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Gemeinde Horgen Vorprojekt Ersatzstandort Haltestelle Post, Hirzel aju SB PL Format Dokument Datum Revidiert Bauherrschaft Auftragsbezeichnung Ein Unternehmen der Geoterra-Gruppe Richterswil - Pfäffikon SZ - Siebnen - Einsiedeln - Horgen Geoterra AG Bahnhofstrasse 5 8810 Horgen Telefon 044 725 44 20 E-Mail [email protected] www.geoterra.ch "Kapphaltestelle" Standort "Wässeri" Technischer Bericht 15881.01-05-TB 17. Januar 2020 ama A4

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Page 1: Ersatzstandort Haltestelle Post, Hirzel · ERSATZSTANDORT HALTESTELLE POST, HIRZEL Geoterra AG Seite 3/12 1. Einleitung 1.1. Ausgangslage Das Grundstück Kat. Nr. HL2868 wurde im

Gemeinde Horgen

Vorprojekt

Ersatzstandort Haltestelle Post, Hirzel

ajuSB

PL

FormatDokument

Datum

Revidiert

Bauherrschaft

Auftragsbezeichnung

Ein Unternehmen der Geoterra-GruppeRichterswil - Pfäffikon SZ - Siebnen - Einsiedeln - Horgen

Geoterra AGBahnhofstrasse 58810 HorgenTelefon 044 725 44 20E-Mail [email protected]

"Kapphaltestelle" Standort "Wässeri"

Technischer Bericht

15881.01-05-TB 17. Januar 2020

ama

A4

Page 2: Ersatzstandort Haltestelle Post, Hirzel · ERSATZSTANDORT HALTESTELLE POST, HIRZEL Geoterra AG Seite 3/12 1. Einleitung 1.1. Ausgangslage Das Grundstück Kat. Nr. HL2868 wurde im

ERSATZSTANDORT HALTESTELLE POST, HIRZEL

Geoterra AG Seite 2/12

Inhalt

1.  Einleitung ........................................................................................................................... 3 1.1.  Ausgangslage .................................................................................................. 3 1.2.  Auftrag ........................................................................................................... 3 1.3.  Normen und Richtlinien ..................................................................................... 3 1.4.  Umweltrelevante Grundlagen / GIS-Karten .......................................................... 4 1.5.  Auswertung der Verkehrsdaten........................................................................... 6 1.6.  Gestaltung Haltestelle ....................................................................................... 6 1.7.  Impressionen Standort «Wässeri» ....................................................................... 7 

2.  Variantenstudium ................................................................................................................. 8 2.1.  Übersicht ......................................................................................................... 8 2.2.  Variantenbeschriebe ......................................................................................... 8 2.3.  Entscheid Variantenvergleich ........................................................................... 10 

3.  Projektbeschrieb Vorprojekt "Kapphaltestelle" ....................................................................... 11 4.  Kosten .............................................................................................................................. 12 5.  Termine ............................................................................................................................ 12 

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ERSATZSTANDORT HALTESTELLE POST, HIRZEL

Geoterra AG Seite 3/12

1. Einleitung

1.1. Ausgangslage

Das Grundstück Kat. Nr. HL2868 wurde im 2019 von der Post an die LANDI Zimmerberg Genossenschaft verkauft. Die Poststelle Hirzel wurde aufgehoben und in den Volg integriert. Die Haltestelle Post auf dem Grundstück Kat. Nr. HL2868 wird voraussichtlich per 30.06.2020 aufgehoben. Es muss deshalb ein alternativer Standort für eine Haltestelle gesucht werden. Auf die Linien der SZU hat dies folgende Auswirkungen:

Alle Kurse der Linie 150 halten und wenden heute auf dem Grundstück Kat. Nr. HL2868. Dies ist künftig nicht mehr möglich

Die Haltestelle der Linie 155 in Fahrtrichtung Horgen Zentrum befindet sich heute auf diesem Areal

Die Linie 150 verkehrt künftig nicht mehr via Post, sondern fährt in beiden Richtungen den direkten Weg über den Knoten "Morgenthal" zur Haltestelle Spitzen bzw. in Gegenrichtung. Der Ersatzstandort für die Bushaltestelle Post der Linie 155 (Richtung Horgen Zentrum) entlang der Kantonsstrasse wird durch das Amt für Verkehr des Kantons Zürich in Koordination mit dem privaten Hochbauvorhaben auf dem Grundstück Kat. Nr. HL3198 geplant (separates Planungsbüro). 1.2. Auftrag

Die Geoterra AG, Horgen wurde im November 2018 beauftragt, eine Machbarkeitsstudie mit Variantenstudium für den Ersatzstandort der Bushaltestelle Post für die Buslinie 150 in der Dorfstrasse auszuarbeiten. Auf der Grundlage der Bestvariante wurde die Geoterra AG, Horgen im Mai 2019 mit der Projektierung und Realisierung beauftragt. Aufgrund von Besprechungen mit dem Denkmalschutz musste von der Bestvariante abgewichen und neue Lösungen gefunden werden. Basierend auf Gesprächen mit Vertretern der privaten Eigentümerschaft "Wässeri" und Ämtern wurde Ende 2019 ein weiteres Variantenstudium von der Geoterra AG, Horgen durchgeführt. Nun soll die Bestvariante aus dem zweiten Variantenstudium als Vorprojekt zur Auflage gebracht werden. 1.3. Normen und Richtlinien

Normen und Vorschriften des Kantons Zürich SIA Normen, Richtlinien und Empfehlungen VSS Normen

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1.4. Umweltrelevante Grundlagen / GIS-Karten

Folgende GIS-Karten sind für das Projekt relevant.

Ausnahmetransportroute Die Berg- und Dorfstrasse sind als Ausnahmetransportroute Typ II eingetragen. Die untenstehenden Abmessungen des Fahrzeuges sind relevant.

Regionale Radroute Entlang der Berg- und Dorfstrasse ist die regionale Radroute Nr. 32 (Rhein-Hirzel-Linth-Route) ausgewiesen.

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Kommunaler Wanderweg Die kommunale Wanderroute führt einerseits entlang der Dorfstrasse und andererseits wird sie via Fussweg Heerenrainli bis Schönenbergstrasse geführt.

ÖV-Güteklasse und Busverkehr Die kantonalen ÖV-Güteklassen geben Auskunft über die Erschliessungsqualität der Bushaltestellenstandorte im Hirzel. Die kantonalen ÖV-Güteklassen sind abhängig vom Haltestellentyp, dem Kursintervall sowie der Luftliniendistanz zur Haltestelle. Die Haltestelle Post wird durch die Buslinie 150 (Wädenswil – Schönenberg ZH – Hirzel – Horgen Bahnhof) und der Buslinie 155 (Hirzel – Horgen Bahnhof) jeweils im Halbstundentakt bedient. Durch die abwechselnde halbstündliche Bedienung der Bushaltestelle Post ist die Haltestelle in der ÖV-Güteklasse D festgelegt. Eine Umsteigebeziehung zwischen der Buslinie 150 und 155 ist nicht festzustellen. Die Buslinie 150 bedient die Haltestellen Kirche und Kath. Kirche werktags zwischen 8 – 9 Uhr jeweils im Halbstundentakt und ab 9 Uhr im Stundentakt. Die stündliche Bedienung der genannten Haltestellen hat zur Folge, dass eine geringere Erschliessungsqualität als bei der Haltestelle Post ausgewiesen wird und diese Haltestellen somit als ÖV-Güteklasse E eingestuft wurden. Eine Erhöhung der Frequenz der Buslinie 150 zum halbstunden Takt wird zurzeit geprüft.

Post

Kath. Kirche

Kirche

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1.5. Auswertung der Verkehrsdaten

In der Auswertung der Verkehrsdaten (Gemeindepolizei Horgen, dat. 28.02.2019) ist ersichtlich, dass in der Dorfstrasse (Höhe Hausnummer 19) ein Drittel der Fahrzeuge die signalisierte Höchstgeschwindigkeit überschreitet (Richtung Knoten Morgenthal ca. 25% und Richtung Horgenberg ca. 40%). Der Durchgangsverkehr bei Spitzenstunden ist jeweils nur in eine Richtung (nicht beidseitig) erhöht. 1.6. Gestaltung Haltestelle

Mithilfe der Richtlinie «Hindernisfreie Bushaltestellen» (Stand: 10.10.2018) hat der Kanton Zürich unteranderem für die Gemeindeverwaltung eine Vorgabe zur Ausgestaltung der Haltestellen ausgearbeitet. Grundsätzlich sind sämtliche Haltestellen mit der Standardlösung zu projektieren. Mit der Standardlösung wird die Haltekante auf der gesamten Haltestellenlänge auf 22 cm angehoben. Sofern nicht auf der gesamten Haltestellenlänge eine 22 cm hohe Haltekante erstellt werden kann, ist mit einer verkürzten Lösung bzw. Kissenlösung zu projektieren. Sofern die genannten Lösungen nicht angewendet werden können, ist auf die Rückfallebene (Haltekante durchgehend 16 cm hoch) zurückzugreifen. 16 m vor Beginn der Haltekante mit Höhe 22 cm (sogn. «Zürich-Bord») muss der Bus mit der Front in der richtigen Position, d.h. an der verlängerten Linie der Haltekante sein. Für die Wegfahrt muss die Länge mindestens 15 m frei von Hindernissen sein.

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1.7. Impressionen Standort «Wässeri»

Blickrichtung «Spitzen»

Blickrichtung «Horgenberg»

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2. Variantenstudium

2.1. Übersicht

Folgende Varianten wurden geprüft: Variante versetzt Variante Mittelschutzinsel Variante Kapphaltestelle

2.2. Variantenbeschriebe

Variante versetzt Standort «Wässeri» und «Morgenthal» Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Horgenberg wurde als eine Fahrbahnhaltestelle vor der Einmündung Wässeri projektiert. Die Fahrbahn wird im Bereich der Haltestelle mit einer einseitigen Einengung zugunsten eines geringeren Landerwerbs und geringeren Anpassungsarbeiten im privaten Grundstück geplant. Die Sichtverhältnisse im Bereich des bestehenden Fussgängerstreifens wären bei stehendem Bus eingeschränkt. der Fussgängerstreifen müsste gemäss KAPO entfernt werden. Gemäss einer ersten Einschätzung würde sich die Hirzler Bevölkerung dagegen wehren, da dieser insbesondere auch von Schulkindern aus den Umliegenden Quartieren genutzt wird. Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Spitzen wurde als Fahrbahnhaltestelle «Morgenthal» vor dem LSA Knoten projektiert. Die heute bestehende Blocksteinmauer auf privaten Grund kann belassen werden. Eine Standartlösung mit einer durchgehenden Anschlagkante von 22cm ist aufgrund der Örtlichkeiten und Kurvenlage oder horizontal Versatz nicht möglich. Daher wurde die Kissenlösung gewählt. Der Rest der Haltekante wird überwischbar (16cm Anschlag) ausgeführt. Es ist ein kleiner Landerwerb und evtl. eine Winkelplattenmauer nötig.

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Variante Mittelschutzinsel Standort «Wässeri» Bei dieser Variante wurden Fahrbahnhaltestellen mit einer Mittelschutzinsel geplant, sodass die Sichtverhältnisse der Fussgänger gewährleistet und Überholmanöver des stehenden Postautos nicht möglich sind. Die Mittelschutzinsel führt zu einer leichten Temporeduktion, was die Verkehrssicherheit fördert (Siehe Kapitel 1.5). Eine durchgehende Haltekante von 22cm ist, aufgrund von Überwischen und der privaten Zufahrt, beidseitig nicht möglich. Aus diesem Grund wurde im Bereich der zweiten Türe jeweils eine Kissenlösung projektiert. Die restliche Länge der Haltekante wird überfahrbar ausgeführt. Die private Zufahrt KTN HL1502 ist anzupassen. Bei dieser Variante ist ein grösserer Landerwerb sowie Anpassungen an Gärten und Hecken nötig. Gemäss ersten Abklärungen haben sich die direkt betroffenen Grundeigentümer sehr negativ zu dieser Variante geäussert. Variante Kapphaltestelle Standort «Wässeri» Mittels horizontalem Versatz wird die Fahrbahn verengt. Die Kapphaltestelle ist nur Einspurig befahrbar (Lichtraumprofil PKW / Velo), was die gefahrene Geschwindigkeit reduziert. Die benötigen Abmessungen für den Ausnahmetransport sind aufgrund der Haltestellenkante von 22cm (maximal 20cm; Siehe Kapitel 1.4) nicht eingehalten. Eine durchgehende Haltekante von 22cm ist, aufgrund von Überwischen und der privaten Zufahrt, beidseitig nicht möglich. Aus diesem Grund wurde im Bereich der zweiten Türe jeweils eine Kissenlösung projektiert. Die restliche Länge der Haltekante wird überfahrbar ausgeführt. Die private Zufahrt KTN HL1502 ist anzupassen. Es ist ein kleiner Landerwerb und evtl. eine Winkelplattenmauer nötig.

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2.3. Entscheid Variantenvergleich

Der Ausschuss Verkehrsplanung hat anlässlich seiner Sitzung vom 26. November 2019 beschlossen, dem Gemeinderat mit der Empfehlung zur Ausführung einer Kapphaltestelle den Variantenvergleich am 16. Dezember 2019 vorzulegen. Nachfolgend sind Auszüge aus der Umfrage aufgelistet. Variante Mittelschutzinsel Standort «Wässeri» Die Variante mit Mittelschutzinsel bedingt grossen Landerwerb, ist mit erheblichen Kosten verbunden und gemäss ersten Abklärungen werden die betroffenen Grundeigentümer gegen eine solche Variante Einsprachen bei der öffentlichen Auflage einreichen. Variante versetzt Standort «Wässeri» und «Morgenthal» Die Variante "versetzt" bedingt die Aufhebung des Fussgängerstreifens bei der Wässeri. Es wird ein moderater Landerwerb benötigt, welcher jedoch aufgrund fehlender Zugeständnisse bei der Verkehrssicherheit kaum einfach durchführbar wird. Gemäss ersten Abklärungen werden zudem die betroffenen Grundeigentümer sowie auch die allgemeine Bevölkerung im Hirzel gegen eine solche Variante Einsprachen bei der öffentlichen Auflage einreichen. Variante Kapphaltestelle Standort «Wässeri» Die Variante "Kapphaltestelle" benötigt den geringsten Landerwerb. Zudem wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auf der Dorfstrasse erhöht. Dies ist auch der Wunsch der Bevölkerung im Hirzel. Es wird daher nicht mit Einsprachen gegen das Projekt gerechnet. Die Dorfstrasse wird insbesondere als Durchfahrtsstrasse für den Ortsteil Hirzel Dorf benutzt. Gemäss Verkehrsdaten wird die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h durch einen Drittel der Fahrzeuge teils stark überschritten (Durchschnittlich täglicher Verkehr: 2'300 Fahrzeuge pro Tag). Durch die Anordnung einer Kapphaltestelle kann die Verkehrssicherheit entlang der Dorfstrasse für die Anwohner und den Schulweg erhöht werden. Die Haltestelle "Kat. Kirche" (Halt nur Richtung Spitzen) liegt zu nahe an der geplanten Haltestelle Wässeri (Richtung Spitzen) und könnte bei den Varianten "Mittelschutzinsel" und "Kapphaltestelle" aufgehoben werden (beide Standorte optimal mit Trottoir entlang Dorfstrasse verbunden), ohnehin wäre es schwierig, die Haltestelle "Kat. Kirche" nach BehiG umzusetzen (Kurve, Anschlag, best. Zufahrten). Aus diesen Überlegungen und Gründen wurde die Variante Kapphaltestelle Standort «Wässeri» vom Gemeinderat als Bestvariante beurteilt.

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3. Projektbeschrieb Vorprojekt "Kapphaltestelle"

Mittels horizontalem Versatz wird die Fahrbahn auf 4.25 m verengt. Dabei wird von der Südgrenze in Richtung Norden aufgebaut. Die Wartebereiche für die Passagiere respektive das Trottoir weisen eine Breite von 2.00m auf. Die Kapphaltestelle ist nur Einspurig befahrbar (Begegnungsfall PKW / Velo), was die gefahrene Geschwindigkeit reduziert. Die benötigen Abmessungen für den Ausnahmetransport sind aufgrund der Haltestellenkante von 22cm (maximal 20cm; Siehe Kapitel 1.4) nicht eingehalten. Die Rückstauberechnungen können aus der Beilage «Beurteilung Verkehrsqualität» entnommen werden.

Durchgangsverkehr bei Spitzenstunden jeweils nur in eine Richtung (nicht beidseitig) Möglicher Rückstau bei stehendem Bus während Morgen- und Abendspitzenstunden bis

max. 8 Fahrzeuge = ca. 48m Schnelle Entleerung und Beruhigung des Verkehrs aufgrund geringen Aufkommens des

Gegenverkehrs Ohne stehenden Bus möglicher Rückstau während Morgen- und Abendspitzenstunden

bis max. 2 Fahrzeuge = ca.12m Fahrtrichtung Horgenberg: Aufgrund des horizontalen Versatzes kann sich der Bus nicht gerade auf die Haltestellenkante ausrichten und muss überwischen. Daher wurde die Kissenlösung gewählt. Der Rest der Haltekante wird überwischbar (16cm Anschlag) ausgeführt. Die Bushaltestelle soll mit einem Personenunterstand erstellt werden. Es ist ein kleiner Landerwerb und evtl. eine Winkelplattenmauer bei KTN HL3164 nötig. Fahrtrichtung Spitzen: Aufgrund der privaten Zufahrten / Vorplätze kann keine durchgehende Haltekante von 22cm erstellt werden. Aus diesem Grund wird im Bereich der zweiten Türe eine Kissenlösung projektiert. Die restliche Länge der Haltekante wird überfahrbar ausgeführt. Die private Zufahrt KTN HL1502 ist anzupassen. Werkleitungen und Kanalisation Der bestehende Kandelaber bei KTN HL3164 muss leicht verschoben werden. Zudem sind drei Strassenabläufe an den neuen Strassenrand zu versetzen. Anlieferung Pellets KTN HL3164 Die heute freie Fläche hinter der geplanten Haltestelle wird als Anlieferungsplatz für Pellets genutzt. Die Zulieferung erfolgt mittels kleinem Lastwagen. Mit Rückmeldung vom 21.06.2019 hat der Betreiber der Anlage Energie 360° der weiteren Zugänglichkeit unter Berücksichtigung der neuen Haltestelle zugestimmt.

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4. Kosten

Kostenschätzung Bearbeitungsstufe Vorprojekt (Genauigkeit +/- 20%) Bauhauptarbeiten CHF 150‘000.- Baunebenarbeiten CHF 45‘000.- Dienstleistungen CHF 80‘000.- Landerwerb, Entschädigungen, Gebühren CHF 25‘000.-

Total Gesamtkosten Ausbau inkl. MWST CHF 300’000.- Die detaillierten Kosten können aus der Kostenschätzung (15881.01-05-KS) entnommen werden. Nicht im KV enthalten sind allfällige Altlasten, PAK und Anpassungen an Werkleitungen Dritte.

5. Termine

Die Haltestelle Post wird aus heutiger Sicht per 30. Juni 2020 aufgehoben. Infolgedessen ist die Inbetriebnahme der neuen Haltestelle bis dem obigen Datum zu gewährleisten. Es ist folgendes Terminprogramm vorgesehen:

Vorprojekt Januar / Februar 2020 Bauprojekt Frühling 2020 Projekt- und Kreditgenehmigung Sommer 2020 Ausführung voraussichtlich Herbst 2020 (ohne Rekurse)

Für die Übergangsfrist zwischen Juli 2020 und der definitiven Inbetriebnahme der neuen Haltestelle müsste ein Provisorium erstellt werden Horgen, 17. Januar 2020 Geoterra AG Sachbearbeiter: Andreas Jud Adrian Marty