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  • R A H M E N L E H R P L A Nfr den Ausbildungsberuf

    Bcker/Bckerin

    (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.01.2004)

  • - 2 -

    Teil I: Vorbemerkungen

    Dieser Rahmenlehrplan fr den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch dieStndige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Lnder (KMK) beschlossen wor-den.

    Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassenvom Bundesministerium fr Wirtschaft und Arbeit oder dem sonst zustndigen Fachministe-rium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium fr Bildung und Forschung) abgestimmt.Das Abstimmungsverfahren ist durch das Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom 30.05.1972geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundstzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und be-schreibt Mindestanforderungen.

    Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung undeine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert.

    Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalteder Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Aus-bildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fchern - der Abschluss derBerufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen fr eine qualifizierteBeschftigung sowie fr den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiter-bildungsgnge geschaffen.

    Der Rahmenlehrplan enthlt keine methodischen Festlegungen fr den Unterricht. Selbststn-diges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als bergreifendes Ziel der Ausbil-dung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des metho-dischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundstzlich jedes methodische Vorgehen zur Er-reichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbarfrdern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessenbercksichtigt werden.

    Die Lnder bernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrplneum. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan bercksichtigte Ergebnisder fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhaltenbleibt.

  • - 3 -

    Teil II: Bildungsauftrag der Berufsschule

    Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfllen in der dualen Berufsausbildung einengemeinsamen Bildungsauftrag.

    Die Berufsschule ist dabei ein eigenstndiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Part-ner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, denSchlerinnen und Schlern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berck-sichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.

    Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vor-her erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfllung der Aufgaben im Beruf sowiezur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und kologischer Verantwor-tung befhigen. Sie richtet sich dabei nach den fr diese Schulart geltenden Regelungen derSchulgesetze der Lnder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich auer-dem an den fr jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlicherlassenen Berufsordnungsmitteln:

    Rahmenlehrplan der stndigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Lnder(KMK)

    Ausbildungsordnungen des Bundes fr die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung ber die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15.03.1991)hat die Berufsschule zum Ziel, eine Berufsfhigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fhigkeiten hu-

    maner und sozialer Art verbindet; berufliche Flexibilitt zur Bewltigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt

    und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln; die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken; die Fhigkeit und Bereitschaft zu frdern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im

    ffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule den Unterricht an einer fr ihre Aufgaben spezifischen Pdagogik ausrichten, die Hand-

    lungsorientierung betont; unter Bercksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeld-

    bergreifende Qualifikationen vermitteln; ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewhrleisten, um unterschiedlichen

    Fhigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt undGesellschaft gerecht zu werden;

    im Rahmen ihrer Mglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend sttzen und

    frdern;

  • - 4 -

    auf die mit Berufsausbung und privater Lebensfhrung verbundenen Umweltbedrohun-gen und Unfallgefahren hinweisen und Mglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Vermin-derung aufzeigen.

    Die Berufsschule soll darber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmenberufsbezogenen Unterrichts mglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z.B.

    Arbeit und Arbeitslosigkeit, friedliches Zusammenleben von Menschen, Vlkern und Kulturen in einer Welt unter

    Wahrung kultureller Identitt, Erhaltung der natrlichen Lebensgrundlage sowie Gewhrleistung der Menschenrechte

    eingehen. Die aufgefhrten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diesewird hier verstanden als die Bereitschaft und Fhigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftli-chen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell undsozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personal-kompetenz und Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fhigkeit, auf der Grundlage fachlichenWissens und Knnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitetund selbstndig zu lsen und das Ergebnis zu beurteilen. Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fhigkeit, als individuelle Persnlich-keit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschrnkungen in Familie, Beruf undffentlichem Leben zu klren, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu ent-falten sowie Lebensplne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaf-ten wie Selbststndigkeit, Kritikfhigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlssigkeit, Verantwortungs-und Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehren insbesondere auch die Entwicklung durchdachterWertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fhigkeit, soziale Beziehungen zu lebenund zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mitanderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verstndigen. Hier-zu gehrt insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidaritt. Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieserdrei Dimensionen. Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Bef-higung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichenSituationen. Demgegenber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Ver-wertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaft-lichenSituationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungs-kommissionzur Neuordnung der Sekundarstufe II).

  • - 5 -

    Teil III: Didaktische Grundstze Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgabender Berufsschule zugeschnittenen Pdagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betontund junge Menschen zu selbststndigem Planen, Durchfhren und Beurteilen von Arbeitsauf-gaben im Rahmen ihrer Berufsttigkeit befhigt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundstzlich in Beziehung auf konkretes berufli-ches Handeln sowie in vielfltigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvoll-ziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzgedes Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser ge-danklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen fr dasLernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet fr den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibungder Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt. Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragma-tischen Ansatz fr die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungs-punkte genannt: Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die fr die Berufsausbung bedeutsam sind

    (Lernen fr Handeln). Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, mglichst selbst ausgefhrt oder aber

    gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). Handlungen mssen von den Lernenden mglichst selbststndig geplant, durchgefhrt,

    berprft, ggf. korrigiert und schlielich bewertet werden. Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit frdern, z.B.

    technische, sicherheitstechnische, konomische, rechtliche, kologische, soziale Aspekteeinbeziehen.

    Handlungen mssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre

    gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden . Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.B. der Interessenerklrung oder der Konflikt-

    bewltigung, einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssyste-matische Strukturen miteinander verschrnkt. Es lsst sich durch unterschied-liche Unter-richtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sichnach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetriebenunterscheiden. Die Berufsschule kann