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Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen http://europa.eu.int/comm/ internal_market_de.htm Europäische Europäische s s Vergaberecht und ÖPPs Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen Aktuelle Entwicklungen Dr. Florian Ermacora Dr. Florian Ermacora

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Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen

http://europa.eu.int/comm/internal_market_de.htm

EuropäischeEuropäischess Vergaberecht und ÖPPs Vergaberecht und ÖPPs

Aktuelle Entwicklungen Aktuelle Entwicklungen

Dr. Florian ErmacoraDr. Florian Ermacora

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Slide - Slide - 22Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen

Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle Entwicklungen Aktuelle Entwicklungen

EG-Vergabepolitik zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP)

• 2004: öffentliche Konsultation auf Grundlage des ÖPP Grünbuchs (KOM[2004]327)

• Mai 2005: Veröffentlichung eines “technischen” Berichts über die Konsultation

• November 2005: Kommissionsmitteilung zu politischen Schlussfolgerungen

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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen

Bereiche, für die ÖPP Konsultation keinen Handlungsbedarf

signalisiert• Horizontale ÖPP Gesetzgebung auf EU

Ebene

• Privat initiierte ÖPPs, Unterauftragsvergabe, Vertragsrecht

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Slide - Slide - 44Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen

Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen

Bereiche, für die Notwendigkeit von Gemeinschaftsinitiativen näher zu

prüfen ist• Konzessionen

• Institutionalisierte ÖPPs

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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen

KONZESSIONEN• Option 1: Keine Initiative

Argumente: Notwendigkeit der Flexibilität, Subsidiarität, Sorge wegen Oligopolisierung

• Option 2: GesetzesinitiativeArgumente: Rechtssicherheit, Vereinheitlichung der Regeln, Sicherung von Investitionen

• Option 3: Andere InitiativeArgumente: Schnell und effizient, um Rechtsklarheit herzustellen

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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen

KONZESSIONENGute Argumente sprechen für

Gesetzgebung:• Erfolg der Interpretativen Mitteilung zu

Konzessionen aus 2000 fragwürdig• Für einige Fragen gilt: Klärung ist nur durch

Gesetzgebung möglich• Rechtssicherheit• Wert der Gegenargumente?

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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen

2) Institutionalisierte ÖPPsUm die Zusammenarbeit mit Privaten zu optimieren, gründen öffentliche Behörden Unternehmen, deren Kapital in privater und in öffentlicher Hand ist. Grundsätzlich ist das gemeinschaftliche Vergaberecht nicht auf die Gründung derartiger Unternehmen anwendbar. Wenn ein solcher Gründungsvorgang jedoch mit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession zusammenfällt, kann das gemeinschaftliche Vergaberecht durchaus zur Anwendung gelangen.

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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen

HINTERGRUND: Das in-house KonzeptDie Teckal Rechtsprechung (C-107/98)

EG Vergaberecht gilt, sobald ein öffentlicher Auftraggeber beschliesst, eine Aufgabe einem Dritten, das heißt einer eigenständigen Rechtsperson, zu übertragen.

Eine In-house Rechtsperson gilt nicht als « Dritter », wenn (1) der öffentliche Auftraggeber über die in Rede stehende Rechtsperson eine Kontrolle ausübt, die der gleichkommt, die er über eigenen Dienststellen ausübt, und wenn (2) diese Rechtsperson ihre Wirtschaftstätigkeit im Wesentlichen mit der oder den Körperschaften abwickelt, die sie unterhält.

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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen

« Aktuelle Rechtsprechung » zu In-house

Die Stadt Halle-Rechtsprechung (C-26/03)Grundsätzlich sind die Vergaberichtlinien anwendbar, wenn ein öffentlicher Auftraggeber beschliesst, einen entgeltlichen schriftlichen Vertrag mit einer anderen Rechtsperson zu schließen, deren Kapital zumindest teilweise in privaten Händen ist.

Die Fälle Brixen (C-458/03), Co.Na.Me. (C-231/03)

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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen

Institutionalisierte ÖPPs• Option 1: Keine Initiative

Argumente: Inst. ÖPP hat nichts mit Vergaberecht zu tun, bestehendes Vergaberecht ausreichend klar, Subsidiarität

• Option 2: Gesetzesinitiative Argumente: Rechtssicherheit, Vereinheitlichung der Regeln, Änderung des bestehenden In-house Konzepts

• Option 3: Andere InitiativeArgumente: Schnell und effizient, um Rechtsklarheit herzustellen

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Europäisches Vergaberecht und ÖPPsEuropäisches Vergaberecht und ÖPPsAktuelle EntwicklungenAktuelle Entwicklungen

Institutionalisierte ÖPPsGute Argumente für nicht-gesetzgeberische

Initiative:• Unmittelbarer Klärungsbedarf• Keine schlechten Erfahrungen mit (nicht

existierender) Interpretativer Mitteilung zu diesem Thema

• Rigide Gesetze können Innovation entgegenstehen• Mehr Erfahrung für sinnvolle Gesetzgebung

notwendig