entwurf kooperationsvereinbarung tve meckl. schweiz/seenplatte

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2. Entwurf Vereinbarung der Tourismusverbände Meckl. Seenplatte und Meckl. Schweiz Stand 18.04.2012 1 KOOPERATIONSVEREINBARUNG zwischen dem Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V., Turnplatz 2 · 17207 Röbel/Müritz, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Wolf Dieter Ringguth, ebenda - nachfolgend der TVMSP - und dem Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz e.V., Am Bahnhof 4, 17139 Malchin, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Alexander Winter, ebenda - nachfolgend der TVMS - Präambel Die Tourismusverbände Mecklenburgische Seenplatte und Mecklenburgische Schweiz sind zwei von acht regionalen Tourismusverbänden, die zusammen ca. 17% Marktanteil in der Tourismuswirtschaft des Urlaubslandes Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Beide Verbände arbeiten in gewachsenen Strukturen über 20 Jahre, haben touristische Marken aufgebaut und weiterentwickelt auf der Grundla- ge der Landestourismuskonzeptionen und eigener Leitbilddefinitionen und konnten seit 1990 die glei- che Entwicklungsdynamik verzeichnen wie die Ostseeküste. Beide Verbände verbinden die territoriale Nähe, touristische Quellmärkte und Angebote, wie auch Aufgabenstellungen und Herausforderungen aus den Satzungen und Leitbildern zur Förderung der Tourismusentwicklung. Beide Verbände sind erst in engster Verbindung in der Lage, notwendige Kompetenzen und Speziali- sierungen aufzubauen (z.B. Pressearbeit, Online-Marketing, Reiseveranstaltervertrieb, Auslandsmar- keting, Markenmanagement, Qualitätsmanagement, Finanzierungsmanagement), die in Zukunft die Potenziale der Regionen in Marktanteilen sichern und erweitern können. Der Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte hat sich auf das Dachmarkenmanagement Mecklenburgische Seenplatte konzentriert und will in Zukunft mit der Übernahme des Marketingma- nagements für Teilregionen stärker daran arbeiten, den Dialog zwischen Dachmarke und Marken der Teilregion aktiv crossmedial, themenstark und zielgruppenorientiert zu gestalten. Der Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz hat in den letzten drei Jahren sein Marketing zu- gespitzt, die Professionalität der Vermarktung über crossmediale Kampagnen deutlich ausgebaut, und ist seit 2003 als Reiseveranstalter aktiv am Markt tätig. Zur Ausweitung des Reiseveranstaltergeschäf- tes und der vertriebsorientierten Vermarktung sucht der Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz den Kontakt zum stärkeren Nachbarn Mecklenburgische Seenplatte, um gemeinsam eine Geschäftsgröße zu erreichen, die den Ausbau des Vertriebs erst effizient und über die Kopplung von Angeboten für Gäste interessant macht. Beide Tourismusverbände sind Mitglied im Landestourismusverband, haben getrenntes und damit doppeltes Stimmrecht, gesicherte Vorstands- und Gremiensitze, werden als zwei Regionen und touris- tische Marken kommuniziert, finanziert, gefördert, angesprochen und finden sich als solche auch im touristisches Marken- und Kommunikationskonzept Mecklenburg-Vorpommern wieder. Beide Verbände sprechen sich für eine kooperative Arbeitsteilung der Tourismusstrukturen von der Orts- über die Kreis- und Regional- bis in die Landesebene aus (Anlage 1) und setzen die kooperative Arbeitsweise selbst proaktiv und vernetzt um. Langfristig geht es auch darum, dass öffentliche Träger sich angesichts der erheblichen Bedeutung des Tourismus - als Wirtschafts- und Standortfaktor für den ländlichen Raum - weiter eindeutig zur freiwilligen Aufgabe Tourismus bekennen und sowohl Infrastruktur als auch die Aufgaben im Sinne des Standortmarketings verantwortlich mitfinanzieren. Darüber hinaus sind möglichst alle Profiteure

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Entwurf Kooperationsvereinbarung TVe Meckl. Schweiz/Seenplatte

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Page 1: Entwurf Kooperationsvereinbarung TVe Meckl. Schweiz/Seenplatte

2. Entwurf Vereinbarung der Tourismusverbände Meckl. Seenplatte und Meckl. Schweiz

Stand 18.04.2012 1

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

zwischen dem Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V., Turnplatz 2 · 17207 Röbel/Müritz, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Wolf Dieter Ringguth, ebenda

- nachfolgend der TVMSP - und dem Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz e.V., Am Bahnhof 4, 17139 Malchin, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Alexander Winter, ebenda

- nachfolgend der TVMS - Präambel Die Tourismusverbände Mecklenburgische Seenplatte und Mecklenburgische Schweiz sind zwei von acht regionalen Tourismusverbänden, die zusammen ca. 17% Marktanteil in der Tourismuswirtschaft des Urlaubslandes Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Beide Verbände arbeiten in gewachsenen Strukturen über 20 Jahre, haben touristische Marken aufgebaut und weiterentwickelt auf der Grundla-ge der Landestourismuskonzeptionen und eigener Leitbilddefinitionen und konnten seit 1990 die glei-che Entwicklungsdynamik verzeichnen wie die Ostseeküste. Beide Verbände verbinden die territoriale Nähe, touristische Quellmärkte und Angebote, wie auch Aufgabenstellungen und Herausforderungen aus den Satzungen und Leitbildern zur Förderung der Tourismusentwicklung. Beide Verbände sind erst in engster Verbindung in der Lage, notwendige Kompetenzen und Speziali-sierungen aufzubauen (z.B. Pressearbeit, Online-Marketing, Reiseveranstaltervertrieb, Auslandsmar-keting, Markenmanagement, Qualitätsmanagement, Finanzierungsmanagement), die in Zukunft die Potenziale der Regionen in Marktanteilen sichern und erweitern können. Der Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte hat sich auf das Dachmarkenmanagement Mecklenburgische Seenplatte konzentriert und will in Zukunft mit der Übernahme des Marketingma-nagements für Teilregionen stärker daran arbeiten, den Dialog zwischen Dachmarke und Marken der Teilregion aktiv crossmedial, themenstark und zielgruppenorientiert zu gestalten. Der Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz hat in den letzten drei Jahren sein Marketing zu-gespitzt, die Professionalität der Vermarktung über crossmediale Kampagnen deutlich ausgebaut, und ist seit 2003 als Reiseveranstalter aktiv am Markt tätig. Zur Ausweitung des Reiseveranstaltergeschäf-tes und der vertriebsorientierten Vermarktung sucht der Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz den Kontakt zum stärkeren Nachbarn Mecklenburgische Seenplatte, um gemeinsam eine Geschäftsgröße zu erreichen, die den Ausbau des Vertriebs erst effizient und über die Kopplung von Angeboten für Gäste interessant macht. Beide Tourismusverbände sind Mitglied im Landestourismusverband, haben getrenntes und damit doppeltes Stimmrecht, gesicherte Vorstands- und Gremiensitze, werden als zwei Regionen und touris-tische Marken kommuniziert, finanziert, gefördert, angesprochen und finden sich als solche auch im touristisches Marken- und Kommunikationskonzept Mecklenburg-Vorpommern wieder. Beide Verbände sprechen sich für eine kooperative Arbeitsteilung der Tourismusstrukturen von der Orts- über die Kreis- und Regional- bis in die Landesebene aus (Anlage 1) und setzen die kooperative Arbeitsweise selbst proaktiv und vernetzt um. Langfristig geht es auch darum, dass öffentliche Träger sich angesichts der erheblichen Bedeutung des Tourismus - als Wirtschafts- und Standortfaktor für den ländlichen Raum - weiter eindeutig zur freiwilligen Aufgabe Tourismus bekennen und sowohl Infrastruktur als auch die Aufgaben im Sinne des Standortmarketings verantwortlich mitfinanzieren. Darüber hinaus sind möglichst alle Profiteure

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des Tourismus stärker als bisher am Marketing und deren Finanzierung zu beteiligen und mit der stär-keren Partizipation der Unternehmen die öffentlicher Haushalte zunehmend zu entlasten, mindestens jedoch nicht weiter zu belasten. Beide Verbände sind von den jeweiligen Finanzämtern steuerlich nicht als gemeinnützig anerkannt. Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt, Mitgliedsbeiträge sind bis auf Widerruf beim TVMS zu 100% steuerbefreit (Finanzamt Malchin), beim TVMSP zu 30% besteuert (Finanzamt Waren/Müritz). Das Destinationenmanagement umfasst alle Prozesse zur markenorientierten strategischen und ope-rativen Gestaltung, Entwicklung und Führung der beiden Reiseregionen. Dabei ist das Destinations-marketing eine Managementmethode. Dies vorangestellt, wird zwischen den Parteien folgendes vereinbart: § 1 Ziele Die Dimensionen lang-, mittel- und kurzfristige Ziele werden hier komplett abgebildet, da sie ein Ziel-system darstellen, aufeinander aufbauen und entscheidungsrelevant sind für eine Fusionsvorberei-tung beider Partner in einer neuen Organisationsform. Nur die kurzfristigen Ziele werden in der Ver-tragslaufzeit vollständig umgesetzt und als Handlungsfelder in §2 näher beschrieben. 1) In Mecklenburg-Vorpommern wird sich durch die Kooperation beider Partner die Wahrnehmung

für die Tourismusdestinationen im zentralen Binnenland insgesamt verbessern. Es werden zusätz-liche touristische Potenziale gehoben und die unter den Namen Mecklenburgische Seenplatte und Mecklenburgische Schweiz vorhandene Marktpositionen weiter ausgebaut. Beide Destinationen spitzen dafür ihr Marketing spezifisch auf ihr USP (Alleinstellungsmerkmal) zu, spezialisieren ar-beitsteilig ihre Marketingmanagementressourcen und praktizieren immer dort ein gemeinsames Crossmarketing, wo es Urlaubsthemen, Zielgruppen und Märkte ermöglichen.

2) Hauptziel des Vertrages ist es, mit einer gemeinsamen strategischen Neuausrichtung des regio-

nalen Tourismusmanagements beider Partner auch zu einer neuen gemeinsamen und verbinden-den Struktur zu gelangen im Sinne einer Fusion. Dabei ist dringend zu berücksichtigen, dass über die Mitgliedschaft im Landestourismusverband der verbandspolitische Einfluss und die Partizipie-rung am Marketing beider Destinationen in vollem Umfang weiter geführt und ausgebaut werden kann.

3) Langfristige strategische Ziele (bis 2020)

a) Markenarchitektur differenziert aufbauen und implementieren unter Einbeziehung des Marken-

und Kommunikationskonzeptes für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern b) Feste und nachweisliche Positionierung beider Destinationen am Tourismusmarkt unter An-

wendung des entwickelten spezifischen Kennzahlensystems nach § 1 Pkt. 4d c) Fortschreibung der Leitbilder beider Destinationen über 2020 hinaus nach Mitwirkung an der

Fortschreibung der Konzepte des Landestourismusmarketings und in Abstimmung mit diesen 4) Mittelfristige strategische Ziele (bis 2016)

a) Professionalisierung und Spezialisierung des Destinationenmanagements zur effizienten Er-

schließung neuer Vermarktungsmöglichkeiten und –partner b) Marktpotenziale in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland und dem Ausland über zielgrup-

penspezifische Basis- und Kernthemen erschließen unter Einbeziehung der Leistungskraft touristischer Unternehmen in crossmediale Marketingkampagnen und dem Aufbau von Ver-triebsstrukturen

c) Wettbewerbsvorteil Qualitätstourismus stärker nutzen und ausbauen d) Festlegung eines spezifischen touristischer Kennzahlensystems, Implementierung und An-

passung über eine begleitende Evaluation

5) Kurzfristige strategische Ziele (bis 2013)

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a) Fortführung des Kooperationsmarketings unter Berücksichtigung des touristischen Marken- und Kommunikationskonzeptes Mecklenburg-Vorpommern, koordiniert und basisfinanziert vom Landestourismusverband für 2013

b) Bewusstsein für die Kraft der Verbindung von zwei themenstarken Destinationen stärken, die neben der Ostseedestination eine eigene und weitere Urlaubattraktivität bietet

c) Erarbeitung und Verabschiedung eines gemeinsamen Fusionskonzeptes (incl. Finanzierung des Fusionsaufwandes) und Vereinbarung eines Vertrages zur Umsetzung der Fusion durch beide Partner

d) Planung der Aufbau- und Ablauforganisation einer gemeinsamen neuen Struktur zum Destina-tionenmanagement, strategisch und operativ und Start der Planungsumsetzung

§ 2 Handlungsfelder zur Umsetzung der kurzfristigen strategischen Ziele 1) Maßnahmen zur Fortführung des Kooperationsmarketings für 2013 wer was bis wann verantwortlich

Tourismusverbände Markenworkshop zur Positionie-rung in den vier Urlaubswelten MV

Feb-April 2012

Geschäftsführer der Verbände

Tourismusverbände Benennung der Vertreter in den Expertenteams zu den vier Ur-laubswelten MV

März/April 2012

Vorstand

Experten aus den Regi-onen

Aufnahme der Arbeit in den Expertenteams zu den vier Ur-laubswelten MV

April/Mai 2012

Geschäftsstelle TMV

Tourismusverbände Vorbereitung der Klausurtagung beim TMV mit Entwurf Maß-nahmekatalog Kooperations-marketing

Juni 2012 Geschäftsführer der Verbände

Geschäftsführerberatung beim TMV

Klausurtagung Marketing TMV 2013

14./15. Juni 2012

Geschäftsführer der Verbände

Vorstand TMV Mitgliederversammlung TMV

Start Satzungsinitiative 28. Juni 2012

Vertreter der Verbände im TMV (Vorstand und Mitgliederversammlung)

Geschäftsführerberatung beim TMV

Festlegung des Maßnahmekata-loges Kooperationsmarketing

Aug/Sep 2012

Geschäftsführer der Verbände

Vorstand TMV Mitgliederversammlung TMV

Satzungsänderung, Wirtschafts- und Marketingplan TMV 2013

Okt/Nov 2012

Vertreter der Verbände im TMV (Vorstand und Mitgliederversammlung

2) Maßnahmen zur Bewusstseinsstärkung für die Kraft der Verbindung von zwei themenstarken Des-

tinationen wer was bis wann verantwortlich

Marketingausschüsse der Verbände

Konzentration auf die Leis-tungsstärke der Themen, An-gebote und Anbieter im Marke-tingplan 2012/13

Mai/Nov 2012

Geschäftsführer der Verbände

Marketingausschüsse der Verbände, Projekte Tourismus für alle (TVMSP), MitwanderZentrale MV (TVMS)*, Land der Schlösser und Herrenhäuser (TVMS)**

bewusste Erschließung der Ostseeküste als nahes Quell-gebiet zur Gewinnung von Ta-ges- und Übernachtungsgäste

lfd. * April 2012-März 2013 ** April 2012-März 2014

Geschäftsführer der Verbände, Projektleiter

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wer was bis wann verantwortlich

Geschäftsstellen der Verbände

Das Innenmarketing ist geprägt von Transparenz, Teilhabe und Innovation.

lfd. Geschäftsführer der Verbände

Geschäftsstellen der Verbände

Mitglieder und Partner profitie-ren durch Planung von Spezia-lisierung und Arbeitsteilung der Mitarbeiter/innen in den Ge-schäftsstellen der Destinatio-nen.

Juni-Nov 2012

Geschäftsführer der Verbände

Geschäftsstellen der Verbände

Beide Geschäftsstellen planen, entwickeln sich zu einem Kom-petenzzentrum

Juni-Nov 2012

Geschäftsführer der Verbände

3) Maßnahmen zur Erarbeitung und Verabschiedung eines gemeinsamen Fusionskonzeptes und

Vertrages zur Umsetzung der Fusion wer was bis wann verantwortlich

Vorstände der Verbände Gemeinsame Vorstandsbera-tung zur „Vereinbarung der TVMSP und TVMS“

April/Mai 2012

Vorsitzende und Ge-schäftsführer der Ver-bände

Mitgliederversammlungen der Verbände

Befürwortung der „Vereinbarung der TVMSP und TVMS“ und Beauftragung der Vorstände mit der Umsetzung der Vereinba-rung

Mai/Juni 2012

Vorstände der Ver-bände

Vorstände der Verbände Bildung AG Fusion Juni 2012 Vorstände der Ver-bände

AG Fusion Erarbeitung Fusionskonzept Juli-Sep 2012

Vorsitzende und Ge-schäftsführer der Ver-bände

Landkreise Erklärung, das sich die LKe langfristig zur finanziellen Unter-stützung des Destinationenma-nagements im Rahmen ihrer Mitgliedschaft verpflichten

Aug 2012 Landräte

Vorstände der Verbände Gemeinsame Vorstandsbera-tung zur Verabschiedung des Fusionskonzeptes mit der Ent-scheidung für die Option Koope-ration oder die Option Fusion. Im Falle der Entscheidung für die Option Kooperation gelten alle nun folgenden Formulierungen analog für den Zweck Koopera-tion.

Sep 2012 Vorsitzende und Ge-schäftsführer der Ver-bände

AG Fusion Entwurf Fusionsvertrag Sep/Okt 2012

Vorsitzende und Ge-schäftsführer der Ver-bände

Vorstände der Verbände Gemeinsame Vorstandsbera-tung zum Entwurf des Fusions-vertrages

Okt/Nov Vorsitzende und Ge-schäftsführer der Ver-bände

Mitgliederversammlungen der Verbände

Beschluss zum Fusionsvertrag Nov/Dez) Vorstände der Ver-bände

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4) Maßnamen zur Planung der Aufbau- und Ablauforganisation einer gemeinsamen neuen Struktur zum Destinationenmanagement, strategisch und operativ und Start der Planungsumsetzung

wer was bis wann verantwortlich

Geschäftsstellen der Verbände

Workshop: Vision Destinati-onsmanagement 2020

Juni 2012 Geschäftsführer der Verbände

Geschäftsstellen der Verbände

gemeinsame Analyse von Kom-petenzen

Juli-Sep 2012

Geschäftsführer der Verbände

Geschäftsstellen der Verbände

Aufbau- und Ablauforganisation und Ermittlung von Raum- und Ausstattungsbedarfen

Juli-Sep 2012

Geschäftsführer der Verbände

Geschäftsstellen der Verbände

Personalentwicklungskonzept Juli-Sep 2012

Geschäftsführer der Verbände

Geschäftsstellen der Verbände

Standort- und Objektwahl Juli-Sep 2012

Geschäftsführer der Verbände

Geschäftsstellen der Verbände

Kostenermittlung und Finanzie-rungsmodell(e) einer Fusion (Steuern, Mieten, Ausstattung, Dienstfahrten, …)

Juli-Sep 2012

Geschäftsführer der Verbände

§ 3 Beginn und Dauer des Vertrages (1) Diese Vereinbarung beginnt am 07.06.2012 und endet am 31.12.2012 mit Abarbeitung aller Maß-

nahmen lt. §2. Der Vertrag kann maximal bis zum 30.06.2013 verlängert werden, wenn durch ausstehende Mitwirkung von Dritten, wie z.B. dem TMV, wesentliche Fusionsvoraussetzungen in der Vertragsregellaufzeit nicht eingehalten werden können.

(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund

bleibt unberührt. (3) Bei Beendigung dieser Vereinbarung sind beide Partner verpflichtet, alle für die Fortführung der

Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Unterlagen, Datenbestände und Vollmachten zum Ende des Vertragszeitraumes zentral zu dokumentieren oder einen von beiden Partnern benannten Dritten zu übergeben, sowie alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu erbringen, um eine nahtlose Fortfüh-rung der vertragsgegenständlichen Aufgaben zu ermöglichen.

§ 4 Mitwirkungspflichten/Berichtswesen (1) Die Partner werden alle für die ordnungsgemäße Erfüllung der nach Maßgabe dieser Vereinba-

rung beschriebenen Maßnahmen erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringen, die erforderli-chen Informationen, Dokumente, Daten und sonstigen Unterlagen zur Verfügung stellen, sowie sich gegenseitig von allen wesentlichen Veränderungen unverzüglich benachrichtigen.

(2) Die Partner stellen unter Beachtung der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes DSchG

MV für die Laufzeit dieses Vertrages relevante Personal-, Kunden- und Lieferantendaten, Statisti-ken, Arbeitsanweisungen und sonstige betriebliche Unterlagen und Daten zur Verfügung.

(3) Die Partner werden sich gegenseitig im Rahmen des betriebsüblichen Berichtswesens maßnah-

mebezogen über Art und Umfang der von ihnen erbrachten und beabsichtigten Leistungen, sowie über alle für die Beurteilung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Arbeitsstände lt. §2 unterrichten. Die Partner sind verpflichtet, sich gegenseitig über unerwartete Entwicklungen, welche sich auf die Abarbeitung der Maßnahmen lt. §2 auswirken können, unverzüglich zu unterrichten.

§ 5 Schlussbestimmungen (1) Sollten während der Vertragsdauer Umstände eintreten, insbesondere Satzungen, Gesetze oder

sonstige Verwaltungsmaßnahmen erlassen werden oder Mitglieder der Partner ihren Ver-

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bandsaustritt erklären, welche die wirtschaftlichen oder rechtlichen Auswirkungen dieser Verein-barung wesentlich berühren, oder erweisen sich Bestimmungen dieser Vereinbarung für einen Partner als unzumutbar, so soll diesen Umständen nach Vernunft und Billigkeit Rechnung getra-gen werden.

(2) Änderungen und/oder Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst. (3) Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder zum Teil unwirksam oder nicht durchführ-

bar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon nicht berührt. Gleiches gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem Willen der vertragsschließenden Partner sowie Sinn und Zweck dieser Vereinbarung entsprechen würde, sofern die Partner bei Abschluss dieser Vereinbarung den Punkt bedacht hätten. Im Zweifel bzw. bei Problemen, die durch diese Vereinbarung nicht ange-sprochen werden, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe von Treu und Glauben.

Röbel/Malchin, den 07. Juni 2012 ............................................................................. ................................................................... (Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte) (Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz)

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Anlage 1 Kooperative Arbeitsteilung der Tourismusstrukturen