkaufsorte für Lebensmittel nach Ortsteilen (Angaben in %)

90%

95%

90%

92%

80%

100%

91%

13% 8%

8%

6%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Altenbögge

Bönen

Bramey-Lenningsen

Flierich

Nordbögge

Oster-/Westerbönen

Gesamt

Bönen Kamen Hamm Sonstige

n=

222

183

31

13

40

10

499

Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im November 2009

Wie im vorherigen Kapitel bereits dargestellt, fällt die Wahl des Einkaufsortes in der Warengruppe Lebensmittel als klassischer nahversorgungsrelevanter Sortimentsbereich eindeutig auf den ei-genen Wohnort. Über 90 % der befragten Hauhalte geben an, ihre Lebensmittel vorwiegend in Bö-nen einzukaufen. Lediglich aus dem im Nordwesten liegenden Ortsteil Nordbögge orientieren sich immerhin rd. 20 % der Befragten in Richtung der benachbarten Versorgungsstandorte in Kamen bzw. Hamm.

Die insgesamt sehr hohe Orientierung auf die Gemeinde Bönen korrespondiert mit einer relativ hohen Umsatz-Kaufkraft-Relation für diese Warengruppe und ist Ausdruck der guten Versor-gungssituation im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel. Kamen, Hamm und die sonstige An-gebotsstandorte in den umliegenden Kommunen haben für den Lebensmitteleinkauf der Bevölke-rung Bönens somit eine nur geringe Bedeutung.

Im Bereich der Drogeriewaren zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch hier ist eine starke Orientierung auf die Gemeinde Bönen festzustellen (rd. 71 %). Diese ist bei der in den Kernorten (Altenbög-ge/Bönen) lebenden Bevölkerung mit 74 % bzw. 73 % besonders stark ausgeprägt, während die Bewohner der peripheren Ortslagen schon vermehrt Wettbewerbsstandorte in den Nachbarkom-munen aufsuchen. Vor allem die Stadt Hamm, aber auch das benachbarte Kamen werden zur Be-darfsdeckung vermehrt aufgesucht.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

Seite 35 von 100

Abbildung 22: Bevorzugte Einkaufsorte für Drogeriewaren/Parfümerie (Angaben in %)

74%

73%

52%

69%

60%

60%

71%

20%

14%

20%

15%

10%

15%

22%

9%

10%

6%

8%

11%

8%

5%

6%

10%

8%

6%

11%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Altenbögge

Bönen

Bramey-Lenningsen

Flierich

Nordbögge

Oster-/Westerbönen

Gesamt

Bönen Hamm Kamen Unna Dortmund Sonstige

n=

217

179

27

13

35

10

481

Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Für das Sortiment Bekleidung ist festzustellen, dass nur noch rd. 1/5 der befragten Personen ih-ren Bekleidungsbedarf vorzugsweise in Bönen decken. Dabei sind zwischen den Wohnorten in-nerhalb des Gemeindegebietes keine wesentlichen Unterschiede in der Intensität der Einkaufsori-entierung festzustellen (vgl. Abbildung 22).

Abbildung 23: Bevorzugte Einkaufsorte für Bekleidung (Angaben in %)

27%

18%

19%

23%

10%

20%

22%

70%

52%

59%

23%

47%

58%

45%

13%

16%

31%

12%

10%

13%

11%

16%

8%

6%

8%

7%

13%

15%

5%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Altenbögge

Bönen

Bramey-Lenningsen

Flierich

Nordbögge

Oster-/Westerbönen

Gesamt

Bönen Hamm Dortmund Unna Kamen Sonstige

n=

217

178

31

13

39

10

488

Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten

Als wichtigstes Einkaufsziel beim Bekleidungskauf fungiert die benachbarte Großstadt Hamm. Über die Hälfte der befragten Personen geben an, ihren Bekleidungsbedarf bevorzugt in der rd. 10 km nördlich gelegenen Stadt Hamm zu decken. Das Oberzentrum Dortmund wird dagegen ledig-lich von rd. 13 % der Befragten aufgesucht. Die Angebote in Bönen selbst liegen mit Werten um 20 % an zweiter Stelle.

Der bevorzugte Einkaufsort im Bereich der Unterhaltungselektronik ist ebenfalls die Stadt Hamm (rd. 45 %). Vor allem der im Allee-Center ansässige Saturn dürfte bis nach Bönen ausstrahlen. Aber auch die Stadt Kamen mit dem Euronics Fachmarkt an der Kämerstraße, die Stadt Unna mit den beiden großflächigen Berlet Elektronikfachmärkten sowie die Angebote der Stadt Dortmund (MediaMarkt/Saturn) werden regelmäßig von der Bönener Bevölkerung aufgesucht. Bönen steht mit einer Einkaufsorientierung von ca. 14 % der Befragten auf dem dritten Rang, da nur ein klein-teiliges Angebot vorhanden ist (vgl. Abbildung 24).

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Abbildung 24: Bevorzugte Einkaufsorte für Unterhaltungselektronik (Angaben in %)

19%

13%

9%

14%

5%

11%

15%

83%

45%

44%

55%

46%

45%

26%

15%

41%

18%

17%

15%

18%

11%

9%

8%

11%

10% 9%

9%

17%

36%

5%

6%

5%

5%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Altenbögge

Bönen

Bramey-Lenningsen

Flierich

Nordbögge

Oster-/Westerbönen

Gesamt

Bönen Hamm Unna Kamen Dortmund Sonstige

n=

182

153

27

11

34

6

413

Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten

Im Bereich des Bau- und Heimwerkerbedarfs wird die Gemeinde Bönen nur noch von rd. 12 % der befragten Bürger als wichtigster Einkaufsort genannt. Wichtigste Einkaufsziele im Bereich der Bau- und Gartenmarktartikel sind die entsprechenden Angebotsstandorte im benachbarten Kamen (u.a. Praktiker bzw. seit Frühjahr 2010 MaxBahr am Fachmarktstandort Zollpost sowie dem Gar-tencenter Dehner) mit rd. 36 % der Nennungen, gefolgt von der Stadt Hamm, die mit den diversen im Stadtgebiet vorhandenen Angeboten (u.a. Gartencenter Hesse, Obi, Hellweg, Toom) ca. 27 % der Nennungen auf sich zieht (vgl. folgende Abbildung).

Page 38: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen · Bönen an die BAB 2, sowie die Erreichbarkeit der BAB 1 über das Kamener Kreuz aus. Zwar ver- Zwar ver- fügt Bönen über keine Bundesstraßen,

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

Seite 38 von 100

Abbildung 25: Bevorzugte Einkaufsorte für Bau- und Heimwerkerbedarf (Angaben in %)

16%

11%

8%

12%

10%

11%

14%7% 38%

31%

38%

25%

44%

36%

43%

26%

27%

43%

29%

42%

17%

28%

14%

10%

14%

18%

24%

8%

33%

11%

11%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Altenbögge

Bönen

Bramey-Lenningsen

Flierich

Nordbögge

Oster-/Westerbönen

Gesamt

Bönen Kamen Hamm Unna Sonstige

n=

175

152

29

12

36

7

411

Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten

Wohnmöbel werden vorwiegend bei den großen Anbietern im Umfeld der Gemeinde Bönen ein-gekauft. Mit rd. 34 % der Nennungen werden bevorzugt die Städte Unna (u.a. Zurbrüggen/Osca), Hamm mit rd. 19 % (u.a. Wohnwelt Niessing, Möbel Boss) sowie mit rd. 12 % das benachbarte Kamen (u.a. Ikea, Meda) aufgesucht. Werl (u.a. Turflon, Roller) und Dortmund (u.a. Möbel Boss, Meda, Uni Polster) werden mit jeweils rd. 9 % genannt. Mit rd. 10 % spielt die Gemeinde Bönen ebenfalls nur eine untergeordnete Rolle. Da Möbel nur in großen Zeitabständen gekauft werden, sind hier die Verbraucher bereit, größere Fahrstrecken in Kauf zu nehmen. Dieses Verhalten kann auch bei der Einkaufsorientierung der Bönener Bevölkerung festgestellt werden.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

Seite 39 von 100

Abbildung 26: Bevorzugte Einkaufsorte für Wohnmöbel

13%

10%

13%

10%

10%

7%

11%

7%

6%

52%

36%

30%

33%

31%

34%

43%

19%

19%

29%

16%

22%

26%

22%

12%

13%

14%

13%

22%

9%

22%

14%

6%

9%

9%

10%

13%

9%

7%

6%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Altenbögge

Bönen

Bramey-Lenningsen

Flierich

Nordbögge

Oster-/Westerbönen

Gesamt

Bönen Unna Hamm Kamen Werl Dortmund Sonstige

n=

168

147

27

9

32

7

390

Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten

Bei der Differenzierung nach Altersgruppen zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch hier werden Le-bensmittel mit über 90 % bevorzugt in Bönen gekauft. Tendenziell kann aber festgestellt werden, dass gerade die Altersgruppe der unter 35-Jährigen verhältnismäßig häufig (rd. 12 %) an außer-halb des Gemeindegebietes liegenden Standorte einkaufen, während bei den über 56-Jährigen dieser Anteil auf etwa 7 % zurückgeht.

Die nach Altersklassen sortierten Befragungsergebnisse in den Sortimenten Bekleidung, Unterhal-tungselektronik, Bau- und Gartenmarktartikel sowie Wohnmöbel bestätigen die bei den Nahrungs-mitteln festgestellten Tendenz: Mit zunehmenden Alter nimmt die Bereitschaft, weiter entfernt lie-gende Wettbewerbsstandorte aufzusuchen, merklich ab. Über alle Warengruppen hinweg tritt Bö-nen als bevorzugter Einkaufsort verstärkt in den Vordergrund. Während in der Altersgruppe der un-ter 35-Jährigen rd. 10 % der Befragten angeben, ihre Bekleidungseinkäufe vor allem in Bönen zu tätigen, steigt der Anteil in der Altersgruppe der über 66-Jährigen auf über 30 %. Bei Wohnmöbeln steigt der Anteil sogar von nur 2 % (bis 35 Jahre) auf etwa 23 % (ab 66 Jahre).

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

Seite 40 von 100

Abbildung 27: Bevorzugte Einkaufsorte für Lebensmittel nach Altersklassen (Angaben in %)

88%

94%

87%

93%

93%

92%

8%

7%

5%

5%

5%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

bis 35 Jahre

36 bis 45 Jahre

46 bis 55 Jahre

56 bis 65 Jahre

66 Jahre und älter

Gesamt

Bönen Kamen Hamm Sonstige

n=

51

84

102

94

165

496

Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im November 2009

Neben der Einkaufsorientierung wurde im Rahmen der Telefonbefragung auch nach der Motivation für Einkäufe außerhalb Bönens gefragt.

Hierbei stellt sich heraus, dass sich das Aufsuchen von Angebotsstandorten außerhalb des Ge-meindegebietes vor allem durch das Vorhandensein einer umfangreichen Auswahl sowie die von den befragten Personen wahrgenommenen günstigeren Preise begründet. Insbesondere in den Bereichen „Auswahl“ und „Preis“ kann das im Grundzentrum Bönen vorgehaltene Einzelhandels-angebot somit nicht mit den Wettbewerbsstandorten in den umliegenden Mittelzentren bzw. dem Oberzentrum Dortmund mithalten.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Abbildung 28: Motivationsgründe für Einkäufe außerhalb Bönens (Angaben in %)

Anzahl der Befragtenn=500

Keine Angabe

Motivation

Anzahl der Nennungenn=366

25%

1%

10%

40%

34%

9%

7%

74%

kaufe nur in Bönen ein umfangreiche Auswahl

günstige Preise günstig gelegen, Arbeitsstelle, Bekanntenbesuch

Bekleidungsangebot größer Sonstiges

Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im November 2009

Werden die Ergebnisse der im November 2009 durchgeführten Telefonbefragung den Resultaten einer ähnlich gelagerten Untersuchung aus dem Jahr 1999 gegenübergestellt16, so offenbaren sich in einzelnen Warengruppen z.T deutliche Veränderungen hinsichtlich der Einkaufsorientierung. Während der Lebensmitteleinzelhandel Bönens seine Bedeutung für die Wohnbevölkerung auf ho-hem Niveau stabilisieren konnte, ist v.a. in den Sortimenten Bekleidung und Unterhaltungselektro-nik ein klarer Bedeutungsverlust festzustellen. Während 1999 noch rd. 31 % Befragten angaben, ihren Kleidungsbedarf bevorzugt in Bönen selbst zu decken, ist ihr Anteil auf rd. 22 % im Jahr 2009 gesunken. Auch im zentrenrelevanten Sortiment der Unterhaltungselektronik ist ein vergleichbarer Rückgang festzustellen. Hier hat sich der entsprechende Wert um rd. 10 Prozentpunkte vermin-dert. Waren es 1999 noch etwa 24 %, die ihren Unterhaltungselektronikbedarf vor allem in Bönen deckten, ist ihr Anteil auf rd. 14 % im Jahr 2009 zurückgegangen. In den Warengruppen der Bau- und Gartenmarktartikel bzw. der Wohnmöbel konnte der Bönener Einzelhandel seine Marktanteil dagegen stabilisieren bzw. leicht ausbauen. Auffallend sind hier allenfalls die Verschiebungen in-

16 Im Rahmen des Vorgängerkonzeptes wurde von ECON-CONSULT ebenfalls die Einkaufsorientierung der

Bönener Bevölkerung abgefragt. Aufgrund unterschiedlicher Sortimentsbezeichnungen können allerdings nur einige wenige Warengruppen im Zeitvergleich sinnvoll dargestellt werden.

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nerhalb der aufgesuchten Alternativstandorte. Konnten die Wettbewerbsstandorte in der Stadt Kamen im Jahr 1999 mit rd. 64 % der Nennungen noch den Großteil der Befragten auf sich verei-nigen, reduzierte sich ihr Anteil auf rd. 36 % im Jahr 2009. Entsprechend werden die Wettbe-werbsstandorte in Hamm bzw. Unna häufiger aufgesucht. Eine deutliche Verschiebung in der Ein-kaufsorientierung ist auch in der Warengruppe der Möbel festzustellen. Wurden 1999 die beiden großen Möbelstandorte in Unna (19 %) bzw. Werl (27 %) noch in etwa gleich häufig besucht, ist hier ein besonders große Verschiebung zu verzeichnen. Aktuell wird der Unnaer Möbeleinzelhan-del mit rd. 34 % deutlich vor dem Werler Möbeleinzelhandel (rd. 9 %) präferiert.

Abbildung 29: Veränderung der Einkaufsorientierung der Bönener Bevölkerung 1999 – 2009 (Angaben in %)

92%

91%

31%

22%

24%

14%

8%

12%

7%

10%

7%

13%

11%

9%

9%

9%

14%

19%

34%

27%

9%

45%

19%

27%

18%

46%

52%

56%

21% 13%

36%

13%

10%

12%

64% 5%

17%

7%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

1999

2009

1999

2009

1999

2009

1999

2009

1999

2009

Bönen Hamm Kamen Dortmund

Unna Werl Sonstige

Lebensmittel

Bekleidung

Unterhaltungselektronik

Bau- und Gartenmarktartikel

Wohnmöbel

Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im November 2009

Als Zwischenfazit kann festgehalten werden, dass besonders im Bereich der nahversorgungsrele-vanten Sortimente Bönen den bevorzugten Einkaufsort darstellt. Sowohl im Lebensmittel- als auch im Drogerie/Parfümerie-Sortiment sucht der überwiegende Anteil der befragten Personen das ent-sprechende Angebot des Bönener Einzelhandels auf. Dagegen zeigt sich in den Sortimenten des mittelfristigen Bedarfs (Bekleidung, Unterhaltungselektronik) ein deutlich abweichendes Ergebnis. Hier dominieren die entfernter liegenden Einzelhandelsstandorte Hamm und Kamen, während der Einzelhandelsstandort Bönen mit Werten von 22 % (Bekleidung) und 14 % (Unterhaltungselektro-nik) eine deutlich untergeordnete Rolle einnimmt. Bei den langfristigen Warengruppen der Bau- und Gartenmarktartikel bzw. der Wohnmöbel nimmt der Anteil Bönens als Haupteinkaufsort noch

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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weiter ab. Hier werden bevorzugt die spezialisierten Angebotsstandorte in den umliegenden Städ-ten Hamm, Kamen und Unna aufgesucht.

Der Einzelhandel des Oberzentrums Dortmund stellt, trotz seiner räumlichen Nähe und des attrak-tiven Einzelhandelsbesatzes, nur eine untergeordnete Einkaufsalternative für die Bönener Bevöl-kerung dar.

Bei der Unterscheidung nach Altersgruppen ist über alle Warengruppen hinweg eine abnehmende Mobilität zu verzeichnen. Im Alter werden dementsprechend die Angebote im Gemeindegebiet be-vorzugt aufgesucht.

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3.4 Der Einzelhandelsstandort Bönen im Meinungsbild der Befragten

Über die Einkaufsorientierung hinaus wurden mit der Telefonbefragung auch Verbesserungsvor-schläge für die Bönener Innenstadt abgefragt.

Von den 500 befragten Haushalten haben 28 % bei der Frage, ob sie in der Bönener Innenstadt etwas verbessern würden, keine Angabe gemacht. Lediglich 5 % der Befragten haben sich aus-drücklich mit der derzeitigen Situation zufrieden gezeigt. Dagegen sind 67 % mit der bestehenden Situation unzufrieden. Diese haben 338 Vorschläge abgegeben, die ihrer Meinung nach zur Ver-besserung der Innenstadt Bönens beitragen würden.

Abbildung 30: Verbesserungsvorschläge für die Bönener Innenstadt (Angaben in %)

5%

28%67%

11%

24%

17%

15%

9%

8%

Vermisse nichts, bin zufrieden Keine AngabeBekleidungsangebot erweitern Drogeriemarkt eröffnenneue Geschäfte ansiedeln Bahnschranke entfernen, Bahnübergang bauenFußgängerzone ansprechender gestalten, verlängern Sauberkeit der Straßen, Hundekot, Mülleimer, Toilettengrößere Geschäfte, EKZ Parkmöglichkeiten verbessernattraktiveres Stadtbild, modern, hell Sonstiges

Anzahl der Befragtenn=500

Keine Verbesserungsvorschläge

Vorschläge

Keine Angabe

Anzahl der Nennungenn=338

Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im November 2009

Am häufigsten genannt wird in diesem Zusammenhang ein größeres Einzelhandelsangebot bzw. die allgemein gehaltene Forderung nach mehr Geschäften. Unter diesem Punkt sind neben der generellen Forderung nach mehr Geschäften auch die in geringer Zahl geäußerten Wünsche nach einem Schuhgeschäft (3 Nennungen), einem Elektronikanbieter (4 Nennungen) und einem Bau-markt (6 Nennungen) subsumiert worden. 11 % der Nennungen entfallen auf eine Angebotsaus-

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weitung im Bekleidungssegment. Das entspricht insgesamt 36 Nennungen, die explizit eine Ergän-zung im Bekleidungssegment fordern. Darüber hinaus wurde die Ansiedlung eines Drogeriemark-tes von 10 Befragten gewünscht.17 Insgesamt entfallen somit 43 % der Verbesserungsvorschläge auf ein vielfältigeres und interessanteres Einzelhandelsangebot in der Bönener Ortsmitte.

Der am zweithäufigsten genannte Verbesserungsvorschlag betrifft eine verbesserte Verbindung der beiden durch die Bahntrasse getrennten Geschäftsbereiche. Rd. 17 % der Nennungen schla-gen in diesem Zusammenhang vor, die vorhandene Bahnschranke zu entfernen und einen leicht zu querenden Bahnübergang zu installieren. Mit insgesamt 58 Nennungen wird die Forderung ei-ner adäquaten Gleisüberbrückung vergleichsweise häufig vorgebracht.

9 % der Nennungen (= 31 Nennungen) wünschen sich eine attraktiver Fußgängerzone mit einer höheren Aufenthaltsqualität. In diesem Sinne kann auch der Vorschlag nach einem attraktiveren Stadtbild verstanden werden, so dass dieser Punkt insgesamt rd. 12 % der Nennungen auf sich vereinen kann. Mit 28 Nennungen bzw. rd. 8 % wurde ebenfalls der Wunsch nach mehr Sauberkeit geäußert – dieser Punkt bezieht sich generell auf das Straßenbild (u.a. überquellende Mülleimer, Verschmutzung durch Hundekot).

Auf die sonstigen Nennungen (u.a. verbesserte Verkehrsanbindung, Angebotsausweitung im Gast-ronomiebereich, verbesserte Parkmöglichkeiten, vermehrte Kulturangebote) entfallen insgesamt 19 %, wobei keiner der Einzelpunkte mehr als 5 % auf sich vereinen kann.

17 Der Anteil dürfte inzwischen durch die Eröffnung der Rossmann-Filiale im Gröblinghoff deutlich zurückge-

gangen sein.

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3.5 Kundeneinzugsgebiet des Bönener Einzelhandels

Um die Attraktivität des Einzelhandelsstandorts Bönens und dessen Ausstrahlung in umliegende Städte und Kommunen zu ermitteln, wurden im November 2009 alle der Bönener Interessensge-meinschaft (BIG) angehörigen Einzelhändler gebeten, die Wohnorte der einzelnen Kunden diffe-renziert nach Ortsteilen auf standardisierten Erhebungsbögen zu vermerken. Die Kundenwohnort-erhebung fand im Zeitraum vom 30. November 2009 bis zum 12. Dezember 2009 statt. Insgesamt wurden rd. 6.600 Kundenwohnorte differenziert nach Ortsteilen erfasst.

Abbildung 31: Ergebnisse der aktuellen Kundenwohnorterhebung (Tabelle)

Kundenanzahl Kundenherkunft

absolut in %

Bönen 4.597 69,6

Altenbögge 1.374 20,8

Nordbögge 175 2,6

Bramey-Lenningsen 85 1,3

Flierich 40 0,6

Sonstiges Bönen 24 0,4

Bönen Gesamt 6.295 95,3

Stadt Hamm, davon 72 1,1

Hamm-Selmigerheide 6 0,1

Hamm-Pelkum 6 0,1

Hamm-Wiescherhöfen 20 0,3

Hamm-Rhynern 11 0,2

Hamm-Sonstige 29 0,4

Stadt Kamen, davon 60 0,9

Kamen-Heeren-Werve 46 0,7

Kamen-Sonstige 14 0,2

Stadt Bergkamen 11 0,2

Stadt Werl 4 0,1

Stadt Unna 36 0,5

Nachbargemeinden Gesamt 183 2,8

Sonstige Orte 129 2,0

Gesamt 6.607 100,0

Quelle: Kundenwohnorterhebung 2009, eigene Berechnungen, Rundungsdifferenzen möglich

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Eindeutiges Ergebnis der aktuellen Kundenwohnorterhebung ist, dass die erfassten Kunden fast ausschließlich aus dem eigenen Gemeindegebiet stammen. Etwa 6.300 Personen und damit rd. 95 % aller Kunden gaben an, in Bönen wohnhaft zu sein. Lediglich rd. 3 % (183 Kunden) stammen aus den Nachbargemeinden – weiter entfernt liegenden Orten sind insgesamt rd. 130 Kunden bzw. etwa 2 % zuzuordnen.

Da bei der Erhebung der Wohnorte zudem nach Ortsteilen der Gemeinde Bönen differenziert wurde, lassen sich darüber hinaus genaue Aussagen über die Einkaufsorientierung der Einwohner Bönens treffen.

Erwartungsgemäß ist die Einkaufsorientierung auf die in der Ortsmitte vorgehaltenen Einzelhandelsangebote bei den Bewohnern Bönens bzw. Altenböges am stärksten ausgeprägt. Über 90 % der erfassten Kunden kommen aus Bönen/ Altenböggen, obwohl der Bevölkerungsanteil der dort lebenden Einwohner bei rd. 81 % liegt. Die Bewohner aller anderen Ortsteile weisen keine so starke Ausrichtung auf den Einzelhandel in der Orstmitte Bönens auf. So wohnen bspw. zwar rd. 6 % der Bürger Bönens in Bramey-Lenningsen, ihr Anteil an den Kunden in den innenstädtischen Einzelhandelsgeschäften liegt aber nur bei etwa 1 %. Ähnliche Werte lassen sich auch für den Ortsteil Nordbögge feststellen, wo zwar rd. 8 % der Einwohner Bönens leben, jedoch lediglich 2,6 % der erfassten Kunden von dort stammen.

Das Einzelhandelsangebot in der Ortsmitte von Bönen wird somit vorwiegend von den Einwohnern der Ortsteile Bönen/Altenbögge genutzt, während die Einwohner der anderen Ortsteile offensichtlich in stärkerem Maße Einzelhandelsangebote in anderen Kommunen in Anspruch nehmen. Während bei Kunden aus dem Kernort Bönen/Altenbögge demnach eine überdurchschnittlich hohe Bindung festgestellt werden kann, sind Kunden aus den peripheren Ortslagen, gemessen an der jeweiligen Wohnbevölkerung, lediglich in einem geringerem Maße in der Kundenwohnorterhebung erfasst worden. Hier ist demnach eine unterdurchschnittliche Kundenbindung an die Bönener Ortsmitte festzustellen.

Kunden von außerhalb des Gemeindegebietes kaufen nur selten in Bönen ein. Ihr Anteil an den befragten Kunden liegt bei 5 %. Die meisten auswärtigen Kunden stammen aus der benachbarten Stadt Hamm (72 Nennungen) an, gefolgt von Einwohnern der Stadt Kamen (60 Nennungen). Weitere 36 Personen kommen aus Unna. Eine genaue Auflistung der Herkunftsorte liefert die vorstehende Tabelle. Eine kartographische Auswertung der Erhebungsergebnisse ist der Abbildung auf der folgenden Seite zu entnehmen.

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Abbildung 32: Ergebnisse der aktuellen Kundenwohnorterhebung (Karte)

Quelle: Kundenwohnorterhebung 2009, eigene Berechnungen

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Aufschlussreich ist auch ein Vergleich dieser Ergebnisse mit Vergleichsdaten aus dem Jahr 1999, die im Zuge der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes durch ECON-CONSULT 18 erhoben wor-den sind.

Stellt man die vorgefundenen Kundenanteile aus den Jahren 1999 und 2009 gegenüber, wird auf diese Weise ein deutlicher Rückgang des Anteils auswärtiger Kunden sichtbar. Während im Jahr 1999 noch ein Sechstel (16,6 %) der vorhandenen Einzelhandelskunden aus „Nicht-Bönener“ be-stand, hat sich dieser Anteil auf aktuell unter fünf Prozent (4,7%) verringert. Entsprechend gestie-gen ist der Anteil von Kunden aus dem Gemeindegebiet Bönens: von 83,3 % im Jahr 1999 auf 95,3 % im Jahr 2009.

Abbildung 33: Ergebnisse der Kundenwohnorterhebungen aus den Jahren 1999 und 2009

16,7%

95,3%

83,3%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

199 9 2 009

Anteil von Kunden aus Bönen Anteil auswärtiger Kunden

4,7%

Quelle: Kundenwohnorterhebung 2009, eigene Berechnungen, ECON-CONSULT 1999

Auch hinsichtlich der Kundenherkunft innerhalb von Bönen lassen sich deutliche Veränderung fest-stellen. Der Vergleich mit den entsprechenden Daten aus dem Jahr 1999 zeigt, dass heute weni-ger Bewohner aus den peripher gelegenen Ortsteilen Bönens in der Ortsmitte anzutreffen sind.

18 Das „Einzelhandelskonzept für den Versorgungsstandort Bönen“ wurde von ECON-CONSULT erstellt.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Entsprechend ist der Anteil der Kunden aus Bönen/Altenbögge von rd. 84 % im Jahr 1999 auf ak-tuell rd. 95 % gestiegen. Eine Aufschlüsselung nach Ortslagen der Gemeinde Bönen zeigt die fol-gende Tabelle.

Abbildung 34: Kundenherkunft nach Bönener Ortsteilen 1999 - 2009

1999 2009 Ortsteil

Anzahl in % Anzahl in %

Bönen/Altenbögge 790 83,7 5.971 94,9

Nordbögge 81 8,6 175 2,8

Bramey/Lenningsen 29 3,1 85 1,4

Flierich 20 2,1 40 0,6

Sonstiges Bönen 24 2,5 24 0,4

Gesamt 944 100,0 6.295 100,0

Quelle: Kundenwohnorterhebung BBE 2009/Econ Consult 1999; eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

Zusammenfassend ist festzuhalten, das der ortsansässige Einzelhandel im Wesentlichen die eige-ne Bevölkerung anspricht. Eine über das eigene Gemeindegebiet hinausgehende Ausstrahlungs-kraft kann dem Bönener Einzelhandel aktuell nicht attestiert werden.

In Vergleich zu Daten aus dem Jahr 1999 kann sogar ein deutlicher Rückgang im Kundeneinzugs-gebiet festgestellt werden. Die Wettbewerbsstandorte in den Nachbarkommunen haben innerhalb der letzten 10 Jahre offenbar in einem höheren Maße an Attraktivität dazu gewonnen, als dies in Bönen der Fall ist. Vor allem Kunden aus den Nachbarkommunen, aber auch die eigene Bevölke-rung aus den peripheren Ortslagen werden in einem deutlich geringerem Maße angesprochen, als dies noch vor 10 Jahren der Fall gewesen ist.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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3.6 Einzelhandelszentralität

Aufbauend auf den Ergebnissen der Angebots- und Nachfrageanalyse lässt sich die funktionale Bedeutung des Einzelhandels mit Hilfe der Einzelhandelszentralität ermitteln, die auch Aussagen zum Ausstattungsgrad im Einzelhandel zulässt. Die Umsatz-Kaufkraft-Relation stellt das Verhältnis zwischen den erwirtschafteten Umsätzen des ansässigen Einzelhandels und dem örtlichen Kauf-kraftpotenzial dar. Für die Gemeinde Bönen liegt die Umsatz-Kaufkraft-Relation bei ca. 57 %, so dass der erwirtschaftete Gesamtumsatz ca. 43 Prozentpunkte unter dem vorhandenen Kaufkraft-potenzial liegt und per Saldo somit Kaufkraft in Höhe von ca. 41 Mio. EUR an außerhalb des Ge-meindegebiets liegende Angebotsstandorte fließt.

Die Umsatz-Kaufkraft-Relationen nach Sortimenten lassen Rückschlüsse auf die Stärken und Schwächen des Einzelhandels in der Gemeinde Bönen zu.

Im Bereich der nahversorgungsrelevanten Sortimente kann in der Gemeinde Bönen eine relativ hohe Umsatz-Kaufkraft-Relation (UKR) festgestellt werden. Diese liegt mit rd. 80 % etwa 20 Pro-zentpunkte über dem Gesamtzentralitätswert der Gemeinde Bönen. Die hohe Umsatz-Kaufkraft-Relation erklärt sich vor allem durch die Präsenz der Lebensmittelvollsortiments- bzw. Discountbe-triebe in der Ortsmitte und korrespondiert mit den Ergebnissen der Telefonbefragung, die eine ho-he Orientierung auf die Gemeinde Bönen aufgezeigt hat. Trotz einer vergleichsweise hohen Bin-dung fließen per Saldo immerhin noch rd. 7 Mio. der vorhandenen Kaufkraft im Lebensmittelseg-ment an Angebotsstandorte außerhalb Bönens ab. Auch im Segment der pharmazeutischen Pro-dukte kann eine relativ hohe Kaufkraftbindung festgestellt werden, die auf eine zufriedenstellende Ausstattung durch die vier im Gemeindegebiet ansässigen Apotheken zurückzuführen ist. Per Sal-do fließen in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten somit rd. 10 Mio. EUR aus dem Gemein-degebiet ab, so dass sich bei einem vorhandenem Kaufkraftpotenzial von etwa 50 Mio. EUR eine Umsatz-Kaufkraft-Relation von rd. 80 % errechnen lässt.

Abbildung 35: Umsatz-Kaufkraft-Relation – nahversorgungsrelevante Sortimente

Kaufkraft-potenzial Umsatz

Umsatz-Kaufkraft-Relation

Kaufkraft-Saldo

Nahversorgungsrelevante Sortimente in Mio. EUR in. Mio. EUR in % in Mio. EUR

Nahrungs- u. Genussmittel/Bäcker/Metzger 35,5 28,6 81% -6,9

Drogerie / Parfümerie / Kosmetik 4,0 2,6 65% -1,4

Pharmaz., mediz., orthop. Artikel 9,3 7,7 83% -1,6 Nahversorgungsrelevante Sortimente gesamt 48,7 38,8 80% -9,9

Sortimente gesamt 95,3 53,9 57% -41,4

Quelle: Eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

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Bei den zentrenrelevanten Leitsortimenten19 sind ebenfalls ausschließlich negative Kaufkraftsal-den festzustellen. Aufsummiert ergibt sich per Saldo ein Abfluss über die Gemeindegrenze hinaus von rd. 15 Mio. EUR. Stellt man das entsprechende Kaufkraftpotenzial den erzielten Umsätzen ge-genüber, so lässt sich eine UKR von rd. 44 % errechnen. Ein Wert, der etwa 13 Prozentpunkte un-ter dem Gesamtdurchschnitt des Einzelhandels in Bönes liegt. Die geringste Kaufkraftbindung kann dabei in der Warengruppe der Unterhaltungselektronik bzw. der Elektrokleingeräte festge-stellt werden. Diese liegt bei rd. 23 % und somit etwa 35 Prozentpunkte unterhalb der Gesamtzent-ralität von 57 %. Auch in den Warengruppen Spielwaren und Sportartikel liegt die UKR mit einem Wert von rd. 29 % deutlich unterhalb des Gemeindedurchschnitts. Die absolut gesehen höchsten Kaufkraftabflüsse sind aber mit rd. 5,6 Mio. EUR im Bekleidungs- und Schuhsegment zu verzeich-nen. Per Saldo können hier nur 42 % der vorhandenen Kaufkraft gebunden werden. Das defizitäre Einzelhandelsangebot im Bereich Bekleidung und Unterhaltungselektronik wird auch durch die Er-gebnisse der telefonisch abgefragten Einkaufsorientierung sowie den geäußerten Verbesserungs-vorschlägen bestätigt.

Lediglich die Warengruppen GPK/Hausrat/Heimtextilien mit rd. 81 % sowie Foto/Optik/Akustik/ Uhren/Schmuck mit rd. 63 % liegen über dem gesamtstädtischen Mittelwert, sind dabei allerdings ebenfalls negativ.

Abbildung 36: Umsatz-Kaufkraft-Relation – zentrenrelevante Leitsortimente

Kaufkraft-potenzial

Um-satz

Umsatz-Kaufkraft-Relation

Kauf-kraft-Saldo

Zentrenrelevante Leitsortimente gem. § 24a LEPro NRW in Mio. EUR in. Mio.

EUR in % in Mio. EUR

PBS*/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher 3,3 1,8 56% -1,4

Bekleidung/Wäsche/Schuhe/Lederwaren 9,6 4,1 42% -5,6

GPK**/Haushaltsgegenstände/Gardinen/ Stoffe/Sicht- , Sonnenschutz/Heimtextilien 2,1 1,7 81% -0,4

Spielwaren, Hobby, Basteln, Instrumente, Sportartikel 2,8 0,8 29% -2,0

UE/CD/Video/PC/Drucker/Kommunikation/ Elektrokleingeräte 5,8 1,4 23% -4,5

Foto/Optik/Akustik/Uhren/Schmuck 2,7 1,7 63% -1,0

Zentrenrelevante Sortimente gesamt 26,3 11,5 44% -14,8

Sortimente gesamt 95,3 53,9 57% -41,4

* Papier, Büro und Schreibwaren; ** Glas, Porzellan, Keramik Quelle: Eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

In allen optional zentrenrelevanten Warengruppen werden ebenfalls Umsatzleistungen erreicht, die deutlich unterhalb dem Niveau des Kaufkraftpotenzials im Gemeindegebiet liegen. Insgesamt summiert sich hier der Kaufkraftverlust auf rd. 2,4 Mio. EUR.

19 Vgl. Anlage 1 zum § 24a LEPro NRW

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Absolut betrachtet wird vor allem in den unter dem Oberbegriff „Einrichtungszubehör“ zusammen-gefassten Warengruppen Teppiche/ Bettwaren/ Lampen und Leuchten etc. das vorhandene Kauf-kraftpotenzial bei weitem nicht gebunden. Lediglich rd. 9 % der vorhanden Kaufkraft wird durch den ortsansässigen Einzelhandel gebunden. Hier fließen per Saldo rd. 1,9 Mio. EUR an Konkur-renzstandorte ab.

Die Warengruppen Schnittblumen und Fahrräder können aus datenrechtlichen Gründe nur ge-meinsam ausgewiesen werden. Die Umsatz-Kaufkraft-Relation beträgt in diesen beiden Waren-gruppen zusammen genommen rd. 52 %. Der Kaufkraftsaldo beträgt folglich rd. 0,5 Mio. EUR.

Abbildung 37: Umsatz-Kaufkraft-Relation – optional zentrenrelevante Sortimente

Kaufkraft-potenzial Umsatz

Umsatz-Kauf-kraft-

Kaufkraft-Saldo

Optional zentrenrelevante Sortimente in Mio. EUR in. Mio. EUR in % in Mio. EUR

Schnittblumen/Fahrräder 1,1 0,6 52 -0,5

Einrichtungszubehör insgesamt* 2,1 0,2 9 -1,9

Optional zentrenrelevante Sortimente 3,2 0,8 24 -2,4

Sortimente gesamt 95,3 53,9 57 -41,4

* Teppiche, Bettwaren (Lattenroste, Matratzen, Oberbetten), Lampen/Leuchten, Kunstgegenstände, Bilder, Briefmarken, Münzen, sonst. Geschenkartikel, Antiquitäten Quelle: Eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

Werden die nicht-zentrenrelevanten Sortimente betrachtet, so ist festzustellen, dass auch hier ausschließlich negative Umsatz-Kaufkraft-Relationen auftreten. Die Kaufkraftbindung in diesen Warengruppen ist mit rd. 16 % sehr gering. Insgesamt fließen per Saldo rd. 14 Mio. € aus dem Gemeindegebiet in andere Kommunen ab. Auch hier korrespondieren die errechneten Umsatz-Kaufkraft-Relationen mit den Ergebnissen der Telefonbefragungen. Demnach werden sowohl im Bereich der Bau- und Gartenmarktartikel als auch der Wohnmöbel bevorzugt Angebotsstandorte außerhalb des Gemeindegebietes aufgesucht.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

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Abbildung 38: Umsatz-Kaufkraft-Relation – nicht-zentrenrelevante Sortimente

Kaufkraft-potenzial Umsatz

Umsatz-Kauf-kraft-

Relation

Kaufkraft-Saldo

Nicht-zentrenrelevante Sortimente

in Mio. EUR in. Mio. EUR in % in Mio. EUR Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere/ Bau-marktsortiment/Kfz-Zubehör/Pflanzen/ Gar-tenbedarf (o. G-Möbel)

10,9 1,7 16 -9,1

Möbel (inkl. Bad-/Garten-/Büromöbel)/ Elekt-rogroßgeräte 6,1 1,0 17 -5,1

sonstige Sortimente (Camping, Kinderwagen) 0,1 0,0 19 -0,1

Nicht-zentrenrelevante Sortimente gesamt 17,0 2,8 16 -14,2

Sortimente gesamt 95,3 53,9 57 -41,4

Quelle: Eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich

Im Fazit ist somit festzuhalten, dass das Grundzentrum Bönen vor allem im Lebensmittelbereich aufgrund des vorhandenen Einzelhandelsbesatzes in der Ortsmitte (Edeka, Gröblinghoff, K+K, Al-di, Lidl, Schlecker, Rossmann) eine hohe Kaufkraftbindung erreicht. Gleichzeitig sind in den innen-stadtprägenden Angeboten wie Bücher, Schreib- und Spielwaren, Foto, Optik, Uhren, Schmuck, vor allem aber bei Bekleidung und Elektrowaren deutliche Angebotsdefizite zu erkennen, die in ei-ner relativ geringen Kaufkraftbindung ihren Ausdruck finden. In den nicht-zentrenrelevanten Be-darfsgruppen sind mit einer Umsatz-Kaufkraft-Relation von rd. 16 % die prozentual höchsten Kauf-kraftabflüsse zu verzeichnen. Gerade bei den langfristigen Bedarfsgütern werden folglich die att-raktiven Einkaufsalternativen der benachbarten Mittelzentren aufgesucht.

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4 Zwischenfazit der Angebots- und Nachfrageanalyse

Als Ergebnis der Angebotes- und Nachfrageanalyse können folgende Punkte festgehalten werden:

■ Der Einzelhandelsstandort Bönen wird maßgeblich durch die in der Region vorhandenen, att-raktiven Mittelzentren (Hamm, Unna, Kamen) sowie das Oberzentrum Dortmund beeinflusst.

■ Die demographische Entwicklung (Bevölkerungsrückgang; demographischer Wandel) und so-mit auch die Kaufkraftentwicklung begrenzen zukünftige Wachstumspotenziale.

■ Der im Gemeindegebiet ansässige Einzelhandel spricht nahezu ausschließlich die eigene Be-völkerung an. Im Vergleich zu 1999 ist der Anteil auswärtiger Kunden stark zurückgegangen.

■ Vor allem in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten der Nahrungs- und Genussmittel so-wie der Drogeriewaren stellt Bönen den bevorzugten Einkaufsort dar. Die umliegenden Ange-botsstandorte (u.a. Hamm-Pelkum/Wiescherhöfen, Kamen-Heeren-Werve bzw. Kamen-„Zollpost“) spielen nur eine deutlich untergeordnete Rolle.

■ Edeka und Gröblinghoff sind die aus Kundensicht am häufigsten aufgesuchten Lebensmittel-märkte, die beiden Discounter Aldi und Lidl liegen gleichauf im Mittelfeld. Der K+K Supermarkt bleibt deutlich zurück.

■ Innenstadttypische Branchen wie Drogerie/Parfümerie, Bekleidung, Unterhaltungs-/Kleinelektronik werden stärker als vorher in Hamm, Unna und Dortmund gekauft.

■ Bau-, Garten- und Möbelangebote werden weiterhin an den großen Fachmarktstandorten in der Region nachgefragt.

■ Bei der Differenzierung nach Altersgruppen geht eine abnehmende Mobilität mit zunehmen-dem Alter einher. Die Differenzierung nach Ortsteilen zeigt keine so deutlichen Unterschiede. Lediglich in den peripheren Ortslagen der Gemeinde zeigt sich teilweise eine erhöhte Orientie-rung auf benachbarte Angebotsstandorte.

■ Der Schwerpunkt der vorgehaltenen Einzelhandelsflächen ist eindeutig im Bereich der Le-bensmittel auszumachen. Hier wird auch das Gros des erwirtschafteten Einzelhandelsumsat-zes getätigt.

■ Im Bereich der Lebensmittel kann mit rd. 80 % auch die höchste Umsatz-Kaufkraft-Relation festgestellt werden. Über alle Sortimente hinweg liegt sie bei etwa 57 %, so dass per Saldo insgesamt rd. 41 Mio. EUR des vorhandenen Kaufkraftpotenzials an außerhalb liegende Wett-bewerbsstandorte fließen.

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■ Der vorhandene Einzelhandel konzentriert sich in einem hohen Maße auf den Kernort Alten-bögge/Bönen – in den Ortslagen der Gemeinde Bönen befinden sich kaum Einzelhandelsbe-triebe.

■ Im Kernort konzentriert sich der Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz auf die Bahnhof-straße. Bedeutendste Angebotsstandorte sind die westlich der Bahntrasse gelegene Fußgän-gerzone sowie der östlich der Bahnlinie gelegene Teil der Bahnhofstraße.

■ Frequenzerzeugende Wirkung geht in beiden Teilbereichen maßgeblich von den dort ansässi-gen Lebensmittelbetrieben aus: Im westlichen Teil sind dies der Edeka-Supermarkt sowie das Warenhaus Gröblinghoff – im östlichen Teil der K+K-Supermarkt sowie die beiden Lebensmit-teldiscounter Aldi und Lidl.

■ Die vorhandene Betriebsgrößenstruktur wird maßgeblich von kleinteiligen Einzelhandelsbetrie-ben geprägt: Über 75 % der vorhandenen Einzelhandelsbetriebe weisen Verkaufsflächen von weniger als 100 qm auf. Dagegen vereinen die drei großflächigen Lebensmittelvollsortiments-betriebe rd. 45 % der Gesamtverkaufsfläche auf sich.

■ Die wohnortnahe Grundversorgung stellt sich unter Erreichbarkeitsgesichtspunkten nur für die im zentralen Teil Bönens lebende Bevölkerung als zufriedenstellend dar. Hier kann ein großer Teil der Wohnbevölkerung in einer Entfernung von rd. 700 Metern20 die beiden Angebots-standorte des Lebensmitteleinzelhandels auch fußläufig erreichen. Defizite lassen sich somit sowohl in den östlichen und westlichen Randbereichen von Bönen bzw. Altenbögge sowie in den sonstigen Ortslagen feststellen.

■ Die bisher noch starke Position der Lebensmittelanbieter in Bönen wird zunehmend gefährdet, da mehrere Märkte nicht mehr marktüblichen Größen entsprechen (Discounter Aldi, Lidl und Supermarkt K+K).

■ Deutlich positiv dürfte sich allerdings die Umstrukturierung von Gröblinghoff auswirken, der durch die Reduktion seiner Non-Food-Randsortimente eine Teilfläche an den Drogeriemarkt Rossmann untervermietet hat und sich nun verstärkt auf das Lebensmittelangebot konzentrie-ren wird.

20 Luftlinie

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5 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen

5.1 Bedeutung kommunaler Einzelhandelskonzepte aus Sicht der Lan-desplanung

Aus Sicht der Landesplanung soll ein kommunales Einzelhandels- und Zentrenkonzept in erster Linie Vorschläge für die Ausgestaltung des landesplanerischen Steuerungsansatzes unter Berück-sichtigung der ortsspezifischen Besonderheiten entwickeln.

Dabei formuliert § 24 a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) die Grundsätze der Raumordnung für die Planung großflächiger Einzelhandelsvorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO.21 Dem-nach kommen für großflächigen Einzelhandel künftig nur noch Standorte in zentralen Versor-gungsbereichen (d.h. in Innenstädten, Ortsmitten, Stadtteilzentren) in Betracht, sofern es sich um Vorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten handelt. Vorhandene Standorte außerhalb zentraler Versorgungsbereiche genießen Bestandsschutz. Vorhaben mit nicht-zentrenrelevanten Sortimen-ten (insbesondere Möbelmärkte, Gartencenter, Baumärkte) und begrenztem Randsortiment dürfen weiterhin außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen entstehen.

Im Einzelnen gilt:

Die zulässigen Nutzungen müssen sich in Art und Umfang nach der Funktion des zentralen Versorgungsbereiches richten, in dem ihr Standort liegt. Sie dürfen weder zentrale Versor-gungsbereiche noch die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet be-einträchtigen.

Die räumliche und funktionale Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche erfolgt durch die Kommunen, ist aber an Kriterien gebunden, etwa die „städtebaulich integrierte Lage in-nerhalb eines im Regionalplan dargestellten „Allgemeinen Siedlungsbereichs“ (ASB) und die „gute verkehrliche Anbindung in das öffentliche Personennahverkehrsnetz“.

Eine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche oder der Nahversorgung wird regel-mäßig nicht unterstellt, solange der erwartete Umsatz eines Planvorhabens die zurechenba-re Kaufkraft weder in einzelnen Sortimentsbereichen noch insgesamt übersteigt. Bezugs-maßstab ist bei Hauptzentren die Kommune, bei Nebenzentren und Nahversorgungszentren sind es die funktional zugeordneten Stadtteile bzw. die zu versorgenden Bereiche.

Gemäß § 24 a Abs. 3 LEPro dürfen Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsvorhaben auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen geplant werden, wenn ergänzend zu dem nicht-zentrenrelevanten Kernsortiment nur ein begrenztes zentren- und nahversor-

21 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. 2007

S. 225)

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gungsrelevantes Randsortiment vorgesehen ist. Von einer Beeinträchtigung zentraler Ver-sorgungsbereiche oder der wohnungsnahen Grundversorgung ist in der Regel dann nicht auszugehen, wenn für das Kernsortiment ausreichend Kaufkraft innerhalb der Standortge-meinde zur Verfügung steht und sich der Umfang des Randsortiments auf 10 % bzw. höchs-tens 2.500 qm der insgesamt in dem betreffenden Sondergebiet zulässigen Verkaufsfläche beschränkt.

Standorte von zwei oder mehr Vorhaben mit mind. 50.000 qm Verkaufsfläche müssen in den Regionalplänen als ASB mit Zweckbindung dargestellt werden. Ihre Randsortimente dürfen insgesamt max. 5.000 qm VKF umfassen.

Ergänzend wurde auch der „Einzelhandelserlass Nordhein-Westfalen“ im September 2008 durch die Landesregierung aktualisiert. Die Verwaltungsvorschrift erläutert die wesentlichen Punkte der gesetzlichen Rahmenbedingungen und bestimmt das Verwaltungshandeln, in dem sie

„(…) den Trägern der Regionalplanung, den Bezirksregierungen, den Gemeinden als Trä-gern der Bauleitplanung und den Bauaufsichtsbehörden als Grundlage für die Beurteilung von Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben i. S. v. § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen und für In-vestitionswillige, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und den Einzel-handel Planungs- und Investitionssicherheit schaffen [soll].“

Zu gemeindliche Einzelhandelskonzepten wird unter Punkt 4.1 ausgeführt:22

„Mit der Aufstellung von gemeindlichen Einzelhandelskonzepten und der planungsrechtli-chen Umsetzung dieser Konzepte durch Bauleitpläne unterstützen die Gemeinden die Ent-wicklung ihrer Zentren und Nebenzentren und sorgen für eine ausgewogene Versorgungs-struktur. Einzelhandelskonzepte schaffen einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungs-grundlage für die Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben, andererseits Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer.

In den Einzelhandelskonzepten legen die Gemeinden ihre Entwicklungsziele für den Einzelhandel fest. Dies beinhaltet neben den angestrebten Zentrengefüge über die Festle-gung zentraler Versorgungsbereiche auch die Bestimmung der Sonderstandorte für großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten sowie sonstige Sonderstandorte (u.a. Großeinrichtungen gem. § 24 a Abs. 4 LEPro). Dabei wer-den auf der Grundlage einer konkreten Bestandserhebung und -analyse der Einzelhandels-situation sowie der städtebaulichen Konzeption für die Einzelhandelsentwicklung die beste-

22 Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben; Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzel-

handelserlass NRW). Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr – V.4/ VI A 1 - 16.21 - u. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie- 322/323 – 30.28.17. vom 22.09.2008.

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henden tatsächlichen zentralen Versorgungsbereiche sowie die Entwicklung zentraler Ver-sorgungsbereiche räumlich und funktional festgelegt. Zu einem Einzelhandelskonzept gehört auch die ortsspezifisch zu entwickelnde Liste zentrenrelevanter Sortimente.“

Mit der aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen wurde § 24 a Abs. 1 LEPro auf den Prüfstand gestellt. Im Urteil vom 26.08.2009 hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass § 24 a Abs. 1 S. 4 LEPro NRW, wonach FOCs mit mehr als 5.000 qm Verkaufs-fläche nur in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ausgewiesen werden dürfen, mit der Landesverfassung nicht vereinbar ist. Die Regelung verletzt das Recht auf kommunale Selbstver-waltung und ist deshalb nichtig.

§ 24 a Abs. 1 S. 4 LEPro wirke gegenüber Gemeinden mit nicht mehr als 100.000 Einwohnern als striktes Verbot, ein FOC mit mehr als 5.000 qm Verkaufsfläche eigenverantwortlich anzusiedeln. Dieser Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit verstoße gegen das Verhältnismäßigkeitsprin-zip und das Willkürverbot. Die Verbotsregelung in § 24 a Abs. 1 S. 4 LEPro sei nicht durch überört-liche Interessen von höherem Gewicht gerechtfertigt. Nachvollziehbare Erwägungen für die aus-nahmslose Festlegung der Schwellenwerte für die Verkaufsfläche und die Einwohnerzahl seien nicht ersichtlich (Urteil des VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 26.08.2009, Az.: VerfGH 18/08).

In Fortsetzung dieses Rechtsstreites hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in seinem Urteil vom 30.09.2009 (10 A 1676/08) die Bezirksregierung Münster verpflichtet, den Flächenut-zungsplan der Stadt Ochtrup, der eine Erweiterung des bestehenden FOC von 3.500 qm auf 11.500 qm Verkaufsfläche vorsah, zu genehmigen. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsge-richt ausgeführt, dass die Planung nicht gegen verbindliche Ziele der Raumordnung verstoße, weil § 24 a LEPro – soweit er hier noch einschlägig sei – allenfalls in der Abwägung zu berücksichti-gende Grundsätze der Raumordnung enthalte. Denn die Regelungen des § 24 a LEPro erfüllen nach Auffassung des OVG nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Gemeinden bindende Zie-le der Landesplanung im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB. Der Landesgesetzgeber habe keine der kommunalen Bauleitplanung vorgelagerte abschließende Entscheidung getroffen. Dies aber sei Voraussetzung für die Einordnung einer Regelung als Ziel der Landesplanung. Außerdem sei die Vorschrift nicht hinreichend bestimmt.

Das Urteil hat nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.04.2010 Rechts-kraft erlangt. Damit wird die Verantwortung für die Entwicklung des Einzelhandels von den Lan-desplanungsbehörden wieder auf die Gemeinden zurückverlagert. Grundsätzlich wird den Kom-munen damit wieder freigestellt, großflächige Einzelhandelsvorhaben selbst dann außerhalb zent-raler Versorgungsbereiche zu planen, wenn diese zentren- und nahversorgungsrelevante Kensor-timente führen.

Der Nachweis der städtebaulichen Verträglichkeit über die Verfahren der Bauleitplanung bleibt aber selbstverständlich weiterhin die wichtigste Genehmigungsvoraussetzung.

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Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept folgende Aussagen getroffen:

Ableitung eines funktional differenzierten Zentrennetzes (Funktionsbestimmung des zentra-len Versorgungsbereiches mit Festlegung des zu versorgenden Bereiches; ergänzende Grundversorgungsstandorte),

genaue Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches und Identifizierung von Entwick-lungsarealen für standortgerechte Einzelhandelsnutzungen innerhalb der Zentren (räumliche Festlegung),

Begründung zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente unter Beachtung der ortsspezifischen Besonderheiten in den Angebotsstrukturen,

Empfehlungen zur Umsetzung des Einzelhandelskonzepts im Rahmen der Bauleitplanung.

Ziel ist es, ein Einzelhandelskonzept zu entwickeln, dass als Leitlinie für die künftige Gemeinde-entwicklungsplanung dienen kann. Beschließt der Rat der Gemeinde Bönen das Konzept als städ-tebauliche Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 BauGB, wäre es künftig bei der Aufstellung einzelhan-delsrelevanter Bauleitpläne zu berücksichtigen und als wichtige, abwägungsrelevante Planungs-grundlage zu beachten.

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5.2 Leitziele und Standortkonzept

Die einzelhandelsrelevanten Ziele der Landesplanung bilden den Orientierungsrahmen für das kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bönen, das sich aus Sicht der Gutachter an fol-genden Leitzielen ausrichten sollte:

Die Sicherung und „Vitalisierung“ der Ortsmitte sollte das wesentliche Ziel bleiben. „Fre-quenzbringer“ für kleinteilige Anbieter unterschiedlicher Branchen können marktseitig wei-terhin nur Lebensmittel-Supermärkte, –Discounter und Drogeriemärkte sein.

Die Ortsmitte soll damit zugleich Schwerpunkt der wohnungsnahen Versorgung für die eige-ne Bevölkerung bleiben. Nur dort sollen großflächige Betriebe mit nahversorgungs-/zentrenrelevantem Sortimentsschwerpunkt entstehen dürfen.

Im Sinne einer flächendeckenden wohnortnahen Versorgung im Kernort von Bönen bzw. Al-tenbögge sollen sowohl im östlichen als auch im westlichen Teil von Bönen bzw. Altenbögge darüber hinaus die Ansiedlung von kleinflächigen23 Lebensmittelanbietern mit einer maxima-len Verkaufsfläche von 800 qm zur Ergänzung des bestehenden Versorgungsangebotes ermöglicht werden (sog. Grundversorgungsstandorte).

Die Fußgängerzone soll sich aber auch durch einen vielseitigen Branchenmix für einfache und leicht gehobene Ansprüche profilieren. Dazu gehören sowohl preisgünstige Fachmärkte als auch serviceorientierte Fachgeschäfte.

Die Achse Bahnhofstraße sollte als Einzelhandelsstandort weiter auf die Ortsmitte (Fußgän-gerzone / Standortbereich „Ost“) konzentriert werden. Dazu sollen auch Verlagerungen kleinteiliger Betriebe in diesen Bereich unterstützt werden.

Die städtebauliche Rahmenplanung zur Aufwertung des Bahnhofsumfeldes sollte weiterhin verfolgt werden, damit die funktionale Verknüpfung der beiden durch die Bahn getrennten Teile der Ortsmitte langfristig erfolgen kann.

Erweiterungsplanungen der nur noch eingeschränkt marktfähigen Anbieter Aldi, Lidl und K&K sollten grundsätzlich unterstützt werden.

Konsequenzen für die Zentrenentwicklung der Gemeinde Bönen

Die Funktion des Hauptzentrums wird der Bönener Ortsmitte zugewiesen. Damit wird die Orts-mitte als einziger Standortbereich im Gemeindegebiet dazu privilegiert, auch großflächige Einzel-

23 Vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel 5.6.7

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handelsbetriebe mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche und zentrenrelevanten Kernsortimenten (zur Definition siehe Kap. 5.6.1) aufzunehmen, deren Versorgungsfunktionen sich grundsätzlich auf das gesamte Gemeindegebiet beziehen. Darüber hinaus sollte die Gemeindeverwaltung alle Möglich-keiten zur Förderung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels in der Ortsmitte ausschöpfen, um die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in städtebaulich integrierter Lage langfristig zu sichern.

Weitere zentrale Versorgungsbereiche sollten im Gemeindegebiet nicht ausgewiesen werden, um städtebaulich unverträgliche Standortkonkurrenzen zu vermeiden. Vertiefende Empfehlungen zur Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches werden im folgenden Kapitel ausgesprochen.

Wohnungsnahe Versorgung

Alle für die Nahversorgung relevanten Einzelhandelsbetriebe befinden sich derzeitig im Kernort Bönen/Altenbögge. Zum einen handelt es sich dabei um die beiden Supermärkte am westlichen Ende der Fußgängerzone (Edeka/Gröblinghoff), zum anderen um die benachbarten Lebensmittel-anbieter K+K, Aldi und Lidl im Kreuzungsbereich von Bahnhofstraße und Bachstraße im östlichen Standortbereich der Ortsmitte.

Beide Angebotsstandorte übernehmen jeweils eine „Doppelfunktion“. Denn sie fungieren zum ei-nen als integrierter Nahversorger, die nicht nur der Wohnbevölkerung der zentralen Ortsteile Bö-nens bzw. Altenbögges als bedeutendster Nahversorgungsstandort dienen, sondern Versorgungs-funktion für das gesamte Gemeindegebiet übernehmen. Zum anderen sind sie aber auch Fre-quenzbringer und Kundenmagnet für die Ortsmitte mit ihrer ansonsten kleinteiligen Einzelhandels-struktur. Gerade für die Einzelhändler in der Ortsmitte ist es von großer Bedeutung, dauerhaft ein attraktives und umfassendes Nahversorgungsangebot innerhalb der Ortsmitte vorzufinden: Denn sie profitieren in besonderem Maße von den hohen Frequenzen der Lebensmittelanbieter bzw. den kurzen Wegen innerhalb des Bönener Zentrums.

Vor diesem Hintergrund sind diese Standortbereiche als städtebaulich besonders schützenswert einzustufen. Da gerade die im östlichen Bereich vorhandenen Anbieter (K+K, Aldi und Lidl) deutli-che Schwächen hinsichtlich ihrer Verkaufsflächendimensionierung aufweisen, ist die Aufrechterhal-tung der Nahversorgung innerhalb der Ortsmitte unbedingt zu forcieren und nach Kräften zu unter-stützen.

Gleichzeitig kann aber auch festgestellt werden, dass vor allem in den östlich und westlich des Zentrums gelegenen Bereichen von Bönen und Altenbögge – trotz hoher Wohnbevölkerung - ak-tuell keine zufriedenstellende Nahversorgung gewährleistet ist. Um im Kernort eine flächende-ckenden wohnortnahe Versorgung sicherzustellen soll – bei Erfüllung bestimmter Anforderungskri-terien – die Ansiedlung zusätzlicher kleinflächiger Angebotsformate ermöglicht werden, die vor-nehmlich auf die Versorgung des jeweiligen Umfelds abzielen.

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Ergänzende Empfehlungen hierzu werden in Kapitel 5.4 dargestellt.

Ergänzungsstandort für den zentrenverträglichen großflächigen Einzelhandel

Als Ergänzungsstandort für den großflächigen nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel wird das „Postplatz“-Areal an der Poststraße südlich des Rathausgeländes vorgeschlagen. Im Übergangs-bereich zwischen Rathaus im Norden und dem sich südlich anschließenden Gewerbegebiet „Post-straße – Fritz-Husemann-Straße“ befindet sich eine rd. 11.000 qm große, derzeitig mindergenutzte Freifläche. Aktuell befindet sich auf dem nördlichen Teil des Postplatzes ein wilder Parkplatz, der südliche Teil wird von einer Hundeschule genutzt.

In dem sich unmittelbar anschließenden Gewerbegebiet befinden sich neben Betrieben des produ-zierenden Gewerbes und mehrer Kfz-Betriebe bereits einzelne, kleinflächige Einzelhändler (u.a. Zweirad Schmidt, Fliesenfachgeschäft Wallert).

Abbildung 39: Ergänzungsstandort „Postplatz“-Areal und Umfeld (Fotos)

Quelle: Eigene Darstellung

Trotz der geringen Entfernung von etwa 200 Metern zur Bahnhofstraße und damit der zentralen Achse des Ortszentrums, besteht aktuell keine funktionale Anbindung an die Ortsmitte. Demnach

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würde es sich bei einer zukünftigen Aktivierung als Einzelhandelsstandort um einen Konkurrenz-standort zur Ortsmitte handeln. In diesem Sinne schließt der gültige Bebauungsplan Nr. 9 „Post-straße“ (6. Änderung) für den gesamten Bereich auch grundsätzlich die Ansiedlung von Einzel-handelsbetrieben aus. Ausnahmsweise können solche Betriebe zugelassen werden, „von denen keine unerwünschten Auswirkungen auf die Entwicklung der Ortsmitte ausgehen […] soweit sie auf weniger als 700 qm Verkaufsfläche projektiert sind“.

Aus Sicht der Gutachter könnte hier jedoch bei Vorliegen entsprechender Ansiedlungsinteressen auch Planungsrecht für großflächige Fachmärkte mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten (vgl. Ausführungen in Kap. 5.6.1) geschaffen werden. Diese würden an dieser Stelle aufgrund der vorhandenen Verkehrsanbindung24 des Standorts sowie der generell günstigen Lage zum Orts-zentrum einen geeigneten Standort finden. Grundsätzlich sollte die Ansiedlung von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten an diesem Standort auch weiterhin ausgeschlossen blei-ben, um die Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Ortsmitte nicht zu gefährden. Allenfalls sind unwesentliche Randsortimente (max. 10 %) zuzulassen, wenn ihre Verträglichkeit im Einzelfall nachgewiesen werden kann.

Aber auch nicht-großflächige Fachmarktkonzepte mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten sollten - aufgrund der geringen Flächenpotenziale innerhalb der Ortsmitte – auf dieses Areal konzentriert werden, um eine diffuse Verteilung über das Gemeindegebiet zu vermeiden und somit auch Ver-kehrswege zu minimieren (siehe hierzu auch Kapitel 5.5).

Dabei sei an dieser Stelle kurz auf folgenden Sachverhalt hingewiesen: Trotz der im Analyseteil aufgezeigten z.T. recht deutlichen Kaufkraftabflüsse in einzelnen Sortimente mögen sich zwar Po-tenziale bei der Ansiedlung großflächiger Angebotsformate vermuten lassen, allerdings sei auf den enorm hohen Wettbewerbsdruck sowie die geringen Kaufkraftzuflüsse von außen verwiesen, so dass die regionale Wettbewerbssituation mögliche Ansiedlungspotenziale wesentlich einschränkt.

24 Mit der Verlegung der Straßentrasse der Bahnhofstraße nach Süden wird das Areal zukünftig unmittelbar an der Haupt-

verkehrsachse des Kernorts liegen und somit über eine gute verkehrliche Erreichbarkeit innerhalb der Gemeinde Bönen verfügen.

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5.3 Empfehlungen zur Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches

Wie bereits erläutert, wird die Ortsmitte mit der Funktion des Hauptzentrums der Gemeinde Bönen nach den Zielvorgaben von § 24a LEPro NRW als einziger Standortbereich dazu privilegiert, groß-flächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten und gesamtstädtischen Ver-sorgungsfunktionen aufzunehmen.

Ortsmitte Bönen als zentraler Versorgungsbereich mit der Funktionszuweisung „Hauptzent-rum“

Die durch die Bahntrasse geteilte Ortsmitte entlang der Bahnhofstraße ist der wichtigste Einzel-handelsstandort und deswegen das Hauptzentrum der Gemeinde. Hier befinden sich allein 39 der insgesamt 76 erfassten Betriebe. Mit rund 44 Mio. € Umsatz bzw. rd. 9.600 qm konzentriert die Ortsmitte mehr als vier Fünftel des gesamten Einzelhandelsvolumens sowie des Gesamtverkaufs-flächenbestandes auf relativ engem Raum.

Abbildung 40: Zentrenorientierung des Bönener Einzelhandels (in %)

51%

83%

82%

49%

17%

18%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Betriebe

Verkaufsfläche

Umsatz

Ortsmitte sonstige Standorte

Quelle: eigene Erhebungen; räumliche Abgrenzung siehe Abbildung 45

Die Hauptgeschäftslage des Einzelhandels konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf das rd. 300 Meter lange und als Fußgängerzone ausgewiesene Teilstück der Bahnhofstraße sowie auf ei-nen sich unmittelbar östlich der Bahntrasse daran anschließenden, etwa 250 Meter langen Ab-schnitt. In diesem Bereich befinden sich mit dem Warenhaus Gröblinghoff, den Supermärkten

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Edeka und K+K, den beiden Lebensmitteldiscountern Aldi und Lidl und sowie dem Drogeriemarkt Schlecker25 auch die wichtigsten Betriebe der Ortsmitte.

Die Betriebsgrößenstruktur innerhalb der Ortsmitte wird überwiegend von kleinteiligen Einzelhan-delsbetrieben geprägt. So verfügen 26 der insgesamt 39 Einzelhandelsbetriebe über Verkaufsflä-chen von unter 100 qm. Dagegen vereinen die drei großflächigen Supermärkte alleine 54 % der vorhandenen Verkaufsfläche auf sich.

Abbildung 41: Betriebsgrößenstruktur in der Ortsmitte Bönen

Betriebe Verkaufsfläche Betriebsgröße in qm Anzahl in % Anzahl in %

800 und mehr 3 8 5.235 54

300 bis 799 5 13 2.270 24

100 bis 299 5 13 1.070 11

50 bis 99 8 21 590 6

unter 50 18 46 455 5

Gesamt 39 100 9.620 100

Quelle: Eigene Erhebungen, eigene Berechnungen; Abgrenzung siehe Abbildung 45; Rundungsdifferenzen möglich

Der quantitative Verkaufsflächenschwerpunkt liegt mit rd. 4.630 qm eindeutig im Bereich der Nah-rungs- und Genussmittel, die mit einem Anteil von rd. 48 % deutlich als Leitbranche des innerstäd-tischen Einzelhandels zu charakterisieren ist. Insgesamt beläuft sich der Verkaufsflächenanteil der nahversorgungsrelevanten Warengruppen innerhalb der Ortsmitte sogar auf deutlich über 50 %. Die hohe Frequenz der Nahversorgungsbetriebe belebt dabei maßgeblich die Bönener Ortsmitte. Davon profitieren in hohem Maße die entlang der Bahnhofstraße ansässigen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe.

Abbildung 42: Verkaufsflächen und Umsätze in der Ortsmitte von Bönen

Verkaufsfläche Umsatz Sortimentsgruppe in qm in % in Mio. EUR in %

Nahversorgungsrelevante Sortimente 5.455 57 38,8 72

Zentrenrelevante Leitsortimente gem. § 24a LEPro NRW 3.085 32 11,5 21

Optional zentrenrelevante Sortimente 175 2 0,8 1

Nicht-zentrenrelevante Sortimente 905 9 2,8 5

Bönen gesamt 9.620 100 53,9 100

Quelle: Eigene Erhebungen, eigene Berechnungen; Abgrenzung siehe Abbildung 45; Rundungsdifferenzen möglich

25 Inzwischen hat auch der Rossmann Drogeriemarkt im Warenhaus Gröblinghoff eröffnet.

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Darüber hinaus verfügt der innerstädtische Einzelhandel über einen eher undifferenzierten Bran-chenbesatz. Besonders in den innenstadttypischen Branchen Bekleidung/ Wäsche und Schuhe/ Lederwaren sowie Unterhaltungselektronik/Kommunikation sind deutliche Angebotsschwächen auszumachen. Der Bekleidungssektor der Ortsmitte wird dabei im Wesentlichen von dem Textil-Discountmarkt Kik, der eine Teilfläche des Edeka Supermarktes belegt, sowie dem in der Fußgän-gerzone gelegenen Fachgeschäft „Casa Moda Hussmann“ bzw. dem Bekleidungsfilialist „Ernsting’s Family“ belegt. In den sonstigen zentrenrelevanten Sortimenten besteht meist ein spe-zialisiertes Fachangebot (bspw. Uhren/Schmuck, Optik, Geschenk-/Dekorationsartikel, Bücher), zudem hält das Warenhaus Gröblinghoff eine recht breite Angebotspalette vor. Somit wird inner-halb der Bönener Ortsmitte zwar ein recht breites, allerdings kein sehr tiefes Angebotsspektrum vorgehalten. Mit der angekündigten Spezialisierung des Warenhauses Gröblinghoff auf das Le-bensmittesortiment und der damit einhergehenden Reduktion der bislang vorgehaltenen Randsor-timente (u.a. Bekleidung, Lederwaren, Spielzeug, Bücher, Kleinelektronik), wird dieses Angebots-spektrum allerdings zukünftig wesentlich geringer ausfallen. Hieraus ergeben sich allerdings auch Handlungspotenziale für den Einzelhandel: Zum einen können bereits am Markt etablierte Einzel-händler mit einer entsprechenden Sortimentsausweitung ihrerseits die entstehenden Angebotslü-cken schließen. Zum anderen bieten sich Ansiedlungspotenziale für kleine, spezialisierte Fachge-schäfte, die einzelne Sortimente kompetent innerhalb der Ortsmitte vorhalten und damit wiederum zu einem breiten Angebotspektrum beitragen.

Optional zentrenrelevante sowie nicht-zentrenrelevante Sortimente sind in der Bönener Ortsmitte kaum von Bedeutung. Einziger größerer Anbieter ist hier die „Blumenhandlung Schwarz“ am Mar-melinghöfener Weg mit rd. 500 qm.

Darüber hinaus befinden sich rd. 30 Dienstleistungsbetriebe innerhalb der Ortsmitte, die das vor-handene Einzelhandelsangebot ergänzen und v.a. im westlich gelegenen Bereich der Fußgänger-zone zu einem nahezu geschlossenen Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz führen.

Positiv ist auch die geringe Leerstandssituation hervorzuheben: Zum Zeitpunkt der Erhebung konnte lediglich ein leerstehendes Ladenlokal im Bereich der Fußgängerzone festgestellt werden (Bahnhofstraße 93).

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Abbildung 43: Ortsmitte Bönen – westlich der Bahntrasse(Fotos)

Quelle: eigene Fotos

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Abbildung 44: Ortsmitte Bönen – östlich der Bahntrasse (Fotos)

Quelle: eigene Fotos

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Räumliche Festlegung des Hauptzentrums Innenstadt

Nach dem in 2007 novellierten § 24a LEPro NRW legen die Kommunen zentrale Versorgungsbe-reiche als „Haupt-, Neben- oder Nahversorgungszentren räumlich und funktional fest“. Eine solche Festlegung ist in Bönen bislang nur insofern erfolgt, dass sich im „Regionalen Einzelhandelskon-zept (REHK) für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ (Fortschreibung 2007) eine zeichnerische Darstellung des Teiles des Ortszentrums findet, der von den kooperierenden Kom-munen der Region grundsätzlich als Standort für Planvorhaben mit großflächigem Einzelhandel akzeptiert wird. Die im REHK dargestellte Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches der Gemeinde Bönen (C-Zentrum „Bönen Mitte“) entspricht der zum damaligen Zeitpunkt (Redaktions-schluss Anfang 2007) geltenden Bewertung.

Aufgrund der aktuellen Bestandsaufnahme von Einzelhandels- sowie sonstigen Dienstleistungs-nutzungen besteht aus Gutachtersicht keine Notwendigkeit, die interkommunal bereits abgestimm-te Abgrenzung im Wesentlichen zu verändern. Lediglich aufgrund der geplanten Verlagerung der Bahnhofstraße nach Süden, sollte die bestehende Abgrenzung des zentralen Versorgungsberei-ches geringfügig modifiziert werden. Während die Grenzen im Westen und Norden auch heute noch dem derzeitigen Bestand entsprechen und somit übernommen werden können, erscheint ei-ne minimale Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches bis an die geplante Straße als sinn-voll. Somit werden zukünftig das gesamt Rathaus-Areal sowie die östlich und westlich an den Marmelinghöfener Weg angrenzenden Flurstücke in den zentralen Versorgungsbereich mit einbe-zogen. Sowohl im Süden als auch im Osten wird die geplante Umgehungsstraße, der aufgrund der Verkehrsfrequenz26 eine hohe Trennwirkung zu unterstellen ist, folglich zukünftig den zentralen Versorgungsbereich begrenzen.

Die westliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird auch weiterhin die Grünfläche im Anschluss an die Fußgängerzone darstellen. Hier ist auch zukünftig die zentral gelegene Park-platzfläche mit einzubeziehen. Nach Norden wird der zentrale Versorgungsbereich hauptsächlich von der Körnerstraße begrenzt – er findet seinen Abschluss in der nordöstlich gelegenen Park-platzfläche des K+K Supermarktes. Die auf der nachfolgenden Karte dargestellte räumliche Ab-grenzung orientiert sich somit weitgehend am Verlauf der Bahnhofstraße und schließt dabei die unmittelbar angrenzenden Grundstücke mit in den zentralen Versorgungsbereich ein.

Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbe-reiches gegenüber der im REHK dargestellten Zeichnung geringfügig weiter zu fassen und sich dem Trassenverlauf der geplanten Umgehungsstraße anzupassen. Außerhalb dieses abgegrenz-ten Bereichs sollte die Ansiedlung weiterer Betriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten

26Im „Masterplan Verkehr“ der Gemeinde Bönen wird das aktuelle PKW Aufkommen mit rd. 8.300 Kfz/24h an der Bahnhof-

straße im Bereich der Bahnschranke angegeben.

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Kernsortimenten unterbleiben, da andernfalls negative Auswirkungen auf die Ortsmitte und ihre Entwicklungsmöglichkeiten nicht auszuschließen wären.

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Abbildung 45: Zentraler Versorgungsbereich

Quelle: Eigene Darstellung

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Einordnung der Bönener Ortsmitte in das regionale Zentrennetz

Das Regionale Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (Fortschreibung 2007) formuliert Kriterien zur Einstufung der Innenstädte und Stadtteilzentren in ein regionales Zentrennetz.

Die Ortsmitte Bönen wurde dabei als C-Zentrum eingestuft. Die aktuelle Einzelhandelsbe-standsaufnahme zugrunde gelegt, werden die an die Verkaufsflächenausstattung gestellten Min-destanforderungen dabei nahezu von der Bönener Ortsmitte erfüllt. Mit rd. 9.600 qm Verkaufsflä-che innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches liegt der Verkaufsflächenbestand nur marginal unter der als Schwellenwert formulierten Mindestausstattung von 10.000 qm. Allerdings werden mehr als die geforderten 5.000 qm Verkaufsfläche von Betrieben über 500 qm vorgehalten. Denn die vorhandenen Lebensmittelbetriebe (Edeka, K+K, Aldi) sowie das Warenhaus Gröblinghoff kön-nen insgesamt rd. 5.700 qm Verkaufsfläche auf sich vereinen.

Alle anderen Merkmale der Bönener Ortsmitte entsprechen dagegen in vollem Umfang denen ei-nes C-Zentrums:

Mit einem Verkaufsflächenanteil von über 57 % bzw. einem Umsatzanteil von rd. 72 % in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten, liegt der Angebotsschwerpunkt eindeutig auf diesen Warengruppen. Dabei werden die entsprechenden Angebote durch die bereits mehr-fach erwähnten Supermärkte, Lebensmitteldiscounter und Drogeriemärkte vorgehalten.

Der geforderte Besatz an Fachgeschäften zur Deckung des „einfachen Bedarfs“ ist in der Ortsmitte von Bönen ebenfalls vorhanden.

Aufgrund des geschlossenen Geschäftsbesatzes einerseits sowie einer relativ geringen Passantenfrequenz andererseits werden auch die qualitativen Kriterien an ein C-Zentrum er-füllt.

Somit stellt sich auch nach der aktuellen Bestandsaufnahme sowie der geringfügigen räumlichen Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches das Hauptzentrum „Bönen Ortsmitte“ weiterhin als C-Zentrum gemäß den REHK-Kriterien dar.

Potenzielle Entwicklungsflächen mit Standorteignung für den Einzelhandel in der Bönener Ortsmitte

Dem vorgeschlagenen Standortkonzept folgend, sollen großflächige Neuansiedlungen von Betrie-ben mit zentrenrelevanten, vor allem aber mit den für die Gemeinde Bönen besonders bedeutsa-men nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten zukünftig ausschließlich an geeigneter Stelle in-nerhalb der Ortsmitte erfolgen, um hier eine nachhaltige Stärkung des innerstädtischen Einzelhan-dels und den langfristigen Erhalt der Besatzstrukturen (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistun-gen) zu erreichen.

Die zukünftige Entwicklung der Bönener Ortsmitte wird demnach auch davon abhängig sein, in welchem Maße sie es schafft, wettbewerbsfähige Entwicklungsflächen zur Aufnahme dieser Ein-

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zelhandelsstrukturen bereit zu stellen, die in funktionalem Zusammenhang mit den bestehenden Einkaufslagen stehen.

Die Analyse der vorhandenen Einzelhandelsstrukturen des Ortszentrums zeigt, dass innerhalb der Grenzen des hier vorgeschlagenen zentralen Versorgungsbereiches nur an wenigen Standorten Flächenpotenziale für die Integration zusätzlicher größerer Einzelhandelsbetriebe gegeben sind.

Vor allem für die Ansiedlung von größeren Fachmarktkonzepten, die in der Regel Verkaufsflächen von 400 qm und mehr belegen, kommen im Wesentlichen nur Flächen in Betracht, die im Rahmen der bereits mehrfach diskutierten Überplanung des Rathaus-Areals27 zukünftig erst noch zu entwi-ckeln wären. Hier bietet sich in zentraler Lage innerhalb der Ortsmitte die Möglichkeit, Flächengrö-ßen und –zuschnitte zu realisieren, die den Ansprüchen moderner Einzelhandelsnutzungen ent-sprechen.

Abbildung 46: Entwicklungsareale innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs

Quelle: Eigene Darstellung

27Angedacht ist/war eine mehrgeschossige Nutzung mit Einzelhandel- und Dienstleistungsflächen im Erdgeschoss sowie

der Integration des Rathauses in den oberen Etagen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist die Realisierung al-lerdings zunächst bis auf weiteres verschoben worden.

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Somit ist festzustellen, dass es für die zukünftige Entwicklung der Bönener Ortsmitte grundsätzlich ausreichende Flächenpotenziale innerhalb der Grenzen des vorgeschlagenen zentralen Versor-gungsbereichs gibt, so dass keine außerhalb dieses Bereiches liegenden Grundstücke aktiviert werden müssen.

Empfehlungen zur Verbesserung der „Einkaufsziel Ortsmitte Bönen“

Mit Blick auf die heutigen Angebotsstrukturen sind für das Hauptzentrum folgende Aussagen zu treffen:

Für die Warengruppe der Nahrungs- und Genussmittel muss festgehalten werden, dass aktuell auf beiden Seiten des durch die Bahnlinie getrennten zentralen Versorgungsberei-ches ein umfangreiches Lebensmittelangebot vorgehalten wird. Allerdings weisen die im öst-lichen Teil des zentralen Versorgungsbereiches ansässigen Anbieter K+K, Aldi und Lidl alle-samt Schwächen in ihrem Marktauftritt auf. Für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des östlichen Standortbereiches ist es von großer Bedeutung, hier auch zukünftig ein um-fangreiches Lebensmittelangebot vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund sind Erweiterungs-planungen dieser Anbieter grundsätzlich zu unterstützen. Denn auch perspektivisch können marktseitig nur Lebensmittel-Supermärkte, –Discounter und Drogeriemärkte als „Frequenz-bringer“ für kleinteilige Anbieter unterschiedlicher Branchen fungieren.

In diesem Sinne ist die Etablierung der beiden Drogeriemärkte Schlecker XL (in der ehema-ligen Woolworth-Immobilie) und Rossmann (im Warenhaus Gröblinghoff) an ihren jetzigen Standorten ausnahmslos zu befürworten. Über die diesjährige Eröffnung der Rossmann-Filiale hinaus sind allerdings keine weiteren Ansiedlungspotenziale im Drogeriewarenseg-ment erkennbar. Auch im Bereich der Parfümerie dürfte das durch die beiden Drogerie-märkte vorgehaltene Angebot keinen Platz für weitere, spezialisierte Fachgeschäfte zulas-sen, auch wenn eine eigenständige Parfümerie das Angebot in der Ortsmitte sinnvoll ergän-zen würde.

In den wichtigen Leitbranchen Bekleidung/Wäsche und Schuhe/Lederwaren würde die Ansiedlung weiterer inhabergeführter Fachgeschäfte oder Filialisten mit zeitgemäßem Marktauftritt zusätzliche Frequenzbringer in die Ortsmitte bringen, wovon auch die bereits ansässigen Geschäfte profitieren könnten. Wünschenswert wären vor allem größere Ange-botsformate mit entsprechender Frequenzwirkung. Allerdings sind die Ansiedlungspotenzia-le sowohl im Bekleidungs- als auch im Schuhsegment aufgrund der dominierenden Ange-botsstandorte im unmittelbaren regionalen Umfeld – allen voran die Stadt Hamm – als äu-ßerst gering einzuschätzen.

Während in den Marktsegmenten Bücher/Zeitschriften bzw. Papierwaren/Basteln/Hobby durch den vorhandenen Facheinzelhandel grundsätzlich kein Handlungsbedarf erkennbar ist, könnte durch die Ansiedlung eines auf Papierwaren spezialisiertes, kleinflächiges Fach-marktkonzepts das bestehende Angebotsspektrum arrondiert werden.

Das Angebot im Bereich Spielwaren beschränkt sich nach der Aufgabe des Randsortiments von Gröblinghoff auf lediglich einen Betrieb. Die Realisierungschancen eines größeren Spielfachmarktes sind aufgrund der bestehenden regionalen Wettbewerbssituation ebenfalls als gering einzustufen. Ein spezialisiertes Fachgeschäft mit aktuellem bzw. schnell drehen-dem Sortiment ist allerdings durchaus vorstellbar.

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Das Angebot in der Warengruppe Haushaltsgegenstände/Glas/Porzellan/Keramik be-schränkt sich innerhalb der Ortsmitte von Bönen auf nur wenige Anbieter. Dabei ist das Sor-timent im Wesentlichen im Randsortiment von Gröblinghoff vorgehalten worden. Auch wenn die Reduzierung von Teilsortimenten nicht per se mit entsprechenden Ansiedlungspotenzia-len im jeweiligen Sortiment gleichzusetzen ist, könnte in diesem Fall die entstandene Ange-botslücke durch einen spezialisierten Haushaltswarenanbieter durchaus geschlossen wer-den. Hierzu kann grundsätzlich auch ein filialisiertes Fachmarktkonzept in Betracht kommen.

Im Bereich Unterhaltungselektronik/ Computer/ Elektrogeräte werden die vorhandenen Potenziale zwar ebenfalls bei weitem nicht abgeschöpft. Aufgrund der räumliche Nähe zu attraktiven Angebotsstandorten bspw. in Hamm oder Unna sind aber auch hier keine we-sentlichen Angebotsausweitungen zu erwarten. Allerdings könnte versucht werden, das vor-handene Fernsehfachgeschäft „Adam“ dazu zu motivieren, seinen außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches gelegenen Standort in die Ortsmitte zu verlagern, um somit das vor-gehaltene Angebotspektrum innerhalb des Ortszentrums auszuweiten.

Gleiches gilt für alle entlang der Bahnhofstraße verstandorteten Einzelhandelsbetriebe, die in der kleinteiligen Struktur der Ortsmitte grundsätzlich unterzubringen wären. Denn durch die räumliche Konzentration würde der gesamte Standortbereich des zentralen Versor-gungsbereiches deutlich an Gesamtattraktivität gewinnen. In diesem Sinne sollte die Ge-meindeverwaltung etwaige Verlagerungen/Verlagerungsabsichten kleinteiliger Betriebe in den zentralen Versorgungsbereich tatkräftig unterstützen.

Darüber hinaus gilt es, die Ortsmitte Bönens städtebaulich so attraktiv wie möglich zu gestalten, um Aufenthaltsqualität zu schaffen und die Verweildauer im Bönener Zentrum zu erhöhen. Dazu gehört selbstverständlich, den bei der Telefonbefragung geäußerten Verbesserungsvorschlägen nach mehr Sauberkeit im Ortszentrum zu entsprechen und hier Abhilfe zu leisten.

Auch die gastronomische Nutzung des städtebaulich ansprechend gestaltenden Platzbereiches am westlichen Ende der Fußgängerzone durch einen modernen Café-/Bar-/Restaurantbetrieb kann die Wohlfühlatmosphäre verbessern und somit die Verweildauer innerhalb der Ortsmitte för-dern.

Abbildung 47: Platzbereich Fußgängerzone (Fotos)

Quelle: Eigene Fotos

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Zudem weisen einige Ladenlokale – sowohl Einzelhandelsbetriebe als auch sonstige Dienstleis-tungsbetriebe – immer noch Schwächen in ihrer Außenwirkung auf und reduzieren somit den posi-tiven Gesamteindruck. An dieser Stelle sollen die bereits im Vorgängergutachten von ECON-CONSULT formulierten Kriterien nochmals aufgeführt werden, denn diesen ist auch heute noch ausnahmslos zuzustimmen:

■ Außenfassade und Außenfirmierung dem Geschäftsgebäude architektonisch angepasste und ansprechende Vordachkonstrukti-

onen maßvolle Werbeträger und Firmenschriftzüge Beachtung von Ordnung und Sauberkeit, auch im Eingangsbereich und vor dem Geschäft an die Umgebung angepasste Farbgebung

■ Verkaufsraumgestaltung klare Sortimentsgliederung unter Berücksichtigung der vorhandenen Kundenstrukturen Abbau von Schwellenangst durch Öffnung der Verkaufsräume nach außen Signalisierung von ungestörter Information im Geschäft (z.B. durch Hinweise im Schaufens-

ter) Übersichtlichkeit der Verkaufsräume und des Kundenlaufs ansprechende Farbgestaltung und ausreichende Beleuchtung in den Verkaufsräumen Nutzung moderner Dekorationselemente deutliche Preisauszeichnung

■ Schaufenster klare Gestaltung interessanter Blickfänge farblich abgestimmte Dekoration Beachtung der Warenfülle im Schaufenster: besser weniger Ware zugunsten interessanter

Blickfänge gezielter Einsatz punktueller Beleuchtung zur Verstärkung der Aufmerksamkeitswirkung deutliche Herausstellung des Firmennamens, auch im Schaufenster und in der Eingangszo-

ne

■ Verkaufspersonal durchgängige Freundlichkeit und zurückhaltende Aufmerksamkeit qualifizierte Fachberatung dezentes äußeres Erscheinungsbild des Personals Information über Serviceleistungen im eigenen Betrieb regelmäßige Durchführung von Schulungsmaßnahmen Durchführung anonymer Testkäufe als Grundlage für Schulungen

■ Werbung Kontinuität in den werblichen Aktivitäten Werbeaufwand: mindestens 2 - 3 % vom Umsatz klares und kontinuierliches Profil in der Zeitungswerbung gezielte Direktwerbung durch Kundenbriefe Aktualisierung und Pflege der Kundendatei

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■ Preisoptik Betonung des Preis-/Leistungs-Verhältnisses gezielte und kontinuierliche Sonderangebotsmaßnahmen Beachtung einer ausgewogenen Preiswerbung Betonung der Leistungsfähigkeit in der Preiswerbung

■ Kundendienst/Service ausreichende Information des Personals über vorhandene Serviceleistungen Herausstellen spezieller Serviceleistungen ständige Kreation neuer Serviceideen

Abbildung 48: Optimierungsmöglichkeiten (Fotos)

Quelle: Eigene Darstellung

Dabei handelt es sich bei den festgestellten Mängeln vielfach um Kleinigkeiten, die mit wenig Zeit- und Sachaufwand zu beseitigen sind. Hierzu gehören vor allem saubere Fassaden und Eingangs-bereiche sowie die Schaufenstergestaltung. In diesem Zusammenhang sollte auch mit der Fa. Gröblinghoff Kontakt aufgenommen werden. Denn im westlichen Ende der Fußgängerzone stellt der Gebäudekörper des Warenhauses einen erheblichen Teil der Schaufenster- und Außenfront

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dar und könnte bei attraktiver Gestaltung wesentlich zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei-tragen.

Abbildung 49: Bahnübergang (Fotos)

Quelle: Eigene Fotos

Auch die städtebauliche Rahmenplanung zur Aufwertung des Bahnhofsumfeldes sollte weiterhin verfolgt werden, damit die funktionale Verknüpfung der beiden durch die Bahn getrennten Teile der Ortsmitte langfristig gewährleistet werden kann. Denn die Bahnlinie wirkt als deutliche Zäsur zwi-schen den beiden Einkaufsbereichen und wird auch als solche von der Bönener Bevölkerung wahrgenommen.

So konnte auch bei der im Rahmen dieser Untersuchung erfolgten Telefonbefragung festgestellt werden, dass insgesamt rd. 17 % der vorgebrachten Verbesserungsvorschläge anraten, die vor-handene Bahnschranke zu entfernen und einen leicht zu querenden Bahnübergang zu installieren. Mit insgesamt 58 Nennungen wird die Forderung einer adäquaten Gleisüberbrückung als zweit-häufigster Verbesserungsvorschlag geäußert und zeigt somit die -immer noch aktuelle- Relevanz für die Einwohner von Bönen.

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5.4 Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der woh-nungsnahen Grundversorgung

Wichtigste Träger der Grundversorgung sind die nahversorgungsrelevanten Betriebe im zentralen Versorgungsbereich von Bönen. Dies sind zum einen die benachbarten Betreiber Edeka und Gröblinghoff in der westlich der Bahntrasse gelegenen Fußgängerzone sowie die ebenfalls be-nachbarten Anbieter K+K, Lidl, Aldi und Schlecker im östlich gelegenen Teil des zentralen Versor-gungsbereiches. Dabei weisen die im östlichen Standortverbund gelegenen Lebensmittelanbieter durchgehend Schwächen im jeweiligen Marktauftritt bzw. der Verkaufsflächendimensionierung auf. Um die Funktion in beiden Teilen -östlich und westlich der Bahntrasse- auch zukünftig zu gewähr-leisten, sind Erweiterungsplanungen der nur noch eingeschränkt marktfähigen Anbieter grundsätz-lich zu unterstützen. Denn neben der langfristigen Sicherung der Nahversorgungssituation im Ge-meindegebiet gilt es gleichermaßen, diese für das gesamte Zentrum bedeutsamen Frequenzbrin-ger dauerhaft im Innenstadtbereich zu halten.

Gleichzeitig konnte im Rahmen der Bestandsaufnahme aber auch aufgezeigt werden, dass gerade die Wohnbevölkerung sowohl in den östlichen als auch den westlichen Bereichen des Hauptsied-lungskörpers von Altenbögge/Bönen derzeitig keinen Lebensmittelanbieter fußläufig erreichen kön-nen und somit eine wohnortnahe Versorgung i.e.S. nicht gewährleistet ist. Da der Hauptsiedlungs-körper von Bönen bzw. Altenbögge mehr als 80 % des Gesamtbevölkerungsbestandes der Ge-meinde Bönen auf sich vereint ist hier – vor dem Hintergrund dieser siedlungsstrukturellen Bege-benheiten – eine flächendeckende Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes (Lebensmit-tel/Drogeriewaren) anzustreben.

Allerdings muss es sich hierbei um einen maßvollen Ausbau der Nahversorgungssituation han-deln: Da, wie bereits mehrfach dargelegt, die bestehenden Nahversorgungsbetriebe ausschließlich im Hauptzentrum ansässig sind und dort neben ihrer Nahversorgungsfunktion zusätzlich auch Magnetfunktion für den gesamten Standortbereich entfalten, muss bei der Entwicklung neuer Le-bensmittelstandorte außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches gewährleistet sein, dass so-wohl im östlich als auch im westlich der Bahn gelegenen Standortbereich des zentralen Versor-gungsbereiches die Versorgungsfunktion im Lebensmittelsegment durch zumindest einen Anbieter langfristig gesichert ist.

Aufgrund des vorgeschlagenen Zentrenkonzeptes sollen großflächige Einzelhandelsformate mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment ausschließlich innerhalb des zentralen Versorgungsbe-reich angesiedelt bzw. erweitert werden. Somit kommen für ergänzende Lebensmittelbetriebe im westlichen bzw. östlichen Teil von Bönen/Altenbögge grundsätzlich nur kleinflächige Angebotsfor-mate in Betracht. Zudem müssen etwaige Neuansiedlungen über einen hohen Wohngebietsbezug verfügen und somit maßgeblich (auch) der Versorgung des direkten Wohnumfeldes dienen.

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Abbildung 50: Potenzielle „Suchräume“ der Grundversorgungsstandorte

Quelle: Eigene Fotos

Eine Entwicklung dieser Grundversorgungsstandorte sollte zudem erst dann erfolgen, wenn sich im östlichen Standortbereich zumindest einer der aktuell dort ansässigen Anbieter (Aldi, Lidl, K+K) dermaßen aufgestellt hat, dass die Aufrechterhaltung der derzeitigen Versorgungsfunktion auch langfristig gesichert ist.

Darüber hinaus sollten keine größere Nahversorgungsbetriebe (z.B. Lebensmitteldiscounter, Su-per-/ Verbrauchermarkt, SB-Warenhaus) in der Gemeinde Bönen zugelassen werden. Allenfalls kleinflächige „Läden zur Gebietsversorgung“ oder „Hofläden“ in integrierter Wohngebietslage bzw. den kleineren Ortschaften, die ausschließlich der Versorgung einzelner Wohngebiete bzw. Ortsla-gen dienen und deshalb auch in allgemeinen Wohngebieten nach § 4 BauNVO zulässig wären. sollten auch weiterhin möglich sein (Verkaufsfläche jeweils max. 200 qm).

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5.5 Empfehlungen zur Entwicklung des zentrenverträglichen großflächi-gen Einzelhandels

Die Gemeinde Bönen verfügt aktuell über keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment. Alle vorhandenen großflächigen Betriebe sind ausschließlich dem Lebensmittelsortiment zuzuordnen. Auch kleinflächige Fachmarktkonzepte mit nicht-zentrerelevantem Kernsortiment sind ebenfalls bislang nicht in Bönen ansässig.

Folglich hat die Einzelhandelsanalyse auch deutliche Angebotsdefizite im Bereich der nicht-zentrenrelevanten Nutzungen aufgezeigt. Angebotsergänzungen wären demnach in den Branchen mit vergleichsweise hohen Kaufkraftabflüssen, insbesondere in den Bereichen Bau- und Garten-bedarf (-7,1 Mio. EUR) bzw. Möbel (-4,2 Mio. EUR) grundsätzlich wünschenswert, wenngleich die regionale Wettbewerbssituation mögliche Ansiedlungspotenziale merklich einschränkt.

Der mit diesem Konzept vorgeschlagene Ergänzungsstandort für den großflächigen nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel an der Poststraße („Postplatz-Areal“) ist aus Sicht der Gutachter unter standortseitigen Gesichtspunkten und der Flächendimensionierung grundsätzlich dazu ge-eignet, entsprechende Fachmarktnutzungen mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten aufzu-nehmen. Auch die Ansiedlung von nicht-großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment sollte aufgrund der begrenzten Entwicklungsflächen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches auf diesen Standort gelenkt werden.

Für nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment steht der-zeit das südlich des Postplatz-Areals gelegene Gewerbegebiet „Poststraße/Fritz-Husemann-Straße“ zur Verfügung.28 Aus Gutachtersicht sollte das Gewerbegebiet – wie das benachbarte Postplatz-Areal – darüber hinaus auch für den großflächigen nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel geöffnet werden. Aufgrund der festzustellenden Betriebsformendynamik der letzten Jahre werden ehemals kleinflächige Fachmarktkonzepte oftmals nur noch von großflächigen Formaten vorgehal-ten, ohne dass sich der zunehmende Flächenbedarf in einer erhöhten Umsatzleistung widerspie-gelt. Zudem bieten sich wegen der zentralen Lage innerhalb des Siedlungsgefüges sowie der (zu-künftig) guten verkehrlichen Erreichbarkeit, gute Standorteignungen für etwaige Ansiedlungsersu-che. Dabei kann die Gemeinde Bönen mittels geeigneter Bebauungspläne auch weiterhin sicher-stellen, dass ausschließlich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten und begrenzten Randsortimenten (max. 10 % der Verkaufsfläche) dort realisiert werden können.

Darüber hinaus ist der Gemeinde Bönen zu empfehlen, auch zukünftig die Ansiedlung von Einzel-handelsbetrieben in den peripheren Gewerbe- und Industriegebietslagen „Rudolf-Diesel-Straße“ bzw. „Am Mersch“ grundsätzlich auszuschließen. Auch im interkommunalen Gewerbegebiet „Inglo-parc“ sollten Einzelhandelsnutzungen generell ausgeschlossen werden.

28 Vgl. dazu auch den Bebauungsplan Nr. 9 „Poststraße“

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5.6 Planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Zentrenkonzeption erfordert einen maßvollen Einsatz pla-nungsrechtlicher Steuerungsinstrumente. Denn nur so wird es gelingen, die aus unternehmeri-scher Sicht am Standort Bönen zusätzlich wettbewerbsfähigen Einzelhandelsnutzungen auf dieje-nige Standorte zu lenken, die sich städtebaulich bestmöglich in das Siedlungsgefüge einordnen.

Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden grundlegende Empfehlungen zur planungsrechtli-chen Steuerung des Einzelhandels ausgesprochen.

5.6.1 Definition der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente

Vorrangiges Ziel für Ansiedlungsvorhaben von Einzelhandelsbetrieben mit Umsatzschwerpunkten bei zentrenrelevanten Sortimenten sollte es nach dem vorgeschlagenen Standortkonzept sein, diese ausschließlich in den zentralen Versorgungsbereich einzubinden. Die resultierende Kunden-frequenz soll der Belebung und Stärkung der Hauptgeschäftslagen dienen.

Zentrenrelevante Sortimente zeichnen sich im Allgemeinen dadurch aus, dass sie für das Einzel-handelsangebot von Innenstädten (Haupt- und Nebenzentren) prägend und funktional von Bedeu-tung sind. Als zentrenrelevant sind somit grundsätzlich diejenigen Sortimente anzusehen, deren Ansiedlung in peripheren Lagen zu Funktionsverlusten durch nennenswerte Umsatzumlenkungen und daraus resultierenden Verdrängungseffekten in der Innenstadt führen kann.

Die Einstufung als "zentrenrelevantes Sortiment" setzt allerdings nicht voraus, dass ein Sortiment bereits in einer Innenstadt vertreten ist. Dies bedeutet, dass auch Sortimente als zentrenrelevant eingestuft werden können, die gegenwärtig nicht bzw. nur in einem geringen Umfang in einer In-nenstadt angeboten werden, jedoch als ein wichtiger Beitrag zu einer attraktiven und leistungsstar-ken Innenstadt anzusehen sind.

Als wesentliche Merkmale zentrenrelevanter Sortimente anzusehen sind:

eine hohe Verbundwirkung mit anderen Sortimenten

eine hohe Beratungsintensität

eine hohe Flächenproduktivität

eine gute Handlichkeit bzw. geringe Sperrigkeit (weshalb sie nicht nur mit dem Pkw trans-portierbar sind)

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Dagegen sind alle diejenigen Sortimente als nicht-zentrenrelevant anzusehen, die nicht oder nur in geringem Umfang in der Innenstadt vertreten sind und für das innerstädtische Angebotsspekt-rum keine bzw. nur geringe Synergieeffekte hervorrufen.

Vielfach können diese Sortimente aufgrund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Standortan-forderungen der auf sie spezialisierten Betriebe (z.B. hoher Flächenbedarf, starke Pkw-Orientierung, Sperrigkeit der Waren) kaum in innerstädtische Bereiche integriert werden.

Eine Untergruppe der zentrenrelevanten Sortimente stellen die nahversorgungsrelevanten Sor-timente dar. Es handelt sich dabei vor allem um Angebote des kurzfristigen Grundbedarfs, die von allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen gleichermaßen nachgefragt werden.

Die Nahversorgungsrelevanz von derartigen Sortimenten ergibt sich aus den in sehr kurzen Ab-ständen wiederkehrenden Versorgungsvorgängen, die insbesondere auch für weniger mobile Verbraucher ohne eigenen Pkw durch ein am Wohnstandort und damit verbrauchernah gelegenes Angebot gewährleistet werden sollen.

Gleichwohl weisen nahversorgungsrelevante Warenangebote auch eine wichtige Bedeutung für Versorgungszentren auf. Insbesondere in den Zentren von Klein- und Mittelstädten bzw. in „klei-nen“ zentralen Versorgungsbereichen (Nebenzentren, Nahversorgungszentren) größerer Städte können kundenfrequenzstarke Lebensmittelbetriebe die wichtige Funktion von Frequenzbringern übernehmen. Auch in der Gemeinde Bönen ist dies der Fall. Sowohl im westlichen Bereich der Fußgängerzone (Edeka, Gröblinghoff) als auch im östlich der Bahntrasse gelegenen Bereich (K+K, Aldi, Lidl) des zentralen Versorgungsbereichs übernehmen die dort ansässigen Lebensmittelbe-triebe maßgebliche Magnetwirkung für den gesamten Standortbereich.

In der Vergangenheit wurden bundesweit von verschiedenen Kommunen, Planungsbehörden und Trägern öffentlicher Belange Sortimentslisten entwickelt, in denen die zentren- und nahversor-gungsrelevanten Sortimente auf Basis grundsätzlicher Überlegungen definiert wurden (u. a. „Köl-ner Liste“).

Eine allgemeingültige Aufstellung genügt jedoch der aktuellen Rechtsprechung zufolge nicht den Anforderungen, die etwa an textliche Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung zu stellen sind. Sollen zum Schutz des Innenstadtbereiches bestimmte Warensortimente an nicht-integrierten Standorten ausgeschlossen werden, bedarf es beispielsweise nach Ansicht des OVG Münster ausdrücklich einer individuellen Betrachtung der jeweiligen örtlichen Situation.

Dabei gibt es erfreulicherweise keine grundsätzlichen Zweifel daran, dass das Ziel der Erhaltung der Attraktivität und der Einzelhandelsfunktion einer Innenstadt zur städtebaulichen Rechtfertigung

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des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten herangezogen werden darf29.

Mit der Novellierung des LEPro NRW ist den Kommunen die Aufgabe zugewiesen worden, zent-ren- und nahversorgungsrelevante Sortimente eigenverantwortlich festzulegen. Dabei sind die in der Anlage zum § 24 a benannten „Zentrenrelevanten Leitsortimente“ zu beachten.

Demzufolge sind folgende Leitsortimente grundsätzlich als zentrenrelevant definiert:

Bücher, Zeitschriften, Papier, Schreibwaren

Bekleidung, Lederwaren, Schuhe

Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer, Elektrohaushaltswaren (Kleinge-räte)

Foto, Optik

Haus- und Heimtextilien, Haushaltswaren, Einrichtungszubehör (ohne Möbel)

Uhren, Schmuck

Spielwaren, Sportartikel

Für einen großen Teil des gesamten Sortimentsspektrums ist die Zentrenrelevanz unter Würdi-gung der oben skizzierten Kriterien demnach unstrittig. Weiter gehende Festlegungen können und sollten unter Würdigung der ortspezifischen Gegebenheiten getroffen werden.

Für die Sortimentsgruppe Einrichtungszubehör eröffnet der Einzelhandelserlass NRW explizit die Möglichkeit für die Gemeinden anhand der Prüfung der ortspezifischen Gegebenheiten in einer Einzelfallbetrachtung einzelne Teilsortimente ggf. als nicht-zentrenrelevant zu bewerten. Im Ein-zelnen betrifft dies die Warengruppen:

Teppiche (Rollware und Einzelware)

Lampen/Leuchten/Leuchtmittel

Matratzen/Bettwaren

Bilder/Bilderrahmen/Spiegel

Tapeten

29 Vgl. Schmitz / Federwisch (Hrsg.): Einzelhandel und Planungsrecht (2005), S. 165

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§ 24 a LEPro NRW verzichtet dabei auf die Vorgabe nahversorgungsrelevanter Sortimente, die in jedem Fall von den Kommunen zu bestimmen sind. Als nahversorgungsrelevant gelten üblicher-weise die Sortimente

Lebensmittel, Getränke

Drogerie, Kosmetik

Von den Vorschlägen der Landesplanung ausgehend, wird auch für die Gemeinde Bönen eine dif-ferenzierte Sortimentsliste vorgeschlagen, die nahversorgungsrelevante und zentrenrelevante Wa-rengruppen in einer Positivliste darstellt. Übertragen auf die Gemeinde Bönen ist die Sortiments-zuordnung wie folgt zu beurteilen:

Nahversorgungsrelevante Sortimente

Die Kriterien für die Nahversorgungsrelevanz von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Droge-riewaren werden auch in Bönen erfüllt. Sie decken den Grundbedarf jedes Haushaltes ab und werden häufig eingekauft.

Grundsätzlich ist auch das Sortiment „Getränke“ zunächst als nahversorgungsrelevant einzustu-fen. Im Falle der Vertriebsform des Getränkefachmarktes ist jedoch eine differenzierte Betrachtung sinnvoll. Denn diese Betriebe bieten überwiegend Getränke in großen Gebinden und in Mehrweg-verpackungen an. Dies bedeutet, dass die Märkte fast ausschließlich von Pkw-Kunden aufgesucht werden und deshalb über Standorte mit guter Anfahrbarkeit und großzügig bemessenen Stell-platzangeboten verfügen müssen. Darüber hinaus ergibt sich bei den großen Volumina der Waren ein großer Flächenbedarf.

Vor diesem Hintergrund ist die Integration von Getränkefachmärkten in zentrale Versorgungsberei-che oder Wohngebietslagen nicht grundsätzlich zu fordern und eine Ansiedlung z.B. in einer Ge-werbegebietslage ggf. im Einzelfall genau zu betrachten.

Zentrenrelevante Leitsortimente

Die in der Anlage des § 24a LEPro dargestellten Leitsortimente sind bei der Festlegung der ortsspezifischen Sortimentsliste zu beachten. Sie gelten uneingeschränkt als zentrenrelevant, so dass hier von Seiten der Kommunen keine Abweichungen möglich sind.

Waren der Unterhaltungselektronik, Computer, Computerzubehör und auch Telekommunikations-geräte sind somit ebenfalls als uneingeschränkt zentrenrelevant zu betrachten.

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Im Bereich der Elektrohaushaltswaren ist dagegen zwischen Elektrogroßgeräten und sonstigen elektrischen Haushaltsgeräten zu unterscheiden. Während Elektrogroßgeräte (nur Großgeräte wie Herde, Kühlschränke, Spülmaschinen und Waschmaschinen; sog. „weiße Ware“) mit Möbeln vergleichbare Standortanforderungen stellen und deshalb als nicht-zentrenrelevanten anzusehen sind, werden Elektrokleingeräte den zentrenrelevanten Sortimenten zugewiesen.

Spielwaren sowie Sportbekleidung, Sportschuhe und die meisten Sportartikel sind ebenfalls grundsätzlich als zentrenrelevante Leitsortimente zu bewerten. Für einzelne Sortimente inner-halb der Warengruppe Sportartikel ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich:

• Sport- und Freizeitboote: Anbieter von Sport- und Freizeitbooten sind hinsichtlich ihrer Stand-

ortanforderungen dem Kfz-Handel gleichzusetzen und deshalb als nicht-zentrenrelevant zu

bewerten.

• Campingartikel: Aufgrund des hohen Flächenbedarfs der Ausstellungsflächen - insbesondere

für Zelte und Zeltzubehör - werden diese Waren nur noch in Ausnahmefällen vom innerstädti-

schen Einzelhandel geführt. Dieses Sortiment wird vielfach als Randsortiment in erster Linie

von Bau- und Gartenmärkten – in den meisten Fällen jedoch außerhalb der Zentren – oder bei

den meisten Lebensmittel-Discountmärkten in Form von wöchentlich wechselnden Aktionswa-

ren angeboten. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeine Bönen empfohlen, das Sortiment

„Campingartikel“ in Sinne einer planerischen Zielsetzung als nicht-zentrenrelevant einzustu-

fen.

Optional zentrenrelevante Sortimente

Gemäß den Ausführungen des Einzelhandelserlasses gelten die o.g. Untergruppen des Sortiments „Einrichtungszubehör (ohne Möbel)“ als optional zentrenrelevant, abhängig von den ortsspezifi-schen Gegebenheiten.

Die Warengruppe Bettwaren umfasst u. a. Matratzen und Lattenroste. Diese sind sehr sperrig und weisen folglich auch einen großen Flächenbedarf auf. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Warengruppe den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zuzuordnen.

Auch die Warengruppe Teppiche ist angesichts einer überwiegend geringen Handlichkeit und der

hierdurch bedingten Notwendigkeit, dass Teppiche fast nur mit dem Pkw transportierbar sind, als

nicht-zentrenrelevant anzusehen.

Die Warengruppe Tapeten wird derzeitig maßgeblich durch das im zentralen Versorgungsbereich

ansässige Fachgeschäft „Tapeten Standop“ vorgehalten. Aufgrund der bestehenden Synergien mit

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den als zentrenrelevant einzuordnenden Warengruppen Hobby und Künstlerbedarf wird vorge-

schlagen, dieses Sortiment den zentrenrelevanten Sortimenten zuzuordnen.

Das Segment Lampen/Leuchten wird aktuell nur von den ansässigen Lebensmitteldiscountern im Rahmen ihrer jeweiligen Aktionswaren vorgehalten. Grundsätzlich würde ein Lampen und Leuch-tengeschäft den Branchenmix in der Ortsmitte zwar sinnvoll ergänzen und zur Attraktivitätssteige-rung des zentralen Einzelhandelsbesatzes beitragen. Allerdings erscheint eine solche Ansiedlung aus Gutachtersicht als nicht absehbar, zumal Lampen und Leuchten oftmals im Randsortiment von Fachmarktkonzepten mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment (z.B. im Bau- und Möbelmarkt-segment) vorgehalten werden. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde Bönen empfohlen, Lampen und Leuchten als nicht-zentrenrelevant einzustufen.

Im Marktsegment Fahrrad und Fahrradzubehör ist in Deutschland eine zunehmende Polarisie-rung zu verzeichnen. Ähnlich wie in anderen Sortimenten, etablieren sich zunehmend großflächige Fachmärkte, die gemeinsam mit den Fachabteilungen der Baumärkte und SB-Warenhäuser den niedrig- bis mittelpreisigen Bereich abdecken.

Der Facheinzelhandel spezialisiert sich dagegen verstärkt auf höherpreisige Waren und versucht, sich durch eine intensive fachliche Kundenberatung und den Service nach dem Kauf von discount-orientierten Fachmärkten abzusetzen.

Vor dem Hintergrund der absehbaren Marktentwicklungen sowie der Tatsache, dass bereits heute der einzige kompetente Anbieter von Fahrrädern außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches ansässig ist wird vorgeschlagen, die Warengruppe Fahrräder und Fahrradzubehör als nicht-zentrenrelevant zu bestimmen.

Bei der Warengruppe „Pflanzen und Blumen“ wird empfohlen, eine Differenzierung zwischen Schnittblumen und gartenmarktspezifischen Sortimenten vorzunehmen.

Während Schnittblumen zumeist über Fachgeschäfte verkauft werden und daher als zentrenre-levantes Sortiment anzusehen sind, werden Waren des Gartenbedarfes (z.B. Erde, Torf), Gar-tenhäuser, -geräte, Pflanzen und Pflanzgefäße vor allem über Gartenmärkte verkauft, die aufgrund ihrer geringen Flächenproduktivität und des Flächenbedarfes in integrierten Lagen in der Regel nicht rentabel zu betreiben sind, so dass gartenmarktspezifische Sortimente daher – wie Bau-marktartikel - als nicht-zentrenrelevant eingestuft werden.

Das Sortiment Zoologischer Bedarf und lebende Tiere hat für die Funktionsfähigkeit von Zentren nur eine geringe Bedeutung und sollte auch in der Gemeinde Bönen als nicht-zentrenrelevant ein-gestuft werden. Obwohl das Teilsortiment Tierfutter neben spezialisierten Fachmarktkonzepten re-gelmäßig im Randsortiment der Lebensmittel- und Drogeriewarenanbieter vorgehalten wird, lässt sich hieraus keine grundsätzliche Zentren- bzw. Nahversorgungsrelevanz ableiten. Das Sortiment sollte deshalb auch den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet werden.

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Nicht-zentrenrelevante Sortimente

Das Möbelsortiment zeichnet sich im Allgemeinen durch einen hohen Flächenbedarf und Sper-rigkeit aus, so dass sich die Standortanforderungen von Möbelanbietern in Innenstadtlagen kaum realisieren lassen. Zwar befindet sich mit „Möbel Köhling“ ein auf Einrichtungsbedarf und Möbel spezialisiertes Fachgeschäft innerhalb des vorgeschlagenen zentralen Versorgungsbereiches, auf-grund nur sehr beschränkter Synergien zum sonstigen zentrenrelevanten Einzelhandel wird nichts-destotrotz empfohlen, das Möbelsortiment als nicht-zentrenrelevant einzustufen.

Die Anbieter von Baumarktsortimenten weisen in der Regel einen großen Flächenbedarf und ei-ne starke Pkw-Orientierung auf, weshalb sie im Allgemeinen nicht in innerstädtische Gefüge integ-rierbar sind. Auch auf die Gemeinde Bönen trifft dies zu, so dass Baumarktsortimente ebenfalls als nicht-zentrenrelevant einzustufen sind.

Anbieter für Autozubehör sind in der Regel nicht in Innenstädten vorzufinden, da ihre spezifischen Standortanforderungen einen Betrieb in zentralen Lagen nur in Ausnahmefällen ermöglichen. Ty-pischerweise wird das Sortiment von spezialisierten Fachmarktkonzepten vorgehalten, die auf eine gute Anfahrbarkeit sowie ausreichend Stellplatzkapazitäten angewiesen sind. Aufgrund der be-schränkten Flächenpotenziale innerhalb der Ortsmitte sowie den geringen Synergien, die beim Kauf von Autozubehör entstehen, wird der Gemeinde Bönen vorgeschlagen, diese Warengruppe als nicht-zentrenrelevant einzuordnen.

In der nachstehenden „Bönener–Liste“ ist die Zuordnung der einzelnen Warengruppen nach zent-ren- und nahversorgungsrelevanten sowie nicht-zentrenrelevanten Sortimenten für die Gemeinde Bönen detailliert aufgeführt. Die Bezeichnung der Warengruppen stützt sich auf die vom Statisti-schen Bundesamt herausgegebene Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 2008).

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Abbildung 51: Bönener Sortimentsliste der nahversorgungs-, zentren- und nicht-zentren-relevanten Sortimente

Definition zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente Definition nicht-zentrenrelevanter Sortimente

WZ Bezeichnung WZ Bezeichnung

nahversorgungsrelevante Sortiment

47.11.1 Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren

47.11.2 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschie-dener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Ge-nussmittel, Getränke und Tabakwaren

47.75 Drogeriewaren, kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel

zentrenrelevante Sortimente nicht-zentrenrelevante Sortimente

45.32.0 Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör

47.41 Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräte und Software

47.42 Telekommunikationsgeräte

47.43 Geräte der Unterhaltungselektronik

aus 47.51 Haushaltstextilien (Haus-, Tisch- und Bett-wäsche), Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten sowie Meterware für Beklei-dung und Wäsche

aus 47.51 Bettwaren (u. a. Matratzen, Lattenroste, Oberdecken)

47.52.1 Metall- und Kunststoffwaren (u .a. Schrau-ben und -zubehör, Kleineisenwaren, Bauar-tikel, Dübel, Beschläge, Schlösser und Schlüssel, Installationsbedarf für Gas, Was-ser, Heizung und Klimatechnik, Bauelemen-te aus Eisen, Metall und Kunststoff, Werk-zeuge aller Art; Werkstatteinrichtungen, Lei-tern, Lager- und Transportbehälter, Spielge-räte für Garten und Spielplatz, Drahtwaren, Rasenmäher)

aus 47.53 Heimtextilien (Gardinen, Dekorationsstoff, Vorhänge, dekorative Decken), Tapeten

aus 47.53 Bodenbeläge, Teppiche

aus 47.54 elektrische Haushaltsgeräte (nur Kleingerä-te)

aus 47.54 elektrische Haushaltsgeräte (nur Großgeräte wie Herde, Kühlschränke, Spülmaschinen und Waschmaschinen)

47.59.1 Wohnmöbel, Kücheneinrichtungen, Büromö-bel

47.59.2 keramische Erzeugnisse und Glaswaren

47.59.3 Musikinstrumente und Musikalien

aus 47.59.9 Haushaltsgegenstände (u. a. Koch-, Brat- und Tafelgeschirre, Schneidwaren, Be-stecke, nicht elektrische Haushaltsgeräte)

aus 47.59.9 Holz-, Flecht- und Korbwaren (u. a. Drechs-lerwaren, Korbmöbel, Bast- und Strohwaren, Kinderwagen)

aus 47.59.9 sonstige Haushaltsgegenstände (u. a. Be-darfsartikel für dem Garten, Gartenmöbel, Grillgeräte), Lampen, Leuchten und Be-leuchtungsartikel

47.61.0 Bücher

47.62.1 Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen

47.62.2 Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büro-

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Definition zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente Definition nicht-zentrenrelevanter Sortimente

WZ Bezeichnung WZ Bezeichnung artikel

zentrenrelevante Sortimente - Fortsetzung nicht-zentrenrelevante Sortimente - Fortsetzung

47.63 bespielte Ton- und Bildträger

47.64.1 Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör

aus 47.64.2 Sportartikel (Sportbekleidung, Sportschuhe, Sport-Kleingeräte)

aus 47.64.2 Sport-Großgeräte, Boote, Campingartikel und Campingmöbel

47.65 Spielwaren und Bastelartikel

47.71 Bekleidung

47.72 Schuhe, Lederwaren und Reisegepäck

47.73 Apotheken

47.74 medizinische und orthopädische Artikel

aus 47.76.1 Schnittblumen 47.76.1 Blumen, Pflanzen, Sämereien und Dünge-mittel

47.76.2 zoologischer Bedarf und lebende Tiere (inkl. Futtermittel für Haustiere)

47.77 Uhren und Schmuck

47.78.1 Augenoptiker

47.78.2 Foto- und optische Erzeugnisse

47.78.3 Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Ge-schenkartikel

aus 47.78.9 Handelswaffen, Munition, Jagd- und Angel-geräte

47.79 Einzelhandel mit Antiquitäten und Ge-brauchtwaren

Zentrenrelevante Sortimente gem. Anlage zum § 24 a LEPro NRW

Quelle: eigene Zusammenstellung im Rückgriff auf die Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 2008)

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5.6.2 Steuerung des Einzelhandels mit Umsatzschwerpunkten bei zentren-relevanten Sortimenten

Um das Ziel einer weitgehenden Konzentration des zentrenrelevanten Einzelhandels auf die zent-ralen Versorgungsbereiche zu erreichen, wird der Gemeinde Bönen mit dem vorliegenden Konzept empfohlen, Ausschlussregelungen für die Standortbereiche außerhalb der zentralen Versorgungs-bereiche zu treffen.

Dazu sind der Gemeinde Bönen weitgehende Möglichkeiten gegeben:

Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 4. Oktober 2001 klarstellt, lässt § 1 Abs. 9 BauNVO auch Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zu, wenn diese Differen-zierung marktüblichen Gegebenheiten entspricht (BVerwG, 4 BN 45.01 – BRS 64 Nr.28). Diese Anforderung ist dann erfüllt, wenn die gewählten Sortimentsbezeichnungen zweifelsfrei die in der Realität vorhandenen Einzelhandelsbetriebe bezeichnen (siehe OVG NRW, Urteil vom 22. April 2004, Az. 7a D 142/02, Seite 18).

Als rechtlicher Hintergrund für die vorgeschlagenen Ausschlussregelungen in bestimmten Stand-ortbereichen ist weiterhin zu beachten, dass die Zulässigkeit von Sortimentsbeschränkungen nicht nur auf großflächige Einzelhandelsbetriebe30 begrenzt ist, die mit einer Geschossfläche von mehr als 1.200 qm der so genannten Regelvermutung des § 11 Abs. 3 BauNVO unterliegen. Nach dem zitierten Urteil des OVG NRW vom 22. April 2004 lässt § 1 Abs. 9 BauNVO den Ausschluss aller Arten baulicher Anlagen im Sinne der BauNVO zu, mithin auch den Ausschluss bestimmter Ein-zelhandelsbetriebe in Gewerbegebieten nach § 8, Industriegebieten nach § 9 und sogar in Misch-gebieten nach § 6 BauNVO.

Allerdings ist zu beachten, dass eine Feindifferenzierung der zulässigen Art der baulichen Nutzung nach § 1 Abs. 9 BauNVO eine städtebauliche Begründung erfordert, die sich aus der jeweiligen konkreten Planungssituation ergeben muss und geeignet ist, die Abwei-chung vom normativen Regelfall der Baugebietsausweisung zu rechtfertigen.

30 Zur Definition der Großflächigkeit vgl. Ausführungen im folgenden Kapitel 6.7.3.

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5.6.3 Städtebauliche Prüfung von Ansiedlungsvorhaben des großflächigen Einzelhandels

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthält mit § 11 Abs. 3 eine Sondervorschrift für die pla-nungsrechtliche Behandlung des großflächigen Einzelhandels. Die grundlegende Vorgabe besteht darin, großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich auf die Ziele der Raumordnung oder die städ-tebauliche Entwicklung auswirken können, lediglich in Kerngebieten und in Sondergebieten zuzu-lassen.

Großflächige Einzelhandelsbetriebe, insbesondere mit zentrenrelevanten Sortimenten, sollten auf-grund ihrer zumeist nicht unerheblichen Auswirkungen auf die lokalen und regionalen Versor-gungsstrukturen, die Umwelt und die Stadtentwicklung nur dann zugelassen werden, wenn sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur lokalen und regionalen Versorgungs-struktur stehen. Darüber hinaus gibt § 24 a LEPro als Grundsatz vor, dass sich der Planstandort innerhalb eines ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiches befindet.

Aus städtebaulicher Sicht ist im Zuge von Ansiedlungsverfahren zu prüfen, ob der großflächige Einzelhandelsbetrieb mit dem städtebaulichen Gefüge vereinbar ist. Dabei ist ein wesentlicher öf-fentlicher Belang das Interesse der Kommunen an der Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Zent-ren.

Mit seinem Urteil vom 24. November 2005 (BVerwG 4 C 10.04) hat sich das Bundesverwaltungs-gericht zur Grenze der Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben verbindlich geäußert. Demnach sind Einzelhandelsbetriebe großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr.2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 qm überschreiten (Tatbestandsmerkmal, unabhängig von lokalen Gegebenheiten).

Im Rahmen seiner Auseinandersetzung mit den Bestimmungsgrößen großflächiger Einzelhandels-betriebe hat das Bundesverwaltungsgericht weiterhin die Frage beantwortet, wann die Funktions-einheit mehrerer Einzelhandelsbetriebe als großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO zu betrachten ist. Die Eckpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen (BVerwG 4 C 14.04, Urteil vom 24. November 2005):

Ob es sich bei einer Verkaufsstätte um einen einzigen oder um mehrere Betriebe handelt, bestimmt sich nach baulichen und betrieblich-funktionellen Gesichtspunkten.

Für die räumliche Abgrenzung eines Einzelhandelsbetriebs ist auf die nach außen erkenn-baren baulichen Gegebenheiten abzustellen.

Eine Verkaufsstätte kann nur dann ein selbstständiger Einzelhandelsbetrieb sein, wenn sie selbstständig, d.h. unabhängig von anderen Einzelhandelsbetrieben genutzt werden kann und deshalb baurechtlich auch als eigenständiges Vorhaben genehmigungsfähig wäre.

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Hierzu muss die Verkaufsstätte jedenfalls

- einen eigenen Eingang,

- eine eigene Anlieferung und

- eigene Personalräume haben sowie

- unabhängig von anderen Betrieben geöffnet und geschlossen werden können.

Ist innerhalb eines Gebäudes die Betriebsfläche baulich in mehrere selbstständig nutzbare betriebliche Einheiten unterteilt, bilden diese Einheiten gleichwohl einen großflächigen Ein-zelhandelsbetrieb im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO, wenn die Gesamtfläche durch einen Einzelhandelsbetrieb als Hauptbetrieb geprägt wird und auf den baulich abgetrennten Flä-chen zu dessen Warenangebot als Nebenleistung ein Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der Hauptleistung steht, diese jedoch nur abrundet und von un-tergeordneter Bedeutung bleibt (z.B. Backshop, Lotto/Toto/Zeitschriften).

Nach § 11 Abs. 3 BauNVO 1990 sind städtebauliche Auswirkungen bei Ansiedlung von großflächi-gen Einzelhandelsbetrieben in der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche des Betriebes 1.200 qm überschreitet.

Weist das Vorhaben mehr als 800 qm Verkaufsfläche, aber weniger als 1.200 qm Geschossfläche auf, ist die Genehmigungsbehörde darlegungspflichtig dafür, ob mit Auswirkungen zu rechnen ist. Bei mehr als 1.200 qm Geschossfläche obliegt es dem Antragsteller, die Regelvermutung zu wi-derlegen.

Hierzu bedarf es zunächst des Nachweises einer "atypischen Fallgestaltung". Dazu müssen An-haltspunkte dafür bestehen, dass von einem Vorhaben jenseits der Vermutungsgrenze keine Aus-wirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche oder die wohnungsnahe Versor-gung der Bevölkerung ausgehen.

Dabei sind nach dem Verordnungstext "... in Bezug auf die in Satz 2 [des § 11 Abs. 3 BauNVO] bezeichneten Auswirkungen insbesondere die Gliederung und Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenange-bot des Betriebs zu berücksichtigen."

Insofern kann diese Atypik aus betrieblichen oder städtebaulichen Besonderheiten des konkreten Sachverhaltes resultieren. Dabei können betriebliche Besonderheiten z.B. vorliegen

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bei einer Abweichung des Verhältnisses von Geschossfläche zur Verkaufsfläche, d. h. wenn der Anteil der Verkaufsfläche trotz Überschreitung des Schwellenwertes von 1.200 qm Ge-schossfläche unter 800 qm liegt,

wenn der Betrieb beschränkt ist auf ein schmales Warensortiment (z.B. Baustoffe),

bei Artikeln, die üblicherweise in Verbindung mit handwerklichen Dienstleistungen angebo-ten werden (z.B. Kfz-Handel mit Werkstatt).

Städtebauliche Besonderheiten können beispielsweise vorliegen,

wenn der Einzugsbereich des Betriebs im Warenangebot bisher unterversorgt war und in-nerhalb des Einzugsbereichs des Betriebs keine zentralen Versorgungsbereiche vorhanden sind,

wenn der Betrieb in zentraler und für die Wohnbevölkerung gut erreichbarer Lage (städte-baulich integriert) errichtet werden soll und das Vorhaben aufgrund eines außergewöhnlich hohen Nachfragepotenzials im Nahbereich überwiegend von der lokalen Nachfrage getra-gen wird.

Auch im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB (innerhalb der im Zusammenhang be-bauten Ortsteile, jedoch außerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungs-planes) kann die Regelung des § 11 Abs. 3 BauNVO in bestimmten Fällen Anwendung fin-den. Sie gilt beispielsweise dann, wenn nach § 34 Abs. 2 BauGB die Eigenart der näheren Umgebung faktisch einem der Baugebiete der BauNVO, z.B. einem Gewerbe- oder Indust-riegebiet, entspricht. Auch in diesem Fall ist die Ansiedlung von großflächigen Einzelhan-delsbetrieben in der Regel unzulässig, es sei denn

die Eigenart der näheren Umgebung wird bereits durch großflächige Einzelhandelsbetriebe geprägt und entspricht somit faktisch einem Sondergebiet nach § 11 Abs. 3 BauNVO oder

die nähere Umgebung des Vorhabens ist als Gemengelage nach § 34 Abs. 1 BauGB zu be-urteilen und ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb fügt sich ein. Im letzteren Fall bleiben die Fernwirkungen des § 11 Abs. 3 BauNVO außer Betracht.

Zur Festsetzung „Sondergebiet“ wird im Einzelhandelserlass des Landes NRW im Kapitel 4.2.4 ausgeführt, dass

„... für Sondergebiete die Zweckbestimmung speziell festgesetzt werden muss. Während die BauNVO bei den übrigen Baugebieten (§§ 2 bis 9) die Zweckbestimmung des Gebietes und die zulässige Art der Nutzung selbst festlegt, müssen diese Regelungen bei Sondergebieten im Bebauungsplan getroffen werden. Dadurch ergibt sich ein größerer Spielraum, die zuläs-

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sige Nutzung zu konkretisieren. Neben der Angabe der Zweckbestimmung (SO-Gebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe) ist die Festsetzung der Art der Nutzung (d. h. der ein-zeln aufzuführenden zulässigen Anlagen) unerlässlich.

Bei Festsetzungen von Verkaufsflächenobergrenzen ist zwischen baugebietsbezogenen und vorhabenbezogenen Obergrenzen zu unterscheiden. Die Festsetzung baugebietsbezogener Verkaufsflächenbeschränkungen ist vom Bundesverwaltungsgericht für ein Sondergebiet für unwirksam erklärt worden, weil sie weder als Bestimmung des Maßes der baulichen Nutung noch als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zulässig ist. ...

Festsetzungen zu vorhabenbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen sind jedoch zulässig, da die Gemeinde auf der Grundlage von § 11 Abs. 2 BauNVO die Art der baulichen Nutzung näher konkretisieren und zu diesem Zweck die Merkmale bestimmen kann, die ihr am bes-ten geeignet erscheinen, um das von ihr verfolgte Planungsziel zu erreichen. Insbesondere darf sie in einem von ihr festgesetzten Sondergebiet den vorhabenbezogenen Anlagentyp durch die von ihr bestimmte Begrenzung der Verkaufsflächen selbst festsetzen (BVerwG, 27.04.1990, 4 C 36.87 und 03.04.2008, 4 CN 4.07).“

5.6.4 Festsetzungen zur Art und Umfang von Einzelhandelsnutzungen in Sondergebieten des großflächigen Einzelhandels

Um potenzielle raumordnerische und städtebauliche Auswirkungen grundsätzlich in einem 'verträg-lichen Rahmen' zu halten und die zukünftige Flächenentwicklung in den Sonderlagen gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO planungsrechtlich abzusichern, sind in der Regel Begrenzungen der zulässi-gen Verkaufsfläche und genaue Sortimentsfestsetzungen zu empfehlen. Insbesondere sollten ver-bindliche und definitorisch eindeutige Festsetzungen der zentrenrelevanten Sortimente erfolgen, die auf der Bönener Sortimentsliste basieren.

Bei großflächigen Betrieben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten hängt die städtebaulich verträgliche Obergrenze für zentrenrelevante Randsortimente jeweils von der Art und Größe des konkreten Vorhabens sowie auch von der örtlichen Situation ab.

Gemäß § 24 a LEPro ist die Höchstgrenze für Vorhaben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimen-ten an nicht-integrierten Standorten auf 10 % der Gesamtverkaufsfläche, max. jedoch auf 2.500 qm zu beschränken. Sollten zwei oder mehr Einzelhandelsvorhaben an einem Standort realisiert werden und beträgt deren Gesamtverkaufsfläche zusammen mehr als 50.000 qm, darf der Umfang der zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente insgesamt maximal 5.000 qm betra-gen.

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5.6.5 Beschränkungen von Einzelhandelsnutzungen in Gewerbegebieten

Eine Beschränkung von bestimmten, in einem Baugebiet an sich zulässigen Nutzungen ist der Gemeinde Bönen nach § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO grundsätzlich dann möglich, wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen.

Nach allgemeiner Rechtsauffassung bleibt beispielsweise der Gebietscharakter bei Einschränkung von Einzelhandelsnutzungen in einem Gewerbegebiet gewahrt, wie das Bayerische Verwaltungs-gericht bereits 1985 im Rahmen eines Normenkontroll-Verfahrens bestätigte.31

In dem vorgenannten Urteil wird u. a. ausgeführt, dass der Einzelhandel nur einen schmalen Aus-schnitt aus der Fülle der nach § 8 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen eines Gewer-begebietes darstellt, so dass die Wahrung des Gebietscharakters auch dann gegeben ist, wenn ein Bebauungsplan diese Nutzungsart ausschließt.

Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde Bönen empfohlen, Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an Endverbraucher in den Gewerbegebieten grundsätzlich durch geeignete Bebauungspläne auszuschließen.

Ausnahmen sind für Einzelhandelsbetriebe denkbar, die aufgrund ihres Warensortiments und ihrer begrenzten Verkaufsfläche überwiegend der Versorgung der im Gewerbegebiet Tätigen dienen (z. B. ein Kiosk).

Auch sollten Verkaufsstätten von produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben sowie Hand-werksbetrieben als „Annexhandel“ zugelassen werden, wenn die Verkaufsfläche

dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet,

in betrieblichem Zusammenhang errichtet,

dem Hauptbetrieb flächenmäßig deutlich untergeordnet ist

und die Grenze der Großflächigkeit nach § 11 Abs. 3 BauNVO nicht überschritten wird.

Dabei ist den bestehenden Einzelhandelsbetrieben Bestandsschutz einzuräumen.

31 Bay VGH, Normenkontroll-Urteil vom 23.05.1985, Nr. 2 N 83 A 1490.

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Mit den vorgeschlagenen Empfehlungen zu den textlichen Festsetzungen werden:

die unkontrollierbare Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben verhindert,

Handwerks- und Gewerbebetrieben die Möglichkeit gegeben, funktional untergeordneten Einzelhandel mit dem Produktionsbetrieb angemessen zu verknüpfen und

zum Zeitpunkt der Planänderung bereits bestehenden Einzelhandelsbetrieben angemesse-ne Erweiterungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen zugestanden.

Darüber hinaus sollen ausschließlich im zentral gelegenen Gewerbegebiet „Poststraße/Fritz-Husemann-Straße“ auch großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem Kernsor-timent32 angesiedelt werden dürfen. Insofern wäre der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 9 „Postra-ße“ bezüglich der zukünftig erlaubten Großflächigkeit von Betrieben mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment entsprechend anzupassen.

Zentrenrelevante und/oder nahversorgungsrelevante Sortimente sind dagegen auch zukünftig nur als Randsortimente zuzulassen, sofern sie dem nicht-zentrenrelevanten Kernsortiment sachlich zugeordnet und diesem im Angebotsumfang deutlich untergeordnet sind.

5.6.6 Beschränkungen von Einzelhandelsnutzungen in sonstigen Baugebie-ten

Zur Umsetzung des vorgeschlagenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes kann es erforderlich werden, auch in allgemeinen Wohngebieten nach § 4 oder Mischgebieten nach § 6 BauNVO Re-gelungen zum Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen zu treffen.

Diese setzen jedoch in der Regel besondere städtebauliche Begründungen voraus, die zum Bei-spiel auf Zielaussagen eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beruhen können.

Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass jeweils der Gebietscharakter gewahrt bleibt, was einem ge-nerellen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen entgegenstehen dürfte.

32 gemäß „Bönener Liste“

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5.6.7 Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen im unbeplanten Innenbe-reich

Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwick-lung der Städte in Kraft getreten. Mit ihm sind das Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geändert worden.

Die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche ist in § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB als bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigender Belang ausdrücklich aufgenommen worden. Als zusätzliches planungsrechtliches Steuerungsmoment ist es nach § 9 Abs. 2 a BauGB möglich, in einem Bebauungsplan für im Zusammenhang bebaute Ortsteile ohne Ausweisung von Bauge-bieten im Sinne der Baunutzungsverordnung die Zulässigkeit beschränkende Festsetzungen ins-besondere zum Einzelhandel zu treffen, um zentrale Versorgungsbereiche zu erhalten und zu ent-wickeln.

Die Anwendung des neuen Steuerungsinstruments macht eine genaue Begründung erforderlich. Denn wie bereits in früheren Urteilen auch von hohen Gerichten klargestellt wurde, „… ist der bau-planerische Ausschluss einzelner Nutzungsarten nur dann städtebaulich gerechtfertigt, wenn er anhand eines schlüssigen Plankonzepts auf Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit über-prüft werden kann“ (VGH Mannheim, Urteil vom 28.01.2005).33

33 zitiert nach Schmitz, H: Die Novellierung des BauGB 2007 unter Berücksichtigung der spezifischen Berliner

Planungsbedingungen, Berlin 2007.

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