finanzielle auswirkungen des rv- leistungsverbesserungsgesetzes
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Finanzielle Auswirkungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes
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Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Verbesserte Leistungen rund um die Rente• „Mütterrente“• Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten• abschlagsfreie Altersrente ab dem 63. Lebensjahr
Inkrafttreten: 01.07.2014
• demografische Anpassung der Ausgaben für Teilhabe
Inkrafttreten: 01.01.2014
Änderung im Bereich Teilhabe (Rehabilitation)
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„Mütterrente“
Zuschlag Bestandsrentner
Erhöhung = 1 EP / Kind28,61 EUR26,39 EUR (Ost)
01.07.14
BestandsrentnerZuschlag Entgeltpunkte
Kinder-erziehungszeiten
vor 1992
wenn
in der Rente eine Kindererziehungszeit für den 12. Kalendermonatnach Ablauf der Geburt angerechnet wurde
kein Anspruch auf Leistungen für Kindererziehung (KE) besteht,(§ 294 ff. SGB VI / Mütter vor 1921 / 1927(Ost))
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„Mütterrente“
Mütter vor 1921/ 1927 (Ost)
2-fach aktueller Rentenwert
(heute) 28,61 auf 57,22(heute) 26,39 auf 52,78 (Ost)
01.07.14Kindesgeburtvor 1921 bzw. 1927
Erhöhung der Leistung für KE
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4 Kindermtl. Rente (Brutto) 243,00
„Mütterrente“
Zuschlag Bestandsrentner
Erhöhung = 4 EP4 x 28,61 EUR 114,44Rente (Brutto) neu 357,44
01.07.14
Bestandsrentner Zuschlag Entgeltpunkte
Kinder-erziehungszeiten
vor 1992
Beachte• Kranken- / Pflegeversicherungsbeitrag• ggf. Einkommensanrechnung bei einer Hinterbliebenenrente• ggf. Steuer• keine Auswirkung auf Rentenberechnung im Übrigen• Auszahlung der Nachzahlung ab 01.07.14 bei DRV Oldenburg-Bremen im September (23. – 25.), ca. 106.000 Fälle• durchschnittlich 2,6 Kinder; Nachzahlungsbetrag ca. 31 Mio. EUR
Beispiel in EUR
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„Mütterrente“
Rentenbeginn ab 01.07.14
wenn
Erziehung im Inland
Elternteil ab 1921 / 1927(Ost) geboren
Rentner
Kinder-erziehungszeiten
vor 1992
12 Kalendermonate / Kind
01.07.14
Beachte: Ausschlussprüfung Beamte
Kein Rentenbezug am 30.06.14
24 Kalendermonate / Kind
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Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
Höhere Rente
Rentner EM-Rente4 Jahre
„Günstiger-prüfung“
(von 60 auf 62)
Anhebung Zurechnungszeit
01.07.14
EintrittErwerbs-
minderung
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Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
„Günstigerprüfung“
Vergleich
Berechnung mit allen Zeitenbis zum Eintritt der Erwerbsminderung
Berechnung ohne die letzten 4 Jahrebis zum Eintritt der Erwerbsminderung
höhere Bewertung wird der Rentenberechnung
zugrunde gelegt
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Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
Dauer der Zurechnungszeit – Rente ab 01.07.14
Erwerbsminderung / Tod19.08.13
62. Geburtstag(Kalendermonat)
31.07.40
324 Kalendermonate
Beispiel
Versicherter geboren 10.07.78
Beginn Ende
Beachte
Bei Weitergewährungen ab 01.07.14 verbleibtes bei der bisherigen Anrechnung
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Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Beginn ab 01.07.14
Rente ohne Minderung
63 Jahre
kein früherer Rentenbeginn
Beachte
• Wartezeit• Anhebung der Altersgrenze• Hinzuverdienstgrenze
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Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wartezeitregelung ab 01.07.14
Wartezeit 45 Jahre
Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte• Kindererziehung• Pflege• Wehr- / Zivildienst
Berücksichtigungszeiten
Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit
freiwillige Beiträge (wenn mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge)
Ersatzzeiten
Ausnahmen
Möglich für die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn!
Monate versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung
Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten• Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung• Leistungen bei Krankheit• Übergangsgeld
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Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Pflichtbeiträge durch Bezug von• Arbeitslosengeld II• Arbeitslosenhilfe
Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting
sonstige Anrechnungszeiten (z. B.) bei• Arbeitslosengeld II• Arbeitslosenhilfe• Mutterschutz• schulische Ausbildung
nicht anrechenbar
Wartezeitregelung ab 01.07.14
freiwillige Beiträge (unter 18 Jahre Pflichtbeiträge)
00310631
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Altersrente für besonders langjährig Versicherte
00310531
Pflichtbeiträge / Anrechnungszeitenfür Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung
Freiwillige Beiträge für gleichzeitige Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit
Rentenbeginn
2 Jahre
nicht anrechenbar
Wartezeitregelung ab 01.07.14
Ausnahme bei Insolvenz oder
vollständigen Geschäftsaufgabedes Arbeitgebers
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Altersrente für besonders langjährig Versicherte
5654 55 5857 6059 6261
46
810
1214
1618
2022
63Geburt 1953
Alter
Altersgrenze
Altersgrenze
pro Geburtsjahr / 2 Monate
Anhebung der Altersgrenze – Übergangsregelung ab 01.07.14
65
64
63
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Budget für Leistungen zur Teilhabe (§ 220 SGB VI)
Bis 2013: Fortschreibung des Gesamt-Budgets ausschließlich auf Basis der Entwicklung der Entgelte
Von 2014 bis 2050: zusätzliche Berücksichtigung einer Demografiekomponente
Die Demografiekomponente bemisst sich am Verhältnis der Reha-intensiven Jahrgänge (45 bis 67 Jahre) zur Gesamt-Erwerbsbevölkerung (20 bis 67 Jahre).
Gegenüber dem bisherigen Verfahren ergibt sich bis 2024 ein Anstieg des Budgets, danach eine Absenkung.
Für die allgemeine Rentenversicherung beträgt der Budget-Anstieg in 2014 gegenüber dem bisherigen Verfahren rd. 115 Mio. EUR.
Der endgültige Anteil am Teilhabe-Budget der DRV Oldenburg-Bremen in 2014 steigt gegenüber dem vorläufigen Anteil um rd. 1,7 Mio. EUR auf rd. 69,6 Mio. EUR an.
Se
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Finanzsituation 2013
Endgültiges Rechnungsergebnis der allgemeinen Rentenversicherung
Einnahmen 254,7 Mrd. EUR
Ausgaben 252,8 Mrd. EUR
Haushaltssaldo + 1,9 Mrd. EUR
Nachhaltigkeitsrücklage 32,0 Mrd. EUR
In Monatsausgaben 1,80
Seite
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Prognose der Kosten (in Mrd. EUR)
• Anteil DRV Oldenburg-Bremen in 2014: 45,655 Mio. EUR (= 0,9925 %)
• Anteil DRV Oldenburg-Bremen in 2015: 96,240 Mio. EUR (= 1,0025 %)
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Erhöhung des Bundeszuschusses 2019 bis 2022 (in Mio. EUR)
- Anteil DRV Oldenburg-Bremen: rd. 9,2 Mio. EUR jährlich
- Die Erhöhungsbeträge werden bei der Fortschreibung des Bundeszuschusses (entsprechend der Bruttolohn- und Beitragssatzentwicklung) berücksichtigt.
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Kosten der Maßnahmen
Gesamtkostenschätzung
2014 – 2020: 60 Mrd. EUR davon tragen:
- Beitragszahler 60 %
- Rentner 25 %
- Steuerzahler 15 %
2014 – 2030: 160 Mrd. EUR- Der Anteil der Steuerzahler steigt auf maximal 25 %
- Rentner und Beitragszahler tragen auf längere Sicht jeweils rd. 37,5 %
Seit
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Auswirkungen auf die Rentenanpassung im Folgejahr
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Auswirkungen der Maßnahmen
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Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau*
*Ohne Beitragsabsenkung im Jahr 2015
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Demografische Anpassung der Ausgaben für Rehabilitation
Reha-Leistung
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
1,00
0,95
Jährliche Ausgabe für Leistungen zur Teilhabe werden bedarfsgerechtunter Berücksichtigung einer Demografiekomponente fortgeschrieben.
1,0192
0,9935 0,99430,9863
0,99750,9914
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Entwicklung von Beitragssatz und Nachhaltigkeitsrücklage