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FINO QUICK PLUS/EVO
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 07.04.2014 Seite 1 von 21
FINO GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Isolierung
10735 / 10739
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisc hs und des Unternehmens
FINO QUICK PLUS/EVO
1.1. Produktidentifikator
Isolierung
10735 / 10739 Artikelnummern:
ISOPROPYL ALCOHOL HEPTANE
Weitere Handelsnamen
67-63-0 CAS-Nr.: 603-117-00-0 Index-Nr.: 200-661-7 EG-Nr.:
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs ode r Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Herstellung von Sägeschnittmodellen in der Kronen- und Brückentechnik.
Keine weiteren Angaben. Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherhe itsdatenblatt bereitstellt
FINO GmbH Firmenname: Mangelsfeld 18 Straße: D-97708 Bad Bocklet Ort:
Telefon: +49-97 08-90 94 20 Telefax: +49-97 08-90 94 21 E-Mail: [email protected]
Joachim Mahlmeister Ansprechpartner: +49-97 08-90 94 20 Telefon: E-Mail: [email protected]
www.fino.com Internet:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenbezeichnungen: F - Leichtentzündlich, Xn - Gesundheitsschädlich, N - Umweltgefährlich R-Sätze: Leichtentzündlich. Reizt die Haut. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
GHS-Einstufung Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Signalwort: Gefahr Piktogramme:
Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE
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Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol Heptan; n-Heptan
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Gefahrenhinweise
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Behälter dicht verschlossen halten. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Brand: Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Wassersprühstrahl. zum Löschen verwenden. Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren.
Sicherheitshinweise
Hinweis zur Kennzeichnung Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. 2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteil en
3.2. Gemische
Keine weiteren Angaben. Chemische Charakterisierung
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Gefährliche Inhaltsstoffe
GHS-Einstufung
Anteil Einstufung CAS-Nr.
REACH-Nr. Index-Nr.
EG-Nr. Bezeichnung
30-50 % 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol 200-661-7 F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend R11-36-67 67-63-0 Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H336 603-117-00-0
25-45 % Heptan; n-Heptan 205-563-8 F - Leichtentzündlich, Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich R11-65-38-67-50-53
142-82-5
Flam. Liq. 2, Asp. Tox. 1, Skin Irrit. 2, STOT SE 3, Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1; H225 H304 H315 H336 H400 H410
601-008-00-2
Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
Weitere Angaben keine
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstlich beatmen.
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. Gegebenenfalls Sauerstoffbeatmung. Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
Kein Erbrechen herbeiführen. Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Sym ptome und Wirkungen Keine weiteren Angaben.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezial behandlung Keine weiteren Hinweise verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum. Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Wassersprühstrahl. Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
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5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gef ahren Stoff kann explosives Gas-Luftgemisch bilden. Bei Brand kann Kohlenmonoxid freigesetzt werden.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
keine Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freiset zung
Persönliche Schutzausrüstung tragen. Personen in Sicherheit bringen. Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Undichte Behälter aussondern. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzaus rüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reini gung
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Behälter dicht geschlossen halten. Hinweise zum sicheren Umgang
Dämpfe sind schwerer als Luft, sie breiten sich am Boden aus. Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Vor Hitze schützen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Keine bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung. Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksi chtigung von Unverträglichkeiten
Bei Raumtemperatur lagern. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Brennbare Flüssigkeiten. Lagervorschriften nach VbF und TRbF beachten. Behälter dicht geschlossen halten. Aufrecht lagern. Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen. Ungeeignetes Material: NR (Naturkautschuk, Naturlatex). NBR (Nitrilkautschuk). Butylkautschuk.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht mit brandfördernden und selbstentzündlichen Stoffen sowie leichtentzündlichen Feststoffen zusammen lagern.
Zusammenlagerungshinweise
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
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Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
--- Lagerklasse nach TRGS 510:
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposit ion/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr. F/m³ mg/m³ ppm Bezeichnung CAS-Nr. Art
2(II) 200 Propan-2-ol 67-63-0 500
Biologische Grenzwerte (TRGS 903)
Proben.- Zeitpunkt
Parameter Grenzwert Unters.- material Bezeichnung CAS-Nr.
67-63-0 2-Propanol B 50 mg/l b Aceton
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Lüftung sorgen. Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, sollte nach Möglichkeit eine gute Belüftung des Arbeitsbereiches sichergestellt werden.
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsp latz
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Gas/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Atemschutz ist erforderlich bei: unzureichender Belüftung.
Atemschutz
lösemittelbeständige Handschuhe. Geeignetes Material: Butylkautschuk. 0,5mm, FKM (Fluorkautschuk). 0,4mm. Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialien nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Handschutz
Dicht schließende Schutzbrille. Augenschutz
Lösemittelbeständige Schutzkleidung. Körperschutz
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blau flüssig Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen un d chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaf ten
Alkohol / stark nach Erdöl Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert: nicht anwendbar
Zustandsänderungen --- Schmelztemperatur:
78 °C Siedepunkt: nicht anwendbar Erweichungspunkt:
7 °C Flammpunkt:
Entzündlichkeit nicht bestimmt Feststoff:
Produkt kann explosionsfähige Dampf/Gas-Gemische bilden. Explosionsgefahren
2,5 Vol.-% Untere Explosionsgrenze: 15,0 Vol.-% Obere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt Zündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Feststoff:
nicht bestimmt Dampfdruck:
Dichte (bei 20 °C): 0,74 g/cm³
Wasserlöslichkeit: nicht mischbar mischbar mit den meisten organischen Lösemitteln Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln:
nicht bestimmt Dyn. Viskosität:
nicht bestimmt Dampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität Keine Daten verfügbar
10.2. Chemische Stabilität Keine weiteren Angaben verfügbar.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Starkes Erhitzen. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Starke Oxidations- und Reduktionsmittel. 10.5. Unverträgliche Materialien
Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
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Keine weiteren Angaben. Weitere Angaben
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Prüfungen
Akute Toxizität, oral LD50: 5.045 mg/kg (Ratte) Akute Toxizität
Bezeichnung CAS-Nr.
h Spezies Dosis Methode Expositionswege
67-63-0 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol
Akute orale Toxizität Ratte LD50 5050 mg/kg
Akute dermale Toxizität Kaninchen LD50 12800 mg/kg
Angaben darüber liegen nicht vor. Spezifische Wirkungen im Tierversuch
Nach Hautkontakt: entfettende Wirkung, kann zu Dermatitis führen. Reizwirkung am Auge: schwach reizend. Auf die Atmungsorgane: schwach reizend.
Reiz- und Ätzwirkung
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Sensibilisierende Wirkungen
Keine bekannt. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder län gerer Exposition
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzung sgefährdende Wirkungen Keine weiteren Hinweise auf krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung.
keine Sonstige Angaben zu Prüfungen
Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen Keine weiteren Beobachtungen bekannt.
Sonstige Beobachtungen Keine weiteren Bedingungen bekannt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Ökotoxische Wirkungen LC50: Leuciscus idus (Goldorfe) 8150 mg/g
12.1. Toxizität
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CAS-Nr. Bezeichnung
h Aquatische Toxizität Methode Spezies Dosis
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol 67-63-0
LC50 9640 mg/l Akute Fischtoxizität 96
Akute Crustaceatoxizität EC50 1400 mg/l 48
Heptan; n-Heptan 142-82-5
LC50 375 mg/l Akute Fischtoxizität 96
Das Produkt ist biologisch abbaubar. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential. 12.3. Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser Log Pow CAS-Nr. Bezeichnung
67-63-0 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol 0,05 142-82-5 Heptan; n-Heptan 4,66
Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.
Keine Wirkungen bekannt. 12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren Bedingungen bekannt. Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung Unter Beachtung der behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Abfallschlüssel Produktreste ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Als gefährlicher Abfall eingestuft.
070204
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
1993 14.1. UN-Nummer:
ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:
3 14.3. Transportgefahrenklassen:
II 14.4. Verpackungsgruppe:
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3 Gefahrzettel:
Klassifizierungscode: F1 Begrenzte Menge (LQ): LQ4
33 Gefahrnummer:
Sondervorschriften: 274 330 601 640C Beförderungskategorie: 2 Tunnelbeschränkungscode: D1E
Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport
Binnenschiffstransport (ADN)
1993 14.1. UN-Nummer:
ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:
3 14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel: 3
F1 Klassifizierungscode: Begrenzte Menge (LQ): LQ4
Sondervorschriften: 274 330 601 640C Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstrans port
Seeschiffstransport (IMDG)
1993 14.1. UN-Nummer:
FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:
3 14.3. Transportgefahrenklassen:
II 14.4. Verpackungsgruppe:
3 Gefahrzettel:
• Marine pollutant: Begrenzte Menge (LQ): 1 L
F-E, S-E EmS:
Sondervorschriften: 274, 330, 944 Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstranspo rt
Lufttransport (ICAO)
1993 UN/ID-Nr.:
FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:
3 14.3. Transportgefahrenklassen:
II 14.4. Verpackungsgruppe:
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3 Gefahrzettel:
Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 1 L
305 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: 5 L IATA-Maximale Menge - Passenger: 307 IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: 60 L IATA-Maximale Menge - Cargo:
Passenger-LQ: Y305 Sondervorschriften: A148
Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPO L-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Keine weiteren Bedingungen bekannt.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits - und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften f ür den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
keine Angaben zur VOC-Richtlinie:
Zusätzliche Hinweise Keine weiteren Angaben.
Nationale Vorschriften
Keine Angaben. Störfallverordnung: Katalognr. gem. StörfallVO:
AI - Flüssigkeit mit Flpkt. < 21 °C Klassifizierung nach VbF:
2 - wassergefährdend Wassergefährdungsklasse: WGK-Selbsteinstufung Status:
Kenn-Nummer gemäß Katalog wassergefährdender Stoffe: 135
Zusätzliche Hinweise Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). ---
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3 Leichtentzündlich. Reizt die Augen. Reizt die Haut. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE
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Druckdatum: 07.04.2014 Seite 11 von 21
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Isolierung
10735 / 10739
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Weitere Angaben
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Reinigungsspray
10749
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisc hs und des Unternehmens
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1.1. Produktidentifikator
Reinigungsspray
10749 Artikelnummern:
BUTANE PROPANE ISOPROPYL ALCOHOL
Weitere Handelsnamen
67-63-0 CAS-Nr.: 603-117-00-0 Index-Nr.: 200-661-7 EG-Nr.:
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs ode r Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Wirksame und schonende Reinigung der Pinbasisplatten von Isoliermittelresten und sonstigen Verunreinigungen.
Keine weiteren Angaben. Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherhe itsdatenblatt bereitstellt
FINO GmbH Firmenname: Mangelsfeld 18 Straße: D-97708 Bad Bocklet Ort:
Telefon: +49-97 08-90 94 20 Telefax: +49-97 08-90 94 21
E-Mail: [email protected]
Joachim Mahlmeister Ansprechpartner: +49-97 08-90 94 20 Telefon: E-Mail: [email protected]
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenbezeichnungen: F+ - Hochentzündlich R-Sätze: Hochentzündlich. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich.
GHS-Einstufung Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Signalwort: Gefahr Piktogramme:
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung Butan Propan 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol
Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE
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Druckdatum: 07.04.2014 Seite 13 von 21
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Reinigungsspray
10749
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Gefahrenhinweise
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Behälter dicht verschlossen halten. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Brand: Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Wassersprühstrahl. zum Löschen verwenden. Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Sicherheitshinweise
Hinweis zur Kennzeichnung Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Konzentrierte Dämpfe sind schwerer als Luft. Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden. Vorsicht! Behälter steht unter Druck.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteil en
3.2. Gemische
Keine weiteren Hinweise verfügbar. Chemische Charakterisierung
Gefährliche Inhaltsstoffe
GHS-Einstufung
Anteil Einstufung CAS-Nr.
REACH-Nr. Index-Nr.
EG-Nr. Bezeichnung
30-45 % Propan 200-827-9 F+ - Hochentzündlich R12 74-98-6 Flam. Gas 1; H220 601-003-00-5
15-30 % Butan 203-448-7 F+ - Hochentzündlich R12 106-97-8 Flam. Gas 1; H220 601-004-00-0
10-40 % 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol 200-661-7 F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend R11-36-67 67-63-0 Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H336 603-117-00-0
Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE
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Druckdatum: 07.04.2014 Seite 14 von 21
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Reinigungsspray
10749
Weitere Angaben keine
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Allgemeine Hinweise
Selbstschutz des Ersthelfers Betroffene an die frische Luft bringen. Betroffene in Ruhelage bringen und warm halten. Nach Einatmen von Sprühnebeln sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Nach Hautkontakt
Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Sym ptome und Wirkungen Keine weiteren Angaben.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezial behandlung Keine weiteren Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum. Löschpulver. Wassersprühstrahl. Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gef ahren Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
keine Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freiset zung
Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Undichte Behälter aussondern. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzaus rüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reini gung
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Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Kann auf einer Hausmülldeponie beseitigt werden.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Vorsicht! Behälter steht unter Druck. Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen. Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Hinweise zum sicheren Umgang
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über {temp 50} schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Nur völlig entleert wegwerfen! Zum Reinigen auf den betreffenden Gegenstand aufsprühen und abwischen.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksi chtigung von Unverträglichkeiten
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über {temp 50} schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Darf nicht mit brandfördernden oder korrosiven Stoffen gelagert werden. Zusammenlagerungshinweise
Lagervorschriften gem. TRG 300 beachten. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
--- Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposit ion/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr. F/m³ mg/m³ ppm Bezeichnung CAS-Nr. Art
4(II) 1000 Butan 106-97-8 2400
2(II) 200 Propan-2-ol 67-63-0 500
4(II) 1000 Propan 74-98-6 1800
Biologische Grenzwerte (TRGS 903)
Proben.- Zeitpunkt
Parameter Grenzwert Unters.- material Bezeichnung CAS-Nr.
67-63-0 2-Propanol B 50 mg/l b Aceton
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Für ausreichende Lüftung sorgen. Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsp latz
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Gas nicht einatmen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Gasfiltergerät (DIN EN 141).
Atemschutz
Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen: Butylkautschuk. 0,5mm FKM (Fluorkautschuk). 0,4mm Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Durchbruchszeiten und Quelleigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen.
Handschutz
Dicht schließende Schutzbrille. Augenschutz
Laborkittel. Körperschutz
farblos gasförmig / flüssig Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen un d chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaf ten
Alkohol Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert: nicht anwendbar
Zustandsänderungen --- Schmelztemperatur:
-0,5 °C Siedepunkt: nicht anwendbar Erweichungspunkt:
-41 °C Flammpunkt:
Entzündlichkeit --- Gas:
Produkt kann explosionsfähige Dampf/Gas-Gemische bilden.
Explosionsgefahren
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Berstgefahr bei Überhitzung.
1,5 Vol.-% Untere Explosionsgrenze: 11,0 Vol.-% Obere Explosionsgrenze:
240 °C Zündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur --- Gas:
Dampfdruck: (bei 20 °C)
1,5 hPa
Dampfdruck: (bei 50 °C)
6,0 hPa
Dichte: ---
Wasserlöslichkeit: nicht bestimmt
nicht bestimmt Dyn. Viskosität:
nicht bestimmt Dampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität Keine Daten verfügbar
10.2. Chemische Stabilität Keine weiteren Angaben verfügbar.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Berstgefahr bei Überhitzung über 50 °C durch Erhöhung des Innendruckes. Bildung explosionsfähiger Gemische mit: Luft. Heftige Reaktionen mit: Oxidationsmittel.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Oxidationsmittel. 10.5. Unverträgliche Materialien
Kohlenmonoxid. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Prüfungen
Für diesen Stoff ist das Additivitätsverfahren nicht anwendbar, wenn die Einstufung entsprechender Gemische berechnet wird.
Akute Toxizität
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Bezeichnung CAS-Nr.
h Spezies Dosis Methode Expositionswege
106-97-8 Butan
Akute inhalative Toxizität Ratte 4 LC50 658 ppm
67-63-0 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol
Akute orale Toxizität Ratte LD50 5050 mg/kg
Akute dermale Toxizität Kaninchen LD50 12800 mg/kg
Akute Toxizität, oral LD50: 4.570 mg/kg (Ratte) Akute Toxizität, inhalativ LD50: 10h 3.000 mg/kg (Kaninchen)
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
Nach Hautkontakt: abkühlende Wirkung im Sprühbereich. Reizwirkung am Auge: schwach reizend.
Reiz- und Ätzwirkung
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Sensibilisierende Wirkungen
Keine weiteren Bedingungen bekannt. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder län gerer Exposition
2-Propanol ist ein Nerven- und Zellgift, das durch seine Fett- und Wasserlöslichkeit konzentrations-abhängig im ganzen Körper wirken kann. Schnelle Resorption über die Schleimhäute. Gegenseitig potenzierend wirkt die Anwesenheit von Arzneimitteln und Drogen.
Sonstige Angaben zu Prüfungen
Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen Keine weiteren Beobachtungen bekannt.
Sonstige Beobachtungen Keine weiteren Bedingungen bekannt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 12.1. Toxizität
CAS-Nr. Bezeichnung
h Aquatische Toxizität Methode Spezies Dosis
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol 67-63-0
LC50 9640 mg/l Akute Fischtoxizität 96
Akute Crustaceatoxizität EC50 1400 mg/l 48
Das Produkt ist biologisch abbaubar. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Bakterientoxizität: EC 0: (Pseudomonas putida) 6.500 mg/l 12.3. Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser Log Pow CAS-Nr. Bezeichnung
74-98-6 Propan 2,36 106-97-8 Butan 2,89 67-63-0 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol 0,05
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Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.
Keine weiteren Anforderungen bekannt. 12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kann auf einer Hausmülldeponie beseitigt werden.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Verkaufsverpackungen über DSD (Duales System Deutschland) verwerten.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
1950 14.1. UN-Nummer:
DRUCKGASPACKUNGEN 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:
2 14.3. Transportgefahrenklassen:
2.1 Gefahrzettel:
Klassifizierungscode: 5F Begrenzte Menge (LQ): LQ2
Sondervorschriften: 190 - 327 - 625 Beförderungskategorie: 2 Tunnelbeschränkungscode: B1D
Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport
Binnenschiffstransport (ADN)
1950 14.1. UN-Nummer:
DRUCKGASPACKUNGEN 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:
2 14.3. Transportgefahrenklassen:
Gefahrzettel: 2.1
5F Klassifizierungscode: Begrenzte Menge (LQ): LQ2
Sondervorschriften: 190 327 625 Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstrans port
Seeschiffstransport (IMDG)
1950 14.1. UN-Nummer:
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AEROSOLS 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:
2 14.3. Transportgefahrenklassen:
- 14.4. Verpackungsgruppe:
2, see SP Gefahrzettel:
• Marine pollutant: Begrenzte Menge (LQ): See SP277
F-D, S-U EmS:
Sondervorschriften: 63, 190, 277, 327, 959 Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstranspo rt
Lufttransport (ICAO)
1950 UN/ID-Nr.:
AEROSOLS 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:
2.1 14.3. Transportgefahrenklassen:
2.1 Gefahrzettel:
Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 30 kg G
203 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: 75 kg IATA-Maximale Menge - Passenger: 203 IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: 150 kg IATA-Maximale Menge - Cargo:
Passenger-LQ: Y203 Sondervorschriften: A145 - A153
Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPO L-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Keine weiteren Bedingungen bekannt.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits - und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften f ür den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
30 % Angaben zur VOC-Richtlinie:
Zusätzliche Hinweise Keine Angaben.
Nationale Vorschriften
Keine weiteren Angaben. Störfallverordnung: Katalognr. gem. StörfallVO:
1 - schwach wassergefährdend Wassergefährdungsklasse: WGK-Selbsteinstufung Status:
Kenn-Nummer gemäß Katalog wassergefährdender Stoffe: 135
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Zusätzliche Hinweise Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). ---
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3 Leichtentzündlich. Hochentzündlich. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. Reizt die Augen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 Extrem entzündbares Gas. Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Weitere Angaben
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