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Erlass Bundes- bzw. Landeswahlleiter: Verwendung von Wahlschablonen Wie bei vorangegangenen Wahlen fertigt der Blinden und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. eine Universalschablone für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler. Ich bitte, die Wahlvorstände ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Wahlschablonen private Hilfsmittel des einzelnen Wählers sind, die nicht von den Wahlvorständen ausgehändigt werden dürfen. Da die Wahlschablonen nur bestimmungsgemäß verwendet werden können, wenn zuvor die Möglichkeit bestanden hat, die dem amtlichen Stimmzettel entsprechende vollständige Information auf der CD zur Kenntnis zu nehmen, ist eine amtliche Vorhaltung nur der Wahlschablone im Wahlraum nicht zulässig. Es ist zudem darauf zu achten, dass die Wählerinnen und Wähler die verwendeten Schablonen wieder mitnehmen; eine Aushändigung

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Page 1: Erlass Bundes- bzw. Landeswahlleiter: Verwendung von Wahlschablonen Wie bei vorangegangenen Wahlen fertigt der Blinden und Sehbehindertenbund in Hessen

Erlass Bundes- bzw. Landeswahlleiter:

Verwendung von WahlschablonenWie bei vorangegangenen Wahlen fertigt der Blindenund Sehbehindertenbund in Hessen e.V. eine Universalschablone für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler.

Ich bitte, die Wahlvorstände ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Wahlschablonen private Hilfsmittel des einzelnen Wählers sind, die nicht von den Wahlvorständen ausgehändigt werden dürfen. Da die Wahlschablonen nur bestimmungsgemäß verwendet werden können, wenn zuvor die Möglichkeit bestanden hat, die dem amtlichen Stimmzettel entsprechende vollständige Information auf der CD zur Kenntnis zu nehmen, ist eine amtliche Vorhaltung nur derWahlschablone im Wahlraum nicht zulässig.

Es ist zudem darauf zu achten, dass die Wählerinnen und Wähler die verwendeten Schablonen wieder mitnehmen; eine Aushändigung an den Wahlvorstand, etwa zum Zwecke der Weitergabe an andere Wählerinnen und Wähler, kommt nicht in Betracht.

Page 2: Erlass Bundes- bzw. Landeswahlleiter: Verwendung von Wahlschablonen Wie bei vorangegangenen Wahlen fertigt der Blinden und Sehbehindertenbund in Hessen

WahlbefragungWahlbefragung

Im Wahlbezirk 003 Kammerberg wird TNSInfratest – Dimap eine WählerbefragungDurchführen sowie ggf. derErgebnisermittlung beiwohnen.

Die Korrespondenten sind gehalten sich demWahlvorstand vorzustellen und gemeinsam einengeeigneten Standort für die Befragungauszuwählen.

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WahlhandlungWahlhandlung - - BesonderheitenBesonderheiten

Wahlhilfe (des Lesens Unkundige, Wahlhilfe (des Lesens Unkundige, oder wegen körperlicher oder wegen körperlicher Beeinträchtigungen Gehinderte)Beeinträchtigungen Gehinderte)

Behindertengerechte WahllokaleBehindertengerechte Wahllokale

Wähler/innen mit Wahlschein - Wähler/innen mit Wahlschein - NegativlisteNegativliste

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Ausstellung von Ausstellung von BriefwahlunterlagenBriefwahlunterlagen

Am Wahltage unter bestimmten Am Wahltage unter bestimmten Voraussetzungen bis 15.00 Uhr Voraussetzungen bis 15.00 Uhr möglich (z. B. bei plötzlicher möglich (z. B. bei plötzlicher Krankheit)Krankheit)

Unterlagen im Gemeindewahlbüro Unterlagen im Gemeindewahlbüro abholenabholen

Keine Briefwahlunterlagen im Keine Briefwahlunterlagen im Wahllokal annehmenWahllokal annehmen

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Wähler/innen mit WahlscheinWähler/innen mit Wahlschein

Wähler/innen mit einem Wahlschein Wähler/innen mit einem Wahlschein können in jedem Wahllokal des können in jedem Wahllokal des Wahlkreises „168 – Kassel“ bzw. „2 Kassel-Wahlkreises „168 – Kassel“ bzw. „2 Kassel-Land II“ wählen.Land II“ wählen.

Wahlschein Wahlschein einbehalteneinbehalten und der und der Niederschrift beifügenNiederschrift beifügen

„„Wahlscheinwähler“ als solche besonders Wahlscheinwähler“ als solche besonders in der Niederschrift festhalten (Ziff. 3.2 in der Niederschrift festhalten (Ziff. 3.2 Buchstabe c und Ziff. 4, Feld „B1“).Buchstabe c und Ziff. 4, Feld „B1“).

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Page 7: Erlass Bundes- bzw. Landeswahlleiter: Verwendung von Wahlschablonen Wie bei vorangegangenen Wahlen fertigt der Blinden und Sehbehindertenbund in Hessen

Schluss der WahlhandlungSchluss der Wahlhandlung

Wahlhandlung pünktlich um 18.00 Wahlhandlung pünktlich um 18.00 Uhr beendenUhr beenden

Wähler/innen, die sich noch im Wähler/innen, die sich noch im Wahllokal befinden können ihre Wahllokal befinden können ihre Stimme noch abgeben.Stimme noch abgeben.

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Ermittlung des WahlergebnissesErmittlung des Wahlergebnisses

Öffnen der Urne und Stimmzettel entnehmenÖffnen der Urne und Stimmzettel entnehmenWahlvorstand stellt fest:Wahlvorstand stellt fest: Zahl der WahlberechtigtenZahl der Wahlberechtigten Zahl der Wählerinnen und WählerZahl der Wählerinnen und Wähler Zahl der gültigen und ungültigen ErststimmenZahl der gültigen und ungültigen Erststimmen Zahl der gültigen und ungültigen ZweitstimmenZahl der gültigen und ungültigen Zweitstimmen Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen

gültigen Erststimmengültigen Erststimmen Zahl der für die einzelnen Landeslisten Zahl der für die einzelnen Landeslisten

abgegebenen gültigen Zweitstimmenabgegebenen gültigen Zweitstimmen

Genauigkeit hat Vorrang vor Schnelligkeit!Genauigkeit hat Vorrang vor Schnelligkeit!

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Stimmenauszählung:Stimmenauszählung: gilt im Wesentlichen auch für Briefwahlvorstandgilt im Wesentlichen auch für Briefwahlvorstand

1. Schritt:1. Schritt:

Zählung der StimmzettelZählung der Stimmzettel Zählung der Stimmabgabevermerke Zählung der Stimmabgabevermerke

= Wähler (und ggf. = Wähler (und ggf. Wahlscheinwähler)Wahlscheinwähler)

- Zahlen sollten übereinstimmen –- Zahlen sollten übereinstimmen –

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2. Schritt2. Schritt

Sortieren der Stimmzettel inSortieren der Stimmzettel inStimmzettelstapel:Stimmzettelstapel:1.1. Stimmzettel mit gültiger Erst- und Zweitstimme Stimmzettel mit gültiger Erst- und Zweitstimme

für gleiche Partei (nach Parteien)für gleiche Partei (nach Parteien)2.2. Stimmzettelstapel mit gültiger Erst- und Stimmzettelstapel mit gültiger Erst- und

Zweitstimme für unterschiedliche Parteien oder Zweitstimme für unterschiedliche Parteien oder mit nur einer Stimmemit nur einer Stimme

3.3. Ungekennzeichnete Stimmzettel (zweifelsfrei Ungekennzeichnete Stimmzettel (zweifelsfrei ungültig)ungültig)

4.4. Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben,Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben,zur späteren Beschlussfassung durch den zur späteren Beschlussfassung durch den WahlvorstandWahlvorstand

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3. Schritt3. Schritt

Stapel 1Stapel 1 (gleiche Stimmen) nach Parteien (gleiche Stimmen) nach Parteiensortieren und Auszählen (Ergebnis insortieren und Auszählen (Ergebnis inNiederschrift ZS I)Niederschrift ZS I) Stapel 3Stapel 3 (zweifelsfrei ungültig) zählen (zweifelsfrei ungültig) zählenund in (Ergebnis in Niederschrift ZS I –und in (Ergebnis in Niederschrift ZS I –oben)oben) Stapel 2Stapel 2 (unterschiedliche Stimmen) (unterschiedliche Stimmen)getrennt Auszählen (Ergebnis ingetrennt Auszählen (Ergebnis inNiederschrift ZS II) – Niederschrift ZS II) – Achtung! NichtAchtung! Nichtabgegebenen Stimmen sind ungültigeabgegebenen Stimmen sind ungültigeStimmenStimmen

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4. Schritt4. Schritt

Entscheidung über gültige undEntscheidung über gültige und

ungültige Stimmen (ausgesonderteungültige Stimmen (ausgesonderte

Stimmzettel –Stapel 4) in jedem EinzelfallStimmzettel –Stapel 4) in jedem Einzelfall

Durch Beschluss. (Ergebnis in NiederschriftDurch Beschluss. (Ergebnis in Niederschrift

ZS III)ZS III)

Auf Stimmzettelrückseite BeschlussAuf Stimmzettelrückseite Beschluss

Vermerken und diese Stimmzettel derVermerken und diese Stimmzettel der

Niederschrift als Anlage beifügen. Niederschrift als Anlage beifügen.