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Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf 2015 – 2019 Fotolia Stadt Elsdorf Jugendamt Jugendhilfeplanung

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Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung

der Stadt Elsdorf 2015 – 2019

Fotolia

Stadt Elsdorf Jugendamt

Jugendhilfeplanung

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 1

Inhalt Seite 1. Planungsauftrag und Ausgangslage 2 2. Rahmenbedingungen für Kinder und Familien in der Stadt Elsdorf 3 2.1 Entwicklung der Jahrgangsstärken 3 2.2 Familiensituation in der Stadt Elsdorf 5 2.3 Finanzielle Rahmenbedingungen und Armut 6 3. Struktur der Kindertagesbetreuung in Elsdorf 9 3.1 Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen 11 3.2 Betreuungsangebot in Kindertagespflege 16 4. Zielgruppen von Kindertagesbetreuung 18 4.1 Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt 18 4.2 Kinder unter drei Jahren 24 4.3 Kinder mit Behinderung 30 5. Zusammenfassung der Entwicklungsperspektiven und 32 Maßnahmenvorschläge 6. Anhang: Übersicht über alle Kindertageseinrichtungen in Elsdorf 33

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 2

1. Planungsauftrag und Ausgangslage Die Jugendämter haben als Träger der örtlichen Jugendhilfe nach § 79 SGB VIII die Gesamt- und Planungsverantwortung für die Aufgaben und Leistungen der Jugend-hilfe. Sie sind gem. § 80 SGB VIII verpflichtet, die Jugendhilfe umfassend zu planen. Dazu ist der Bestand an Jugendhilfeeinrichtungen festzustellen und der Bedarf unter Be-rücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen bzw. ihrer Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. Die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben sind rechtzeitig und ausrei-chend zu planen. Im Bereich der Kindertagesbetreuung machen nicht nur das Anliegen der Stadt Els-dorf, sich als familienfreundliche Kommune weiter zu entwickeln, die Planung beson-ders wichtig, sondern insbesondere auch der Rechtsanspruch von Kindern auf einen Kindergarten- bzw. Betreuungsplatz. Seit dem 1.8.2013 besteht der Rechtsanspruch nicht mehr nur für Kinder ab drei Jahren, vielmehr hat nun jedes Kind ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Allerdings besteht der Rechtsan-spruch für Kinder unter drei Jahren nicht auf einen Kindergartenplatz, sondern kann auch mit einem Betreuungsplatz in der Kindertagespflege bedient werden. Dieser Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr ist ein sinnvoller und wichtiger Baustein einer frühen Förderung und Bildung von Kindern und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dennoch stellt uns der Ausbau vor große Herausforderungen, da die Rahmenbedingungen nicht immer nur förderlich sind. Dieser Entwicklungsplan ist ein Teilplan der Jugendhilfeplanung der Stadt Elsdorf und beleuchtet den Sachstand der Kindertagesbetreuung im Stadtgebiet. Er gibt Prognosen für die Entwicklung der Bedarfssituation bis zum Kindergartenjahr 2018/19 und macht Vorschläge für Schwerpunktsetzungen und die Weiterentwick-lung des Tagesbetreuungsangebotes in den kommenden Kindergartenjahren. Gerade vor dem Hintergrund der großen Dynamik im Kinderbetreuungsbereich – hier sei an die 2013 erfolgte Einführung des Betreuungsgeldes oder die Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr erinnert – ist der vorliegende Plan aber nur als Grund-lage für einen fortlaufenden Planungs- und Diskussionsprozess zu verstehen. Dies ist vor dem Hintergrund des § 19 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), der festlegt, dass re-gelmäßig zum 15.3. eines Jahres die Planungen für das kommende Kindergartenjahr an das Land gemeldet werden müssen, zwar für das Platzangebot ohnehin geregelt. Doch sollte bei aller Diskussion um den Platzausbau und das quantitative Angebot der Kindertagesbetreuung nicht deren Qualität vergessen werden, die es auch re-gelmäßig zu betrachten und – wenn nötig – zu verbessern gilt.

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 3

2. Rahmenbedingungen für Kinder und Familien in der Stadt Elsdorf 2.1 Entwicklung der Jahrgangsstärken

Die Geburtenzahlen in Elsdorf sind seit Beginn des Jahrhunderts zwar deutlich ge-sunken, und zwar seit 2000 um 15 %, pendeln sich aber in den letzten Jahren auf einem Niveau von ca. 160 - 180 pro Jahr ein. 2009 bildet sich auch in Elsdorf das bundesweite „Rekordtief“ in der Bevölkerungsentwicklung ab, in den Folgejahren wurden aber wieder mehr Elsdorfer Kinder geboren. 2013 stellt mit 186 Geburten ei-nen Höchstwert der letzten Jahre dar, und auch für 2014 deutet sich ein ähnlich ho-her Wert an. Nicht nur die Geburten, sondern auch Zu- und Wegzüge von Familien beeinflussen die Bevölkerungsentwicklung. Betrachtet man deshalb die heutigen tatsächlichen Kinderzahlen der für die Planung der Kindertagesbetreuung relevanten Jahrgänge 2008 - 2013, so bilden sich diese wie folgt ab:

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 4

Hier wird deutlich, dass die Anzahl der in Elsdorf lebenden Kinder im Kindergartenal-ter zurzeit zwar innerhalb der Jahrgänge schwankt, insgesamt aber keineswegs rück-läufig ist. Insgesamt stellen die Kinder zwischen 0 und 6 Jahren 5,1 % der Elsdorfer Gesamt-bevölkerung.

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 5

2.2 Familiensituation in der Stadt Elsdorf Am 31.12.2013 lebten in Elsdorf insgesamt 2326 Familien mit Kindern unter 18 Jah-ren, davon hatte der größte Teil der Familien (bisher) nur ein Kind. Mit einem Anteil von 57 % „Ein-Kind-Familien“ liegt Elsdorf damit über dem bundesweiten Anteil von 52,9 % Familien mit nur einem Kind im Jahr 2013.1

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Kinder in Familien mit einem Kind ohne Geschwistererfahrung aufwachsen, hat die Betreuung in einer Kindertageseinrich-tung gerade für diese Kinder eine große Bedeutung in Bezug auf soziale Integration und Persönlichkeitsentwicklung. Bei der Betrachtung der Zahlen vor diesem Hinter-grund ist jedoch zu beachten, dass die heute gezählten „Einzelkinder“ in Ein-Kind-Familien durchaus im Laufe ihrer Kindheit noch zu Geschwisterkindern werden kön-nen. 747 Familien – dies sind 32,1 % aller Familien – in Elsdorf sind Familien von Allein-erziehenden2 mit Kindern. Dies ist im bundes- und landesweiten Vergleich ein ver-gleichsweise hoher Wert, der mit dem Alleinerziehenden-Anteil in Ostdeutschland oder in Großstädten vergleichbar ist. Bundesweit leben derzeit in 23,3 % der Fami-lien Kinder mit nur einem Elternteil zusammen.3 Bei Alleinerziehenden ist zu berücksichtigen, dass hier in der Regel ein Elternteil al-leine sowohl für die Erziehung und Betreuung der Kinder als auch für den Lebensun-terhalt der Familie verantwortlich ist. Um Beruf und Familie zu vereinbaren und damit das Armutsrisiko für die Familie zu reduzieren, sind ausreichende und bedarfsge-

1 Vgl. hierzu: Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit: Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozen-

sus 2013. Wiesbaden 2014 2 Gezählt sind hier Mütter oder Väter, die ohne Ehe-/Lebenspartner mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in einem Haus-

halt zusammenleben. 3 Vgl. hierzuStatistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit: Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus

2013. Wiesbaden 2014

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 6

rechte Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort gerade für diese Familien sehr wich-tig. 2.3 Finanzielle Rahmenbedingungen und Armut Der Datenreport 2013 des Statistischen Bundesamtes weist darauf hin, dass bun-desweit im Zeitraum 2009-2011 10,7 % der Familienhaushalte als „einkommensarm“ bezeichnet werden mussten, d.h. diese Familien mussten mit weniger als 60 % des durchschnittlichen Einkommens auskommen, und 32,4% der Ein-Eltern-Haushalte. 4 Arbeitslosigkeit der Eltern gilt als einer der häufigsten Auslöser von Kinderarmut in Deutschland. Familien mit Migrationshintergrund sowie Alleinerziehende und Fami-lien mit drei oder mehr Kindern gelten als besonders armutsgefährdet. Armut in der Familie hat bei einem großen Teil der Kinder im Vorschulalter gravie-rende Folgen für die kindliche Entwicklung und die kindliche Lebenslage. Eine Förde-rung in der Kindertagesbetreuung kann die Teilhabechancen dieser Kinder verbes-sern, zusätzlich ermöglicht Kindertagesbetreuung häufig erst eine Berufstätigkeit der Eltern. Der 3. Armutsbericht der Bundesregierung weist hier deutlich darauf hin, dass die Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung von einem oder mehreren Haushaltsmit-gliedern die Armutsgefährdung von Haushalten mit Kindern von 48 % (ohne Er-werbstätigkeit) auf 8 - 4 % reduziert.5 Noch deutlicher reduziert sich das Armutsrisiko von Kindern bei einer Berufstätigkeit beider Elternteile. Gleichzeitig haben Kindertageseinrichtungen einen wichtigen Auftrag, armutssensi-bel zu handeln, Das heißt zum Beispiel, Eltern auf Fördermöglichkeiten wie das Bil-dungs- und Teilhabepaket aufmerksam zu machen, so dass beispielsweise das Mit-tagessen in Kindertageseinrichtungen gefördert werden kann. Gleichzeitig sollte aber auch bei der Erhebung von Sonderbeiträgen für Ausflüge etc. bedacht werden, dass ein mögliches Fernbleiben einzelner Kinder bedeuten kann, dass ihre Eltern den Bei-trag nicht aufbringen konnten. Durch den Besuch der Tageseinrichtung soll allen Kindern ein gleichberechtigter Zu-gang zur Bildung ermöglicht werden. Dieses muss für alle Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern zugänglich sein, damit Chancengleichheit erreicht werden kann und niemand ausgegrenzt wird. Dies gilt auch für die Teilnahme der Kinder an der Mittagsverpflegung. Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II Die Arbeitslosenquote für Elsdorf lag 2013 bei 8,3% gegenüber 7% in 2012. Auffällig ist der hohe Anteil von Langzeitarbeitslosen – dieser lag 2013 bei 49,4%, d.h. fast die Hälfte aller Arbeitslosen in Elsdorf war länger als ein Jahr lang arbeitslos. Richtet man den Blick auf den Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II), so waren im Juni 2014 in Elsdorf insgesamt 1786 Personen Bezieher von ALG II, dies sind 8,5 % der Gesamtbevölkerung. Bei der Gruppe der unter 20jährigen sind aber 15,9 % Be-zieher von ALG II, bei den unter 15jährigen gar 17,8 % – Kinder und Jugendliche 4 Vgl. hierzu: Bundeszentrale für politische Bildung: Datenreport 2013, S. 176

5 Vgl. hierzu: Lebenslagen in Deutschland. Der 3. Armutsbericht der Bundesregierung 2008, S. XXII

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sind also deutlich häufiger als der Rest der Bevölkerung auf staatliche Unterstüt-zungsleistungen angewiesen. Ein Vergleich mit dem gesamten Rhein-Erft-Kreis zeigt, dass die Elsdorfer Bezugs-quote von ALG II nunmehr leicht über dem Wert des Rhein-Erft-Kreises (8,2 %) liegt. Von allen Bedarfsgemeinschaften sind derzeit 22% Bedarfsgemeinschaften, in de-nen eine alleinerziehende Person mit Kind lebt. Bezogen auf alle Familien in Elsdorf mit alleinerziehenden Elternteilen liegt der Anteil der Alleinerziehenden mit ALG II-Bezug bei 27,4% - dies ist deutlich weniger als noch 2011, als noch jeder dritte al-leinerziehende Elternteil in Elsdorf für sich und seine Kinder auf den Bezug von ALG II angewiesen war. Bezogen auf alle Familien insgesamt ist der Wert für Elsdorf hin-gegen gestiegen: gegenwärtig beziehen 15% aller Familien in Elsdorf ALG II, 2011 lag der Wert noch 13,4 %. Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen Die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen in Elsdorf sind nach der Höhe des Jahresbruttoeinkommens gestaffelt. Je nach Höhe des Einkommens beider El-tern zahlen Eltern für einen Betreuungsplatz zwischen 10,30 € und 355,42 € für ei-nen Ganztagesplatz in Kindertagesbetreuung. Die unterste Einkommensstufe zahlen Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen bis maximal 15.000 €. Um zu betrachten, wie viele Kinder in Elsdorf von Armut bedroht sind, kann somit auch die folgende Übersicht dienen.

Kindertageseinrichtung

Anzahl

Kinder

gesamt

Anzahl der

Kinder mit

niedrigster

Elternbeitrags

stufe

Rang Anteil in %

St. Mariä Geburt, Elsdorf 90 21 1 23,30%

Kita " Haus der kl. u.gr. Leute"

Giesendorf67 16 2 23,90%

Kita "Westendpänz" Angelsdorf 65 15 3 23,10%

Kita "Steinmäuse" Elsdorf 61 13 4 21,30%

St. Michael, Berrendorf 40 10 5 25,00%

Kita "Sternschnuppe" Esch 50 7 6 14,00%

Kita "Spatzennest" Berrendorf 40 6 7 15,00%

St. Simon u Judas, Oberembt 30 5 8 16,70%

St. Martinus, Niederembt 40 2 9 5,00%

Kita "Sonnenblume"

Heppendorf20 2 9 10,00%

Kita "Kinderland" Angelsdorf 65 1 11 1,50%

St. Dionysius, Heppendorf 40 0 12 0,00%

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 8

Insgesamt wurde in Elsdorf im Kindergartenjahr 2013/14 für 16,1% der Kindergarten-kinder der niedrigste Elternbeitrag gezahlt, weil die Eltern über ein Jahresbruttoein-kommen von unter 15.000 € verfügen. Die Übersicht zeigt, dass vor allem Familien aus dem Innenstadtbereich und aus Giesendorf/Berrendorf mit einem sehr geringen Jahreseinkommen auskommen müssen.

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 9

3. Struktur der Kindertagesbetreuung in Elsdorf In Elsdorf wird Kindertagesbetreuung insgesamt in zwölf Kindertageseinrichtungen und in der Heilpädagogischen Tagesstätte sowie derzeit bei 19 Tagespflegeperso-nen mit Pflegeerlaubnis angeboten. Zwei weitere Tagesmütter befinden sich derzeit in der Qualifizierung. Die folgende Übersicht zeigt das gesamte Platzangebot im kommenden Kindergartenjahr nach dem heutigen Stand.6 Insgesamt gibt es in den Elsdorfer Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2014/15 616 Betreuungsplätze, davon werden 88 für Kinder unter drei Jahren ange-boten. Hinzu kommen die 16 Plätze in der Heilpädagogischen Tagesstätte, die ein deutlich über die Stadtgrenzen von Elsdorf hinausgehendes Einzugsgebiet hat. Gegenwärtig gibt es 65 Plätze in der Kindertagespflege, hier werden vorrangig Kin-der unter drei Jahren betreut. Ab Sommer 2015 sollen mit einem Übergangs-Kindergarten in Containerräumlichkei-ten neben der Kindertageseinrichtung „Westendpänz“ zusätzliche Plätze geschaffen werden. Damit können 13 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 27 Plätze für Kin-der über drei Jahren angeboten werden, so dass das Platzangebot zusammen mit einer Überbelegung in Niederembt auf insgesamt 658 Plätze ansteigt.

6 Stand Januar 2015

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 10

Kitaplätze gesamt

Platzzahl für 3-6jährige

Plätze für Kinder unter drei Jahren

Kerngebiet Elsdorf 152 128 24Angelsdorf 170 140 30Neu-Etzweiler 0Esch 50 40 10Tollhausen 0GESAMTBEZIRK 372 308 64 26Berrendorf/Wüllenrath 84 70 14Giesendorf 65 59 6Grouven 0 0GESAMTBEZIRK 149 129 20 15

Bez

irk 3

Niederembt 42 36 6 19Frankeshoven 0 0

Oberembt 35 25 10

GESAMTBEZIRK 35 25 10 0Heppendorf 60 54 6

Widdendorf 0 0GESAMTBEZIRK 60 54 6 5

658 552 106 65

Bez

irk 5

GESAMT ELSDORF

Kindergartenjahr 2015/2016 - Platzangebot in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege -

Stand Januar 2015

Kitaplätze

Betreuungs-plätze in

Kindertages-pflege

Bez

irk 1

Bez

irk 2

Bez

irk 4

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 11

3.1 Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen ( Siehe hierzu auch im Anhang: 6. Übersicht über alle Kindertageseinrichtungen in Elsdorf) Kindertageseinrichtungen sind im Sinne des KiBiz (§§ 1 - 3) Einrichtungen der Ju-gendhilfe zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und haben einen ei-genständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Sie sollen die Erziehung der Kinder in der Familie ergänzen und unterstützen und deren Gesamtentwicklung durch all-gemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Bildungsangebote fördern. Ihre Auf-gabe ist es insbesondere, durch differenzierte Erziehungsarbeit die geistige, seeli-sche und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähig-keit zu fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu geben. Der Kin-dergarten ist die erste Stufe des Bildungswesens. Gleichzeitig gibt Kindertagesbe-treuung Eltern die Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren. Zielgruppe von Kindertageseinrichtungen sind Kinder ab vier Monaten, allerdings werden in Elsdorf derzeit nur in einer Gruppe Kinder unter zwei Jahren betreut; alle übrigen Angebote richten sich an Kinder ab zwei bzw. ab drei Jahren. Für die Gruppe der über Dreijährigen ist der Besuch eines Kindergartens heute nahezu selbstver-ständlich, unabhängig von einer Berufstätigkeit der Eltern, deutlich ist aber die Ten-denz zu erkennen, dass ein Kindergartenbesuch ab dem zweiten Geburtstag zu-nehmend normal wird. Das Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebot richtet sich gleichermaßen an Kinder mit und ohne Behinderung. Gruppenformen gemäß KiBiz Das KiBiz hat für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen folgende Gruppenfor-men festgelegt: In Gruppenform I werden Kinder von zwei Jahren bis zur Einschulung betreut, die Gruppengröße beträgt maximal 20 Kinder, davon 4 - 6 Zweijährige. In Gruppenform II werden Kinder unter drei Jahren betreut, die Gruppengröße be-trägt maximal zehn Kinder. In Gruppenform III werden Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut, die Gruppengröße beträgt maximal 25 Kinder, bei einer Betreuungszeit von 45 Stun-den/Woche reduziert sie sich auf 20 Kinder. In den Elsdorfer Kindertageseinrichtungen gibt es aktuell insgesamt 30 Gruppen, da-von 14-mal die Gruppenform I, einmal die Gruppenform II und 15-mal die Gruppen-form III.

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 12

Träger und Finanzen Von den zwölf Elsdorfer Kindertageseinrichtungen werden vier in Trägerschaft der Stadt Elsdorf betrieben, drei durch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und fünf durch die Katholische Kirche. Die heilpädagogische Einrichtung befindet sich in Trägerschaft der Caritas. Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen ist im KiBiz in den §§ 18 ff. geregelt. Kindertageseinrichtungen erhalten pro betreutem Kind eine sogenannte Kindpau-schale, die von unterschiedlichen Akteuren anteilig bezahlt wird. Die folgende Übersicht zeigt die Höhe der Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2015/167:

Kindpauschale 2015/2016 pro JahrGruppe I 25 Std. 4.759,79 €

35 Std. 6.377,95 €45 Std. 8.179,29 €

Gruppe II 25 Std. 9.812,90 €35 Std. 13.166,53 €45 Std. 16.886,51 €

Gruppe III 25 Std. 3.461,01 €35 Std. 4.689,50 €45 Std. 7.515,71 €

Die Finanzierung dieser Kindpauschalen setzt sich aus einem Trägeranteil, einem Jugendamtsanteil sowie einem Landeszuschuss zusammen, die je nach Trägerart unterschiedlich hoch sind. Hinzu kommt bei allen Trägerformen ein Elternanteil, der gemäß Satzung einkom-mensabhängig unterschiedlich hoch ist. Wir rechnen für die Planung in Elsdorf mit einem durchschnittlichen Elternanteil von 14 %. Für Kinder im Kindergartenjahr vor der Einschulung ist der Kindergartenbesuch seit August 2011 beitragsfrei. Die Kommunen erhalten hierfür derzeit eine Entschädigung durch das Land NRW in Höhe von 5 % der Kindpauschalen für die gemeldeten Kin-der ab drei Jahren.

7 Lesebeispiel: Wird ein Kind in der Gruppenform I (Kinder von 2 Jahren bis zur Einschulung) 35 Stunden/Woche betreut, erhält

die Kindertageseinrichtung eine Kindpauschale von 6.377,95 €/Jahr.

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 13

Kommunale Träger

Elternbeiträge14%

Landeszuschuss30%

Jugendamtsanteil35%

Trägeranteil21%

Bei Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft trägt das städtische Ju-gendamt den Trägeranteil sowie den Jugendamtsanteil, also insgesamt 56 %.

Kirchliche Träger

eigener Trägeranteil

12,0%

Jugendamtsanteil37,5%

Elternbeiträge14,0%

Landeszuschuss36,5%

Für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der katholischen Kirche gilt gem. KiBiz, dass ein eigener Trägeranteil von 12 % zu leisten ist. Da der Träger diesen Anteil in Elsdorf aber nicht vollständig selbst aufbringt, beteiligt sich die Stadt Elsdorf aufgrund vertraglicher Verpflichtungen auch an dem Trägeranteil für die Kindpau-schalen der katholischen Einrichtungen und trägt zusätzlich zum Jugendamtsanteil auch rund die Hälfte des Trägeranteils.

zusammen 56%

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 14

Freie Träger (AWO)

eigener Trägeranteil9%

Landeszuschuss36%

Elternbeiträge14%

Jugendamtsanteil41%

Für die Kindertageseinrichtungen freier Träger (hier: AWO) gilt gem. KiBiz, dass ein eigener Trägeranteil von 9 % zu leisten ist. Dieser wird von der Stadt Elsdorf auf-grund vertraglicher Verpflichtungen aber vollständig, zuzüglich eines weiteren Zu-schusses, übernommen. Über die Kindpauschalen hinausgehend erhalten die Kindertageseinrichtungen so-genannte „U3-Pauschalen“ für alle Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr nach dem 1.3. das dritte Lebensjahr vollenden. Die Höhe der U3-Pauschale richtet sich nach der Länge der Betreuungszeit (1.400 €/Jahr für 25 Std., 1.800 €/Jahr für 35 Std., 2.200 €/Jahr für 45 Std.) und muss für zusätzliches Personal im Bereich der U3-Betreuung eingesetzt werden. Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen Gemäß § 80 (2).4 SGB VIII sollen „Einrichtungen und Dienste [...] so geplant werden, dass insbesondere [...] Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätig-keit besser miteinander vereinbaren können“. In Bezug auf die Tagesbetreuung impliziert dieser Auftrag an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Gestaltung von Ganztagsangeboten im Tagesbetreuungsbereich und die Gewährleistung eines flächendeckenden Angebots von Öffnungszeiten, die ein Mittagessenangebot bein-halten. In §13d (4) im KiBiz heißt es dazu: „Wird in der Tageseinrichtung Mittagessen angeboten, so ist jedenfalls jedem Kind mit einer wöchentlichen Betreuungszeit ab 35 Stunden grundsätzlich die Teilnahme zu ermöglichen.“ Alle Kindertageseinrichtungen in Elsdorf bieten eine Ganztagsbetreuung an, aller-dings ist die Zahl der Übermittagsplätze begrenzt. Bei steigender Nachfrage stoßen die Kindertageseinrichtungen hier häufig an ihre räumlichen Grenzen, muss doch ausreichend Platz für alle Kinder vorhanden sein, die in der Kindertageseinrichtung ihr Mittagessen einnehmen.

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 15

Gegenwärtig gibt es in Elsdorf 370 Übermittagsbetreuungsplätze, dies sind 60 % al-ler Betreuungsplätze insgesamt. Auch wenn die meisten Kindertageseinrichtungen nachmittags Betreuungszeiten bis 16.30 Uhr anbieten, reicht diese Zeit für einige Eltern aufgrund der Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht aus. So kann etwa eine Tätigkeit im Einzelhandel eine deut-lich längere Betreuungszeit des Kindes erfordern, während morgens ein gar nicht so früher Beginn der Tagesbetreuung nötig wäre. In den kommenden Jahren wird es eine Aufgabe sein, eine Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung zu beginnen, die aber die Qualität der Betreuung und die Bedürfnisse der Kinder und auch des Perso-nals in den Kindertageseinrichtung nicht außer Acht lässt. Eine Möglichkeit ist das Angebot einer sogenannten „Randstundenbetreuung“ in ei-ner Kindertageseinrichtung durch eine qualifizierte Tagespflegeperson, die im An-schluss an die Kindergartenbetreuung eine Kleingruppe von Kindern weiter betreut. Diese Betreuungsform bietet die Kindertageseinrichtung „Steinmäuse“ bereits an; das „Haus der kleinen und großen Leute“ plant eine solche ergänzende Betreuung. Auch eine Abholung von Kindern aus dem Kindergarten durch eine Tagespflegeper-son und die anschließende Betreuung in deren Haushalt ist ein Modell, das in Elsdorf bereits umgesetzt wird. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die gesamte tägliche Betreuungszeit eines Kindes neun Stunden nicht überschreiten sollte. Auch eine neue Gestaltung des Gruppenangebots in Kindertageseinrichtungen, bei-spielsweise eine „Spätgruppe“ mit Betreuungszeiten von 9.00-18.00 Uhr, könnte ein Baustein für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sein. Familienzentren Die Kindertageseinrichtungen „Haus der kleinen Leute“ in Giesendorf, die „Stein-mäuse“ in Elsdorf und die „Sternschnuppe“ in Esch sind als Familienzentren zertifi-ziert und machen in diesem Rahmen allen Familien in ihrem Umfeld Angebote zur Familienbildung, -beratung und -förderung.

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 16

3.2 Betreuungsangebot in Kindertagespflege Die Kindertagespflege ist ein Bereich, der immer mehr als gleichrangige Alternative zur Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen (§ 22 Abs. 2 u. 3 SGB VIII) in den Fokus gerät. Sie ist eine familiäre Form der Betreuung eines Kindes, die je nach per-sönlicher Vereinbarung flexibel stattfindet. Die Betreuung der Tageskinder findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Eine Tagespflegeperson darf gleichzeitig maximal fünf Kinder betreuen, bei entsprechender Eignung ist eine Pfle-geerlaubnis für acht Kinder möglich, von denen aber jeweils nur fünf gleichzeitig an-wesend sein dürfen (§ 4 (1) KiBiz). Die Kindertagespflege ist aufgrund ihres familiären Rahmens gerade für kleinere Kinder, die einen großen Teil des Tages betreut werden, eine gut geeignete Betreu-ungsform. Durch die Kindertagespflege können auch ergänzende Zeiten abgedeckt werden, z. B. Arbeitszeiten der Eltern, die die Öffnungszeiten der Kindertageseinrich-tungen überschreiten (Randzeitenbetreuung). Insgesamt gibt es in Elsdorf derzeit 19 tätige Tagesmütter mit Pflegeerlaubnis. Diese bieten 65 Betreuungsplätze für Kinder an. Zwei weitere Tagesmütter besuchen zur-zeit die Qualifizierung für Tagespflegepersonen und werden im Frühjahr 2015 ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist eine sehr anspruchsvolle päda-gogische Aufgabe, die hohe Anforderungen an die Flexibilität der Tagespflegeperso-nen stellt. Kindertagespflege soll nämlich nicht nur die zuverlässige und einfühlsame Betreuung der Tageskinder gewährleisten, sondern umfasst auch die Bildung und ganzheitliche Förderung der Tageskinder. Gerade weil Kindertagespflege im privaten Rahmen stattfindet, ist eine regelmäßige Überprüfung und Begleitung durch die Fachberatung des Jugendamtes unerlässlich. Um eine Pflegeerlaubnis als Tagespflegeperson zu erhalten, sind folgende Schritte und Voraussetzungen notwendig:

- Ein Hausbesuch erfolgt durch die Fachberatung des Jugendamtes, bei dem die räumlichen Bedingungen und der Sicherheitsaspekt der Wohnung begutachtet werden.

- Nach positiver Feststellung der Eignung und den räumlichen Begebenhei-ten der Bewerberin muss sie an einem der Qualifizierungskurse für Tages-pflegepersonen teilnehmen. Diese werden von verschiedenen Bildungsträ-gern im Rhein-Erft-Kreis angeboten.

- Vorgelegt werden müssen: o ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, o der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am

Kind, o ein Gesundheitszeugnis, o ein pädagogisches Konzept.

- Ferner ist die Aufklärung über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefähr-dung gem. § 8a SGB VIII und seine Bedeutung Voraussetzung und muss von den BewerberInnen unterzeichnet werden.

Wichtig bei der Kindertagespflege ist, dass diese Angebotsform großen Schwankun-gen unterliegen kann, weil Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit beenden oder ihr An-gebot einschränken können. Anders als bei institutionellen Betreuungsformen sind

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 17

hier Familien viel stärker auf die Zuverlässigkeit und Lebensplanung einer einzelnen Person angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass ein Netzwerk aus Tagespflegeper-sonen geschaffen wird, um beispielsweise auch Vertretungsfälle im Sinne der Kinder gestalten zu können. Ein besonderes Betreuungsangebot in Kindertagespflege ist die Großtagespflege „Flohzirkus“, die im Frühjahr 2013 ihre Arbeit in Niederembt aufgenommen hat. Hier betreuen zwei Tagesmütter zusammen in Räumlichkeiten der Stadt neun Tageskin-der. Diese Zwischenform zwischen Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege erfreut sich bei Elsdorfer Familien großer Beliebtheit und sollte im Stadtgebiet wiet-erhin ausgebaut werden.

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4. Zielgruppen von Kindertagesbetreuung 4.1 Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt Kinder haben ab der Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gem. § 24 (1) SGB VIII. Anders als bei Kindern zwischen ei-nem und drei Jahren, bei denen der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch durch ein Angebot in Kindertagespflege bedient werden kann, haben Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertages-einrichtung, den der Jugendhilfeträger erfüllen muss. In der folgenden Berechnung der Kinderzahlen für die einzelnen Kindergartenjahre werden für einen Kernjahrgang eines Kindergartenjahres die Kinder berücksichtigt, die zwi-schen dem 1.10. und dem 30.9. (Stichtag für die Einschulung) des Folgejahres gebo-ren sind. Für ein Kindergartenjahr berechnen wir drei Kernjahrgänge zuzüglich einem Monat, weil gemäß KiBiz § 19 (5) jeweils die Kinder für ein Kindergartenjahr als „Dreijährige“ gezählt werden, die bis zum 31.10. des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollenden.

1.10.2008-30.9.2009

1.10.2009-30.9.2010

1.10.2010-30.9.2011

1.10.2011-30.9.2012

1.10.2012-30.9.2013

1.10.2013 - 30.9.2014

Schätzung 1.10.2014-30.9.2015 (Mittelwert aus den letzten fünf Jahrgängen)

Kerngebiet Elsdorf 52 58 60 61 62 54 59Angelsdorf 22 15 17 14 17 10 15Neu-Etzweiler 3 7 6 4 4 6 5Esch 17 25 27 19 26 23 24Tollhausen 2 1 1 3 1 0 1GESAMTBEZIRK 96 106 111 101 110 93 104Berrendorf/Wüllenrath 20 25 23 34 21 35 28Giesendorf 12 9 10 6 6 11 8Grouven 8 6 6 5 10 5 6GESAMTBEZIRK 40 40 39 45 37 51 42

Bez

irk 3

Niederembt 7 16 5 17 10 11 12Frankeshoven 1 0 0 0 0 0 0Oberembt 9 6 15 8 9 6 9GESAMTBEZIRK 10 6 15 8 9 6 9Heppendorf 15 13 8 12 8 16 11Widdendorf 0 0 1 0 3 1 1GESAMTBEZIRK 15 13 9 12 11 17 12

168 181 179 183 177 178 180

Jahrgangsstärken nach Kindergartenjahren

GESAMT ELSDORF

Bez

irk 1

Bez

irk 2

Bez

irk 4

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Quelle für die Kinderzahlen: KDVZ Rhein-Erft-Ruhr

Da der Rechtsanspruch sich an der Vollendung des dritten Lebensjahres und nicht an den Stichtagen des Kindergartenjahres orientiert, muss bei der Berechnung der Kinderzahlen auch der hineinwachsende Jahrgang der Kinder berücksichtigt werden. Als hineinwachsender Jahrgang werden die Kinder bezeichnet, die im Laufe des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollenden und somit unterjährig einen

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 19

Rechtsanspruch erwerben und einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen können. Erfahrungsgemäß beansprucht nur ein Teil der Kinder des hineinwachsenden Jahr-gangs unterjährig einen Betreuungsplatz; tendenziell sind es eher die Kinder, die am Anfang des Kindergartenjahres (aber nach dem 1. November, denn die früher Gebo-renen werden ohnehin noch als Dreijährige gezählt) drei Jahre alt werden. Gleichzeitig ist ein Teil des hineinwachsenden Jahrgangs bereits mit Plätzen für un-ter Dreijährige versorgt. Vor diesem Hintergrund legen wir bei der folgenden Berech-nung einen Anteil von 25 % des hineinwachsenden Jahrgangs zugrunde, die bei den Kindern ab drei Jahren mit gezählt werden. Vor dem Hintergrund dieser Vorüberlegungen ergibt sich in den kommenden Kinder-gartenjahren die folgende Anzahl von Kindern im Kindergartenalter.

2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19Kerngebiet Elsdorf 189 198 200 195 193Angelsdorf 58 51 51 46 46Neu-Etzweiler 17 18 16 16 17Esch 75 79 79 76 81Tollhausen 5 5 5 4 3GESAMTBEZIRK 345 352 351 337 340Berrendorf/Wüllenrath 79 89 89 99 92Giesendorf 33 27 25 26 28Grouven 22 20 23 22 23GESAMTBEZIRK 133 136 137 146 144

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Niederembt 33 41 35 42 36Frankeshoven 1 0 0 0 0Oberembt 33 32 34 26 27GESAMTBEZIRK 34 32 34 26 27Heppendorf 40 36 33 40 39Widdendorf 1 2 4 4 5GESAMTBEZIRK 41 37 37 44 44

585 598 595 594 591

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Kinder über drei Jahren im Kindergartenjahr…

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GESAMT ELSDORF Quelle für die Kinderzahlen: KDVZ Rhein-Erft-Ruhr

Die Übersicht zeigt, dass die Zahl der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schul-eintritt – wie im letzten Entwicklungsplan vorausgesagt – auf stabilem Niveau bleibt bzw. sogar leicht angestiegen ist. Die stabilen Geburtenzahlen und die Zuzüge von Familien in das Stadtgebiet (besonders in die Neubaugebiete) sorgen dafür, dass nach wie vor ein Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen für Kindergartenkinder besteht.

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 20

Die folgende Übersicht zeigt den Versorgungsgrad mit Kinderbetreuungsplätzen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Dabei ist, wie oben beschrieben, der hin-einwachsende Jahrgang mit 25 % mit einberechnet. Gleichzeitig nehmen aber nicht alle Kinder tatsächlich ab einem Alter von drei Jahren einen Betreuungsplatz in Anspruch. Wir gehen deshalb davon aus, dass mit einem Versorgungsgrad von 95 % eine ausreichende Bedarfsdeckung erreicht ist.

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 21

2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19Kerngebiet Elsdorf 189 198 200 195 193 127 128Angelsdorf 58 51 51 46 46 115 140Neu-Etzweiler 17 18 16 16 17 0 0Esch 75 79 79 76 81 44 40Tollhausen 5 5 5 4 3 0 0GESAMTBEZIRK 345 352 351 337 340 286 308 83,0 87,4 87,7 91,5 90 ,7 41 27 26 12 15Berrendorf/Wüllenrath 79 89 89 99 92 70 70Giesendorf 33 27 25 26 28 59 59Grouven 22 20 23 22 23 0 0GESAMTBEZIRK 133 136 137 146 144 129 129 96,9 95,2 94,2 88,2 89 ,8 -3 0 1 10 7

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Niederembt 33 41 35 42 36 34 36 102,1 87,5 101,6 86,4 98,7 -2 3 -2 4 -1Frankeshoven 1 0 0 0 0 0 0

Oberembt 33 32 34 26 27 25 25

GESAMTBEZIRK 34 32 34 26 27 25 25 74,6 78,6 73,8 97,1 94,2 7 5 7 -1 0Heppendorf 40 36 33 40 39 54 54

Widdendorf 1 2 4 4 5 0 0GESAMTBEZIRK 41 37 37 44 44 54 54 132,5 144,2 144,7 123,1 122,0 -15 -18 -19 -12 -12

585 598 595 594 591 528 552 90,2 92,3 92,8 92,9 93,4 28 16 13 12 9

Plätze in Kindertageseinrichtungen in Elsdorf

Versorgungsgrad für Kinder von 3-6 Jahren (Basis: derzeit in Elsdorf lebende Kinder und Hochrechnungen für die Folgejahre)

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Kinder im Kindergartenalter Versorgungsgrad in %Anzahl Betreuungs-

plätze Kindergar-

tenjahr 2014/15

Fehlende Plätze zum Versorgungsgrad von 95%

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Anzahl Betreuungs-

plätze Kindergar-

tenjahr 2015/16

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 22

Die Übersicht zeigt, dass im gesamten Stadtgebiet im Kindergartenjahr 2014/15 für insgesamt 585 Kinder zwischen drei und sechs Jahren 528 Betreuungsplätze in Kin-dertageseinrichtungen zur Verfügung stehen. Dies entspricht einem Versorgungs-grad von 90,2 % – zur Erreichung eines Versorgungsgrades von 95% fehlen stadt-weit 28 Plätze. Das Platzangebot ist somit gegenwärtig nicht ausreichend; dies führt zu Wartelisten und Überbelegungen von Gruppen. Problematisch wird die Platzsitua-tion zudem, wenn durch Einzelintegrationen für Kinder mit Behinderung Gruppen re-duziert werden müssen und dadurch weniger Plätze vorhanden sind. Ab Sommer 2015 sollen mit einem Übergangs-Kindergarten in Containerräumlichkei-ten neben der Kindertageseinrichtung „Westendpänz“ zusätzliche Plätze geschaffen werden. Damit können 13 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 27 Plätze für Kin-der über drei Jahren angeboten werden, so dass das Platzangebot auf insgesamt 552 Plätze für Kinder ab drei Jahren ansteigt. Im Kindergartenjahr 2015/16 steigt die Zahl der Kinder zwischen drei und sechs Jahren auf 598 Kinder. Aufgrund der Erhöhung des Platzangebotes ab Sommer 2015 wird dann ein Versorgungsgrad von 92,3% erreicht, für einen Versorgungsgrad von 95 % fehlen stadtweit 16 Plätze. Im Kindergartenjahr 2016/17 liegt der Versorgungsgrad bei 92,8 %, damit fehlen 13 Plätze bis zu einer Bedarfsdeckung von 95 %. Auch in den Kindergartenjahren 2017/18 und 2018/19 werden nach gegenwärtigen Berechnungen stadtweit zwölf bzw. neun Betreuungsplätze fehlen. Bei diesen zeitlich vergleichsweise weiten Berechnungen muss allerdings beachtet werden, dass die tatsächliche Entwicklung jährlich im Zuge der KiBiz-Planungen zum 15.3. überprüft werden muss, da Zu- und Wegzüge die Kinderzahlen mit beeinflussen können. Eine Betrachtung nach Kindergarten-Planungsbezirken zeigt, dass im Planungsbe-zirk 1 (Elsdorf/Angelsdorf/Neu-Etzweiler/Esch/Tollh ausen) die mit Abstand größ-te Versorgungslücke besteht. Im Jahr 2014/15 fehlen in diesem Bezirk 41 Plätze für 3-6jährige. Um den Bedarf kurzfristig abzudecken, sollen auf dem Gelände der Kindertagesein-richtung „Westendpänz“ zwei Kindergartengruppen (Gruppenform I) in Kindergarten-containern eingerichtet werden. Hier können dann Plätze für ca. 27 Kinder über drei Jahren angeboten werden. Damit sinkt der Fehlbedarf dann auf 27 (2015/16) bis 12 (2017/18) Plätze. Aufgrund der noch wachsenden Neubaugebiete könnte hier der Bedarf noch größer als derzeit erwartet werden. Da im Planungsbezirk auch der Bedarf für unter dreijährige Kinder sehr hoch ist, wird hier gegenwärtig eine neue Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet „Am Kapell-chen“ geplant, in der ab dem Kindergartenjahr 2016/17 insgesamt 50 neue Plätze angeboten werden sollen, davon ca. 28-30 für Kinder über drei Jahren. Diese Ein-richtigung soll dann die Übergangs-Containerlösung ablösen. Während in den kommenden Kindergartenjahren im Planungsbezirk 2 (Berrendorf-Wüllenrath/Giesendorf/Grouven) von einem ausreichenden Platzangebot für Kin-

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 23

der zwischen 3 und 6 Jahren auszugehen ist, könnte es in den Kindergartenjahren 2017/18 (10 fehlende Plätze) und 2018/19 (7 fehlende Plätze) zu leichten Engpässen kommen, denen aber durch vorübergehende Überbelegungen und ein Ausweichen auf andere Stadtteile begegnet werden kann. Da im Planungsbezirk 2 aber auch der U3-Bereich noch Ausbaubedarf hat, sollte diese Entwicklung beobachtet werden. Der Planungsbezirk 3 (Niederembt) verzeichnet wie auch in den Vorjahren größere Schwankungen in den Geburtenstärken der letzten Jahre, was bei einem Planungs-bezirk dieser Größe aber nicht ungewöhnlich ist. Während im laufenden Kindergar-tenjahr 2014/15 für alle Niederembter Kinder im Kindergartenalter ein Platz vorhan-den ist, deutet sich für die Jahre 2015/16 und 2017/18 ein Fehlbedarf von 3 bzw. 4 Plätzen an. Auch hier kann noch über vorübergehende Überbelegungen dem Bedarf begegnet werden, zumal in Niederembt auch der U3-Bereich ausgezeichnet versorgt ist. Im Planungsbezirk 4 (Frankeshoven/Oberembt) liegt der Versorgungsgrad im Kindergartenjahr 2014/15 bei 74,6%, es fehlen hier sieben Plätze für Kinder im Kin-dergartenalter. Erst ab dem Kindergartenjahr 2017/18 – wenn der ungewöhnlich starke 2011er-Jahrgang die Schule besucht – ist hier mit einer Entspannung und ei-ner ausreichenden Platzversorgung zu rechnen. Der Planungsbezirk 5 (Heppendorf/Widdendorf) ist der einzige Bezirk, der in allen kommenden Kindergartenjahren einen mehr als ausreichenden Versorgungsgrad abbildet. Hier liegt das Angebot bei einem Platzüberhang zwischen 12 (2017/18) und 19 (2016/17) Plätzen. Eine Umstrukturierung der Gruppenform III in eine Gruppen-form II in der katholischen Einrichtung würde den Platzüberhang ausgleichen und außerdem Plätze für unter Dreijährige schaffen. Kinder der Gruppenform II könnten anschließend in die städtische Einrichtung wechseln.

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 24

4.2 Kinder unter drei Jahren Kinder ab einem Jahr haben seit dem 1.8.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Be-treuungsplatz. Aber auch für Kinder unter einem Jahr sind die Jugendhilfeträger an-gehalten, mindestens für die Kinder einen Platz bereitzuhalten, deren Eltern erwerbs-tätig sind oder dies wünschen oder sich in Ausbildung befinden oder dies anstreben (vgl. § 24 (2) SGB VIII). Seit dem 1.8.2013 gilt eine Neufassung des SGB VIII in Kraft. Demnach hat jedes Kind, „das das erste Lebensjahr vollendet hat, […] bis zur Vollendung des dritten Le-bensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“ (§ 24 (2) SGB VIII, Fassung ab 1. August 2013). Wichtig bei der Formulierung dieses Rechtsanspruches sind vor allem zwei Dinge: Der Rechtsanspruch von Kindern unter drei Jahren besteht nicht – wie bei Kindern ab drei Jahren gem. § 24 (3) SGB VIII – auf einen Kindergartenplatz, sondern auf Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Zum anderen gilt der Anspruch nun auch für unter Dreijährige unabhängig von einer Berufstätigkeit der Eltern, während die vorherige Formulierung noch eng an eine Be-rufstätigkeit bzw. Wunsch nach Erwerbstätigkeit der Eltern gebunden war. Gegenwärtig wird mehr und mehr deutlich, dass sich der Zeitpunkt des „normalen“ Eintritts in den Kindergarten tendenziell nach unten verschiebt. Immer mehr Eltern suchen schon ab dem zweiten Geburtstag einen Betreuungsplatz für ihr Kind, und das zunehmend unabhängig davon, ob beide Elternteile berufstätig sind oder nicht. Auch für Kinder unter zwei Jahren ist die Nachfrage größer geworden, wird aber in Elsdorf primär durch Angebote in der Kindertagespflege bedient. Bei Kindern unter einem Jahr ist der Bedarf nach wie vor eher gering und abhängig davon, ob beide (bzw. der alleinerziehende) Elternteil(e) berufstätig sind. Eine Planung mit der Zahl der Kinder unter drei Jahren ist für die kommenden Jahre nur eingeschränkt möglich, da diese Kinder ja teilweise noch gar nicht geboren sind. Aus diesem Grund müssen wir hier häufig mit Schätzungen arbeiten, die sich auf die Geburtenentwicklungen der letzten Jahre beziehen. Betrachtet man die erwartete Zahl der unter Dreijährigen in den kommenden Kinder-gartenjahren, so ergibt sich die folgende Übersicht mit insgesamt jeweils 479-483 Kindern unter drei Jahren, die einen Betreuungsplatz beanspruchen könnten. Hierbei wurden die Kinder, die schon bei den über Dreijährigen mit berücksichtigt wurden, nicht mehr mitberechnet (jeweils ein Monat + 25 % des hineinwachsenden Jahrgangs).

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 25

2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19Kerngebiet Elsdorf 158 156 155 159 159Angelsdorf 37 36 36 39 39Neu-Etzweiler 13 14 15 15 15Esch 62 65 64 65 65Tollhausen 3 2 2 3 3GESAMTBEZIRK 272 273 272 280 280Berrendorf/Wüllenrath 79 77 79 74 74Giesendorf 21 24 24 23 23Grouven 18 18 16 17 17GESAMTBEZIRK 119 119 120 114 114

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Niederembt 33 30 31 32 32Frankeshoven 0 0 0 0 0Oberembt 21 21 22 24 24GESAMTBEZIRK 21 21 22 24 24Heppendorf 32 33 34 31 31Widdendorf 4 4 3 3 3GESAMTBEZIRK 36 37 36 33 33

481 479 482 483 483Zugrunde gelegt sind jeweils 35 Monate abzüglich 25% des hineinwachsendenJahrgangs, der schon bei den Kindern über drei Jahren mit berechnet wurde. Die Jahrgänge 1.10.2014-30.9.2018 wurden aufgrund der Vorjahre geschätzt.

Kinder unter drei Jahren im Kindergartenjahr…

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GESAMT ELSDORF

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Quelle für die Kinderzahlen: KDVZ Rhein-Erft-Ruhr

Bundesweit wurden im März 2014 32,3 % aller Kinder unter drei in einer Kinderta-geseinrichtung oder durch eine Tagespflegeperson betreut. Dabei gibt es jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern – während die Betreuungsquo-te in Sachsen-Anhalt bei 58 % der unter Dreijährigen lag, bildete Nordrhein-Westfalen nach wie vor das Schlusslicht mit 23,7 %.8 Die zunächst in 2010 noch angestrebte bundesweite Betreuungsquote von von 35 % musste inzwischen nach oben korrigiert werden, wobei der Bedarf nach wie vor regi-onal sehr unterschiedlich ist. Für NRW ging man in der Vergangenheit davon aus, dass 32 % ausreichend seien. Inzwischen wurde aber deutlich, dass auch in unse-rem Bundesland für deutlich mehr als jedes dritte Kind ein Betreuungsplatz unter drei Jahren gewünscht wird. Eine Bedarfsabfrage im Rahmen der bisherigen Baby-Willkommensbesuche in Els-dorf im Jahr 2014 ergibt, dass sich ca. 63,9% aller Elsdorfer Eltern von Neugebore-nen einen Betreuungsplatz ab dem zweiten bzw. häufiger ab dem dritten Lebensjahr wünschen. 36,1% der Eltern wünschen keine Betreuung unter drei Jahren.

8 Vgl. hierzu: Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 313 vom 04.09.2014

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 26

Die gleiche Bedarfsabfrage ergab in den beiden Vorjahren noch jeweils einen Bedarf von 55%. Dies bedeutet jedoch nicht, dass für 63,5% der unter Dreijährigen ein Betreuungs-platz vorgehalten werden muss. Vielmehr ist eine jahrgangsbezogene Umrechnung nötig. Umgerechnet auf ein Kindergartenjahr ergibt der formulierte Bedarf für das Kinder-gartenjahr 2016/17 eine Betreuungsquote von 44,4%, dies wären 208 Plätze. Auch wenn davon auszugehen ist, dass nicht alle Eltern die hier gewünschten Plätze beanspruchen werden, so wird hier doch deutlich, dass die ursprünglich geplanten Plätze für 35% der unter Dreijährigen höchstwahrscheinlich nicht ausreichen werden. Gegenwärtig (Stand 12.11.2014) warten in Elsdorf 77 unter Dreijährige auf einen Kinderbetreuungsplatz. Wir müssen vor diesem Hintergrund für Elsdorf davon ausgehen, dass die zunächst angestrebte Betreuungsquote von 35 % nicht ausreichend ist. Wir planen nunmehr mit einer Quote von 40%, die stadtweit erreicht werden soll. Wichtig ist es festzuhalten, dass es unterschiedliche Berechnungsmodelle für die Quote der Betreuung für unter Dreijährige gibt. Manche Städte rechnen mit einer Quote, die sich nur auf die Kinder ab einem Jahr bezieht und dann naturgemäß hö-her ausfallen muss. Vor dem Vergleich der Betreuungsquoten unterschiedlicher Kommunen muss deshalb immer auch berücksichtigt werden, auf welcher Grundlage diese Quoten berechnet worden sind.

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung des Stadt Elsdorf 2011-2015

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 27

2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19Kerngebiet Elsdorf 158 156 155 159 159Angelsdorf 37 36 36 39 39Neu-Etzweiler 13 14 15 15 15Esch 62 65 64 65 65Tollhausen 3 2 2 3 3GESAMTBEZIRK 272 273 272 280 280 65 90 23,9 33,0 33,0 32,1 32,1 44 19 19 22 22Berrendorf/Wüllenrath 79 77 79 74 74Giesendorf 21 24 24 23 23Grouven 18 18 16 17 17GESAMTBEZIRK 119 119 120 114 114 32 35 26,9 29,5 29,2 30,7 30,7 16 13 13 11 11

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Niederembt 33 30 31 32 32 25 25 76,5 84,2 80,2 78,8 78,8 -12 -13 - 13 -12 -12Frankeshoven 0 0 0 0 0Oberembt 21 21 22 24 24GESAMTBEZIRK 21 21 22 24 24 10 10 48,8 47,6 46,0 42,3 42,3 -2 -2 - 1 -1 -1Heppendorf 32 33 34 31 31Widdendorf 4 4 3 3 3GESAMTBEZIRK 36 37 36 33 33 11 11 30,3 29,8 30,1 33,0 33,0 4 4 4 2 2

481 479 482 483 483 143 171 29,7 35,7 35,5 35,4 35,4 49 21 22 22 22

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Kinder unter drei Jahren (abzüglich 25% des hineinw achsenden Jahrgangs) Versorgungsgrad in %

Versorgungsgrad für Kinder unter drei Jahren (Basis: derzeit in Elsdorf lebende Kinder und Hochrechnungen für die Folgejahre)

Fehlende Plätze bis hin zum Versorgungsgrad von 40%

Anzahl Betreuungs-

plätze Kindergar-

tenjahr 2015/16

Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertag espflege in Elsdorf

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Anzahl Betreuungs-

plätze Kindergar-

tenjahr 2014/15

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 28

Die vorangehende Tabelle zeigt für das laufende Kindergartenjahr 2014/15, dass mit 143 Plätzen für knapp 30 % der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsplatz in Kin-dertagespflege oder Kindertageseinrichtungen zur Verfügung steht. 65 Plätze (38 % aller Betreuungsplätze) werden von Tagespflegepersonen in Kindertagespflegestel-len angeboten. (Siehe hierzu auch: 3. Struktur der Kindertagesbetreuung in Elsdorf) Bis zum Erreichen eines Versorgungsgrades von 40% fehlen gegenwärtig stadtweit noch 49 Plätze. Ab Sommer 2015 sollen mit einem Übergangs-Kindergarten in Containerräumlichkei-ten neben der Kindertageseinrichtung „Westendpänz“ zusätzliche Plätze geschaffen werden. Damit können zwölf Plätze für Kinder unter drei Jahren und 28 Plätze für Kinder über drei Jahren angeboten werden. Hinzu kommen zehn neue Plätze in der Tagespflege, so dass das Platzangebot auf insgesamt 161 Plätze für Kinder ab drei Jahren ansteigt. Eine Betrachtung nach Kindergarten-Planungsbezirken zeigt, dass im Planungsbe-zirk 1 (Elsdorf/Angelsdorf/Neu-Etzweiler/Esch/Tollh ausen) der Versorgungsgrad für die unter Dreijährigen im laufenden Kindergartenjahr 2014/15 bei unter 24 % liegt, d.h. für 23,9 % der unter Dreijährigen steht gegenwärtig ein Betreuungsplatz zur Ver-fügung. Es fehlen hier bis zur Versorgungsquote von 40% gegenwärtig 44 Plätze. In diesem Planungsbezirk sind die größten Anstrengungen nötig, um eine ausrei-chende Platzversorgung zu erreichen, zumal hier auch im Bereich der über Dreijähri-gen ein Fehlbedarf besteht. Vor diesem Hintergrund gab es einen Auftrag des Kinder- und Jugendhilfeausschus-ses an das Jugendamt, verschiedene Optionen zu überprüfen, mittels derer das Be-treuungsangebot im Innenstadtbereich ausgebaut werden kann. Als Ergebnis wird nun eine neue Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet „Am Kapellchen“ geplant, in der ab 2016/17 50 neue Betreuungsplätze, davon 20 für Kinder unter drei Jahren, zur Verfügung stehen sollen. Um den Bedarf kurzfristig abzudecken, sollen auf dem Gelände der Kindertagesein-richtung „Westendpänz“ außerdem zwei Kindergartengruppen (Gruppenform I) in Kindergartencontainern eingerichtet werden. Hier können dann Plätze für 13 Kinder unter drei Jahren angeboten werden. Zusätzlich werden mit der Öffnung einer integrativen Gruppe der Kindertageseinrich-tung „Sternschnuppe“ (AWO) in Esch für den U3-Bereich vier Plätze für unter Drei-jährige, davon zwei für Kinder mit Behinderung geschaffen. Mit den neuen Plätzen in der Übergangslösung in Angelsdorf liegt der Versorgungs-grad im Kindergartenjahr 2015/16 bei 33%. Nach wie vor fehlen hier dann mindes-tens 19 Plätze für unter Dreijährige. Weitere Ausbauoptionen sind die Einrichtung einer neuen Großtagespflegestelle mit neun weiteren Betreuungsplätzen für unter Dreijährige. Zudem besteht für mobile Familien die Möglichkeit des Ausweichens nach Niederembt, wo der Versorgungs-grad in 2015/16 bei 84,2% liegt.

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 29

Im Planungsbezirk 2 (Berrendorf-Wüllenrath/Giesendorf/ Grouven) liegt der Ver-sorgungsgrad für die unter Dreijährigen im laufenden Kindergartenjahr bei 26,9 %, um in den kommenden Jahren aufgrund leichter Schwankungen der Kinderzahlen auf 30,7% zu steigen. Bis zum Erreichen eines Versorgungsgrades von 40 % fehlen im Kindergartenjahr 2015/16 noch 13 Plätze. Eine Ausbaumöglichkeit besteht hier in der Öffnung einer weiteren Gruppe für den U3-Bereich im „Haus der kleinen und großen Leute“ in Giesendorf (kommunale Ein-richtung). Die Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ (AWO) überlegt, eine Gruppe der Grup-penform I in eine reine Krippengruppe umzuwandeln. Dies wäre zwar in Hinblick auf die Schaffung neuer Plätze im U3-Bereich zu begrüßen, doch fielen dadurch auch 15 Plätze für über dreijährige Kinder weg. Da das Platzangebot für 3-6jährige im Pla-nungsbezirk 2 gegenwärtig aber genau passgenau ist und keine Spielräume freilässt, können diese beiden Optionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht umgesetzt wer-den. Im Planungsbezirk 3 (Niederembt) ist mit 25 Plätzen ein mehr als ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen vorhanden. Der Versorgungsgrad liegt im laufenden Kindergartenjahr bei 76,5 %, in 2015/16 gar bei 84,2 %. Das Betreu-ungsangebot richtet sich somit nicht ausschließlich an Niederembter Kinder und Fa-milien, sondern an das gesamte Elsdorfer Stadtgebiet, was allerdings eine ausrei-chende Mobilität der Familien voraussetzt. Auch im Planungsbezirk 4 (Frankeshoven/Oberembt) ist mit der einzigen reinen U3-Gruppe (Gruppenform II) im Stadtgebiet ein ausreichendes Platzangebot vorhan-den. Der Versorgungsgrad liegt bei 48,8% im laufenden Kindergartenjahr 2014/15. Dagegen fehlen im Planungsbezirk 5 (Heppendorf/Widdendorf) noch ca. 4 Plätze, um den Versorgungsgrad von 40 % zu erreichen. Mit einer Änderung einer Gruppe III in eine reine Krippengruppe in der Kath. Einrich-tung St. Dionysius können 10 U3-Plätze geschaffen werden. Dies wäre auch deshalb sinnvoll, weil hier derzeit ein deutlicher Überhang an Plätzen für Kinder über drei Jahre besteht. Diese Option wird derzeit mit dem Träger und dem Landesjugendamt diskutiert und überprüft. Insgesamt sind gegenwärtig die folgenden Maßnahmen zum Ausbau geplant bzw. werden hinsichtlich Kosten und Realisierbarkei t überprüft:

- Gewinn/Qualifizierung weiterer Tagespflegepersonen: + 15 Plätze - Einrichtung von mindestens einer Großtagespflegestelle: + 9 Plätze - Bau einer neuen Kindertageseinrichtung im Planungsbezirk I: 20-22 Plätze für

unter Dreijährige - Umwandlung einer Gruppenform III in Gruppenform II im Planungsbezirk 5:

+ 10 U3-Plätze - Umwandlung einer Gruppenform III (integrativ) in Gruppenform I (integrativ) in

der Kindertageseinrichtung Sternschnuppe/Esch: 2-3 integrative U3 Plätze

Entwicklungsplan für Kindertagesbetreuung der Stadt Elsdorf; Stand Januar 2015 30

4.3 Kinder mit Behinderung Grundsätzlich haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtanspruch auf einen Kin-dergarten- bzw. Betreuungsplatz – selbstverständlich auch alle Kinder mit Behinde-rung. Im Sinne eines inklusiven Ansatzes sollen diese Plätze möglichst wohnortnah zur Verfügung gestellt werden. Im Kindergartenjahr 2015/16 werden in Elsdorf 24 Kinder mit Behinderung in Kinder-tageseinrichtungen betreut. Die meisten Plätze bieten die integrative AWO-Kindertageseinrichtung „Stern-schnuppe“ in Esch sowie die Heilpädagogische Tagesstätte St. Egilhard an. Insge-samt gibt es in der Heilpädagogischen Tagesstätte 16 Plätze (zwei Gruppen) und in der AWO-Einrichtung zehn integrative Plätze. Bei der Heilpädagogischen Tagesstät-te muss allerdings berücksichtigt werden, dass hier ein weiteres Einzugsgebiet be-dient wird, das außer Elsdorf noch Teile von Kerpen, Bedburg und Bergheim um-fasst. Aus diesem Grund wurden in der folgenden Übersicht nur 4 Plätze der Heilpä-dagogischen Tagesstätte mitgezählt. Zum Kindergartenjahr 2015/16 wird in der Kita Sternschnuppe eine Integrative Grup-pe in die Gruppenform I umgewandelt, so dass hier auch zwei Integrationsplätze für unter Dreijährige angeboten werden können. Aufgrund des hohen Bedarfs wurden in mehreren Kindertageseinrichtungen Einzelin-tegrationsplätze eingerichtet. Grundsätzlich ist in jeder Kindertageseinrichtung eine Förderung über eine Einzelintegration möglich, sofern die räumlichen und personel-len Bedingungen stimmen und die Gruppensituation dies zulässt. Hierbei muss aller-dings beachtet werden, dass beim Angebot einer Einzelintegration die Gruppengröße auf 20 reduziert werden muss, was Folgen für das Gesamtangebot an Plätzen in ei-ner Kindertageseinrichtung bzw. in einem Stadtteil hat. Das Deutsche Jugendinstitut geht davon aus, dass etwa 4 - 5 % der Kinder eines Al-tersjahrgangs eine Behinderung haben.9 Wir gehen im Folgenden von 4 % der Els-dorfer Kinder aus. Für die Altersgruppe der unter Dreijährigen wählen wir hierbei als Ausgangsgröße die angenommenen 40 % der Kinder, die einen Platz beanspruchen.

AltersgruppeGesamtzahl Kinder 40% bei U3

davon 4% Kinder mit Behinderung Platzangebot Differenz

3-6 Jahre 598 24 22 -20-3 Jahre 479 192 8 2 -6

Platzbedarf für Kinder mit Behinderung im Kindergar tenjahr 2015/16

Die Übersicht zeigt einen Platzbedarf für Kinder mit Behinderung von insgesamt 32, davon acht für Kinder unter drei Jahren. Das Platzangebot umfasst derzeit 24 Plätze, davon zwei für Kinder unter drei Jahren. Im Bereich der Integration hat ein deutlicher – bedarfsbedingter – Ausbau des Ange-botes stattgefunden. Die meisten Integrationskinder sind in den Regeleinrichtungen ohne Platzreduzie-rung aufgenommen worden – häufig wurde die drohende Behinderung erst nach der Aufnahme eines Kindes in eine Tageseinrichtung deutlich. Dies bedeutet in einzel- 9 Vgl. hierzu: DJI Zahlenspiegel 2007, S. 150

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nen Gruppen eine zusätzliche Mehrbelastung für Kinder und ErzieherInnen. Eine Personalaufstockung oder eine Gruppenreduzierung sind laut Gesetzgeber gewollt und werden durch eine Erhöhung der Kindpauschale auch angestrebt, sind aber in der Praxis schwierig umsetzbar. Die Kindpauschale gem. KiBiz erhöht sich je nach Gruppenform um das 3,5 fache, wenn ein Kind mit erhöhtem Förderbedarf (lt. Feststellungsbescheid) in den Einrich-tungen betreut wird. Wenn für die Integration des betreffenden Kindes die Gruppengröße reduziert wer-den kann, ist es möglich einen jährlichen Betrag in Höhe von 5.000 Euro für Perso-nalstunden beim Landschaftsverband abzurufen. Da jedoch in den meisten Fällen ein besonderer Förderbedarf erst nach Aufnahme der Kinder in der Kindertagesein-richtung festgestellt wird, ist oftmals eine Platzreduzierung nicht mehr durchführbar. Die Rahmenbedingungen in den Gruppen machen es dann schwierig, eine sorgfälti-ge und individuelle Förderung der Kinder zu gewährleisten; darüber hinaus muss der größte Teil der erhöhten Kindpauschale von der Stadt Elsdorf getragen werden. Das folgende Beispiel verdeutlicht die Kosten eines 35-Stunden-Betreuungsplatzes in einer städtischen Kindertageseinrichtung, einmal als Integrationsplatz und im Ver-gleich als Regelplatz für Kinder über drei Jahren: Kindpauschale Regeleinrichtung IIIb: 100% Kindpauschale = 4.620,20 €, davon Landesanteil 30%: 1.386,06 € = 3.234,14 € Anteil Stadt Kindpauschale Integrativ IIIb: 100% Kindpauschale = 16.170,70€, davon Landesanteil 30%: 4.851,21€ = 11.319,49 € Anteil Stadt (ggf. abzüglich der 5.000 € Integrationspauschale) Mit der Schaffung neuer Betreuungsplätze für den U3- und Ü3-Bereich kann auch die Situation in den Einrichtungen, die Integrationsplätze anbieten, entzerrt und pädago-gisch deutlich verbessert werden.

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5. Zusammenfassung der Entwicklungsperspektiven und Maßnahmenvorschläge Aus der Gesamtbetrachtung des vorliegenden Entwicklungsplans ergeben sich die folgenden Perspektiven und Maßnahmenvorschläge für den kommenden Planungs-zeitraum:

• Förderung der am Bedarf von Erziehungsberechtigten orientierten Öffnungs-zeiten von Tagesbetreuungseinrichtungen. Dabei muss insbesondere der Ausbau von Übermittagsbetreuungsplätzen und das Angebot von Randstun-denbetreuung in Kindertageseinrichtungen gefördert werden. Die Rahmenbe-dingungen sowie die personellen Voraussetzungen müssen so gestaltet und umgesetzt werden, dass allen Kindern mit einem Betreuungskontingent von 35 Stunden ein Übermittagsplatz zur Verfügung steht.

• Vorhalten von Einzelintegrationsplätzen in den Regeleinrichtungen.

• Gewinnung bzw. Qualifizierung weiterer Tagespflegepersonen, die Plätze für

Kinder unter drei Jahren mit Behinderung anbieten.

• Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren. Ziel ist es, für mindestens 40 % der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz anzubie-ten. Der Ausbau soll realisiert werden durch:

o die Gewinnung und Qualifizierung weiterer Tagespflegepersonen; o das Angebot von mindestens einer weiteren Großtagespflegestelle

(Zusammenschluss von zwei Tagespflegepersonen) im Innenstadtbe-reich;

o den Bau einer neuen Kindertageseinrichtung im Innenstadtbereich mit 20-22 Plätzen für Kinder unter drei Jahren;

o übergangsweise der Schaffung von Plätzen durch die Anmietung von Kita-Containern;

o Umwandlung einer Gruppenform III in Gruppenform II im Planungsbe-zirk 5.

• Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder ab drei Jahren auf einen Kin-

dergartenplatz, insbesondere im Kernstadtgebiet. Hier ist die Schaffung weite-rer Kindergartenplätze notwendig. Erreicht werden soll dies durch:

o den Bau einer neuen Kindertageseinrichtung im Innenstadtbereich mit 28-30 Plätzen für Kinder von 3-6 Jahren;

o übergangsweise der Schaffung von Plätzen durch die Anmietung von Kita-Containern.

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6. Anhang: Übersicht über alle Kindertageseinrichtu ngen in Elsdorf Elsdorf AWO Kindertagesstätte und Familienzentrum „Steinmäu se“ Steinweg 25 50189 Elsdorf Betreuungsangebot: Täglich 7.00-16.00 Uhr, donnerstags Notfallbetreuung bis 18.00 Uhr 1 bilinguale Gruppe Betreuung von Kindern ab 2 Jahren 62 Plätze Gruppenformen: I (2 Gruppen), III (1 Gruppe) Katholische Kindertagesstätte St. Mariä Geburt Randerathstrasse 13 50189 Elsdorf Betreuungsangebot: Montag - Donnerstag 7.00 – 16.30 Uhr Freitag 7.00 – 14.00 Uhr Betreuung von Kindern ab 2 Jahren 88 Plätze Gruppenformen: I (2 Gruppen), III (2 Gruppen) Heilpädagogische Tagesstätte St. Egilhard Desdorfer Straße 16 50189 Elsdorf Betreuungsangebot: Montag – Freitag 7.30 – 15.00 Uhr Betreuung von Kindern ab 3 Jahren 16 Plätze In zwei Gruppen werden Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, körperlichen und geistigen Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten und anderen Behinderungsbil-dern betreut. Angelsdorf Kindertagesstätte Kinderland Alemannenstrasse 4 50189 Elsdorf-Angelsdorf Betreuungsangebot:

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Montag – Freitag 7.00 – 16.00 Uhr Betreuung von Kindern ab 2 Jahren 66 Plätze Gruppenformen: I (1 Gruppe), III (2 Gruppen) Kindertagesstätte Westendpänz Nollstraße 10 50189 Elsdorf Betreuungsangebot: Montag – Freitag 7.00 – 16.30 Uhr Betreuung von Kindern ab 2 Jahren 65 Plätze Gruppenformen: I (2 Gruppen), III (1 Gruppe) Ab Kindergartenjahr 2015/16 zusätzlich 40 Plätze als Containerlösung: Gruppenform I (2 Gruppen) Esch AWO Kinderhaus und Familienzentrum „Sternschnuppe“ Bussardweg 45 50189 Elsdorf-Esch Betreuungsangebot: Montag-Freitag 7.00 - 16.30 Uhr Betreuung von Kindern ab 2 Jahren 50 Plätze Gruppenformen: I (1 Gruppe), III (2 integrative Gruppen) Berrendorf Katholische Kindertagesstätte St. Michael Bergheimer Strasse 2 50189 Elsdorf-Berrendorf Betreuungsangebot: Montag – Donnerstag 7.30 - 17.00 Uhr Freitag 7.30 – 14.30 Uhr Betreuung von Kindern ab 2 Jahren 40 Plätze Gruppenformen: I (2 Gruppen) AWO Kindertagesstätte Spatzennest

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Am weißen Stein 2 50189 Elsdorf–Berrendorf Betreuungsangebot: Montag – Freitag 7.15 – 16.15 Uhr Bilinguale Einrichtung (englisch) Betreuung von Kindern ab 2 Jahren 44 Plätze Gruppenformen: I (1 Gruppe), III (1 Gruppe) Giesendorf Kindertagesstätte und Familienzentrum „Haus der gro ßen und kleinen Leute“ Holunderweg 1 50189 Elsdorf-Berrendorf/Giesendorf Betreuungsangebot: Montag - Freitag von 7.00 - 16.30 Uhr Betreuung von Kindern ab 2 Jahren 65 Plätze Gruppenformen: I (1 Gruppe), III (2 Gruppen) Niederembt Katholische Kindertagesstätte St. Martinus Kirchstrasse 11 50189 Elsdorf-Niederembt Betreuungsangebot: Montag - Freitag 7.30 - 16.30 Uhr Betreuung von Kindern ab 2 Jahren 40 Plätze Gruppenformen: I (1 Gruppe), III (1 Gruppe) Oberembt Kath. Kindertagesstätte St. Simon und Judas Thaddäu s Im Broich 16 50189 Elsdorf-Oberembt Betreuungsangebot: Montag-Freitag 7.00 - 16.30 Uhr Betreuung von Kindern ab 1 Jahr 35 Plätze

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Gruppenformen: II (1 Gruppe), III (1 Gruppe) Heppendorf Kindergarten „Sonnenblume“ Alefstrasse 11a 50189 Elsdorf-Heppendorf Betreuungsangebot: Montag und Dienstag 7.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 7.00 - 16.30 Uhr Donnerstag 7.00 – 17.00 Uhr Freitag 7.00 – 14.30 Uhr Betreuung von Kindern ab 3 Jahren 20 Plätze Gruppenformen: III (1 Gruppe) Katholische Kindertagesstätte St. Dionysius Johann-Josef-Wolf-Straße 1 50189 Elsdorf-Heppendorf Betreuungsangebot: Montag - Donnerstag 7.15 – 16.45 Uhr Freitag 7.15 – 14.15 Uhr Betreuung von Kindern ab 2 Jahren 40 Plätze Gruppenformen: I (1 Gruppe), III (1 Gruppe)

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Stadt Elsdorf Jugendamt Jugendhilfeplanung / Fachberatung für Kindertagesbetreuung Gladbacher Str. 111 50189 Elsdorf Bearbeitung: Inga Heinrichs / Doris Kochniss Stand: Januar 2015