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Ergebnisse der Evaluation DGUV Vorschrift 2 08.06.2017 Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public

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Page 1: Ergebnisse der Evaluation DGUV Vorschrift 208.06.2017 20 3/4 der befragten Sifas und BAs geben an, dass die Aufgaben für die betriebsspezifische Betreuung ermittelt wurden; bzgl

Ergebnisse der Evaluation DGUV Vorschrift 2

08.06.2017

Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public

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Hintergrund

• Abstimmungsgespräche DGUV/BMAS/LASI: In allen zur Entwicklung der DGUV Vorschrift 2 geführten Gesprächen zwischen BMAS, LASI und DGUV ist hervorgehoben worden, dass eine Evaluation erforderlich ist.

• Vorbereitender Schriftverkehr BMAS/DGUV ab April 20 14

• Auftrag des GAP 3/2014 vom 21.8.2014, mit der Evaluation der DGUV Vorschrift 2 im Herbst 2014 zu beginnen

• Sitzungen des Fachpolitischen Begleitkreises im Feb ruar, Mai und Oktober 2015: Abstimmung des Grobkonzepts zwischen BMAS, BAuA, LASI und DGUV/UVT sowie des aktuellen Stands des Feinkonzepts

20.10.2015 Seite 2Dr. Annekatrin Wetzstein, Dr. Frank Bell

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Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten (Anlage 2 DGUV Vorschrift 2)

08.06.2017Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 3

� Zeitvorgabe nach Betriebsart

� Aufgabenkatalog� Aufteilung BA/Sifa

Betriebs-spezifischeBetreuung

Grund-betreuung

� Ermittlung im Betrieb � Leistungskatalog� Aufteilung BA/Sifa

Gesamt-betreuung

Ermittlung von Inhalt und Umfang

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Gegenstand und Ziele der Reform waren …

08.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public 4

Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 (Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten):

• Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe• Einführung eines betriebsspezifischen, gefährdungsbezogenen

Ansatzes der Betreuung• Stärkere Ausrichtung der Betreuungsleistung auf Inhalte, nicht

auf festgelegte Zeiten• Verbesserung der Kooperation der betrieblichen Akteure• Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns der

Betriebe/Verwaltungen• Berücksichtigung zeitgemäßer Betreuungserfordernisse

Inhaltliche Ziele

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Zweck der Evaluation war es …

08.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public 5

… belastbare Erkenntnisse zur quantitativen und qualitativen Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 zu gewinnen (Erkenntnisfunktion )

… die Erreichung der strukturellen und inhaltlichen Ziele zu überprüfen (Kontrollfunktion )

… sowie die Folgen für Sicherheit und Gesundheit durch die getroffenen Regelungen abzuschätzen (Erkenntnisfunktion )

… und ggf. Grundlagen für Optimierungen der Vorschrift vorzuschlagen. (Optimierungsfunktion )

© Johnny Lye - Fotolia.de

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Forschungsleitende Fragestellungen der Evaluation

08.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public 6

In welchem Umfang sind die Ziele der Reform der DGUV Vorschrift 2 umgesetzt?

Umsetzung

1

Wie ist die betriebliche Anwendbarkeit und Praktikabilität zu bewerten?

Anwendbarkeit und

Praktikabilität

2

Welche Folgen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit entstehen durch die getroffenen Regelungen?

Wirkung im Betrieb

3

Empfehlungen für die Veränderung der Vorschrift

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Methodenüberblick

1. Standardisierte Befragung von A) Unternehmensleitungen und B) betrieblicher Interessenvertretung

2. Standardisierte Befragung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit

3. Halbstandardisierte Interviews mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit

4. Abfrage bei den Präventionsabteilungen der UVT und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden

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Methoden I

1. Standardisierte telefonische Befragung von A) Betriebsleitungen und B) betrieblicher Interessenvertretung

• Durchführung der Befragung über Kantar Public (vormals TNS Infratest Sozialforschung)

• Zeitraum: Juni bis August 2016

• Fragebogen: Allgemeine Angaben, Kenntnis der Vorschrift 2, Umsetzung der Betreuung, Bewertung, Auswirkungen im Betrieb

• Repräsentative Stichprobe von Betrieben, die in den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 fallen, d.h. Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten

• Nach Betriebsgrößenklassen disproportionale Stichprobenziehung, Ergebnisse anschließend gewichtet

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1. Standardisierte Befragung von

� BL- und IV-Interviews aus denselben Betrieben; ermöglicht Vergleiche (BL-Interview aus Betrieben mit Interessenvertretung vs. IV-Interview)

A) Betriebsleitung (BL-Interview) B) Wo vorhanden: Be trieblicher Interessenvertretung (IV-Interview)

• Quelle: Betriebsdatei von Heins & Partner

• Gesamt: 2.600 Interviews

• davon Langinterviews (mit Kenntnis/Umsetzung der Vorschrift): 1.641

• Quelle: Interviews mit Betriebsleitungen

• Gesamt: 425 Interviews.

• davon Langinterviews (mit Kenntnis/Umsetzung der Vorschrift): 274

Kennzeichen der Stichprobe

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Methoden II

2. Standardisierte Befragung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit

• Rekrutierung über Verbände/Netzwerke

• Erhebung der folgenden Kriterien zur Einordnung der Ergebnisse: Vertragsverhältnis (angestellt, überbetrieblich, selbstständig), Betriebsgröße oder Anzahl der zu betreuenden Betriebe, Möglichkeit des Vergleichs vor/nach der Reform

• Fragebogen: Allgemeine Angaben, Umsetzung der Betreuung, Grundbetreuung, Betriebsspezifischer Teil der Betreuung, Bewertung, Auswirkungen im Betrieb

• Online-Umfragen

• Zeitraum: August bis Oktober 2016

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Kennzeichen der Stichprobe

Betriebsärzte: N = 241 Fachkräfte für Arbeitssicherhe it: N = 772

� überwiegend in überbetrieblichen Diensten bzw. als Freiberufler tätig

� betreuter Betrieb ist bei über 50% ein Großbetrieb

� bei ca. der Hälfte ist betreuter Betrieb aus produzierendem Gewerbe, 1/3 Dienstleistungsbereich

� überwiegend intern bestellt bzw. in überbetrieblichen Diensten tätig

� betreuter Betrieb ist bei über 50% ein Großbetrieb

� bei ca. der Hälfte ist betreuter Betrieb aus produzierendem Gewerbe, 1/3 Dienstleistungsbereich

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Methoden III

3. Halbstandardisierte Interviews mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit

• 15 Betriebsärzte und 22 Fachkräfte für Arbeitssicherheit

• teilstandardisiert, offene und geschlossene Fragen

• vor allem qualitative Aussagen

• Akquise über geeignete Firmen, die UVT und die Verbände

• Interviewleitfaden: Allgemeine Angaben, Umsetzung der Betreuung, betriebsspezifischer Teil der Betreuung, Bewertung, Auswirkungen im Betrieb

• Zeitraum: Juli bis September 2016, verlängert bis Dez. 2016

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Methoden IV

4. Abfrage bei den Präventionsabteilungen der UVT un d den staatlichen Arbeitsschutzbehörden

• 25 Präventionsleitungen der UVT und 13 Leitungen der staatlichen Arbeitsschutzbehörden (N=38)

• per E-Mail, Beantwortung mit Hilfe von Kolleginnen und Kollegen

• Fragenkatalog: Rückmeldungen der Betriebe, Fragen zur Grund- und betriebsspezifischen Betreuung, Handhabbarkeit und Praktikabilität, Bewertung

• Zeitraum: Juni bis August 2016

• umfangreiche qualitative Auswertung

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Ergebnisse zur Fragestellung

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Wie ist die betriebliche Anwendbarkeit und Praktikabilität zu bewerten?

Anwendbarkeit und

Praktikabilität

2

Welche Folgen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit entstehen durch die getroffenen Regelungen?

Wirkung im Betrieb

3

In welchem Umfang sind die Ziele der Reform der DGUV Vorschrift 2 umgesetzt?

Umsetzung

1

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9 zentrale Ergebnisse

1. Kenntnis der Vorschrift

2. Umsetzung (Grund-/betriebsspezifische Betreuung)

3. Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe

4. Einführung eines gefährdungsbezogenen Ansatzes

5. Arbeitsmedizinische Vorsorge

6. Zusammenarbeit der beiden Professionen

7. Kooperation der betrieblichen Akteure

8. Eigenverantwortung

9. Zeitgemäße Betreuungserfordernisse

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• Kenntnisdefizite v.a. in kleineren Betrieben

• Betriebe ohne Kenntnis wurden nicht nach Umsetzung etc. befragt

• Umsetzung auch ohne Kenntnis möglich, aber kaum abfragbar

58

53

74

86

41

46

26

14

Alle (BL)

11 bis 50 Beschäftigte

51 bis 249 Beschäftigte

250+ Beschäftigte

Ja Nein Weiß nicht/Keine Angabe

1. Kenntnis der Vorschrift 2 bei Betriebsleitungen

08.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public 16

Basis: N = 2600, gewichtet

R

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„Ist die DGUV Vorschrift 2 bei Ihnen im Betrieb…“

• In vielen Betrieben umgesetzt bzw. teilweise umgesetzt (v.a. kleineren)

• Umsetzung verteilt sich über die letzten 5 Jahre

38

34

45

61

48

51

44

32

3

4

1

1

11

12

10

6

Alle (BL)

11 bis 50 Beschäftigte

51 bis 249 Beschäftigte

250+ Beschäftigte

Vollständig umgesetzt Teilweise umgesetzt Bisher nicht umgesetzt Weiß nicht/Keine Angabe

2. Umsetzungsstand in den Betrieben (mit Kenntnis) I

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Basis: N = 1837, gewichtet

R

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65 21 14Alle (BL)

Ja Nein Weiß nicht/Keine Angabe

2. Umsetzungsstand in den Betrieben (mit Kenntnis)

Umsetzungsstand nach BetreuungsbestandteilenErmittlung der Einsatzzeit für die Grundbetreuung

Ermittlung der Aufgaben für die betriebsspezifische Betreuung

• Umsetzungsstand bei betriebsspezifischer Betreuung höher

• Umsetzungsstand in größeren Betrieben jeweils deutlich höher

• wird bei Mehrheit mindestens jährlich wiederholt

08.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public 18

70 21 9Alle (BL)

Ja Nein Weiß nicht/Keine Angabe

Basis: N = 1641, gewichtet

Basis: N = 1641, gewichtet

R

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3. Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe

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Bei allen Befragtengruppen finden mind. 2/3 das Prinzip, dass ein Betrieb komplett einer Betreuungsgruppe in der Grundbetreuung zugeordnet wird, (eher) sinnvoll ; besonders positiv wird diese Neuerung von betriebl. Interessenvertretern gesehen (93%)

Passung der Einsatzzeit zu den betrieblichen Erfordernissen wird von 64% der Sifas und 69% der BAs zugestimmt

� für manche Branchen und Betriebe werden höhere und für andere niedrigere Einsatzzeiten gewünscht

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4. Einführung eines betriebsspezifischen, gefährdungsbezogenen Ansatzes der Betreuung

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3/4 der befragten Sifas und BAs geben an, dass die Aufgaben für die betriebsspezifische Betreuung ermittelt wurden; bzgl. Kleinbetrieben 66%, bzgl. Großbetrieben 83%

ca. 2/3 der Betriebsleitungen finden Ausrichtung der Gesamtbetreuung an Gefährdungssituation statt wie zuvor ausschließlich an Einsatzzeiten eher gut oder gut, 14% (eher) schlecht; auch 67% der Sifas und 84% der BAs finden das (eher) gut

Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public

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5. Arbeitsmedizinische Vorsorge

08.06.2017 21

43% der BL ordnen die Arbeitsmedizinische Vorsorge der Grundbetreuung zu (fälschlicherweise); 32% haben Zuordnung korrekt vorgenommen

Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public

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6. Zusammenarbeit der beiden Professionen I

Beurteilung der aktuellen Zusammenarbeit von Sifa und BA:

Veränderungen des Zusammenwirkens von Sifa und BA durch Vorschrift 2:

• Sicht von Sifa und BA ähnlich

• IV schreiben DGUV Vorschrift 2 häufiger Verbesserung der Kooperation zu, beurteilen aktuelle Zusammenarbeit dennoch deutlich schlechter als BL

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14 76 1 9Alle (BL)

Verbessert In etwa gleich geblieben Verschlechtert Weiß nicht/Keine Angabe

66 27 3 4Alle (BL)

Gut Weder gut noch schlecht Schlecht Weiß nicht/Keine Angabe

Basis: N = 1354, gewichtet

Basis: N = 1556, gewichtet

R

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6. Zusammenarbeit der beiden Professionen II

• Großteil der Sifa und BA berichtet, dass mindestens 50% der Themen allein bearbeitet werden

• TOP 5 der Themen der Zusammenarbeit in der Grundbetreuung− Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

− Mitwirken in betrieblichen Besprechungen

− Verhältnisprävention

− Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften

− Untersuchung nach Ereignissen

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7. Kooperation der betrieblichen Akteure I

Kooperation bei Umsetzung der DGUV Vorschrift 2:• Steuerung des Umsetzungsprozesses im Betrieb meist durch

Betriebsleitung oder Fachkraft

• zum Großteil auch bei Festlegung von Aufgaben beteiligt

• BA und IV in etwa der Hälfte der Betriebe beteiligt

� Gelegenheiten für Austausch und Information sind v.a. die ASA-Sitzungen, regelmäßige Gespräche mit der Leitung sowie die Berichte von Sifa und BA

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7. Kooperation der betrieblichen Akteure II

• BL und IV bewerten Kooperation häufiger mit „gut“ als Sifa und BA• IV sehen häufiger als andere eine schlechte Zusammenarbeit• IV nehmen am häufigsten Verbesserungen durch die Vorschrift 2 wahr,

Sifa und BA am seltensten

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Befragung gut weder gut noch

schlecht

schlecht verbessert

BL 81% 15% 2% 19%

IV 79% 12% 9% 35%

Sifa 61% 33% 5% 13%

BA 67% 28% 4% 14%

R

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8. Eigenverantwortung

• Flexibilität bei der Aufteilung des Umfangs und der Aufgaben zwischen BA und Sifa finden 3/4 der BL gut

• ähnlich sehen das Sifa und BA

• für 12% der BL hat sich der Gestaltungsspielraum für die Betreuung vergrößert; für Mehrheit gleich geblieben

• für Sifa für 27% und BA für 35% vergrößert; Mehrheit gleich geblieben

� wenn größerer Gestaltungsspielraum gesehen wird, finden den nahezu alle sehr gut

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9. Zeitgemäße Betreuungserfordernisse

z.B.: alternde Belegschaft, Gesundheitsförderungsma ßnahmen

• Laut 79% der BL berücksichtigt; lt. IV etwas weniger

• Aus Sicht von Sifa und BA in 70 bis 73% der Betriebe berücksichtigt, dabei: TOP 1: BEM, TOP 2: BGM, TOP3: Demografie

• Mehrheitlich auch vor der Reform schon berücksichtigt; lt. Sifa und BA jedoch in ca. 1/3 der Betriebe seither verstärkt

� Mehrheit der Sifa (2/3) und BA (95%) berät dazu

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In welchem Umfang sind die Ziele der Reform der DGUV Vorschrift 2 umgesetzt?

Umsetzung

1

Ergebnisse zur Fragestellung

08.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public 28

Welche Folgen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit entstehen durch die getroffenen Regelungen?

Wirkung im Betrieb

3

Wie ist die betriebliche Anwendbarkeit und Praktikabilität zu bewerten?

Anwendbarkeit und

Praktikabilität

2

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Ergebnisse zur Anwendbarkeit und PraktikabilitätGesamteinschätzung zur Anwendbarkeit im eigenen Bet rieb (BL)„Halten Sie die Anwendung der DGUV Vorschrift 2 in Ihrem Betrieb für…“

• 71% der BL: Vorschrift (eher) praktikabel, 1/4 der BL bewertet Anwendbarkeit kritisch; aus kleineren Betrieben etwas mehr

• IV halten die Vorschrift (fast) durchweg für praktikabel

• Handlungshilfen sind knapp für die Hälfte der BL bekannt; wenn bekannt, werden sie mehrheitlich für (eher) hilfreich gehalten

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34 37 21 3 5Alle (BL)

Praktikabel Eher praktikabel Wenig praktikabel

Nicht praktikabel Weiß nicht/Keine Angabe

Basis: N = 1641, gewichtet

R

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Ergebnisse zur Anwendbarkeit und PraktikabilitätEinzelne Problembereiche:

• Probleme bei Aufgabenfestlegung für Sifa und BA von BL nur sehr selten benannt (4%); etwas häufiger in großen Betrieben (12%) und seitens der IV

• Am häufigsten benannte Anwendungsprobleme (offene Abfragen):

− Umfang und Komplexität der Vorschrift

− Hoher Zeit- und Kostenaufwand für Umsetzung

− Engpässe beim Fachpersonal

− Probleme bei Festlegung und Kontrolle von Personalaufwand

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Ergebnisse zur Anwendbarkeit und PraktikabilitätEinschätzung von Sifas und BA:• 17% sehen Probleme bei Festlegung von Aufgaben und Umsetzung in

Grundbetreuung• ca. 25% sehen Probleme bei Festlegung von Aufgaben und Umsetzung

der betriebsspezifischen Betreuung

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Wie ist die betriebliche Anwendbarkeit und Praktikabilität zu bewerten?

Anwendbarkeit und

Praktikabilität

2

In welchem Umfang sind die Ziele der Reform der DGUV Vorschrift 2 umgesetzt?

Umsetzung

1

Ergebnisse zur Fragestellung

08.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public 32

Welche Folgen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit entstehen durch die getroffenen Regelungen?

Wirkung im Betrieb

3

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Ergebnisse zu Auswirkungen im Betrieb

Kenntnis eigener Aufgaben:„Kennen Sie Ihre Aufgaben im Arbeitsschutz seit Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 besser?“

• Vielfach verbesserte Kenntnis der eigenen Arbeitsschutzaufgaben durch Umsetzung der Vorschrift, v.a. bei IV

• Auswirkungen auf BL in kleineren Betrieben besonders groß

08.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public 33

46

60

48

37

6

2

BL

IV

Ja Nein Weiß nicht/Keine Angabe

Basis: N = 1641, gewichtet

Basis: N = 246, gewichtet

R

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Ergebnisse zu Auswirkungen im Betrieb

Kenntnis der Aufgaben von Sifa und BA„Sind die Inhalte der Aufgaben von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt durch die DGUV Vorschrift 2 klarer geworden?“

08.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public 34

46 37 17Alle (BL)

68 14 18IV

Ja Nein Weiß nicht/Keine Angabe

Basis: N = 1641, gewichtet

Basis: N = 246, gewichtet

R

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Ergebnisse zu Auswirkungen im Betrieb

Beratungsspektrum von Sifas und BA

• Laut BL werden ca. 4 von 5 Betrieben von Sifa und/oder BA zu Gefährdungsbeurteilungen, zur Mitarbeiterunterweisung, zur Ersthelferausbildung oder (etwas seltener) zur Übertragung von Arbeitsschutzpflichten auf Führungskräfte beraten

• In aller Regel auch Umsetzung dieser Maßnahmen im Betrieb

• Gefährdungsbeurteilungen als Kernelement in fast allen befragten Betrieben durchgeführt; allerdings sind nur in jedem 2. Betrieb BA, IV oder die Mitarbeiter selbst daran beteiligt

08.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public 35 R

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Ergebnisse zu Auswirkungen im Betrieb

In Betrieben, in denen die Vorschrift umgesetzt ist, werden folgende Maßnahmen praktiziert (nach Befragtengruppe; jeweils Mehrfachnennungen möglich)

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Befragtengruppe BL IV Sifa BA

Gefährdungsbeurteilung 92% 93% 93% 93%

Dokumentation der GB 87% 93% 90% 83%

Regelmäßige Unterweisungen 93% 88% 92% 90%

Ersthelferfortbildung 90% 90% 90% 89%Pflichtenübertragung auf Führungskräfte 74% 69% 69% 64%

Betriebsmittelüberprüfung 93% 96% 88% 83%

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Ergebnisse zu Auswirkungen im Betrieb

Betreuungsqualität„Hat sich die Qualität der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in Ihrem Betrieb verbessert, hat sie sich verschlechtert oder hatte dies keine Auswirkungen?“

Kaum Unterschiede zwischen Branchen und Größenklassen

08.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public 37

19 73 1 7Alle (BL)

20 67 10 3IV

Verbessert In etwa gleich geblieben Verschlechtert Weiß nicht/Keine Angabe

Basis: N = 1428, gewichtet

Basis: N = 246, gewichtet

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Ergebnisse zu Auswirkungen im Betrieb

Beratungsqualität„Fühlen Sie sich insgesamt nach Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in Ihrem Betrieb im Arbeitsschutz besser beraten oder schlechter beraten oder nehmen Sie da keinen Unterschied wahr?“

• Kaum Unterschiede zwischen Branchen und Größenklassen

08.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public 38

22 61 1 17Alle (BL)

35 62 4IV

Besser beraten Kein Unterschied

Basis: N = 1428, gewichtet

Basis: N = 246, gewichtet

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Fazit:• Betriebe, welche die Vorschrift kennen, haben diese auch

umgesetzt.

• Defizite in der Bekanntheit der DGUV Vorschrift 2, insbesondere bei den Kleinbetrieben

• Die inhaltlichen Ziele der Reform wurden überwiegend erreicht.

• Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe: eindeutige Regelungen zur Berücksichtigung von Teilzeitkräften bei der Berechnung der Einsatzzeiten für die Grundbetreuung schaffen.

• Die Abgrenzung von Grund- und betriebsspezifischer Betreuung sowie die Anwendung des Anhangs 4 der Vorschrift bereiten zum Teil Schwierigkeiten in den Betrieben.

3908.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public

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Fazit:• WZ-Liste wird überwiegend positiv angenommen; Zuordnung der WZ-

Kodes zu den Betreuungsgruppen sollte überprüft werden.

• Der Betreuungsumfang insgesamt ist überwiegend unverändert geblieben bzw. leicht angestiegen.

• Zur Frage der Praktikabilität der DGUV Vorschrift 2 ergibt sich ein gemischtes Bild.

• Handlungshilfen zur Umsetzung der Vorschrift sind hilfreich, aber noch zu wenig in den Betrieben bekannt.

• Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner: Ressourcenproblem

• Ein ganzheitlicher Ansatz im Arbeitsschutz (z.B. über ein Arbeitsschutzmanagementsystem oder eine Kultur der Prävention) ist ein wesentlicher Faktor für die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2.

4008.06.2017Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public

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Weiteres Vorgehen

• Vorstellung der Ergebnisse in den Gremien der DGUV

• Interpretation und Ableitung von Empfehlungen im Sachgebiet Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung des Fachbereichs Organisation des Arbeitsschutzes

41Dr. Annekatrin Wetzstein, IAG; Arnold Riedmann, Kantar Public 08.06.2017