elternabend siebold · pdf file-alle pornographischen inhalte sind untersagt ... -3 x amazon...
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Risiken und Gefahren des Internets
Würzburg, 03.06.2008
Andreas Gabrielwww.meck-online.de und www.ec-net.de/sicherheit
Informationsveranstaltung am Siebold Gymnasium
Wenn's wirklich sicher sein soll – Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr 2
© A. Gabriel
Unterfranken in derBILD Zeitung
Quelle: www.bild.de
Wenn's wirklich sicher sein soll – Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr 3
© A. Gabriel
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr
Grundsätzlich gilt, dass die Rechtssprechungin diesem Bereich noch nicht einheitlichist und, darüber hinaus, existieren noch
zahlreiche „Graubereiche“.Aber: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und
jeder muss sich mit diesem Thema beschäftigen.
Alle Angaben in diesem Vortrag sind ohne Gewähr!!!Ich bitte um Ihr Verständnis.
Was bedeuten die Abkürzungen„NEG“ und „MECK“?
Wenn's wirklich sicher sein soll – Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr 5
© A. Gabriel
Das Netzwerkhinter dem MECK
Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr-25 regionale Zentren in ganz
Deutschland-1 Branchenzentrum „Handel“
mit Sitz in Köln-Projektträger:
Deutsche Gesellschaft fürLuft- und Raumfahrt (DLR)
-Förderung durch das BMWi(Bundesministerium fürWirtschaft und Technologie)
http://www.ec-net.de
Wenn's wirklich sicher sein soll – Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr 6
© A. Gabriel
Vertreter des NEG in der Region: Mainfränkisches Electronic Commerce Kompetenzzentrum
Unsere Intension Hier finden Sie uns
Veran-staltungen
BeiIhnen
Bildquellen: www.hausnummer-online.de; www.fahnenversand.de
Das MECK-Team
… und zahlreiche Partner
Sie erreichen uns unter: http://www.meck-online.de
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© A. Gabriel
MECK Veranstaltungen an der IHK Würzburg-Schweinfurt
Informationsveranstaltung: Datenschutz und InformationssicherheitMittwoch, 04. Juni 2008, 12:30 Uhr – 16:30 UhrInformationsveranstaltung: Elektronische Rechnungsstellung; Sind Sie bereit für die Zukunft?Donnerstag, 05. Juni 2008, 16:00 Uhr – 18:00 UhrNEG-Roadshow: Kundenbeziehungsmanagement (CRM) ja – aber richtig!; Vorgehensweise – Werkzeuge – PraxisbeispieleDienstag, 08. Juli 2008, ganztägigInformationsveranstaltung: Webseiten selbst verwalten! – Content Management Systeme; Joomla, TYPO3 und Co.Donnerstag, 10. Juli 2008, 16:00 Uhr – 18:00 UhrJubiläumsveranstaltung: 10 Jahre MECKDonnerstag, 17. Juli 2008, Nachmittags
Anmeldung unter http://www.meck-online.de
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© A. Gabriel
Seit Juli 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter amLehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik, Prof. Dr. R. Thome; Universität Würzburghttp://www.wiinf.uni-wuerzburg.de
Seit 2003 Mitarbeiter des Mainfränkischen ElectronicCommerce Kompetenzzentrums (MECK) –Mitglied im Netzwerk ElektronischerGeschäftsverkehr (NEG) http://www.meck-online.de
Mittelstandsberatung mit dem Schwerpunkt Informationssicherheit
Seit Mai 2006:Zertifizierung zum ISMS Auditor/Lead Auditor ISO 27001:2005 durch die British Standard Institution
Über meine Person: Andreas Gabriel
http://www.ec-net.de/sicherheit
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Begleitprojekt „Informationssicherheit“
Sie erreichen uns unter:http://www.ec-net.de/sicherheit
Dr. Kai HudetzAndreas Duscha
Prof. Dr. Hans-Jürgen OttMarkus WirthStephan Rogge
Dagmar Lange(Projektleiterin)
Prof. Dr. Günther Neef
Andreas Gabriel
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Wie viele Netzwerke braucht ein Mensch?
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Aufbau von Netzwerken
http://www.studivz.net
http://www.schuelervz.net
http://www.meinvz.net
http://www.xing.comhttp://www.academici.com
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Was bringen die zahlreichen „VZs“?
Quelle: http://www.studivz.net/nutzen.php
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Die Startseite von studiVZ
Quelle: www.studivz.net
Meine Seite
Meine Freunde
Meine Fotos
Meine Gruppen
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Grundsätzliche Fragen in derartigen Communities
Quelle: www.studivz.net
In welchen Gruppenbeteiligen Sie sich?
Welche Gruppen„gründen“ Sie?
Wer darfwelche Informationenüber Sieeinsehen?
WelcheInformationengeben Sieüber sich frei?
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Erstellung eines Fotoalbums
Quelle: www.studivz.net
sichtbar für:-alle-meine Freunde-nur mich selbst
Wie schnellschließen Ihre
KinderFreundschaften?
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Umgang mit Fotos
Quelle: www.studivz.net
Welche Bilderdürfen Sie
online stellen,ohne die
jeweiligenPersonen darüber zu
informieren?
Welche Personenverlinken Sie aufdiesen Bildern?
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Die rechtliche Grundlage
§ 22 (Kunsturheberrechtsgesetz)(1) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlichzur Schau gestellt werden.
(2) Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
(3) Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
(4) Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
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Verhaltenskodex bei schülerVZ (Auszug)
Quelle: http://www.schuelervz.net
-Es ist verboten, andere Teilnehmer zu beleidigen, zu beschimpfen, anzugreifenoder lächerlich zu machen
-Das Passwort darf auf keinen Fall weitergegeben werden-Alle rechtsradikalen oder sonstigen extremistischen Inhalte/Aussagen/etc. sind
verboten-Alle pornographischen Inhalte sind untersagt-Dein Name muss der Wahrheit entsprechen (…)-„Fotos, Profilinhalte und Gruppenbeiträge anderer Nutzer dürfen in keiner
Weise weiterverwendet werden!“-„Du darfst nur Bilder hochladen, die du selbst gemacht hast und bei denen
du die Erlaubnis hast sie zu verwenden!“
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Quelle:http://www.yasni.de
Recherchieren Sie ruhig einmal mach Ihrem Namenz. B. bei http://www.yasni.de
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Ergebnisse meiner Suche
Quelle:http://www.yasni.de
-12 Fotos-57Ergebnisse zumeinem Namen
-75 Telefonbucheinträge-3 x Amazon BücherWunschliste
-3 x Arztbewertungen-Mehr als 90 News-40 weitere Webseiten
werden genannt
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© A. Gabriel
Muss so etwas wirklich ins Internet?
Quelle:http://lustich.de/videos/amateurfilme/extrem-kotzen
Titel:Extrem Kotzen
Zusatz:Nicht geeignet für besonders empfindliche Zuschauer.
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Bewertung vonLehrern?
Quelle: http://www.stern.de/tv/sterntv/616637.html?nv=ct_mt
-Sendung vom 09.04.2008-These: Sollen Lehrer beurteilt werden?-Fazit:
Nicht alles in der Schule ist fairWer traut es sich zu, dem Lehrer
wirklich eine Rückmeldungzu geben?Bitte überdenken Sie die Noten
nebenanWie würden Sie die Lehrer be-werten?Sind Schüler wirklich immer fair, gerecht und ehrlich zu denLehrern?
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© A. Gabriel
Kennen Sie Angebote wie z. B.www.spickmich.de?
Quelle:http://www.spickmich.de
Zitate von dieser Seite:
„Würde es die Kategorie "sexy" bei Spickmich noch geben, wäre mein
Durchschnitt viel besser!“
„Ich habe ein Geräusch gesehn!“
„Ich sage nur: die Tür ist draußen“
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© A. Gabriel
Was soll diese Seite bewegen?
Quelle: http://www.spickmich.de/forteachers
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Auch diese Angebote „wachsen“ mit
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© A. Gabriel
Meine Bewertung(Auszug)
10) Die Menge des Stoffes wargut bewältigbar.
13) Die Darstellung war verbalsehr gut verständlich.15) Praktische Beispiele haben das Verständnis sehr erleichtert.
16) Der Dozent wirkte stets sehr gut vorbereitet.
18) Es war erkennbar, daß der Dozent an meinem Lernerfolg sehr interessiert war.
Chatten – Anonymer Tratsch überdas InternetWie funktioniert das Chatten?Was müssen Sie dabei beachten?Wo sind Fallen versteckt?
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Quelle: http://wp.netscape.com/aim/img/scr-aim.gif; http://www.nutzwerk.de/safersurf/extern/screens/icq_in_use.gif
Wie sieht ein Chat-Programm aus?
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Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Chat
Überblick: Welche Programme gibt es denn?
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1. Der kostenlos Chat mit * HERZ *2. Kostenloser Chat,kostenlos Radio hören, bei Deutschsongs.EU3. kostenlos Kennenlernen, Flirten, Chatten und Traumpartner finden4. Chat – HappyFun.de – kostenlos5. Town4Free6. Todo de Cuba – Alles rund um Kuba7. ChatForLove.net – Die Chat-Community8. kronicle-chat9. AIM Rundum – Page10.1A-Chat.com free Chat community11.Die Privat Lan GameCommunity
Über welche Themen kann man überhaupt chatten?
Quelle: http://www.topliste.a-b-c.de
Wenn's wirklich sicher sein soll – Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr 31
© A. Gabriel
Mit wem unterhältst du dich gerade?
Quelle: http://www.mir-studios.de/outsource/medienwerkstatt/news/news.php?page=news_photo&id=1158675127
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© A. Gabriel
Darauf müssen Sie aufpassen!
Quelle: http://www.bild.de
„Musik, Filme und Ihr Computer“
Was darf man wirklich?Ab wann macht man sich strafbar?
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Zahlen und Fakten
290.550 1.300
1.006
„3 Jahre
„16.500 Euro
„371.194
„30,3 Millionen:
„40.000:Quelle: http://www.hartabergerecht.de
muss ein Raubkopierer aus Gießen für den Verkauf von illegalen Kopien bei eBay bezahlen. Das strafrechtliche Urteil steht noch aus.“
Raubkopien stellte die GVU von Januar bis September 2004 sicher.“Anzahl der Spielfilme die in Deutschland von Januar bis August auf CD bzw. DVD gebrannt wurden.“
Anzahl sichergestellter Datenträger bei der weltweit größten Razzia gegen Raubkopierer.“
Haft ohne Bewährung für einen Raubkopierer: So lautet ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt.“
„Allein in den ersten sechs Monaten diesen Jahres – von Januar bis Juni 2005 –stellte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU)
mit Raubkopien bespielte Datenträger sicher und konnte über neue Strafverfahren einleiten. Außerdem durchsuchte die Polizei mit Unterstützung von GVU-Ermittlern Räumlichkeiten.“
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Plakate „Raubkopierer“
Quelle: http://www.hartabergerecht.de
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Zeitliche Verfügbarkeit von Kinofilmen im Internet
Quelle dieser Folie: http://www.hartabergerecht.de
Grundlagen:Wie funktioniert das Internet?
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IP-Adresse (IP = Internet Protocol):Ihre „eindeutige Hausnummer“ im World Wide Web
209.85.129.104
217.12.3.11
213.155.158.64
132.187.1.114
Internet
Feste IP-Ranges werden von denRegional Internet Registry
vergeben (http://www.ripe.net).
Private IP Temporäre IP(durch den Provider)
etc.
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Was bedeutet „Peer“
Quelle: http://www.leo.org
Computer in Tauschbörsen schließen sich zu„Peer to Peer“ (P2P) Netzwerken zusammen.
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P2P: Ein Sicherheitsrisiko für Ihren Rechner!
Quelle: http://www.computerwoche.de/knowledge_center/it_security/1854710/?NLC-Newsletter&nlid=1854710%20Security
… die sich primär über Peer-to-Peer-Netzwerke
verbreiten.
Erscheinungsdatum: 04.02.2008
Titel:„Spam: Romantik ist out, Sex ist in“
Kernaussagen:- 30 % des Werbemülls (=Spam) wird mit
Pillenwerbung (für den Mann) erzeugt- Drahtzieher: Mega-D-Botnetz- Technischer „Türöffner“ sind
Trojanische Pferde …
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Hintergrund dieser Problematik für Sie alsGewerbetreibender
Quelle: http://www.faz.net
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4
Früher …
Quellen: www.edigitech.de; graffiti-hagen.de; http://www.br-online.de; www.westend-music.com
12
3
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Das ermöglichte die „GEMA“
Quelle: http://www.gema.de
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
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Heute …
Quellen: http://www.br-online.de; www.teac-shop.de; www.testticker.de; www.simonchristy.com
CD/DVD Brenner
Tauschbörsen
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Funktionsweise einer Tauschbörse
Ihr Computer
Internet
Bildquelle: www.pcmasters.de; www.simonchristy.com
Ihre Festplatte
Software „Tauschbörse“
Ihre Musiksammlung
C:\Eigene Daten\Eigene Musik
Zugriff aus dem Internet
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Überblick „Tauschbörsen“
Quelle: http://www.zdnet.de/downloads/weekly/13/weekly_279-wc.html
eMule (0.48b)Overnet (0.53a)eDonkey2000 (0.53)eDonkeyBot Lite (1.41)KaZaA Media Desktop (2.6.3)Shareaza (2.1.0.0)Morpheus (4.8)WinMX (3.53)
iMesh (4.1)XoloX Ultra (1.5)LimeWire (for Mac) (2.9.8)Direct Connect (2.20)Grokster (2.6)Youth-Next
… und noch viele mehr …
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Beteiligte an einem möglichen Rechtsstreit
Bildquellen: www.uvm.dk, www.rohstoff-spiegel.de, www.hit-flip.org, www.fotosearch.de, grundlagen-computer.de
Musiker
Internet
Tauschbörse
Musikindustrie
Vertrag
kaufenkaufenkaufenkaufenkaufen
tauschenSie!
Gericht
Klage§Anwalt
beauftragt
vieleTonträger
produziert
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Der Weg des Strafrechts
Strafrecht
Musikindustrie
§Anwalt Gericht
IP-Adresse
Sie!„Ein strafrechtliches Urteil kann dabei für bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe sorgen (…)“
Quelle: „P2P: Was ist erlaubt, was nicht?“; www.netzwelt.de
= Der Staat wird gegen Sie aktiv!
u. v. m.
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Der Weg des Zivilrechts
Zivilrecht
Musikindustrie
§Anwalt
Sie!
„Klagegegenstand: Schadensersatz und Unterlassung!“
Quelle: „P2P: Was ist erlaubt, was nicht?“; www.netzwelt.de
„Die Schadensersatzsumme kann dabei sehr hoch ausfallen, da sie von der Anzahl derzur Verfügung gestellten Dateien abhängt. Je mehr Musikstücke und Filme man alsozum Download bereitstellt, desto höher fällt auch der Schadensersatz aus – wenn mandenn erwischt wird.“
= Der Rechteinhaber wird gegen Sie aktiv!
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Urteile „für“ Eltern
Landgericht Mannheim:„Eltern können nicht haftbar gemacht werden, wenn-sie ihre Kinder entsprechend belehrt haben und-den Download von Musik etc. aus einer illegalen
Quelle verboten haben.“
Landgericht Hamburg:„Eltern sind (zur Not) dazu verpflichtet, auf einen Experten zurück zu greifen, der den eigenen Rechner so konfiguriert, das die Kinder nicht dazu in der Lage sindsich an Tauschbörsen o. ä. zu beteiligen.“
Quelle: B. Schnitzler – Die große Filesharing-FAQ
Bildquelle: http://www.blech-schilder.de
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Aktueller Beitrag in einer Würzburger Zeitung
Artikel aus der „WOB“ vom16.01.2008
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Zwei Aussagen dieses Artikels
„Tauschbörsen im Internet grundsätzlich illegal“
„Ist das Original nicht kopiergeschützt, darf man es vervielfältigen.Allerdings nur zum eigenen privaten Gebrauch.“
§108b UrhG§85 UrhG
„(…) Der eingefügte Passus „öffentlich zugänglich gemachte“Vorlagen, sorgt dafür, dass Musikdateien in Tauschbörsen im Internet grundsätzlich als illegal qualifiziert werden.“
Artikel aus der „WOB“ vom16.01.2008
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§ 108b Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
1) Wer 1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (…)
„Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen“
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html
wird, (…) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Zwischentext des § 108b UrhG
… wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich
auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html
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Aber:Bitte beachten Sie ebenfalls § 85 UrhG
§ 85 Verwertungsrechte(1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaberdes Unternehmens als Hersteller.Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.
(3) Das Recht erlischt 50 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. Ist der Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen, aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach dieser. Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__85.html
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Aktueller Artikel zum Thema„Filesharing“
Quellen: http://www.silicon.de/enid/storage_network/32571
Erscheinungsdatum: 07.01.2008
Titel: Achtung! Scharfe Strafen für Filesharing
Kernaussagen:
-Seit 01.01.2008 in D ein verschärftes Urheberrecht-BITKOM informiert-Kostenlose Downloads sind sehr kritisch zu prüfen!-Tauschbörsen greifen auf die eigene Festplatte zu-Man darf den Kopierschutz einer CD nicht umgehen-Software-Programme dürfen ebenfalls nicht kopiert
werden-Privatkopien sind weiterhin erlaubt
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Beispiel für eine neue Entwicklung:Music-Flatrate 1/2
Quelle: http://www.napster-flatrate.de/v12/index.jsp?APID=4043&keywcluster=brand&keyw=napster_exact&uid=
„Für nur 9,95 Euro im Monat können Sie beliebig viele
Songs in voller Länge hören und runterladen.
Das sind 5 Millionen Songs zum Preis einer CD.“
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Music-Flatrate 2/2
Quelle: http://www.napster.de/more_about_napster/more_about_napster.html
-„Hören Sie sich jeden Titel in voller Längean, sooft Sie wollen, ohne pro Track zu bezahlen“
-„Downloaden Sie sich beliebig viele Songs oderAlben auf bis zu 3 PCs, ohne pro Track zubezahlen. (…)“
Aber:(…) „Möchten Sie Musik auf CD brennen oder Ihren kompatiblen Player übertragen, dann können Sie einzelne Songs für zusätzlich 0,99 € pro Track und Alben ab 9,95 €kaufen und behalten.“
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„Analoge Lücke“
Quellen:http://www.law-blog.de/155/drm-und-recht; www.elektronik-kompendium.de
„Die Antragsgegner behaupten, die Software „N. DirectCut“ führe lediglich eine analoge Aufnahme am WaveOut-Ausgang der Soundkarte durch. Eine Decodierung der DRM-geschützten Dateien erfolge nicht.“
LG Frankfurt zu Kopierschutz und analoger LückeStand: 13.08.2006; Urteil am 31.05.2006 verkündet
Musik Ihr Computer Ihre FestplatteIhre Soundkarte
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Ausnahme am 10. Oktober 2007:Die Band „Radiohead“
„Ohne zu bezahlen herunterladen darf man also nur noch, was der Rechteinhaber auch kostenlos anbietet – prominentestes Beispiel zuletzt: die Band Radiohead, die ihr aktuelles Album ins Netz und es ihren Fans freistellte, dafür zu bezahlen
oder nicht.“
Quelle: http://www.computerwoche.de
Quelle: http://www.inrainbows.com
Wenn's wirklich sicher sein soll – Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr 61
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Sie haben eMail von der Polizei
BKA Abteilung 32423
Bundeskriminalamt BKAReferat LS 265173 Wiesbaden
Wenn's wirklich sicher sein soll – Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr 62
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Quelle: http://www.e-recht24.de
Meldung vom 02.02.2007
Dieses Rätselkann einfach gelöst werden
Darf ich mich im WWW „bedienen“?
- Was darf man bei YouTube, Clipfish usw.?- Hilfe bei der Lateinübersetzung- „Inspiration“ für das nächste Referat- Fotos und weitere Inhalte für die eigene Webseite- usw.
Wenn's wirklich sicher sein soll – Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr 64
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Ein Beispiel möglicher Folgen
Quelle: http://www.jura.uni-sb.de/juripro/news/output.php?id=1
• Der Portalbetreiber musste insg.30.000 Dateien offline nehmen
• Mehr als 20 japanische Urheberrechts-vereinigungen + Medienanstalten habeninterveniert.
• Begründung: Verletzung des Urheberrechts
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Auch bei YouTube gibt es Regeln … 1/2
-Wenn Sie Ihr Nutzerkonto einrichten, müssen Sie zutreffende und vollständigeAngaben erteilen. Es ist wichtig, dass Sie das Kennwort (…) sicher und geheim halten.
- (…) Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinem anderenZwecken als der rein persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung, und nur in demRahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist.
-Die erklären sich damit einverstanden, keine sicherheitsbezogene Funktionen derWebseite oder solche Funktionen zu umgehen (oder dies zu versuchen), auszuschaltenoder in sonstiger Weise zu beeinträchtigen …
-Sie gewährleisten und garantieren, dass Sie über sämtliche erforderlichen Lizenzen,Rechte, Zustimmungen und Erlaubnisse verfügen (…), die erforderlich dafür sind, dass YouTube Ihre Nutzerübermittlung zum Zweck der Bereitstellung …
Quelle: http://www.youtube.de
Wenn's wirklich sicher sein soll – Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr 66
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Auch bei YouTube gibt es Regeln … 2/2
11.2 Für andere Zwecke gleich welcher Art dürfen YouTube-Inhalte ohne vorherigeschriftliche Zustimmung von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern nicht herunter-geladen, kopiert, reproduziert, vertrieben, übertragen, gesendet, ausgestellt, verkauft,lizenziert oder anderweitig verwendet werden.
12.4 YouTube fordert Sie auf, bei dem Verlassen der Webseite von YouTube wachsamzu sein und sich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie jeder anderenWebseite, die Sie besuchen, durchzulesen.
„Ich bin nach bestem Wissen und Gewissen der Ansicht, dass die Verwendung der oben genannten urheberrechtlich geschützten Werts nicht durch den Inhaber der Urheberrechte (…) genehmigt wurde und auch nicht gesetzlich zulässig ist.“
Quelle: http://www.youtube.de
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Beispiel: Suchwort „Sex“ bei Youtube
Quelle: http://www.youtube.de
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„Kannst du mir bitte bei meiner Lateinübersetzung helfen?“
Quelle: http://www.hausaufgaben.de – Stand: 2005
Wenn's wirklich sicher sein soll – Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr 69
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Kostenpunkt:29,95 € proVerbindungsaufbau
Abgabe einerWillenserklärung
Bitte beachten Siedas Kleingedruckte:
„Dieses Angebot ist nicht geeignet für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.“
Spätestens jetzt müssen Sie misstrauisch werden …
Quelle: http://www.hausaufgaben.de – Stand: 2005
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Ich besorge mir „mal schnell“ mein Referat im Internet
… und noch viele andere mehr
Quelle: http://www.hausaufgabe.de/nutzungsbedingungen/hausaufgaben/
Quelle: http://www.kostenlose-referate.de
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Ein Beispiel aus der Praxis
Quelle: ARAG Ratgeber zum Internetrecht „World Wide Nepp?“, S. 254
„Unternehmer „U“ will für die Sonderseite der Unternehmenshomepagezum Firmenjubiläum auch Fotos seiner Mitarbeiter verwenden. Um Aufwand zu
sparen und die Mitarbeiter jung aussehen zu lassen, werden die Bewerbungs-fotos aus den Personalakten dafür verwendet. Manche Mitarbeiter sind darüber
gar nicht erfreut. Zumindest dir Fotos der vor wenigen Jahren verstorbenenUnternehmensgründer meint „U“ aber ohne Erlaubnis verwenden zu dürfen.“
„U muss seine Mitarbeiter fragen. Denn Fotografien von Personen dürfen gem.§ 22 KunstUrhG nur mit deren Erlaubnis verwendet werden.
Selbst nach dem Tod des Abgebildeten ist weitere zehn Jahre die Erlaubnis derAngehörigen nötig. „U“ muss ggf. auch die Witwen bzw. Kinder der
Unternehmensgründer fragen.“
Wenn's wirklich sicher sein soll – Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr 72
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Was muss ich tun, wenn ich Inhalte auf meine Homepage (HP) übernehmen will? 1/2
Quelle: ARAG Ratgeber zum Internetrecht „World Wide Nepp?“, S. 255
Sollen auf der HP Elemente verwendet werden, die von anderen stammen?- Texte - Fotos - Symbole - Musikstücke -etc.1
Sind selbst gemachte Fotos lebender/verstorbener Personen enthalten?
Erlaubnis nötig Keine Schrankenim Urheberrecht
23
Gibt es für eines dieser Elemente gewerblichen Rechtsschutz?
- Marken - Unternehmenszeichen- Werktitel - Geschmacksmuster
Gesetzliche Schranke/Erlaubnis des Inhabers nötig
Wenn's wirklich sicher sein soll – Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr 73
© A. Gabriel
Was muss ich tun, wenn ich Inhalte auf meine Homepageübernehmen will? 2/2
Quelle: ARAG Ratgeber zum Internetrecht „World Wide Nepp?“, S. 255
4
5
Besteht für ein Element urheberrechtlicher Schutz?- Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst- Persönliche geistige Schöpfung- Leistungsschutzrechte (Fotografen, Künstler, Datenbankhersteller, etc.)
Gesetzliche Schranke/Erlaubnis des Inhabers nötig
Sind Fotos lebender/von weniger als 10 Jahren verstorbener Personen enthalten?
Erlaubnis nötig Keine Beschränkung fürVerwendung auf einer HP
Wenn's wirklich sicher sein soll – Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr 74
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Würzburg, 03.06.2008