europawahl 2014 für ein starkes deutschland in einem … · zustimmung zur kündigung...
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60. Jahrgang . Ausgabe Nr. 05/06 . Mai/Juni 2014
Europawahl 2014Für ein starkes Deutschland in einem starken Europa!
02 DGZ . 05/06 2014
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1011
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MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTENCGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH
VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS
Titelthema
Europawahl 2014 – Für ein starkes Deutschland in einem starken Europa!
Politik . Soziales
Europawahl 2014 – Zahlen und Fakten
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Das starke Rückrat der Wirtschaft
Energie- und Klimapolitik
Betriebsratswahlen 2014
Gallup veröffentlicht Engagement
Engagement Index 2013
Bewerbersuche ist ein Dauerproblem
Gewerkschaftsnachrichten
WOW
EZA-Europaseminar in Serbien
CGB
Maiaufruf 2014
Peter Kiefer erhält das Bundesver-dienstkreuz am Bande
CGM
Zehn Jahre Pforzheimer Abkommen
Gleichstellungsabrede
Mittelbare Diskrimminierung durch einen Tarifvertrag
Nachtzuschläge bei Betriebs-ratstätigkeit
Zustimmung zur Kündigung
Betrieblicher Arbeitsschutz
Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter
Verlust der Möglichkeit der beitragsfreien Versicherung
Insolvenzanfechtung
Anspruch auf Entgeltumwandlung
Kirchlicher Arbeitgeber
Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge
Anspruch auf eine betriebliche Altersrente
Informationen
Sicher und entspannt durch die Dämmerung
Vermögen in Deutschland
Psychisch krank in die Frührente
FRBW
Impressum
KFG
Beitrag für eine Studie der Hochschule Heilbronn
Probleme rund um den Verkehr
Jugendseite
BFH-Urteil zum Erststudium
Beschäftigungsverhältnisse Jüngerer kürzer geworden
Europawahl
WIR
Thomas Grohs neu im Vorstand der Arbeitskammer
Trauer um Karl Jourdan
Einladung zur Mitgliederver- sammlung der Daimler AG Werk Sindelfingen
60 Jahre Gewerkschaftsmitglied
Stellenanzeige
Tarifgeschehen
Elektrohandwerk Sachsen und Thüringen
Recht
Arbeitsrechtliche Folgen
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2020
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VORWORT
[ Einleitende Worte ]
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Betriebsratswahlen 2014 sind größten-
teils abgeschlossen und die CGM hat groß-
artige Ergebnisse vorzuweisen. In vielen
Betrieben konnten wir unsere Betriebsrats-
mandate ausbauen. Schöne Erfolge, die das
Ergebnis der harten Arbeit unserer Betriebs-
räte, Vertrauensleute und Mitglieder vor Ort
sind. Ihrem Einsatz, dem offenem Ohr und
der Hilfsbereitschaft ist dieses Ergebnis zu
verdanken.
Die Wahlergebnisse in ganz Deutschland
bestätigen uns, dass wir auf dem richtigen
Weg sind, einem Weg, der von Menschlich-
keit und Verantwortungsbewusstsein ge-
genüber dem Nächsten geprägt ist. Denn
worauf es ankommt, ist der Umgang von
Mensch zu Mensch, die vorbehaltlose Hilfe
und die Unterstützung in allen beruflichen
Belangen.
Wir bedanken uns für das Vertrauen, das
Sie den Kandidatinnen und Kandidaten der
CGM entgegengebracht haben, indem Sie
uns Ihre Stimme gegeben haben. Wir sind
uns der Verantwortung bewusst, die Sie uns
mit Ihrer Stimme übertragen haben. Es ist
nun an uns, in den kommenden vier Jahren
dieser Verantwortung gerecht zu werden
und Ihnen ein sorgenfreies Arbeitsleben zu
ermöglichen! Denn wie heißt es so schön:
Nach der Wahl ist vor der Wahl!
Dies gilt im Besonderen auch für den Won-
nemonat Mai! Denn nach den abgeschlos-
senen Betriebsratswahlen steht uns erneut
eine wichtige Wahl bevor, die Europawahl
2014. Über 500 Millionen Europäer aus 28
EU-Mitgliedstaaten werden von 751 Abge-
ordneten vertreten. Das EU-Parlament hat
seinen Sitz in Straßburg und Brüssel. Die Ab-
geordneten des EU-Parlaments werden alle
fünf Jahre gewählt. Diese wählen dann für
die Hälfte der Legislaturperiode aus ihren
Reihen einen Präsidenten. David Mc Allister
stellt in seinem Beitrag für die DGZ die vielen
Vorteile und Chancen vor, die ein geeintes
Europa bietet. Nicht unbeachtet bleiben
kann außerdem die Arbeitnehmerfreizügig-
keit, die seit dem 1. Januar 2014 auch für
Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien
gilt. Was das für Europa und Deutschland
bedeutet, kann nicht unbehandelt bleiben.
Letztendlich ist eines sicher: Mit Ihrer Stimm-
abgabe haben Sie die Möglichkeit, die Zu-
kunft Europas aktiv mitzugestalten; eine
Zukunft, die sich nicht nur um die EU als
Währungsunion dreht, sondern viele an-
dere wichtige Themen wie Klimawandel,
Umweltschutz, Migration, etc. beinhaltet.
Gehen Sie zur Wahl und geben Sie Ihre Stim-
me ab für ein friedliches Europa der gemein-
samen Werte.
An gemeinsame Werte und Tradition erinnert
der CGB natürlich auch in diesem Jahr mit
dem Maiaufruf 2014 zum Tag der Arbeit.
Carolin HänßlerDGZ-Chefredaktion
03DGZ . 05/06 2014
TITELTHEMA
[ Für ein starkes Deutschland in einem starken Europa! ]
Die Europäische Union ist eine einmalige Wertegemeinschaft und sichert uns ein Leben in Frieden, Freiheit und Sicher-heit. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 werden die Weichen für das Europa von morgen ge-stellt. Wir stimmen darüber ab, wie wir in Zukunft leben wollen.
Der Europäischen Union haben wir es zu
verdanken, dass unser Alltag nicht mehr von
Schlagbäumen oder Mauern geprägt ist. Wir
können frei reisen, wohnen, lernen oder ar-
beiten, wo wir die besten Möglichkeiten für
uns finden. Gerade für die jüngere Generati-
on ist es selbstverständlich geworden, einen
Teil der Ausbildung oder des Arbeitslebens
im europäischen Ausland zu verbringen. Es
ist erfreulich, dass die Zahl der Menschen, die
diese Chance wahrnehmen, stetig wächst.
Soziale Sicherheit unverzichtbar für EuropaNeben dieser Freiheit gehört für uns ebenso
die soziale Sicherheit unverzichtbar zu Euro-
pa. Angela Merkel weist zu Recht immer wie-
der darauf hin, dass die Menschen in der Eu-
ropäischen Union Beachtliches dafür leisten.
Obwohl nur etwas mehr als sieben Prozent
der Weltbevölkerung in der Europäischen
Union leben, erwirtschaften wir Europäer
rund 25 Prozent des weltweiten Bruttoin-
landsprodukts. 50 Prozent aller Sozialleistun-
gen auf der Welt werden in Europa erbracht.
Gleichzeitig finden heute aber 90 Prozent des
weltweiten Wachstums in anderen Teilen der
Welt statt.
In diesen Zahlen spiegelt sich die enorme
Herausforderung wider, vor der alle 28 Mit-
gliedsstaaten der Europäischen Union stehen.
Daher müssen jetzt gemeinsam die Weichen
gestellt werden, damit wir unseren heutigen
Lebensstandard auch künftig halten und
ausbauen können. Dafür sind solide Finan-
zen, Zukunftsinvestitionen und ein stabiles
Wachstum für mehr Arbeit entscheidend.
Soziale Marktwirtschaft als unser zent-rales LeitbildStarke Unternehmen in Mittelstand und
Industrie, die sich im internationalen Wett-
bewerb behaupten können, sorgen für
gute Arbeitsplätze und Wohlstand. Wenn
aus Ideen neue Produkte und Arbeitsplätze
entstehen sollen, brauchen wir tüchtige und
gut ausgebildete Arbeitnehmer. Die beste
Wirtschaftsordnung für freie Menschen in
einer solidarischen Gesellschaft ist die Sozi-
ale Marktwirtschaft. Sie bevormundet die
Bürger nicht, sondern traut ihnen etwas zu.
Aufbauend auf Leistung, Verantwortung und
Solidarität schafft sie Wohlstand und soziale
Sicherheit.
Ein wesentlicher Grundpfeiler der Sozialen
Marktwirtschaft ist die Sozialpartnerschaft.
Die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaf-
ten tragen durch die Tarifpartnerschaft, die
betriebliche Mitbestimmung und die Selbst-
verwaltung der Sozialversicherungen Verant-
wortung für die soziale Sicherheit und für
einen fairen Interessenausgleich. Tarifauto-
nomie und Mitbestimmung sind daher für
uns ein hohes Gut.
Gerade in der Krise hat sich das Zusammen-
spiel von Gewerkschaften, Betriebs- und
Personalräten sowie Arbeitgebern und deren
Verbänden bewährt. Die Tarifpartner haben
mit verantwortungsvollen Entscheidungen
zur Wettbewerbsfähigkeit unserer Unter-
nehmen beigetragen und gleichzeitig die Si-
cherheit der Arbeitsplätze und Teilhabe der
Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Ent-
wicklung im Blick gehabt.
Unser Ziel ist es, auch auf europäischer Ebene
geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen
und somit die Sozialpartnerschaft zu einem
Erfolgsmodell in der gesamten Europäischen
Union zu entwickeln. Denn der Verantwor-
tung für ein gutes Miteinander können die
Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur durch
EUROPAWAHL 2014
David McAllister
eine verlässliche Zusammenarbeit gerecht
werden. Deshalb sind wir davon überzeugt,
dass der soziale Dialog der Tarifpartner auch
auf europäischer Ebene mit Blick auf die
Wettbewerbsfähigkeit und gute Arbeit eine
wichtige Funktion hat.
• geboren am 12. Januar 1971
in West-Berlin
• verheiratet, zwei Töchter
Werdegang• 1989 Abitur
• 1989 – 1991 Zeitsoldat beim Panzer-
bataillon 74 in Cuxhaven-Altenwalde
• 1991 – 1996 Studium der Rechts-
wissenschaften an der Universität
Hannover, Stipendium der Konrad-
Adenauer-Stiftung
• 1996 Erste Juristische Staatsprüfung
• 1998 Zweite Juristische Staatsprüfung
• seit 1998 Rechtsanwalt
• 2012 Ehrendoktorwürde der
Universität Edinburgh
Politik• 1988 Eintritt in die CDU
• 1991 – 1994 Kreisvorsitzender
der Jungen Union (JU) Cuxhaven
• 2001 – 2002 Bürgermeister von
Bad Bederkesa
• 1996 – 2010 Mitglied des
Kreistages Cuxhaven
• 1998 – 2014 Abgeordneter des
Niedersächsischen Landtages
• 2002 – 2003 Generalsekretär der
CDU in Niedersachsen
• 2003 – 2010 Vorsitzender der
CDU-Fraktion im Niedersächsischen
Landtag
• seit 2008 Landesvorsitzender der
CDU in Niedersachsen
• 2010 bis 2013 Niedersächsischer
Ministerpräsident
Mandate/Mitgliedschaften• Mitglied im geschäftsführenden
Bundesvorstand der CDU Deutschlands
• Mitglied der 12., 13., 14. und 15.
Bundesversammlung
• Mitglied der Konrad-Adenauer-Stif-
tung e.V.
DAVID MCALLISTER
04 DGZ . 05/06 2014
POLITIK . SOZIALES
Wahlbeteiligung bei derEuropawahl 2009 in Prozent
Luxemburg
Quelle: Europäisches Parlament © Globus 6202
Belgien
Malta
Italien
Dänemark
Zypern
Irland
Lettland
Griechenland
ÖsterreichSchweden
Spanien
Estland
Deutschland
EU-Durchschnitt
Frankreich
Finnland
Bulgarien
Portugal
Niederlande
Ungarn
Großbritannien
Slowenien
Tschechien
Rumänien
Polen
Litauen
Slowakei
90,8 %90,4
78,865,1
59,559,458,6
53,752,6
46,045,544,943,943,343,0
40,640,339,0
36,836,836,3
34,728,328,227,7
24,521,019,6
Wer geht wählen?
[ Zahlen und Fakten ]Die diesjährige Europawahl findet vom 22. bis 25. Mai 2014 statt, in Deutsch-land nur am 25. Mai. Doch viele EU-Bür-ger wissen nicht genau, wer überhaupt zur Wahl steht und wie der Wahlvor-gang von Statten geht. Zeit ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen!
Seit 1979 werden in der Europäischen Union
(EU) alle fünf Jahre die Abgeordneten des
Europäischen Parlamentes (EP) gewählt. Ins-
gesamt vertreten derzeit 751 Abgeordnete
über 500 Millionen Europäerinnen und Eu-
ropäer aus 28 Mitgliedstatten der EU. Die
Mitglieder des Europäischen Parlaments
werden für jeden Mitgliedstaat getrennt
nach der europaweiten Rechtsgrundlage der
Wahlen Art. 14 Abs. 3 EU-Vertrag und dem
1976 verabschiedeten Direktwahlakt, der
den allgemeinen Rahmen der Wahl regelt,
gewählt. In jedem einzelnen Mitgliedstaat
der EU gelten jedoch nationale Regelungen,
die den genauen Wahlvorgang bestimmen.
Über eine Vereinheitlichung des Wahlsys-
tems wird seit der Einführung der Europa-
wahl nachgedacht. Das Europäische Parla-
ment und der Europäische Rat haben hierfür
nach Art. 223 AEU-Vertrag auch einen kla-
ren Auftrag, doch eine zeitliche Umsetzung
ist nicht bestimmt worden. Ein Konsens
konnte bisher nicht erreicht werden. Vor der
Europawahl 2004 wurde jedoch vereinbart,
dass Änderungen des Direktwahlakts und
das Prinzip der Verhältniswahl angewandt
werden müssen. Auch wenn Länder wie
Frankreich oder Großbritannien bei ihren
nationalen Wahlen das Prinzip des Mehr-
heitswahlrechts haben.
Wahlvorgang in DeutschlandIn Deutschland gilt das Europawahlgesetz.
96 deutsche Europaabgeordnete werden
in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien,
gleichen und geheimen Wahl bestimmt.
Die Sitzvergabe wird über das Verhältnis-
wahlrecht geregelt, wobei von Bedeutung
ist, dass das Bundesverfassungsgericht die
bisher geltende 5-Prozent-Hürde und auch
eine vorgesehene 3-Prozent-Hürde für die
Europawahl als verfassungswidrig erklärt
hat. Für den anstehenden Wahlvorgang in
Deutschland gibt es somit keine Sperrklau-
sel mehr.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl auf der Basis von Listenvor-
schlägen. Wahllisten können entweder als
Landeslisten oder als gemeinsame Liste
für alle Länder eingereicht werden. Der
Wähler hat nur eine Stimme, die er einer
Partei oder politischen Vereinigung geben
kann. Um mit einem Abgeordneten ins Par-
lament einzuziehen, benötigt eine Partei
etwa 0,5 Prozent der Stimmen. Für jeden
Kandidaten gibt es noch einen Ersatzkandi-
daten, der das Mandat im Falle eines Aus-
scheidens aus dem Parlament übernehmen
kann.
EUROPAWAHL 2014
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne
des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das
Bundestagswahlrecht besitzen. Staatsange-
hörige anderer Mitgliedstaaten sind ebenso
wahlberechtigt, sofern sie 18 Jahre alt sind
und seit mehr als drei Monaten ihren festen
Wohnsitz in Deutschland haben. Jedes EU-
Mitglied, das diese Bedingungen erfüllt,
muss sich jedoch immer entscheiden, ob er
das Wahlrecht im Staat der Staatsangehörig-
keit oder des Wohnsitzes ausübt. cah
Wählen gehen für ein starkes Europa!
05DGZ . 05/06 2014
POLITIK . SOZIALES
[ Grenzenlos arbeiten in der EU ]Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt end-gültig für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) die unein-geschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit, auch für Rumänen und Bulgaren. Immer wieder führt dies zu Diskussionen darü-ber, ob der Arbeitsmarkt in Deutschland nicht „überrannt“ werden könnte oder ob die Möglichkeit, hier in Deutschland zu leben und zu arbeiten, zu einer Be-lastung der deutschen Sozialversiche-rungssysteme führt. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, sollen an dieser Stel-le einige immer wiederkehrende Fragen beantwortet werden.
Was bedeutet Arbeitnehmerfreizügig-keit eigentlich genau?Neben der Niederlassungsfreiheit stellt die
Arbeitnehmerfreizügigkeit eine besondere
Form der Personenfreizügigkeit dar. Dem-
nach hat jeder EU-Bürger die Möglichkeit,
ungeachtet seines Wohnortes in jedem
Mitgliedstaat der EU, dessen Staatsangehö-
rigkeit er nicht besitzt, eine Beschäftigung
unter den gleichen Voraussetzungen aufzu-
nehmen und auszuüben wie ein Angehöriger
dieses Staates. Es darf also keine Ungleichbe-
handlung aufgrund der Nationalität in Bezug
auf den Zugang zur Beschäftigung, die Be-
schäftigung selbst, die Entlohnung sowie die
sonstigen Arbeitsbedingungen geben.
Welche Rechte hat ein EU-Bürger, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeitet? In den ersten drei Monaten darf sich grund-
sätzlich jeder EU-Bürger bedingungslos in
einem anderen EU-Land aufhalten. Danach
haben Arbeitnehmer und Selbständige
sowie ihre direkten Familienangehörigen
ebenso ein Aufenthaltsrecht, das keinen
Bedingungen unterliegt. Arbeitssuchende
haben sechs Monate oder sogar noch län-
ger ein Recht auf Aufenthalt, sofern sie wei-
terhin nach einer Beschäftigung suchen und
„begründete Aussicht“ auf Arbeit haben.
Studenten und andere Nichterwerbstätige
(z. B. Rentner, Arbeitslose etc.) genießen
länger als drei Monate ein Aufenthaltsrecht,
sofern sie für sich und ihre Familie über ge-
nügend finanzielle Eigenmittel verfügen.
Sie dürfen für das Sozialsystem des EU-Auf-
nahmelandes keine Belastung darstellen,
müssen also z. B. auch krankenversichert
sein. Nach fünf Jahren ununterbrochenem
Aufenthalt erhalten EU-Bürger und ihre
Familien das Recht auf Daueraufenthalt im
Aufnahmeland.
Wie wirkt sich die Arbeitnehmerfreizü-gigkeit auf unsere Sozialversicherungs-systeme aus?Grundsätzlich gilt: Es gibt ein Recht auf Frei-
zügigkeit, aber kein Recht auf Einwanderung
in die nationalen Sozialversicherungssyteme.
Nur arbeitende oder dauerhaft aufenthalts-
berechtigte EU-Bürger haben somit ein
Recht auf Sozialleistungen. Gelangen die
Behörden in den ersten fünf Jahren des
Aufenthalts zu dem Ergebnis, dass der so-
genannte „mobile EU-Bürger“ wegen eines
Antrags auf Sozialleistungen zu einer un-
verhältnismäßigen Belastung geworden ist,
können sie sein Aufenthaltsrecht aufheben.
ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT
In den meisten EU-Ländern stützen die
mobilen EU-Bürger allerdings durch ihre
Steuern und Sozialbeiträge die Sozialversi-
cherungssysteme des Aufnahmelandes. Sie
gelten somit als Nettozahler, d.h., sie zahlen
mehr ein als sie im Gegenzug an Leistungen
erhalten – selbst wenn man die Kosten für
öffentliche Dienstleistungen in diese Rech-
nung einbezieht.
Welche Vorteile bringt die Arbeitneh-merfreizügigkeit?Trotz der Wirtschaftskrise sind derzeit etwa
zwei Millionen(!) offene Stellen in der EU
nicht besetzt. Von der Arbeitnehmerfrei-
zügigkeit profitieren deshalb nicht nur die
EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land
arbeiten möchten, sondern vor allem auch
die Wirtschaft der EU-Mitgliedstaaten.
In Deutschland kann auf diese Weise der
Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, der
angesichts des demografischen Wandels in
den nächsten Jahren weiter zunehmen wird,
schneller ausgeglichen werden.
Laut Umfragen des Eurobarometers halten
56 Prozent der EU-Bürger die Arbeitneh-
merfreizügigkeit für die größte Errungen-
schaft der EU, in Deutschland sind es sogar
66 Prozent. Wir alle sollten uns diese positi-
ve Grundstimmung aneignen und uns den
Kolleginnen und Kollegen aus andern EU-
Mitgliedstaaten aufgeschlossen und weltof-
fen gegenüber verhalten. Das wirft nicht
nur ein gutes Licht auf unser Land ab, son-
dern vor allem auch auf seine Bürgerinnen
und Bürger. wü
[ Das starke Rückrat der Wirtschaft ]Die Industrie ist und bleibt der Wachs-tumsmotor der europäischen Wirtschaft. EU-weit vernetzte Firmen zeigen sich besonders wettbewerbsfähig. Das geht aus einer in Brüssel vorgelegten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hervor.
Danach steht die Industrie in der Europä-
ischen Union für mehr als drei Viertel der
Warenexporte und für rund zwei Drittel
der Ausgaben im Bereich Forschung und
Entwicklung. Weil die Industrie ein wich-
tiger Absatzmarkt für andere Wirtschafts-
zweige ist, erzeugt 1 Euro Mehrnachfrage
nach industrieller Produktion fast 1,70 Euro
an zusätzlichem Output in der Gesamtwirt-
schaft der EU. In die gleiche Richtung weist
ein weiteres Ergebnis: Aufgrund seiner star-
ken Verflechtungen mit anderen Branchen
erzielt ein erweiterter Industrieverbund der
EU-Staaten einen ausgesprochen hohen
Wertschöpfungsanteil von 24 Prozent. In
der Europäischen Union hängen zudem ins-
gesamt 52 Millionen Arbeitsplätze von der
Industrie ab; 32 Millionen davon direkt und
gut 20 Millionen indirekt.
EUROPÄISCHE INDUSTRIE
„Die Industrie ist die zentrale Drehscheibe
für die Organisation von Wertschöpfungs-
ketten in Europa“, erläuterte IW-Direktor
Prof. Michael Hüther die Studienergebnisse
vor der EU-Spitze. Die Untersuchung mit
dem Titel „Industry as a growth engine in
the global economy“, die von dem euro-
päischen Industrie- und Unternehmensver-
band BUSINESSEUROPE in Auftrag gegeben
wurde, zeigt laut Hüther: „Höhere Wettbe-
werbsfähigkeit entsteht in der EU gerade
durch eine solch stärkere Zusammenarbeit
von Unternehmen und mehr gemeinsame
wirtschaftliche Aktivitäten über Branchen
06 DGZ . 05/06 2014
POLITIK . SOZIALES
Ein internationaler Vergleich zeigt, dass andere Regionen und Länder mittler-weile rasant aufgeholt und in einigen Bereichen bereits die Führung über-nommen haben:
Europa ist einer internationalen Studie zu-
folge längst nicht mehr alleiniger Vorreiter
in der weltweiten Energie- und Klimapolitik.
Andere Länder und Regionen haben rasant
aufgeholt und in einigen Bereichen bereits
die Führung übernommen, zeigt eine Studie
des Europäischen Forschungsnetzwerkes
Climate Strategies, die vom Deutschen Ins-
titut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)
geleitet wurde. Insbesondere viele Länder
Asiens und die USA erzielen mit einer ak-
tiven Energie- und Klimapolitik mittlerweile
deutliche Erfolge, investieren zunehmend
in erneuerbare Energien, erschließen Ener-
gieeffizienzpotenziale in Industrie, Ge-
bäuden und Verkehr und unterstützen die
Reduzierung von Treibhausgasen durch
Kohlenstoffpreise. Emissionshandelssysteme
existieren in Bundesstaaten der USA und
Kanada, Australien, Neuseeland und Korea,
wichtigen Provinzen Chinas sowie in Tokio,
andere Länder der Welt führen sie ein. Für
das häufig genannte Gegenargument, eine
ambitionierte Energie- und Klimapolitik
gehe zu Lasten der wirtschaftlichen Wett-
ENERGIE- UND KLIMAPOLITIK
bewerbsfähigkeit der Industrie, fanden die
Forscher keine Bestätigung. Sie betonen
aber die wirtschaftlichen Vorteile: „Wenn
Europa unter den Vorreitern bleibt, dann
kann es seine große Abhängigkeit von fos-
silen Energieimporten durch Investitionen in
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
reduzieren und dabei zugleich neue Arbeits-
plätze schaffen“, urteilt DIW-Forscher Kars-
ten Neuhoff.
Andere Regionen der Welt holen rasant auf Bisher galt die Europäische Union als welt-
weiter Vorreiter in der Energie- und Kli-
mapolitik. Eine internationale, von der Eu-
ropean Climate Foundation unterstützte
Studie zeigt jedoch, dass sich in anderen
Regionen und Ländern mittlerweile eine ra-
sante Dynamik entwickelt hat. Bereits rund
70 Prozent der im Jahr 2012 zugebauten
Windkraftleistung wurden außerhalb der EU
installiert, davon je 29 Prozent in China und
den USA. Ziele für den Ausbau erneuerbarer
Energie haben sich mittlerweile 138 Länder
der Erde gesetzt, in 66 Staaten werden Ein-
speisetarife für erneuerbare Energien in ver-
schiedener Ausprägung gezahlt. Auch die
Emission von Treibhausgasen bekämpfen
andere Länder und Regionen engagiert.
Beim Kraftstoffverbrauch und der Elektro-
mobilität hat Japan die Nase vorne. Ein neu
zugelassener Pkw durfte dort im Schnitt
schon 2011 nur etwa 5,1 Liter Kraftstoff
auf 100 Kilometer verbrauchen. In Europa
waren es im Schnitt 5,8 Liter. In Japan wur-
den 2012 auch weltweit die meisten batte-
rieelektrischen Fahrzeuge zugelassen (rund
16.000), in den USA waren es rund 15.000,
in Deutschland nur etwa 1.300. Bei den
Plug-in Hybriden lagen die USA mit rund
53.000 Neuzulassungen vorn.
Wirtschaftliches Potenzial ist erheb- lich – Innovationskraft und Wettbe-werbsfähigkeit sichernVon ihrer Vorreiterrolle profitieren die Länder
und Regionen den Wissenschaftlern zufolge
auch in wirtschaftlicher Hinsicht mehrfach:
„Die Energieversorgung wird langfristig
und zuverlässig gesichert, es werden Inno-
vationen in Wachstumsbranchen gefördert
und neue Arbeitsplätze geschaffen.“ Die
Europäische Kommission schätzt in ihrem
Energiefahrplan 2050, dass sich bei großen
Investitionen in erneuerbare Energien und
Energieeffizienz im Jahr 2030 Energieimpor-
te im Wert von 160 Milliarden Euro einspa-
ren lassen, im Jahr 2050 sogar im Wert von
550 Milliarden. Diese Ressourcen können im
Inland zum Beispiel in Bau, Betrieb und War-
tung von Anlagen investiert werden, neue
Arbeitsplätze schaffen und die Innovations-
kraft stärken. Da die Preise für erneuerbare
Technologien in den letzten Jahren drastisch
gefallen sind, ist es auch wirtschaftlich sinn-
voll, Energieimporte durch den Zubau erneu-
erbarer Energien zu ersetzen.
Die europäische Wirtschaft zieht ihre Stärke
den Forschern zufolge vor allem aus ihrer
Innovationsfähigkeit und könnte deswe-
gen besonders profitieren, wenn Europa
in der Vorreitergruppe bleibt. „Europa ver-
fügt neben Japan über die größte Zahl an
Patenten im Bereich grüner Technologien
und deckt dabei zugleich am umfassends-
ten die unterschiedlichen Technologiefel-
der ab“, erklärt Misato Sato, Forscherin
an der London School of Economics. Dass
eine engagierte Energie- und Klimapolitik
der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Industrie schade, fand die Forscherin Anne
Schopp vom DIW Berlin nicht bestätigt: „In
der Industrie liegt der durchschnittliche An-
teil der Energiekosten bei rund 2,2 Prozent
des Umsatzes. In diesem Fall wird eine Ver-
änderung der Energiepreise sich nicht auf
die Standortwahl des Unternehmens aus-
wirken.“ Für die energieintensivsten Bran-
chen bestünden dagegen vielfältige Aus-
nahmeregelungen, so dass eine engagierte
Klimapolitik keine Auswirkungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen
habe.
[ Europa nicht mehr alleiniger Vorreiter ]
und Grenzen hinweg.“ Die Industriepolitik
der EU müsse dies stärker berücksichtigen,
erklärte Hüther. Zentrale Punkte seien dabei
die Schaffung offener Märkte, eine bessere
transeuropäische Infrastruktur und die Ein-
richtung von Plattformen, mit denen sich
EU-Unternehmen leichter miteinander ver-
netzen können. „Brüssel muss zudem der
industriellen Wettbewerbsfähigkeit über
alle Politikbereiche hinweg deutlich mehr
Priorität geben“, so der Appell des IW-
Direktors.
Bild: © xxxx_3D - Fotolia.com
07DGZ . 05/06 2014
POLITIK . SOZIALES
Betriebsratswahl 2014
Menschlichkeit ist wählbar
Bild: © SG-design | fotolia.com
www.cgm.de
[ Danke für das Vertrauen! ]Anstrengende Monate des Wahlkampfs liegen hinter unseren zahlreichen Kan-didaten und Kandidatinnen. Aber es hat sich ausgezahlt: Deutschlandweit konnte die CGM herausragende Er-gebnisse erzielen. In vielen Betrieben konnten wir Mandate hinzugewinnen, in manchen Betrieben sind wir erstmals vertreten.
Um nur einige wenige Beispiele zu nennen:
Bei Bosch in Ansbach konnten wir unsere
Mandate mehr als verdoppeln und stellen
nun fünf Betriebsräte. Neun Betriebsrats-
mandate und drei Freistellungen haben die
CGM‘ler bei ZF in Schweinfurt erreicht! Die
Belegschaft der Rolls-Royce Power Systems
AG wählte acht Kandidaten der CGM in den
Betriebsrat. Besonders erfreulich ist, dass
CGM-Kandidat Andreas Bemerl neben dem
Betriebsratsvorsitzenden der Freien Liste
zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzen-
den gewählt wurde. Bei Amazone in Hude
konnte die CGM 50 Prozent Plus und somit
die Mehrheit im Betriebsrat verzeichnen.
Bei Artec erreichte die CGM mit 80 Prozent
der Stimmen insgesamt vier von fünf mögli-
chen Sitzen. Auch die CGM’ler bei Bosch in
Blaichach können ein tolles Ergebnis vorwei-
sen: sechs Betriebsratsmandate, zwei Man-
BETRIEBSRATSWAHLEN 2014
date dazugewonnen. Bei Daimler in Berlin
sind CGM’ler erstmals in den Betriebsrat
gewählt worden.
Herzlichen Dank für Ihre Stimme und das
Vertrauen, das Sie unseren Kandidatinnen
und Kandidaten und deren Arbeit ausge-
sprochen haben. Es ist an uns, Ihnen die
kommenden vier Jahre zu beweisen, dass
Sie die richtige Wahl getroffen haben!
Die CGM‘ler sind sich der Verantwortung
bewusst und werden Sie nach bestem
Wissen und Gewissen vertreten. Ganz
nach unserem Motto:
Persönlich. Menschlich. Nah.
DGZ . 05/06 201408
POLITIK . SOZIALES
Nur ein geringer Teil der deutschen Arbeitnehmer weist eine hohe emotio-nale Bindung an den Arbeitgeber auf: Lediglich 16 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sind bereit, sich freiwil-lig für die Ziele ihrer Firma einzusetzen. 67 Prozent leisten Dienst nach Vor-schrift und 17 Prozent sind emotional ungebunden und haben innerlich be-reits gekündigt. Für Unternehmen hat dies weitreichende Folgen: Denn wer nicht emotional an seinen Arbeitgeber gebunden ist, neigt eher zu einem Ar-beitgeberwechsel. In Zeiten des Fach-kräftemangels wirkt die emotionale Mitarbeiterbindung somit als Schutz-impfung gegen ungewollte Fluktuati-on. Zu diesen Ergebnissen kommt das Beratungsunternehmen Gallup in sei-nem Engagement Index 2013.
Immerhin: Der Anteil der inneren Kündi-
gungen ist im Vergleich zum Vorjahr von 24
Prozent auf 17 Prozent geschrumpft. „Vor
dem Hintergrund des Fachkräftemangels
und des demographischen Wandels scheint
sich in vielen Unternehmen die Erkenntnis
durchgesetzt zu haben, dass die Qualität
der Führung und die Unternehmenskultur
entscheidend sind, um die Mitarbeiter zu
binden“, erklärt Marco Nink, Senior Practi-
ce Consultant bei Gallup, die Trendwende.
Denn die Ursachen für geringe emotionale
Mitarbeiterbindung lassen sich in der Regel
auf Defizite in der Personalführung zurück-
führen. Viele Arbeitnehmer steigen hoch
motiviert in ein Unternehmen ein, werden
dann aber zunehmend desillusioniert, ver-
abschieden sich irgendwann ganz aus dem
Unternehmen und kündigen innerlich. Die
Hauptrolle in diesem Prozess spielt fast im-
mer der direkte Vorgesetzte.
„Unsere aktuellen Daten deuten darauf hin,
dass sich das Führungsverhalten und damit
auch die Qualität des Arbeitsumfeldes ver-
bessert haben. Die Arbeitnehmer fühlen
sich mehr als Teil eines größeren Ganzen“,
so Marco Nink. Sie können ihre Talente bes-
ser einsetzen und wissen deutlich eher, was
von ihnen erwartet wird. Die Führungskräf-
te binden sie häufiger in Entscheidungen
ein und geben ihnen das Gefühl, einen
wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg
zu leisten. Trotz dieser positiven Tendenzen
GALLUP VERÖFFENTLICHT ENGAGEMENT INDEX 2013
sind aber nach wie vor acht von zehn Mit-
arbeiter nicht mit Herz, Hand und Verstand
bei der Arbeit – kurz: Sie sind nicht hoch
emotional an ihren Arbeitgeber gebunden.
Marco Nink: „Es läuft am Arbeitsplatz vieles
besser, aber längst noch nicht alles perfekt.
Mitarbeiter werden zwar weniger demoti-
viert, aber durch Führungsverhalten noch
lange nicht zu Höchstleistung angespornt.“
Emotional ungebundene Mitarbeiter wechseln eher den Arbeitgeber Die emotionale Bindung hat direkte Aus-
wirkungen auf die Verweildauer in einem
Unternehmen. Denn: Emotional ungebun-
dene Mitarbeiter neigen eher zum Arbeit-
geberwechsel. 93 Prozent der emotional
hoch gebundenen Mitarbeiter, aber nur 45
Prozent derjenigen ohne emotionale Bin-
dung planen in einem Jahr noch bei ihrer
derzeitigen Firma tätig zu sein. Mit Blick auf
die nächsten drei Jahre wollen 80 Prozent
der emotional Hochgebundenen ihrem ak-
tuellen Arbeitgeber treu bleiben, bei den
inneren Kündigern planen dies nur noch 34
Prozent. Generell wollen von den emotional
ungebundenen Mitarbeitern nur 21 Prozent
bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber Karriere
machen. Bei denjenigen mit hoher emotio-
naler Bindung sind es 65 Prozent.
Die Folgen ungewollter Fluktuation bringen
erhebliche finanzielle Kosten mit sich. Sie
reichen vom Aufwand für Neuausschrei-
bung, Auswahlverfahren und Einarbeitung
bis hin zum Knowhow-Verlust und Kunden-
abwanderung durch häufige Wechsel der
Ansprechpartner.
Reduziert beispielsweise ein Unternehmen
mit 2.000 Mitarbeitern den Anteil seiner
Beschäftigten ohne emotionale Bindung
um fünf Prozentpunkte und erhöht gleich-
zeitig die Anzahl seiner Mitarbeiter mit ho-
her emotionaler Bindung um den gleichen
Anteil, würden sich seine Kosten durch die
geringere Fluktuation um rund 420.000
Euro minimieren.
„Emotionale Mitarbeiterbindung wirkt als
eine Art Schutzimpfung gegen Abwande-
rung und bietet den Unternehmen Sicher-
heit in ihrer Personal- und Kostenplanung“,
so Marco Nink. Dies ist gerade vor dem
Hintergrund des Fachkräftemangels nötig:
Fast ein Fünftel aller Mitarbeiter (18 Prozent)
stimmt vollständig zu, dass ihr Arbeitgeber
große Schwierigkeiten hat, den Bedarf an
geeigneten Fachkräften zu decken. Nur we-
nige Beschäftigte (16 Prozent) sind zudem
voll und ganz davon überzeugt, dass ihr Ar-
beitgeber dazu in der Lage ist, die besten
Talente anzuziehen.
Höhere Bindung schafft besseren ServiceGerade für Unternehmen, deren Geschäft
auf Beratung, Service und Dienstleistungen
basiert, sind emotional gebundene Mitar-
beiter immens wichtig. Denn immerhin 70
Prozent aller Beschäftigten haben einen
Arbeitsplatz mit direktem Kundenkontakt,
davon 90 Prozent mehrmals pro Woche.
Für 72 Prozent dieser Arbeitnehmer mit
hoher emotionaler Bindung – aber nur für
37 Prozent der Arbeitnehmer ohne emotio-
nale Bindung – bestimmt die Erfüllung von
Kundenwünschen und -bedürfnissen das
tägliche Handeln. 51 Prozent der emotional
Hochgebundenen finden ein Arbeitsumfeld
vor, um gut auf die Kundenwünsche und
- bedürfnisse einzugehen. Bei den inneren
Kündigern sind es hingegen nur 12 Prozent.
Emotionale Mitarbeiterbindung verbessert
aber nicht nur die Bindung zu den aktuellen
Kunden, sondern hilft auch, neue Kunden
zu gewinnen: 86 Prozent der emotional
hochgebundenen Arbeitnehmer – aber nur
14 Prozent derjenigen ohne emotionale Bin-
dung – würden die Produkte oder Dienst-
leistungen ihres Unternehmens Freunden
und Familienangehörigen empfehlen. Auch
auf das Recruitment neuer Mitarbeiter hat
die Mitarbeiterbindung einen Einfluss: 66
Prozent aller Arbeitnehmer mit hoher emo-
tionaler Bindung würden ihrer Familie und
Freunden das eigene Unternehmen als her-
vorragenden Arbeitsplatz empfehlen – Ar-
beitnehmer ohne emotionale Bindung tun
dies nur in vier Prozent der Fälle.
Wellbeing rückt auf die Unternehmensagenda„Defizite im Arbeitsumfeld durch schlechte
Führung wirken sich aber nicht nur negativ
auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unter-
nehmen aus, sondern auch auf die Mitar-
beiter selbst“, erklärt Marco Nink. Die Frage
„Hatten Sie in den letzten 30 Tagen das Ge-
fühl, auf Grund von Arbeitsstress innerlich
[ Emotionale Mitarbeiterbindung wirkt als Schutzimpfunggegen Fluktuation ]
DGZ . 05/06 2014 09
POLITIK . SOZIALES . GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
[ Europäische Organisation der Weltorganisationen der Arbeitnehmer – EO/WOIW ]
EZA-EUROPASEMINAR IN SERBIEN
Bei einer Vor-standsitzung und einem anschlie-ßenden Seminar
trafen sich vom 12. – 14. Februar 2014 in Belgrad (Serbien) Gewerkschafter, vor-nehmlich aus West- und Osteuropa, um die zukünftige Gewerkschaftsstrategie ihrer Organisation und Fragen des Tarif-rechts in den Mitgliedsländern zu disku-tieren.
ausgebrannt zu sein?“ bejahten 58 Prozent
der emotional ungebundenen Mitarbei-
ter, aber nur 29 Prozent der Mitarbeiter
mit hoher emotionaler Bindung. Ganze 86
Prozent derjenigen mit hoher emotionaler
Bindung haben zudem innerhalb der letz-
ten Woche Spaß bei der Arbeit gehabt, bei
den inneren Kündigern sind es lediglich
zehn Prozent. Die überwiegend negativen
Gefühle wirken sich auch auf das soziale
Umfeld aus: 42 Prozent der emotional un-
gebundenen Mitarbeiter – aber nur 13 Pro-
zent der emotional Hochgebundenen – ha-
ben in den letzten 30 Tagen drei oder mehr
Tage gehabt, an denen sie sich auf Grund
von Arbeitsstress schlecht gegenüber ihrer
Familie oder ihren Freunden verhalten
haben.
„Die Zahlen sind erschreckend, denn Unter-
nehmen sollten ein großes Interesse daran
haben, dass ihre Mitarbeiter langfristig gesund
und damit leistungsfähig sind“, erklärt Marco
Nink. „Positiv stimmt, dass ein Viertel der Ar-
beitnehmer voll und ganz der Meinung ist, dass
ihr Arbeitgeber sich für ihr allgemeines Wohl-
ergehen interessiert.“ Mehr als die Hälfte aller
Unternehmen (57 Prozent) bietet zum Beispiel
Programme zur Gesundheitsförderung an.
Lediglich 40 Prozent der Beschäftigten nutzen
diese Angebote jedoch. „Wir sehen hierbei
die Führungskräfte in einer Vorbildfunktion“,
so der Gallup-Berater. „Denn erst wenn die
Führungskräfte die angebotenen Programme
selbst nutzen oder zumindest aktiv fördern,
regt dies auch die übrigen Mitarbeitern zur
Teilnahme an.“
[ Bewerbersuche ist ein Dauerproblem ]Die Besetzung offener Stellen entpuppt sich für immer mehr Unternehmen als schwierige Aufgabe. Mittlerweile sind Bewerber mit gesuchten Qualifikatio-nen über längere Zeiträume nicht auf-zutreiben, so der Negativbefund einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW).
Der deutschen Wirtschaft geht es im euro-
päischen Vergleich recht gut, die Auftrags-
bücher sind meist voll. Viele Unternehmen
suchen geeignetes Personal – allerdings
häufig ohne Erfolg. Dabei fehlt es nicht nur
an gut ausgebildeten Ingenieuren, sondern
an Fachkräften mit den unterschiedlichsten
Qualifikationen. Das zeigt die Analyse „Fach-
kräfteengpässe in Unternehmen“, die das
IW jetzt vorgelegt hat. Demnach bestehen
bei 106 der rund 580 analysierten Berufen
schon seit gut zwei Jahren Engpässe. Bei die-
sen Jobs gab es zwischen September 2011
und August 2013 kontinuierlich deutlich we-
niger Arbeitslose als offene Stellen. Für 56
dieser Engpassberufe war eine abgeschlosse-
ne Berufsausbildung nötig, für 25 ein Fortbil-
dungsabschluss und für 25 ein Studium.
Besonders betroffen sind die sogenannten
MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Na-
turwissenschaft und Technik). Unter den
zehn Berufen mit den größten Engpässen
befinden sich allein fünf MINT-Berufe. Dazu
gehören beispielsweise Mechatroniker, Elek-
triker und Ingenieure für Luft- und Raum-
FACHKRÄFTE
fahrttechnik. Ein zweiter Schwerpunkt liegt
im Gesundheitsbereich. Auch hier fehlen
Fachkräfte aller Qualifikationen – vom Alten-
pfleger über die Fachkrankenschwester bis
hin zu Ärzten der unterschiedlichen Fach-
richtungen.
Anhand der Studie können Unternehmen
erkennen, in welchen Berufen weiterhin Re-
krutierungsprobleme zu erwarten sind und
sich entsprechend darauf einstellen. Junge
Menschen wiederum erhalten Informationen
für die geeignete Berufswahl. Die IW-Unter-
suchung wurde im Auftrag des Kompetenz-
zentrums Fachkräftesicherung erstellt, einer
Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums.
Deutsches Institut für Wirtschaft (IW)
Seit dem Jahr 2001 erstellt Gallup jährlich,
anhand von zwölf Fragen zum Arbeitsplatz
und -umfeld, den sogenannten Q12®, den
Engagement Index für Deutschland. Die
Studie gibt Auskunft darüber, wie hoch
der Grad der emotionalen Bindung von
Mitarbeitern und damit das Engagement
und die Motivation bei der Arbeit ist. Für
die jüngste Untersuchung wurden insge-
samt 1.368 zufällig ausgewählte Arbeit-
nehmer ab 18 Jahren zwischen dem 30.
April und 26. Juni 2013 sowie dem 4. und
25. November 2013 telefonisch interviewt.
Die Ergebnisse sind repräsentativ für die
Arbeitnehmerschaft in Deutschland.
ENGAGEMENT INDEX
10 DGZ . 05/06 2014
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
Wenn der Mindestlohn ein Erfolg werden
soll, müssen gleichzeitig Wege gefunden
werden, um den Missbrauch durch eine ge-
schickte Umgehung der Lohnuntergrenze
zu verhindern. Schnell hat sich gezeigt, dass
viele Arbeitgeber mit windigen arbeitsrecht-
lichen Konstruktionen Möglichkeiten finden,
um Mindestlöhne auszuhebeln.
Gewerbliche Werkverträge, die Tarifverträge,
Mindestlöhne und Mitbestimmung unterlau-
fen, sind in vielen Branchen leider Bestandteil
der Arbeitswelt geworden. Ob gewerbliche
(Schein-)Werkverträge im Handel und der
Industrie oder die Ausweitung der Schein-
selbständigkeit im Friseurhandwerk, diese
Entwicklung müssen wir stoppen.
Wir als christliche Gewerkschaften haben kla-
re Forderungen zur Verhinderung des Miss-
brauchs von Werkverträgen und Schein-
selbstständigkeit verabschiedet. Diese
Forderungen werden wir gemeinsam mit
Nachdruck verfolgen. Für diese vielfältigen
Aufgaben brauchen wir viele starke Gewerk-
schaften, denn eine Gewerkschaft allein kann
die Vielfalt der Beschäftigungsverhältnisse
nicht widerspiegeln. Wir christlichen Gewerk-
schaften sind ein Teil der Gewerkschaftsland-
schaft und werden unseren Beitrag dazu leis-
ten, dass der Mindestlohn in Deutschland ein
Erfolg wird.
[ Mindestlohn alleine reicht nicht! ]Mindestlohns als allgemeine Lohnunter-
grenze gestellt. Wir haben klargestellt, dass
Deutschland eine allgemeine Lohnuntergren-
ze braucht, weil Arbeit nicht nur zum Zweck
hat, das Lebenseinkommen zu sichern, son-
dern weil Arbeit vor allem auch eine Würde
hat. Eine Vollzeitbeschäftigung, deren Ein-
kommen so niedrig ist, dass immer noch An-
spruch auf staatliche Aufstockung besteht,
besitzt diese Würde nicht. Ein Arbeitnehmer
in Deutschland muss von seiner Arbeit leben
können, wenn er in Vollzeit arbeitet!
Diese Botschaft bringen wir in die Betriebe.
Unser Erfolg bei den diesjährigen Betriebs-
ratswahlen betätigt uns in unserer Arbeit
und zeigt, dass wir den richtigen Weg ein-
geschlagen haben. In fast allen Betrieben, in
denen wir an den Betriebsratswahlen teilge-
nommen haben, konnten wir unsere Man-
date deutlich ausbauen. Ein Zuspruch der
Beschäftigten in den Belegschaften, der un-
sere Arbeit vor Ort für die Menschen belohnt
und würdigt. Gute Betriebsarbeit ist aber nur
möglich, wenn alle Beschäftigten mit ihren
Meinungen und Ideen mitgenommen wer-
den. Dies kann eine einzige Gewerkschaft
niemals leisten. Deswegen brauchen wir
viele unabhängige Gewerkschaften, die die
Interessen ihrer Mitglieder und damit alle
Interessen im Betrieb gegenüber dem Arbeit-
geber vertreten!
MAIAUFRUF 2014
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bun-desrepublik Deutsch-land nimmt ein vom Gesetzgeber initiierter
Mindestlohn konkret Gestalt an. Eine Entwicklung, die bei unseren europä-ischen Nachbarn schon lange abge-schlossen und gesellschaftlich akzep-tiert ist, auch wenn der Mindestlohn nicht nur Probleme löst, sondern auch neue schafft.
Die Einführung eines Mindestlohns führt
auch zu einer neuen Ausrichtung unserer
Gewerkschaftsarbeit. Unsere Aufgaben als
christliche Gewerkschaften werden zukünf-
tig im Aushandeln eines auf Ausbildung,
Qualifikation und Leistung gerichteten Lohn-
und Vergütungsgitters liegen, welches auf
dem Mindestlohn aufbaut. Der Abstand der
tarifvertraglichen Vergütungsgruppen muss
in Zukunft noch stärker Ausbildung, Verant-
wortung und Engagement eines Mitarbeiters
berücksichtigen. Das ist unser Auftrag für die
zukünftige gewerkschaftliche und betriebli-
che Arbeit.
Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften
haben bereits auf dem 15. Ordentlichen Bun-
deskongress 2013 in Dresden die Weichen
für die Umsetzung eines flächendeckenden
Eine spanische Teilnehmerin drückte nach dem Seminar ihre Eindrücke so aus, dass der Kongress für sie sowohl in beruflicher wie persönlicher Hinsicht eine wunderbare Er-fahrung bedeutete. Die Veranstaltung zeige, dass europäische christliche Gewerkschafter mehr denn je Begegnungen benötigten, um Erfahrungen austauschen und voneinander lernen zu können. Die gegenseitige Hilfe, das Gefühl, nicht alleine gelassen zu sein und die gemeinsamen Wertvorstellungen verstärken zudem die Überzeugung, dass unser ge-werkschaftlicher Einsatz für die Annerken-nung der Menschenwürde weltweit an Be-deutung gewinnt.
Der europäische Vorstand setzt sich drei Schwerpunkte in seiner Tätigkeit inner-halb der WOW-Gesamtstrategie:- Mindestlohn
- Jugendarbeitslosigkeit - gewerkschaftlicher Pluralismus.Ein im September stattfindendes Seminar wird den Fragen der Jugendarbeitslosigkeit in Europa gewidmet sein. Zusammen mit betroffenen Jugendlichen sollen Experten aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Ar-beitgebervertretern das Thema diskutieren und Lösungsansätze aufzeigen. Die tarifliche Situation der Mitgliedsländer, das zeigte das Seminar, ist höchst unterschiedlich. Tarifab-kommen auf Branchenebene funktionieren im Gegensatz zu solchen auf Betriebsebene meistens nicht. Hauptgrund hierfür ist die mangelnde Organisation auf Branchenebe-ne. Beim Geltungsbereich von Tarifverträgen gibt es ebenfalls beträchtliche Unterschiede. Oft bindet ein abgeschlossener Tarifvertrag, im Gegensatz zu der deutschen Rechtsituati-on, alle Arbeitnehmer in den fachlichen und
regionalen Geltungsbereichen. Den Entzug der Tariffähigkeit durch ein arbeitsgerichtli-ches Beschlussverfahren wie in Deutschland kennt kein anderes WOW-Mitgliedsland.
Für die Seminarteilnehmer war es sehr inter-essant, bei einem Besuch der EU-Vertretung in Belgrad zu erfahren, wie ernsthaft das Beitrittsersuchen Serbiens auf Mitgliedschaft in der EU in einem etliche Jahre dauernden Beitrittsprozess in Hinblick auf die zu erfül-lenden Aufnahmekriterien überprüft wird. Gerade bezüglich der gewerkschaftlichen Beteiligungsrechte gibt es in Serbien noch erhebliche Vollzugsdefizite.Erfreulich war, dass die Hauptstadtpresse (Zeitung und TV) die Gewerkschaftserkennt-nisse aus dem Seminar durch Teilnahme auf einer abschließenden Pressekonferenz auf-griff und veröffentlichte. ewe
11DGZ . 05/06 2014
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
heit in Europa, insbesondere Osteuropa,
noch vor der Öffnung der Grenzen in den
80er Jahren einsetzte. Es gelang ihm unter
schwierigen Bedingungen über eine Einla-
dung des Bischofs von Kattowitz mit der
Gewerkschaft Solidarnosc in Kontakt zu
treten. Daraufhin besuchte im Jahre 1982
erstmalig eine polnische Gewerkschafts-
delegation das Saarland.
Erwähnenswert ist auch sein Engagement
als ehrenamtlicher Richter seit 1974 beim
Sozialgericht und seit 1981 beim Landes-
sozialgericht des Saarlandes. Von 1973 bis
1992 war er ehrenamtlicher Richter am Lan-
desarbeitsgericht, danach wurde er an das
Bundesarbeitsgericht berufen. Von 1982
bis 1986 war er ehrenamtlicher Richter am
Finanzgericht des Saarlandes.
Ministerin Bachmann abschließend: „Peter
Kiefer hat seinen selbstlosen Einsatz in den
unterschiedlichsten Bereichen stets mit
großem Enthusiasmus erbracht. Für sein
Jahrzehnte langes ehrenamtliches Wirken
hat er viel Freizeit geopfert und dabei so-
wohl eigene Interessen als auch die seiner
Familie zurückgestellt. Dadurch hat sich
Peter Kiefer besondere Verdienste erwor-
ben, die eine Auszeichnung in der vorge-
schlagenen Form uneingeschränkt recht-
fertigen.“
[ Peter Kiefer erhält das Bundesverdienstkreuz am Bande ]
Arbeitsmöglichkeiten. Ebenso gehörte er
dem Lenkungsgremium der Arbeitsgemein-
schaft an und war maßgeblich am Aufbau
der ARGE des Regionalverbandes Saarbrü-
cken beteiligt.
Darüber hinaus zeichnet Peter Kiefer sich
durch kirchliches und soziales Wirken aus.
Seit vier Jahrzehnten gehört er der Katho-
lischen-Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) an.
Er war einige Jahre Pfarrjugendführer seiner
Geburtsgemeinde und für die Nachwuchs-
förderung der Gruppenführer verantwort-
lich. Dem Pfarrgemeinderat Herz-Jesu Alten-
wald gehörte er 25 Jahre an und darüber
hinaus war er Mitglied im Katholikenrat der
Diözese Trier. Als Mitglied des Caritasaus-
schusses kümmerte er sich um die sozialen
Probleme seiner Gemeindemitglieder.
Neben seinem jahrzehntelangen Engage-
ment im Christlichen Gewerkschaftsbund
beschäftigte er sich auch mit den Problemen
der deutschen Grenzgänger. Als Beschäftig-
ter der Firma Villeroy & Boch knüpfte er in
den 60er Jahren Kontakte zu gewerkschaft-
lichen Schwesterorganisationen in Frank-
reich und Luxemburg, um seine Kolleginnen
und Kollegen fachlich zu beraten.
Peter Kiefer war einer der Ersten im Saar-
land, der sich für die Gewerkschaftsfrei-
CGB-SAARLAND
Monika Bachmann, Mi-nisterin für Inneres und Sport, hat am Montag den 3. Februar 2014, im Cloef-Atrium in Mett- lach Peter Kiefer aus
Sulzbach/Saar für sein vorbildliches Engagement in vielen Bereichen seiner Heimatgemeinde das Bundesverdienst-kreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland über-reicht.
Der Ordensträger wurde auf Vorschlag von
Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karren-
bauer von Bundespräsident Joachim Gauck
mit dem Bundesverdienstorden ausgezeich-
net. „Peter Kiefer hat sich über Jahrzehnte
hinweg uneigennützig und beispielhaft in
den unterschiedlichsten Bereichen seiner
Heimatgemeinde engagiert und damit das
kommunalpolitische Geschehen in Sulzbach
maßgeblich mitgeprägt. In herausragender
Weise hat er sich für die Belange seiner Mit-
bürgerinnen und Mitbürger eingesetzt. In
diesem Engagement spiegelt sich vieles von
dem, was unser Land und seine Menschen
prägt: Gemeinsinn, Zusammenhalt in Soli-
dargemeinschaften und ebenso entschie-
denes Eintreten für die als richtig erkannte
Sache“, so die lobenden Worte von Innen-
ministerin Bachmann.
Peter Kiefer setzt sich seit vielen Jahren eh-
renamtlich in unterschiedlichen Bereichen
ein. Im kommunalen Bereich engagierte
er sich von 1984 bis 1999 im Stadtrat von
Sulzbach. In der Zeit von 1993 bis 1996 war
er Beigeordneter seiner Heimatstadt sowie
von 2005 bis 2009 Mitglied des damaligen
Stadtverbandstages. Als Stadtratsmitglied
und ehrenamtlicher Beigeordneter machte
er sowohl konstruktive Vorschläge zur Ver-
besserung der Familiensituation als auch für
die sportlichen und schulischen Rahmenbe-
dingungen. So war er maßgeblich an der
Modernisierung der Grundschule Altenwald
mit einem Anbau für Nachmittagsbetreu-
ung sowie an der Neuanlage der Rasen-
plätze in Altenwald und Schnappach betei-
ligt. Auch ist ihm zu verdanken, dass es im
Stadtteil Altenwald einen Schwerbehinder-
tenbeauftragten und einen Seniorenbeirat
gibt. Als Mitglied des Stadtverbandstages
– der heutigen Regionalversammlung – be-
treute er Hilfeempfänger bei der Suche nach
Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (2.v.l.) überreichte Peter Kiefer (3.v.l.) die Aus-
zeichnung.
Foto: © Saarland.de
12 DGZ . 05/06 2014
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
[ CGM mit der Einschätzung des Gesamtmetallchefs nicht einverstanden ]
ZEHN JAHRE PFORZHEIMER ABKOMMEN: DULGER VERKENNT URSACHE DER DAMALIGEN KRISE
Vor zehn Jahren trat das sogenannte „Pforz-heimer Abkommen“ in
Kraft, nach dem Abweichungen von ta-rifvertraglichen Regelungen in Krisenzei-ten auf betrieblicher Ebene zu Lasten der Beschäftigten möglich wurden. „Das Ab-kommen wurde damals heiß diskutiert. Heute hat es sich weitestgehend bewährt und Niederschlag in vielen Tarifverträgen gefunden“, meint der Bundesvorsitzen-de der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) Adalbert Ewen.
Die CGM habe mit dem Arbeitgeberver-
band Ostmetall bereits Jahre zuvor ein
ähnliches Abkommen geschlossen, das in
vielen Unternehmen übernommen wurde
und mit seinen vielfältigen Flexibilisierungs-
möglichkeiten (Jahresarbeitszeit, Gewinn-
beteiligung, Zeitkorridore) notwendige
Tarifinstrumente zur Steigerung der Wett-
bewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
bereitstellte. Beide Abkommen hätten in
vielen Fällen dazu genutzt werden können,
Betriebe vor der Insolvenz zu bewahren oder
an der Verlagerung ins Ausland zu hindern.
„Mit der Einschätzung des Gesamtmetall-
präsidenten Rainer Dulger, die damaligen
Tarifverträge hätten dazu geführt, dass
Anfang des Jahrtausends Deutschland als
„kranker Mann Europas“ angesehen wurde,
ist die CGM überhaupt nicht einverstanden“,
so Ewen. Nicht die damaligen Tarifverträge
seien für die konjunkturelle Schwäche ver-
antwortlich gewesen, sondern dafür habe
es andere Gründe gegeben. Die damalige
Krise sei eine internationale gewesen, schon
deshalb könnten deutsche Tarifverträge gar
nicht ursächlich gewesen sein. Der CGM-
Bundesvorsitzende ist sich sicher: „Auf die
zunehmende Globalisierung mussten sich
unsere Betriebe erst einmal einstellen, und
auch die damalige Währungsentwicklung
hat sicherlich einen Teil zur damaligen wirt-
schaftlichen Schwäche Deutschlands beige-
tragen.“
Gute Tarifverträge seien grundsätzlich nicht
die Ursache einer wirtschaftlichen Krise,
schon gar nicht einer flächendeckenden,
denn es gäbe unzählige verschiedene Tarif-
verträge, deren Unterschiede so groß seien,
dass sie in Summe nicht für eine schlechte
Konjunktur verantwortlich gemacht werden
könnten. Trotzdem hätten sich Phoenix und
das Pforzheimer Abkommen bewährt, da
sie sich als probate Mittel erwiesen hätten,
in schwierigen Zeiten flexibel reagieren zu
können. Ewen: „Das Pforzheimer Abkom-
men hat nicht den „kranken Mann Europas“
vor den Tarifverträgen gerettet, aber es war
das richtige Mittel zum richtigen Zeitpunkt
auf eine Krise zu reagieren, die ganz andere
Ursachen hatte.“
Berufskraftfahrer im Fernverkehr brauchen im
Arbeitsvertrag eine Garantie, dass sie nicht
mehr vom Arbeitgeber als Entladepersonal
zweckentfremdet werden dürfen. Es soll nicht
mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gerech-
net werden müssen, wenn Be- oder Entlade-
tätigkeiten verweigert werden. Die Aufgabe
eines Fahrers ist es, das Fahrzeug unter Einhal-
tung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten
vom Abfahrtsort zum Ziel zu lenken.
Die Verantwortlichen der KFG vermissen auch
berufliche Aufstiegsmöglichkeiten für jene
Fahrer, die sich freiwillig fort- und weiterbil-
den. Wie in anderen Berufen muss es künftig
z. B. Gruppenleiter, Vorarbeiter und Meister
und daher auch deutliche Lohnunterschiede
geben.
Sowohl der Bundesvorsitzende Schnieders als
auch sein Stellvertreter Winklhofer fordern
die Einrichtung von Runden Tischen in der EU
und in Deutschland. An diesem Tisch müs-
Prof. Dr. phil. Dirk Lohre von der Fakultät W1-Wirtschaft und Verkehr mit Studien-gang Verkehrsbetriebs-wirtschaft und Logistik der
Hochschule Heilbronn beleuchtet seit Jah-ren die Zukunft des Berufsfahrers. Auch die Anregungen und Forderungen der Kraft-fahrergewerkschaft (KFG) werden in dieser Langzeitstudie berücksichtigt. Der KFG-Bundesvorsitzende Willy Schnieders und sein Stellvertreter Franz Xaver Winklhofer haben auf 16 DIN-A4-Seiten Vorschläge für künftige berufliche Rahmenbedingungen der Berufskraftfahrerinnen und Berufs-kraftfahrer unterbreitet.
Der Bundesvorstand und die Landesvorsitzen-
den der KFG fordern schon seit Jahrzehnten
deutliche Änderungen beim Berufsbild des
Kraftfahrers im Personen- und Güterverkehr.
Sowohl bei der Entlohnung als auch bei den
Spesen und beim Jahresurlaub müssen deut-
[ Forderung nach Aktualisierung von Einsatzprofil und Entlohnung der Berufskraftfahrer ]
BEITRAG FÜR EINE STUDIE DER HOCHSCHULE HEILBRONN
liche Verbesserungen erfolgen. Nur so kann
dem gravierenden Fahrermangel gegenge-
steuert werden. Geltende Tarifverträge sol-
len für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Außerdem sind gesetzliche und tarifliche
Lohnuntergrenzen erforderlich.
Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert,
die Spesen für die Berufskraftfahrer deutlich
zu erhöhen. Wegen der Kostenexplosion
im Allgemeinen und in den Raststätten im
Besonderen ist der Fahrer nicht mehr in der
Lage, öfter einzukehren und ein Mittag- oder
Abendessen zu kaufen.
Beschäftigte im nationalen Fernverkehr sind
gezwungen, auf viel Freizeit zu verzichten und
können auch nicht am gesellschaftlichen Le-
ben teilnehmen. Auch müssen sie lange Tren-
nungszeiten von der Familie in Kauf nehmen.
Deshalb fordert die KFG einen gesetzlich ga-
rantierten Jahresurlaub von 30 Tagen, der zu-
sammenhängend zu gewähren ist.
13DGZ . 05/06 2014
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Vorsitz: Willy Schnieders Postfach 62 01 54 . 30615 Hannover Tel.: 0511 38892-69 . Fax: 0511 3150-15www.kraftfahrergewerkschaft.de [email protected]
Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB (GKH)Vorsitz: Günter Höhn Bielefelder Straße 6 . 33104 Paderborn Tel.: 05254 8046-74 . Fax: [email protected]
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)Vorsitz: Adalbert Ewen . Postfach 70 01 51 . 70571 Stuttgart . Tel.: 0711 2484788-0 . Fax: -21/22 . www.cgm.de . [email protected]
Christliche Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner (CGDE) Vorsitz: Rudolf BrunsEisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-50 . Fax: 0681 52012www.cgde.de . [email protected]
Bund der Hotel-, Restaurant- und Caféangestellten (Union Ganymed) Vorsitz: Rainer Burgunder Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg Tel.: 0203 23447 . Fax: -287644
Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (CGBCE) Vorsitz: Werner Benedix Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-10 . Fax: -43 www.cgbce.org . [email protected]
Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) Vorsitz: Wilfried Vorwerk Grabenstraße 95 . 47057 DuisburgTel.: 0203 23447 . Fax: 0203 [email protected]
Magazin der Christlichen Gewerkschaften
Teilnahme am Fahrerstammtisch für den
stellvertretenden Bundesvorsitzenden und
Landesvorsitzenden von Bayern, Franz Xaver
Winklhofer, eine Selbstverständlichkeit, an
den Treffen teilzunehmen. Bei den Gesprä-
chen und Diskussionen wird gegenseitiges
Verständnis zwischen der Polizei und den
übrigen Teilnehmern geweckt.
Beim regelmäßigen Fern-fahrerstammtisch der Ver-kehrsinspektion Traunstein an der BAB A8, Rastanlage Walserberg, Fahrtrichtung
München können Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer seit mehr als zehn Jahren mit Polizeibeamten ungezwungen über Pro-bleme rund um den Verkehr diskutieren. Eingerichtet wurde der Stammtisch vom inzwischen verstorbenen ersten Polizei-hauptkommissar Johann Ertl und dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Franz Xaver Winklhofer.
Federführend sind nun der erste Polizeihaupt-
kommissar Johann Heigermoser und Haupt-
kommissar Christoph Kreiner. Jeweils am
ersten Mittwoch des Monats stehen sie ab
19.00 Uhr als Ansprechpartner für Unterneh-
mer, Berufskraftfahrer und Interessenten aus
den Verbänden zur Verfügung. Besonders
aufgewertet wurde der Fahrerstammtisch
durch die Teilnahme von Chefinspektor Ru-
dolf Diethard und Gruppeninspektor Jakob
Kittl von der österreichischen Verkehrspolizei.
Besonders die unterschiedliche Gesetzesla-
ge in Deutschland und Österreich sorgt für
zahlreiche Diskussionen. Die Unternehmer
und Berufsfahrer sind dankbar, dass sie nicht
[ Probleme rund um den Verkehr ]FERNFAHRERSTAMMTISCH DER POLIZEI
länger auf die Gerüchteküche angewiesen
sind, sondern an Ort und Stelle verbindliche
Auskunft sowohl von der bayerischen als auch
von der österreichischen Polizei erhalten.
Die KFG hat mit dem Bundesvorstandsmit-
glied Tuncay Öztunc aus Piding im Berchtes-
gadener Land einen festen Platz bei diesem
Treffen. Wenn es seine Zeit zulässt, ist die
sen sowohl Politiker, Verkehrswissensschaft-
ler, Transportunternehmer, Vertreter aus der
Wirtschaft und der Gewerkschaften Platz
finden. Die Gewerkschaften sollten dabei
nur Funktionäre entsenden, die eine Praxis als
Berufskraftfahrer vorweisen können. Die Füh-
rungsriege der KFG hat einschlägige Berufser-
fahrung und ist somit in der Lage, auch einen
Beitrag für den Fahrer der Zukunft zu bringen.
14 DGZ . 05/06 2014
JUGENDSEITE
[ So geht Studieren und Steuersparen heute ]BFH-URTEIL ZUM ERSTSTUDIUM
Wer bereits eine Ausbildung gemacht oder ein Studium abgeschlossen hat, kann die Kosten für ein anschließendes Studium steuerlich als Werbungskosten abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof kürzlich bestätigt. Damit hat das Gericht viele Studierende enttäuscht, die nun auf ihren Kosten für das Erststudium
sitzen bleiben. Doch wer geschickt agiert, kann beim Fiskus trotz des Urteils günstiger wegkommen. Die De-tails kennt der Bund der Steuerzahler.
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet
zwischen einer Erst- und einer Zweitausbil-
dung bzw. -studium. Während die Kosten
für eine zweite Ausbildung oder ein zweites
Studium als Werbungskosten geltend ge-
macht werden können, können Kosten für
ein Erststudium nur als Sonderausgabe be-
rücksichtigt werden. Der kleine, aber feine
Unterschied: Werbungskosten können un-
begrenzt abgezogen und Verluste in spätere
Berufsjahre mitgenommen werden. Bei den
Sonderausgaben ist die Lage anders. Ausbil-
dungskosten können hier nur bis zu einem
Betrag von maximal 6.000 Euro im Jahr ge-
nutzt werden. Ein Verlustvortrag auf spätere
Jahre ist ausgeschlossen. Der Sonderaus-
gabenabzug bringt vielen Studenten daher
nichts, denn sie erzielen während des Stu-
diums keine oder nur geringe Einnahmen,
sodass sich der Sonderausgabenabzug bei
ihnen gar nicht lohnt. Der Bundesfinanzhof
hat diese Rechtslage in einem ersten Urteil
bestätigt (VIII R 22/12). Die Folge: Nur wer
eine zweite Ausbildung oder ein zweites
Studium absolviert, kommt gegebenenfalls
steuerlich günstiger weg, erklärt der Bund
der Steuerzahler.
Allerdings hat die Rechtsprechung mehr-
fach entschieden, dass nicht zwingend eine
betriebliche Ausbildung erforderlich ist. Als
So einfach geht‘s zur FacebookSeite der CGM-Jugend!
WERDE MITGLIED!
*Studenten im Erststudium **Masterstudenten mit Bachelor-Abschluss
Quelle: HIS-Institut für Hochschulforschung
Sta
nd 2
012
Durchschnittlicher Betrag pro Monat in Euro
Aushilfe (z. B. Büro, Fabrik, Kneipe)
studentische Hilfskraft
Nachhilfe
freiberufliche Tätigkeit
Nutzung von Studienkenntnissen
im erlernten Beruf
wissenschaftliche Hilfskraft
Nutzung des
... mit diesen Studentenjobs* (Mehrfachnennungen)
So viel Prozent der Studenten finanzieren sichnach eigenen Angaben durch ...(Mehrfachnennungen)
Wie Studenten ihr Studium finanzieren
87 %
63 %
32 %
39 %
29
12
9
7
64
1 vorh. Studien-abschlusses**
6249© Globus
Eltern
eigenen Verdienst
BAföG
Eltern 476 €
eigener Verdienst 323 €
BAföG 443 €
Ausbildung können bereits eine Schulung
und Lehrgänge gelten, die berufsbezogene
Kenntnisse vermitteln. Voraussetzung ist,
dass damit eine berufliche Qualifikation er-
worben wird, mit der anschließend eine Voll-
zeiterwerbstätigkeit möglich ist. Anerkannt
sind z. B. die Ausbildung zur Flugbegleite-
rin, die Lizenz zum Berufskraftfahrer oder
die Ausbildung zum Rettungsassistenten im
Rahmen des Zivildienstes. Lohnend ist der
Umweg über solche Schulungen vor allem,
wenn die anschließende Ausbildung sehr
hohe Kosten verursacht, wie zum Beispiel
bei Piloten, eine teure Privatuni besucht wird
oder ein kostenpflichtiges Auslandssemester
im Rahmen des Studiums geplant ist.
15DGZ . 05/06 2014
JUGENDSEITE
U18-WAHLEN
In der Ausgabe September/Oktober 2013 haben wir bereits von dem Pro-jekt „U18-Wahl“ zur Bundestagswahl berichtet. Im Jahr 1996 entstand in einem Jugendclub in Berlin Mitte die Idee, Kindern und Jugendlichen eben-falls die Chance zu geben, an öffentli-chen Wahlen teilzunehmen. Anfangs nur in Berlin möglich, etablierte sich die Idee bald bundesweit und es wurden zu immer mehr Gelegenheiten, zum Beispiel Landtagswahlen in einigen Bundesländern, U18-Wahlen organi-siert. Erstmals flächendeckend fanden die U18-Wahlen dann zur Bundestags-wahl 2009 statt. Auch zu den Bundes-tagswahlen 2013 konnten Kinder und Jugendliche im Voraus wählen.
Im Zeitraum zwischen dem 22. Mai und
dem 25. Mai finden die Europawahlen
statt, in der alle EU-Länder ihre Vertreter
für das Europäische Parlament wählen.
Auch zu dieser Gelegenheit wird es wie-
der eine U18-Wahl geben. In Deutschland
wird am Sonntag, den 25. Mai gewählt.
Die U18-Wahlen finden immer genau neun
Tage vorher statt, also dürfen am 16. Mai
2014 erstmals alle Kinder und Jugendliche,
egal wie alt und welcher Nationalität, ihre
Stimme abgeben. Dabei wird gewählt wie
bei der normalen Europawahl: Jeder hat
eine Stimme, gewählt werden Parteien.
Nach der Stimmauszählung wird das Er-
gebnis sowie einige statistische Daten auf
der Homepage des Projektes veröffentlicht.
Jeder, der möchte, kann ein Wahllokal
eröffnen. Dabei muss er dieses auf der
Seite des Projekts einfach anmelden. Die
wichtigsten Unterlagen zur Durchführung
der Wahl findet man dort ebenfalls. Laut
dem Newsletter des Projekts haben sich
im April bereits 200 Lokale in 15 Bundes-
länder angemeldet und es können immer
noch mehr werden. Auch in anderen eu-
ropäischen Ländern wächst das Interesse
am Konzept der U18-Wahlen. Die offizielle
Seite des deutschen U18-Projekts wird da-
her bald mehrsprachig aufrufbar sein und
auch für Ländern wie Frankreich, Spani-
en und Polen, in denen es ebenfalls U18-
Wahllokale geben soll, eine Anlaufstelle für
[ Europawahl ]Informationen sein
und die Möglichkeit
geben, Wahllokale
anzumelden. Zu den
Europawahlen gibt
es ebenfalls wieder den Wahlurnenwett-
bewerb, bei dem die coolste, witzigste,
außergewöhnlichste oder kreativste Urne
prämiert wird. Im Voraus gibt es einige
Veranstaltungen zum Thema Europa und
der Wahl, am Wahlabend eine große Ab-
schlussveranstaltung mit Hochrechnungen
und politischen Gästen. Ebenfalls soll es
auch noch eine Aufstellung vom U18-Pro-
jekt aus geben, in der die Positionen der
verschiedenen Parteien zu europäischen
Themen verglichen werden. Ziel der U18-
Wahlen ist, das Interesse der Kinder und
Jugendlichen für Politik auf Eurpaebene
zu wecken und zu ver-
mitteln, welchen Einfluss
diese auf sie persönlich
haben. por
Die Dauer von Beschäftigungsverhält-nissen Jüngerer bis zum Alter von 30 Jahren ist zurückgegangen. Das geht aus einer veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs-forschung (IAB) hervor, die die Ent-wicklung von Mitte der 70er-Jahre bis zum Jahr 2009 erfasst. Während die Beschäftigungsverhältnisse der bis 30-Jährigen bei den Geburtsjahrgän-gen 1960/61 durchschnittlich 834 Tage dauerten, waren es bei den Jahrgängen 1978/79 652 Tage. Das entspricht einem Rückgang um 22 Prozent.
Betrachtet man die Beschäftigten aller Al-
tersstufen insgesamt, ist die durchschnitt-
liche Beschäftigungsdauer dagegen mit
rund zehn Jahren seit zwei Jahrzehnten re-
lativ konstant geblieben, tendenziell sogar
eher gewachsen. „Unsere Ergebnisse sind
daher ein Hinweis darauf, dass eine Verla-
gerung oder Umverteilung von Beschäfti-
gungsrisiken hin zu jüngeren Beschäftigten
stattgefunden hat“, schreiben die IAB-Ar-
beitsmarktforscher Thomas Rhein und Hei-
Die Forscher haben damit auch die These
geprüft, ob die Beschäftigungsdauern im
Betrieb heute aufgrund häufigerer freiwilli-
ger Arbeitgeberwechsel kürzer ausfallen als
früher. Sie fanden dafür aber keinen Beleg.
Zurückgegangen seien schließlich nicht nur
die betrieblichen Beschäftigungsdauern,
sondern auch die durchgängigen Beschäfti-
gungsdauern, also die unterbrechungsfreien
Gesamtbeschäftigungsdauern einschließlich
der Betriebswechsel. Während die durch-
gängigen Beschäftigungsdauern bei den
Geburtsjahrgängen Anfang der 60er-Jahre
noch 1.257 Tage betrugen, sank der Wert bei
den Geburtsjahrgängen Ende der 70er-Jahre
auf 1.123 Tage.
Für die IAB-Studie wurden die Beschäfti-
gungsverhältnisse westdeutscher sozial-
versicherungspflichtig beschäftigter Perso-
nen der Geburtskohorten 1960 bis 1979
betrachtet. Die Analyse beschränkt sich
aus Gründen der Vergleichbarkeit auf West-
deutschland. Beschäftigungsverhältnisse von
Auszubildenden, Praktikanten, Werkstu-
denten oder Minijobbern sind nicht berück-
sichtigt.
ko Stüber. Diese Entwicklung falle zeitlich
zusammen mit einem Anstieg der Befris-
tungsquote bei Jugendlichen und jungen
Erwachsenen.
Die Jüngeren ohne Ausbildung weisen
mit Abstand die niedrigsten Beschäfti-
gungsdauern auf. Zudem haben sich ihre
Beschäftigungsdauern mit einem Rück-
gang von 573 Tagen auf 301 Tage deutlich
stärker als bei den Höherqualifizierten ver-
kürzt. „Das gilt genauso für durchgängige
Beschäftigungsdauern, wenn also Betriebs-
wechsel in die Analyse eingeschlossen wer-
den“, erklären Rhein und Stüber. So waren
1960 oder 1961 Geborene bis zum Alter
von 30 Jahren 710 Tage durchgängig be-
schäftigt, wenn sie keine Ausbildung hat-
ten. Die Jahrgänge 1978/79 waren ohne
Ausbildung nur noch 408 Tage durch-
gängig beschäftigt. Hochschulabsolven-
ten der gleichen Geburtsjahrgänge waren
1.620 beziehungsweise 1.556 Tage durch-
gängig beschäftigt und weisen damit die
längsten durchgängigen Beschäftigungs-
dauern auf.
[ Beschäftigungsverhältnisse Jüngerer kürzer geworden ]INSTITUT FÜR ARBEITSMARKT- UND BERUFSFORSCHUNG
Links: Homepage des Projekts U18:http://www.u18.org/europawahl-2014/
Wahllokal in deiner Nähe finden unter: http://www.u18.org/europawahl-2014/wahllokale/deutschland/
16 DGZ . 05/06 2014
DIE SEITE FÜR ALLE MITGLIEDER INTERNES . TERMINE . LESERBRIEFE . GLÜCKWÜNSCHE
WIR
Die Deutsche Gewerkschaftszeitung (DGZ)finden Sie im Internet.
Auch das Franz-Röhr-Bildungswerk e.V.präsentiert sich im Internet unter
www.frbw.de
www.gewerkschaftszeitung.orgEIGENE PRÄSENZ
[ Thomas Grohs neu im Vorstand der Arbeitskammer ]CGM SAARBRÜCKEN
Die Vertreterversammlung der saarländi-
schen Arbeitskammer wählte Thomas Grohs
in den Vorstand der Arbeitskammer.
Damit nimmt der 54-Jährige den Platz von
Herbert Fontane ein, der altersbedingt zum
1. April seine Rente antrat. Thomas Grohs
ist langjähriges CGM-Mitglied, seit 1990 Be-
triebsratsmitglied der Dillinger Hütte und seit
dem Bundesgewerkschaftstag 2011 in Han-
nover Hauptvorstandsmitglied der CGM.
Die Christlichen Metaller gratulieren herzlich
und sind sich sicher, dass Thomas Grohs die-
ser verantwortungsvollen Aufgabe mehr als
gerecht wird.
[ Trauer um Karl Jourdan ]Die CGM, insbesondere der Bezirksver-
band Ostwürttemberg, trauert um ihr
langjähriges und engagiertes Mitglied
Karl Jourdan. Seit 1956 war er Gewerk-
schaftsmitglied und seit 1962 Mitglied
der CGM. Über 40 Jahre, bis zu seinem
Tod, war er im ehemaligen Bezirksver-
band Aalen, jetzt Ostwürttemberg,
im Bezirksvorstand als Beisitzer und
Schriftführer aktiv.
Karl Jourdan hinterlässt eine Frau und
zwei Kinder. Sein Engagement für die
CGM, die Interessensvertretung der
Arbeitnehmer und Kolleginnen und
Kollegen, werden in immer wacher Er-
innerung bleiben. Die CGM wird ihm
ein ehrendes Andenken bewahren.
NACHRUF
Wir sind nur Gast auf Erden und wandern ohne Ruh
mit mancherlei Beschwerden der ewigen Heimat zu.
17DGZ . 05/06 2014
IGEL-KOLUMNE
KREUZWORTRÄTSEL
DGZ-PostfachSenden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder,
Termine, Anregungen, Kritik & Lob.
Eine E-Mail an:
[email protected]ügt. Wir freuen uns auf viele
interessante Beiträge für unsere DGZ.
WIR
[ Die Gewinner ]Wir gratulieren den zehn Gewinnern des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausga-be März/April 2014.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !
• Uwe Becker• Marga Hannig• Martin Hasler• Michael Henz• Andreas Hilgarth• Gisela Powilleit• Christina Schenk• Georg Splitthoff• Sonja Strangemann• Rainer Wild
BauernregelnMairegen auf die Saaten, dann regnet
es Dukaten.
Ein kühler Mai wird hoch geacht‘, hat
stets ein gutes Jahr gebracht.
Juni nass - viel Bodengras.
Soll Feld und Garten wohl gedeihn,
dann braucht‘s im Juni Sonnenschein.
ZitateMan merkt nie, was schon getan wur-
de, man sieht immer nur, was noch zu
tun bleibt. (Marie Curie)
Müde macht uns die Arbeit, die wir lie-
genlassen, nicht die, die wir tun. (Marie
von Ebner-Eschenbach)
WitzeEin Arbeiter zu seinem Chef: „Kann ich
heute zwei Stunden früher gehen, ich
soll mit meiner Frau zum Einkaufen?“ Der
Chef: „Kommt nicht in Frage.“ Der Arbei-
ter erleichtert: „Ich habe immer gewusst,
dass Sie mich nicht im Stich lassen.“
Der Chef sagt in Anwesenheit eines
Freundes zu seiner unachtsamen Sekre-
tärin: „Du großer weißer Vogel!“ Der
Freund zum Chef: „ Warum sagst Du
großer weißer Vogel zu deiner Sekretä-
rin?“ Antwort: „Wenn ich blöde Gans
sage, rennt sie gleich zur Gewerkschaft.“
BundesweiteServicenummer01803 002757
9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom
am Samstag, 24. Mai 2014 um 15:00 Uhr, Haus Sommerhof, Eschenriedstr. 40, 71067 Sindelfingen
Tagesordnung:
TOP 1 – Begrüßung und Aussprache TOP 2 – Wahl der Betriebsdelegierten TOP 3 – Neuwahl des BetriebsgruppenvorstandesTOP 4 – Verschiedenes
zu wählen sind unter TOP 3
a) 1 Betriebsgruppenvorsitzenderb) 2 Stellvertreterc) 1 Schriftführerd) Jugendvertreter/Bestätigunge) Vertreter der Schwerbehinderten/Bestätigungf) Sprecher des Vertrauensköpers/Bestätigungg) Beisitzer
Wahlberechtigt sind alle CGM-Mitglieder der Daimler AG im Werk Sindelfingen, die in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen.
Unser Geschäftsführer Ralf Holten wird die Wahl leiten.
Aus organisatorischen Gründen und zur Vorbereitung der Räumlichkeiten wird um Anmeldung gebeten.
Es besteht Anwesenheitspflicht für alle Mandats- und Funktionsträger.
Bei Fragen im BR–Büro unter der Tel. 07031–90-2264 anrufen.
Joachim Gsell Ralf Holtenstellvertr. Betriebsgruppenvorsitzender Geschäftsführer
Einladung zur Mitgliederversammlung der Daimler AG Werk Sindelfingenentsprechend § 11 Nr. 1 d der Satzung i.V. mit den Richtlinien zur Betriebsarbeit
18 DGZ . 05/06 2014
WIR
[ Hans-Ulrich Moik ]
Für seine 60-jährige Gewerkschaftsmit-gliedschaft ehrte der Landesvorsitzende Dr. Stutzkowski und der Bezirksvorsitzen-de Frieder Berger das verdiente Mitglied der CGM in Sachsen Hans-Ulrich Moik.
Er ist seit der politischen Wende in der CGM
aktiv und hat sich mit großem Engagement
und fundierten Fachkenntnissen in die Ge-
werkschaftsarbeit in Sachsen eingebracht.
Dass er sich auch heute noch engagiert und
dies auch in Zukunft machen möchte, ver-
dient großen respekt und Annerkennung. Wir
wünschen Hans-UlrichMoik für die Zukunft
alles Gute und vor allem Gesundheit.
60 JAHRE GEWERKSCHAFTSMITGLIED
60 JAHRE GEWERKSCHAFTSMITGLIED
[ Günter Müller ]
Im Rahmen der letzten Landesvorstands-sitzung konnte Kollege Günter Müller aus Magdeburg für seine 60-jährige Gewerk-schaftsmitgliedschaft geehrt werden.
Günter Müller ist Gründungsmitglied der CGM
in Sachsen-Anhalt und er engagierte sich von
Anfang an als Betriebsrat im Getränkema-
schinenbau Magdeburg, im Bezirksvorstand
Magdeburg und im Landesvorstand Sachsen-
Anhalt. Nun genießt er seinen wohlverdienten
Ruhestand und sowohl der Landesvorsitzende
Dr. Stutzkowski wie auch alle anderen Mitglie-
der wünschen ihm weiterhin beste Gesund-
heit und Wohlergehen.
Mitglieder-Werbeaktion 2013
Einzelwerber(Gewertet wird die absolute Zahl an gewonnen Neumitgliedern)
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, die so engagiert an unserem Wettbewerb teilgenommen haben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Norbert MaierDaimler Sindelfingen
42 Neumitglieder
4
Selim KarakasBosch Blaichach
17 Neumitglieder
7
Franz BenzRolls-Royce Power Systems
10 Neumitglieder
10
Dariusz PawlenkaDaimler Sindelfingen
65 Neumitglieder
1
Ekrem GülsemZF-Sachs Schweinfurt
21 Neumitglieder
5
Heike WeißenburgerZF-Sachs Schweinfurt
16 Neumitglieder
8
Veli AydinTenneco Edenkoben
62 Neumitglieder
2
Dietmar UffelZF Saarbrücken
18 Neumitglieder
6
Gabriele Bläsing-HaufeBiotronik Berlin
11 Neumitglieder
9
Gerhard HerzogBosch Ansbach
55 Neumitglieder
3
Georg MaierZF Friedrichshafen
Albert SeizBosch Reutlingen
Werner AltmeyerSaarstahl Völklingen
Mike BeckerZF Saarbrücken
Dieter WünstelDaimler Wörth
Max FörstMAN Diesel & Turbo
SE Augsburg
Bernd HoffmannZF Saarbrücken
Gerhard KastnerAudi Ingolstadt
Hans SchmittFTE automotive Ebern
Sascha BeckerZF Saarbrücken
Michael GlöcknerZF Saarbrücken
Jörg KrugVW Kassel
Roland RippsteinZF-Sachs Schweinfurt
Gerd ZimmermannOpel Rüsselsheim
Bruno GruschkaBMW Regensburg
2013Unsere
Gewinner
11-25
19DGZ . 05/06 2014
WIR
Und so machen Sie mit:Werben Sie möglichst viele Mitglieder. Achten Sie darauf, dass der/die Geworbene im Feld „Werber“ Ihren Namen einträgt. Senden Sie das Beitrittsformular an Ihre zuständige CGM-Geschäftsstelle oder an die Hauptverwaltung in Stuttgart.
Die Teilnahmebedingungen und detaillierte Informationen zu unserer Werbe-aktion erhalten Sie in unserem Flyer oder bei Ihrer Geschäfststelle.
Für unsere Geschäftsstelle in Regensburg suchen wir ab dem 01.08.2014 eine/n Gewerkschaftssekretär/-in (Vollzeit)
Aufgaben:- Koordinierung und Förderung der Gewerkschaftsarbeit im Betreuungsgebiet der Geschäftsstelle- Gewinnung und Betreuung von Mitgliedern und Funktionären- Teilnahme an Betriebsversammlungen samt Vorbereitung und Durchführung damit verbundener Redebeiträge- Rechtliche Beratung und Vertretung von Mitgliedern und Funktionären- Organisation und Durchführung von Schulungen und sonstigen Veranstaltungen- Vorbereitung und Durchführung von Tarifvertragsverhandlungen- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anforderungen an die Bewerber:- Abgeschlossene Berufsausbildung/Studium, z. B. als Industriemeister, Betriebswirt oder Jurist- Ausgeprägtes sozial- oder gesellschaftspolitisches Engagement erwünscht- Erfahrung als Betriebs- oder Personalrat von Vorteil- hohe soziale Kompetenz und Motivationsfähigkeit- Flexibilität und Belastbarkeit- Organisationstalent- Fähigkeit, vor vielen Menschen zu sprechen- Erfahrung im Umgang mit gängiger PC-Software
Bei Interesse senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen per E-Mail oder per Post an folgende Anschrift: Christliche Gewerkschaft Metall, Herrn Martin Gerhardt, Jahnstraße 12, 70597 Stuttgart oder per E-Mail: [email protected].
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Mitmachen lohnt sich!
Mitglieder werben Mitglieder2014Unsere Aktion
läuft weiter
20 DGZ . 05/06 2014
TARIFGESCHEHEN . RECHT
[ Arbeitsrechtliche Folgen ]Eine Betriebskrankenkasse kann nach § 153 Sozialgesetzbuch V (SGB V) von der Aufsichtsbehörde geschlossen werden. In diesem Fall ist denjenigen Beschäf-tigten, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden kann, beim Landesverband der Betriebskrankenkassen oder einer an-deren Betriebskrankenkasse eine ihrer bisherigen Dienststellung vergleichba-re, zumutbare Stellung anzubieten (§ 155 Abs. 4 Satz 9, § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V). Für Beschäftigte von Betriebs-krankenkassen, deren Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt werden kann, gilt diese Regelung nicht. Nach § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V enden die Vertragsver-hältnisse der Beschäftigten, „die nicht nach Absatz 3 untergebracht werden“, mit dem Tag der Schließung der Kasse.
Nachdem die „City-BKK“ mit Sitz in Stutt-
gart und die „BKK-Heilberufe“ mit Sitz in
Düsseldorf zum 30. Juni 2011 bzw. 31. De-
zember 2011 vom Bundesversicherungsamt
geschlossen worden waren, erhielten sämt-
liche 400 bzw. 270 Beschäftigten die Mittei-
lung, ihre Arbeitsverhältnisse endeten zum
jeweiligen Schließungszeitpunkt.
Vorsorglich sprachen die Arbeitgeberinnen
außerordentliche Kündigungen mit Aus-
lauffristen und – wo rechtlich möglich –
SCHLIESSUNG EINER KRANKENKASSE
zumutbare Stellung bei einer anderen Be-
triebskrankenkasse zuvor nicht angeboten
worden sein muss – für solche Arbeitsver-
hältnisse nicht gilt. Sie unterliegen allein den
Regelungen des Kündigungsschutzrechts.
Die vorsorglich erklärten (außer-)ordentli-
chen Kündigungen waren in allen vier Fällen
rechtsunwirksam. Bei Ablauf der Kündi-
gungsfristen lagen dringende betriebliche
Erfordernisse, die einer Weiterbeschäfti-
gung der Arbeitnehmer entgegengestan-
den hätten, nicht vor.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. April 2012 - 5 Sa 2555/11 -Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 495/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Ham-burg, Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 -Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 598/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Ba-den-Württemberg, Urteil vom 21. Mai 2012 - 1 Sa 2/12 -Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 966/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düs-seldorf, Urteil vom 7. September 2012 - 6 Sa 138/12 -
ordentliche Kündigungen zum Schlie-
ßungszeitpunkt, hilfsweise zum Ablauf der
einschlägigen Kündigungsfristen aus. Hun-
derte von Beschäftigten haben gegen die
Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Klage
erhoben.
In den ersten vier – von etwa 280 – Verfah-
ren vor dem Bundesarbeitsgericht hat der
Zweite Senat des Gerichts den Klagen – wie
zuvor die Landesarbeitsgerichte – stattge-
geben. Den beiden Beschäftigten, deren
Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündi-
gung nicht beendet werden konnte, war
eine zumutbare Stellung beim Landesver-
band oder einer anderen Betriebskranken-
kasse nicht angeboten worden. Ihre Ar-
beitsverhältnisse haben aus diesem Grunde
am Tag der Schließung nicht geendet. § 164
Abs. 4 Satz 1 SGB V ist dahin zu verstehen,
dass die gesetzliche Anordnung der Been-
digung des Arbeitsverhältnisses das An-
gebot einer zumutbaren Stellung im Sinne
von § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V voraussetzt.
Auch die beiden Arbeitsverhältnisse, die
durch ordentliche Kündigung beendet wer-
den konnten, haben nicht mit dem Tag der
Schließung geendet. Eine an Wortlaut, Ent-
stehungsgeschichte und gesetzgeberischem
Zweck orientierte Auslegung der einschlägi-
gen Vorschriften ergibt, dass die gesetzliche
Anordnung in § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V
– da den betreffenden Arbeitnehmern eine
Nach der dritten Verhandlungsrunde einigten sich die Christliche Gewerkschaft Metall und der Fachverband Elektro-technik, Informationstechnik und Elek-tromaschinenbau Sachsen/Thüringen am 23. Januar 2014 auf einen neuen Entgelttarifvertrag sowie auf neue Aus-bildungsvergütungen und eine Verbes-serung des Verpflegungsmehraufwan-des bei Nahmontagen.
Die sogenannte Erklärungsfrist (Möglichkeit
des Widerspruchs beider Vertragspartner
gegen das Verhandlungsergebnis) endete
am 14. Februar 2014 ohne Einspruch. Damit
[ Kräftige Einkommensverbesserung erreicht ]ELEKTROHANDWERK SACHSEN UND THÜRINGEN
ist das Verhandlungsergebnis rechtswirk-
sam und tritt in Kraft.
Die ungefähr 26.000 Kolleginnen und Kol-
legen im Elektrohandwerk der beiden Bun-
desländer erhalten
• ab dem 01.04.2014 eine Einkommens-
steigerung von 3,3 Prozent,
• ab dem 01.01.2015 eine weitere
Steigerung von 3,6 Prozent und
• ab dem 01.01.2016 nochmals 3,5
Prozent mehr Entgelt.
Damit erhöhen sich die Einkommen in den
nächsten 3 Jahren um insgesamt 10,8 Pro-
zent. Der Ecklohn liegt dann bei 11,80 Euro
in der Stunde.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich
ab dem 01.08.2014 um durchschnittlich 13
Prozent.
Für die Nahmontagen erhöht sich der Ver-
pflegungsmehraufwand um durchschnitt-
lich 14 Prozent. In der Zone 4 (121-150 km)
beträgt er neu 12,00 Euro.
Frieder Berger
21DGZ . 05/06 2014
RECHT
Nehmen die Parteien in einem vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Arbeits-vertrag („Altvertrag“) einen Tarifver-trag in seiner jeweiligen Fassung in Be-zug, an den der Arbeitgeber seinerseits normativ gebunden ist, endet mit dem Wegfall der normativen Tarifgebun-denheit des Arbeitgebers regelmäßig die Dynamik. Dies gilt auch, wenn die Tarifgebundenheit an Verbandstarif-verträge nicht über eine Mitgliedschaft des Arbeitgebers im tarifschließenden Verband, sondern über einen von ihm als Tarifvertragspartei mit der Gewerk-schaft geschlossenen Anerkennungsta-rifvertrag vermittelt ist.
Der Kläger ist seit dem Jahr 1995 bei der
Beklagten als kaufmännischer Angestellter
beschäftigt. In seinem Arbeitsvertrag ist
neben einer Verweisung auf die tariflichen
Urlaubs- und Kündigungsfristenregelungen
„ein Bruttogehalt nach Tarifgruppe 5/4 in
Höhe von DM 5.400,-“ vereinbart, das sich
aus einem Tarifgehalt von DM 4.848,- und
einer außertariflichen Zulage von DM 552,-
[ Tarifgebundenheit durch Anerkennungstarifvertrag ]GLEICHSTELLUNGSABREDE
zusammensetzt. Zu dieser Zeit war die Be-
klagte, die keinem Arbeitgeberverband
angehört, an einen mit der IG Metall ge-
schlossenen Anerkennungstarifvertrag ge-
bunden, der mehrere Verbandstarifverträge
der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie
in Bezug genommen und vorübergehend
teilweise modifiziert hatte. Dieser Anerken-
nungstarifvertrag wurde von der Beklagten
zum 31. Dezember 2001 gekündigt. Nach-
folgende Änderungen der Verbandstarif-
verträge wurden im Arbeitsverhältnis der
Parteien nicht mehr umgesetzt.
Der Kläger hat mit seiner Klage u.a. Ver-
gütungsdifferenzen zwischen dem ihm
gezahlten Entgelt und den tariflichen – zwi-
schenzeitlich – erhöhten Tabellenwerten der
Tarifgruppe 5/4 geltend gemacht.
Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts
hat, wie die Vorinstanz, die Klage abgewiesen.
Selbst wenn man zugunsten des Klägers
eine dynamische Anwendung der jeweiligen
Vergütungsregelungen nach dem Mantel-,
dem Lohn- und Gehaltsrahmen- sowie dem
Vergütungstarifvertrag der Bayerischen Me-
tall- und Elektroindustrie annehmen würde,
wäre diese Dynamik aufgrund des Wegfalls
der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers
nach der Kündigung des Anerkennungs-
tarifvertrages in Anwendung der früheren
Rechtsprechung des Vierten Senats zur
„Gleichstellungsabrede“ entfallen, die auf-
grund Vertrauensschutzes für „Altverträge“
weiterhin gilt. Ob die Tarifgebundenheit an
die im Arbeitsvertrag in Bezug genomme-
nen Tarifregelungen im Zeitpunkt des Ver-
tragsschlusses auf einer Mitgliedschaft des
Arbeitgebers im Verband oder auf einem
von ihm selbst geschlossenen Anerken-
nungstarifvertrag beruht, ist dabei ohne Be-
deutung. Der Senat hat auch keinen Anlass
gesehen, seine Vertrauensschutzrecht-
sprechung hinsichtlich der „Altverträge“ zu
modifizieren.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 4 AZR 473/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürn-berg, Urteil vom 14. März 2012 - 4 Sa 12/10 -
[ Mittelbare Diskriminierung durch einen Tarifvertrag ]MINDESTGRÖSSE FÜR PILOTINNEN UND PILOTEN
Das Arbeitsgericht Köln hat am 28.11.2013 entschieden, dass die tarifliche Rege-lung einer notwendigen Körpergröße von 165 cm bis 198 cm für Pilotinnen und Piloten weibliche Bewerber mit-telbar diskriminiert, da diese Regelung deutlich mehr Frauen als Männer von der Pilotenausbildung ausschließe. Eine sachliche Rechtfertigung der Mindest-größe habe das beklagte Luftfahrtunter-nehmen nicht darlegen können, zumal bei einem Schwesterunternehmen eine Mindestgröße von nur 160 cm ausreiche.
Geklagt hatte eine junge Frau, die sich ver-
geblich zur Ausbildung als Pilotin beworben
hatte. Die Beklagte hatte den Abschluss ei-
nes Ausbildungsvertrages abgelehnt, weil
die 161,5 cm große Klägerin die tariflich
vorgesehene Mindestgröße um 3,5 cm un-
terschritt.
Mit ihrer Klage wollte die Bewerberin errei-
chen, dass das Luftfahrtunternehmen zur
Zahlung von Schadensersatz und zur Zah-
lung einer Entschädigung nach dem Allge-
meinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
verurteilt wird. Trotz der vom Gericht bejah-
ten mittelbaren Diskriminierung hat die Be-
werberin ihre Klage vor dem Arbeitsgericht
Köln im Ergebnis verloren.
Die Schadensersatzklage hat das Gericht
abgewiesen, weil ein in Geld messbarer
Schaden nicht feststellbar war. Die Klägerin
wäre bei diskriminierungsfreier Aufnahme
in das Ausbildungsverhältnis vielmehr ver-
pflichtet gewesen, selbst einen Beitrag zu
den Schulungskosten zu leisten.
Der Entschädigungsanspruch scheiterte daran,
dass das beklagte Luftverkehrsunternehmen
nach Auffassung des Gerichts nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt hat. Ein solcher
gesteigerter Verschuldensmaßstab ist jedoch
nach § 15 Abs. 3 AGG erforderlich, wenn sich
die Diskriminierung – wie vorliegend – aus
der Anwendung eines Verbandstarifvertrags
ergibt. Von einer Europarechtswidrigkeit der
Vorschrift des § 15 Abs. 3 AGG ist das Gericht
nicht ausgegangen.
Arbeitsgericht Köln – Aktenzeichen 15 Ca 3879/13
22 DGZ . 05/06 2014
RECHT
[ Mitbestimmung des Betriebsrats ]BETRIEBLICHER ARBEITSSCHUTZ
Beabsichtigt der Arbeitgeber zur Pla-nung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach § 3 Abs. 2 ArbSchG eine geeignete Organisation aufzubauen und ausge-wählten Arbeitnehmern hierbei näher bezeichnete Aufgaben zu übertragen, hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen.
Die Arbeitgeberin betreibt ein Unterneh-
men, das sich u.a. mit der Installation und
der Wartung von Aufzügen befasst. Mit
Schreiben vom 16. September 2010 über-
trug sie in ihrem Hamburger Betrieb ihr
obliegende Pflichten des Arbeitsschutzes
für die gewerblichen Arbeitnehmer auf die
dort beschäftigten Meister. Zugleich gab
sie diesen auf, die entsprechenden Aufga-
ben und Verantwortlichkeiten auf die ihnen
unterstellten Mitarbeiter mit Vorgesetzten-
stellung zu delegieren. Den Betriebsrat be-
teiligte sie hierbei nicht. Dieser hat geltend
gemacht, er habe bei der Schaffung einer
Organisation zum betrieblichen Arbeits-
schutz mitzubestimmen.
Das Landesarbeitsgericht hat dem Feststel-
lungsantrag des Betriebsrats entsprochen.
[ Keine Kündigung des Betriebsrats wegen gewerkschaftlicher Seminartätigkeit ]
ZUSTIMMUNG ZUR KÜNDIGUNG
Die Arbeitgeberin, die ein Kranken-haus betreibt, begehrt die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung eines freigestell-ten Betriebsratsmitglieds und dessen Ausschluss aus dem Betriebsrat. Das Mitglied blieb an mehreren Tagen dem Krankenhaus fern und hielt als Refe-rent für eine Gewerkschaft Semina-re ab. Anders als bisher gewährte die Arbeitgeberin hierfür keinen Sonder-urlaub. Sie mahnte das Verhalten des Betriebsratsmitglieds mehrfach ab. In der Zeit vom 18. bis 22.03.2013 hielt das Mitglied erneut ein Seminar ab. Da-raufhin beantragte die Arbeitgeberin bei dem Betriebsrat die Zustimmung zur fristlosen Kündigung, welche die-ser verweigerte.
Das Arbeitsgericht hat die Anträge der Ar-
beitgeberin auf Ersetzung der Zustimmung
des Betriebsrats zur Kündigung und auf Aus-
schluss des Mitglieds aus dem Betriebsrat
zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete
Beschwerde der Arbeitgeberin blieb vor dem
Landesarbeitsgericht erfolglos. Ein Grund für
eine fristlose Kündigung lag nicht vor. Das Be-
triebsratsmitglied hatte seine Arbeitszeit auf
31 Wochenstunden reduziert, war aber ge-
mäß einer Arbeitszeitregelung aus dem Jahre
2001, die nach dem Arbeitgebervortrag auch
für die jetzige Arbeitszeitreduzierung gelten
sollte, verpflichtet, täglich innerhalb der be-
triebsüblichen Arbeitszeit für Betriebsratstä-
tigkeit anwesend zu sein. Dies entsprach einer
38,5-Stunden-Woche. Die wöchentlich jeweils
um 7,5 Stunden über eine 31-Stunden-Woche
hinausgehende Arbeitszeit sollte das Betriebs-
ratsmitglied nach der Arbeitszeitregelung je-
weils innerhalb von vier Wochen ausgleichen.
Auf dieser Grundlage durfte das Betriebsrats-
mitglied auch tageweise der Seminartätigkeit
nachgehen, ohne einen Arbeitszeitverstoß zu
begehen. Wenn der Ausgleichszeitraum im
Einzelfall geringfügig überschritten wurde, so
rechtfertigte dies keine fristlose Kündigung,
weil die Regelung zum Ausgleich innerhalb
von vier Wochen eine „Soll“-Vorschrift ist.
Gründe für einen Ausschluss aus dem Be-
triebsrat lagen ebenfalls nicht vor.
Das Landesarbeitsgericht hat die Rechts- beschwerde nicht zugelassen.Arbeitsgericht Essen, 4 BV 41/13, Be-schluss vom 21.08.2013Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 15 TaBV 100/13, Beschluss vom 30.01.2014
[ Nachtzuschläge bei Betriebsratstätigkeit ]TAGSCHICHT
Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil ent-schieden, dass Betriebsratsmitglieder – auch ohne nachts zu arbeiten – Nacht-zuschläge erhalten, wenn vergleichbare Arbeitnehmer für ihre Arbeit Nacht-zuschläge erhalten haben und das Be-triebsratsmitglied ohne die Übernahme der Betriebsratstätigkeit ebenso in der Nacht gearbeitet hätte.
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer eines Möbel-
hauses, der zum Betriebsratsvorsitzenden
gewählt worden war. Er war in Vollzeit in
der Abteilung Logistik eingesetzt gewesen.
Die Arbeitszeit der Vollzeitkräfte in dieser
Abteilung beginnt spätestens um 4:00 Uhr
mor-gens. Nach der Wahl vereinbarten das
Unternehmen und der Betriebsrat, dass der
Kläger täglich für 3,5 Stunden für Betriebs-
ratsarbeit von der Arbeit befreit wurde.
Gleichzeitig wurde der Arbeitsbeginn für
den Kläger einvernehmlich auf 6:00 Uhr
verschoben, um für die Mitarbeiter die Kon-
taktaufnahme zu verbessern.
Das LAG Köln sprach dem Kläger die ihm
in der Zeit von 4.00 Uhr bis 6.00 Uhr da-
durch entgangenen Nachtzuschläge zu und
begründete das im Wesentlichen mit § 37
Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz. Danach
darf das Arbeitsentgelt von Betriebsratsmit-
gliedern nicht geringer bemessen werden
als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeit-
nehmer mit betriebsüblicher beruflicher Ent-
wicklung. Das Betriebsratsmitglied müsse
daher so gestellt werden, als ob es keine
Amtstätigkeit ausgeübt hätte.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 13.12.2013 - 12 Sa 682/13 -
23DGZ . 05/06 2014
RECHT
[ Verlust der Möglichkeit der beitragsfreien Versicherung ]KÜNDIGUNG DURCH DEN INSOLVENZVERWALTER WÄHREND DER ELTERNZEIT
Wird über das Vermögen des Arbeitge-bers das Insolvenzverfahren eröffnet, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst fort. Der Insolvenzverwalter kann das Arbeitsverhältnis allerdings unter Be-achtung der kündigungsschutzrechtli-chen Bestimmungen kündigen.
§ 113 Satz 2 InsO sieht dafür eine Kündi-
gungsfrist von höchstens drei Monaten vor,
die allen längeren vertraglichen, tariflichen
oder gesetzlichen Kündigungsfristen vor-
geht. Als Ausgleich für die insolvenzbe-
dingte vorzeitige Beendigung des Arbeits-
verhältnisses gewährt § 113 Satz 3 InsO
einen verschuldensunabhängigen Schaden-
ersatzanspruch. § 113 InsO ist eine in sich
geschlossene Regelung, die dem Arbeitneh-
mer keinen Anspruch darauf gewährt, dass
der Insolvenzverwalter von der Höchstfrist
des § 113 Satz 2 InsO keinen oder nur ein-
geschränkten Gebrauch macht, wenn die
Beendigung des Arbeitsverhältnisses sozial-
versicherungsrechtliche Nachteile nach sich
zieht. Das Gesetz sieht insoweit allein den
Schadenersatzanspruch nach § 113 Satz 3
InsO vor.
Die Klägerin war im Versandhandel als Ein-
käuferin beschäftigt. Über das Vermögen
ihrer Arbeitgeberin wurde am 1. September
2009 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Insolvenzverwalter kündigte gemäß §
113 Satz 2 InsO das Arbeitsverhältnis wegen
Betriebsstilllegung zum 31. Mai 2010. Hätte
er die vertraglich vereinbarte Kündigungs-
frist eingehalten, wäre das Arbeitsverhältnis
erst zum 30. Juni 2010 beendet worden.
Die Klägerin befand sich im Zeitpunkt der
Kündigung in Elternzeit. Durch die Beendi-
gung des Arbeitsverhältnisses verlor sie die
Möglichkeit, sich weiter beitragsfrei in der
gesetzlichen Krankenversicherung zu versi-
chern (§ 192 SGB V). Dies war dem Insolven-
zverwalter bekannt. Die Klägerin begehrt
die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis
erst zum 30. Juni 2010 beendet worden ist.
Sie hat die Auffassung vertreten, der Insol-
venzverwalter habe ermessensfehlerhaft
von der Möglichkeit, die Kündigungsfrist
nach § 113 Satz 2 InsO abzukürzen, Ge-
brauch gemacht. Sie habe unter Berücksich-
tigung der Wertentscheidung des Art. 6 GG
Anspruch auf Einhaltung der vertraglichen
Kündigungsfrist.
Die Vorinstanzen haben die Klage abge-
wiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor
dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsge-
richts keinen Erfolg. Der Insolvenzverwalter
muss den Zeitpunkt der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses nicht an den sich aus §
192 SGB V ergebenden sozialversicherungs-
rechtlichen Folgen ausrichten.
Dass § 113 InsO für die vorzeitige Beendi-gung des Arbeitsverhältnisses nur einen Schadenersatzanspruch vorsieht, steht im Einklang mit Art. 6 GG.Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Feb-ruar 2014 - 6 AZR 301/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürn-berg, Urteil vom 11. Januar 2012 - 4 Sa 627/11 -
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn bestätigt, das einem Maschinenführer, der nach knapp zwei Jahren Elternzeit in den Betrieb zurückgekehrt und zuvor im 3-Schichtbetrieb in Vollzeit beschäf-tigt gewesen war, einen Teilzeit-An-spruch zugebilligt hatte. Der Kläger hat eine in Vollzeit berufstätige Ehefrau und zwei Kinder. Er wollte nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit von mon-tags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr beschäftigt werden.
[ Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter ]ELTERNZEIT
Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG hat ein Ar-
beitgeber Wünschen von Arbeitnehmern
nach Verringerung und Neuverteilung der
Arbeitszeit zuzustimmen, wenn nicht be-
triebliche Gründe entgegenstehen.
Der Arbeitgeber hatte den Teilzeitwunsch
abgelehnt und sich unter anderem darauf
berufen, dass sonst speziell für den Kläger
zusätzliche Schichtübergaben eingeführt
werden müssten, was zu Produktionsver-
zögerungen und damit zu wirtschaftlichen
Nachteilen führe.
Beide Gerichte haben entschieden, die Ab-
lehnungsgründe des Arbeitgebers seien
nicht gewichtig genug. Gewisse organisa-
torische Anstrengungen seien bei jeder Ein-
richtung von Teilzeitarbeit erforderlich und
gesetzesimmanent. Im vorliegenden Fall
gingen sie nicht über das zumutbare Maß
hinaus.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10.01.2013 - 7 Sa 766/12 -,vorgehend Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 18.07.2012 - 2 Ca 645/12 EU -,
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin
hatte vor dem Ersten Senat des Bundesar-
beitsgerichts keinen Erfolg. Nach § 87 Abs.
1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei be-
trieblichen Regelungen über den Gesund-
heitsschutz mitzubestimmen, wenn der
Arbeitgeber diese aufgrund einer öffentlich-
rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat
und ihm bei der Gestaltung Handlungsspiel-
räume verbleiben. Mit dem Schreiben vom
16. September 2010 hat die Arbeitgeberin
eine zur Durchführung des betrieblichen
Arbeitsschutzes geeignete Organisation mit
näher bezeichneten Aufgaben und Verant-
wortlichkeiten geschaffen. Hierfür schreibt
das Arbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber
kein bestimmtes Modell vor. Es bestimmt
lediglich einen Rahmen für die Entwicklung
einer an den betrieblichen Gegebenheiten
ausgerichteten Organisation.
Die hierdurch eröffneten Gestaltungsmög-
lichkeiten unterliegen der Mitbestimmung
des Betriebsrats.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Ham-burg, Beschluss vom 11. September 2012 - 1 TaBV 5/12 -
24 DGZ . 05/06 2014
RECHT
SUDOKU
8
21
95
6982
9
74
6
2
53
77261
53
21
4
Auflösung März/April:
458213796
216759384
973864152
341526879
725398461
689147523
894671235
567432918
132985647
[ Im Wege des Bargeschäfts erfolgte Lohnzahlungen ]INSOLVENZANFECHTUNG
Die Anfechtungstatbestände in §§ 129 ff.
InsO ermöglichen es dem Insolvenzverwal-
ter, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
vorgenommene Schmälerungen der In-sol-
venzmasse rückgängig zu machen. Nach §
133 InsO können in den letzten 10 Jahren
vor dem Insolvenzantrag erfolgte Entgelt-
zahlungen angefochten werden, wenn der
Arbeitgeber mit dem Vorsatz, seine Gläu-
biger zu benachteiligen, gehandelt hat und
der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Zahlung
diesen Vorsatz kannte. Eine solche sog.
Vorsatzanfechtung ist auch möglich, wenn
das Entgelt als Gegenleistung für die in en-
gem zeitlichen Zusammenhang erbrachte
gleichwertige Arbeitsleistung gezahlt wird
und damit ein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO
vorliegt. Ob der Arbeitgeber mit Benachtei-
ligungsvorsatz gehandelt hat und der Ar-
beitnehmer davon Kenntnis hatte, kann nur
aus Indizien hergeleitet werden. Ein Indiz
von besonderer Bedeutung ist die Kenntnis
der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
Allerdings sind die subjektiven Vorausset-
zungen der Vorsatzanfechtung nicht stets
schon dann zu bejahen, wenn der Arbeit-
geber zahlungsunfähig war und der Arbeit-
nehmer dies wusste. Vielmehr muss auch
dieses Indiz einzelfallbezogen auf seine
Beweiskraft hin geprüft werden. Erfolgt die
Entgeltzahlung im Wege des Bargeschäfts,
kann sich auch bei Kenntnis der eigenen
Zahlungsunfähigkeit der Wille des Arbeitge-
bers darauf beschränken, eine gleichwertige
Gegenleistung für die zur Fortführung des
Unternehmens nötige Arbeitsleistung zu er-
bringen, ohne dass ihm eine damit verbunde-
ne Gläubigerbenachteiligung bewusst wird.
Die Beklagte war bis zum 31. Dezember
2007 bei der Schuldnerin als Alleinbuch-
halterin beschäftigt. Über das Vermögen
der Schuldnerin wurde auf Antrag vom 10.
August 2007 das Insolvenzverfahren eröff-
net und der Kläger zum Insolvenzverwalter
bestellt. Die Schuldnerin war seit Anfang
2007 zahlungsunfähig. Die Beklagte er-
hielt gleichwohl wie alle Arbeitnehmer der
Schuldnerin ihr Entgelt stets zum Fälligkeits-
zeitpunkt gezahlt. Der Kläger begehrt unter
dem Gesichtspunkt der Vorsatzanfechtung
die Rückzahlung des für die Zeit von Januar
bis Juli 2007 gezahlten Nettoentgelts von
10.023,30 Euro zur Insolvenzmasse. Er hat
geltend gemacht, auch bei Gehaltszahlun-
gen an Arbeitnehmer im Wege des Barge-
schäfts lägen bei Kenntnis der Zahlungsun-
fähigkeit die subjektiven Voraussetzungen
der Vorsatzanfechtung vor.
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewie-
sen. Die Revision des Klägers hatte vor dem
Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts
keinen Erfolg. Im Hinblick auf den Barge-
schäftscharakter der Entgeltzahlungen hat
das Landesarbeitsgericht rechtsfehlerfrei für
den Einzelfall die subjektiven Voraussetzun-
gen der Vorsatzanfechtung verneint. Der
Senat konnte deshalb dahinstehen lassen,
ob bei verfassungskonformer Auslegung
der §§ 129 ff. InsO das Existenzminimum
von der Anfechtung nicht erfasst wird.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Schles- wig-Holstein, Urteil vom 10. November 2011 - 5 Sa 227/11 -
25DGZ . 05/06 2014
RECHT
[ Keine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers ]ANSPRUCH AUF ENTGELTUMWANDLUNG
Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlan-gen, dass von seinen künftigen Entgel-tansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine be-triebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber ist nicht ver-pflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen. Dies hat der Dritte Senat des Bundesarbeits-gerichts entschieden.Der Kläger war bis zum 30. Juni 2010
beim Beklagten beschäftigt. Nach Been-
digung des Arbeitsverhältnisses verlangte
er vom Beklagten Schadensersatz mit der
Begründung, dieser habe es pflichtwidrig
unterlassen, ihn auf seinen Anspruch auf
Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG
hinzuweisen. Bei entsprechender Kenntnis
seines Anspruchs hätte er 215,00 Euro sei-
ner monatlichen Arbeitsvergütung in eine
Anwartschaft auf Leistungen der betrieb-
lichen Altersversorgung umgewandelt. Als
Durchführungsweg hätte er die Direktversi-
cherung gewählt.
Die Vorinstanzen haben die auf Zahlung
von Schadensersatz iHv. 14.380,38 Euro
gerichtete Klage abgewiesen. Die Revision
des Klägers blieb erfolglos. Da der Beklagte
weder nach § 1a BetrAVG noch aufgrund
seiner Fürsorgepflicht verpflichtet war, den
Kläger von sich aus auf seinen Anspruch auf
Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hin-
zuweisen, fehlte es an der für einen Scha-
densersatzanspruch erforderlichen Pflicht-
verletzung des Beklagten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Januar 2014 - 3 AZR 807/11 -Vorinstanz: Hessisches Landesarbeits-gericht, Urteil vom 27. Juli 2011 - 6 Sa566/11 -
Das Arbeitsgericht Berlin hat einer nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Brut-tomonatsentgelts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Reli-gion benachteiligt worden sei.
Der Beklagte – ein Werk der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) – schrieb eine
Stelle für einen Referenten/eine Referentin
aus, um einen unabhängigen Bericht zur
Umsetzung der Antirassismuskonvention
der Vereinten Nationen durch Deutschland
erstellen zu lassen. In der Stellenausschrei-
bung wurden entsprechend den kirchlichen
Bestimmungen die Mitgliedschaft in einer
evangelischen oder der Arbeitsgemein-
schaft christlicher Kirchen angehörenden
[ Entschädigungsanspruch konfessionsloser Bewerberin ]KIRCHLICHER ARBEITGEBER
Kirche sowie die Identifikation mit dem
diakonischen Auftrag vorausgesetzt. Die
Klägerin, die nicht Mitglied einer Kirche
ist, bewarb sich erfolglos um die Stelle; sie
wurde zu einem Vorstellungsgespräch nicht
eingeladen. Mit ihrer Klage hat sie den Be-
klagten auf Zahlung einer Entschädigung
wegen einer Benachteiligung nach dem All-
gemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
in Anspruch genommen.
Das Arbeitsgericht hat eine Benachteiligung
der Klägerin wegen ihrer Religion angenom-
men und den Beklagten zur Zahlung einer
Entschädigung in Höhe eines Bruttomo-
natsgehalts verurteilt. Der Beklagte dürfe
eine Einstellung von einer Kirchenmitglied-
schaft nur abhängig machen, wenn es sich
um eine „wesentliche, rechtmäßige und
gerechtfertigte berufliche Anforderung“
handele. Dies könne in Bezug auf die hier
fragliche Referententätigkeit nicht festge-
stellt werden. Das Thema „Antirassismus“
sei zwar auch nach „religiösen und diako-
nischen Wertvorstellungen“ von Bedeu-
tung; eine Religionszugehörigkeit sei für
die ausgeschriebene Tätigkeit jedoch nicht
erforderlich. Der Beklagte könne sich in Be-
zug auf die Besetzung der Stelle nicht auf
das nach Art. 140 Grundgesetz (GG) garan-
tierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
berufen; eine nach § 9 AGG zulässige unter-
schiedliche Behandlung wegen der Religion
liege nicht vor.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig; es kann
mit dem Rechtsmittel der Berufung vor dem
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
angegriffen werden.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 18.12.2013 – 54 Ca 6322/13
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[ Im Wege des Bargeschäfts erfolgte Lohnzahlungen ]
26 DGZ . 05/06 2014
RECHT
[ Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h in geschlossener Ortschaft rechtmäßig ]
FAHRTENBUCHAUFLAGE FÜR FIRMENFAHRZEUGE
Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit in-nerhalb geschlossener Ortschaft um 28 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 18 Monaten eine Fahrten-buchauflage auferlegt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt am 23. Januar 2014 in einem Eilverfahren entschieden.
Die Antragstellerin ist eine Firma und Halterin
eines auf sie zugelassenen Fahrzeugs. Mit
diesem wurde im August 2012 in Ludwigs-
hafen die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h um 28 km/h überschritten.
Auf dem Beweisfoto war als verantwortli-
cher Fahrzeugführer eine Frau abgebildet.
Im November 2012 gab die Geschäftsfüh-
rerin der Firma gegenüber der Bußgeld-
stelle der Stadt Ludwigshafen an, dass sie
nicht die verantwortliche Fahrzeugführerin
sei und nicht wisse, wer das Fahrzeug ge-
führt habe. Später führte die Geschäftsfüh-
rerin aus, ihre Nichte, die ein Praktikum in
der Firma habe machen wollen, habe das
Fahrzeug geführt. Die Nichte sei aber wie-
der nach Griechenland zurückgekehrt. Sie
studiere dort und wohne in einem kleinen
Dorf, in dem es keine Straßennamen gebe.
Daraufhin stellte die Stadt Ludwigshafen
das Bußgeldverfahren ein und gab der An-
tragstellerin unter Anordnung der soforti-
gen Vollziehung die Führung eines Fahrten-
buches für die Dauer von 18 Monaten für
das Fahrzeug, mit dem der Verkehrsverstoß
im August 2012 begangen worden war, so-
wie für jedes Ersatzfahrzeug auf.
Nach erfolgloser Durchführung des Wi-
derspruchsverfahrens und Erhebung einer
Klage hat die Antragstellerin Anfang Janu-
ar 2014 auch um vorläufigen Rechtsschutz
nachgesucht. Zur Begründung hat sie aus-
geführt: Das Fahrzeug, für welches die
Fahrtenbuchauflage verfügt worden sei,
werde zwischenzeitlich nicht mehr von ihr
gehalten. Sie habe auch kein Ersatzfahrzeug
angeschafft, so dass von ihr auch keiner-
lei Gefährdungen im Hinblick auf weitere
Verkehrsverletzungen ausgehen könnten.
Die Stadt Ludwigshafen hat dagegen ein-
gewandt, das „Tatfahrzeug“ sei lediglich
im Oktober 2013 auf die Geschäftsführerin
der Antragstellerin umgemeldet worden. Im
Übrigen verfüge die Antragstellerin weiter-
hin über ein anderes Firmenfahrzeug.
Den Eilantrag der Antragstellerin hat die 3. Kammer des Gerichts mit folgen-der Begründung abgelehnt:
Die Fahrtenbuchauflage sei rechtmäßig.
Wer im August 2012 mit dem Firmenfahr-
zeug der Antragstellerin die Verkehrsord-
nungswidrigkeit begangen habe, habe trotz
sachgerechten und rationellen Einsatzes der
zur Verfügung stehenden und Erfolg ver-
sprechenden Maßnahmen nicht festgestellt
werden können. Dieser Misserfolg sei der
Antragstellerin zuzurechnen. Denn diese
habe nicht das ihr Zumutbare und Mögliche
zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetra-
gen. Bei der bloßen Angabe eines Namens
und eines kleinen Dorfes ohne Postleitzahl
und Straßenangabe in Griechenland hande-
le es sich nicht um derart konkrete und ver-
lässliche Angaben, denen die Behörde hätte
weiter nachgehen müssen. Vielmehr sei von
einem Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug
an einen Dritten weitergebe, zu verlangen,
dass er sich um überprüfbare Angaben zur
Identität und konkreten Anschrift desjeni-
gen bemühe, dem er sein Fahrzeug überge-
be. Gefährde er indessen die Sicherheit und
Ordnung des Straßenverkehrs dadurch, dass
er entgegen seiner Mitwirkungspflicht nicht
dartun könne oder wolle, wer im Zusam-
menhang mit einer Verkehrszuwiderhand-
lung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein
Fahrzeug gefahren habe, dürfe er durch das
Führen eines Fahrtenbuches zu einer nach-
prüfbaren Überwachung der Fahrzeugbe-
nutzung angehalten werden.
Ob die Behörde – im Falle erwiesener
Täterschaft – gegenüber der in Griechenland
ansässigen Fahrerin ihren Bußgeldbescheid
tatsächlich hätte vollstrecken können, sei für
die Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage
ohne Bedeutung. Sie sei keine Sanktion ver-
gangener Verkehrsverstöße, sondern allein
eine Reaktion auf die Nichtfeststellbarkeit
des Fahrers im Anlassfall und eine der Si-
cherheit und Ordnung des Straßenverkehrs
dienende Maßnahme der Gefahrenabwehr,
mit der die zukünftige Feststellbarkeit des
Fahrers gewährleistet werden solle.
Der festgestellte Verkehrsverstoß vom Au-
gust 2012 sei auch von einigem Gewicht,
denn er wäre mit drei Punkten im Ver-
kehrszentralregister zu bewerten gewesen,
was bereits bei einem Erstverstoß die An-
ordnung der Führung eines Fahrtenbuches
rechtfertige.
Der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchanord-
nung stehe nicht entgegen, dass die An-
tragstellerin das „Tatfahrzeug“ im Oktober
2013 auf ihre Geschäftsführerin umgemel-
det habe. Die Erstreckung einer Fahrten-
buchauflage auf weitere Firmenfahrzeuge
sei zulässig und regelmäßig geboten. Sinn
und Zweck der Fahrtenbuchauflage sei es si-
cherzustellen, dass sich der jeweilige Halter
nicht durch Veräußerung oder Abmeldung
des Tatfahrzeuges einer Verpflichtung zur
Führung eines Fahrtenbuches entziehen
könne.
Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel
der Beschwerde zum Oberverwaltungsge-
richt Rheinland-Pfalz zulässig.
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 3 L 4/14 NW -
27DGZ . 05/06 2014
RECHT . INFORMATIONEN
[ Mit Lichtassistenten immer den Durchblick haben ]DVR: SICHER UND ENTSPANNT DURCH DIE DÄMMERUNG
Trotz „länger“ werdender Tage sind viele Autofahrer immer noch bei Däm-merung oder Dunkelheit unterwegs. Viele von ihnen fühlen sich dabei un-sicher, schließlich ist die Sicht einge-schränkt und teilweise blendet auch der Gegenverkehr. Die Kampagne „bester beifahrer“ des Deutschen Verkehrssi-cherheitsrates (DVR) und seine Partner empfehlen daher Lichtassistenten. Die-se können helfen, sich bei Dämmerung und Dunkelheit besser zurechtzufin-den. Sie leuchten die Fahrwege perfekt aus, ohne andere zu blenden.
Autofahrer erleben täglich stressige Situ-
ationen im Straßenverkehr. So empfindet
rund die Hälfte der Deutschen plötzliche
Bremsmanöver als sehr stressig, gefolgt
vom Durchfahren enger Autobahnbau-
stellen (42 Prozent) und von langsamem
Stop-and-go-Verkehr (41 Prozent). Auch die
Wintermonate mit viel Dunkelheit oder die
Jahreszeitenübergänge strengen aufgrund
schlechterer Sicht- und anspruchsvollerer
Witterungsverhältnisse an.
über 300 Fahrzeugmodellen informiert die
dort integrierte Datenbank der Kampagne
„bester beifahrer“. Diese Kampagne des
Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
und seiner Partner setzt sich unter dem
Motto: „Schlaue Autos kommen besser an“
für mehr Sicherheit auf den Straßen durch
den Einsatz von Fahrerassistenzsystemen
ein. Seit 2006 liefert sie Informationen rund
um das Thema und wurde 2009 von der
EU-Kommission für vorbildliche
Verkehrssicherheitsarbeit mit
dem eSafety Award aus-
gezeichnet. Interessierte
Autokäufer finden auf
der Webseite www.be-
ster-beifahrer.de neben
umfangreichen Informa-
tionsmaterialien die erste
bundesweite Abfrageda-
tenbank zur typengenauen
Verfügbarkeit von Fahrerassi-
stenzsystemen. Sämtliche In-
formationen sind seit Kurzem
für Autofahrer auch als App
verfügbar: http://app.bester-beifahrer.de
Eine Bestimmung in einer Versorgungs-ordnung, nach der ein Anspruch auf eine betriebliche Altersrente nicht be-steht, wenn der Arbeitnehmer bei Erfül-lung der nach der Versorgungsordnung vorgesehenen zehnjährigen Wartezeit das 55. Lebensjahr vollendet hat, ist un-wirksam. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.
Die im Juni 1945 geborene Klägerin war
seit dem 1. Januar 1999 bei der Beklagten
beschäftigt. Ihr waren Leistungen der be-
trieblichen Altersversorgung nach der Ver-
sorgungsordnung der Beklagten zugesagt
worden. Die Versorgungsordnung sieht
nach Vollendung des 65. Lebensjahres die
Gewährung einer Altersrente vor.
Versorgungsberechtigt sind Mitarbeiter, die
über eine mindestens zehnjährige Dienstzeit
[ Höchstaltersgrenze in einer Versorgungsordnung unwirksam ]ANSPRUCH AUF EINE BETRIEBLICHE ALTERSRENTE
(Wartezeit) bei der Beklagten verfügen und
zum Zeitpunkt der Erfüllung der Wartezeit das
55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die auf Gewährung einer Altersrente nach
der Versorgungsordnung der Beklagten ge-
richtete Klage hatte vor dem Dritten Senat
des Bundesarbeitsgerichts - wie schon beim
Landesarbeitsgericht - Erfolg. Die Beklagte
ist verpflichtet, der Klägerin eine betriebli-
che Altersrente zu zahlen. Dem Anspruch
steht die Bestimmung der Versorgungsord-
nung, wonach der Arbeitnehmer bei Erfül-
lung der Wartezeit das 55. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben darf, nicht entgegen.
Diese Bestimmung ist nach § 7 Abs. 2 AGG
unwirksam. Sie führt zu einer unmittelbaren
Benachteiligung wegen des Alters iSv. §§
1, 3 Abs. 1 und § 7 AGG, da sie Mitarbei-
ter, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses
das 45. Lebensjahr vollendet haben, von
den Leistungen der betrieblichen Alters-
versorgung nach der Versorgungsordnung
ausschließt. Diese Benachteiligung ist nicht
nach § 10 Satz 1 und 2, Satz 3 Nr. 4 AGG
gerechtfertigt.
Danach können zwar grundsätzlich Al-
tersgrenzen in Systemen der betrieblichen
Altersversorgung festgesetzt werden. Die
konkrete Altersgrenze muss jedoch ange-
messen sein. Dies ist bei einer Bestimmung
nicht der Fall, die Arbeitnehmer, welche
noch mindestens 20 Jahre betriebstreu sein
können, von Leistungen der betrieblichen
Altersversorgung ausschließt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Ba-den-Württemberg, Urteil vom 23. No-vember 2011 - 2 Sa 77/11 -
Lichtassistenten können helfen, diesen
Stress zu reduzieren und die Sicherheit im
Straßenverkehr zu erhöhen. Durch sie wird
zwischen Abblend- und Fernlicht umge-
schaltet, wann immer es die Verkehrssitu-
ation erlaubt und erfordert. Neue elektro-
nische Helfer können auch vorausfahrende
oder entgegenkommende Fahrzeuge ge-
zielt ausblenden, aber dennoch deren un-
mittelbare Umgebung mit Fernlicht
beleuchten. Das bereits eta-
blierte Kurvenlicht leuch-
tet die Kurve in Abhän-
gigkeit vom Radius
aus. Und das Abbie-
gelicht erhellt gezielt
Fußgänger und Rad-
fahrer, die beim Abbie-
gen oft übersehen oder
zu spät gesehen werden.
Einen Überblick über wei-
tere Fahrerassistenzsysteme
bietet die Informationsplatt-
form www.bester-beifahrer.
de. Über die Verfügbarkeit
der verschiedenen FAS in Bild: © ktsdesign - Fotolia.com
28 DGZ . 05/06 2014
INFORMATIONEN
[ Durchschnittlich 83.000 Euro für jeden ]In keinem Land der Eurozone sind die Vermögen ungleicher verteilt als in Deutschland - Männer besitzen mehr als Frauen, Ostdeutsche nicht mal halb so viel wie Westdeutsche – Das Vermögen der Arbeitslosen ist um 40 Prozent ge-schrumpft – Die Zahl der Personen, die mehr Schulden als Vermögen haben, ist gestiegen
Rund 83.000 Euro – so hoch ist einer neu-
en Studie des Deutschen Instituts für Wirt-
schaftsforschung (DIW Berlin) zufolge das
Nettovermögen, über das jeder Erwachsene
in Deutschland im Durchschnitt verfügt. Al-
lerdings sind die insgesamt rund 6,3 Billionen
Euro Nettovermögen im Land auch weiterhin
höchst ungleich verteilt: Während diejenigen,
die zum reichsten Prozent der Bevölkerung
zählen, ein persönliches Vermögen im Wert
von mindestens 800.000 Euro besitzen, ver-
fügt gut ein Fünftel aller Erwachsenen über
gar kein Vermögen. Bei rund sieben Prozent
der Erwachsenen sind die Schulden sogar
größer als der Besitz. In keinem anderen Land
der Eurozone liegt das Maß für Ungleichheit,
der sogenannte Gini-Koeffizient, höher als in
Deutschland. Gefördert von der Hans-Böck-
ler-Stiftung, haben die DIW-Verteilungsfor-
scher Markus M. Grabka und Christian Wes-
termeier die neuesten Vermögensdaten der
am DIW Berlin angesiedelten repräsentativen
Langzeitstudie sozio-oekonomisches Panel
(SOEP) für das Jahr 2012 ausgewertet und mit
denen der Jahre 2002 und 2007 verglichen.
„Insgesamt hat sich an der Vermögensvertei-
lung im Land wenig geändert, die Ungleich-
heit verharrt auf hohem Niveau. Deutliche
Vermögensverluste mussten allerdings die
Arbeitslosen hinnehmen. Sie verfügten im
Jahr 2002 noch über ein durchschnittliches
Vermögen von rund 30.000 Euro, zehn Jahre
später waren es nur noch etwa 18.000 Euro“,
sagt Grabka.
Immobilienbesitz macht den größten Teil des Vermögens ausIm Jahr 2012 verfügten die Bürger ab 17 Jah-
ren insgesamt über ein Bruttovermögen (ohne
Fahrzeuge und Hausrat) im Wert von 7,4 Billio-
nen Euro. Dem standen Schulden in Höhe von
1,1 Billionen Euro gegenüber. Den größten Teil
des Vermögens macht mit 5,1 Billionen Euro
der Grund- und Immobilienbesitz aus. Rund
40 Prozent der Erwachsenen bewohnen eine
eigene Immobilie, ihr Vermögensanteil ist im
Durchschnitt 141.000 Euro wert. Etwa zehn
Prozent der Bürger besitzen andere Arten
von Immobilien wie vermietete Wohnungen,
Grundstücke oder Ferienwohnungen. Rund
47 Prozent der Erwachsenen besitzen Geld-
vermögen, im Durchschnitt waren es 29.000
Euro. Etwa 51 Prozent verfügen über Vermö-
gen in Form von privaten Versicherungen oder
Bausparverträgen, der Durchschnittswert lag
bei 18.000 Euro.
Einen signifikanten Anstieg gab es bei der
Verschuldung: Im Jahr 2002 waren etwa 27,5
Prozent aller Erwachsenen verschuldet, zehn
Jahre später lag der Anteil bei 32 Prozent.
„Dabei muss man unterscheiden zwischen
Konsumentenkrediten, die von immer mehr
Menschen, aber in kleinerer Höhe aufge-
nommen werden, und Hypotheken, die von
gleichbleibend vielen Menschen, aber mit
höheren Summen aufgenommen werden“,
so Grabka.
Frauen, Ostdeutsche, junge Menschen und Eltern haben weniger VermögenAuch fast 25 Jahre nach der Wiedervereini-
gung zeigen sich deutliche Vermögensunter-
schiede zwischen Ost und West. Während
Erwachsene in Westdeutschland im Schnitt
94.000 Euro Vermögen besitzen, sind es im
Osten nur etwas mehr als 41.000 Euro. Der
durchschnittliche Wert des selbstgenutzten
Immobilienbesitzes liegt im Westen bei etwa
151.000 Euro, im Osten bei etwa 88.000
Euro. „Der Unterschied zwischen Ost und
West zeigt sich erst mit fortschreitendem
Alter“, erläutert Verteilungsexperte Grabka.
„Während der Ausbildung oder zu Beginn
der Berufslaufbahn sind alle relativ vermö-
gensarm, erst ab Mitte 30 entwickeln sich
die Besitzverhältnisse auseinander. Ältere
Kohorten bleiben im Osten mit einem durch-
schnittlichen Vermögen von etwa 50.000
Euro deutlich hinter ihren westdeutschen
VERMÖGEN IN DEUTSCHLAND
Altersgenossen zurück.“ Da so auch der
Nachlass für die nachfolgende Generation
niedriger ausfalle, werden diese Unterschiede
auch in künftigen Statistiken fortbestehen.
Die Vermögen von Männern liegen den SOEP-
Daten zufolge mit durchschnittlich 97.000
Euro rund 27.000 Euro höher als die der Frau-
en. Besonders gering fiel das Vermögen von
Alleinerziehenden aus: Alleinerziehende mit
zwei Kinder verfügten im Schnitt über ein Net-
tovermögen von 21.000 Euro, mit einem Kind
lag es bei 35.000 Euro. Aber auch wenn die El-
tern zusammenleben, sinkt das Vermögen mit
steigender Kinderzahl: Ehepaare ohne Kinder
besaßen durchschnittlich 108.000 Euro, mit
einem Kind waren es durchschnittlich 63.000
Euro, mit zwei Kindern etwas mehr als 50.000
Euro, bei drei oder mehr Kindern sinkt es auf
im Schnitt 44.000 Euro. Das höchste Pro-
Kopf-Vermögen weisen alleinlebende Männer
im Alter von 60 Jahren auf (150.000 Euro).
Ungleichheit wenig verändert – weiter-hin hohes NiveauDie Ungleichheit der Vermögen hat sich in
den drei Beobachtungsjahren nicht verän-
dert. „Sie verharrt auf einem international
sehr hohen Niveau“, urteilt Grabka. „Nir-
gendwo in der Eurozone sind die Vermö-
gen ungleicher verteilt als in Deutschland.“
Das Medianeinkommen, also der Wert, der
die reichere Hälfte der Bevölkerung von der
ärmeren trennt, lag mit knapp 17.000 Euro
wesentlich niedriger als das durchschnittliche
Nettovermögen. Das reichste Zehntel der
Bevölkerung besaß ein Nettovermögen von
mindestens 217.000 Euro. In Ostdeutschland
gehören Personen mit einem Vermögen von
110.000 Euro bereits zu den reichsten zehn
Prozent, im Westen waren 240.000 Euro
nötig. „Da die Menschen mit den größten
Vermögen in solchen befragungsgestützten
Statistiken unterrepräsentiert sind, fallen die-
se Zahlen tendenziell eher niedriger aus, als
sie es in der Realität sind,“ sagt Grabka.
Der Gini-Koeffizient, der die Ungleichheit
misst, lag in Deutschland im Jahr 2012 bei
0,78. Je höher dieser Wert, umso größer ist
die Ungleichheit. Bei einem Wert von eins
ist die Ungleichheit maximal, bei Null ist
sie minimal ausgeprägt. In Frankreich liegt
er bei 0,68, in Italien bei 0,61 und in der
Slowakei bei 0,45. Höher als in Deutschland
ist die Vermögensungleichheit in den USA.
Dort lag der Gini-Koeffizient im Jahr 2010
bei 0,87. DIWBild: © Tomo Jesenicnik - Fotolia.com
29DGZ . 05/06 2014
INFORMATIONEN
[ Psychisch krank in die Frührente ]Eine Studie der Bundespsychotherapeu-tenkammer hat deutlich gemacht: Fast jeder zweite Frührentner in Deutschland musste im Jahr 2012 aus psychischen Gründen seine Arbeit aufgeben. Rund 75.000 Versicherte und damit 25.000 mehr als ein Jahrzehnt zuvor sind see-lisch bedingt vorzeitig in den Ruhestand gegangen. Dies entspricht 42 Prozent aller Frühverrentungen. Im Durchschnitt waren die frühverrenteten Versicherten 49 Jahre alt. Der deutschen Wirtschaft, den Arbeitnehmern selbst, aber auch den Sozialversicherungsträgern gehen dadurch jedes Jahr Milliarden von Euro verloren.
Für die Studie waren die Daten großer ge-
setzlicher Krankenkassen und der Deutschen
Rentenversicherung ausgewertet worden.
Dabei zeigte sich auch, dass fast 14 Prozent
aller betrieblichen Fehltage eine Folge psy-
chischer Erkrankungen waren – mit großem
Abstand vor körperlichen Krankheiten und
Gebrechen. Ein ähnliches Ergebnis hatte
auch eine Untersuchung des Bundesver-
bandes der Betriebskrankenkassen zu Tage
gebracht. Und die Betriebkrankenkassen ha-
ben ausgerechnet: Fällt jemand wegen einer
psychischen Krankheit aus, fehlt er oft sehr
lange, durchschnittlich 17 Tage.
Rainer Richter, Präsident der Deutschen
Psychotherapeutenkammer, sieht mehrere
Stationen für eine „Misere, die in die Früh-
verrentung führt“. Zu Beginn werden aufkei-
mende Depressionen oder andere psychische
Störungen nicht entsprechend behandelt.
Nach seiner Meinung liegt die Ursache dafür
in einem Mangel an Psychotherapie-Plätzen,
langen Wartezeiten und zu wenigen Behand-
lungen.
„Nur 30 Prozent aller Menschen, die unter
einer psychischen Erkrankung leiden, werden
angemessen behandelt“, stellt Richter fest.
Begünstigt werde die Situation auch durch
zu wenig Vorbeugung, auch in den Betrieben
und Unternehmen. Schließlich sei ein „Ver-
schiebe-Chaos“ zwischen gesetzlicher Kran-
ken- und Rentenversicherung als Ursache
vieler Probleme der Betroffenen auszuma-
chen; denn so manche Krankenkasse dränge
ihre Mitglieder, auf Kosten der Rentenversi-
cherung in die Rehabilitation zu gehen. Ein
entsprechender Antrag führe dann schnell
in die Frührente. Insgesamt zögen die Sozial-
versicherungsträger nicht „an einem Strang“,
um den Betroffenen zu helfen. Und wenn sie
in Frührente sind, erwarten die Betroffenen
oft finanzielle Probleme. Dies mache schon
die durchschnittliche Rentenhöhe von 600
Euro im Monat deutlich.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ar-
beitgeberverbände (BDA) hat darauf hin-
gewiesen, „dass Arbeit grundsätzlich einen
positiven Einfluss auf die Gesundheit und die
BELASTUNGEN FÜR VERSICHERTE, BETRIEBE UND SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER
persönliche Entwicklung des Einzelnen hat.“
Immer mehr Unternehmen in Deutschland
würden deshalb erkennen, dass es wichtig
ist, etwas für die Gesundheit und das kör-
perliche Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu tun. Damit reagierten sie
nicht zuletzt auf den Druck, den der wach-
sende Wettbewerb und die digitale Vernet-
zung auf die Betriebsangehörigen auslösen.
Allerdings entstehen psychische Erkrankun-
gen nicht allein durch die Arbeit, sondern
haben oft auch private Ursachen: Kommt
zum Ärger im Betrieb eine Ehekrise, ein kran-
kes Kind oder die pflegebedürftige Mutter
hinzu, kann dies schnell zum „psychischen
Störfall“ führen.
Die neue Bundesregierung sieht dem Ko-
alitionsvertrag zufolge den ganzheitlichen
Arbeitsschutz als wichtiges Gebot sozialer
Verantwortung. Ein deutlicher Hinweis auf
die Herausforderungen, die eine sich wan-
delnde Arbeitwelt für den deutschen Arbeits-
schutz bedeutet, sei die drastische Zunahme
psychischer Erkrankungen: „Unser Leitbild
ist ein ganzheitlicher, psychische und physi-
sche Belastungen umfassender Gesundheits-
schutz bei der Arbeit.“ Dazu sei es notwen-
dig, die Zusammenarbeit mit der allgemeinen
Gesundheitspolitik auszubauen sowie die
Betriebliche Gesundheitsförderung und den
Arbeitsschutz enger miteinander zu ver-
knüpfen. lp
Die betriebliche Altersversorgung wird in
Zukunft eine wesentliche Rolle bei der Er-
gänzung der Leistungen aus der gesetz-
lichen Rentenversicherung spielen. Der
Gesetzgeber hat daher in den vergan-
genen Jahren begonnen, das System der
Alterssicherung neu auszurichten.
Die Neuauflage dieses Werkes berück-
sichtigt neben aktueller Rechtsprechung
auch alle seit Erscheinen der Vorauflage
in Kraft getretenen Gesetzesänderun-
gen, insbesondere das Gesetz zur Förde-
rung der zusätzlichen Altersvorsorge und
zur Änderung des Dritten Buches Sozialge-
setzbuch sowie das RV-Altersgrenzenan-
passungsgesetz.
Die betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz, ein Leitfa-den für die Praxis.
Von Dr. Rainer Goldbach, Diplom-Mathe-
matiker und Thomas Obenberger, Rechts-
ARBEITSSCHUTZ IM GESUNDHEITSWESEN
anwalt, 3., neu bearbeitete und wesentlich
erweiterte Auflage 2013, 427 Seiten, karto-
niert, € (D) 48,-
Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis,
Band 32
ISBN 978 3 503 14417 4
Weitere Informationen:
www.ESV.info/978-3-503-14417-4
30 DGZ . 05/06 2014
FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK
* Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
[ Terminplanung des Franz-Röhr-Bildungswerkes e.V. ]BILDUNG
19.-23.05.2014FRBWSem.-Nr.: 051914-BaF
Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG
Parkhotel Bad FüssingWaldstraße 1694072 Bad Füssing
Arbeitsrechtliche Schwerpunktthemen Teil IVertragsgestaltung im Arbeitsrecht und Änderungen von ArbeitsbedingungenLtg: Heike de Vries, Referenten: Joachim Vetter, n.n.
19.-23.05.2014FRBWSem.-Nr.: 051914-WIL
Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG
Göbel´s LandhotelBriloner Straße 4834508 Willingen
Betriebsverfassungsgesetz IGrundlagen für eine erfolgreiche Arbeit im BetriebsratLtg: Heike de Vries, Referenten: Horst Liebendahl, Heike de Vries
19.-23.05.2014FRBWSem.-Nr.: 0519141-WIL
Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG
Göbel´s LandhotelBriloner Straße 4834508 Willingen
Betriebsverfassungsgesetz IIMitbestimmungsrechte im Betrieb und Hand-lungsmöglichkeiten des BetriebsratsLtg: Heike de Vries, Referenten: Stephan Brokopf, Horst Liebendahl
15.-17.05.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 0515141-KlB
Ein Seminar für Bildungsurlauber und Vertrauens-körper
Waldhotel ForsthofForsthof 271711 Kleinbottwar
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz, Aufbaustufe ILtg: Rolf Oetinger, Referent: Ralf Holten, Rolf Oetinger
15.-17.05.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 0515142-KlB
Ein Seminar für Bildungsurlauber und Vertrauens-körper
Waldhotel ForsthofForsthof 271711 Kleinbottwar
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz, Aufbaustufe IIILtg: Ralf Holten, Referent: Ralf Holten, Rolf Oetinger
20.07.-25.07.2014FRBWSem.-Nr.: 072014-CAD
Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG so-wie für Bildungs-urlauber* und Vertrauensleute
Villa La Collina I Accademia Konrad AdenauerInternationale Begegnungsstätte für Politik, Wirtschaft und Kul-tur, Via Roma 11I - 22011 Griante-Cadenabbia
Tarifpolitik, Tarifrecht, Tarifverträge und Auswirkung auf Gesellschaft, Betrieb und BeschäftigteLtg: Heike de Vries, Referent: n.n.
08.-12.09.2014FRBWSem.-Nr.: 090814-CUX
Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG so-wie für Bildungs-urlauber* und Vertrauensleute
Hotel SeelustCuxhavener Str. 65-6727476 Cuxhaven
Mobbing am ArbeitsplatzKranke Arbeitsverhältnisse und ihre FolgenLtg: Heike de Vries, Referenten: Regina Anna Barz
22.09.-26.09.2014 I Sem.-Nr.: 092214-KI13.10.-17.10.2014 I Sem.-Nr.: 101314-KI03.11.-07.11.2014 I Sem.-Nr.: 110314-KI24.11.-28.11.2014 I Sem.-Nr.: 112414-OHGS Saar/Pfalz
Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG so-wie für Bildungs-urlauber* und Vertrauensleute
Bildungsstätte der Arbeitskammer Am Tannenwald 166459 Kirkel
Bildungsstätte OberhammbachHauptstraße 6055765 Oberhambach
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz, Aufbaustufe ILtg: Richard Neufang, Referenten: Achim Leist, René Michael, Richard Neufang, Christian Schuhmacher
28.09.-02.10.2014FRBWSem.-Nr.: 092814-WA
Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG so-wie für Bildungs-urlauber* und Vertrauensleute
Gästehaus Germania,Strandpromenade 33,26486 Wangerooge
Demokratie im Wandel – gesellschaftlicher Zusammenhalt. Rente oder AltersarmutLtg.: Heike de Vries, Referenten: Stephan Brokopf, n.n.
23.-25.10.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 102314-KlB
Ein Seminar für Bildungsurlauber und Vertrauens-körper
Waldhotel ForsthofForsthof 271711 Kleinbottwar
Lebendige Demokratie beginnt am ArbeitsplatzAufbaustufe IILtg.: Martin Gerhardt, Referent: Martin Gerhardt, n.n.
27.-29.11.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 112714-KlB
Ein Seminar für Bildungsurlauber und Vertrauens-körper
Waldhotel ForsthofForsthof 271711 Kleinbottwar
Lebendige Demokratie beginnt am ArbeitsplatzAufbaustufe IILtg.: Martin Gerhardt, Referent: Martin Gerhardt, Ralf Holten
27.-29.11.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 112714-IS
Ein Seminar für Bildungsurlauber und Vertrauens-körper
Berggasthof HöchstenHöchsten 188636 Illmensee-Höchsten
Lebendige Demokratie beginnt am ArbeitsplatzAufbaustufe IILtg.: Stefan Jäger, Referent: Ralf Holten, Stefan Jäger
04.-06.12.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 120414-IS
Ein Seminar für Bildungsurlauber und Vertrauens-körper
Berggasthof HöchstenHöchsten 188636 Illmensee-Höchsten
Lebendige Demokratie beginnt am ArbeitsplatzAufbaustufe IILtg.: Martin Gerhardt, Referent: Martin Gerhardt, Ralf Holten
31DGZ . 05/06 2014
DGZDeutsche Gewerkschafts-Zeitung
Magazin der Christlichen Gewerkschaften
HerausgeberChristliche Gewerkschaft Metallf.d. gf. HV Adalbert EwenJahnstraße 1270597 StuttgartTel. 0711 2484788-0Fax 0711 2484788-21 [email protected] www.cgm.de
RedaktionCarolin Hänßler (cah), Adalbert Ewen (ewe), Detlef Lutz (dl), Reinhardt Schiller (ril), Marina Porrmann (por), Dr. Dieter Le-opold (lp)
Monica Wüllner (wü), rechtlich f. Inhalt verantwortlich
VertriebSusanne Schmid
Redaktionsschluss 27. Mai 2014
Anschrift der RedaktionDGZ-MagazinPostfach 70 01 5170571 StuttgartTel. 0711 2484788-18Fax 0711 2484788-21www.gewerkschaftszeitung.orgdgz@gewerkschaftszeitung.org
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