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Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
http://europa.eu.int/comm/internal_market_de.htm
EuropäischeEuropäischess Vergaberecht und ÖPPs Vergaberecht und ÖPPs
Aktuelle Entwicklungen Aktuelle Entwicklungen
Dr. Florian ErmacoraDr. Florian Ermacora
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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle Entwicklungen Aktuelle Entwicklungen
EG-Vergabepolitik zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP)
• 2004: öffentliche Konsultation auf Grundlage des ÖPP Grünbuchs (KOM[2004]327)
• Mai 2005: Veröffentlichung eines “technischen” Berichts über die Konsultation
• November 2005: Kommissionsmitteilung zu politischen Schlussfolgerungen
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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen
Bereiche, für die ÖPP Konsultation keinen Handlungsbedarf
signalisiert• Horizontale ÖPP Gesetzgebung auf EU
Ebene
• Privat initiierte ÖPPs, Unterauftragsvergabe, Vertragsrecht
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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen
Bereiche, für die Notwendigkeit von Gemeinschaftsinitiativen näher zu
prüfen ist• Konzessionen
• Institutionalisierte ÖPPs
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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen
KONZESSIONEN• Option 1: Keine Initiative
Argumente: Notwendigkeit der Flexibilität, Subsidiarität, Sorge wegen Oligopolisierung
• Option 2: GesetzesinitiativeArgumente: Rechtssicherheit, Vereinheitlichung der Regeln, Sicherung von Investitionen
• Option 3: Andere InitiativeArgumente: Schnell und effizient, um Rechtsklarheit herzustellen
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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen
KONZESSIONENGute Argumente sprechen für
Gesetzgebung:• Erfolg der Interpretativen Mitteilung zu
Konzessionen aus 2000 fragwürdig• Für einige Fragen gilt: Klärung ist nur durch
Gesetzgebung möglich• Rechtssicherheit• Wert der Gegenargumente?
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2) Institutionalisierte ÖPPsUm die Zusammenarbeit mit Privaten zu optimieren, gründen öffentliche Behörden Unternehmen, deren Kapital in privater und in öffentlicher Hand ist. Grundsätzlich ist das gemeinschaftliche Vergaberecht nicht auf die Gründung derartiger Unternehmen anwendbar. Wenn ein solcher Gründungsvorgang jedoch mit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession zusammenfällt, kann das gemeinschaftliche Vergaberecht durchaus zur Anwendung gelangen.
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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen
HINTERGRUND: Das in-house KonzeptDie Teckal Rechtsprechung (C-107/98)
EG Vergaberecht gilt, sobald ein öffentlicher Auftraggeber beschliesst, eine Aufgabe einem Dritten, das heißt einer eigenständigen Rechtsperson, zu übertragen.
Eine In-house Rechtsperson gilt nicht als « Dritter », wenn (1) der öffentliche Auftraggeber über die in Rede stehende Rechtsperson eine Kontrolle ausübt, die der gleichkommt, die er über eigenen Dienststellen ausübt, und wenn (2) diese Rechtsperson ihre Wirtschaftstätigkeit im Wesentlichen mit der oder den Körperschaften abwickelt, die sie unterhält.
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« Aktuelle Rechtsprechung » zu In-house
Die Stadt Halle-Rechtsprechung (C-26/03)Grundsätzlich sind die Vergaberichtlinien anwendbar, wenn ein öffentlicher Auftraggeber beschliesst, einen entgeltlichen schriftlichen Vertrag mit einer anderen Rechtsperson zu schließen, deren Kapital zumindest teilweise in privaten Händen ist.
Die Fälle Brixen (C-458/03), Co.Na.Me. (C-231/03)
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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen
Institutionalisierte ÖPPs• Option 1: Keine Initiative
Argumente: Inst. ÖPP hat nichts mit Vergaberecht zu tun, bestehendes Vergaberecht ausreichend klar, Subsidiarität
• Option 2: Gesetzesinitiative Argumente: Rechtssicherheit, Vereinheitlichung der Regeln, Änderung des bestehenden In-house Konzepts
• Option 3: Andere InitiativeArgumente: Schnell und effizient, um Rechtsklarheit herzustellen
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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen
Institutionalisierte ÖPPsGute Argumente für nicht-gesetzgeberische
Initiative:• Unmittelbarer Klärungsbedarf• Keine schlechten Erfahrungen mit (nicht
existierender) Interpretativer Mitteilung zu diesem Thema
• Rigide Gesetze können Innovation entgegenstehen• Mehr Erfahrung für sinnvolle Gesetzgebung
notwendig