fast alles was recht ist

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Fast alles, was Recht ist Jura für Nicht-Juristen von Uwe Wesel Informationen zur Ausgabe Gebundene Ausgabe: 432 Seiten Verlag: Eichborn Erscheinungsjahr: 2007 (8. Auflage) ISBN: 3-8218-4749-8 Preis: 24,95 € Zum Autor Uwe Wesel, Jahrgang 1933, war über 30 Jahre lang Professor für Rechtsgeschichte an der Freien Universität Berlin. 2001 wurde er emeritiert. Außerdem arbeitete er stets als Autor, zu seinen Veröffentlichungen gehören Bücher wie „Juristische Weltkunde“ oder „Geschichte des Rechts“. Wesel lebt in Berlin. Darum geht es im Buch Die Sprache der Juristen ist kompliziert und stellt den Normalbürger oft vor unüberwindliche Hindernisse im ohnehin kaum zu durchschauenden Gesetzes- Dschungel. Kapitulieren Sie dennoch nicht! Lesen Sie Uwe Wesel und sehen Sie dem Alltag schon bald als (juristisch) aufgeklärter Mensch ins Auge! Weitere ShortBooks finden Sie unter www.shortbooks.de. ShortBooks bewertet Bücher und deren Inhalt ganzheitlich und stellt diese im Internet bereit. Der bisherige Rechteinhaber des Buches behält das Urheberrecht. Ohne Genehmigung der ShortBooks GmbH darf kein ShortBook, auch nicht abschnittsweise wiedergegeben werden. Alle Rechte vorbehalten.

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Page 1: Fast Alles Was Recht Ist

Fast alles, was Recht ist Jura für Nicht-Juristen von Uwe Wesel

Informationen zur Ausgabe Gebundene Ausgabe: 432 Seiten Verlag: Eichborn Erscheinungsjahr: 2007 (8. Auflage) ISBN: 3-8218-4749-8 Preis: 24,95 € Zum Autor Uwe Wesel, Jahrgang 1933, war über 30 Jahre lang Professor für Rechtsgeschichte an der Freien Universität Berlin. 2001 wurde er emeritiert. Außerdem arbeitete er stets als Autor, zu seinen Veröffentlichungen gehören Bücher wie „Juristische Weltkunde“ oder „Geschichte des Rechts“. Wesel lebt in Berlin. Darum geht es im Buch Die Sprache der Juristen ist kompliziert und stellt den Normalbürger oft vor unüberwindliche Hindernisse im ohnehin kaum zu durchschauenden Gesetzes-Dschungel. Kapitulieren Sie dennoch nicht! Lesen Sie Uwe Wesel und sehen Sie dem Alltag schon bald als (juristisch) aufgeklärter Mensch ins Auge! Weitere ShortBooks finden Sie unter www.shortbooks.de. ShortBooks bewertet Bücher und deren Inhalt ganzheitlich und stellt diese im Internet bereit. Der bisherige Rechteinhaber des Buches behält das Urheberrecht. Ohne Genehmigung der ShortBooks GmbH darf kein ShortBook, auch nicht abschnittsweise wiedergegeben werden. Alle Rechte vorbehalten.

Page 2: Fast Alles Was Recht Ist

Nutzwert der Infos aus dem Buch

THEORETISCH PRAKTISCH

Wesels Ausführungen sind durchwegs theoretischer Natur, er erklärt dem Leser schließlich die Welt der Juristen. Dieses Wissen wird dem Leser allerdings sicherlich im Alltag nützlich sein und ist daher praktisch anwendbar. Anwendbarkeit/Umsetzbarkeit der Inhalte/Tipps

NIEDRIG HOCH

Themen, die das Buch behandelt

Themen

behandelt ja

behandelt nein

Staat und Gesellschaft

x

Verfassung

x

Juristische Personen

x

Strafvollzug

x

Handelsrecht

x

Unterschlagung

x

Das können Sie aus dem Buch lernen

• Recht ist nicht identisch mit Gerechtigkeit. Das Recht gibt vielmehr einen Rahmen vor, in dem der Bürger sich frei entwickeln kann – theoretisch auch in eine unmoralische, also ungerechte Richtung.

• Recht verändert sich im Lauf der Zeit, es erfüllt aber immer eine Ordnungs-

und Gerechtigkeitsfunktion, eine Herrschaftsfunktion sowie eine Herrschaftskontrollfunktion.

Fast alles, was Recht ist © Copyright 2008 ShortBooks GmbH Seite 2 von 10

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Fast alles, was Recht ist © Copyright 2008 ShortBooks GmbH Seite 3 von 10

• Juristen unterscheiden mit Staatsrecht, Zivilrecht und Strafrecht drei große Rechtsbereiche, daneben gibt es allerdings noch viele Spezialverordnungen wie das Handelsrecht oder das Völkerrecht.

• Gesetze regeln unseren Alltag und das Miteinander der Menschen, in erster Linie geht es dabei um den Schutz des Einzelnen – Menschenrechte und Eigentum stehen dabei an erster Stelle.

• Wer sich über die Regeln, auf die sich das Volk als Souverän geeinigt hat, hinwegsetzt, muss nicht nur mit straf-, sondern auch mit zivilrechtlichen Folgen rechnen.

• Der Strafvollzug hat sich in Deutschland auf die Fahnen geschrieben, Täter zu resozialisieren. Die Rückfallquote hat sich dadurch aber leider nicht verbessert und liegt bei über 80 Prozent.

Schneller Überblick

• Ein Staat setzt ein Staatsgebiet, ein Volk und eine Staatsgewalt voraus, in der Demokratie könnten Staat und Gesellschaft theoretisch eins werden, weil alle Macht vom Volk ausgeht – praktisch ist dies aber schwer möglich.

• Die Menschenrechte bilden die Basis des Grundgesetzes, dies ist eine

Reaktion auf die Verbrechen des Dritten Reichs – erst kommt der Einzelne und dann der Staat.

• Der Bürger hat das Recht, Widerstand gegen die Staatsgewalt zu leisten, wenn diese gegen die Verfassung verstößt. Ein Recht auf zivilen Ungehorsam gibt es dagegen nicht unter allen Umständen.

• Verträge begründen die Gesellschaft und regeln den Alltag, sie beschreiben ein elementares Phänomen der Gegenseitigkeit. Der Kauf ist dabei das Urbild des Vertrags.

• Bei Mietverhältnissen oder Dienst- und Werkverträgen zum Beispiel werden immer Leistungen und Dienste ausgetauscht. Hier besteht oft die Gefahr, dass der wirtschaftlich Stärkere den Schwächeren ausnutzt; der Staat greift daher regulierend ein.

• Prinzipiell ist der deutsche Staat immer darum bemüht, die Schwächeren zu schützen. Dies entspricht dem Sozialstaatsgebot, das in der Verfassung verankert ist.

• Da die Bundesrepublik zudem ein Rechtsstaat ist, dürfen Verbrecher mit einem fairen Prozess rechnen. Wenn der Rechtsweg beschritten ist, kann unter Umständen auch ein Begnadigungsverfahren eingeleitet werden. Dies ist in zehn Prozent aller Fälle erfolgreich.

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Fast alles, was Recht ist © Copyright 2008 ShortBooks GmbH Seite 4 von 10

Leseprobe/Zitate „Staatsrecht ist Verfassungsrecht, der große Rahmen für alles, nicht nur für den Staat, sondern auch für die Gesellschaft. Hier wird entschieden, wohin die Reise geht, politisch, ökonomisch, sozial, ökologisch, hier werden die Weichen gestellt für die großen Entscheidungen im Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht (…).“ „Rechtsfähigkeit, lernen die Studenten, ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Jeder Mensch kann Eigentum haben, Gläubiger eines anderen sein und damit Inhaber einer Forderung oder, umgekehrt, Schulden haben und damit in der Pflicht stehen gegen den, der das Geld von ihm fordern kann. Das alles gehört zu seiner Rechtsfähigkeit (…).“ „Strafen werden von Gerichten in Urteilen ausgesprochen. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen. Erstens muss der Angeklagte getan haben, was den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt. (…) Und zweitens müssen bei der Verhandlung gewisse Formalien eingehalten werden, die zu seinem Schutz einen fairen Prozess sichern sollen.“

S. 46 S. 182 S. 245

Rezension Was ist Gerechtigkeit? Was ist Recht? Mit diesen Fragen beschäftigen sich die Philosophen ebenso wie die Juristen seit Jahrhunderten. Aristoteles hat sich seine Gedanken gemacht, Hobbes ebenfalls und Kant und Hegel haben unsere heutigen Staatstheorien begründet. Staat und Gesellschaft sind schon lange nicht mehr das Gleiche, wie das im Prinzip noch im alten Griechenland der Fall war, und auch Recht und Gerechtigkeit sind nicht mehr identisch. Es geht vor Gericht meist nicht darum, was gerecht ist, sondern darum, was rechtens ist. Recht könnte also als äußere Form, Gerechtigkeit dagegen als Inhalt von Gesetzen bezeichnet werden. Recht ist aber nicht zuletzt auch eine Sprache – allerdings eine, die eine ganz spezielle Entwicklung hinter sich hat. Ähnlich wie in anderen Wissenschaften tun sich Außenstehende oft schwer, zu verstehen worum es geht. Es besteht daher in der Allgemeinheit ein gewisses Unbehagen gegenüber der Sprache der Juristen. Es gibt aber durchaus einen Grund, warum Juristen sich so kompliziert ausdrücken, denn in hochentwickelten Fachsprachen lassen sich komplexe Probleme oft wesentlich leichter in den Griff bekommen. Uwe Wesel will dem Normalbürger mit seinem Buch „Fast alles, was Recht ist“ nun einen Schritt entgegengehen, um ihm die Welt der Gesetze und Normen sowie die juristische Sprache etwas näher zu bringen. Er fordert mehr Transparenz und Verständlichkeit auf dem Gebiet des Rechts, steht doch hinter

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Fast alles, was Recht ist © Copyright 2008 ShortBooks GmbH Seite 5 von 10

der juristischen Sprache letztlich das Gewaltmonopol des Staates - und das hat eigentlich der Bürger als Souverän des Landes inne. Otto Normalbürger sollte also durchaus wissen, wie dieser Staat funktioniert, denn nur so lässt sich von echter Demokratie sprechen. Wesel räumt durchaus ein, dass die Sprache der Juristen problematisch ist. Sie ist nämlich nicht nur ungenau, sondern auch unverständlich und ideologisch. Mit der Ungenauigkeit müssen sich die Juristen selbst herumärgern, die Unverständlichkeit betrifft aber vor allem den Bürger. Schuld daran sind hohe Abstraktion und geringe Anschaulichkeit sowie viele Fremdwörter. Im Prinzip wären juristische Sachverhalte auch in normaler Umgangssprache zu bewältigen; vielen Juristen aber kommt ihre Sprache gerade recht: Sie nutzen sie als Waffe gegen zu viel Öffentlichkeit, denn viele Anwälte empfinden öffentliche Verhandlungen als überflüssig und lästig. Dass die juristische Sprache zudem ideologisch ist, zeigt sich daran, dass es bei den meisten Problemen zwei Möglichkeiten der Entscheidung gibt: je nachdem welche Interessengruppen dahinter stehen. Natürlich sind auch die Richter dem Grundgesetz unterworfen, aber dennoch wird eben nicht nach Gerechtigkeit, sondern nach Gesetzmäßigkeit gefragt. Uwe Wesel bemüht sich daher redlich, die Sprachbarrieren zwischen Juristen und Normalbürgern einzureißen und so auch die Ideologie in der Sprache zu beseitigen. Dazu stellt er dem Leser in erster Linie die drei wichtigsten Rechtsbereiche vor. Er erklärt, was im Staatsrecht verfügt ist (siehe Mindmap A) und wie das Zusammenleben der Bürger im Privatrecht geregelt wird (siehe Mindmap B). Im Kapitel über Strafrecht (siehe Mindmap C) zeigt er, was der Staat tut, um Bürger vor Verbrechen zu schützen und wie das deutsche Gerichts- und Strafvollzugssystem funktioniert. Er tut dies nicht, ohne scharfe Kritik daran zu üben. Immerhin verstößt – nach Meinung des Autors – jede Gefängnisstrafe gegen die Würde des Menschen und macht eine Rückkehr in ein normales Leben unmöglich. Dies belegen die hohen Rückfallquoten, die auch im Zeitalter der „Resozialisierung“ nicht zurückgegangen sind. Wesel plädiert daher für eine andere Form der Täterbestrafung – im Übrigen werden in keinem anderen Land weltweit prozentual so viele Gefängnisstrafen vergeben wie in der Bundesrepublik. Wesel belässt es aber nicht nur bei der Erklärung der einzelnen Rechtsbereiche, er beleuchtet auch den Aufbau des Staates und der Verfassung und lässt sich dabei auch immer wieder zu historischen Exkursen hinreißen – etwa zur Geschichte der Menschenrechte. Daneben stellt Wesel Überlegungen zum Thema Recht und Gerechtigkeit an und präsentiert dem Leser dazu ausgewählte philosophische Theorien. Alles in allem gibt Wesel einen exzellenten und überaus detaillierten Überblick über das deutsche Grundgesetz, den Staat und die Gesellschaft. Da er immer wieder auch Fallbeispiele zu den einzelnen Gesetzen und Verordnungen nennt, ist die Lektüre auch nicht zu trocken. Juristische Grundkenntnisse sind überflüssig, etwas Durchhaltevermögen angesichts des 400-Seiten-Schmökers ist allerdings hilfreich. Dank der durchdachten Gliederung und des umfassenden Inhaltsverzeichnisses kann „Fast alles, was Recht ist“ aber auch einfach als Nachschlagewerk genutzt werden. Schon aus diesem Grund sollte Wesels Buch in keiner Bibliothek fehlen!

Page 6: Fast Alles Was Recht Ist

Das Mindmap zu „Fast alles, was Recht ist“ Themenschwerpunkte im Überblick:

So läuft der Hase – zumindest juristisch gesehen!

Fast alles, was Recht ist © Copyright 2008 ShortBooks GmbH Seite 6 von 10

Im Folgenden erhalten Sie einen Einblick in die drei Kernbereiche des bundes-deutschen Rechts. Zunächst geht es um die Belange des Staates, und daran anschließend werden die Rechte und Pflichten des einzelnen Bürgers erläutert.

A

Öffentliches Recht

Fast alles, was Recht ist

C

Strafrecht

B

Privates Recht

Page 7: Fast Alles Was Recht Ist

Das Mindmap zu „Fast alles, was Recht ist“ Themenschwerpunkte im Detail:

Der Staat gibt die Spielregeln vor. A – Öffentliches Recht

Fast alles, was Recht ist © Copyright 2008 ShortBooks GmbH Seite 7 von 10

Staatsrecht: • Der Staat besteht aus Parlament,

Regierung und Justiz und kümmert sich um die Politik. Er ist nicht identisch mit der Gesellschaft. Diese wird von den Bürgern gebildet.

• Staatsrecht ist im Prinzip Verfassungsrecht. Sein Inhalt bildet die materiellen Voraussetzungen eines Staates.

• Das Volk gibt sich darin eine Ordnung vor und bleibt souverän. Eine verfassungsgebende Versammlung wird gewählt und die Verfassung schriftlich fixiert.

• Alle anderen Gesetze müssen sich der Verfassung unterwerfen.

Menschenrechte: • Das Grundgesetz beginnt mit den

Grundrechten des Menschen. Die Würde des Menschen ist das oberste Verfassungsprinzip.

• Weitere Grundrechte wie Gleichheit und Freiheit, Glaubens- und Meinungsfreiheit, Recht auf Schutz der Familie oder Unverletzlichkeit der Wohnung folgen.

• Die Menschenrechte tauchten erstmals 1776 in der Verfassung von Virginia auf.

Staatsorgane: • Der Staat ist eine juristische Person und

damit ein Produkt juristischer Fiktion. Staats- und Bundesorgane dagegen sind äußerst real.

• Regierung, Parlament und Justiz bilden die Bundesorgane, während der Bundespräsident, der Bundesrat, der Bundestag, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht als Staatsorgane bezeichnet werden.

• Das Bundesverfassungsgericht ist allen Organen gegenüber unabhängig und hat eine Kontrollfunktion inne: Es ist zuständig für Organstreitigkeiten, Verfassungsbeschwerden, Bund-Länder-Streitigkeiten sowie Parteiverbote.

• Regierung und Parlament sind gleichberechtigt, dies soll einem Gleichgewicht der Kräfte dienen.

• Das Volk setzt als Souverän alle Gewalten ein, ist aber an der direkten Herrschaft nicht beteiligt. Immerhin wird dem Bürger aber im Grundgesetz ein Widerstandsrecht gegenüber Organen eingeräumt.

Öffentliches Recht

Fundamente des Staates: • Der Aufbau des Staates wird ab

Artikel 20 des Grundgesetzes beschrieben.

• Die Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich zunächst durch eine föderalistische und republikanische Struktur aus und sieht sich in der Nachfolge des 1871 gegründeten Deutschen Reichs.

• Außerdem gibt es in Deutschland ein Demokratie- und ein Sozialstaatsgebot. Es gilt der Grundsatz der Volkssouveränität.

• Zudem sieht die Verfassung eine Gewaltenteilung in Judikative, Exekutive und Legislative sowie das Rechtsstaatsprinzip vor.

Neben dem Staatsrecht zählt auch das Verwaltungsrecht zum Bereich des öffentlichen Rechts, es folgt in entscheidenden Teilen dem Privatrecht und wird hier nicht gesondert behandelt.

Page 8: Fast Alles Was Recht Ist

Das Mindmap zu „Fast alles, was Recht ist“ Themenschwerpunkte im Detail:

Die Rechte der Bürger untereinander B – Privates Recht

Fast alles, was Recht ist © Copyright 2008 ShortBooks GmbH Seite 8 von 10

Eigentum: • Eigentum ist ein Naturrecht, das im

Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert wird. Es ist ein Garant für die bürgerliche Freiheit.

• Eigentum und Vertrag beherrschen das gesamte bürgerliche Recht – zusammen mit dem Menschen als Rechtssubjekt.

• Die Regeln zum Eigentum sind im BGB etwas versteckt, im Prinzip geht es aber immer um dessen Schutz – etwa durch Regelungen zum Schadensersatz (§ 823), zur Herausgabe von Sachen (§ 985) sowie zur Unterlassung von Störungen (§ 1004).

Vertrag: • Verträge sind die Hebel, die unser

tägliches Leben organisieren. Jeden Tag schließen wir viele Verträge wie den Kaufvertrag (§ 433) am Kiosk oder beim Bäcker.

• Der Vertrag begründet die Gesellschaft, er ist die Verwandlung des Willens in Recht. Der Vertrag gibt uns die Möglichkeit, unser Leben völlig frei zu gestalten.

• Leider ist das Idealmodell der Willensübereinstimmung der Vertragspartner nur selten anzutreffen, daher reicht zum Vertragsabschluss auch eine übereinstimmende Willenserklärung.

• Im BGB gibt es einige Paragrafen, die die Vertragsfreiheit zum Schutz der schwächeren Partner einschränken. Die Beschränkungen – etwa im Arbeits- und Mietrecht – dienen der sozialen Gestaltung der Marktwirtschaft.

Privates Recht

Delikte: • Bei Streitigkeiten wegen Körperverletzung,

Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung oder Ehebruch galt früher eine Art Privatstrafrecht. Der Täte musste Buße leisten, die regelmäßig höher war als der Schaden.

• Heute werden bei Delikten zwei Prozesse durchlaufen. Das Strafgericht setzt eine Geld- oder Gefängnisstrafe fest, das Zivilgericht stellt fest, ob das Opfer einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld hat.

• Voraussetzung für die strafgerichtliche Verurteilung ist immer, dass der Täter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Schadensersatzansprüche kann es aber auch ohne Verschulden geben, etwa bei Tierhaltern oder Autofahrern.

Ehe und Familie: • Dieser Bereich bildet ein

weiteres Kernelement des BGB.

• Seit 1976 gibt es ein eigenes Familienrecht, seitdem gelten Ehepartner als vollkommen gleichberechtigt.

• Große Veränderungen gab es vor allem im Bereich des Scheidungsrechts. Hier gilt nicht mehr wie früher das Verschuldensprinzip, sondern das Zerrüttungsprinzip.

Auch wenn Frauen und Männer seit 1957 vor dem Gesetz gleich sind, gibt es immer noch viele Ausnahmeregelungen zugunsten der Männer – etwa im Unterhaltsrecht.

Page 9: Fast Alles Was Recht Ist

Das Mindmap zu „Fast alles, was Recht ist“ Themenschwerpunkte im Detail:

Zum Schutz der Allgemeinheit C – Strafrecht

Strafrecht

Tatbestand: • Ein Tatbestand sagt, was verboten ist,

und nennt die Höhe der Strafe. Die allgemeine Höchststrafe liegt in Deutschland bei 15 Jahren.

• Wenn Tat und Tatbestand übereinstimmen, folgt die Bestrafung.

• Ein Problem ist aber, dass die Tatbestandsmäßigkeit alleine nicht ausreicht. Es müssen zusätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Rechtswidrigkeit kann in bestimmten Fällen wie Notwehr entfallen.

• Das Strafmaß selbst liegt im Ermessen des Richters, eine allgemein gültige Vorschrift gibt es nicht.

Diebstahl und Co.: • Diebstahl ist nach § 242 StGB die

Wegnahme einer fremden Sache, Unterschlagung dagegen die Aneignung einer fremden Sache, die man nicht wegnimmt (§ 246). Von Betrug (§ 263) spricht man bei vorsätzlicher Täuschung zum Nachteil anderer.

• Alle drei Delikte werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.

• Oft sind die Tatbestände schwer unterscheidbar, meinen sie doch nur verschiedene Stufen der Intensität des Zugriffs. Ist es zum Beispiel Diebstahl, wenn man tankt, ohne zu bezahlen? Im Prinzip ist das Benzin ja schon beim Einfüllen in den Tank in den Besitz des Käufers übergegangen. Kann er also stehlen, was ihm bereits gehört?

Nötigung: • Nötigung heißt im Prinzip Zwang und

ist nach § 240 ein komplizierter Tatbestand. Eine Beeinträchtigung des Willens ist nämlich in vielen Lebensbereichen durchaus normal und erlaubt. Man darf Menschen zu bestimmten Dingen zwingen oder ihnen mit bestimmten Dingen drohen.

• Zur Nötigung wird der Zwang, wenn er verwerflich ist, das heißt, wenn die Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck nicht mehr gegeben ist – etwa wenn Gewalt im Spiel ist.

• Gewalt hat im Übrigen viele Gesichter, auch das Drängeln auf der Autobahn gehört dazu.

Mord und Totschlag: • Der Mord (§ 211) steht im Zentrum des

Strafrechts, der Totschlag nach § 212 ist davon oft nur schwer zu unterscheiden.

• Der Mordparagraf stammt aus dem Dritten Reich, die auf das Verbrechen ausgesetzte Todesstrafe wurde allerdings abgeschafft. Die Höchststrafe beträgt heute ebenfalls 15 Jahre.

• Mordmerkmale sind Heimtücke, Habgier, Grausamkeit, Gemeingefährlichkeit und Mordlust sowie die Befriedigung des Geschlechtstriebs oder andere niedrige Beweggründe.

• Das Strafvollzugsrecht sieht keine Vergeltung vor, sondern die Resozialisierung des Täters. Die Rückfallquoten haben sich aber trotz dieses Ansatzes nicht verbessert.

Gesetze sind wichtig für die Ordnung unseres Alltags, sie ermöglichen uns ein friedliches Nebeneinander – und deshalb sollten wir alle sie gut kennen. Fast alles, was Recht ist © Copyright 2008 ShortBooks GmbH Seite 9 von 10

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Fast alles, was Recht ist © Copyright 2008 ShortBooks GmbH Seite 10 von 10

Literaturhinweise

• Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Philosophie des Rechts. Vorlesung von 1821/22, Suhrkamp 2005, ISBN: 3518293214.

• Norbert Hoerster, Recht und Moral. Texte zur Rechtsphilosophie, Reclam 1987, ISBN: 3150083893.

• Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Suhrkamp 2007,

ISBN: 3518270028.

• Robin Melchior, Grundgesetz leicht gemacht. Das Staats- und Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Kleist 2006, ISBN: 3874402118.

• Heinz Nawratil, BGB leicht gemacht, Kleist 2005, ISBN: 387440210X.

• Uwe Wesel, Der Gang nach Karlsruhe, Blessing 2004, ISBN: 3896672231.

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