en 1090 in hephaistos - teil 2

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Internationale Zeitschrift für Metallgestalter 7/8 2011

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Berichte der HEPHAISTOS Ausgabe 7/8 2011, weitere Informationen finden Sie auf www.metall-aktiv.de

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Internationale

Zeitschrift für

Metallgestalter

7/82011

STURM IM WASSERGLAS?Neue EU-Verordnung zur CE-Kennzeichnungspflicht gibt den Schmieden Hoffnung

Für Schmiede und Metallgestalter besteht seit Anfang April die Hoffnung, dass sie ihre Gedanken undSorgen rund um eine Zertifizierung nach der neuen »Stahlbau-Norm« EN 1090 eventuell doch nochad acta legen können! Zumindest ist im Rahmen unserer Recherchen zur Norm ein neuer Aspektaufgetaucht – eine weitere EU-Verordnung, die den Schmieden einige Argumente gegen die weitereBürokratisierung ihrer täglichen Arbeit an die Hand geben kann. HEPHAISTOS-Chefredakteur TobiasSchumacher fasst den aktuellen Sachstand rund um die EN 1090 zusammen

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Sämtliche Informationen, die seitJahresbeginn vom Bundesver-band Metall (BVM) in Deutsch-

land, aber auch von Metallbau-Organi-sationen in Österreich oder den Nie-derlanden rund um die EN 1090 kol-portiert wurden, gingen davon aus,dass tragende Stahlkonstruktionen imbauaufsichtlichen Bereich künftig alle-samt ein CE-Kennzeichen tragen müs-

sen. Das gipfelte im inzwischen in derSzene legendären Horrorszenario auseiner BVM-Mitteilung, dass »nach derEN 1090 jeder Treppenhandlauf baldein CE-Kennzeichen braucht«. Dochwar das zu viel Wirbel um nichts? Derberühmte Sturm im Wasserglas?Denn aus dem Blickwinkel der Metall-gestalter und Schmiede widersprichtdie sogenannte »Bauproduktenverord-

nung Nr. 305/2011 des EuropäischenParlaments und des Rates vom 9. März2011« der EN 1090 in zentralen Punk-ten. Die neue Verordnung wurde am4. April 2011 im Amtsblatt der Europäi-schen Union veröffentlicht und regeltdie CE-Kennzeichnungspflicht vonBauprodukten. Sie tritt mit einer Über-gangsfrist bis zum 1. Juli 2013 in Kraftund hebt die bislang geltende Richt -

Unter der Überschrift »Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung einer Leistungserklärung«steht in der neuen »Bauproduktenverordnung« wörtlich:»Abweichend von Artikel 4 Absatz 1 und bei Fehlen von Bestimmungen auf Ebene der Unionoder auf nationaler Ebene, die die Erklärung Wesentlicher Merkmale dort vorschreiben, wodie Bauprodukte zur Verwendung bestimmt sind, kann ein Hersteller davon absehen, eineLeistungserklärung zu erstellen, wenn er ein von einer harmonisierten Norm erfasstes Bau-produkt in Verkehr bringt unda) das Bauprodukt individuell gefertigt wurde oder als Sonderanfertigung nicht im Rahmeneiner Serienfertigung, sondern auf einen besonderen Auftrag hin gefertigt wurde und es ineinem bestimmten einzelnen Bauwerk von einem Hersteller eingebaut wird, der nach dengeltenden nationalen Vorschriften für den sicheren Einbau des Produkts in das Bauwerk ver-antwortlich ist, wobei der Einbau unter der Verantwortung der nach den geltenden nationalenVorschriften für die sichere Ausführung des Bauwerks verantwortlichen Personen erfolgt;b) das Bauprodukt auf der Baustelle zum Zweck des Einbaus in das jeweilige Bauwerk in Ein-klang mit den geltenden nationalen Bestimmungen und unter Zuständigkeit der nach dengeltenden nationalen Vorschriften für die sichere Ausführung des Bauwerks verantwortlichenPersonen gefertigt wird; oderc) das Bauprodukt auf traditionelle Weise oder in einer der Erhaltung des kulturellen Erbesangemessenen Weise in einem nicht-industriellen Verfahren zur angemessenen Renovierungvon Bauwerken, die als Teil eines ausgewiesenen Umfelds oder aufgrund ihres besonderenarchitektonischen oder historischen Wertes offiziell geschützt sind, nach den geltendennationalen Vorschriften gefertigt wurde.«Zuletzt heißt es noch in Artikel 8: »Die CE-Kennzeichnung wird an denjenigen Bauproduktenangebracht, für die der Hersteller eine Leistungserklärung gemäß den Artikeln 4 und 6erstellt hat.«

Der komplette Wortlaut der neuen Bauproduktenverordnung ist unter nachstehendem Linkim Internet zu finden:http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:088:0005:0043:DE:PDF

Aus der EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011

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linie 89/106/EWG zur CE-Kennzeich-nung auf.Einleitend werden zahlreiche Gründefür die neue Verordnung genannt.Unter Punkt 5 heißt es auszugsweise:»Sofern anwendbar, werden anhandvon Bestimmungen für einen Verwen-dungszweck eines Bauproduktes dieWesentlichen Merkmale festgelegt,deren Leistung erklärt werden sollte.«Mit solchen Leistungserklärungen undeinem damit verbundenen »Konfor-mitätsverfahren« hatten sich, wieunsere Nachfragen bei Handwerks-kammern in Deutschland und Wirt-schaftskammern in Österreich ergaben,seit dem Jahr 2000 bereits verschiede-ne Handwerkszweige im bauaufsicht -lichen Bereich auseinanderzusetzen:zunächst Maurer und Betonbauer,dann Metallbauer, die Fassaden errich-ten und montieren, später auch Zim-merer, Tischler oder Schreiner.

MarkenverbandBei letzteren führte dies in Deutsch-land nach Auskunft einer Handwerks-kammer zur Gründung eines »Marken -verbandes« als eingetragener Verein,unter dessen Label die Holzhandwer-ker ihre Leistungserklärung für Holz-produkte im bauaufsichtlichen Bereichabgeben können. Nun laufen Über -legungen beim IFGS, dass auch dieKunstschmiede einen solchen Wegbeschreiten könnten. Doch noch völligunklar sind die Schritte, die dafürunternommen werden müssen, welcheAnforderungen etwa Kunstschmiede-arbeiten im bauaufsichtlichen Bereichzu erfüllen hätten, wer diese definiertund anerkennt – und zuletzt, was dasalles kosten würde.Doch zurück zur oben erwähnten »Leis -tungserklärung«: Was sich dahinter ver -

birgt, definiert die neue Bauprodukten-verordnung in Kapitel 2, Artikel 4,unter der Überschrift »Leistungser-klärung und CE-Kennzeichnung«. DieLeistungserklärung ist demnach zu er-bringen, wenn ein Produkt ein CE-Kennzeichen tragen soll (oder muss).Wirklich interessant für Schmiede undMetallgestalter – und vermutlich auchfür andere traditionell arbeitendeHandwerksberufe – wird es direkt imAnschluss in Artikel 5 (Wortlaut sieheKasten auf Seite 52 unten)!

Anfrage offenInterpretiert man diesen Artikel 5 mitBlick auf den deutschen oder öster-reichischen Meisterbrief, auf die tradi-tionellen Schmiedetechniken undArbeiten bei Restaurierungen und Re-konstruktionen, könnten die Schmiede -werkstätten aus dem Schneider sein.Die zentrale Frage, ob sie ihre Produktezwingend mit einem CE-Kennzeichenversehen müssen, blieb bis Redaktions-schluss dieser Ausgabe allerdings un-beantwortet. Auf eine entsprechendeAnfrage beim BVM folgte nur die Mit-teilung, dass der BVM seinerseits beimDeutschen Institut für Bautechnik(DIBt) in Berlin angefragt habe, eineAntwort von dort aber noch ausstehe,die HEPHAISTOS-Redaktion aber »aufdem Laufenden« gehalten werde. Dieim DIBt zuständige Abteilung für denMetallbau ist oberstes Organ, was dieUmsetzung der EN 1090 in Deutsch-land angeht.

ErleichterungenRein rechtlich gesehen steht eine EU-Verordnung über dem Wortlaut undden nationalen Ausführungsbestim-mungen einer harmonisierten Norm.

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»Gegen Überlastung schützen«In der Bayerischen Verfassung ist im vierten Hauptteil »Wirt-schaft und Arbeit« im ersten Abschnitt »Die Wirtschaftsord-nung« der Artikel 153 zu finden mit der Überschrift »Schutzder Klein- und Mittelstandsbetriebe«. Dort heißt es wörtlich:»Die selbständigen Kleinbetriebe und Mittelstandsbetriebein Landwirtschaft, Handwerk, Handel, Gewerbe und Indus -trie sind in der Gesetzgebung und Verwaltung zu fördernund gegen Überlastung und Aufsaugung zu schützen. Siesind in ihren Bestrebungen, ihre wirtschaftliche Freiheit undUnabhängigkeit sowie ihre Entwicklung durch genossen-schaftliche Selbsthilfe zu sichern, vom Staat zu unterstützen.Der Aufstieg tüchtiger Kräfte aus nichtselbständiger Arbeitzu selbständigen Existenzen ist zu fördern.«

Doch ist es zu früh zu hoffen, dass dieneue Bauproduktenverordnung fürviele traditionelle Handwerksberufewie Zimmerer, Steinmetzen undSchmiede und nicht zuletzt für alle imRestaurierungs- und Rekonstruktions-bereich tätigen Handwerker vielleichtsogar wieder Erleichterungen mit sichbringen könnte.Ohne die Verpflichtung zu einer Leis -tungserklärung entfiele jedenfalls dieNotwendigkeit der in der EN 1090 vor-geschriebenen »Werkseigenen Produk-tionskontrolle« – und resultierend dar-aus auch die Zertifizierungspflichtnach der Stahlbaunorm.

RechtsphilosophieIm Moment müssen die Schmiedenach wie vor davon ausgehen, dass siesich nach EN 1090 zertifizieren lassenmüssen, wollen sie weiter im bauauf-

sichtlichen Bereich tätig sein. Ehereine Randnotiz in unseren Recherchenist der Hinweis aus der Handwerks-kammer Aachen, dass das Baurecht inDeutschland nach wie vor Länder -sache ist und die Bundesländer sogardie Möglichkeit hätten, eine Ein-führung der EN 1090 abzulehnen.Wer in diesem Zusammenhang Artikel153 der Bayerischen Landesverfassungliest (siehe Kasten links), der müsstevon den Behörden und Staatsorganenim Freistaat eigentlich genau dies ein-fordern. Und nicht nur von diesen:Der bayerische Artikel ist nahezu wort-gleich auch in der hessischen Landes-verfassung zu finden. Diese Fakten sind Stand Mitte Juni2011. Viele Dinge sind im Fluss – nichtzuletzt aufgrund der Recherchen vonHEPHAISTOS. Wir sind deshalb sicher,weiter berichten zu müssen, und wer-den dies auch tun.

Die EN 1090 schreibt bei der Zertifizierung auch eine zwei-jährlich wiederkehrende Kontrolle der Messwerkzeuge vor.Doch gilt das auch für Kunstschmiede-Werkstätten? Beidiesem Punkt – einem von vielen – gehen die Interpretationender Norm durch den BVM (»Erforderlich«) und durch dienotifizierte Stelle (»Kann ich mir für Kunstschmiede nichtvorstellen.«; Dieter Haberberger, SLV München) auseinan-der. Im Foto unten zu sehen sind (hinten von links): Endmaßeim Holzkasten, ein Säulenmessgerät zur Kalibrierung desrechts daneben stehenden Kalibrierungswinkels, weiter einsogenannter Pen-Kaliber (Gutlehrdorn) zur Messung vonLochungen, ganz rechts vier Kalibrier-Ringe zur Kontrolledes Drei-Punkt-Messgerätes (links, grün, hinter dem Roll-maßband), sowie vorne liegend zwei Mess-Schreiber. Angeordnet ist das Sammelsurium auf einer (nötigen?)50 Kilogramm schweren Prüfplatte aus Granit.

Braucht ein Schmied diesesMesswerkzeug?

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DETAILS GEKLÄRT, ERGEBNIS OFFEN

Spitzengespräch in Essen und Bewegung beim Bundesverband

Die Recherchen und Veröffentlichungen von HEPHAISTOS rund um die neue Stahlbaunorm EN 1090sorgen seit Anfang Februar augenscheinlich für Bewegung hinter den Kulissen des BundesverbandesMetall (BVM). In dessen internen Mitteilungen und auch Veröffentlichungen haben sich die Sprach -regelungen merklich gewandelt. Und: Es scheint, dass die Belange der Metallgestalter endlich wahr-genommen werden – nicht zuletzt deshalb, weil das Unterfangen von BundesfachgruppenleiterMarkus Balbach nach wie vor in der Schwebe ist, seine Werkstatt gemäß EN 1090 zertifizieren zu lassen

Markus Balbachs Scheiternbeim ersten Zertifizierungs -anlauf mündete am 27. April

in ein Spitzengespräch in der Ge-schäfts stelle des BVM in Essen, zu demauch HEPHAISTOS-Chefredakteur To-bias Schumacher als externer Vertreterder Presse eingeladen worden war. AmTisch saßen seitens des BVM Kars tenZimmer, Technischer Geschäftsführerund Kenner so ziemlich aller Detailsrund um die EN 1090, der TechnischeBerater und Schweiß fach ingenieurFrank Kania, Otto Herrmann als exter-ner Schweißfachingenieur, der zweiStahlbauunternehmen betreut, HeikoWienecke, der für den BVM das Hand-buch zur EN 1090 verfasst hat, anhanddessen sich die Werkstätten zertifizie-ren lassen sollen, weiter Markus Bal-bach als Anlass des Treffens (»Ich willmich zertifizieren lassen, so rasch wiemöglich.«) sowie sein EN-1090-Audit-berater Frank Binnewies und JürgenLeister als stellvertretender Landes-fachgruppenleiter aus Hessen.Begrüßt wurde die Runde vom Haupt-geschäftsführer des BVM, Rechts -anwalt Thomas Fleischmann, der ein-leitend einräumte, das Thema EN 1090sei »nicht ganz einfach für metall -gestaltende und kleine Metallbau -unternehmen«. Der BVM sei jedochnicht angetreten, »Schwierigkeiten zumachen«, sondern den Mitgliedern zuhelfen, im Markt erfolgreich zu sein,und sie vor Vorbehalten zu bewahren.Fleischmann wörtlich: »Wir sind derVerband der Winner. Diese Positionvertreten wir, das hat die Mitglieder-versammlung beschlossen.«In dreieinhalb Stunden widmete sichdie Runde intensiv und bis ins Detailvielen offenen Fragen rund um dieNorm. Karsten Zimmer verwies ein-

gangs auf die vom Deutschen Institutfür Bautechnik (DIBt) am 11. April als»Berichtigung zu den im Heft 6/2010von der Fachkommission Bautechnikder Bauministerkonferenz veröffent-lichten Erläuterungen zur Anwendungder Eurocodes«. Hier sind im Detail dienormrelevanten Bauprodukte nachden künftig gültigen »Eurocodes 3«dargestellt und den sogenannten Aus-führungsklassen (EXC 1 bis 4) zuge-ordnet. Als Resultat der Essener Rundehat der BVM in EXC 1 und 2, die rele-vant sind für Schmiedewerkstätten, ei-ne weitere Präzisierung vorgenom-men (siehe »Positivliste« im Kasten aufSeite 55).Als zentrale Punkte bei allen tragen-den Stahlkonstruktionen im bauauf-sichtlichen Bereich wurden von Zim-mer, Kania und Wienecke die »Lastan-nahmen nach DIN 1055, Teil 3«, dieAusführung in Stählen bis zu einerFestigkeit des gängigen BaustahlesS235, die Frage nach der »Gebrauchs-tauglichkeit« eines Bauwerkes, nachdessen Statik und dem damit verbun-denen Tragfähigkeitsnachweis hervor-gehoben.Quintessenz: »Fallen keine Lasten an,kommt die EN 1090 auch nicht zur An-wendung« (Zimmer). Zur Gebrauchs-tauglichkeit regte Wienecke an, dassim Einzelfall eine »Probeschmiedung«und deren Dokumentation für Klarheitsorgen könne. Kania und Zimmerunterstrichen die Empfehlung desBVM an Metallgestalterwerkstätten,bei der Zertifizierung statische Berech-nungen explizit aus der »WerkseigenenProduktionskontrolle (WPK) auszu-klammern. Deshalb sollten bei der Kal-kulation von Angeboten auf Ausschrei-bungen künftig folgende Szenarien inBetracht gezogen werden:

Die Statik wird von einer dritten Per-son geliefert (und gesondert berech-net), der Auftraggeber liefert die Statikselbst (wozu er nach VOB sogar ver-pflichtet wäre), oder der ausführendeBetrieb berechnet sie nach Eurocode 3selbst. Hier sei der Nachweis durch ei-nen erfolgreichen Belastungstest inder Werkstatt und dessen Dokumenta-tion mit Messergebnissen in der WPKausreichend, waren sich Zimmer,Kania und Wie necke einig. Bei einemGeländer oder Handlauf könne ein Be-oder Überlastungstest beispielsweisemittels eines Sandsackes gegen einenPfosten auf Holmhöhe und gegen dieOber- und Untergurte erfolgen.An dieser Stelle entspann sich die Dis-kussion um die Kalibrierung von Mess -werkzeugen, die bis heute kontroversist und in den Werkstätten wohl erstgeklärt werden kann, wenn eine Zerti-fizierung daran scheitert oder die noti-fizierten Stellen bei Kunstschmiedendarauf keinen Wert legen. Beide Les -arten kursieren, ein Ergebnis wird erstdie Praxis liefern. Offene Punkte sindweiter die Prüfungen der Oberflächen-beschichtung, etwa einer Feuerverzin-kung, und die Prüfung der Werkstoff -eigenschaften beim Wareneingang.Während beispielsweise bei der Infor-mationsveranstaltung des IFGS in Kol-bermoor im Mai Dieter Haberbergervon der SLV München die Überzeu-gung äußerte, dass die Dokumentationder Feuerverzinkung nach DASt 022(HEPHAISTOS berichtete) in der WPKausreiche, ging Markus Balbach beiRedaktionsschluss noch davon aus,dass er selbst in der Werkstatt die Ober-flächenqualität prüfen und beglaubi-gen müsse. Mit Blick auf die Bestellungvon Material unterstrichen jedochalle Gesprächsteilnehmer, dass die

Was bisher geschah…

Nahezu täglich ändert sichdie Nachrichtenlage rundum die Stahlbaunorm EN1090. Was HEPHAISTOSbisher berichtet und teilsauch bewegt hat, ist imInternet nachzulesen:Auf www.metall-aktiv.desind für alle Nicht-Abonnen-ten die Artikel der Ausgabe5/6 2011 als kostenloses E-Paper zu finden. Hier sindgrundlegende Fakten überdie Norm nachzulesen underste Erfahrungen der Me-tall gestalter. Und – wenn esdringende Neuigkeiten zuvermelden gibt, erscheinenauch diese vor dem Erschei-nungstermin der nächstenZeitschrift.Im Internet-Netzwerk Face-book tauschen inzwischenMetallgestalter aus ganzEuropa Neuigkeiten über dieEN 1090 aus und übersetzensie teilweise sogar in andereSprachen. Viele Schmiede-kollegen sorgen für einenaktuellen Informationsfluss.Vor allem finden sich hierauch erste Ver öffentlichun -gen aus Tageszeitungen, vorallem aus Österreich. In derAlpen republik hat die Nor-men diskussion mittlerweileden Weg in die höchste poli-tische Instanz gefunden: DerNationalrat wird demnächstzur EN 1090 tagen.

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Werkstätten künftig vom LieferantenStahlzeugnisse einfordern müssen.Wieneke: »Die Wareneingangskontrol-le ist wichtig, denn die Stahlhändlerwissen, dass die Verarbeiter verant-wortlich gemacht werden bei Fehlern.«Ein weiterer Knackpunkt im Rahmender 1090-Zertifizierung ist die Nor-menkenntnis, die jede Werkstatt nach-zuweisen hat. Kania: »Wer die Normnicht besitzt, wird nicht zertifiziert«,deshalb sei das »Fachregelwerk« desBVM, das in der elektronischen Versionim Jahresabonnement 175,- Euro kos -tet, künftig unverzichtbar. Zimmer er-gänzte: »Normen zu lesen ist Unter-nehmerpflicht.«Damit war das Gespräch bei den gene-rellen Kosten für die Werkstätten ange-langt. Wienecke, Zimmer und Kaniaschätzen, dass ein Betrieb »auf zwei bisdrei Jahre gerechnet« insgesamt mit et-wa 5000,- bis 6000,- Euro zu rechnenhabe und alle drei Jahre mit etwa wei-teren 1000,- Euro für die Überprüfungdurch die notifizierte Stelle. Wer an-hand von Wieneckes Leitfaden, derknapp 100,- Euro zuzüglich Mehrwert-steuer kostet, ein eigenes Handbuchfür die WPK erstelle, könne zwischen2000,- und 3000,- Euro sparen, da derAutor und andere Audit-Kollegen beiexterner Begleitung zwei bis drei TageBeratungszeit hierfür ansetzen, die mitStundensätzen plus Reisekosten abge-rechnet werden.Ob diese Zahlen zutreffen, überprüftderzeit Markus Balbach. Denn als einResultat der Essener Runde begleitetHeiko Wienecke den Bundesfachgrup-penleiter inzwischen als »Modellfall«auf dem Weg bis zur endgültigen Zerti-fizierung. Mitte Juni standen bei Bal-

bach 70 Arbeitsstunden zu Buche, dieer persönlich für die Zertifizierungs-vorbereitungen aufgebracht hat; dazumehrere hundert Euro für Normenlite-ratur und Kosten für die Wartung undÜberprüfung zahlreicher Werkzeug-maschinen. Nun ist der 19. Juli als ver-mutlicher Termin angesetzt, an demeine notifizierte Stelle in BalbachsWerkstatt aufschlägt. Paradox dabei:Eine notifizierte Stelle lehnte es ab, sei-ne Metallgestalterwerkstatt zu zertifi-zieren. Balbach führt penibel Buch,um den Kollegen anschließend überKosten, Aufwand und Erfahrungen be-richten zu können.Als einen »Fehler im System« des BVMbezeichnete Karsten Zimmer in die-sem Zusammenhang, dass im April2011 mit den Metallgestaltern bespro-chen werden müsse, was in der Fach-gruppe Stahlbau/Schweißen seit 2008diskutiert und inzwischen »längstdurch« sei. »Die Zertifizierung nach EN1090 ist eine betriebswirtschaftliche,unternehmerische Entscheidung«, be-tonten Zimmer und Kania zusammen-fassend. Sie unterstrichen aber auch,dass die EXC 1 gegenüber Aus-führungsklasse A nach der alten NormDIN 18800-7 die Produktpalette fürMetallgestalter sogar erweitere. Emp-fehlung des BVM sei deshalb fürKleinstbetriebe, »als Start EXC 1 anzu-streben«, wo ein geprüfter Schweißerauch gleichzeitig die Schweißauf-sichtsperson sein, selbst im Betriebprüfen und die Schweißprobe zur Zer-tifizierung einschicken könne. Erst abEXC 2 sei ein Schweißfachmann von -nöten. Wie necke ergänzte, bei der Zer-tifizierung sei es wichtig, »dass mannicht zu viel macht«. (ts)

Geltungsbereich der EN 1090 konkretisiert

In der Woche nach Pfingsten veröf-fentlichte der BVM auf seiner Inter-net-Seite als erstes Ergebnis der»Essener Runde« eine Liste für Me-tallgestalterwerkstätten, die tragen-de Stahlkonstruktionen im bauauf-sichtlichen Bereich den entsprechen-den Ausführungsklassen (EXC) zu-ordnet. In Auszügen geben wir hierdie Liste und die zugehörige BVM-Mitteilung wieder. Zitat:»Die Umsetzung der EN 1090 sorgtim Metallhandwerk für Unruhe undBesorgnis. Bisher scheint klar zusein: Metallbauer, die tragende Teileherstellen, sind aufgefordert, ihrewerkseigene Produktionskontrollezertifizieren zu lassen. Aber trifft daswirklich auf alle Produkte und aufalle Metallbauer oder Metallgestalterzu? Und wie kann die Umsetzungder Norm in Deutschland so erfol-gen, dass kein Handwerksbetrieb aufder Strecke bleibt?In Gesprächen mit dem DeutschenInstitut für Bautechnik (wurden)Fragen geklärt, um handwerksge-rechte Lösungen zu finden und dieHürden – zumal für Metallgestalter –so niedrig wie möglich zu halten. In

diesen Tagen erfolgten wichtige Klar-stellungen und Eingrenzungen. DerBVM hatte dem Deutschen Institut fürBautechnik eine Liste mit Produktenaus dem Bereich der Metallgestaltungvorgelegt und eine Zuordnung vorge-nommen. Dr. (Karsten) Kathage hatschriftlich bestätigt: »Alle nicht tra-genden Bauteile fallen auch nicht inEN 1090-1.« Treppen und Geländer,Vordächer oder Carports bleiben je-doch nach dem aktuellen Stand derbaurechtlichen Auslegung im Rege-lungsbereich der Norm. Eine vollstän-dige Übersicht über die Einordnungliefert die Tabelle (unten). Endgültigabgeschlossen ist der Klärungspro-zess, welche Produkte und Herstellervon der EN 1090 betroffen sind, da-mit aber immer noch nicht. Es könn-ten sich noch einmal Änderungendurch die Auslegung der neuen Bau-produktenverordnung ergeben. Kars -ten Zimmer: ‘Wir befinden uns imÜbergang von nationaler zu europäi-scher Normung und bauaufsicht -licher Anforderungen. Es ist nicht zuvermeiden, dass die Präzisierungendes Geltungsbereiches und die Aus -legung der Texte Zeit brauchen.’«

Liste von Produkten und deren Einteilungnach EN 1090-2 »Metallgestalter«

Frank Kania, Technischer Beraterbeim BVM, sagte in der »Essener Run-de«, dass er »sich manchmal darüberwundert, dass so selten Unternehmeranrufen, die bei der Umsetzung vonNormen und Richtlinien auf Schwie-rigkeiten stoßen oder Fragen haben.Unsere Beratung ist kostenlos, wirsind auch Experten, wenn es um dieUmsetzung in Handwerksbetriebengeht. Vielleicht hat es sich noch nichtherumgesprochen, dass alle Fachbe-rater auf Landes- und Bundesebenesich tatsächlich für jeden einzelnen

Betrieb und seine Probleme zustän-dig fühlen. Rufen Sie uns an! Wir ste-hen Ihnen gerne mit Rat und Tat zurSeite.« So zitierte ihn später auch dieZeitschrift M & T Metallhandwerk.Nach der Lektüre dieser Zeilen sagteVolker Scheib, zurückgetretener Lan-desfachgruppenleiter in Hessen, ge-genüber HEPHAISTOS: »Hätte derBVM seit Beginn der Diskussion umdie EN 1090 in dieser Sprache mit denMetallgestaltern gesprochen, wäreuns allen viel Ärger erspart geblie-ben.« (ts)

geregeltTreppen, Wohngebäude, EXC 1Treppen, nicht in Wohngebäuden, EXC 2Geländer, Wohngebäude, EXC 1Geländer, nicht in Wohngebäuden, EXC 2Vordächer, EXC 1Carport, EXC 1

nicht geregelt:Zäune, Tore, privat, (Zaun) Tore, gewerblicheTore, Handläufe, (Fenster) Gitter, Eingangs -türen, Grabzeichen, Leuchter und Gerät,Kunst am Bau, Ausleger, Werbung, Wetter -fahnen, Turmkreuz, Kamin, Möbel, Skulpturen,Kunst am Bau, Brunnen, Wandplastiken,Fassaden, Trennwände, Damaszenerstahl

Quelle: BVM

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