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UmlegungGeschäftsstelle Kreis Borken
neues
Bauland
wird
geschaffen
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Überblick
Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Wer führt Umlegungsverfahren durch? Wer ist an der Umlegung beteiligt? Grundsätze der Umlegung Bewertung der Grundstücke Welche Vorteile bietet die Umlegung? Verfahrensablauf
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Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand:
überwiegend landwirtschaftliche Nutzung
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Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand:
überwiegend landwirtschaftliche Nutzung
die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan)
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Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand:
überwiegend landwirtschaftliche Nutzung
die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan)
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Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand:
überwiegend landwirtschaftliche Nutzung
die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan)
Bebauung ist wegen der Grundstücksgrenzen nicht sinnvoll möglich
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Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand:
überwiegend landwirtschaftliche Nutzung
die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan)
Bebauung ist wegen der Grundstücksgrenzen nicht sinnvoll möglich
Abhilfe schafft eine Bodenordnung durch Umlegung
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Umlegung bedeutet ...
... alte Grenzen aufzuheben
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Umlegung bedeutet ...
... alte Grenzen aufzuheben
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Umlegung bedeutet ...
... alte Grenzen aufzuheben
... und neue Grenzen sinnvoll nach dem Bebauungsplan zu bilden (nach Lage, Form, Größe für bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet)
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Umlegung bedeutet ...
... alte Grenzen aufzuheben
... und neue Grenzen sinnvoll nach dem Bebauungsplan zu bilden (nach Lage, Form, Größe für bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet)
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Wer führt die Umlegung durch?
Gemeinde Raesfeld
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Wer führt die Umlegung durch?
... oder die Gemeinde Heek ...
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Wer führt die Umlegung durch?
... oder die Stadt Ahaus.
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Wer führt die Umlegung durch?
Der Rat ordnet die Umlegung an.Der Rat wählt den
Umlegungsausschuss.
ist weisungsunabhängig und entscheidungsbefugt
besteht aus fünf Mitgliedern (3 Sachverständige und 2 Ratsmitglieder)
die Geschäftsstelle ist beim Kreis Borken eingerichtet
Der Umlegungsausschuss:
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Wer führt die Umlegung durch?
Geschäftsstelle desUmlegungsausschusses
beim Kreis Borken
Ansprechpartner füralle Beteiligten
Erörterungsgesprächemit den Beteiligten
Führung derVerwaltungsgeschäfte
Vorbereitung der Entscheidungen
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Wer ist beteiligt?
Grundstücks-eigentümer
Rechtsinhabernach Grundbuch,
z.B. Bank mit Grund-schuld, Person mit
Wohnrecht
Gemeinde,Bedarfs- und
Erschließungsträger
Rechtsinhaberaußerhalb des
Grundbuchsz.B. Pächter, Mieter
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Grundsätze der Umlegung
Mindestens wertgleiche Zuteilung von Bauland
Grundflächen für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen (Straßen, Ausgleichsflächen...) werden von allen Eigentümern zu gleichen Anteilen aufgebracht
Landzuteilung erfolgt im Verhältnis der Werte wie vor der Umlegung (z.B. Eigentümer hat vor Umlegung 8% des Wertes des Gesamtgebietes, nach Umlegung erhält er 8% des gesamten Baulandwertes)
Zuteilung erfolgt möglichst in gleicher Lage
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Grundsätze der Umlegung Der Bodenwert vor Umlegung wird ermittelt und beschlossen
z.B. 30,00
EUR/m²
z.B. 30,00
EUR/m²z.B. 2.000 m² 60.000 EURX =
- Mindestens wertgleiche Zuteilung von Bauland -
Der Wert der einzelnen Einwurfsgrundstücke wird ermittelt (Einwurfswert)
Mindestens in dieser Höhe erhält der oder die Beteilige Baugrundstücke
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Grundsätze der Umlegung
vom Gesamtgebiet (Umlegungsmasse) werden die geplanten Straßen, Ausgleichsflächen... abgezogen und der Gemeinde zugeteilt
die verbleibende Fläche - das Bauland – erhaltendie Beteiligten (Verteilungsmasse)
die Verteilungsmasse wird nach dem Verhältnis der Einwurfswerte vor der Umlegung verteilt
- Straßen, öffentliche Grünflächen usw. werden zu gleichen Teilen aufgebracht -
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Grundsätze der Umlegung
Berechnung des Gesamtwertes der Flächen vor der Umlegung
30 EUR/m² x100.000 m²
3.000.000 EUR=
45 EUR/m² x70.000 m² 3.150.000 EUR=
30 EUR/m² x2.000 m²
60.000 EUR=
45 EUR/m² x??? m² 63.000 EUR=
+ 5%
- Verhältnis der Grundstückswerte vor der Umlegung -
Berechnung des Baulandwertes nach der Umlegung(Wertsteigerung!)
Wert eines Einwurfsgrundstücks (Einwurfswert) Anspruch auf Zuteilung (Sollanspruch)
+ 5%
Beispiel
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Grundsätze der Umlegung- Zusammenfassung der finanziellen Grundsätze -
60.000 EUR
63.000 EUR
Anspruch auf mindestens wertgleiche Zuteilung
Anspruch auf weitere Zuteilungbis maximal zum Sollanspruch
Wert der zugeteilten Flächen = Zuteilungswert
Die Differenz zwischen Einwurfswert und Zuteilungswert erhalten oder zahlen Sie, im Bsp.: Zahlung von
45,00 EUR/m²1.375 m² 61.875 EURX =
1.875 EUR
Beispiel
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Grundsätze der Umlegung- Beispielberechnung -
Zuteilungswert:
wertgleicher Anspruch:
Einwurfswert:
Sollanspruch:
tatsächliche Zuteilung:
Ausgleichsleistung:
60.000 EUR=2.000 m² x 30 EUR/m²
1.333 m²=60.000 EUR : 45 EUR/m²
61.875 EUR=1.375 m² x 45 EUR/m²
1.375 m²
1. 875 EUR=61.875 EUR – 60.000 EUR
1.400 m²63.000 EUR : 45 EUR/m² =
=60.000 EUR x 1,05 63.000 EUR
Beispiel
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Wie kommt die Bewertung zustande?
Beschluss desUmlegungsausschusses
Zuteilungswerte fürfertiges Bauland
Einwurfswerte fürRohbauland
abgeleitet aus vergleichbaren
Bodenrichtwerten / Vergleichspreisen für Bauland, z.B. 45 EUR
abgeleitet durch Abzug der geldlichen Vorteile, die die Umlegung bringt / aus Ver-gleichspreisen, z.B. 30 EUR
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Wie kommt die Bewertung zustande? Einwurfswert für Rohbauland = Baulandpreis
minus geldliche Vorteile, die die Umlegung bringt (Umlegungsvorteil):
- Ausgleichsflächenvorteil
- Straßenlandvorteil
- Abzinsung wegen zeitlicher Verkürzung und früherer Aufschließung
- eingesparte Kosten(Grundbuch, Vermessung,
Notar)
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Welche Vorteile bietet die Umlegung? Bildung von nach Lage, Form und Größe
bebaubaren Grundstücken Gleichbehandlung aller Beteiligten frühzeitige Bebauungsmöglichkeit Umlegungsstelle = „neutrale“ Stelle, da sie
nicht an Weisungen der Gemeinde gebunden ist keine Enteignung sondern Tauschverfahren wenig Aufwand für Eigentümer, da komplette
Abwicklung durch Geschäftsstelle (Anträge, Grundbucheintragungen, ...)
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VerfahrensablaufPlanung
AufstellungB-Plan
Anordnung (Rat)
Umlegungsbeschluss durch
Umlegungsausschuss
Bestandskarte undBestandsverzeichnis
Sperre
U-Vermerk
Beschluss Verteilungs-maßstab und Werte
B-Planrechtskräftig
Erörterungsgespräche
Vermessung und Ausarbeitung
Aufstellung desUmlegungsplans
§ 76-Regelung
VorzeitigeBesitzeinweis.
musskann
Eintritt Unanfechtbarkeit,gleichbedeutend mit
Inkrafttreten
Berichtigung deröffentlichen Bücher
Vollziehung desUmlegungsplans
Erschließung
Baubeginn
kann
Einleitung
Durchführung
Abschluss
Umsetzung
Gemeinde
U-Ausschuss und
GeschäftsstelleAnhörung der Eigentümer
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EinleitungPlanungsabsichten
Aufstellungsbeschlussfür Bebauungsplan
Umlegungsanordnung (Rat)
Umlegungsbeschluss(Umlegungsausschuss UA)
ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt oder
in der Tageszeitung
Bestandskarte und Bestands-Verzeichnis erstellen
öffentliche Auslegung im Rathaus, zuvor öffentliche Bekanntmachung über
Ort und Dauer der Auslegung
Verfügungs- und Veränderungssperre
Eintrag desUmlegungsvermerks in
Grundbuch und Kataster
Anhörung der Eigentümer
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DurchführungAufstellungsbeschluss
für Bebauungsplan
Beschluss des UAüber Verteilungsmaßstab und
Festsetzung der Einwurfs- und Zuteilungswerte
Bebauungsplanrechtsverbindlich
Erörterungsgesprächemit allen Beteiligten
Vermessungdes Umlegungsgebietes und
Ausarbeitung der Vermessungssachen durch den Fachbereich
Geoinformation und Liegenschaftskatasterdes Kreises Borken
Freiwillige Vorwegregelunggem. § 76 BauGB
für einzelne Grundstücke
Vorzeitige Besitzeinweisung der Stadt/Gemeinde in die Verkehrs- und Grünflächen
muss
kann
kann
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AbschlussVermessung und
Ausarbeitung
Aufstellung des Umlegungsplans(Beschluss des UA)
Einsichtnahme ist möglichZustellung an alle Beteiligten
ortsübl. Bekanntmachung des Beschlusses
Eintritt der UnanfechtbarkeitOrtsübliche Bekanntmachung
des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit
bedeutet Inkrafttreten
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UmsetzungInkrafttreten
Berichtigung der öffentl. BücherGrundbuch und
Liegenschaftskataster
Vollziehung des Umlegungsplans- Verschaffung der Besitz- und Nutzungsrechte- Finanzielle Abwicklung durch Stadt/Gemeinde
Erschließung des Baugebietesdurch Stadt/Gemeinde
(sofern nicht vorzeitig erfolgt)
Baubeginn
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Noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Ansprechpartner
GeschäftsführerJochen HansensTel. 02861/822443Zimmer 2443 (Etage 4B)E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle beim Kreis BorkenFachbereich Geoinformation und LiegenschaftskatasterBurloer Straße 8246325 Borken Fax:02861/821143
Stadt Ahaus, Stadt Gescher, Gemeinde Heek undGemeinde RaesfeldGeorg FeldmannTel. 02861/822437Zimmer 2437 (Etage 4B)E-Mail: [email protected]